INFORMATIONSBLATT FÜR DIE ARBEITNEHMER/INNEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "INFORMATIONSBLATT FÜR DIE ARBEITNEHMER/INNEN"

Transkript

1 INFORMATIONSBLATT FÜR DIE ARBEITNEHMER/INNEN DIE ABFERTIGUNGSREFORM Informationsblatt gemäß und infolge des Artikels 8, Absatz 8 des GvD 252/2005 Sehr geehrter Arbeitnehmer, sehr geehrte Arbeitnehmerin, mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, dass Sie aufgrund der Reform der Rechtsvorschriften zur Abfertigung ab 1. Januar 2007 eine wichtige Entscheidung für Ihre Vorsorgezukunft treffen müssen. Innerhalb von sechs Monaten, d.h. innerhalb 30. Juni 2007, müssen Sie nämlich entscheiden, wohin Ihre anreifende Abfertigung fließen soll. Diese Entscheidung kann entweder ausdrücklich oder stillschweigend getroffen werden. Im Falle einer ausdrücklichen Entscheidung müssen Sie wählen, ob die anreifende Abfertigung in einen Rentenfonds bzw. in eine andere Zusatzrentenform fließen oder aber ob sie weiterhin im Betrieb hinterlegt werden soll. Sollten Sie in dieser Zeit keine Entscheidung getroffen haben, werden wir als Arbeitgeber ab 1. Juli 2007 Ihre anreifende Abfertigung in eine spezifische Zusatzrentenform übertragen, über die wir Sie Innerhalb Ende Mai 2007 informieren werden. Weiters informieren wir Sie, dass PensPlan das Zusatzrenteninstitut der Region Trentino Südtirol sich als spezifischer Informationskanal zum Thema Vorsorge anbietet. Bei den PensPlan-Schaltern erhalten Sie alle wichtigen Grundinformationen für diese schwierige Entscheidung. Ab Ende Januar 2007 plant PensPlan außerdem eine flächendeckende Kommunikationskampagne mit Informationsveranstaltungen in den größten Ortschaften der Region. Wir hoffen Ihnen, damit die nötigen Voraussetzungen zu geben, damit Sie eine gute und sichere Entscheidung treffen können. Nutzen Sie die Ihnen zur Verfüng stehenden 6 Monate; Sie haben bis zum 30. Juni Zeit Ihre Entscheidung zu treffen. Datum Arbeitgeber

2 1 DIE OPTION ZUR ANREIFENDEN ABFERTIGUNG WOHIN MIT DER ABFERTIGUNG? Die Reform stellt den Arbeitnehmer des Privatsektors vor die Entscheidung, wohin er die anreifende Abfertigung übertragen soll. Wichtig ist zu betonen, dass die bereits vor der Option angereifte Abfertigung weiterhin im Betrieb bleibt und dem Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt wird. DIE FRISTEN DER OPTION Ab 1. Januar 2007 bis 30. Juni 2007 (oder innerhalb sechs Monate bei Anstellung nach dem 1. Januar 2007) müssen die Angestellten entscheiden, ob: sie die eigene anreifende Abfertigung in einen Rentenfonds oder in eine andere Zusatzrentenform übertragen wollen; die anreifende Abfertigung weiterhin im Betrieb bleiben soll. FOLGEN DER OPTION Die Entscheidung des Arbeitnehmers, die eigene anreifende Abfertigung in einen Rentenfonds oder in eine andere Zusatzrentenform einfließen zu lassen, kann nicht rückgängig gemacht werden und ist daher unwiderrrufbar. Der Arbeitnehmer hat aber im Laufe seines Erwerbslebens die Möglichkeit, seine Position auf einen anderen Rentenfonds bzw. eine andere Zusatzrentenform zu übertragen. Entscheidet der Arbeitnehmer, seine anreifende Abfertigung im Betrieb zu lassen, ist die Entscheidung veränderbar. Folglich kann der Arbeitnehmer seine Entscheidung jederzeit rückgängig machen und die eigene anreifende Abfertigung an einen Rentenfonds bzw. eine andere Zusatzrentenform übertragen. DIE OPTION FÜR DIE BEIBEHALTUNG DER ABFERTIGUNG IM BETRIEB Sollte der Arbeitnehmer dafür optieren, die anreifende Abfertigung beim Arbeitgeber zu lassen, wird die Abfertigung weiterhin im Betrieb hinterlegt und zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer ausbezahlt. Ausschließlich Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen in diesem Fall diese Abfertigung an den vom NISF/INPS für die Auszahlung der Abfertigung verwalteten Fonds übertragen. Für den Angestellten hat diese Maßnahme keinerlei Auswirkung, da er diese Abfertigung zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt bekommt. KEINE ENTSCHEIDUNG STILLSCHWEIGENDES EINVERSTÄNDNIS Sollte sich innerhalb 30. Juni 2007 der Arbeitnehmer nicht entscheiden, wohin die Abfertigung fließen soll (sogenanntes stillschweigendes Einverständnis ), überträgt der Arbeitgeber die anreifende Abfertigung an den kollektivvertraglichen Rentenfonds oder an den vom Betriebsabkommen vorgesehenen Rentenfonds. Im letzteren Fall muss dem Arbeitnehmer das Betriebsabkommen direkt und persönlich zugestellt werden. Sind mehrere Rentenfonds vorhanden, überträgt der Arbeitgeber die anreifende Abfertigung an die vom Betrieb gewählte Form: den vom Betriebsabkommen vorgesehenen Rentenfonds den Rentenfonds, dem die meisten Angestellten des Betriebs beigetreten sind den vom NISF/INPS verwalteten Rentenfonds ( fondo residuale )

