Professionalisierungspraktikum (PP) (GPO I, WHRPO I und SPO I von 2011)

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1 PP-Handreichung für Studierende Professionalisierungspraktikum (PP) (GPO I, WHRPO I und SPO I von 2011) Nachdem Sie erfolgreich das Integrierte Semesterpraktikum (SoPäd: und das Blockpraktikum in der 2. Fachrichtung) abgeschlossen haben, folgt im Modul 3 mit dem PP der letzte Praktikumsabschnitt im Rahmen der schulpraktischen Studien Ihres Lehramtsstudiengangs. Das PP führt den Aufbau praxisrelevanter Kompetenzen weiter, die sich im Wesentlichen den folgenden vier Kompetenzbereichen zuordnen lassen. PK 1: Auseinandersetzung mit Unterricht und Erziehungsaufgaben PK 2: Beobachtungskriterien, Maßnahmen individueller Förderung PK 3: Berufsidentität entdecken und entwickeln PK 4: Aufgaben von Lehrkräften in der Institution Schule Forschendes Lernen und individuelle Schwerpunkte Der Fokus im Praktikum liegt auf dem Forschenden Lernen: Die im PP erlebte Praxis, die eigene und die der anderen, wird stärker als bisher noch unter systematischen Aspekten wahrgenommen und mithilfe der bislang erworbenen theoretischen Kenntnisse reflektiert. Damit wird insbesondere eine forschende Grundhaltung zum pädagogischen Arbeitsfeld befördert, die eine Basis bildet um später als Lehrer oder Lehrerin die Anforderungen und Problemstellungen des Berufsalltags professionell lösen zu können oder auch in der Fachdidaktik und Erziehungswissenschaft zu forschen. Beim PP werden Sie, angestoßen von bisherigen Erfahrungen und Erkenntnissen, individuelle thematische Schwerpunkte setzen. Das PP kann an Schulen oder allgemein an Bildungsinstitutionen absolviert werden, um auch die für Schulen relevanten Anschluss-Institutionen in den Blick zu nehmen. Erfahrungen im Ausland sind ausdrücklich erwünscht. Das PP kann als Vorbereitung für die wissenschaftliche Hausarbeit dienen. Ø Ø Herr B. studiert Französisch und möchte seine sprachpraktischen Fertigkeiten verbessern. Er möchte sein PP als Blockpraktikum an einer Schule in Frankreich absolvieren. In Seminaren hat er sich bereits mit den Unterschieden des deutschen und französischen Schulsystems auseinandergesetzt. Sein Forschungsinteresse bezieht sich auf die Organisation des ganztägigen Lernangebots an französischen Schulen. Frau L. hat das ISP an einer Brennpunktschule absolviert. Im Praktikumszeitraum wurde das zuständige Jugendamt mehrfach von Lehrkräften der Schule kontaktiert. Frau L. möchte die schulbezogene Arbeit aus der Sicht des Jugendamts erfahren und analysieren. Sie möchte der Frage nachgehen, wie Kooperationen mit Schulen erfolgen und in welchem Maß das Jugendamt gefährdete Schüler/innen unterstützen kann. Begleitung durch die Hochschule Das PP wird von Dozierenden der Hochschule begleitet: Die individuellen Schwerpunktsetzungen sowie die Forschungsfrage(n) werden mit Hochschuldozierenden abgesprochen. Ansprechpartner/innen und verantwortlich sind Dozierende und Lehrbeauftragte aller Fächer und Fakultäten. Für die Absprache ist es erforderlich, dass Sie ein Exposé vorbereiten, das Ihrem Gespräch zu Grunde liegt (PP-Exposé Ü Homepage). Erst dann kann Ihnen der bzw. die Dozentin die erforderliche Unterschrift zur Anmeldung Ihres Praktikums geben (PP- Anmeldeformular Ü Homepage). Das Exposé ist Teil Ihres Portfolios und muss zur Einsicht für das Praktikumsamt bereit gehalten und auf Nachfrage vorgelegt werden. Tipp: Achten Sie auf Seminare in Modul 3, deren Beschreibung einen Hinweis auf das PP enthalten. Begleitveranstaltungen zum PP sind möglich, aber nicht zwingend erforderlich.

