(H)ausweispflicht und weitere Verordnungen und Gesetze
|
|
- Sigrid Schuler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vortrag (H)ausweispflicht und weitere Verordnungen und Gesetze Energieeinsparverordnung, Erneuerbares Wärmegesetz Harald Schwieder Energieagentur Regio Freiburg GmbH Folie 1
2 Was regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV)? Die Energieeinsparverordnung regelt seit 2002 Energetische Mindestanforderungen für Neubauten Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, sowie Warmwasserversorgung Energetische Inspektion von Klimaanlagen (seit EnEV 2007) Energieausweise für Gebäude (seit EnEV 2007) Folie 2
3 Energieausweis wann muss er erstellt werden? Ein Energieausweis muss vorgelegt werden können bei Neubau (bereits seit 2002) Folie 3 Verkauf von Bestandsgebäuden Neuvermietung / -verpachtung von Bestandsgebäuden Dies gilt sowohl für Wohn- und Nichtwohngebäude (Schulen, Bürogebäude,...) Sonderregelungen: Gebäuden < 50 m² und denkmalgeschützten Gebäude: kein Energieausweis notwendig. gemischt genutzte Gebäude (mit Wohn- bzw. Nichtwohnanteilen über 10%) sind als eigenständige Gebäude (eigener Energieausweis) zu behandeln.
4 Energieausweis nach Bedarf oder Verbrauch? Energieausweis nach Bedarf für Wohngebäude bis 4 Wohneinheiten (Bauantrag vor ) Energieausweis nach Bedarf oder Verbrauch (Wahlfreiheit) für Nichtwohngebäude für Wohngebäude > 4 Wohneinheiten für Wohngebäude bis 4 Wohneinheiten (Bauantrag nach , oder gebaut / modernisiert nach WSchVO 1977) Folie 4
5 Energieeinsparverordnung 2009 Die gesetzlichen Randbedingungen für Bauen / Sanieren haben sich letztes Jahr geändert: die EnEV 2009 ist da! Folie 5
6 Was hat sich mit der EnEV 2009 geändert? (für Bauherren) Neuheiten der Energieeinsparverordnung 2009 Bei Neubauten: Primärenergiebedarf liegt um 30% niedriger als die Anforderung nach EnEV 2007 Anforderung an die Wärmedämmung liegt um durchschnittlich 15% niedriger als EnEV Bei Sanierung - Wahl zwischen zwei Alternativen: 1. Nach Sanierung muss der Primärenenergiebedarf des Gebäudes um 30% niedriger sein und die Gebäudehülle um 15% besser gedämmt sein als bisher (EnEV 2007). 2. Bei größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle (z.b. Dach, Fassade, Fenster; jeweils bei Sanierung von mehr als 10% der gesamten Bauteilfläche) werden Folie 6 die Anforderungen an diese Bauteile um durchschnittlich 30% verstärkt.
7 Wärmeschutz nach EnEV 2007 / EnEV 2009 Mindestwärmeschutz nach Energieeinsparverordnung optimierter Wärmeschutz nach EnergieAgentur.NRW Folie 7 Bauteil U-Wert erforderliche U-Wert [W/m²K] Dämm- [W/m²K] max. Dämm- stoffstoff-stärke Stärke EnEV (WLG 035) (WLG 035) 2007 [cm] [cm] Außenwände 0,35 0, ,20-0, Steildächer 0,30 0, ,20-0, Flachdächer 0,25 0, ,20-0, oberste Geschossdecke 0,30 0, ,20-0, Kellerdecke 0,40 0, ,40-0, Fenster 1,70 1,30 1,20-0,80 EnEV 2009
8 Was hat sich mit der EnEV 2009 geändert? (für Bauherren) Energieeinsparverordnung EnEV 2009 Neuheiten Nachrüstpflichten in Altbauten Dämmung des Daches, oder: Wärmedämmung oberster nicht begehbarer Geschossdecken: Verschärfung der Qualität der Wärmedämmung (statt bisher 0,30 Watt/(m²K) künftig mindestens 0,24 Watt/(m²K)) Wärmedämmung oberster begehbarer Geschossdecken (Pflicht bis spätestens Ende 2011). Folie 8
9 Was hat sich mit der EnEV 2009 geändert? (für Bauherren) Energieeinsparverordnung EnEV 2009 Neuheiten Regelungen zur Verbesserung des Vollzugs der Verordnung Einführung von Unternehmererklärungen (Bestätigung des Unternehmers, dass EnEV eingehalten wurde) Vorlage der Unternehmererklärung bei der zuständigen Behörde; (Nichtausstellung ist eine Ordnungswidrigkeit) Bezirksschornsteinfegermeister machen Sichtprüfungen an heizungstechnischen Anlagen (z. B. Prüfung, ob alter Heizkessel pflichtgemäß ausgetauscht wurde) vorsätzliche und leichtfertige (d.h. grob fahrlässige) Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten Folie 9
10 Wo gibt es weitere Infos zu Energieausweis + EnEV? dena-hotline: Ausstellerdatenbank Folie 10
11 Wärmegesetze zu Erneuerbaren Energien EEWärmeG = Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (Bundes-Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich) EWärmeG = Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landes-Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg) Folie 11
12 EEWärmeG EWärmeG EEWärmeG zum für Neubauten in Kraft getreten Bundesgesetz EWärmeG zum in Kraft getreten Landesgesetz Neubauten wurde durch Bundesgesetz abgelöst Altbauten ab bei Heizungserneuerung gilt für Wohngebäude, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime Folie 12 Ausgenommen sind Gebäude mit zeitlich geringer Benutzung (< 4 Monate) oder kleiner 50 m² (z.b. Ferienwohnungen).