3 2 WER MUSS WAS ENTSCHEIDEN? 1. ARBEITNEHMER MIT ERSTANSTELLUNG VOR DEM 29. APRIL 1993 Unter Arbeitnehmer mit Erstanstellung vor dem 29. April 1993 versteht man jene Arbeitnehmer, die zu diesem Datum bereits Pflichtbeiträge in eine öffentliche Rentenkasse einbezahlt haben. Diese können in zwei Kategorien unterteilt werden: A) ARBEITNEHMER, DIE ZUM 1. JANUAR 2007 BEREITS IN EINEN RENTENFONDS EINGESCHRIEBEN SIND. DIESE ANGESTELLTEN KÖNNEN WÄHLEN OB: sie weiterhin einen Teil der Abfertigung im Betrieb lassen wollen die gesamte Abfertigung in einen Rentenfonds einfließen lassen wollen. B) ARBEITNEHMER, DIE ZUM 1. JANUAR 2007 NICHT IN EINEN RENTENFONDS EINGESCHRIEBEN SIND. DIESE ANGESTELLTEN KÖNNEN WÄHLEN OB: sie weiterhin die gesamte Abfertigung im Betrieb lassen wollen sie den vom Kollektivvertrag oder einem anderen Betriebsabkommen vorgesehenen Abfertigungsanteil in einen Rentenfonds einfließen lassen wollen. Sollte kein Kollektivvertrag oder Betriebsabkommen dies regeln, muss mindestens 50% der Abfertigung in einen Rentenfonds einfließen. sie die gesamte Abfertigung in einen Rentenfonds einfließen lassen wollen. Die reine Übertragung der künftigen Abfertigung verpflichtet nicht zur Einzahlung weiterer Beiträge. Der Arbeitnehmer kann aber frei entscheiden, weitere Beiträge einzuzahlen, wobei er den Betrag selbst festlegt. In diesem Fall hat er Anrecht auf die Überweisung des Arbeitgeberbeitrags, insofern dies von den Kollektivverträgen oder kollektiven Abkommen vorgesehen ist. Trifft der Arbeitnehmer keine Entscheidung, überweist der Arbeitgeber die anreifende Abfertigung gemäß dem stillschweigenden Einverständnis. ARBEITNEHMER MIT ERSTANSTELLUNG NACH DEM 28. APRIL 1993 In dieser Kategorie fallen alle Arbeitnehmer hinein, die bis zum 28. April 1993 keine Pfl ichtbeiträge in eine öffentliche Rentenkasse einbezahlt haben. Diese Kategorie wird wiederum unterteilt in: A) ARBEITNEHMER, DIE ZUM 1. JANUAR 2007 BEREITS IN EINEN RENTENFONDS EINGESCHRIEBEN SIND. DIESE ANGESTELLTEN MÜSSEN KEINE ENTSCHEI - DUNG MEHR TREFFEN, DA SIE BEREITS DIE GESAMTE ABFERTIGUNG IN EINEN VON IHNEN GEWÄHLTEN RENTEN- FONDS EINZAHLEN. B) ARBEITNEHMER, DIE ZUM 1. JANUAR 2007 NICHT IN EINEN RENTENFONDS EINGESCHRIEBEN SIND. DIESE ANGESTELLTEN MÜSSEN HINGEGEN WÄHLEN OB: sie weiterhin die gesamte Abfertigung im Betrieb lassen sie die gesamte Abfertigung in einen Rentenfonds oder in eine andere Zusatzrentenform einfließen lassen. Die reine Übertragung der künftigen Abfertigung verpflichtet nicht zur Einzahlung weiterer Beiträge. Der Arbeitnehmer kann aber frei entscheiden, weitere Beiträge einzuzahlen, wobei er den Betrag selbst festlegt. In diesem Fall hat er Anrecht auf die Überweisung des Arbeitgeberbeitrags, insofern dies von den Kollektivverträgen oder kollektiven Abkommen vorgesehen ist. Trifft der Arbeitnehmer keine Entscheidung, überweist der Arbeitgeber die anreifende Abfertigung gemäß dem stillschweigenden Einverständnis.

4 3 VORTEILE/NACHTEILE: VERGLEICHSTABELLE DER VERSCHIEDENEN MÖGLICHKEITEN ZUR ANREIFENDEN ABFERTIGUNG Gegenstand Abfertigung in der Zusatzrentenform oder im vom NISF/INPS verwalteten Rentenfonds (übriger Fonds) Abfertigung im Betrieb oder im vom NISF/INPS verwalteten Abfertigungsfonds Auszahlungsform Besteuerung der Auszahlung in Form von Kapital Besteuerung der Zusatzrente Vorschuss Ausgaben Gesundheitsbereich Vorschuss Kauf/Sanierung Erstwohnung Vorschuss sonstige Notwendigkeiten Ablöse/Auszahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Konkurs des Betriebs Ertrag (siehe untere Tabelle) Zur Gänze in Form einer Zusatzrente oder ein Teil in Form von Kapital (maximal 50%) und ein Teil in Form einer Zusatzrente 9% bis 15% 23% bis 43% 9% bis 15% - jederzeit (bis zu 75% der angereiften Position) nach 8 Jahren (bis zu 75% der angereiften Position) nach 8 Jahren (bis zu 30% der angereiften Position) bei Arbeitslosigkeit zwischen 12 und 48 Monaten (bis zu 50%) bei Arbeitslosigkeit über 48 Monaten oder bei Dauerinvalidität über 66% (bis zu 100%) das Problem stellt sich nicht, da sich die Abfertigung nicht mehr im Betrieb befindet. Der Konkurs eines Rentenfonds ist zudem sehr unwahrscheinlich. variabel aufgrund der Entwicklung der Finanzmärkte 100% in Form von Kapital nach 8 Jahren (bis 70% der Abfertigung) nach 8 Jahren (bis 70% der Abfertigung) nicht vorgesehen in jedem Fall bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses der beim NISF/INPS errichtete Garantiefonds bürgt für die Auszahlung der Abfertigung der letzen drei Jahre 1,5% fix und 75% der vom ISTAT festgestellten Inflation im betreffenden Jahr Garantien und Sozialmaßnahmen der Region Trentino Südtirol Auszahlung bei Ableben des Arbeitnehmers von der Pensionierung Beitrag zu Lasten des Arbeitgebers ja an die Erben das Mitglied kann entscheiden, weitere Beiträge einzuzahlen; in diesem Fall hat das Mitglied Anrecht auf die Einzahlung des Beitrags zu Lasten des Arbeitgebers, insofern dies von den Kollektivverträgen oder kollektiven Abkommen vorgesehen ist nein an die Erben nein Vorteil Abfertigung im Rentenfonds = Vorteil Abfertigung im Betrieb = kein Unterschied =

