Finanz Club 2014 «20 Jahre Mehrwertsteuer Retrospektive und zukünftige Entwicklungen im Bereich Privatanteile»
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1 Finanz Club 2014 «20 Jahre Mehrwertsteuer Retrospektive und zukünftige Entwicklungen im Bereich Privatanteile» Basel, Bern, Olten, St. Gallen, Zug, Zürich - September 2014
2 «20 Jahre Mehrwertsteuer Retrospektive und zukünftige Entwicklungen im Bereich Privatanteile»» Bei der Volksabstimmung vor 20 Jahren war die Einführung der Mehrwertsteuer heftig umstritten. Politisch von links wie von rechts wurde die Steuer als ungerecht respektive als unnötig erachtet. Heute ist sie die wichtigste Einnahmequelle des Bundes. Aktuell läuft die Vernehmlassung zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes. Herr Uwe Mehrwald Steuerexperte Abteilung Externe Prüfung, Hauptabteilung MWST Diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling sowie Mehrwertsteuer -Experte FH Dozent und Modulleiter für das Fach Mehrwertsteuer beim Lehrgang Dipl. Steuerexpertin/Steuerexperte Finance Club
3 20 Jahre Mehrwertsteuer «Retrospektive und zukünftige Entwicklungen» & «Praxisbeispiele zu den Privatanteilen»
4 Inhaltsverzeichnis 20 Jahre Mehrwertsteuer Rückblick - Retrospektive Ausblick - zukünftige Entwicklungen Praxisbeispiele zu den Privatanteilen 3
5 20 Jahre Mehrwertsteuer Rückblick - Retrospektive Ausblick - zukünftige Entwicklungen 4
6 20 Jahre Mehrwertsteuer Rückblick - Retrospektive 1941: Einführung der Warenumsatzsteuer (WUST) 1977: 1. Abstimmung MWST: Ablehnung 1979: 2. Abstimmung MWST: Ablehnung 1991: 3. Abstimmung MWST: Ablehnung 1993: 4. Abstimmung MWST: Annahme im Zuge der Volksabstimmung vom zum Bundesbeschluss über die Finanzordnung vom
7 20 Jahre Mehrwertsteuer Rückblick - Retrospektive 1995: Einführung der MWST in Form einer Verordnung über die Mehrwertsteuer (MWSTV) vom ; rechtliche Grundlage der Umsatzbesteuerung für die Zeit vom : Erste Praxiserfahrungen zur MWST Praxis zu einzelnen Branchen wurde laufend erstellt u.a. Aufrechnungen und Nachbelastungen aufgrund formeller Fehler wie z.b. nicht korrekte Rechnungsadresse beim Empfänger(!) Entwicklung Rechtsprechung zur MWST Steuersätze (Anzahl und deren Änderungen vgl. nachfolgende Folien) 6
8 20 Jahre Mehrwertsteuer Rückblick - Retrospektive 2001: Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) vom : Wegleitung 2001 zur Mehrwertsteuer : Diverse Spezialbroschüren z.b. baugewerblicher Eigenverbrauch Diverse Branchenbroschüren Diverse Merkblätter Diverse laufende Praxismitteilungen Entwicklung Rechtsprechung zur MWST 7
9 20 Jahre Mehrwertsteuer Rückblick - Retrospektive 2008: Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) vom (Stand am ) 2008: Wegleitung 2008 zur Mehrwertsteuer : Angepasste Spezial- und Branchenbroschüren und Merkblätter ab Laufende Praxisänderungen und auch noch -präzisierungen Rechtsprechung durch die Gerichte 8
10 20 Jahre Mehrwertsteuer Rückblick - Retrospektive 2010: Bundesverfassung (BV ) 2010: Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) vom : Mehrwertsteuerverordnung vom (MWSTV) 2010: Diverse Verordnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung und des Eidgenössischen Finanzdepartement Ab 2010: Diverse MWST-Infos und MWST-Branchen-Infos usw. Eine Holding ist neu unternehmerisch tätig Bezugssteuer-Problematik Wegfall des baugewerblichen Eigenverbrauchs 9
