Marktgemeinde Groß-Schweinbarth Protokoll Nr.

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1 Marktgemeinde Groß-Schweinbarth Protokoll Nr. VERHANDLUNGSSCHRIFT über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Groß-Schweinbarth am (öffentlicher Teil) Sitzungsort: Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Vinothek im Meierhof 2221 Groß-Schweinbarth, Hauptstraße 15 19:00 Uhr öffentlich 21:26 Uhr nicht öffentlich 21:24 Uhr öffentlich 21:33 Uhr nicht öffentlich Die Einladung erfolgte am durch SMS und Kurende. Anwesend waren: Bgm Helmut BRANDTNER VBgm Peter BERTHOLD GGR Doris BRANDTNER GGR Ing. Helmut WIDHALM GGR Johann WALZL GGR Johann KÄPPLER GR Herta CHRIST GR Josef EPP GR Josef RATH GR Werner GRUBER GR Markus WEISS GR Johann SCHEIDL GR Rudolf DENK GR Ernst BAUER GR Markus KALTENBRUNNER GR Josef LEUTHNER Entschuldigt abwesend: GR Johannes PLATT GR Wilhelm GERITZER GR Leopold THALLER Den Vorsitz führte Bgm Helmut Brandtner. Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Ladung, Öffentlichkeit und die Beschlussfähigkeit der Gemeinderatssitzung fest und eröffnet die Sitzung. Da zwei Drittel der Gemeinderäte anwesend sind können alle Tagesordnungspunkte behandelt werden. Der Bürgermeister nimmt eine Umreihung der Tagesordnungspunkte vor. Der Punkt 13 wird zu Punkt 2, Punkt 14 zu Punkt 5, Punkt 15 zu Punkt 6. Die anderen Punkte der Tagesordnung werden immer zurückgereiht.

2 Es ergibt sich folgende neue Reihung: 1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 6. Dezember Beratung und Beschlussfassung des Nachtragsvoranschlages Beratung und Beschlussfassung der Gebühren und Hebesätze für a. Kanalbenützungsgebühren b. Wasserbezugsgebühr c. Wasserbereitstellungsgebühr d. Wasseranschlussabgabe e. Müllgebühren f. Bauschutt g. Baumschnitt h. Sperrmüll i. Kindergarten (Bastelbeitrag, Essmarke, Milchgeld) j. Hundeabgabe k. Aufschließungsabgabe l. Friedhofsgebühren m. Wiegegebühren 4. Beratung und Beschlussfassung der Subventionen an die Vereine. 5. Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsvoranschlages Beratung und Beschlussfassung des mittelfristigen Finanzplanes 2006 bis Beratung und Beschlussfassung über einen Kaufvertrag betreffend das Grundstück Beratung und Beschlussfassung über einen Kaufvertrag betreffend das Grundstück 3893/3. 9. Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung eines Kaufpreises, der bei Grenzberichtigungen im Ortsgebiet (Bauland) zur Anwendung gelangen soll. 10. Beratung und Beschlussfassung über die Präsentation unserer Gemeinde im österreichweiten Internet-Gemeinde-Portal. 11. Beratung und Beschlussfassung über den zu leistenden Kostenersatz durch die Angehörigen für das Medikament Tamiflu. 12. Beratung und Beschlussfassung über zusätzliche Einrichtungen auf der Homepage von Groß-Schweinbarth. 13. Zuschreibung eines Trennstückes in das öffentliche Gut laut 13 Liegenschaftsteilungsgesetz und Plan GZ 915/ Beschlussfassung des Beitrages an das Rote Kreuz für das Jahr Personalangelegenheiten (Dieser Punkt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt). Die Behandlung der Tagesordnungspunkte laut Einladungskurende und veränderter Reihenfolge im öffentlichen Teil und der Tagesordnungspunkt 15. im nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung wird beschlossen. GGR Johann Walzl, GGR Helmut Widhalm, GR Josef Leuthner, GR Josef Epp, GR Ernst Bauer Dagegen: GR Werner Gruber