5 4 AUFWERTUNG DER ABFERTIGUNG UND RÜCKWIRKENDE DARSTELLUNG DER ERTRÄGE DER RENTENFONDS Die folgende Tabelle zeigt die Aufwertung der Abfertigung und den Ertrag der Rentenfonds im Vergleich für den Zeitraum Aus diesem Vergleich geht hervor, dass die Rentenfonds langfristig einen höheren Ertrag abwerfen als es die Aufwertung der Abfertigung tut RENTENFONDS ABFERTIGUNG Quelle: Covip-Jahresbericht 2004

6 5 SPÄTERE OPTIONEN Der Arbeitnehmer, der seine anreifende Abfertigung in einen Rentenfonds oder eine andere Zusatzrentenform einfließen lässt, kann zu einem späteren Zeitpunkt eine Reihe von Entscheidungen zu seiner Position im Rentenfonds oder in einer anderen Zusatzrentenform treffen: Übertragung auf einen anderen Rentenfonds oder eine andere Zusatzrentenform Erhöhung der Beitragszahlung an den Rentenfonds oder an die Zusatzrentenform Änderung der Investitionslinie ÜBERTRAGUNG AUF EINEN ANDEREN RENTENFONDS ODER EINE ANDERE ZUSATZRENTENFORM Nach mindestens zweijähriger Mitgliedschaft hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die angereifte Position auf einen anderen Rentenfonds bzw. eine andere Zusatzrentenform zu übertragen. Bei Verlust der Voraussetzungen für die Mitgliedschaft (z.b. durch Wechsel der Arbeitstätigkeit) kann die Übertragung auch vor Ablauf der zwei Jahre Mitgliedschaft erfolgen. ERHÖHUNG DER BEITRAGSZAHLUNG AN DEN RENTENFONDS ODER AN DIE ZUSATZRENTENFORM Der Arbeitnehmer hat das Anrecht, freiwillig die Beitragszahlung an den Rentenfonds oder an die Zusatzrentenform zu erhöhen. Bei den kollektivvertraglichen Rentenfonds können die Abkommen und die Verträge die Mindestbeitragszahlung der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber (als fixen Betrag oder in Prozentsätzen der Entlohnung) festlegen. ÄNDERUNG DER INVESTITIONSLINIE Der Arbeitnehmer hat das Anrecht, die Investitionslinie bei Rentenfonds oder Zusatzrentenformen mit mehreren Investitionslinien unter Einhaltung der im Statut oder der Geschäftsordnung des Rentenfonds oder der Zusatzrentenform vorgesehenen Zeiten zu ändern.

7 6 LEISTUNGEN DER ZUSATZRENTENFORMEN VORSCHUSS In den folgenden Fällen haben die Mitglieder eines Rentenfonds oder einer anderen Zusatzrentenform, die Möglichkeit, einen Vorschuss zu beantragen. Sie müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Ausgaben im Gesundheitsbereich für sich, den Ehepartner oder die Kinder: jederzeit und bis zu 75% der angereiften Position Kauf oder Sanierungsarbeiten der Erstwohnung für sich, den Ehepartner oder die Kinder: nach mindestens acht Jahren Mitgliedschaft und bis zu 75% der angereiften Position Sonstige Notwendigkeiten: nach mindestens acht Jahren Mitgliedschaft und bis zu 75% der angereiften Position RENTE AUF LEBENSZEIT Hat der Arbeitnehmer die Voraussetzungen für die Pensionierung erreicht, wird ihm monatlich bis zu seinem Ableben eine Rente auf Lebenszeit ausbezahlt. KAPITAL Hat der Arbeitnehmer die Voraussetzungen für die Pensionierung erreicht, kann er beantragen, dass ihm bis zu 50% seiner angereiften Position in Form von Kapital ausbezahlt wird. STEUERLICHE ASPEKTE Die in Form von Kapital und Rente ausbezahlten Rentenleistungen bilden nur für jenen Teil ein zu versteuerndes Einkommen, welches in der Sparphase noch nicht versteuert wurde. Diese Leistungen werden mit 15% besteuert. Dieser Steuersatz verringert sich nach dem 15. Mitgliedsjahr für jedes weitere Mitgliedsjahr um 0,30% bis zu einem Maximum von 6%. So erreicht man nach 35 Beitragsjahren einen Steuersatz von 9%. Die im Betrieb zurückgelegte Abfertigung wird mit dem mittleren Steuersatz des Arbeitnehmers besteuert. Derzeit beträgt der niedrigste IRPEF-Steuersatz 23%. Die Vorschüsse für Ausgaben im Gesundheitsbereich werden mit 15% besteuert. Auch dieser Steuersatz verringert sich für jedes weitere Mitgliedsjahr nach dem 15. Mitgliedsjahr um 0,30% bis zu einem Maximum von 6%. Die Vorschüsse für andere Gründe (Kauf oder Sanierungsarbeiten der Erstwohnung oder für sonstige Bedürfnisse des Arbeitnehmers) werden hingegen fix mit 23% besteuert.