11 20 Jahre Mehrwertsteuer Rückblick - Retrospektive 2011: Steuersatzerhöhung (IV-Zusatzfinanzierung) 2011: MWST-Nummer im UID-Format (ab ) Ende 2012: MWST-Praxis-Info zu Präzisierungen zur Steuerpflicht bzw. zur Definition Unternehmerische Tätigkeit (!) April 2013: MWST-Praxis-Info zu Änderung und Präzisierung zur Praxis im Baugewerbe für von der Steuer ausgenommene und steuerbare Immobilienlieferungen (!) Juni 2013: MWST-Praxis-Info zum neuen Rechnungslegungsrecht und MWST dazu November 2013: MWST-Praxis-Info zu private Zwecke Option Art. 22 MWSTG ab
12 20 Jahre Mehrwertsteuer Ausblick zukünftige Entwicklungen Ab 2014: Aufschaltung der Webpublikationen (Suchdatenbank) Vernehmlassung zur Teilrevision des MWSTG (Inkrafttreten per ?) Gastrosuisse Initiative (kommende Abstimmung vom ) MWST-Branchen-Info Luftverkehr ist noch offen Laufende Anpassungen aller Publikationen der MWST-Info und MWST-Branchen-Infos Laufende Praxisänderungen und -präzisierungen Anpassungen auf internationaler MWST-Ebene, die Einfluss für die schweizerische MWST haben könnten 11
13 20 Jahre Mehrwertsteuer Ausblick zukünftige Entwicklungen Ab 2014: Vorstösse im Parlament ( ) wie Motionen, Interpellationen oder Postulate (z.b. Motion Cassis ) Interessante Rechtsprechung zur Einschätzungsmitteilung ( ist keine Verfügung mehr; BGer-Urteil); zur Option bzw. Steuerausweis in einer Rechnung bzw. im Vertrag (pendent beim Bundesgericht); zur unternehmerischen Tätigkeit bei gemeinnützigen Institutionen, die sich grösstenteils mit Spenden finanzieren bzw. eine steuerpflichtige Person kann einen unternehmerischen und einen nicht unternehmerischen Bereich haben (Weiterzug ans Bundesgericht?) Schätzungen usw. 12
14 20 Jahre Mehrwertsteuer Entwicklung Steuersätze Inkrafttreten der Verordnung über die Mehrwertsteuer (MWSTV) Steuersätze Normalsatz Sondersatz Reduzierter Satz % 2.0% % 3.0% 2.0% % 3.5% 2.3% Inkrafttreten des ersten Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWSTG) Steuersätze Normalsatz Sondersatz Reduzierter Satz % 3.6% 2.4% 13
15 20 Jahre Mehrwertsteuer Entwicklung Steuersätze Inkrafttreten des total revidierten Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWSTG) Steuersätze Normalsatz Sondersatz Reduzierter Satz % 3.6% 2.4% % 3.8% 2.5% %?? 2.4%? Im Gegensatz zum Ausland haben wir tiefe Steuersätze! 14
16 Praxisbeispiele zu den Privatanteilen 15
17 Praxisbeispiele: Exkurs Abzug der Vorsteuer bei fehlender MWST-Nr. Ausgangslage/Sachverhalt Im Zuge der Erstellung des Abschlusses 2013 für die X AG haben Sie als zuständiger Finanzchef festgestellt, dass der Lieferant Z AG auf seinen Rechnungen die MWST-Nummer (z.b. CHE MWST) nicht ausgewiesen hat. Sie haben aber dennoch den Vorsteuerabzug auf den Rechnungen der Z AG vorgenommen. Der vorgenommene Vorsteuerabzug beträgt rund CHF Die X AG rechnet nach der effektiven Abrechnungsmethode ab und verfügt über das volle Vorsteuerabzugsrecht. Frage: Kann ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden, auch wenn die MWST-Nummer auf den Rechnungen der Z AG fehlt? 16
18 Praxisbeispiele: Exkurs Abzug der Vorsteuer bei fehlender MWST-Nr. Lösungsansätze X AG kann den Vorsteuerabzug vornehmen, auch wenn die MWST-Nummer von Z AG auf deren Rechnungen fehlt! Dies gemäss Art. 28 Abs. 4 MWSTG: Der Abzug der Vorsteuern nach Absatz 1 ist zulässig, wenn die steuerpflichtige Person nachweist, dass sie die Vorsteuer bezahlt hat. Somit muss auf den Rechnungen der Z AG auch der Steuersatz (z.b. inkl. 8% MWST) ausgewiesen sein. Art. 59 MWSTV Nachweis Vorsteuerabzug: Absatz 2: Der Leistungsempfänger muss nicht prüfen, ob die MWST zu Recht eingefordert wurde. Weiss er aber, dass die Person, die die MWST überwälzt hat, nicht als steuerpflichtige Person eingetragen ist, so ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen. 17
