Vom Mittelalter in die Neuzeit mit der Magie der Hexen Auf dem Schloss Liebegg in 5722 Gränichen 20. Mai Uhr

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vom Mittelalter in die Neuzeit mit der Magie der Hexen Auf dem Schloss Liebegg in 5722 Gränichen 20. Mai 2016 17.00 24.00 Uhr"

Transkript

1 Anmeldung Marktfahrer Händler die lediglich Waren verkaufen und keine Darbietungen während mindestens zwei Stunden an diesem Abend dem Publikum anbieten, gelten bei uns als Marktfahrer. Die Standgebühr beträgt für den Marktplatz 80.- CHF inkl. 1 Stromanschluss 230V/10A Die Standgebühr beträgt für den Marktstand 90.- CHF inkl. 1 Stromanschluss 230V/10A Eine Rechnung dazu wird vorab mit der Zusage/Informationen versendet. Es werden keine Anmeldungen für Essens und Verpflegungsstände berücksichtigt. Anmeldung Darbieter Händler die Waren verkaufen und während mindestens zwei Stunden an diesem Abend dem Publikum Darbietungen kostenlos anbieten, gelten als Darbieter und bezahlen keine Standgebühren. Bitte füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus und schicken Sie es an folgende Adresse:

2 Anmeldung: Marktfahrer Darbieter Bitte ankreuzen 1. Allgemeine Angaben Name Geschäft: Name & Vorname: Strasse: PLZ / Ort: Webseite: Telefon: (in Publikation veröffentlicht) 2. Platzbedarf Platzbedarf Total: Anzahl Personen: Anzahl Fahrzeuge: Strom: (Stärke/Spannung)

3 3. Angebot Genaue Bezeichnung des Angebotes Darbietungen: ja nein Bitte ankreuzen Wenn ja, welche / wie lange Ich habe den Vertrag gelesen und verstanden Ich habe das Marktreglement gelesen und Stimme zu Bitte ankreuzen Name & Vorname: Ort & Datum: Unterschrift:

4 Marktreglement Die Allgemeinen Marktbedingungen für Marktfahrer und Darbieter sind zwingender Bestandteil des Vertrages. 1. Allgemein Der Markt findet am Freitag den 20. Mai 2016 statt, von bis Uhr. Der Aufbau beginnt um bis max Uhr, der Abbau darf nicht vor Uhr beginnen und muss um 2.00 Uhr fertig sein. Um Uhr findet vom Veranstalter eine kurze Marktbegehung statt zur Kontrolle. Der Standplatz wird vor Ort mitgeteilt 2. Werbung / Information / Konkurrenz Der Veranstalter verpflichtet sich genügend Werbung via Homepage und Social Media zu betreiben um den Markt anzupreisen. Der Veranstalter informiert genügend früh bei Änderungen bzw. über die Teilnahme Der Veranstalter achtet darauf nicht zu viele Marktfahrer mit gleicher Ware zuzulassen

5 3. Sicherheit / Versicherung Der Veranstalter behält sich vor den Markt bis zum Januar 2016 abzusagen. Der Markt findet bei jeder Witterung statt ausser Sturm. Die Brandschutzvorschriften sind bei Kerzen, Fackeln und Lampen dringend einzuhalten. Offene Feuerstellen sind aus Sicherheitsgründen verboten. Wünschenswert sind Löschdecken und/oder Feuerlöscher. Die Anfahrtswege für Rettungs- und Löschfahrzeuge sind zwingend frei zu halten. Haftpflichtversicherung ist Sache des Marktfahrers es werden vom Veranstalter keine Schäden übernommen, er kann auch nicht haftbar gemacht werden. Das schweizerische Waffengesetz ist zwingend einzuhalten sowie das Jungendschutzgesetz auch. Gewerbegenehmigungen sind für Kontrollen bereitzuhalten. 4. Fahrzeuge Fahrzeuge dürfen während der angegebenen Auf- und Abbauzeiten auf dem Gelände stehen. Während der Marktzeiten ist es untersagt, mit Fahrzeugen auf das Gelände zu fahren. Waren müssen in passenden Kisten und Behältern transportiert werden. 5. Marktstand und Kleidung Wir bitten Sie den Marktstand unserem Motto getreu zu gestalten sowie passende Kleidung zu tragen

6 Unser Motto lautet: Vom Mittelalter in die Neuzeit mit der Magie der Hexen Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Verantwortliche Person 6. Abfall und Platzrückgabe Die Abfallentsorgung ist Sache des Marktfahrers, der Platz muss sauber verlassen werden. 7. Verletzung der Vertragsbedingungen 7.1 Abmeldung: Beide Vertragspartner haben das Recht von diesem Vertrag durch eine schriftliche oder mündliche Absage zurück zu treten bis 60 Tage vor der Veranstaltung. Nach Beendigung dieser Frist wird die Standgebühr fällig auch bei nicht Teilnahme am Markt. 7.2 Ausnahmeregelung bei höherer Gewalt, behördlichen Massnahmen, Ausfall, Krankheit, Todesfällen oder Unfällen. 7.3 Im Falle einer Vertragsverletzung, die zu direkten oder indirekten Kosten für einen Vertragspartner führen, können die dadurch entstandenen Kosten auf den anderen Vertragspartner abgewälzt werden. 7.4 Gericht: Im Falle einer Vertragsverletzung kann ein Gericht aufgesucht werden. Gerichtsstand ist Olten.

7 Für einen Reibungslosen Ablauf sowie eine gute Zusammenarbeit vor- während und nach der Veranstaltung halten Sie sich bitte an die Weisungen der Verantwortlichen Personen: Organisation und Ablauf: Infrastruktur und Technik: Andreas Brem