8 7 ZUSATZRENTENFORMENARTEN Ab 1. Januar 2007 sind die verschiedenen Zusatzrentenformen in jeder Hinsicht gleichgestellt. Die Rentenformen lassen sich in folgende Arten unterteilen: kollektivvertragliche Rentenfonds offene Rentenfonds Lebensversicherungen zu Vorsorgezwecken alte Fonds Der Arbeitnehmer kann frei entscheiden, einer dieser Zusatzrentenformen beizutreten, auch wenn im Kollektivvertrag oder im kollektiven Abkommen ein bestimmter Rentenfonds vorgesehen ist. KOLLEKTIVVERTRAGLICHE RENTENFONDS: Sie werden durch Kollektivverträge oder kollektive Abkommen oder Betriebsgeschäftsordnungen errichtet, die gemäß dem Zugehörigkeitskriterium jene Personen festlegen, die beitreten können. So kann sich z.b. ein geschlossener Rentenfonds an eine bestimmte Unternehmensgruppe, an bestimmte Arbeitnehmerkategorien oder ein bestimmtes Gebiet (Regionen, Provinzen usw.) richten. Die finanziellen Mittel des Fonds werden externen autorisierten Vermögensverwaltern anvertraut (Banken, Gesellschaften für Wertpapiervermittlung, Versicherungsgesellschaften, Sparverwaltungsgesellschaften). Die Mittel des Fonds sind bei Banken hinterlegt und die Renten werden von einer Versicherungsgesellschaft oder direkt vom Fonds ausbezahlt. OFFENE RENTENFONDS: Diese Fonds werden direkt von Banken, Gesellschaften für Wertpapiervermittlung, Versicherungsgesellschaften und Sparverwaltungsgesellschaften errichtet. Der Beitritt zu den offenen Rentenfonds kann auf individueller oder kollektivvertraglicher Basis erfolgen. Man spricht von kollektivvertraglichem Beitritt, wenn die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter beschließen, kollektiv einem oder mehreren offenen Fonds beizutreten. Im Unterschied zu einem kollektivvertraglichen Rentenfonds übernimmt die Finanzverwaltung grundsätzlich dieselbe Gesellschaft, die den Fonds errichtet hat. Eine eigene Depotbank ist aber auch bei den offenen Fonds vorgesehen. LEBENSVERSICHERUNGEN ZU VORSORGEZWECKEN: Die Bestimmungen, die das Verhältnis zum Eingeschriebenen regeln, sind in der Versicherungspolizze und in einer eigenen Geschäftsordnung enthalten, die dem Mitglied dieselben Rechte wie bei anderen Zusatzrentenformen garantiert. Auch bei den Lebensversicherungen zu Vorsorgezwecken bilden die finanziellen Mittel ein eigenes und getrenntes Vermögen. ALTE FONDS: Unter alten Fonds versteht man jene Fonds, die bereits vor dem 15. November 1992 errichtet wurden. Der Beitritt der Arbeitnehmer erfolgt auf kollektivvertraglicher Basis und die Empfänger werden aufgrund betrieblicher oder zwischenbetrieblicher Abkommen festgelegt. Diese Fonds weisen im Gegensatz zu den später errichteten Fonds besondere Merkmale auf.

9 8 DAS PROJEKT PENSPLAN Im Jahr 1997 hat die Region Trentino-Südtirol PensPlan als soziales Projekt für die Förderung und Entwicklung der lokalen Zusatzvorsorge ins Leben gerufen. PensPlan hat die Aufgabe, der gesamten Bevölkerung im Gebiet der Region den Aufbau einer Zusatzrente zu ermöglichen. Mit dem PensPlan-Projekt verfolgt die Region folgende öffentliche Interessen: Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht das Wohl der Zusatzrentenfondsmitglieder Das Projekt und die angebotenen Dienstleistungen sind zukunftsorientiert und langfristig ausgerichtet Der Bevölkerung wird mit der Zusatzrente ein zweites fi nanzielles Standbein für eine angemessene Altersvorsorge ermöglicht DIE REGIONALEN RENTENFONDS KOLLEKTIVVERTRAGLICHE RENTENFONDS LABORFONDS Laborfonds ( ist der territoriale kollektivvertragliche Zusatzrentenfonds für die Beschäftigten von Arbeitgeber/innen, welche in der Region Trentino-Südtirol tätig sind. Laborfonds wurde im Jahre 1998 von den Sozialpartnern errichtet und ist nach Eingeschriebenenzahl der größte territoriale kollektivvertragliche Zusatzrentenfonds Italiens. Voraussetzungen für den Beitritt sind: Im eigenen Kollektivvertrag beziehungsweise im Abkommen ist die Beitragszahlung für die Zusatzrente vorgesehen Der Beschäftigte arbeitet in der Region Trentino-Südtirol Der Arbeitgeber wird durch Verbände vertreten, die das Abkommen zur Errichtung des Fonds unterzeichnet haben Das Mitglied von Laborfonds hat Anrecht auf den im Kollektivabkommen oder -vertrag vorgesehenen Arbeitgeberbeitrag.

