Flächennutzungsplan. der Verbandsgemeinde Trier-Land. Teilfortschreibung Windenergie. Verbandsgemeinde Trier-Land Landkreis Trier-Saarburg

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1 Verbandsgemeinde Trier-Land Landkreis Trier-Saarburg Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Trier-Land Teilfortschreibung Windenergie Ziele und Zwecke der Planung Stand: , frühzeitige Beteiligung Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Rebecca Dennhöfer Dipl-Geogr. Matthias Gienandt Dipl.-Ing. Anke Uhlig Büro Rheinland-Pfalz: Langwies Trier Tel / Fax &

2 FNP VG Trier-Land Teilfortschreibung Windenergie Inhalt 1. Planungserfordernis 1 2. Ziele und Zwecke der Planung 1 3. Inhalte der FNP-Fortschreibung 1 4. Prüfkulisse 2 Wird im weiteren Verfahren ergänzt. Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht der Windenergie - Prüfflächen für den FNP der VG Trier-Land...4 Wird im weiteren Verfahren ergänzt. Abbildungsverzeichnis Wird im weiteren Verfahren ergänzt. Anlagen Karte 1 Karte 2 Tabubereiche Konfliktbereiche

3 FNP VG Trier-Land Teilfortschreibung Windenergie Seite 1 1. Planungserfordernis Die Verbandsgemeinde Trier-Land hat ihren Flächennutzungsplan 2002 für das Themengebiet Windkraft bereits teilfortgeschrieben. Damals wurde auf Basis einer flächendeckenden Gesamtuntersuchung ein für die Errichtung von Windkraftanlagen geeigneter Standort im Bereich von Trierweiler ermittelt. Der Regionale Raumordnungsplan stellt darüber hinaus noch ein Vorranggebiet für Windkraft bei Welschbillig / Eisenach dar. Vor dem Hintergrund der inzwischen eingetretenen umfassenden Änderungen der bundes- und landespolitischen Zielsetzungen zur Förderung erneuerbarer Energiequellen bestehen nunmehr eine Verpflichtung zur räumlichen Steuerung sowie ein größerer Gestaltungsspielraum für die Kommunen. 2. Ziele und Zwecke der Planung Die Verbandsgemeinde Trier-Land möchte sich aktiv an der Umsetzung der Energiewende beteiligen. Mit der Flächennutzungsplan-Fortschreibung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Windenergienutzung geschaffen. Gleichzeitig ist es Ziel des Flächennutzungsplans, die nachteiligen Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Mensch und Umwelt durch Konzentration derselben auf möglichst konfliktarme Standorte zu steuern. 3. Inhalte der FNP-Fortschreibung Die Verbandsgemeinde Trier-Land stellt einen sachlichen Teil-Flächennutzungsplan gem. 5 Abs. 2b BauGB auf, der sich inhaltlich auf Regelungen zur Windenergienutzung beschränkt. Dem sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie liegt als gesamträumliches Planungskonzept eine Standortalternativenprüfung zugrunde. Diese umfasst den gesamten Außenbereich der Verbandsgemeinde und stellt als Ergebnis Prüfflächen für die Windenergienutzung dar. Im Ergebnis der Abwägung mit entgegenstehenden Belangen werden in der FNP- Fortschreibung Windenergie Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen gem. 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ausgewiesen. Es ist eine überlagernde Darstellung vorgesehen, bei der die Ausweisung einer Konzentrationszone neben die inhaltlich unberührte Grundnutzung (z.b. Fläche für die Landwirtschaft) tritt. Im restlichen Außenbereich der Verbandsgemeinde sind daraufhin Windkraftanlagen nicht mehr zulässig. Im Flächennutzungsplan als vorbereitendem Bauleitplan erfolgt eine nutzungsorientierte Flächenausweisung. Es werden weder die genaue Lage der Maststandorte, die Anzahl zulässiger Windkraftanlagen oder deren Höhe verbindlich festgesetzt. Die konkreten Zulässigkeitsvoraussetzungen sind für jede Windkraftanlagen - Standortplanung auf der Ebene 1 Regionaler Raumordnungsplan Region Trier - Teilfortschreibung Kapitel Energieversorgung / Teilbereich Windenergie 2004