13 EWärmeG BaWü Möglichkeiten zur Pflichterfüllung (Bestand) Pflicht zur Nutzung von 10% Erneuerbarer Energien, wenn der Heizkessel erneuert wird 0,04 m² Solarkollektor je m² Wohnfläche (Primäranforderung!) Wärmepumpe zur Deckung des Gesamtbedarfs, mit JAZ > 3,5 Holzkessel (Pellets oder Scheitholz), in Ausnahmen Holzöfen 10% Biogas oder Bioöl (über Rechnung nachzuweisen) oder Ersatzweise Erfüllung Voraussetzungen: Folie 13 - keine gegenteiligen öffentlich-rechtlichen Vorschriften - noch nicht bereits Erneuerbare Energien (s.o.) genutzt - technisch und baulich möglich (Solaranlage), - zumutbar (kein Härtefall)
14 EWärmeG BaWü Ersatzweise Erfüllung / Vollzug Ersatzweise Erfüllung: Unterschreitung der EnEV bei Sanierung Nutzung von KWK (mit einem Wirkungsgrad > 70%) Anschluss an Wärmenetz (mit erneuerbaren Energien) Photovoltaik (so dass keine Solarthermieanlage möglich ist) Vollzug: Bescheinigung durch Sachkundigen, Baurechtsbehörde. Bußgelder bis sind möglich Folie 14
15 EEWärmeG Bund Möglichkeiten zur Pflichterfüllung (Neubauten) Pflicht zur Nutzung von 20% Erneuerbarer Energien, bei Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude) 0,04 m² Solarkollektor je m² Wohnfläche (EFH/ZFH) bzw. 0,03 m² Kollektorfläche (bei MFH) Wärmepumpen zur Deckung von mind. 50% des Wärmebedarfs, mit Anforderung an die JAZ Verfeuerung fester Biomasse (naturb. Holz oder Stroh) zur Deckung von mind. 50% des Wärmebedarfs 30% Biogas (nur in KWK) oder Bioöl (in Brennwertkesseln) oder Ersatzweise Erfüllung Voraussetzungen: Folie 15 - keine gegenteiligen öffentlich-rechtlichen Vorschriften - technisch möglich und zumutbar (kein Härtefall)
16 Wo gibt es weitere Infos zum EWärmeG BaWü? Hotline Zukunft Altbau: Folie 16
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Energieagentur Regio Freiburg GmbH Dipl.-Ing. Arch. Harald Schwieder Solar Info Center Emmy-Noether-Str Freiburg Tel Fax Folie 17
EnEV 2014 und Novellierung EWärmeG
EnEV 2014 und Novellierung EWärmeG RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Artikel 9 Niedrigstenergiegebäude (1) Die Mitgliedstaaten gewährleisten,
Mehr4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als
MehrAnforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Magdeburg 03.09.2015
Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Magdeburg 03.09.2015 Referent Dipl.-Ing. (FH) Thomas Rochel Sachverständiger für Energetische Gebäudeoptimierung und Energieberatung Fachingenieur
MehrFördermöglichkeiten bei der energetischen Sanierung. Die EnEV 2014 Anforderungen. Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 08.03. / 09.03.