10 9 OFFENE RENTENFONDS PENSPLAN PLURIFONDS PensPlan Plurifonds ( ist der offene Zusatzrentenfonds, der im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen PensPlan und der Versicherungsgesellschaft ITAS Leben AG entstanden ist. PensPlan Plurifonds richtet sich an alle Arbeitnehmerkategorien und steuerlich zu Lasten lebende Familienangehörige. Der Fonds sieht für den Beitritt keine besonderen Voraussetzungen vor. Über die Höhe und die Häufigkeit der Beiträge an PensPlan Plurifonds kann das Mitglied jederzeit frei entscheiden. Es ist auch möglich, die Beitragszahlung auszusetzen. Die Mitgliedschaft im Fonds bleibt davon unberührt. Der Arbeitgeber kann frei entscheiden, einen Beitrag zu seinen Lasten einzuzahlen, falls dies nicht bereits durch die Kollektivabkommen oder verträge vorgesehen ist. PENSPLAN PROFI PensPlan Profi ist der offene Zusatzrentenfonds, der auf Initiative des Südtiroler Wirtschaftsringes und folgender Südtiroler Wirtschaftsverbände errichtet wurde: Hoteliers- und Gastwirteverband Landesverband der Handwerker Verband für Kaufleute und Dienstleister Vereinigung Südtiroler Freiberufler Südtiroler Bauernbund Unternehmerverband Südtirol Die Empfänger des PensPlan Profi sind die Mitglieder der Südtiroler Wirtschaftsverbände und ihre steuerlich zu Lasten lebenden Familienangehörigen. Über die Höhe und die Häufigkeit der Beiträge an PensPlan Profi kann das Mitglied jederzeit frei entscheiden. Es ist auch möglich, die Beitragszahlung auszusetzen. Die Mitgliedschaft im Fonds bleibt davon unberührt. Der Arbeitgeber kann frei entscheiden, einen Beitrag zu seinen Lasten einzuzahlen, falls dies nicht bereits durch die Kollektivabkommen oder verträge vorgesehen ist. ANDERE OFFENE RENTENFONDS MIT SITZ IN DER REGION TRENTINO SÜDTIROL RAIFFEISEN OFFENER PENSIONSFONDS Raiffeisen offener Pensionsfonds ( ist der offene Zusatzrentenfonds, der auf Anfrage der Raiffeisenkasse von der PensPlan Invest SGR AG errichtet wurde. Der Fonds richtet sich an alle Arbeiterkategorien und steuerlich zu Lasten lebende Familienangehörige, soweit diese Raiffeisenkunden sind. Über die Höhe und die Häufigkeit der Beiträge an den Raiffeisen offener Pensionsfonds kann das Mitglied jederzeit frei entscheiden. Es ist auch möglich, die Beitragszahlung auszusetzen. Die Mitgliedschaft im Fonds bleibt davon unberührt. Der Arbeitgeber kann frei entscheiden, einen Beitrag zu seinen Lasten einzuzahlen, falls dies nicht bereits durch die Kollektivabkommen oder verträge vorgesehen ist.

DOKUMENT ZUR STEUERREGELUNG (Stand zum 26. Februar 2015)

DOKUMENT ZUR STEUERREGELUNG (Stand zum 26. Februar 2015) DOKUMENT ZUR STEUERREGELUNG (Stand zum 26. Februar 2015) Das vorliegende Dokument versteht sich als Ergänzung zum Informationsblatt für den Beitritt zum offenen Rentenfonds mit festgelegter Beitragsleistung

Mehr

DOKUMENT ZUR STEUERREGELUNG

DOKUMENT ZUR STEUERREGELUNG Informationsblatt Seite 1 von 5 DOKUMENT ZUR STEUERREGELUNG Das vorliegende Informationsblatt wurde von der PENSPLAN INVEST SGR AG in Übereinstimmung mit dem Entwurf der COVIP verfasst. Es bedarf aber

Mehr

DOKUMENT ZUR STEUERREGELUNG

DOKUMENT ZUR STEUERREGELUNG DOKUMENT ZUR STEUERREGELUNG Genehmigt vom Verwaltungsrat des Rentenfonds LABORFONDS in der Sitzung vom 26.03.2015. Hinweis: Bei eventuellen Übersetzungsfehlern ist allein die italienische Originalversion

Mehr

WAS PASSIERT BEI DER EINZAHLUNG IN EINEN ZUSATZRENTENFONDS. Informationen zur Vertiefung

WAS PASSIERT BEI DER EINZAHLUNG IN EINEN ZUSATZRENTENFONDS. Informationen zur Vertiefung WAS PASSIERT BEI DER EINZAHLUNG IN EINEN ZUSATZRENTENFONDS Informationen zur Vertiefung Was passiert bei der Einzahlung in einen Zusatzrentenfonds Beim Beitritt in einen Zusatzrentenfonds sind viele einzelne

Mehr

Informationsveranstaltung PensPlan on tour. Dr. Martha Stocker

Informationsveranstaltung PensPlan on tour. Dr. Martha Stocker Informationsveranstaltung PensPlan on tour Dr. Martha Stocker Das öffentliche Rentensystem Jahrgänge ab 1978 BITRAGSBZOGNS SYSTM Neuangestellte ab 1996 ab 1960 GMISCHTS SYSTM bis 1996: weniger als 18 Beitragsjahre

Mehr

Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen.

Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen. Die lebenslange Zusatzrente! Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen. Sparkassen-VorsorgePlus Geschenkt: 9OO für M IA + EMMA + SOPHIA Der solide Sparplan für eine lebenslange Zusatzrente

Mehr

Rechnen Sie mit uns! Die Vorteile der Zusatzrente

Rechnen Sie mit uns! Die Vorteile der Zusatzrente Rechnen Sie mit uns! Die Vorteile der Zusatzrente für das Personal der Landesverwaltung sowie das Lehrpersonal und die Erzieher/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols. Stand Dezember 2011

Mehr

Eigentlich müssten wir SV FondsRente so schreiben: SV FondsRendite.

Eigentlich müssten wir SV FondsRente so schreiben: SV FondsRendite. S V F O N D S R E N T E Eigentlich müssten wir SV FondsRente so schreiben: SV FondsRendite. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Für alle, die Ihre Altersversorgung

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Ratgeber der zusatzvorsorge

Ratgeber der zusatzvorsorge Ratgeber der zusatzvorsorge Vor dem Beitritt zur Zusatzrentenform lesen Sie bitte das Informationsblatt, das Statut/die Geschäftsordnung und das standardisierte vereinfachte Beispiel. Wir weisen darauf

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

Themenschwerpunkt Sofortrente

Themenschwerpunkt Sofortrente Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

ASPI (assicurazione sociale per l impiego) Das neue Arbeitslosengeld

ASPI (assicurazione sociale per l impiego) Das neue Arbeitslosengeld ASPI (assicurazione sociale per l impiego) Das neue Arbeitslosengeld Zusammenfassung: Durch das Gesetz Nr. 92/2012 (sog. Riforma Fornero ) wurde, mit Wirkung ab 1. Januar 2013, das neue Arbeitslosengeld

Mehr

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial.

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial. 113 Zusatztipps Über das unmittelbare Ausfüllen der Formulare hinaus gibt es eine Reihe Tipps und Informationen, die für Sie wichtig sein können. Dabei geht es beispielsweise um die Besteuerung der betrieblichen

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

GENERATION BASIC PLUS STEUERN SPAREN MIT RENDITECHANCEN

GENERATION BASIC PLUS STEUERN SPAREN MIT RENDITECHANCEN GENERATION BASIC PLUS STEUERN SPAREN MIT RENDITECHANCEN NEHMEN SIE IHRE ALTERSVORSORGE SELBST IN DIE HAND denn für einen finanziell unabhängigen und sorgenfreien Lebensabend ist Eigeninitiative gefragt!

Mehr

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Auftrag zum Fondswechsel

Auftrag zum Fondswechsel Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit?

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit? ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Zeitarbeit? Leiharbeit? Warum Zeitarbeit? Machen Sie sich zunächst frei von Vorurteilen! So mancher nimmt das Wort Zeitarbeit allzu wörtlich Kleine Jobs für kurze Zeit Schlechter

Mehr

Verwirklichen Sie Ihre Träume: Die fondsgebundene Sparversicherung mit Garantie.

Verwirklichen Sie Ihre Träume: Die fondsgebundene Sparversicherung mit Garantie. Verwirklichen Sie Ihre Träume: Die fondsgebundene Sparversicherung mit Garantie. Jeder Mensch hat seine ganz eigenen Träume: ein Leben zu zweit, Kinder, ein Eigenheim oder einen Ruhestand mit wenig Sorgen

Mehr

Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme

Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme 20 Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme Während einer selbstständigen Tätigkeit sind viele Gewerbetreibende und Freiberufler

Mehr

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt

Mehr

Einzelvorsorge Schutz der Familie und der Geschäftspartner. Was immer das Leben bringt, Sie haben vorgesorgt

Einzelvorsorge Schutz der Familie und der Geschäftspartner. Was immer das Leben bringt, Sie haben vorgesorgt Einzelvorsorge Schutz der Familie und der Geschäftspartner Was immer das Leben bringt, Sie haben vorgesorgt Einzelvorsorge Vaudoise Familie und Unternehmen schützen Ihre Bedürfnisse erkennen Über Schicksalsschläge

Mehr

Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen

Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Die wichtigsten Ergebnisse Allianz Deutschland AG, Marktforschung, September 2010 1 1 Sparverhalten allgemein 2 Gründe für das Geldsparen 3 Geldanlageformen

Mehr

Privatkunden. REVOR Freizügigkeitskonto zweckgebunden und optimal

Privatkunden. REVOR Freizügigkeitskonto zweckgebunden und optimal Privatkunden _ REVOR Freizügigkeitskonto zweckgebunden und optimal Lückenlos vorsorgen im Freizügigkeitsfall Sie zahlen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Rahmen der beruflichen Vorsorge in der Schweiz

Mehr

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Ausgabe Tipps und Hinweise Wir machen Sie sicherer. Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Allgemeine Informationen Welche Vorsorgegelder stehen Ihnen

Mehr

Bezahlung von Übungsleitern

Bezahlung von Übungsleitern Fitness & Gesundheit im Verein Bezahlung von Übungsleitern Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge Bezahlung von Übungsleitern Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge In vielen Vereinen stellt sich des Öfteren

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Zukunft des Schweizer Chalets von Morro do Chapéu

Zukunft des Schweizer Chalets von Morro do Chapéu 1 Zukunft des Schweizer Chalets von Morro do Chapéu Die Firma Saanenland, gegründet und geleitet von Herrn Stéphane Aebischer und seiner Frau, plant, in der Gemeinde Morro do Chapéu, Bahia, Brasilien auf

Mehr

plusrente RIESTER www.plusrente.de

plusrente RIESTER www.plusrente.de plusrente RIESTER www.plusrente.de Die plusrente Riester wird staatlich gefördert. Wie funktioniert das? Der Staat fördert die private Altersvorsorge, denn die gesetzliche Rente reicht nicht, um den Lebensstandard

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5087 Urteil Nr. 156/2011 vom 13. Oktober 2011 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in Bezug auf die Artikel 67, 81 und 82 des Gesetzes vom 3. Juli

Mehr

Rentensicherheit. Rente? Aber sicher!

