HEAT Kongress Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie Worauf sollten sich Energiehändler und Verbraucher einstellen?

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1 HEAT Kongress 2014 Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie Worauf sollten sich Energiehändler und Verbraucher einstellen?

2 Einführung - Ziele/Herausforderungen - Langfristperspektive 2

3 Energiekonzept: ambitionierte Ziele Stand Klimaschutz Senkung der Treibhausgasemissionen in % -23.8% (geschätzt) bis -95 Erneuerbare Energien Energie- Effizienz Anteil am Stromverbrauch Anteil am Endenergieverbrauch Senkung Primärenergieverbrauch Energieproduktivität 25.4% 12.4% (2012) -3,3 % +1.1% p.a bis bis % p.a

4 Langfristperspektive:

5 Szenarien Energieverbrauch bis 2020 Szenarien bilden Maßnahmen bis Oktober 2012 ab 5

6 Stand der Umsetzung der EED - Überblick und Langfristperspektiven - Aktuelle Prozesse: - Plattformen Effizienz & Gebäude - Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz 6

7 Kurzüberblick: Zentrale Vorgaben der EED (1/3) Art. 2. Kurzüberblick: 3: Festlegung eines Zentrale indikativen Vorgaben nationalen der EED Energieeffizienzziels (1/3) (bis ) unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren (u.a. EU-20%- Energieeffizienzziel für 2020) Art. 5: Pflicht zur energetischen Sanierung von jährlich 3% der Gesamtfläche aller im Eigentum der zentralstaatlichen Verwaltungsebene stehenden und von ihr genutzten Gebäude (Option zur Ausweitung auf regionale und lokale Ebene) Art. 6: Berücksichtigung von Energieeffizienz als ein Kriterium in der öffentlichen Beschaffung auf zentralstaatlicher Ebene Art. 7: Energieeinsparverpflichtung für Energieunternehmen in Höhe von jährlich 1,5% der in einem Referenzzeitraum an Endkunden abgesetzten Energiemenge oder Umsetzung politischer Maßnahmen mit gleichwertiger Wirkung durch den Mitgliedstaat 7

8 Kurzüberblick: Zentrale Vorgaben der EED (2/3) 2. Kurzüberblick: Zentrale Vorgaben der EED (2/3) Art. 8: Einführung verbindlicher Energieaudits für große Unternehmen sowie Förderung von Energieaudits bei KMU und Energiemanagementsystemen in allen Unternehmen Art. 9-11: Grundsätzliche Pflicht zur Verbrauchserfassung und verbrauchsabhängigen Abrechnung von Strom, Gas, (Fern-)Wärme, (Fern- )Kälte und Warmwasser Art. 12, 16-19: Vorgaben zur Entwicklung und Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen Art. 14: Vorgaben zur Förderung der KWK, u.a. Pflicht zur Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse zur Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung in neuen und grundlegend modernisierten Kraftwerken und Industrieanlagen ab 20 MW 8

9 Kurzüberblick: Zentrale Vorgaben der EED (3/3) Kurzüberblick: Zentrale Vorgaben der EED (3/3) Umsetzungsfristen: Allgemeine Umsetzungsfrist : 5. Juni 2014 (18 Monate ab Inkrafttreten der EED) Davon abweichende Umsetzungsfristen einzelner Vorgaben, u.a.: Art. 3: Meldung des indikativen nationalen Effizienzziels bis Art. 7 i.v.m. Anh. V: Meldung der Strategie zur Umsetzung von Art. 7 bis spätestens zum Monitoring: Berichterstattung sieht ab 2013 Jahresberichte (jeweils bis zum 30.4.) sowie alle drei Jahre ab dem Nationale Energieeffizienz-Aktionspläne vor, die an KOM zu melden sind Berichterstattungspflichten bestehen zu einer Vielzahl an EED-Regelungen (insb. zu Art. 3, 5, 7, 8, 14 und 15) und sind insb. in Anh. XIV zusammengefasst Sanktionen: MS haben bei Art und 18 für die Nichteinhaltung Sanktionen vorzusehen 9

10 Art. 7 EED: Stand der Umsetzung in Deutschland Einsparvorgabe 1758 PJ EEV (kumulierte Einsparungen ) Anrechenbaren Energieeinsparungen aus bereits in Deutschland eingeführten Maßnahmen 1467 PJ ( strategische Maßnahmen, z.b. Gebäudesanierungsprogramme) Verbleibende Lücke ca. 291 PJ hierzu Beschlüsse des NAPE 10