3 Tagesordnung: 1.) Genehmigung des Protokolls der Sitzungen vom ) Beratung und Beschlussfassung des Nachtragsvoranschlages für Der Bürgermeister erörtert die finanzielle Situation der Gemeinde wie folgt: Im OH weist der Nachtragsvoranschlag 2005 zum Voranschlag 2005, in den Einnahmen, ein Minus von ,-- (~ 6%) auf. Durch Sparmaßnahmen, Verhandlungen mit den Banken, Änderung der Einkaufsstrategie sowie Kürzungen in einigen Bereichen besteht die Hoffnung einen Ausgleich zwischen Ein- und Ausgaben zu schaffen. Im AOH zeigt sich folgendes Bild. Im Jahr 2004 wurde bereits ein Darlehen in Höhe von ,-- (~ ATS 4, ,--) aufgenommen. Damit wurden Fehlbeträge (Ausgaben die nicht bedeckt waren) aus den Vorjahren ausgeglichen. Ende 2004 waren abermals Fehlbeträge in Höhe von ~ ,-- zu verzeichnen. Im Laufe des Jahres 2005 wurde Bgm. Brandtner durch die LReg. darauf hingewiesen, dass ein Betrag von ,23, und zwar für Radwegebau aus dem Jahre 2003, noch zu begleichen sei. Dieser Betrag wurde bei der Amtsübergabe nicht erwähnt, und ist in keinem Budget als offene Verbindlichkeit angeführt. Die Summe an Fehlbeträgen von über ,-- kann sicher nicht durch Zuführungen aus dem OH abgedeckt werden. Dieser Betrag muss ins Jahr 2006 übernommen werden und kann nur durch ein Darlehen abgedeckt werden. Der Gemeindevorstand stellt den Antrag den Nachtragsvoranschlag 2005 Einnahmen und Ausgaben im ohh 1, ,-- und Einnahmen und Ausgaben im aohh ,-- zu genehmigen. Die ÖVP verliest auszugsweise ein Statement, das dem Protokoll beigelegt wird. 3.) Beratung und Beschlussfassung der Gebühren und Hebesätze für a. Kanalbenützungsgebühren b. Wasserbezugsgebühr c. Wasserbereitstellungsgebühr d. Wasseranschlussabgabe e. Müllgebühren f. Bauschutt g. Baumschnitt h. Sperrmüll i. Kindergarten (Bastelbeitrag, Essmarke, Milchgeld) j. Hundeabgabe k. Aufschließungsabgabe l. Friedhofsgebühren m. Wiegegebühren

4 3a, Kanalbenützungsgebühr (ohne 10% USt): Kanalbenützungsgebühr ohne Regenwasserzuschlag von 3,-- auf 3,45 Regenwasserzuschlag 10% 0,30 auf 0,345 3b, Wasserbezugsgebühr je m³ Wasser (ohne 10% USt.): Erhöhung für den m³ Wasser von 1,30 auf 1,60 Wasserbereitstellungsgebühr von 20,-- auf 24,-- 3e, Müllgebühr: Die ASA erhöht die Entsorgungskosten um 9,8%, der Alsag Beitrag wird um 7 je t erhöht. Im Jahr 2005 wird eine Kostendeckung nicht erreicht werden. Somit ist eine Erhöhung der Gebühren unumgänglich. Gebühr für die Müllentsorgung (incl. 20%Abfallwirtschaftsabgabe und 10% MWSt.) von 145,-- auf 180,-- Der Müllsack (incl. aller Abgaben) von 4,-- auf 5,-- 3i, Essmarke: Hr. Grün hat schon mit September die Kosten um 20 Cent erhöht. Diese Erhöhung soll mit durch die Gemeinde weitergegeben und somit die Kosten für ein Mittagessen von 2,70 auf 2,90 (incl. Ust.) erhöht werden.. Alle anderen Steuern und Gebühren sowie Entgelte und Abgabensätze bleiben unverändert. Begründung der ÖVP liegt in der Meinung, dass die Erhöhungen zu hoch angesetzt sind. 4.) Beratung und Beschlussfassung der Subventionen an die Vereine. Vom SV Groß-Schweinbarth und vom Musikverein liegen Ansuchen um Subventionen vor. Die Subvention für den SV Groß-Schweinbarth in Höhe von 1.800,-- und die Subvention für den Musikverein in Höhe von 1.900,-- werden behandelt. Der GR beschließt beide Subventionen in der gleichen Höhe von je 1800,--. Abstimmungsergebnis: Dafür: ÖVP-Fraktion (6), Bgm. Helmut Brandtner, GGR Doris Brandtner, GGR Johann Käppler, GR Herta Christ, GR Rudolf Denk, GR Markus Kaltenbrunner, GR Johann Scheidl, GR Josef Rath, GR Markus Weiss Dagegen: VBgm Peter Berthold 5.) Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsvoranschlages Bgm Brandtner stellt den Antrag gemäß 73 NÖ GO 1973 LGBl folgende Beschlüsse für das Haushaltsjahr 2006 zu fassen: Als Grundlage der Gebarung des Gemeindehaushaltes im Haushaltsjahr 2006 werden die im beigeschlossenen Voranschlag bei den einzelnen Haushaltsstellen vorgesehenen Bruttoausgaben und Bruttoeinnahmen festgesetzt. Die Zusammenfassung der im Voranschlag festgesetzten Ausgaben und Einnahmen ergibt folgende Schlusssummen:

5 Ordentlicher Voranschlag 1, ,-- Außerordentlicher Voranschlag ,-- Schuldenstand zu Beginn des Haushaltsjahres 6, ,-- Schuldenstand am Ende des Haushaltsjahres 5, ,-- Im außerordentlichen Voranschlag sind beim Vorhaben Straßenbau folgende Bauvorhaben für 2006 vorgesehen: Gehsteigfertigstellung im Fürstengarten Erneuerung der Gemeindestraßen im Bereich Kollstatt und Obere Gschleifgasse Erneuerungen von Gehsteigen, Wegen und Straßen im Ortsgebiet Im außerordentlichen Voranschlag sind beim Vorhaben Güterwegebau 2006 folgende Bauvorhaben vorgesehen: Instandhaltung und Sanierung der Güterwege Im außerordentlichen Voranschlag sind beim Vorhaben Ortsbeleuchtung 2006 folgende Bauvorhaben vorgesehen: Sukzessive Verbesserung der Ortsbeleuchtung. Eine Erhebung der Lichtpunkte durch die EVN ist angedacht. Die ÖVP verliest auszugsweise ein Statement, das dem Protokoll beigelegt wird. 6.) Beratung und Beschlussfassung des mittelfristigen Finanzplanes 2006 bis Der MFP wurde nach den vorliegenden Fakten und Daten erstellt und liegt dem Protokoll bei. Bgm. Brandtner stellt den Antrag, dem mittelfristigen Finanzplan für das Jahr gemäß 73 (3) NÖ GO zuzustimmen. Von der ÖVP liegt ein Statement vor, das dem Protokoll beigelegt wird. 7.) Beratung und Beschlussfassung über einen Kaufvertrag betreffend das Grundstück Wegen Befangenheit verlässt Herr GR Ernst Bauer den Sitzungssaal. In diesem Fall liegt ein Tauschvertrag des Notars Dr. Erwin Rohringer vor. Da mit Bescheid vom die Trennstücke 2, 4, 6 und 8 bereits in das öffentliche Gut der Gemeinde abgetreten wurden kann bezüglich des Teilstückes 9 nur mehr ein Kaufvertrag zwischen der Gemeinde und dem Käufer Ernst Bauer abgeschlossen werden. Der Gemeindevorstand stellt den Antrag diese 140m² zum Preis von 2,-- je m², dies ergibt einen Gesamtbetrag von 280,--, an Hrn. Ernst Bauer zu verkaufen. Alle mit dem Verkauf verbundenen Kosten (Kaufvertrag, grundbücherliche Durchführung und Teilungsplan) trägt Herr Ernst Bauer.