2 Portfolio / Professionalisierungsaufgabe Das Portfolio schulpraktischer Studien, das Sie bereits im OEP angelegt und im ISP fortgesetzt haben, wird auch im PP weiter geführt: Sie dokumentieren im Portfolio Ihren Erfahrungs- und Erkenntnisgewinn sowie die Inhalte der geführten Beratungsgespräche. Zudem fertigen Sie eine Professionalisierungsaufgabe an, die sich auf die vereinbarte(n) Forschungsfrage(n) Ihres Exposés bezieht. Der bereits bekannte Dreischritt (eigene Erfahrungen im Praktikum - Perspektivenweitung durch Literatur Reflexion) kann auch im PP Orientierung geben. Den Umfang der Professionalisierungsaufgaben sowie den Abgabetermin sprechen Sie mit Ihrem Hochschuldozierenden ab. Rückmeldeangebote im PP Eine praktikumsbegleitende Rückmeldung erfolgt durch die Ansprechperson der Bildungsinstitution bzw. durch die Lehrkräfte der Schule. Auf Wunsch bzw. wie vereinbart erhalten Sie eine Rückmeldung durch Ihre Dozentin bzw. Ihren Dozenten. Rahmenbedingungen und Organisatorisches ü Voraussetzung: ISP (SoPäd: Blockpraktikum in der 2. FR) bestanden; Modul 2 größtenteils abgeschlossen. ü Im Professionalisierungspraktikum entfallen mindestens 90 Std. auf die Präsenzzeit in der Bildungsinstitution vor Ort (maximal 6 Std./Tag sind anrechenbar). ü Ein Blockpraktikum ist nur in der vorlesungsfreien Zeit möglich. Sollte ein anderer Zeitraum gewählt werden, ist im Praktikumsamt ein detaillierter Zeitplan vorzulegen. ü Professionalisierungsaufgabe: Sie formulieren eine Fragestellung an die pädagogische Praxis (Forschendes Lernen). ü Der Praktikumsplatz im PP wird an Schulen oder an weiteren Bildungsinstitutionen selbst gesucht. Die Selbstsuche an ISP-Schulen ist nicht möglich. Vom Praktikumsamt erhalten Sie Unterstützung über die Praktikumsbörse (Ü Stud.IP). ü Fehltage im PP sind nachzuholen, ein Attest ist erforderlich. Bei Nichtbestehen kann das PP einmal wiederholt werden. ü Bitte kommen Sie frühzeitig ins Praktikumsamt, um ein Auslands-PP zu planen. ü Das PP muss vor Antritt angemeldet werden: o Anmeldung ist nur in der Vorlesungszeit und mind. 14 Tage vor Antritt des PP möglich. o Das vollständig ausgefüllte PP-Anmeldeformular (Ü Homepage) geben Sie persönlich im zuständigen Praktikumsamt zu den Öffnungszeiten ab. o Können Sie das PP nicht persönlich anmelden, so müssen Sie ca. 1 Woche nach der Abgabe des Anmeldebogens im Praktikumsamt telefonisch nachfragen, ob Ihr PP genehmigt werden konnte. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am PP ü durch die Bestätigung der Bildungsinstitution (Unterschrift und Stempel) für die mit dieser vereinbarten Praktikumstätigkeiten sowie ü durch die Bestätigung seitens der/des begleitenden Hochschullehrenden auf dem Sammelschein Schulpraktische Studien Kann die erfolgreiche Teilnahme am PP nicht bescheinigt werden, wird diese Entscheidung schriftlich unter Angabe von Gründen dem Praktikumsamt mitgeteilt. Außerdem führt der/die Hochschullehrende mit dem/der Studierenden auf seinen/ihren Wunsch ein Beratungsgespräch und dokumentiert dieses stichwortartig. Abschluss der schulpraktischen Studien Bitte geben Sie Ihren Original-Sammelschein schulpraktischer Studien nach erfolgreichem Abschluss des PP im Praktikumsamt ab, damit Ihnen der Abschluss der schulpraktischen Studien bestätigt werden kann. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsfrist von 14 Tagen. Studierende der Sonderpädagogik werden per benachrichtigt. Bei allen Fragen rund um Ihr PP werden Sie im Praktikumsamt gerne beraten: cesak@ph-heidelberg.de

3 Professionalisierungspraktikum: Fragen und Antworten (FAQ) FAQ werden in der online-version stets aktualisiert (Ü Homepage). Wo finde ich Informationen zum PP? Auf der Homepage des Praktikumsamts. Bitte lesen Sie auch die PP-Handreichung für Studierende. Zweimal pro Semester gibt es eine Informationsveranstaltung, in der Ihre Fragen beantwortet werden (Termine siehe Homepage). Wo bekomme ich individuelle Beratung zum PP? Ihre konkreten Fragen adressieren Sie bitte an: Geben Sie bitte Ihren Studiengang an und falls erwünscht auch die Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Wir gehen davon aus, dass Sie vorab die PP-Handreichung studiert haben bzw. an