19 Praxisbeispiele: Privatanteil oder Vorsteuerkorrektur (I) Ausgangslage/Sachverhalt Der Spenglermeister Hans Herbert (Einzelfirma) besitzt einen gemischt genutzten Personenwagen der Marke Volvo XC90. Das Fahrzeug wird vorwiegend geschäftlich verwendet. Folgende Daten sind bekannt: Kauf im Jahr 2009 für CHF 100'000 (exkl. Vorsteuer) Die Aufwendungen für Treibstoff und Unterhalt werden immer als Geschäftsaufwand in der Erfolgsrechnung verbucht. Die Vorsteuer konnte beim Kauf des Fahrzeuges geltend gemacht werden. 18
20 Praxisbeispiele: Privatanteil oder Vorsteuerkorrektur (I) Fragen zu effektiver Abrechnungsmethode 1. Hat der Spenglermeister Hans Herbert die MWST auf dem Privatanteil Auto abzurechnen? Wenn ja, wie viel? 2. Was muss abgerechnet werden, wenn es sich nicht um eine Einzelfirma sondern um eine Aktiengesellschaft handelt und Spenglermeister Hans Herbert mitarbeitender Aktionär und zugleich Geschäftsführer (Art. 47 MWSTV) ist? 19
21 Praxisbeispiele: Privatanteil oder Vorsteuerkorrektur (I) Lösungsansätze zu effektiver Abrechnungsmethode 1. Hat der Spenglermeister Hans Herbert die MWST auf dem Privatanteil Auto abzurechnen? Wenn ja, wie viel? Für die Privatnutzung ist die Eigenverbrauchssteuer bzw. Vorsteuerkorrektur im Eigenverbrauch gemäss Art. 31 Abs. 4 MWSTG zu entrichten. Im Sinne einer annäherungsweisen Ermittlung kann der Wert, von dem der Eigenverbrauch zu entrichten ist, mit 0,8% des Kaufpreises exkl. MWST pro Monat berechnet werden. Beim Kaufpreis von CHF exkl. MWST ergibt dies monatlich CHF 800 à 12 Mt. = CHF 9 600/Jahr zu 8% (108%) = CHF Der Betrag von CHF ist unter Ziff. 415 der MWST- Abrechnung als Eigenverbrauch bzw. Vorsteuerkorrektur zu deklarieren. 20
22 Praxisbeispiele: Privatanteil oder Vorsteuerkorrektur (I) Lösungsansätze zu effektiver Abrechnungsmethode 2. Was muss abgerechnet werden, wenn es sich nicht um eine Einzelfirma sondern um eine Aktiengesellschaft handelt und Spenglermeister Hans Herbert mitarbeitender Aktionär und zugleich Geschäftsführer (Art. 47 MWSTV) ist? Dieselbe Berechnung ist vorzunehmen, wenn es sich nicht um eine Einzelfirma, sondern um eine Aktiengesellschaft handelt, wobei es sich dann nicht um Eigenverbrauch sondern um die Lieferungssteuer bzw. Umsatz handelt (Art. 47 Abs. 2, 4 und 5 MWSTV). Die Deklaration in der MWST-Abrechnung muss unter den Ziff. 200 und 301 (Umsatz CHF brutto oder netto CHF und Steuer von CHF ) erfolgen. 21
23 Praxisbeispiele: Privatanteil oder Vorsteuerkorrektur (I) Variante SSS: Fragen zur Saldosteuersatz-Methode 1. Was muss abgerechnet werden, wenn Spenglermeister Hans Herbert (Einzelfirma) mit Saldosteuersätzen abrechnet? 2. Wie wenn es sich bei der Unternehmung um eine Aktiengesellschaft handelt und Spenglermeister Hans Herbert wiederum mitarbeitender Aktionär und zugleich Geschäftsführer (Art. 47 MWSTV) ist und ebenfalls die Saldosteuersatz-Methode angewendet wird? 22