6 8.) Beratung und Beschlussfassung über einen Kaufvertrag betreffend das Grundstück 3893/3. Wegen Befangenheit verlässt Herr GGR Walzl den Sitzungssaal. Herr GR Ernst Bauer nimmt wieder an der Sitzung teil. Im gegenständlichen Fall handelt es sich um eine Grenzberichtigung. Es liegt ein Kaufvertrag vor, indem die Teilstücke 4 und 10 zum Anerkennungsbeitrag von 1,--verkauft werden sollen. Der Gemeindevorstand stellt den Antrag das Teilstück 4 um den Anerkennungsbeitrag von 1,-- zu verkaufen. Die Figur 10, hier handelt es sich um 21m² soll zum Preis von 10,-- je m² verkauft werden. Gesamtsumme 211,--. Alle mit dem Verkauf verbundenen Kosten trägt der Käufer. Hr. GGR Johann Walzl nimmt wieder an der Sitzung teil. 9.) Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung eines Kaufpreises, der bei Grenzberichtigungen im Ortsgebiet (Bauland) zur Anwendung gelangen soll. Für die Zukunft soll eine einheitliche Richtlinie für Grenzberichtigungen im Ortsgebiet, und zwar für Bauland, festgelegt werden. Der Gemeindevorstand stellt den Antrag, dass bei Grenzberichtigungen ein Betrag von 10,-- je m² für jeden Bürger sowie auch für die Gemeinde zur Anwendung gelangt. 10.) Beratung und Beschlussfassung über die Präsentation unserer Gemeinde im österreichweiten Internet-Gemeinde-Portal. Hier wird der Gemeinde ermöglicht sich kostenlos im österreichweiten Internet-Gemeinde-Portal zu präsentieren. GGR Widhalm wird sich mit seinem Ausschuss mit der Gestaltung der Präsentation auseinandersetzen. 11.) Beratung und Beschlussfassung über den zu leistenden Kostenersatz durch die Angehörigen für das Medikament Tamiflu. Für die Angehörigen des Schlüsselpersonals wurde das Medikament Tamiflu bestellt. Durch die Gemeinde wird die Vorfinanzierung übernommen. Der Kostenersatz in Höhe von 24,10 soll jedoch von jedem Angehörigen geleistet werden. Die Bezahlung soll bei Auslieferung an die Angehörigen erfolgen.

7 12.) Beratung und Beschlussfassung über zusätzliche Einrichtungen auf der Homepage von Groß-Schweinbarth. Die Homepage von Groß-Schweinbarth soll um eine neue Möglichkeit erweitert werden. So soll es jedermann möglich sein sich einen Link auf seine eigene Homepage installieren zu lassen. Wer über keine Homepage verfügt, dem soll die Möglichkeit geboten werden, sich auf der Homepage von Groß-Schweinbarth eine eigene Homepage einrichten zu lassen. Das Angebot wird dem Protokoll als Beilage beigelegt. Die Preise verstehen sich alle ohne Steuern (MWSt. und 5% Werbeabgaben) diese werden den Preisen noch zugerechnet. Weiters dürfen die Organisatoren von öffentlichen Veranstaltungen Bilder und Texte auf der Homepage von Groß- Schweinbarth veröffentlichen. Für die Kosten wird eine Liste beigelegt. Beschlussfassung über die unveränderte Annahme des Vorschlages, GR Werner Gruber Dagegen: GGR Johann Walzl, GGR Helmut Widhalm, GR Josef Epp, GR Josef Leuthner, GR Ernst Bauer 13.) Zuschreibung eines Trennstückes in das öffentliche Gut laut 13 Liegenschaftsteilungsgesetz und Plan GZ 915/04. Der Gemeindevorstand stellt den Antrag, die Teilfläche 2 im Ausmaß von 29m² in das öffentliche Gut zu übernehmen. 14.) Beschlussfassung über die Erhöhung des Beitrages an das Rote Kreuz für das Jahr Die Gemeinde verpflichtet sich, zusätzlich zu den im Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstvertrag samt zugehörigen Ergänzungsverträgen festgeschriebenen und an das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband für Niederösterreich, Bezirksstelle Gänserndorf zu entrichtenden Beiträge ab dem Jahr 2006 einen Betrag von 2,379 je ständigem Einwohner laut Volkszählung zu entrichten. Dieser Betrag ist am 1. Februar und am 1. August jeden Jahres zu entrichten. Schriftführerin Der Bürgermeister Gemeinderat der ÖVP Gemeinderat der SPÖ

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