FLOTWEDEL SAMTGEMEINDE LANDKREIS CELLE FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 17. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung 11.2.
|
|
- Julia Knopp
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 SAMTGEMEINDE FLOTWEDEL LANDKREIS CELLE FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 17. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE HANNOVER
2 1. Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 1.1 Aufstellungsbeschluss Die Samtgemeinde Flotwedel hat die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Ziel ist die Neuausweisung von Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung mit dem Ausschluss dieser Nutzung für das übrige Samtgemeindegebiet sowie die Aufhebung der Begrenzung der Anzahl von Windenergieanlagen in den bereits bestehenden Konzentrationsflächen. 1.2 Planbereich Der Planbereich beinhaltet vier Flächengruppen, bestehend aus jeweils zwei bis drei räumlich und sachlich zusammen zu beurteilenden Einzelflächen, sowie aus fünf Einzelflächen. Sie werden auf der folgenden Karte in der Übersicht im Samtgemeindegebiet dargestellt. In den Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden- und der Öffentlichkeit soll diese Vielfalt an denkbaren Konzentrationsflächen zur Diskussion gestellt werden, um Meinungen, Hinweise und Fakten zu sammeln. Auf dieser möglichst breiten Grundlage kann dann zum nächsten Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes entschieden werden, ob und gegebenenfalls welche Flächen ausgewiesen werden sollen, um Windenergieanlagen im Samtgemeindegebiet auf bestimmte Bereiche zu konzentrieren. Die Flächen(-gruppen) befinden sich in folgender Lage: die Fläche 1 nördlich Wienhausen an der Samtgemeindegrenze zur Stadt Celle, die Flächen 2-1 und 2-2 nordöstlich Langlingen ebenfalls unweit der Grenze zur Samtgemeinde Lachendorf, die Fläche 3 westlich Eicklingen zwischen der Ortslage und der Fuhse, die Fläche 4 südwestlich Langlingen, die Fläche 5 östlich Langlingen direkt an der Grenze zur Samtgemeinde Meinersen im Landkreis Gifhorn, die Flächen 6-1 und 6-2 südlich Eicklingen bis südwestlich Bröckel bis an die Fuhse, die Flächen 7-1, 7-2 und 7-3 südlich Langlingen ebenfalls an der Grenze zur Samtgemeinde Meinersen, die Flächen 8-1, 8-2 und 8-3 südöstlich Bröckel zwischen der Bundesstraße 214 und der südöstlichen Grenze zur Gemeinde Uetze in der Region Hannover. Die bereits bestehenden Konzentrationsflächen werden übernommen und die auf ihnen lastenden Beschränkungen auf jeweils maximal fünf Anlagen aufgehoben. Dabei handelt es sich um eine Fläche südlich Eicklingen, die sich innerhalb des Änderungsbereiches 6-1 befindet, sowie eine Fläche östlich Bröckel im Änderungsbereich 8-1 und eine Fläche südöstlich Langlingen (Änderungsbereich 9).
3 - 3 - Übersicht Samtgemeindegebiet mit Änderungsbereichen, M 1 :
4 Planungsvorgaben 2.1 Gesetzliche Vorgaben Am trat die Änderung des 35 des Baugesetzbuches (BauGB) in Kraft, nach der Windkraftanlagen als privilegierte Nutzungen im Außenbereich zu beurteilen sind. Durch gezielte Flächenausweisungen im Flächennutzungsplan ist eine Steuerung der Standorte für solche Anlagen möglich. Dieser Planungsvorbehalt gemäß 35 Abs. 3 BauGB ermöglicht es den Kommunen die privilegierte Zulässigkeit der Windkraftanlagen im Samtgemeindegebiet einzuschränken und ihre Errichtung auf einzelne Standorte zu konzentrieren. Windkraftanlagen sind unter Berücksichtigung der nach wie vor erforderlichen Baugenehmigung innerhalb dieser Flächen grundsätzlich zulässig. Im Umkehrschluss sind Anlagen außerhalb dieser Flächen grundsätzlich unzulässig. Nicht erfasst sind von dieser Regelung Windkraftanlagen, die als Nebenanlagen von genehmigten Vorhaben im Außenbereich anzusehen sind (z.b. Windkraftanlagen im Bereich eines Aussiedlerhofes zur Eigennutzung). 2.2 Vorgaben der Raumordnung Das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2008 beinhaltet Ziele und Grundsätze der Raumordnung. Ziele sind verbindlich für Landkreise und Kommunen und unterliegen keiner Abwägung; Grundsätze sind in Abwägungsentscheidungen einzubeziehen. Danach wird als Ziel festgelegt, dass für die Nutzung von Windenergie geeignete raumbedeutsame Standorte zu sichern sind. In den Regionalen Raumordnungsprogrammen seien Vorrang- oder Eignungsgebiete unter Berücksichtigung der so genannten Repowering-Möglichkeiten festzulegen. Unter Repowering ist eine Steigerung des Energiegewinns durch technisch verbesserte und wirtschaftlichere Windkraftanlagen an bereits vorhandenen Standorten zu verstehen. Nach einem aktuellen Entwurf zur Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms vom wurde als Grundsatz der Raumordnung festgelegt, dass Höhenbegrenzungen in Vorrang- und Eignungsgebieten für die Windenergienutzung nicht festgelegt werden sollen und Wald solle nicht für die Nutzung der Windenergie in Anspruch genommen werden, es sei denn, dass ansonsten keine weiteren Flächenpotenziale zur Verfügung stehen und dass es sich um Waldflächen handelt, die mit technischen Einrichtungen oder Bauten vorbelastet sind. Solche Wälder sind in Flotwedel nicht vorhanden. Darüber hinaus sind als Raumordnungsgrundsatz Wälder von Verkehrs- und Versorgungstrassen sowie Waldränder von störenden Nutzungen und von Bebauung freizuhalten. Nach der Begründung zum aktuellen Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 für den Landkreis Celle werden keine konkreten Vorrangstandorte für Windenergieanlagen vorgesehen, da die meisten Kommunen bereits selbst Standorte festgelegt hätten und etliche Anlage existieren bzw. vorgesehen seien. Weiterhin wird unter Bezug auf Bundesgesetze zum Umweltschutz sowie auf die ständige ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung erläutert, dass drei oder mehr Windenergieanlagen in einem erkennbar engen räumlichen Zusammenhang bzw. in der Regel Einzelanlagen mit einer Gesamthöhe von über 100 m aufgrund ihrer im reliefschwachen Landkreis Celle wesentlichen optischen Dominanz als raumbedeutsam anzusehen seien.