Fördermöglichkeiten bei der energetischen Sanierung Die EnEV 2014 Anforderungen Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 08.03. / 09.03.2014 Energieverbrauch private Haushalte Folie: 2 Förderprogramme Wohnen
MehrDer Energieausweis Chance oder Schikane? - Der Energieausweis für Wohngebäude -
Der Energieausweis Chance oder Schikane? - Der Energieausweis für Wohngebäude - IBH Ingenieurbüro Haubensak Bauphysik und Energieberatung 71364 Winnenden Inhaltsverzeichnis 1. Entwicklung des Weltenergieverbrauchs
MehrVon der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus
Von der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus Thomas Möller Dipl.-Ing., Dipl.Wirt.-Ing (FH), Energieberater (HWK) Brunhamstraße 43-81249 München Tel. 089-871 2454 - Telefax 089-871 2434
MehrDer Bürgerverein Hörnle & Eichgraben begrüßt Sie zur Informationveranstaltung:
Der Bürgerverein Hörnle & Eichgraben begrüßt Sie zur Informationveranstaltung: - EnEV 2007 - Gebäudeenergiepass Referent: Dipl. Ing. (FH) Jürgen Waibel Guten Abend meine Damen und Herren Energieeinsparverordnung
MehrAktueller Sachstand zum Energieausweis. Energieagentur Regio Freiburg GmbH
Seminar der badenova am 26.11.07 Aktueller Sachstand zum Energieausweis Energieagentur Regio Freiburg GmbH Dipl.-Ing. Rainer Schüle - Geschäftsführer - Energiepass für Wohngebäude warum? Quelle: Deutsche
MehrDas dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen.
Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Hausschild und Zertifikat für das dena-gütesiegel Effizienzhaus, hier mit dem Standard Effizienzhaus 55.
MehrHeizungsaustausch Was fordert das Gesetz?
Heizungsaustausch Was fordert das Gesetz? Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG Baden Württemberg) 5. Fachinformationsabend "Heizungserneuerung gewusst wie!" Britta Neumann Seite 1 Warum gibt es das EWärmeG?
MehrDas dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen.
Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Hausplakette und Zertifikat für das dena-gütesiegel Effizienzhaus, beispielhaft mit dem Standard 55. 2 Wohnen
MehrFördermittel für Energetische Sanierung
Förderinfo-Abend Neustadt/Weinstraße Fördermittel für Energetische Sanierung Wer heute in einen unberührten Altbau 100.000 Euro investiert, kann 25.000 Euro Zuschüsse sse kassieren und den Rest bei 1,41%
MehrNeues aus der Praxis der Energieeffizienz. EnBW Vertrieb GmbH Rudolf Schiller Biberach, 28. November 2013 Energie braucht Impulse
Neues aus der Praxis der Energieeffizienz EnBW Vertrieb GmbH Rudolf Schiller Biberach, 28. November 2013 Energie braucht Impulse Rudolf Schiller EnBW Vertrieb GmbH Elektroinstallateur - Meister Gebäudeenergieberater
MehrENEV 2014 Energieeffizienz - Gesetzliche Vorgaben und spezifische Herausforderungen für Käufer und Besitzer von Bestandsimmobilien
ENEV 2014 Energieeffizienz - Gesetzliche Vorgaben und spezifische Herausforderungen für Käufer und Besitzer von Bestandsimmobilien Bewertung und Registriernummer neu Gebäudebestand Durchschnittswerte in
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 14.08.2023 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Mehrfamilienreiheneckhaus 1918 Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) 18 1.267,5 m² Erneuerbare
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Energiebedarf Glasbläserallee 18/Fischzug 2-8/Krachtstraße, Bauteil 1 - Haus I-M 2 Endenergiebedarf 73 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) [kg/(m² a)] 43 kwh/(m² a) Primärenergiebedarf
MehrIhre Informationen zum neuen Energieausweis.
Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
MehrHinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
Gültig bis: 30.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen 1929 Gebäudenutzfläche 565,20 Erneuerbare Energien Lüftung Anlass der Ausstellung
MehrThema: Sanierung Wohngebäude, Praxisbeispiele und Fördermöglichkeiten
Thema: Sanierung Wohngebäude, Praxisbeispiele und Fördermöglichkeiten Architekturbüro Schulze Darup & Partner Architekt Rupert Diels Landgrabenstr. 94 in 90443 Nürnberg www.rupert-diels.de Grundlagen Entwicklung
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 10.02.2021 1 Gebäude Gebäudetyp Mehrfamilienhaus, Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1966 / 1994 Baujahr Anlagentechnik 1994 Anzahl Wohnungen 3 Gebäudenutzfläche (A N ) 355,2 m² Erneuerbare Energien
MehrEnergieausweis / Energieberatung / Wärmegesetz
/ Energieberatung / Wärmegesetz -Grundlagen - Dipl.-Ing. Josef Broll 24.06.2008 Gropiusplatz 10 70563 Stuttgart www.stz-egs.de Zur Einstimmung Heizölpreis bei knapp 1 /Ltr.!! Heizölpreis ct / Ltr.] Energieeffizienz:
MehrEnEV 2014 und die KfW-Förderung Altbausanierung
Bauzentrum München 26.02.2014 EnEV 2014 und die KfW-Förderung Altbausanierung Dipl.-Ing. (FH) Hohenstaufenstr. 10 86830 Schwabmünchen Energieberater BAFA Sachverständiger KfW Energie-Effizienz-Experte
MehrEner g!eaus?els für Wohngebäude
Ener g!eaus?els für Wohngebäude gemäß den ää 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 1 Mehrfamilienhaus Nitzschkaer Str. 5a+ b, 04808 Burkartshain 1993 1993 15 1194,432 m2 :'-??. Neubau -l Vermietung /
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 16.03.2018 Aushang Gebäude Hauptnutzung / Gebäudekategorie Nichtwohngebäude Sonderzone(n) Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Kapellenstr.
MehrEnergieberater KfW-Beraterbörse Industrie / Gewerbe. LEHMEYER www.sun-haus.com
Energieberater Nicht-Wohngebäude Ingenieurkammer Bau Sachverständiger 21 EnEV DIN 18599 staatlich anerkannt und geprüft Energieberater KfW-Beraterbörse Industrie / Gewerbe Initialberatung und Detailberatung
MehrModernisierung von Mietwohnungen
Modernisierung von Mietwohnungen Antragsberechtigt sind Eigentümer/Erbbauberechtigte von Mietwohnungen. Gefördert wird die Modernisierung von Wohnungen durch bauliche Maßnahmen mit einem zinsgünstigen
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 27.09.2022 1 Gebäude Hauptnutzung/ Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger
MehrEnergieausweis Erneuerbare Energien Fördermöglichkeiten Gebäudesanierung Energieberatung Energieeinsparung Energie- Effizienz in Gebäuden 0 50 100 150 200 250 300 350 400 >400 Energieeinsparung Die neue
MehrFach-Informationsveranstaltung
10.000-Häuser-Programm Welche Förderung passt zu meinem Bauvorhaben? Fach-Informationsveranstaltung Vortrag von Hans Seitz, Geschäftsführer GEKO - Energieberatung mbh Höhlenfeuer Erste Holzhäuser Stroh-Lehmhäuser
MehrEffiziente Heizsysteme in Alt- und Neubauten - die Qual der Wahl
Effiziente Heizsysteme in Alt- und Neubauten - die Qual der Wahl Folienübersicht Vorstellung Kries GmbH Typischer Energieverbrauch und Energiepreise Energieeinsparpotenziale in der Sanierung Heiztechniken
MehrNeuerungen EnEV Stand 5/2016
Die geltende EnEV 2014 fordert seit dem 1. Januar 2016 einen höheren energetischen Standard für neu geplante und zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude. Regelungen der Energieeinsparverordnung Die aktuellste
MehrWorkshop Klimaschutz im Alltag
Freiberg 21. 11. 2014 Workshop Klimaschutz im Alltag Energieeinsparpotentiale beim Neubau und bei der Altbaumodernisierung Michael A. Müller Architekt und Energieberater Ludwigsburger Energieagentur LEA
MehrLänder der Welt 23.11.2009. Die Energieeinsparverordnung. Zeit und Ort. 1. Hörder Energieforum Dortmund, 5.11.2009. Mein Name
Die Energieeinsparverordnung Zeit und Ort 1. Hörder Energieforum Dortmund, 5.11.2009 Mein Name Michael Brieden-Segler Länder der Welt 1 Bevölkerungszahl Weltweite CO 2 -Emissionen 2 3 Energieeinsparverordnung
MehrE N E R G I E A U S W E I S
Gültig bis: 26.02.2025 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Neubau eines Studentenwohnheimes Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien
MehrEnergetische Klassen von Gebäuden
Energetische Klassen von Gebäuden Grundsätzlich gibt es Neubauten und Bestandsgebäude. Diese Definition ist immer aktuell. Aber auch ein heutiger Neubau ist in drei (oder vielleicht erst zehn?) Jahren
MehrEinfamilienreihenhaus, erbaut in den 60er Jahren (1960-69) Gebäudetyp R 60 S
Einfamilienreihenhaus, erbaut in den 60er Jahren (1960-69) Gebäudetyp R 60 S Die 60er Jahre sind geprägt von einer soliden Bausubstanz. Der bauliche Wärmeschutz wurde nur mäßig berücksichtigt. die Außenwände
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 24.0.202 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Doppelhaushälfte Uhlenhorst 25a,
MehrWie sollen die Energieausweise aussehen?... 1. Wie werden Energieausweise erstellt?... 2. Was müssen Vermieter und Verkäufer beachten?...