Rentensicherheit. Rente? Aber sicher! Rente? Aber sicher! Worum geht s eigentlich? - Deutschland war noch nie so reich wie heute! - Pro Einwohner wurde noch nie so viel Reichtum erzeugt. Uns wird gesagt: Für unsere Rente ist kein Geld mehr

Mehr

RENTENVERSICHERUNG UND ZUSATZRENTENFONDS. Überblick und didaktisches Material

RENTENVERSICHERUNG UND ZUSATZRENTENFONDS. Überblick und didaktisches Material RENTENVERSICHERUNG UND ZUSATZRENTENFONDS Vorwort Pensplan, das Zusatzrenten-Institut der Region Trentino-Südtirol hat seit seiner Gründung eine intensive Informations- und Sensibilisierungskampagne gestartet,

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu. Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e

Mehr

Ihre Riester-Förderung

Ihre Riester-Förderung Ihre Riester-Förderung Ergebnisse und Eingaben Übersicht - Ihre Förderung 1 - Mögliche Vertragsdaten 3 - Ihre Eingaben 4 - Details der Förderung 5 Erstelldatum 28.05.16 Ihre Förderung Sehr geehrter Kunde,

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen (FAQ) An wen wende ich mich im Schadensfall? Egal für welche Versicherungsgesellschaft Sie sich entschieden haben, Sie wenden sich bitte immer an uns. Wir leiten Ihre Schadensmeldung sofort an die zuständige

Mehr

Erläuterungen Leistungsorientiertes Modell (LI)

Erläuterungen Leistungsorientiertes Modell (LI) Erläuterungen Leistungsorientiertes Modell (LI) Die österreichischen Pensionskassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Angaben in der jährlichen Leistungsinformation anzuführen. Diese Angaben

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Ihre Rürup-Förderung

Ihre Rürup-Förderung Ihre Rürup-Förderung Ergebnisse und Eingaben Übersicht - Ihre Förderung 1 - Mögliche Vertragsdaten 3 - Ihre Eingaben 4 - Details der Förderung 5 Erstelldatum 01.02.16 Ihre Förderung Sehr geehrter Kunde,

Mehr

Arbeitssicherheit Infos zu den Schulungen

Arbeitssicherheit Infos zu den Schulungen Arbeitssicherheit Infos zu den Schulungen Pflichtkurse Die Abkommen der Staat-Regionen-Konferenzen Nr. 221 und 223 vom 21. Dezember 2011 definieren die Dauer, Mindestinhalte und Modalitäten der Schulungen

Mehr

Direktversicherung. Entgeltumwandlung

Direktversicherung. Entgeltumwandlung Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor

Mehr

Papa - was ist American Dream?

Papa - was ist American Dream? Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten

Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Guter Rat ist teuer!? Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kostet Geld, auch schon für eine Beratung entstehen Kosten. Allerdings zahlt es sich

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

IN ZUKUNFT IHR ZUHAUSE. BAUSPAREN.

IN ZUKUNFT IHR ZUHAUSE. BAUSPAREN. IN ZUKUNFT IHR ZUHAUSE. BAUSPAREN. 1 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist Bausparen?...3 2. Wie funktioniert Bausparen?...4 3. Die Voraussetzungen für ein Bauspardarlehen... 5 4. Das Prinzip vom Bauspar- und

Mehr

CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ

CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA 2006 EINZUHALTENDE REGELN : Dank Ihrem Einsatz ist der TELETHON viel mehr als nur ein Medienereignis. Leute mit gutem Willen mobilisieren

Mehr

Private Altersvorsorge STAATLICH GEFÖRDERTE RENTE. Bestens vorsorgen mit FiskAL, der Riester-Rente der ALTE LEIPZIGER.

Private Altersvorsorge STAATLICH GEFÖRDERTE RENTE. Bestens vorsorgen mit FiskAL, der Riester-Rente der ALTE LEIPZIGER. Private Altersvorsorge STAATLICH GEFÖRDERTE RENTE Bestens vorsorgen mit FiskAL, der Riester-Rente der ALTE LEIPZIGER. Der Staat beteiligt sich an Ihrer Altersversorgung! Staatliche Förderung gibt es per

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun?

Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun? Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun? Sie überlegen sich, ob Sie Ihre fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung fortführen möchten. Diese Entscheidung können

Mehr

Steuerfalle im Alter?

Steuerfalle im Alter? Steuerfalle im Alter? Die Besteuerung von Renten Folie Nr. 1 Oberster Leitsatz der Besteuerung: Steuerbelastung richtet sich nach der Leistungsfähigkeit Folie Nr. 2 Das steuerliche Ideal Welche Anforderungen

Mehr

IN ZUKUNFT IHR ZUHAUSE. BAUSPAREN.