5 - 5 - Als verbindliches raumordnerisches Ziel der Raumordnung sind unzerschnittene Landschaftsräume über 100 km² bzw. mit regionaler Bedeutung ab 50 km² zu erhalten, soweit keine vorrangigen Interessen für die Entwicklung des Landkreises berührt werden. Dass Bebauungen und störende Nutzungen einen ausreichenden Abstand vom Waldrand einhalten sollen, ist ein raumordnerischer Grundsatz, der bei der Planungsentscheidung der Kommune mit in die Abwägung einzustellen ist. Abgesehen davon sind im Regionalen Raumordnungsprogramm für das Samtgemeindegebiet Flotwedel etliche Vorrang- und Vorsorgegebiete enthalten, die bestimmten raumordnerischen Zielen zugeordnet sind. Für die einzelnen Änderungsbereiche werden die Vorgaben der Regionalen Raumordnungsplanung gesondert beschrieben. 2.3 Planungen der Samtgemeinde Flotwedel Die Samtgemeinde Flotwedel hat innerhalb ihrer Flächennutzungsplanung drei Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung ausgewiesen. Eine befindet sich südlich Eicklingen, eine weitere östlich Bröckel und die dritte südöstlich Langlingen: Jede von ihnen bietet für jeweils maximal fünf Anlagen Raum. Die Flächen bei Eicklingen und Bröckel sind mit jeweils fünf und die Fläche bei Langlingen mit bislang drei Anlagen bebaut. Das übrige Samtgemeindegebiet ist für Windkraftanlagen derzeit ausgeschlossen. 2.4 Abstandsempfehlungen zu konkurrierenden Nutzungen Am wurden durch das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Empfehlungen zur Festlegung von Vorrang- oder Einzugsgebieten für die Windkraftnutzung gegeben, die sich an die Träger der Regionalplanung richten. Diese Empfehlungen beinhalten unter anderem den Hinweis, dass eine Höhenbegrenzung auf nicht marktübliche Größen von Windenergieanlagen unzulässig sei. Zu Gebieten mit Wohnbebauung wird ein Mindestabstand von m angeraten. Zwischen einzelnen Vorrang- oder Eignungsgebieten für Windenergienutzung sollten Mindestabstände von 5 km eingehalten werden. Aneinander grenzende Flächen zweier benachbarter Kommunen können als eine grenzüberschreitende Fläche beurteilt werden, wenn sie gegenseitig den Abstand von 5 km nicht einhalten. Aus technischen Gründen müssen zur Sicherung ihrer Funktionsfähigkeit von Richtfunktrassen bestimmte Abstände eingehalten werden. Zu Straßen, Bahnlinien und Freileitungen soll mindestens die Fallhöhe einer Anlage als Abstand berücksichtigt werden. Abweichende Vorstellungen der jeweiligen Baulastträger können im Einzel-Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz berücksichtigt und festgelegt werden.
6 - 6 - Weiterhin hat der Niedersächsische Landkreistag Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei Standortprüfung und Zulässigkeit von Windenergieanlagen gegeben. Sie sind nicht gesetzlich verbindlich, aber sie wurden in der Umweltprüfung bzw. im Umweltbericht zu der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung entsprechend berücksichtigt und haben Eingang in die Planungsüberlegungen gefunden, weil die Samtgemeinde Flotwedel der Auffassung ist, dass sie den Zielen und Belangen ihrer städtebaulichen Planungen entspricht. 3. Ziel und Zweck der Planung (Planungsabsicht) 3.1 Zielsetzung Aufgrund der allgemein angestrebten verstärkten Nutzung von Windenergie wurde das Samtgemeindegebiet darauf untersucht, ob die bislang ausgewiesenen Konzentrationsflächen für die Windkraftnutzung verändert oder ergänzt werden können. Mit der Darstellung von solchen Flächen im Flächennutzungsplan wird parallel dazu das übrige Samtgemeindegebiet im Allgemeinen für die Windkraftnutzung ausgeschlossen. Ziel der Samtgemeinde ist es, die Windkraftnutzung an geeigneter Stelle weiter zu entwickeln, aber Standorte, die aus Sicht der Samtgemeinde ungeeignet sind, davon freizuhalten. Hierfür wäre es nicht erforderlich, allein die Flächen zu bestimmen, die sich aufgrund bestehender und zwingend zu beachtender rechtlicher Vorschriften ergeben, weil dann eine Ausweisung von Konzentrationsflächen, die sich ohnehin und automatisch aus der Gesetzeslage ergäben, überflüssig wäre. Es sollen zusätzlich die städtebaulich begründeten Planungsüberlegungen der Samtgemeinde Flotwedel mit in die Überlegungen zur Ausweisung von Konzentrationsflächen einbezogen werden. Grundlage hierfür sind die Ziele und Grundsätze der Raumordnungsplanung, die sich die Samtgemeinde Flotwedel weitestgehend zu Eigen macht. 3.2 Untersuchung des Samtgemeindegebietes Zunächst wurde festgestellt, welche Bereiche aus zwingenden Gründen von vorneherein nicht mit Windenergieanlagen bebaut werden können. Dies sind: - bereits bebaute oder planungsrechtlich für eine Bebauung vorgesehene Bereiche - öffentliche Infrastrukturtrassen mit Schutzzonen, die sich aus Gründen der Sicherheit bzw. Funktionsfähigkeit ergeben (klassifizierte Straßen, Elt-Freileitungen, Richtfunk) - Vorranggebiete für Natur und Landschaft, für Grünlandbewirtschaftung bzw. für Erholung, die als Ziele der Raumordnungsplanung nicht in die Abwägung der Samtgemeinde Flotwedel gestellt sind - Naturschutzgebiete, Naturdenkmale mit Abstandsflächen - Gewässer Zu Freileitungstrassen und klassifizierten Straßen wird ein Mindestabstand von 100 m dargestellt, weil nicht davon auszugehen ist, dass heute noch kleinere Anlagen beantragt werden. Inwieweit auch zu anderen als den klassifizierten Straßen ein Abstand einzuhalten ist, muss in einem folgenden Baugenehmigungsverfahren ebenso bestimmt werden wie der tatsächlich erforderliche Abstand aufgrund der jeweils beantragten Bauhöhe.