I N H A L T Wie sollen die Energieausweise aussehen?... 1 Wie werden Energieausweise erstellt?... 2 Was müssen Vermieter und Verkäufer beachten?... 2 Was ist bis zum 30. September 2008 zu beachten?...
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
freiwillige Aushangseite bedarfsbasierter Energieausweis Gültig bis: typ Adresse Baujahr foto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen nutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Anlass
MehrEnergieeffiziente Hallenbauten Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden Ziele der Bundesregierung und Weiterentwicklung gesetzlicher Vorgaben
Energieeffiziente Hallenbauten Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden Ziele der Bundesregierung und Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten des energiesparenden Bauens
MehrKlimaschutzkonzept für die Stadt Geesthacht Energie und Kosten sparen im eigenen Haus
Energieberatung energieoptimierte Sanierungskonzepte und Förderungen Ein Vortrag zum Klimaschutzkonzept für die Stadt Geesthacht Energie und Kosten sparen im eigenen Haus Lehrbeauftragter Geesthachter
MehrEnergieausweis. Der Energieausweis. Wichtiges Dokument für Ihre Immobilie. Jetzt zum Mainova- Vorteilspreis bestellen! Klimaaktiv! www.mainova.
Energieausweis Der Energieausweis. Wichtiges Dokument für Ihre Immobilie. Klimaaktiv! www.mainova.de Jetzt zum Mainova- Vorteilspreis bestellen! Der Energieausweis Wichtiges Dokument für Immobilienbesitzer.
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 29.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Mehrfamilienhaus 1896 1896
MehrÜbersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. April 2012. SenerTec GmbH Schweinfurt 1
Übersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. April 2012 SenerTec GmbH Schweinfurt 1 Hinweise: Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Förderrichtlinien der KfW. Die Beschreibung der KfW-Programme
MehrKarlsruher Klimahäuser
Durch eine dünne und leistungsfähige Außenwanddämmung ist es gelungen, das äußere Erscheinungsbild zu erhalten. Hauseigentümerin Agathenstraße 48, Karlsruhe-Daxlanden Sanierung Baujahr / Sanierung 1971
Mehr" Förderprogramme für energetische Maßnahmen und erneuerbare Energien in Rheinland-Pfalz"
" Förderprogramme für energetische Maßnahmen und erneuerbare Energien in Rheinland-Pfalz" 10.11.2011 INTERREG, Kaiserslautern Dipl.-Ing. Irina Kollert Gliederung Förderprogramm für hochenergieeffiziente
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 29.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) freistehendes Einfamilienhaus 1959 1998 1 162,0 m² Erneuerbare
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 21.07.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Einfamilienhaus Hauptstr 1, 88079 Kressbronn Gebäudeteil Baujahr Gebäude 199 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 2005 Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 21.02.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Reihenhaus Matthias-Erzberger-Str.