4 FNP VG Trier-Land Teilfortschreibung Windenergie Seite 2 des nachgelagerten Genehmigungsverfahrens abschließend zu beurteilen. Hier werden ggf. Auflagen hinsichtlich Betriebsführung, naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung und ggf. speziellem Artenschutz erteilt. 4. Prüfkulisse Zur Ermittlung der Prüfflächen wurden zunächst Ausschlussbereiche (vgl. Plan Nr. 1) benannt, die aus den Vorgaben der Landesplanung (LEP IV, Stand 2. Anhörung) sowie ersten Äbwägungsprozessen der Verbandsgemeinde Trier-Land resultieren. Bei Überlagerung der verschiedenen Tabubereiche ergeben sich insgesamt 13 Prüfflächen (vgl. Tabelle 1) als Weißflächen außerhalb von Tabubereichen. Die landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften sind bisher nur nachrichtlich aus dem LEP IV in die Kartendarstellung übernommen worden. Sie stellen zwar nach LEP IV ein Ausschlusskriterium dar, müssen aber durch die Planungsgemeinschaft Region Trier noch weiter konkretisiert werden. Die Anpassung der Prüfflächen an die Angaben der Planungsgemeinschaft Region Trier, die die Flächenabgrenzung der historischen Kulturlandschaften konkretisiert, muss im Laufe des Verfahrens noch vorgenommen werden. Folgende, für die VG Trier-Land relevanten Tabubereiche wurden bei der Ermittlung der Prüfflächen berücksichtigt: Naturschutzgebiete Wasserschutzgebiete Zone I (Bestand, Planung) Wasserschutzgebiet Zone II (Bestand, Planung) Siedlungsbereiche - geschlossene Ortslagen lt. FNP (Wohn- und Mischgebiete, einschl. ausgewiesener, aber noch nicht realisierter Bauflächen), inkl. Abstandspuffer m - Splittersiedlungen, inkl. Abstandspuffer 500 m - Sondergebiete Camping, inkl. Abstandspuffer 500 m - Gewerbegebiete, inkl. Abstandspuffer 500 m Siedlungsflächen außerhalb der VG Trier-Land wurden nach TK 25 bzw. Atkis-Daten ermittelt. Sonstige Infrastruktur - Bundesautobahn, inkl. Abstandspuffer von 100 m - Bundes- und Landsstraßen, inkl. Abstandspuffer von 40 m - Kreisstraßen, inkl. Abstandspuffer von 30 m - Hochspannungsleitungen, inkl. Abstandspuffer von 120 m - Richtfunktrassen, inkl. Abstandspuffer von 100 m nachrichtlich dargestellt: landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften Bei der konkreten Standortplanung von Windkraftanlagen im Zuge des Genehmigungsverfahrens sind darüber hinaus innerhalb der geplanten Konzentrationsflächen

5 FNP VG Trier-Land Teilfortschreibung Windenergie Seite 3 für Windkraftanlagen auch kleinräumige Tabuflächen zu berücksichtigen (ohne Darstellung in Plan 2). Kleinräumige Tabuflächen innerhalb der Prüfflächen: Biotope gemäß 30 BNatSchG Naturdenkmale geschützte Landschaftsbestandteile Gewässer und Gewässerschonstreifen Bodendenkmale und archäologische Fundstellen Des Weiteren wurden die ermittelten Prüfflächen auf bisher bekannte Konflikte hin untersucht. Plan Nr. 2 stellt Bereiche dar, die in Bezug auf den Bau von Windkraftanlagen konfliktträchtig sind. Diese Konflikte führen aber nicht zwangsläufig zu einem Ausschluss von Windkraftanlagen. Die für die VG Trier-Land relevanten Konfliktbereiche sind im Einzelnen: FFH - Gebiete Wasserschutzgebiete Zone III Überschwemmungsgebiete Naturpark Landschaftsschutzgebiet Geschützte Waldbereiche (Erosionsschutzwald, Erholungswald, Klimaschutzwald, Lärmschutzwald und Trassenwald) Zusätzlich sind auf Plan Nr. 2 nachrichtlich die Bereiche mit geringsten artenschutzrechtlichen Risiken dargestellt. Es handelt sich um ein Ergebnis der für den Kreis Trier-Saarburg und die Stadt Trier erarbeiteten FÖA-Studie 2. Die Vorranggebiete Rohstoffabbau-Untertagebau sind nachrichtlich dargestellt. Nach LEP IV können sich verschiedene Vorranggebiete überlagern, sofern eine Vereinbarkeit mit der vorrangigen Funktion oder Nutzung hergestellt werden kann (Ziel 163 d). 2 FÖA Landschaftsplanung GmbH ( ): Rahmenstudie Windenergie zur Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes im Kreis Trier-Saarburg und im Gebiet der Stadt Trier, Trier.