IN ZUKUNFT IHR ZUHAUSE. BAUSPAREN. IN ZUKUNFT IHR ZUHAUSE. BAUSPAREN. 1 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist Bausparen?...3 2. Wie funktioniert Bausparen?...4 3. Die Voraussetzungen für ein Bauspardarlehen... 5 4. Das Prinzip vom Bauspar- und

Mehr

E N T S C H E I D S A U S Z U G

E N T S C H E I D S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5736 Entscheid Nr. 137/2014 vom 25. September 2014 E N T S C H E I D S A U S Z U G In Sachen: Vorabentscheidungsfrage in Bezug auf Artikel 43 des Gesetzes vom 11. Juni

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen

Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen Ergebnisse und Eingaben Die Ergebnisse basieren auf einem Tüv geprüften Rechenwerk (gültig bis Juni 2010) Übersicht - Ihre steuerliche Förderung Seite

Mehr

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben! Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Die Zukunft sichern mit der SV GenerationenRente

Die Zukunft sichern mit der SV GenerationenRente Die Zukunft sichern mit der SV GenerationenRente Schenken Sie Ihrem Kind den Vorteil, den viele gerne hätten Zeit. Wenn Sie sich heute schon vorausschauend für die finanzielle Absicherung Ihres Kindes

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

Dossier D2 Kommanditgesellschaft

Dossier D2 Kommanditgesellschaft Dossier Kommanditgesellschaft Sie ist auch eine Personengesellschaft, unterscheidet sich aber in folgenden Punkten von der Kollektivgesellschaft. Gesellschafter (Teilhaber) Die Kommanditgesellschaft hat

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an.

Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an. Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an. Altersvorsorge und Vermögensaufbau in einem! Wieso zwischen

Mehr

Marc ist ein Arbeiter, der am 31. Dezember noch für seinen Arbeitgeber gearbeitet hat. Er wird entlassen.

Marc ist ein Arbeiter, der am 31. Dezember noch für seinen Arbeitgeber gearbeitet hat. Er wird entlassen. Marc ist ein Arbeiter, der am 31. Dezember noch für seinen Arbeitgeber gearbeitet hat. Er wird entlassen. Was ändert für Marc ab dem 1. Januar 2014? Andere Kündigungsfristen Recht auf einen Ausgleich für

Mehr

Meinungen zur Altersvorsorge

Meinungen zur Altersvorsorge Meinungen zur Altersvorsorge Datenbasis: 1.003 Befragte ab 18 Jahren, die nicht in Rente sind Erhebungszeitraum: 19. bis 22. März 2007 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: komm.passion

Mehr

SHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen...

SHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen... DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT lesen, bevor Sie selbst verkaufen... Bevor Sie mit uns über Ihre Immobilie reden, sprechen wir mit Ihnen über unser diskretes Verkaufsmarketing. Wir sind der Meinung, dass Sie

Mehr

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge

Mehr

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen

Mehr

57 Sozialgesetzbuch III

57 Sozialgesetzbuch III Informationsveranstaltung für Existenzgründer IHK Gummersbach 27.01.2010 Frau Kaminetzki, Teamleiterin Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit GM Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch III Ziele des Gründungszuschusses

Mehr

Sächsischer Baustammtisch

Sächsischer Baustammtisch Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de

Mehr

Checkliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt

Checkliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Checkliste zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Wissen des Mitarbeiters zu Führen mit Zielen Reicht es aus? Nein? Was muß vorbereitend getan werden?

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Mehr Rente durch Entgeltumwandlung. Machen Sie Ihre Altersversorgung zur Chefsache! BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG ENTGELTUMWANDLUNG

Mehr Rente durch Entgeltumwandlung. Machen Sie Ihre Altersversorgung zur Chefsache! BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG ENTGELTUMWANDLUNG BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Informationen für Arbeitnehmer ENTGELTUMWANDLUNG Mehr Rente durch Entgeltumwandlung. Machen Sie Ihre Altersversorgung zur Chefsache! Entgeltumwandlung optimal fürs Alter vorsorgen

Mehr

CONTInuität und Leistung seit 1970

CONTInuität und Leistung seit 1970 CONTInuität und Leistung seit 1970 CONTI-PORTAL www.conti-online.de Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem CONTI-PORTAL geht ein neuer Service der CONTI Unternehmensgruppe an den Start. CONTI- Beteiligungen

Mehr

Private Rente. primos

Private Rente. primos Private Rente primos Keine Zeit verlieren Häufig wird die wichtige private Altersvorsorge auf die lange Bank geschoben. Unser Tipp: Verlieren Sie keine Zeit! Je früher Sie beginnen, umso weniger müssen

Mehr

Vorsorge, die mitwächst.

Vorsorge, die mitwächst. neue leben aktivplan kids Vorsorge, die mitwächst. Damit Ihre Kleinen sorgenfrei älter werden. Weil wir Kindern alles ermöglichen wollen der neue leben aktivplan kids. Sie machen uns Freude und lassen

Mehr

Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten

Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten Schritt für Schritt zur fertig eingerichteten Hotelverwaltung mit dem Einrichtungsassistenten Bitte bereiten Sie sich, bevor Sie starten, mit der Checkliste

Mehr

Test: Sind Sie ein Unternehmertyp?

Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Weitere Hinweise darauf, ob Sie ein Unternehmertyp sind, gibt Ihnen der folgende Persönlichkeitstest. Er ist eine von vielen Möglichkeiten zu erfahren, ob Sie für die

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Vorsorge Schnell-Check. Inhalt. Allgemeine Fragen zum Gesamtvermögen. inkl. Vorsorgegelder (8 Fragen) Vorsorge 1. Säule (6 Fragen)

Vorsorge Schnell-Check. Inhalt. Allgemeine Fragen zum Gesamtvermögen. inkl. Vorsorgegelder (8 Fragen) Vorsorge 1. Säule (6 Fragen) Vorsorge Schnell-Check Inhalt Allgemeine Fragen zum Gesamtvermögen inkl. Vorsorgegelder (8 Fragen) Vorsorge 1. Säule (6 Fragen) Vorsorge 2. Säule (13 Fragen) Vorsorge Säule 3a (7 Fragen) Vorsorge Säule

Mehr