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Erfenschlager Straße 73 Neubau Projekthaus METEOR 2 Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz
MehrEnergieaudit RBS 76-77
Energieaudit RBS 76-77 Gut beraten starten Bürgerenergievereinigung Eichkamp-Heerstr modernisiert Referent: Dipl.-Ing. I M.Eng. Christoph Vornhusen, Zertifizierter Energieberater 1 Kurzvorstellung BENCON
MehrPflichtangaben in Immobilienanzeigen
Seite 1 Pflichtangaben in Immobilienanzeigen einhalten Am 01.05.2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Mit ihr gelten erstmals Regeln für Immobilienanzeigen in kommerziellen
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 3.0.08 Gebäude Gebäudetyp Zweifamilienhaus Adresse Muster, 45000 Muster Gebäudeteil Haus Baujahr Gebäude 94 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 980 Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche
MehrIn Deutschland werden rund 33 Prozent der Endenergie für die Erzeugung von Raumwärme aufgewendet
Was haben wir? Peter Ackermann-Rost, Beratender Ingenieur Gebäude-Energieberater Infrarot Thermografie Prüfer für BlowerDoor Gebäudeluftdichtheit Dena - Pilotprojekt Dipl.-Ing. Peter Ackermann-Rost Beratender
MehrSo steigen Sie richtig ein!
Jetzt modernisieren! Energieeffizienz und Lebensfreude Gebäude sanieren So steigen Sie richtig ein! Alle Infos im Internet: www.zukunftaltbau.de Gebäude sanieren bringt vielfältigen Nutzen Wer saniert,
MehrIntegriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Kreuztal. Workshop Energieeffizientes Bauen und Sanieren
Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Kreuztal Workshop Energieeffizientes Bauen und Sanieren Gefördert durch: Förderkennzeichen: FKZ03KS3955 3 Vorgaben EnEV 2009/ 2014 Neubauten ab 1. Januar 2016
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 29.04.2024 1 Hauptnutzung / kategorie Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger Verwaltungsgebäude mit normaler techn. Ausstattung größer 3.500 m² NGF Hansa Haus Frankfurt Berner Straße 74-76,
MehrREGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN
REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Informationen zu den Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 bei der Erneuerung von Dächern, Fassaden und Fenstern nach Hagelschäden Der Hagelsturm am 28.
MehrÜbersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. März 2013
Übersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. März 2013 SenerTec Center Zeitz GbR 1 Hinweise: Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Förderrichtlinien der KfW. Die Beschreibung der KfW-Programme
MehrEnEV und Ausnahmetatbestände für Denkmale
EnEV und Ausnahmetatbestände für Denkmale Ministerialdirigent a.d. Dr. Wolfgang Preibisch, aus: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung EnEV und Ausnahmetatbestände für Denkmale 1. Die
MehrEnEV ab 2016: Einfach Energie sparen Entwicklung läuft auf Wärmepumpe zu
18.03.2016 Presseinformation der ait-deutschland GmbH, Kasendorf / Essen EnEV ab 2016: Einfach Energie sparen Entwicklung läuft auf Wärmepumpe zu Mit den neuen Vorschriften der Energieeinsparverordnung
MehrPraxistest Energieausweis Hintergrund Energieausweise T F
PRESSEINFORMATION Berlin, 23. September 2015 Praxistest Energieausweis Hintergrund Wer ein Gebäude verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen will, muss gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) einen
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 07.04.2024 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1980 Baujahr Anlagentechnik ¹) 2001 Anzahl Wohnungen 47 Gebäudenutzfläche (A ) N 3677 m² Erneuerbare Energien
MehrFördermittelübersicht
Fördermittelübersicht MHG Heiztechnik Einfach besser. HINWEIS: Anlagen in Neubauten werden mit einer Ausnahme 1) nicht mehr gefördert. Gas-Brennwertanlage ProCon/ProCon Streamline ohne thermische Solaranlage
MehrIm Nachgang werden die wichtigsten Fragen der Verbraucher beantwortet.