6 FNP VG Trier-Land Teilfortschreibung Windenergie Seite 4 Tabelle 1: Übersicht der Windenergie - Prüfflächen für den FNP der VG Trier-Land Standort Lage Gemarkung Größe Schutzgebiete 3 Weitere Hinweise 1 Nördlich an VG Grenze 2 Nördlich Ittel - nördliche VG- Grenze 4 Östlich 4b Südlich 5 Westlich 34 ha - Bereich mit geringstem Welschbillig 9 ha Südl. Teil: WSG III Nördlicher Teil: Bereich mit geringstem artenschutzrechtlichem Risiko 48 ha LSG Bereich mit geringstem 36 ha LSG Bereich mit geringstem 9 ha Nordwestlich Kordel 7 Südwestlich Welschbillig 8 Nördlich Ralingen 15 Nordwestlich Trierweiler 16 Nordöstlich Franzenheim 17 Nordwestlich 21 Zwischen Neuhaus / Udelfangen 24 Nördlich Liersberg Welschbillig, Kordel 58 ha WSG III im Ostteil liegt teilweise in Bereichen mit geringsten artenschutzrechtlichen Risiken Welschbillig 97 ha - Bestand WKA, teilweise in Bereichen mit geringsten artenschutzrechtlichen Risiken, teilweise im Vorranggebiet Rohstoffabbau Untertage Ralingen 167 ha NP teilweise in Bereichen mit geringsten artenschutzrechtlichen Risiken, teilweise im Vorranggebiet Rohstoffabbau Untertage, randlich landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften (LEP IV) Langsur, Trierweiler 49 ha FFH-Gebiet Geschützte Waldbestandteile, landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften (LEP IV) Franzenheim 262 ha Westl. Teil: LSG Geschützte Waldbestandteile, landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften (LEP IV), teilweise in Bereichen mit geringsten artenschutzrechtlichen Risiken 10 ha - Bereich mit geringstem Trierweiler 53 ha - Bestand WKA Igel, Langsur 55 ha - Bereich mit geringstem Abkürzungen: WSG III Wasserschutzgebiet Zone III, LSG Landschaftsschutzgebiet, NP Naturpark, FFH Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. In den Plänen 1 und 2 sind alle sich aus der Analyse ergebenden Prüfflächen dargestellt. Um eine Stärkung der Konzentrationswirkung zu erzielen wurden nur Flächen mit einer Mindestwindgeschwindigkeit von 5,5 m/s berücksichtigt. Des Weiteren weisen die Prüfflächen 3 bei denen die Verträglichkeit mit den Schutzzielen im Einzelfall nachzuweisen wäre

7 FNP VG Trier-Land Teilfortschreibung Windenergie Seite 5 eine Mindestflächengröße von 30 ha auf. Ausnahme hierbei sind die Flächen, die direkt an der Grenze der VG Trier-Land liegen. Diese Prüfflächen werden im weiteren Bauleitplanverfahren hinsichtlich ihrer Konfliktdichte beurteilt. Gegebenenfalls werden nicht mehr alle Prüfflächen im Verfahren weiter verfolgt bzw. die Prüfflächen in Flächenzuschnitt und -größe optimiert.