7 - 7 - Ein bestehender Segelflugplatz nordöstlich Wienhausens hat eine luftverkehrsrechtliche Betriebsgenehmigung und wir dementsprechend berücksichtigt. Diese Flächen werden auf der beigefügten Karte Harte Ausschlusskritierien dargestellt. Danach wurde festgestellt, welche Bereiche grundsätzlich einer Abwägung zugänglich sind, auch wenn sie Merkmale aufweisen, die einer Eignung für Windenergieanlagen entgegenstehen. Dabei handelt es sich um: - Abstandsflächen zu bewohnten Bereichen in einer Tiefe von m - Abstände von 5 km zwischen den Vorrang-/Eignungsgebieten für Windenergie Vorsorgegebiete für Natur und Landschaft bzw. Erholung, die als Grundsätze der Raumordnungsplanung in der Abwägung der Samtgemeinde Flotwedel zu berücksichtigen sind - Wald - Waldabstand von 100 m - Abstand von m zu Natura Gebieten (FFH Gebieten) - Überschwemmungsgebiete Diese Restriktionen werden zusätzlich zu den Flächen harter Kriterien in der Anlage in der Karte weiche Ausschlusskriterien dargestellt. Wenn festgestellt wird, dass der Schutzzweck der Natura Gebiete mit dem Bau von Windenergieanlagen in Konflikt steht, kann es dazu führen, dass der Schutz dieser Gebiete ein hartes Kriterium darstellt und entsprechende Abstände zwingend einzuhalten sind. Auch wenn die Abstandsempfehlungen des Landes Niedersachsen in Bezug auf Abstand zu bewohnten Bereichen ursprünglich an die Träger der Regionalplanung für raumbedeutsame Anlagen gerichtet sind, so ist doch davon auszugehen, dass heutige Anlagen nach der oben dargelegten Definition aufgrund ihrer wirtschaftlich bedingten Größe nur noch als raumbedeutsam bezeichnet werden können. Der Samtgemeinde Flotwedel liegen keine Informationen vor, die zu anderen Einschätzungen von Abständen von Windenergieanlagen zu konkurrierenden Nutzungen führen, so dass die genannten Empfehlungen für das Samtgemeindegebiet übernommen werden. Diese Übernahme beruht also auf der planerischen Entscheidung der Samtgemeinde, nicht aber, weil der empfohlene Abstand etwa zwingend zu berücksichtigen wäre. In benachbarten Kommunen sind Windenergieanlagen vorhanden bzw. Konzentrationsflächen in Flächennutzungsplänen ausgewiesen, die nach dem entsprechenden Grundsatz der Raumordnung der Errichtung weiterer Gruppen von Windenergieanlagen in einem Radius von 5 km um sie herum entgegenstehen können. Allerdings ist es möglich, dass Konzentrationsflächen ausgewiesen werden, die über Kommunalgrenzen hinweg mit ebensolchen Flächen benachbarter Kommunen eine grenzüberschreitende Gruppe von Windenergieanlagen entstehen lassen. In diesem Fall ist der genannte 5-km-Abstand nicht zu berücksichtigen. Weiterhin kann der Abstand unterschritten werden, wenn davon auszugehen ist, dass zwei Konzentrationsflächen so voneinander abgeschirmt sind, dass sei nicht das Landschaftsbild überfrachten. Für diese Fassung wurde der 5 km-abstand zwischen Gruppen von Windenergieanlagen nicht berücksichtigt, weil zunächst festgestellt werden soll, welche Flächen grundsätzlich sinnvollerweise in Frage kommen können. In einem weiteren Schritt wird danach zu prüfen sein, ob die verbleibenden Konzentrationsflächen im Einzelnen diesen Abstand untereinander einhalten sollten.