24 Praxisbeispiele: Privatanteil oder Vorsteuerkorrektur (I) Lösungsansätze zur Saldosteuersatz-Methode 1. Was muss abgerechnet werden, wenn Spenglermeister Hans Herbert (Einzelfirma) mit Saldosteuersätzen abrechnet? Bei der Abrechnung mit Saldosteuersätzen ist keine Eigenverbrauchssteuer zu entrichten bzw. kein Eigenverbrauch geschuldet, sofern der Inhaber (Spenglermeister Hans Herbert) der Einzelfirma das Fahrzeug auch für private Zwecke nutzt (Art. 92 MWSTV). Auch wenn aus der Sicht der direkten Steuern ein Privatanteil Auto geschuldet und verbucht werden muss, muss dieser mit der MWST nicht abgerechnet werden! 23
25 Praxisbeispiele: Privatanteil oder Vorsteuerkorrektur (I) Lösungsansätze zur Saldosteuersatz-Methode 2. Wie wenn es sich bei der Unternehmung um eine Aktiengesellschaft handelt und Spenglermeister Hans Herbert wiederum mitarbeitender Aktionär und zugleich Geschäftsführer (Art. 47 MWSTV) ist und ebenfalls die Saldosteuersatz- Methode angewendet wird? Hingegen ist ebenfalls die Lieferungssteuer zum Saldosteuersatz von 3,7% (vgl. MWST-Info Saldosteuersatz) geschuldet, wenn es sich um eine Aktiengesellschaft handelt und der Aktionär und Geschäftsführer das Fahrzeug auch für private Zwecke nutzt (Art. 94 Abs. 3 und 4 MWSTV). Die Deklaration in der MWST-Abrechnung muss unter den Ziff. 200 und 321 (Umsatz CHF inkl. MWST und Steuer zum Saldosteuersatz von 3.7% davon CHF ) erfolgen. 24
26 Praxisbeispiele: Privatanteil (II); Kostenbeteiligung Ausgangslage/Sachverhalt Beim Kauf eines Geschäftsfahrzeuges im Wert von CHF exkl. MWST im Jahr 2012 durch die steuerpflichtige Xentra AG (in der Medizinaltechnik tätig) beteiligt sich der Aussendienstmitarbeiter Hans Baumann mit CHF exkl. MWST, da gemäss interner Spesenregelung der Xentra AG die Limite für Firmenfahrzeuge CHF (exkl. MWST) beträgt. 25
27 Praxisbeispiele: Privatanteil (II); Kostenbeteiligung Fragen/Aufgaben 1. Wie ist der Kauf des Fahrzeuges mit der anteilsmässigen Beteiligung durch den Mitarbeiter (MA) MWST-rechtlich zu behandeln und wie wird dies in der Buchhaltung erfasst? 2. Berechnen Sie den Privatanteil und verbuchen Sie diesen. Ausgangslage/Sachverhalt (Zusatz) Nach drei Jahren verkauft die Xentra AG das Fahrzeug für CHF (exkl. MWST) an die Garage AG. Von den CHF werden dem MA Hans Baumann CHF (exkl. MWST) weitergeleitet. Aufgaben 3. Beurteilen Sie die MWST-Folgen für den Verkauf des Fahrzeugs und der Weiterleitung an MA Hans Baumann. 26
28 Praxisbeispiele: Privatanteil (II); Kostenbeteiligung Lösungsansätze: Kauf Fahrzeug / Erfassung in der Buchhalt. 1. Frage: Wie ist der Kauf des Fahrzeuges mit der anteilsmässigen Beteiligung durch den Mitarbeiter (MA) MWST-rechtlich zu behandeln und wie wird dies in der Buchhaltung erfasst? Die steuerpflichtige Xentra AG kann auf dem Kauf des Geschäftsfahrzeugs (vorliegend für CHF exkl. MWST) den Vorsteuerabzug im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit (= Verhältnis zwischen steuerbaren und von der Steuer ausgenommenen Umsätzen) vornehmen. Buchungen bei effektiver Abrechnungsmethode: Fahrzeuge an Flüssige Mittel CHF Vorsteuer Investition an Flüssige Mittel CHF
29 Praxisbeispiele: Privatanteil (II); Kostenbeteiligung Lösungsansätze: Beteiligung durch den Mitarbeiter 1. Frage: Wie ist der Kauf des Fahrzeuges mit der anteilsmässigen Beteiligung durch den Mitarbeiter (MA) MWST-rechtlich zu behandeln und wie wird dies in der Buchhaltung erfasst? Kostenbeteiligung des Mitarbeiters (MA), Hans Baumann: Der dem MA Baumann in Rechnung gestellte Anteil an den Anschaffungs-kosten (vorliegend CHF exkl. MWST) ist von der steuerpflichtigen Xentra AG zum Normalsatz abzurechnen. Buchungen bei effektiver Abrechnungsmethode: Flüssige Mittel an Kostenbeteiligung Fz.* CHF Flüssige Mittel an Kreditor MWST CHF *Wertberichtigungskonto in der Bilanz 28