einer PP- Informationsveranstaltung teilgenommen haben. Ab wann kann ich mein PP machen? Laut MHB können Sie das PP ab dem 6. Semester (GHWRS) bzw. nach dem 7. Semester (So- Päd) absolvieren. Das ISP (bei SoPäd: +BP) muss vor Antritt des PP erfolgreich absolviert sein. Kann ich das PP antreten, bevor ich das gesamte Modul 2 erfolgreich absolviert habe? Ja, das ISP (bei SoPäd: +BP) muss jedoch vor dem PP-Antritt bestanden und die Modulprüfungen aus Studienstufe 2 müssen in großen Teilen bereits abgelegt sein. SoPäd: Kann das PP dem Blockpraktikum in der 2. Fachrichtung (BP) vorgezogen werden? Nein. Die Reihenfolge der Praktika ist im LPO 2011 festgelegt: Das erfolgreich absolvierte BP ist die Voraussetzung für den Antritt des PP. In besonders begründeten Fällen richten Sie Ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung samt Ihrer Unterlagen an das Praktikumsamt SoPäd. Wie viel Zeit verbringe ich in der Bildungsinstitution? Was ist in 4 LP enthalten? Der Praxisanteil im Professionalisierungspraktikum entspricht einem dreiwöchigen Vollzeitpraktikum. In der Regel sind das 15 Tage im Block (nur in der vorlesungsfreien Zeit möglich!) oder in Einzelterminen. Maximal 6 Stunden pro Tag sind anrechenbar. Wann kann man das Professionalisierungspraktikum im Block absolvieren? Das PP im Block kann man nur in der vorlesungsfreien Zeit absolvieren. In der Vorlesungszeit sind lediglich Einzeltermine möglich (an nicht mehr als 3 Wochentagen), die außerhalb der von Ihnen gebuchten Veranstaltungen liegen müssen. Kann ich die vier Leistungspunkte des PP in den Begleitveranstaltungen (BV) erwerben? Die Leistungspunkte, die Sie in einer BV erwerben, sind Studienleistungen (z.b. im Wahlpflichtbereich eines Faches). Der Workload des PP (4 LP) lässt sich nicht mit dem Besuch einer Begleitveranstaltung verrechnen. Kann ich das PP für meine Wissenschaftliche Arbeit nutzen? Ja. Das PP kann als Vorbereitung für die Wissenschaftliche Arbeit dienen. Wie finde ich eine/n Dozierenden für die Begleitung meines PP? Jede/r Dozent/in aus jedem Fach und jeder Fakultät kann Ihr PP begleiten (auch Lehrbeauftragte sind ansprechbar). Es eignen sich insbesondere diejenigen Dozierenden, die Lehrveranstaltungen im Modul 2 oder 3 ausbringen. Für den Gesprächstermin mit dem/r Dozierenden legen Sie Ihr Exposé (Formular à Homepage) vor. Können auch Lehrbeauftragte der PH mein PP begleiten? Ja. Mit der verbindlichen Vereinbarung eines Abgabetermins der Professionalisierungsaufgabe stellen Sie sicher, dass der/die Lehrbeauftragte auch für den Abschluss der Arbeit zur Verfügung steht. Ein DozentInnenwechsel ist i.d.r. nicht möglich.

4 Kann ich den/die Dozent/-in im PP wechseln? Wenn die Praktikumsleistung mit dem/r Dozierenden vereinbart wurde und das PP im Praktikumsamt angemeldet ist, ist ein Dozierendenwechsel nicht möglich. Die Unterschrift auf dem Sammelschein nach erfolgreichem PP muss übereinstimmen mit der Unterschrift auf der Anmeldung. Sie sollten daher unmittelbar nach Abschluss des Praktikums die Unterschrift des/der begleitenden Dozierenden einholen. Muss ich ein Exposé anfertigen? Ja, das Exposé muss angefertigt werden und ist Teil Ihres Portfolios. Es muss für die Einsicht im Praktikumsamt bereit gehalten und auf Nachfrage vorgelegt werden. Was ist eine Bildungsinstitution, die im PP anerkannt werden kann? Die Bildungsinstitution verfügt über ein eigenes pädagogisches Konzept und die Schnittmenge zu Ihrer späteren schulischen Praxis ist im Praktikum deutlich erkennbar. Beispiele: Eine Schreinerei ist keine Bildungsinstitution. An einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen ist ein PP möglich, insofern (sonder-)pädagogische Fragestellungen verfolgt werden. Die bezahlte Arbeit in einem Nachhilfeinstitut ist ein Job, keine Praktikumsleistung. Kann ich das PP an einer ISP-Schule absolvieren? Um ISP-Schulen zu entlasten, ist keine Selbstsuche von OEP/BP/PP an ISP-Schulen möglich. Nur in besonderen Fällen - falls ein Interesse der ISP-Schule an der Durchführung des PP besteht - kann an der ISP-Schule auch das PP absolviert werden. Kann ich mein PP im Ausland absolvieren? Auslandspraktika sind ausdrücklich erwünscht. Planen Sie schon vor