8 - 8 - Vorsorgegebiete für Natur und Landschaft bzw. der Erholung stehen einer Industrialisierung der Landschaft entgegen, die durch den Bau von Windenergieanlagen entstehen kann, so dass sie für diesen Zweck grundsätzlich nicht geeignet sind, wenn nicht dem entgegenstehende Belange höher zu bewerten sind. Nach dem Änderungsentwurf des Landes-Raumordnungsprogrammes soll für den Fall, dass andere Flächen nicht für die Windkraftnutzung zur Verfügung stehen, auch Wald genutzt werden können, wenn er bereits mit technischen Einrichtungen oder Bauten vorbelastet ist. Eine Vorbelastung kann nur angenommen werden, wenn es sich um vertikal wirksame Anlagen wie Stromleitungsmasten, Funktürme und ähnliches handelt. Solche vertikal vorbelastete Waldflächen gibt es im Samtgemeindegebiet Flotwedel nicht. Der Abstand von 100 m zu Wald ergibt sich zum einen aus dem raumordnerischen Grundsatz, nach dem Waldränder von störenden Nutzungen und von Bebauung freigehalten werden sollen, und zum anderen aus einer Empfehlung des Niedersächsischen Landkreistages in dessen Schriftsatz Naturschutz und Windenergie mit Stand vom Oktober Dieser Schriftsatz enthält auch die Empfehlung des Abstandes zu Natura 2000-Gebieten. Die Samtgemeinde Flotwedel hat sich diesen Empfehlungen angeschlossen und sie in ihre eigene Planung übernommen, soweit nicht andere Belange höher bewertet werden. Überschwemmungsgebiete dürfen zunächst nicht bebaut werden, soweit dadurch der Hochwasserabfluss behindert werden kann. Es besteht aber die Möglichkeit davon abzuweichen, wenn durch den Nachweis von kompensierenden Abgrabungsflächen ein entsprechender Ausgleich für die verdrängte Retentionsmenge geschaffen werden kann. Dieser Belang wird in dieser Flächennutzungsplanänderung nicht berücksichtigt, um festzustellen, ob hiervon möglicherweise ansonsten besonders gut für die Windenergienutzung geeignete Flächen betroffen sein könnten. Die aktuell laut zuständiger Behörde zu berücksichtigenden Überschwemmungsgebietsgrenzen werden in der Planzeichnung dargestellt. Die Restriktionen, die sich aus den Rahmenbedingungen für Natur und Landschaft im weiteren ergeben, werden zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 (2) BauGB des Änderungsentwurfes im Übrigen im Umweltbericht dargestellt, der dieser Begründung dann als ihr gesonderter Bestandteil beigefügt werden wird. Es wurden danach mehrere Flächen bzw. Flächengruppen erkannt, die grundsätzlich jede für sich für die Konzentration von Windenergieanlagen im Samtgemeindegebiet geeignet sein könnten. Insgesamt werden in allen verbleibenden Änderungsbereichen in der Summe ca. 518,04 ha Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen ausgewiesen, wobei in dieser Fläche ca. 63,94 ha zur Zeit schon ausgewiesen sind und in einer Übersichtskarte dargestellt werden. Die Ausweisung von Konzentrationsflächen bedeutet nicht automatisch, dass hier auch tatsächlich Windenergieanlagen errichtet werden. Abgesehen von diesen Anlagen, die jeweils nur verhältnismäßig kleinflächige Standorte beanspruchen, soll auch weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung möglich bleiben. Dazu gehört auch die Errichtung von baulichen Anlagen, die landwirtschaftlichen Betrieben dienen, so wie sie im 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) definiert werden.
9 Konzentrationsflächen für die Nutzung der Windenergie Änderungsbereich 1 Dieser Änderungsbereich liegt im Norden des Samtgemeindegebietes unmittelbar an der Grenze zur Stadt Celle. Im Norden wird der Abstand zu einem Waldstück berücksichtigt, das sich im Stadtgebiet Celle befindet. Nordöstlich grenzen ein Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung an, südwestlich ein Vorranggebiet für Erholung und weiter ein Vorranggebiet für Natur und Landschaft. Zu einem südwestlich vorhandenen FFH - Gebiet wird ein Abstand von m berücksichtigt, der im weiteren Verfahren innerhalb des Umweltberichts noch genauer untersucht werden muss. Im Südosten wird der Änderungsbereich durch Waldränder sowie die Ortslage Wienhausen begrenzt. Der Änderungsbereich 1 hat eine Größe von ca. 46,06 ha.
10 Auszug aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 für den Landkreis Celle von Maßstab vergrößert auf Maßstab 1 :
11 Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit eingearbeiteten bisherigen Änderungen Maßstab 1 :
12 Änderungsbereich 2-1 und 2-2 Diese Änderungsbereiche nordöstlich Langlingens werden durch die Kreisstraße 47 getrennt und sind ansonsten gemeinsam zu beurteilen. Nördlich grenzen ein Vorranggebiet für Grünlandbewirtschaftung, östlich Waldränder an. Im Süden wird ein Abstand von m zu einem FFH-Gebiet sowie weiter anschließend ein m - Abstand zu bewohnten Bereichen in Neuhaus und Nienhof eingehalten. Westlich verläuft eine 380 kv-freileitung. Der Änderungsbereich 2-1 hat eine Größe von ca. 12,66 ha, der Änderungsbereich 2 von ca. 1,20 ha.
13 Auszug aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 für den Landkreis Celle von Maßstab vergrößert auf Maßstab 1 :
14 Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit eingearbeiteten bisherigen Änderungen Maßstab 1 :
15 Änderungsbereich 3 Dieser Änderungsbereich westlich Eicklingens befindet sich im Winkel zwischen der Bundesstraße 214 und der Kreisstraße. Östlich an den Änderungsbereich 3 grenzt ein Vorranggebiet für die Erholung an und es wird ein m Abstand zur Ortslage Eicklingen berücksichtigt. Im Westen des Änderungsbereiches grenzt ein kleines Waldstück mit entsprechendem Abstand an. Der Änderungsbereich liegt teilweise in Vorsorgegebieten für Natur und Landschaft, für Erholung und für die Landwirtschaft. Diese Belange sollen allerdings hier zugunsten der Energiegewinnung durch Wind zurückgestellt werden. Der Änderungsbereich 3-1 wird von der Erdölleitung Eidingen - Nienhagen gequert, die in ihrer Lage zu berücksichtigen ist. Der Änderungsbereich 3 hat eine Größe von ca. 10,39 ha.
16 Auszug aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 für den Landkreis Celle von Maßstab vergrößert auf Maßstab 1 :
17 Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit eingearbeiteten bisherigen Änderungen Maßstab 1 :
18 Änderungsbereich 4 Dieser Änderungsbereich südwestlich Langlingens wird bestimmt durch ein Vorranggebiet für Erholung sowie ein Vorsorgegebiet für Landwirtschaft und bis in den Süden durch ein Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft. Weiterhin bestimmen verschiedene Waldstücke mit ihren Rändern ebenso die Ausdehnung des Änderungsbereiches wie im Nordosten der Abstand zur Ortslage Langlingens. Der Änderungsbereich 4 hat eine Größe von ca. 57,10 ha.