30 Praxisbeispiele: Privatanteil (II); Kostenbeteiligung Lösungsansätze: Berechnung und Verbuchung Privatanteil 2. Aufgabe: Berechnen Sie den Privatanteil und verbuchen Sie diesen. Bemessungsgrundlage Privatanteil Fahrzeug: Der Privatanteil kann auch in einem solchen Fall vom Anschaffungswert exkl. MWST mit der entsprechenden annäherungsweisen Pauschale (vgl. Bestimmungen der AHV, direkten Steuern und MWST) zu berechnen: CHF x 0.8% x 12 Monate = CHF (inkl. MWST) Geschuldete MWST: CHF : 108 x 8% = CHF 498 (ger.) Buchungen bei effektiver Abrechnungsmethode: Lohnaufwand an Mitarbeiter Fz.-Ertrag CHF Mitarbeiter Fz.-Ertrag an Kreditor MWST CHF
31 Praxisbeispiele: Privatanteil (II); Kostenbeteiligung Lösungsansätze: Verkauf Fahrzeug / Teilrückzahlung 3. Aufgabe: Nach drei Jahren verkauft die Xentra AG das Fahrzeug für CHF (exkl. MWST) an die Garage AG. Von den CHF werden dem Mitarbeiter (MA) Hans Baumann CHF (exkl. MWST) weitergeleitet. Beurteilen Sie die MWST-Folgen für den Verkauf des Fahrzeugs und der Weiterleitung an MA Hans Baumann. Die Xentra AG hat den Betriebsmittelverkauf des Fahrzeug in der Höhe von CHF exkl. MWST zum Normalsatz abzurechen. Die Weiterleitung des Betrages von CHF an MA Hans Baumann muss durch die Xentra AG als Teilrückerstattung der früher dem MA Baumann in Rechnung gestellten Kostenbeteiligung behandelt werden. 30
32 Praxisbeispiele: Privatanteil (II); Kostenbeteiligung Lösungsansätze: Verkauf Fahrzeug / Teilrückzahlung 3. Aufgabe: Nach drei Jahren verkauft die Xentra AG das Fahrzeug für CHF (exkl. MWST) an die Garage AG. Von den CHF werden dem Mitarbeiter (MA) Hans Baumann CHF (exkl. MWST) weitergeleitet. Beurteilen Sie die MWST-Folgen für den Verkauf des Fahrzeugs und der Weiterleitung an MA Hans Baumann. Buchungen bei effektiver Abrechnungsmethode: Verkauf des Fahrzeugs Flüssige Mittel an Fahrzeuge CHF Flüssige Mittel an Kreditor MWST CHF Teilrückzahlung / Kostenbeteiligung an den MA Baumann Fahrzeuge an Flüssige Mittel CHF Kreditor MWST an Flüssige Mittel CHF
33 Hinweise zu Privatanteile bzw. geldwerte Leistungen Zu beachten (!) Stehen einem einzelnen Angestellten (i.d.r. ist dieser auch [Haupt]Aktionär) mehrere Geschäftsfahrzeuge zur Verfügung, so geht die ESTV davon aus, dass höchstens ein Fahrzeug überwiegend für die Ausübung der Kerntätigkeit der Unternehmung genutzt wird und somit die pauschale Ermittlung der Privatanteile nur in diesem einen Fall möglich ist. Frage: Was muss unternommen werden bzw. was wird anlässlich einer MWST-Kontrolle durch die ESTV erfolgen? 32
34 Hinweise zu Privatanteile bzw. geldwerte Leistungen Zu beachten (!) / Antwort: Mehrwertsteuerlich hat dies zur Folge, dass die Vorsteuern auf den Investitionen bzw. den Aufwendungen abgezogen werden können. Demgegenüber muss allerdings mittels einer Vollkostenrechnung, welche die vollständigen Betriebskosten wie Benzin, Pneu, Reparaturen, die kalkulatorischen Abschreibungen (Berechnung?), Versicherungen und Steuern (diese berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug) und einen Gewinnzuschlag beinhalten, ein Mietentgelt berechnet und zum Normalsatz abgerechnet werden. Meldung geldwerte Leistung an Kant. Steuerverwaltung(!) 33
35 Die MWST ist eine spannende Angelegenheit! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Haben Sie noch Fragen? 34
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