dem 6. Semester (SoPäd: vor dem 7. Sem.) einen Studienaufenthalt im Ausland, so ist dieser unter bestimmten Voraussetzungen anrechnungsfähig als PP. Bitte kommen Sie frühzeitig zur individuellen Beratung ins Praktikumsamt (GHWRS bzw. SoPäd), um das PP im Studienverlauf zu planen. Kann ich das PP im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes machen, der für Englisch- bzw. Französisch-Studierende verpflichtend ist? Das PP kann vollumfänglich in dem von den Fächern geforderten Auslandsaufenthalt eingeplant werden. Kann ich für mein PP im Ausland einen finanziellen Zuschuss bekommen? In Abhängigkeit von der Dauer Ihres Praktikums und der Zielregion ist eine Förderung in unterschiedlicher Höhe oft möglich. Für die Beratung hinsichtlich der Förderprogramme, Fristen und Bewerbungsmodalitäten steht Ihnen das Akademische Auslandsamt zur Verfügung. Darf ich wegen meines PP in meinen PH-Veranstaltungen fehlen? Nein, Sie können nicht parallel zu gebuchten Veranstaltungen ein Praktikum absolvieren. Dies gilt auch dann, wenn Sie sich den Besuch der gebuchten Veranstaltungen durch Selbsttestierung bescheinigen. Aus diesem Grund wird kein Blockpraktikum in der Vorlesungszeit genehmigt. Kann mein Job als Assistant-Teacher als PP anerkannt werden? Nein. Bezahlte Tätigkeiten können nicht als PP anerkannt werden. Ein Job ist kein Praktikum. Wer trägt die Verantwortung im PP? Der Status als Praktikant(-in) im PP schließt eigenverantwortliche Arbeit in Bildungsinstitutionen aus. Wenn Sie bspw. mit Kindern arbeiten muss stets eine verantwortliche Person erreichbar sein. Sie selbst müssen hierfür Sorge tragen, bitte fragen Sie ggf. an der Bildungsinstitution nach. Muss ich das PP anmelden? In jedem Fall muss das PP vor Antritt mit dem vollständig ausgefüllten Formular (siehe Homepage) im für Sie zuständigen Praktikumsamt (GHWRS oder SoPäd) angemeldet

5 werden. Nachträgliche Anerkennungen werden nicht bewilligt. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen. Wann muss ich mein PP anmelden? Gibt es Anmeldefristen? Das PP kann nur in der Vorlesungszeit persönlich während der Öffnungszeiten und mindestens zwei Wochen vor Praktikumsbeginn angemeldet werden. Dieser Modus stellt sicher, dass Ihr Praktikum rechtzeitig genehmigt werden kann. Kann ich das PP mit dem Anmeldeformular auch auf dem Postweg anmelden? Wenn Sie das PP NICHT persönlich im Praktikumsamt anmelden können, so müssen Sie nach ca. einer Woche telefonisch in Ihrem Praktikumsamt nachfragen, ob Ihr Praktikum genehmigt wurde oder nicht. Das Anmeldeformular muss in jedem Fall im Original vorliegen und vollständig ausgefüllt sein. Welches Praktikumsamt ist für die Anmeldung meines PP zuständig? Das PP melden Sie im für Sie zuständigen Praktikumsamt (GHWRS oder SoPäd) an. Siehe Lageplan. Können meine früher erbrachten Leistungen (Praktika, Projekte) für das PP anerkannt werden? Grundsätzlich sind praktikumsrelevante Leistungen im PP nur dann anerkennungsfähig, wenn diese im Rahmen eines Hochschulstudiums vor Beginn des Studiums an der PH HD absolviert worden sind und die Anforderungen von Forschendem Lernen in der Praxis nachgewiesen werden können. Freiwillige Praktika, FSJ-Praktika, Praktika im Rahmen von Ausbildungen usw. sind NICHT anerkennungsfähig. Wer bestätigt mir das Professionalisierungspraktikum? Der praktische Teil wird durch die Bildungsinstitution nach dem Abschluss Ihres PP auf dem Sammelschein Schulpraktischer Studien bestätigt, den theoretischen Teil bestätigt Ihr/e begleitende/r Dozent/in. Gibt es Fristen zur Abgabe der PP-Bestätigung? Es gibt KEINE Fristen, dennoch empfehlen wir die zeitnahe Abgabe des ausgefüllten Sammelscheins, damit die Praktika rechtzeitig auf Vollständigkeit geprüft werden können. Liegt der vollständige (!) Sammelschein Schulpraktischer Studien im für Sie zuständigen Praktikumsamt vor, können Sie nach einer Bearbeitungszeit (GHWRS: von i.d.r. 1-2 Wochen; SoPäd: Sie werden per benachrichtigt) die Unterlagen für die Anmeldung zum Staatsexamen abholen. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten. Wir wünschen Ihnen für Ihr Professionalisierungspraktikum viel Erfolg. Ihr Praktikumsamt der Pädagogischen Hochschule Heidelberg