Die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) Dipl-Ing(FH) Bauingenieur Johann-Mathias Gimpl, öbuv Sachverständiger (HWK Mittelfranken), verantwortlicher Sachverständiger nach ZVEnEV Bayern, Erlangen (BY)
MehrMöglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung
Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung Übersicht: 1) Einführung an einem Beispiel einer Sanierung in Springe 2) Wärmedämmung der Gebäudehülle 3) Komfort eines Niedrigenergiehauses 4) Ablauf einer
MehrTechnische Information
Technische Information Für Architekten, Planer, Verarbeiter und Bauherren Headline Verglasung in der Energieeinsparverordnung 1.0 Einleitung 2.0 1.1 Zielsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 1.2
MehrMarktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1
Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1 Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 29.07.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Heim/Herberge C Dr.- Gessler- Str.: 1-7, 93051 Regensburg Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1977 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1996 Anzahl
MehrVortrag bei der Gas- und Wassergemeinschaft Biberach e.v. 24.05.2011
Vortrag bei der Gas- und Wassergemeinschaft Biberach e.v. 24.05.2011 Siegfried Rothmund Bezirksschornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater HWK Der Schornsteinfeger informiert: Schornsteinfegerwesen/Schornsteinfegerhandwerksgesetz
MehrTARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014
TARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014 INHALT: 1) Tarife Zertifizierung innerhalb der Provinz Bozen, Klasse Gold, A, B, C Neubau oder Sanierung
MehrEEWärmeG. Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren
EEWärmeG Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren Alexander Wölflick Geschäftsführer Haydn Energie Consult GmbH - HEC Übersicht
Mehrfür das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet I. V er f a h r e n
1. Verfahrensabwicklung: R I C H T L I N I E N der Gemeinde Seefeld für das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet I. V er f a h r e n 1.1 An der Durchführung
MehrABM-Datenerfassungsbogen und Bestellung des Wohngebäude 1 -Energieausweises auf Verbrauchsbasis
ABM-Datenerfassungsbogen und Bestellung des Wohngebäude 1 -Energieausweises auf Verbrauchsbasis Füllen Sie bitte diesen Erhebungsbogen aus und schicken diesen unterschrieben an uns zurück. Der fertige
MehrArchitektenkammer Niedersachsen
Rechtliche Grundlagen für den Energieausweis Richtlinie 2002/91/EG vom 16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist in deutsches Recht umzusetzen Ermächtigung in Energieeinsparungsgesetz
MehrDer Energieausweis als Marketinginstrument WohnCom. Der Energieausweis als Marketinginstrument. Vortrag FHW Berlin. 7. Mai 2007
Der Energieausweis als Marketinginstrument Vortrag FHW Berlin 7. Mai 2007 Gliederung E, E, E, E, E, die 5 E s Die Rolle des Energieausweises für Unternehmen und Kunden Anwendung und Umsetzung des Energieausweises
MehrNachhaltig kostengünstige Lösungen für Wärme und Strom. Referent: Dipl.-Ing.(FH) Michael Maucher, Energieagentur Ravensburg ggmbh
Nachhaltig kostengünstige Lösungen für Wärme und Strom Referent: Dipl.-Ing.(FH) Michael Maucher, Energieagentur Ravensburg ggmbh Referenzbau- und anlagentechnik für Wohngebäude: EnEV 2014 gilt ab 01.05.2014
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 04.08.018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Oberferrieder Str. 9 90556 Burgthann / Unterferrieden Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1800 im 19. Jahrhundert Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 27.09.2019 1 Gebäude Gebäudetyp Mehrfamilien Adresse Marktstraße 6, 91804 Mörnsheim Gebäudeteil Wohnungen Baujahr Gebäude 1700 zuletzt saniert 1992 Baujahr Anlagentechnik 1992 Anzahl Wohnungen
MehrZweibrücker Sanierungsinfo
Zweibrücker Sanierungsinfo Nr. 3 10/2012 05/2001 Sanierung Innenstadt Zweibrücken Sanierungsgebiet "Obere Vorstadt/Bereich Luitpoldstraße" Sanierungsgebiet "Innenstadt und Herzogvorstadt" In dieser Ausgabe:
MehrDer Energieausweis nach EnEV 2007
Der Energieausweis nach EnEV 2007 Seite 1 Was ist der Energieausweis? Der Energieausweis ist ein Dokument für ein Gebäude, das die energetischen Eigenschaften des Gebäudes über eine Energiekennzahl darstellt:
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 22.09.2023 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Mehrfamilienhaus Barchusen 6, 8, 1992 1992 14 1.410,0 m²
MehrKfW fördert wieder. Einzelmaßnahmen. Energetisch sanieren mit Glas und Fenster. März
KfW fördert wieder Einzelmaßnahmen Energetisch sanieren mit Glas und Fenster März 2011 Marktchancen Marktchancen für die Glas-, Fenster- und Fassadenbranche Die seit dem 1. Oktober 2009 gültige Novelle
MehrFördermittel. Referent: Dipl.-Ing. Uwe Neumann. www.energieconcept-neumann.de. Energieberater Margaretenweg 17 91315 Höchstadt/Aisch
Fördermittel Referent: Dipl.-Ing. Uwe Neumann Energieberater Margaretenweg 17 91315 Höchstadt/Aisch www.energieconcept-neumann.de 1 Energieberatung Technische Gebäudeausrüstung Blower-Door-Messungen Thermografie
Mehr10.06.2019. Technische Universität Dresden Dezernat 4 Bergstraße 69 01069 Dresden 11.06.2009. Institutsgeb. für Lehre und Forschung
1.6.219 Lieg.Nr. EA33 Geb.Nr. EA33-3522-3523 Institutsgeb. für Lehre und Forschung August-Bebel-Str. 2, 1219 Dresden TU Dresden Haus 83 und Haus 94 1973 5.54 m² Dieses Gebäude 7 5 1 15 2 >2 Vergleichswert
MehrR I C H T L I N I E N für ein Förderprogramm Umwelt und Wirtschaft der Gemeinde Leutenbach
R I C H T L I N I E N für ein Förderprogramm Umwelt und Wirtschaft der Gemeinde Leutenbach 1. Zweck und Ziel 1.1 Die Probleme der Klimaveränderung, die mit der Verbrennung fossiler Brennstoffe verbundene
MehrFörderung bisher nach Richtlinien vom 5.12.2007
Förderung im Marktanreizprogramm 2009 des Bundesumweltministeriums (Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt) Stand 20. Februar 2009 Maßnahme Förderung Förderung
MehrMehr Wissen spart Geld.