19 Auszug aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 für den Landkreis Celle von Maßstab vergrößert auf Maßstab 1 :
20 Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit eingearbeiteten bisherigen Änderungen Maßstab 1 :
21 Änderungsbereich 5 Der Änderungsbereich 5 liegt auf zwei Seiten direkt an der Grenze zur Samtgemeinde Meinersen im Landkreis Gifhorn. Nach Norden wird er durch ein relativ kleines Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft begrenzt; nach Westen durch den Abstand zur Ortslage Nienhof. Der Änderungsbereich 1 hat eine Größe von ca. 9,43 ha.
22 Auszug aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 für den Landkreis Celle von Maßstab vergrößert auf Maßstab 1 :
23 Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit eingearbeiteten bisherigen Änderungen Maßstab 1 :
24 Änderungsbereiche 6-1 und 6-2 Diese Änderungsbereiche südlich Eicklingens bzw. westlich Bröckels sind lediglich durch ein Waldstück mit seinen Abstandsflächen getrennt. Sie ziehen sich östlich entlang der Fuhse und liegen teilweise innerhalb des zu erwartenden Überschwemmungsgebietes der Fuhse. Dieses Fließgewässer wird durch ein Vorrangegebiet für Natur und Landschaft sowie ein Vorsorgegebiet für Erholung begleitet, die den Westrand dieser Änderungsbereiche bestimmen. Weiterhin sind Waldgebiete zu berücksichtigen, die mit ihren Waldrändern im Änderungsbereich 6-1 Ausbuchtungen im Geltungsbereich bewirken. Die Änderungsbereiche liegen in einem Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft sowie in einem Gebiet zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes. Diese Belange werden hier zugunsten der Energiegewinnung aus Wind zurückgestellt. Die Nord- und Ostgrenze des Änderungsbereich 6-1 wird durch Abstände zu bewohnten Bereichen in Eicklingen und Bröckel sowie durch einen m-abstand zu einem Naturschutzgebiet im Bohlenbruch bestimmt Der Änderungsbereich 6-1 beinhaltet eine bereits bislang im Flächennutzungsplan dargestellte Konzentrationsfläche für die Nutzung der Windenergie, in der die Anzahl auf die tatsächlich vorhandenen fünf Anlagen beschränkt wird. Diese Fläche wird in diesen Änderungsbereich 6-1 einbezogen, weil die Beschränkung auf maximal fünf Anlagen hierdurch aufgehoben werden soll. Der Änderungsbereich 6-1 hat eine Größe von ca. 249,04 ha, die sich folgendermaßen aufteilt: Konzentrationsfläche ca. 197,48 ha zuzüglich der bereits bislang ausgewiesenen Konzentrationsfläche von ca. 37,13 ha, Fläche für die Landwirtschaft ca. 11,69 ha und Fläche für Wald ca. 2,74 ha; der Änderungsbereich 6-2 hat eine Größe von ca. 12,32 ha.
25 Auszug aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 für den Landkreis Celle von Maßstab vergrößert auf Maßstab 1 :
26 Auszug aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 für den Landkreis Celle von Maßstab vergrößert auf Maßstab 1 :
27 Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit eingearbeiteten bisherigen Änderungen Maßstab 1 :
28 Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit eingearbeiteten bisherigen Änderungen Maßstab 1 :
29 Änderungsbereiche 7-1 und 7-2 Die Änderungsbereiche werden im Norden durch die Kreisstraße 53 und im Süden durch eine Richtfunktrasse unterbrochen. Ansonsten wird die Ausweisung im Norden und Südosten durch Waldränder und ansonsten durch Abstände zu bewohnten Bereichen in Fernhavekost, Hohnebostel, Wiedenrode sowie in Böckelse (Samtgemeinde Meinersen, Landkreis Gifhorn) bestimmt. Die Änderungsbereiche liegen in einem Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft sowie in einem Gebiet zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes. Diese Belange werden hier zugunsten der Energiegewinnung aus Wind zurückgestellt. Der Änderungsbereich 7-1 hat eine Größe von ca. 0,56 ha und der Änderungsbereich 7-2 von ca. 27,978 ha.
30 Auszug aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 für den Landkreis Celle von Maßstab vergrößert in Maßstab 1 :
31 Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit eingearbeiteten bisherigen Änderungen Maßstab 1 :
32 Änderungsbereiche 8-1 bis 8-3 Änderungsbereich 8-1 Dieser Änderungsbereich beinhaltet im Norden eine bereits im Flächennutzungsplan enthaltene Konzentrationsfläche Hier wäre zwar eine Abstandsfläche zu einem FFH- Gebiet zu berücksichtigen, aber da bereits Windenergieanlagen innerhalb der bislang schon im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Konzentrationsfläche vorhanden sind, wird diesem Bestand der Vorrang eingeräumt. Der Änderungsbereich kann nunmehr nach Süden über eine im Einzelgenehmigungsverfahren zu berücksichtigende Richtfunktrasse hinweg erweitert werden. Er wird ansonsten ringsum von Waldrändern bzw. im Nordosten von Abstand zur Ortslage Wiedenrode begrenzt. Im Nordosten wird eine kleine Teilfläche eines Vorsorgegebietes für die Landwirtschaft überdeckt, dessen Bedeutung durch diese verhältnismäßig kleine Überdeckung insgesamt aber nicht geschmälert wird. Weiter südlich wird dieser Änderungsbereich im Südwesten von der Bundesstraße 214 und im Südosten von der Samtgemeindegrenze zur Gemeinde Uetze in der Region Hannover sowie ansonsten von Waldrändern bzw. Vorsorgegebieten für Natur und Landschaft und für die Landwirtschaft begrenzt. Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 87,79 ha. Davon waren bislang bereits 18,66 ha für Windenergieanlagen vorgesehen; 50,35 ha kommen neu hinzu. 17,82 ha verbleiben weiterhin als Fläche für die Landwirtschaft und 0,96 ha als Fläche für die Forstwirtschaft. Änderungsbereiche 8-2 und 8-3 Die Änderungsbereiche grenzen im Osten und Süden an die Stadt Uetze, Region Hannover und werden ansonsten durch Waldränder und den Abstand zu bewohnten Bereichen in Wiedenrode bestimmt. Der Änderungsbereich 8-2 hat eine Größe von ca. 27,24 ha, der Änderungsbereich 8-3 von ca. 0,93 ha..