11 Vorbereitung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz 11

12 Zielstellungen des NAPE Erbringung eines wesentlichen Beitrages zur Realisierung der Klima- und Energieeffizienzziele des Energiekonzepts (EK). Bestehende Lücke zum Effizienzziel (-20% PEV) mindestens 1400 PJ PEV. Vollständige Umsetzung der Einsparvorgabe des Art. 7 der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED). Auf Basis Meldung vom 5. Juni 2014 Lücke von 290 PJ (kumulierter Endenergieverbrauch). 12

13 Zwei neue Plattformen für Energieeffizienz gegründet Anfang Juli 2014 Auftaktsitzungen => Aufruf zu Einreichungen und Maßnahmenvorschlägen => nach Sommerpause: sechs Verbändegespräche im Rahmen der Plattformen Anfang Oktober Sitzung 13

14 Zeitplan und Struktur des NAPE Bundeskabinett am 3.Dezember 2014: Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE)Aktionsprogramm Klimaschutz (BMUB) Fortschrittsbericht zum Monitoring Energiekonzept NAPE enthält sowohl Sofortmaßnahmen sowie weiterführende Arbeitsprozesse Sektor-übergreifender Ansatz Energieeffizienz-Strategie Gebäude : beschreibt und setzt die Maßnahmen im Gebäudebereich (Erarbeitung bis Ende 2015) um 14

15 NAPE: zentrale Maßnahmenoptionen Renditemodell Energiesparen und Marktchance Energieeffizienz Ausschreibungsmodell (Pilotphase ) Ausfallbürgschaft bei Contracting-Projekten und Ausbau Beratung Weiterentwicklung der KfW Effizienzprogramme Verstärkung Förderung Abwärmenutzung 15

16 NAPE: zentrale Maßnahmenoptionen Eigenverantwortlichkeit für Energieeffizienz Top-Runner-Initiative, auch zur Unterstützung und Weiterentwicklung EU- Label / Ökodesign-Richtlinie Initiative Energieeffizienznetzwerke Ausbau Beratungs- und Informationsangebote für Gewerbe (z.b. Mittelstandsinitiative) Auditpflicht für Nicht-KMU (Umsetzung Art. 8 EED) 16

17 Weiterführende Arbeitsprozesse (u.a.) Beratung & Information (Überprüfung bestehender Angebote, Qualitätssicherung) gemeinsam mit Plattform Gebäude Verbesserung der Rahmenbedingungen für EDL (z.b. Überprüfung Rechtsrahmen Contracting) Prüfung innovativer Finanzierungsinstrumente (z.b. Effizienzanleihe, Fondsmodelle) Entwicklung von Kennzahlen, Standards und Benchmarks (gewerblicher Bereich & Haushalte) Arbeit wird begleitet von Arbeitsgruppen der Plattform Energieeffizienz ab Jahr

18 Energieeffizienz-Strategie Gebäude Ende 2014 Eckpunkte ESG Ende 2015 Gepl. Veröff. ESG Ab 2016 Umsetzung GGS Monitoring, Weiterentwicklung, etc. Ziel nahezu klimaneutral bis 2050: Zielkorridor (sinnvoller Zielpfad) Ausgangslage: Datengrundlage Gebäudebestand Umsetzung (Fördern, Fordern, Info) Kosten, Investitionen, (Re-)Finanzierung Nahezu klimaneutral kann auf viele Arten erreicht werden, sinnvoll ist eine angemessene Kombination aus Energieeinsparung und erneuerbaren Energien. 18

19 ESG: zentrale Maßnahmenoptionen (Teil des NAPE) Verstärkung Anreize für energetische Sanierungen, z.b. Aufstockung des CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms Energieberatung / Energieberatung für Kommunen Heizungscheck / Effizienzlabel f. Heizungsaltanlagen Weiterentwicklung Energieeinsparrecht (wirksam frühestens ab 2019) 19

20 Weiterführende Arbeitsprozesse (u.a.) Fortentwicklung Marktanreizprogramm Gebäudeindividuelle Sanierungsfahrpläne Weiterentwicklung Energieeinsparrecht / EEWärmeG Effiziente Wärme- und Stromversorgung von Gebäuden (BZH) Quartiersbezogene Ansätze (energetische Stadtsanierung, Stadtumbau) und qualitätsbezogene Ansätze (altersgerecht Modernisieren/Energie; Nachhaltigkeitsgrundsätze, ) 20

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Stefan Besser II B 1 Grundsatzreferat Energieeffizienz und rationelle Energienutzung 04. November 2014