SWM Energieberatung Mehr Wissen spart Geld. SWM Energieberatung Mit den richtigen Informationen Geld sparen und die Umwelt schützen: SWM Energieberatung Energieausweis, CO 2 -Reduzierung oder effi ziente
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 05.11.2022 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Verwaltungsgebäude Reisholzer Werftstrasse 38-40 40589 Düsseldorf Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1994 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger
MehrDie wichtigsten Informationen zum Energieausweis im Überblick
Energieausweis Die wichtigsten Informationen zum Energieausweis im Überblick Der Energieausweis soll Käufern und Mietern bei der Auswahl der Immobilie helfen und eine Vergleichbarkeit herstellen. Zugleich
MehrHerzlich willkommen zum. 1. Infoabend
Herzlich willkommen zum 1. Infoabend Thema: Energieberatung allgemein Inhalt Sinn und Zweck einer Energieberatung Formen der Energieberatung, deren Kosten und Fördermöglichkeit Umfang einer Umfassenden
MehrKlimaschutzkonzept Landkreis Ludwigsburg
Klimaschutzkonzept Landkreis Ludwigsburg Workshop Mein Haus und Klimaschutz im Alltag Energieeinsparpotentiale beim Neubau und bei der Altbaumodernisierung Michael A. Müller, Ludwigsburger Energieagentur
MehrDer Energieausweis. Transparenz
Der Energieausweis mehr Transparenz Der Energieausweis www.ista.de Energie effizient nutzen Kühlschränke und Waschmaschinen werden schon lange nach Energieeffizienzklassen beurteilt, auch bei Autos hängt
MehrKostenvergleich von Heizsystemen
Fachtagung Heizen mit Strom Kostenvergleich von Heizsystemen bei der Sanierung nachtspeicherbeheizter Gebäude Dipl.Ing. Referent für Energietechnik Gliederung Energiepreisentwicklung Beispielgebäude und
MehrRechtliche Fragen zu EnEV und Energieausweis
Tel. 08764 /24 65 oder mobil 0172 / 276 296 4 Rechtliche Fragen zu EnEV und Energieausweis 1. Sind Modernisierungsempfehlungen Pflicht? Der Energieausweisaussteller ist in jedem Fall laut 20 verpflichtet
MehrE N E R G I E A U S W E I S gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 10.2.2017 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Parkstraße 1, 10000 Berlin Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) 1956 1993 13
MehrIng. Gerhard Puchegger die umweltberatung NÖ - Süd
NÖ Landesförderungen (Wohnbauförderung 2006) Ing. Gerhard Puchegger die umweltberatung NÖ - Süd NÖ-Eigenheimförderung (Neubau) Darlehen, 1% verzinst, Laufzeit 27,5 Jahre Energiekennzahl muß kleiner 50
MehrEnergieeffizient Sanieren Programm-Nr. 151, 152, 430
Energieeffizient Sanieren Programm-Nr. 151, 152, 430 Anlage - Technische Mindestanforderungen und ergänzende Informationen für Maßnahmen zur Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und für Einzelmaßnahmen Sanierung
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig : 01.10.2019 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien Universität (Institutsgebäude II)
Mehr