33 Auszug aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 für den Landkreis Celle von Maßstab vergrößert in Maßstab 1 :
34 Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit eingearbeiteten bisherigen Änderungen Maßstab 1 :
35 Änderungsbereich 9 Hier handelt es sich um eine Fläche, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt als Konzentrationsfläche für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen worden war. Sie beinhaltete eine Begrenzung auf maximal fünf Windenergieanlagen, die hiermit aufgehoben werden soll. Ansonsten gilt die Darstellung dieses Bereiches als Konzentrationsfläche weiterhin. Der Änderungsbereich 9 hat eine Größe von ca. 8,15 ha.
36 Auszug aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 für den Landkreis Celle von Maßstab vergrößert in Maßstab 1 :
37 Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit eingearbeiteten bisherigen Änderungen Maßstab 1 :
38 Diese Begründung (gemäß 5 Abs. 5 BauGB) hat zusammen mit der Planzeichnung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes vom bis einschließlich gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen und wurde vom Rat der Samtgemeinde Flotwedel beschlossen. Flotwedel, den Samtgemeindebürgermeister
39 ANLAGEN UNTERSUCHUNGEN ZUR WINDENERGIE (verkleinert)
40 - 40 -
41 - 41 -
TOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation
TOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation 1. Bund Atomausstieg und Energiewende Atomausstiegsgesetz im Jahre 2002 Atomunfall von Fukushima im März 2011 Änderung des Atomgesetzes im Juni 2011:
MehrStadt Porta Westfalica
Stadt Porta Westfalica Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Erörterungstermin im Rahmen der 103. FNP-Änderung 07.01.2013 Sachgebiet Stadtplanung Dipl.-Ing. Björn Sassenberg Vorgeschichte Bereits
MehrWindkraft in der Planungsregion Landshut
Windkraft in der Planungsregion Landshut Möglichkeiten, Herausforderungen, Steuerungsalternativen Sebastian Bauer Regionaler Planungsverband Landshut 05.07.2011 1 Gliederung Aktuelle Daten und Fakten zur
MehrBegründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015
Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015-1 - Auftraggeber: Stadt Mittenwalde Bürgermeister Herr Pfeiffer Rathausstr. 8 15749 Mittenwalde Auftragnehmer:
MehrWie weiter mit Wind in
Wie weiter mit Wind in Thüringen? 1. Entwicklung der Windenergie in Deutschland und in Thüringen bis 2014 2. Landesentwicklungsplan 2025 Vorgaben für erneuerbare Energien 3. Ausbauziele der Landesregierung
MehrFortschreibung der Regionalpläne in Oberfranken
Windkraft und Raumordnung Fortschreibung der Regionalpläne in Oberfranken Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Thomas Engel Regierung von Oberfranken Bad Alexandersbad, 09.04.2013 Inhalt 1. Steuerung der
Mehr8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplan 2015 des Planungsverbandes Unteres Remstal; Windkraft. Frühzeitige Bürgerbeteiligung
8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplan 2015 des Planungsverbandes Unteres Remstal; Windkraft Weinstadt, 20.06.2012, Schnaiter Halle Rechtliche Rahmenbedingungen Ausgangssituation nach dem bestehenden
MehrPlanungsausschuss am 24.09.2009
DS PlA 16/09 Anlage 11.09.2009 58515/7 Planungsausschuss am 24.09.2009 TOP 5 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Aktueller Sachstand Information Der Planungsausschuss
MehrSAMTGEMEINDE FLOTWEDEL LANDKREIS CELLE UNTERSUCHUNG DER EIGNUNG VON FLÄCHEN FÜR DIE WINDENERGIENUTZUNG. Samtgemeindeausschuss
SAMTGEMEINDE FLOTWEDEL LANDKREIS CELLE UNTERSUCHUNG DER EIGNUNG VON FLÄCHEN FÜR DIE WINDENERGIENUTZUNG Stand der Planung Entwurf Samtgemeindeausschuss erneut Samtgemeindeausschuss 22.11.2012 BÜRO KELLER
MehrWelchen Beitrag kann eine gute Planung zu einer naturverträglichen Energiewende leisten?
Welchen Beitrag kann eine gute Planung zu einer naturverträglichen Energiewende leisten? Dr. Brigitte Zaspel-Heisters Berlin, 23.4.2015 Gliederung 1. Einleitung 2. Regionalplanerische Instrumente zur Steuerung
MehrBebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (mit integriertem Grünordnungsplan) Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Stadt: Landkreis: Regierungsbezirk: Laufen Berchtesgadener
Mehr19.12.2012. Kreishaus Siegburg. Gemeinde Hellenthal
Informationsveranstaltung Windenergie für Städte und Gemeinden des Rhein-Siegkreises 19.12.2012 Kreishaus Siegburg Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen aus Sicht einer Kommune Gemeinde Hellenthal
MehrNiederschrift. Namen der Gemeinderatsmitglieder
Niederschrift über die 22. Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Denklingen vom 20.12.2011 im Sitzungssaal des Rathauses in Denklingen Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr Namen der Gemeinderatsmitglieder ***************************************
MehrWindenergienutzung in M-V
Windenergienutzung in M-V - ausgewählte Fragen - Lothar Säwert Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V Leitlinien der Landesentwicklung Auszug aus dem Landeraumentwicklungsprogramm:
MehrFreiräume zwischen Windparks und notwendige Puffer zu sonstigen Gebieten - Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit - Apl. Prof. Dr. Ing.
