Auszug aus der Taxordnung

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1 Klinik Barmelweid AG Auszug aus der Taxordnung gültig ab 1. Januar 2015 Aus Gründen der Lesbarkeit wurde nur die männliche Form verwendet. Alle Angaben gelten selbstverständlich für Männer und Frauen.

2 Auszug aus der Taxordnung gültig ab 1. Januar 2015 Seite 2 von 6 ALLGEMEINE PFLEGEKLASSE / Psychiatrie Tagestaxen für Versicherte gemäss der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) pro stationären Aufenthaltstag 4-er Zimmer Pulmonale Kardiovaskuläre Geriatrische Internistische Psychosomatische CHF CHF CHF CHF ) / ) CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF Früh- CHF CHF CHF Psychiatrie / Psychotherapie / Psychiatrische CHF 0.- CHF CHF 200.-

3 Auszug aus der Taxordnung gültig ab 1. Januar 2015 Seite 3 von 6 HALBPRIVATE PFLEGEKLASSE / Psychiatrie Tagestaxe Ärztl. Behandlung 2-er Zimmer Pulmonale Kardiovaskuläre Geriatrische Internistische Psychosomatische für Versicherte pro stationären Aufenthaltstag. Nachstehende Taxen verstehen sich als Tagespauschalen, jedoch ohne Leistungen für persönliche Bedürfnisse, welche nach Aufwand verrechnet werden. durch Leitenden Arzt/Chefarzt bzw. dessen Stellvertretung CHF CHF CHF CHF ) / ) CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF Früh- CHF CHF CHF Psychiatrie / Psychotherapie / Psychiatrische CHF *) CHF CHF nach Aufwand +50% *) +50% +50% 1) steuerrechtlichem Wohnsitz Schweiz, schweizer mit Wohnsitz EU / EFTA-Staaten und vertraglicher Vereinbarung mit der Klinik Barmelweid 2) steuerrechtlichem Wohnsitz Schweiz deren Krankenversicherer keine vertragliche Vereinbarung mit der Klinik Barmelweid getroffen hat *) Abweichende vertragliche Vereinbarungen mit einzelnen Versicherern möglich 3) Vertragspartner tarifsuisse 4) Vertragspartner HSK

4 Auszug aus der Taxordnung gültig ab 1. Januar 2015 Seite 4 von 6 PRIVATE PFLEGEKLASSE / Psychiatrie Tagestaxe Ärztl. Behandlung 1-er Zimmer Pulmonale Kardiovaskuläre Geriatrische Internistische Psychosomatische für Versicherte pro stationären Aufenthaltstag. Nachstehende Taxen verstehen sich als Tagespauschalen, jedoch ohne Leistungen für persönliche Bedürfnisse, welche nach Aufwand verrechnet werden. durch Leitenden Arzt/Chefarzt bzw. dessen Stellvertretung CHF CHF CHF CHF ) / ) CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF Früh- CHF CHF CHF Psychiatrie / Psychotherapie / Psychiatrische CHF * ) CHF CHF nach Aufwand +100% *) +100% +100% 1) steuerrechtlichem Wohnsitz Schweiz, schweizer mit Wohnsitz EU / EFTA-Staaten und vertraglicher Vereinbarung mit der Klinik Barmelweid 2) steuerrechtlichem Wohnsitz Schweiz deren Krankenversicherer keine vertragliche Vereinbarung mit der Klinik Barmelweid getroffen hat *) Abweichende vertragliche Vereinbarungen mit einzelnen Versicherern möglich 3) Vertragspartner tarifsuisse 4) Vertragspartner HSK

5 Auszug aus der Taxordnung gültig ab 1. Januar 2015 Seite 5 von 6 LEISTUNGEN AUSSERHALB DER TAGESPAUSCHALTAXE Folgende Leistungen des stationären Aufenthalts sind in der Tagespauschaltaxe nicht enthalten und werden zusätzlich verrechnet: Gemäss KVG nicht krankenkassenpflichtige Leistungen Rettungskosten sowie Krankentransportkosten bei Ein- und Austritt Auf Wunsch des Patienten oder deren Angehörige zugezogene spitalfremde Ärzte Auslagen für persönliche Bedürfnisse Auslagen für persönliche Effekten wie Bekleidung, Zahnprothesen und Brillen Mehrleistungen der Hotellerie auf Wunsch des Patienten, Auslagen und Beherbergung für Begleitung Bettenreservation und Effektenaufbewahrung während Urlaub und Entlassungsversuchen Kosten für Sachbeschädigungen Beherbergung und Auslagen von Begleitpersonen Unkosten bei Sterbefällen Die Klinikverwaltung stellt für alle durch die Pauschaltaxe nicht abgegoltenen Kosten dem Patienten separat Rechnung. ZIMMERZUSCHLAG UND LEISTUNGEN Leistung 2-er Zimmer 1-er Zimmer Allgemeine Pflegeklasse: Zuschlag höhere Zimmerklasse CHF CHF Halbprivate Pflegeklasse: Zuschlag höhere Zimmerklasse CHF Radio- und Fernsehanschluss X X Internetanschluss X Mehrleistungen der Hotellerie X X ALLGEMEINE BEMERKUNGEN Der Ein- und Austrittstag werden zur vollen Tagespauschale berechnet Grundsätzlich gilt der Patient gegenüber der Klinik als Zahler und hat als solcher volle Garantie zu leisten. Beim Eintritt hinterlegt er eine unverzinsliche Sicherstellung in der Höhe des mutmasslichen Rechnungsbetrages. Diese Bestimmung wird hinfällig, wenn der Patient beim Eintritt eine Garantie zur vollen Kostenübernahme durch eine Krankenkasse oder Versicherung vorlegen kann.

6 Auszug aus der Taxordnung gültig ab 1. Januar 2015 Seite 6 von 6 FALLPAUSCHALEN AKUTSOMATIK Akutpneumologie und Schlafmedizin (inkl. Epileptologie) Fallpauschalen Ärztl. Behandlung ALLGEMEINE PFLEGEKLASSE 4-er Zimmer Nachstehende Taxen verstehen sich als Fallpauschalen, jedoch ohne Leistungen für persönliche Bedürfnisse, welche nach Aufwand verrechnet werden. Ausnahme gelten als Tagestaxen (Nachtzensus). Baserate = SwissDRG-Fallpauschale mit Basispreis für ein Kostengewicht von 1.0 (Effektiver Fallpreis = Kostengewicht (CW) x Baserate) durch Chefarzt/Leitenden Arzt bzw. dessen Stellvertretung bei halbprivat und privat Versicherten wird zusätzlich verrechnet Anteil OKP CHF 9'500.- CHF CHF CHF 0.- CHF CHF HALBPRIVATE PFLEGEKLASSE 2-er Zimmer Anteil OKP CHF 9'500.- CHF CHF CHF *) CHF CHF Nach Aufwand, SLK Taxpunktwert +50% *) CHF CHF PRIVATE PFLEGEKLASSE 1-er Zimmer Anteil OKP CHF 9'500.- CHF CHF CHF *) CHF CHF Nach Aufwand, SLK Taxpunktwert +100% *) CHF CHF ) steuerrechtlichem Wohnsitz Schweiz, schweizer mit Wohnsitz EU / EFTA-Staaten und vertraglicher Vereinbarung mit der Klinik Barmelweid 2) steuerrechtlichem Wohnsitz Schweiz deren Krankenversicherer keine vertragliche Vereinbarung mit der Klinik Barmelweid getroffen hat *) Abweichende vertragliche Vereinbarungen mit einzelnen Versicherern möglich

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