Freiräume zwischen Windparks und notwendige Puffer zu sonstigen Gebieten - Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit - Apl. Prof. Dr. Ing. Karsten Runge Entstehung der 5 km Windparkabstandsempfehlung in Niedersachsen
MehrSitua?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde
Ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz für Mecklenburg- Vorpommern aus Sicht der Stadt Loitz in Vorpommern Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde verschiedene Windkra.anlagen unterschiedlichen
MehrBeschreibende Darstellung
1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2010 für den Landkreis Emsland (Sachlicher Teilabschnitt Energie) Anmerkung für nachfolgenden Text: Fett gedruckt: Ziel der Raumordnung im Sinne von 3 Nr.
MehrBefristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2
Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrWindkraft-Anlagendichte in Raumordnungsgebieten im Spiegel des Raumordnungsplan-Monitors
Windkraft-Anlagendichte in Raumordnungsgebieten im Spiegel des Raumordnungsplan-Monitors Dr. Brigitte Zaspel und Klaus Einig, BBSR Bundesregierung will Windenergie stark ausbauen Energiekonzept der Bundesregierung
MehrVorrangflächen zur Windenergienutzung
Bau-, Verkehr-, Energie-und Umweltausschuss der Gemeinde Wald-Michelbach am 29.03.2012 TOP 4: Vorrangflächen zur Windenergienutzung hier: Informationen zum Sachstand 29.03.2012 1 Vorrangflächen zur Windenergienutzung
MehrWindkraft in Bayern Eine Chance für Kommunen
Praktikerseminar Windkraft in Bayern Eine Chance für Kommunen am 16.11.2011 in München Referenten: Dr. Michael Rolshoven Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Müller-Wrede & Partner,
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrHerrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrStadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm
Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm Begründung und Umweltbericht Vorentwurf vom 20.10.2015 Verfasser: Architektur
MehrBrauche ich noch eine Baugenehmigung?
Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche
MehrBundesländer Erlass / Empfehlung / Hinweispapier Vorrang Vorbehalt Eignung Anmerkungen
(BundLänder Initiative Windenergie, Stand Juni 2012) Informationsgrundlage (HINWEIS: Einige Bundesländer schreiben aktuell ihre Empfehlungen fort, sodass die Angaben zu überprüfen sind.) Gebietskategorien
MehrVon den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen
Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen HASTEHAUSEN STOCKUM NORD SCHAPDETTEN STOCKUM SÜD BUXTRUP MARTINISTIFT Grundlagen Windkraftanlagen sind grundsätzlich überall im Gemeindegebiet
MehrRahmenbedingungen zur Nutzung von Windenergie und Photovoltaik. Status Quo Möglichkeiten Hemmnisse
Rahmenbedingungen zur Nutzung von Windenergie und Photovoltaik Status Quo Möglichkeiten Hemmnisse .Windenergie .Bestehende Windparks in der Niedergrafschaft WP Emlichheim WP Laar WP Esche WP Gölenkamp/
MehrSonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen
Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de
MehrMindestabstände und Konzentrationszonenplanung:
Mindestabstände und Konzentrationszonenplanung: Effekte pauschaler Siedlungsabstände vor dem Hintergrund unterschiedlicher Ansätze zur räumlichen Steuerung der Windenergienutzung Berlin, 17.06.2014 Dr.
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrReferat zum Thema. Wie können Gefährdungspotenziale für Vögel und Fledermäuse im Rahmen der regionalen Raumordnungsplanung berücksichtigt werden?
Referat zum Thema Wie können Gefährdungspotenziale für Vögel und Fledermäuse im Rahmen der regionalen Raumordnungsplanung berücksichtigt werden? Vorgetragen von Dieter Gründonner Landschaftsplaner und
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrGemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg
Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg und der Auslegung der Bestandskarte mit Bestandsverzeichnis sowie Benennung der Geschäftsstelle
Mehr(2) Die Gemeinden sind angehalten, der Windkraft substantiellen Raum zu geben dies wird hier so gut wie unmöglich gemacht.
Stellungnahme der Vereinigung für Stadt-, Regional-, und Landesplanung (SRL) zum Gesetzesentwurf zur Änderung der BayBO Mindestabstände für Windkraftanlagen a) Zum Gesetzentwurf generell: (1) Durch den
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz
MehrDer Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht
Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht - Kurzvortrag - S k r i p t v e r s i o n Informationsveranstaltung Verein Bürgerwindrad Blauen Schliengen, 5. Mai 2011
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrHinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines
MehrMenschen und Natur verbinden
Menschen und Natur verbinden Warum gibt es EuroNatur? Was nützt es, wenn wir den Kiebitz in Deutschland schützen, er dann aber auf seinem Zugweg zwischen Sommer- und Winterquartieren abgeschossen wird?
MehrJa Nein Nein. Ja Ja Nein. Nein Nein Ja
(BundLänder Initiative Windenergie, Stand Januar 2012) Informationsgrundlage (HINWEIS: Einige Bundesländer schreiben aktuell ihre Empfehlungen fort, sodass die Angaben zu überprüfen sind.) Gebietskategorien
MehrVergabe von Eigenhypotheken
deutsch Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Weisungen OAK BV W xx/2014 Vergabe von Eigenhypotheken Ausgabe vom: Letzte Änderung: xx.xx.2014 Erstausgabe Inhaltsverzeichnis 1 Vergabe von Hypotheken
MehrS A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.
30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
Mehram: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.
Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde
Mehr3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht
Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrAusweisung von Eignungsflächen für Windkraft. Potentialflächen im Bereich Loose / Waabs
Ausweisung von Eignungsflächen für Windkraft Potentialflächen im Bereich Loose / Waabs Agenda Begrüßung Norbert Jordan (Amt Schlei-Ostsee) Historie und planungsrechtliche Situation, Stand der Kreis- und
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrMERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007
Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich
Mehr1. Welche rechtlichen Grundlagen regeln den Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg und welche Behörden sind jeweils zuständig?
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 64 des Abgeordneten Steeven Bretz CDU-Fraktion Landtagsdrucksache 6/149 Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr.
MehrHaushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
9 UF 248/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 32 F 285/2003Amtsgericht Senftenberg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache L... S..., Antragstellers, - Prozeßbevollmächtigte:
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
MehrVfW-Sachverständigenordnung
VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir
Mehr4 Ta 53/09 Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit
Sächsisches Landesarbeitsgericht Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS In dem Rechtsstreit hat die 4. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts durch die Vorsitzende Richterin
MehrFortschreibung des Teilkonzeptes B IV 3.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplanes der Region Allgäu
- V O R E N T W U R F - (Stand 25.09.2012) Fortschreibung des Teilkonzeptes B IV 3.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplanes der Region Allgäu Informelle Anhörung zu Suchräumen Stellungnahme der Verwaltung
MehrThema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen
Vorlage 2007 Nr. 203 Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB 3 Rt/St 07.11.2007 ATU 21.11.2007 nö Beratung GR 12.12.2007 ö Beschluss Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung
Mehrwww.new-re.de Windkraft in Mönchengladbach
www.new-re.de Windkraft in Mönchengladbach Windkraft in Mönchengladbach Regional Energiewende gestalten Wertschöpfung in der Region halten Die NEW Re, Gesellschaft für regenerative Energien der Niederrhein
Mehr1 Einleitung. 1.1 Motivation und Zielsetzung der Untersuchung
1 Einleitung 1.1 Motivation und Zielsetzung der Untersuchung Obgleich Tourenplanungsprobleme zu den am häufigsten untersuchten Problemstellungen des Operations Research zählen, konzentriert sich der Großteil
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrVerband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU
Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist
MehrInformation zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen
Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter
MehrMeinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001
Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001 Als Interessenvertretung der Schwerstkranken und Sterbenden beschäftigt sich die Deutsche Hospiz Stiftung seit ihrer Gründung 1995 mit dem Thema "Sterben in Deutschland".
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache
BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der
MehrBeschluss. Thüringer Oberlandesgericht. Az.: 1 W 141/14 3 O 508/11 LG Meiningen. In Sachen I P. - Beklagter -
Thüringer Oberlandesgericht Az.: 1 W 141/14 3 O 508/11 LG Meiningen Beschluss In Sachen I P - Beklagter - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E T - Antragsteller und Beschwerdeführer - gegen K. S. S.,
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrWindenergieanlagen aus Anwohnersicht: Ergebnisse aus den Ortsteil-Veranstaltungen in Weende, Groß-Ellershausen und Geismar
Windenergieanlagen aus Anwohnersicht: Ergebnisse aus den Ortsteil-Veranstaltungen in Weende, Groß-Ellershausen und Geismar Ergebnisse sind nach Thema zusammengefasst Fragen und Antworten Statements Nicht
MehrQualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!
Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt
MehrDie vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante
ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem
MehrSitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal,
Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe
MehrStadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt
OT Brochterbeck Kreis Steinfurt gem. 9 Abs. 8 BauGB Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und
MehrLEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE
STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,
Mehr(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)
MehrGeschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert
Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 140/11 BESCHLUSS vom 17. April 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 543 Abs. 1 Nr. 1 Hat das Berufungsgericht eine im Tenor seines Urteils ohne Einschränkung
MehrProbleme bei der Kompensation von Windkraftanlagen aus der Sicht eines Projektierers. Bingen, 29. Juni 2015 Markus Pauly juwi Energieprojekte GmbH
Probleme bei der Kompensation von Windkraftanlagen aus der Sicht eines Projektierers Bingen, 29. Juni 2015 Markus Pauly juwi Energieprojekte GmbH Probleme bei der Kompensation von Windkraftanlagen aus
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrAmtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen
Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 14/2013 Donnerstag, 26.09.2013 1BInhaltsverzeichnis Nr. 49 Bekanntmachung über den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über den Jahresabschluss
MehrHintergrundpapier. Länderöffnungsklausel im BauGB Länderspezifische Mindestabstände für Windenergieanlagen und ihre räumlichen Auswirkungen
Hintergrundpapier Länderöffnungsklausel im BauGB Länderspezifische Mindestabstände für Windenergieanlagen und ihre räumlichen Auswirkungen Autorin: Brigitte Zaspel-Heisters Mai 2014 Hintergrundpapier 1.
MehrKündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention.
Rechtsquellen: SGB IX 84, 85 ff. Stichworte: Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Leitsatz: Die Durchführung eines Präventionsverfahrens
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrSozialgericht Berlin Urteil vom 30.03.2012
1. Die in 5 Abs. 11 SGB 5 genannten Nicht-EU-Ausländer unterfallen dann nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5, wenn nach ihrem Aufenthaltstitel
MehrPrüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I
Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/
Mehr.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)
Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrBundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005
Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen
MehrAktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss
Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012
MehrTarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
Mehrteamsync Kurzanleitung
1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
Mehr104 WebUntis -Dokumentation
104 WebUntis -Dokumentation 4.1.9.2 Das elektronische Klassenbuch im Betrieb Lehrer Aufruf Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort am System an. Unter den aktuellen Tagesmeldungen erscheint
MehrTerminabgleich mit Mobiltelefonen
Terminabgleich mit Mobiltelefonen Sie können Termine- und Aufgaben aus unserem Kalender, sowie die Adressdaten aus dem Hauptprogramm mit Ihrem Mobiltelefon abgleichen. MS Outlook dient dabei als Schnittstelle
MehrAnlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line
Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3
Mehr