»Ich habe in meinem Leben noch nie so viel geputzt wie jetzt«* Modelle von Intersektionen bei Benachteiligungen

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1 Isabella Meier»Ich habe in meinem Leben noch nie so viel geputzt wie jetzt«* Modelle von Intersektionen bei Benachteiligungen Isabella Meier Abstract This article addresses the relevance of intersectional discrimination in the life of persons affected by discrimination or disadvantage. In applying a social science approach to intersections, specific relations between inequalities on the structural, the symbolic, and the individual level are discussed. Based on selected empirical findings of the research project Locating Intersectional Discrimination, the article analyses different models of intersections within inequalities and discusses them along their impact on the affected persons opportunities for action. The findings indicate the need for a post-categorical approach on discrimination in general and intersectional discrimination in particular. 1 Einleitung Im Projekt Locating Intersectional Discrimination (LID) wurde eine sozialwissenschaftliche Studie durchgeführt, mit dem Ziel, intersektionelle Diskriminierungen in der Lebenswelt der Betroffenen zu verorten und darauf aufbauend Vorschläge für deren Behandlung in der Rechtspraxis abzuleiten. Die Forschungsfragen des Projektes lauten: Welche Relevanz hat intersektionelle Diskriminierung in der Lebenswelt der Betroffenen? (Wie) Wird mit intersektioneller Diskriminierung in der (Rechts-)Praxis umgegangen? Für die Beantwortung der Forschungsfragen sollten von intersektioneller Diskriminierung Betroffene, die ihre Erfahrungen rechtlich geltend gemacht haben, zum Diskriminierungssachverhalt sowie zum Verfahren befragt werden. Ausgehend von der Überlegung, dass intersektionelle Diskriminierungen in der Rechtspraxis bzw. im jeweiligen Verfahren nicht (adäquat) berücksichtigt werden, war es das Ziel, diese anhand der Interviews aus der Lebenswelt der Betroffenen heraus zu analysieren. Im Zuge der empirischen Erhebung stellte sich jedoch heraus, dass die Ziel- * Zitat einer befragten Person: Österreicherin mit Migrationsgeschichte, die in ihrem Herkunftsland einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften hat. 1

2 Modelle von Intersektionen bei Benachteiligungen gruppe der von intersektioneller Diskriminierung betroffenen Personen (die ihre Erfahrungen auch rechtlich geltend gemacht haben) sehr schwer zugänglich ist. Die vermuteten Gründe dafür werden in diesem Beitrag erläutert. In der Folge kam es zu konzeptionellen Anpassungen: Der ursprünglich an die Rechtswissenschaften angelehnte Zugang zur intersektionellen Diskriminierung wurde um ein sozialwissenschaftliches Verständnis ergänzt, was neue Einsichten in den Forschungsgegenstand ermöglichte. Dieser schrittweise Prozess der parallelen Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Konzepten von intersektioneller Diskriminierung und dem empirischen Material wird im vorliegenden Beitrag nachgezeichnet und der dabei entwickelte Zugang zur Intersektionalität präsentiert. Anhand ausgewählter Ergebnisse der empirischen Studie wird die Forschungsfrage nach der Relevanz von Intersektionen in der Lebenswelt der Betroffenen diskutiert. Aus den am empirischen Material identifizierten Intersektionen werden spezifische Handlungsmöglichkeiten für die Betroffenen abgeleitet, um darauf aufbauend die kritische Frage zu diskutieren, inwieweit das Gleichbehandlungsgesetz Benachteiligungen überhaupt kompensieren kann (und soll). 2 Intersektionalität eine schrittweise Annäherung Das diesem Projekt und auch der empirischen Studie ursprünglich zugrunde liegende Verständnis von intersektioneller Diskriminierung war an die Rechtswissenschaften angelehnt. Darunter werden Diskriminierungsfälle verstanden, die durch eine untrennbare Kombination von Kategorisierungen, d.h. benachteiligende Zuschreibungen, Praktiken oder Strukturen, die auf»persönlichen Merkmalen«aufbauen, gekennzeichnet sind. Eine Aufspaltung oder Trennung dieser kombinierten Kategorisierungen (wie es etwa derzeit bei Fällen von Mehrfachdiskriminierung in der Rechtspraxis erfolgt) ist hier nicht möglich oder führt zu einer unvollständigen Erfassung des Sachverhaltes. 1 Im eng rechtswissenschaftlichen Verständnis erfordert intersektionelle Diskriminierung daher einen konkreten Sachverhalt und innerhalb dessen die untrennbare Verwobenheit mehrerer Differenzkategorien als Diskriminierungsmotive. Diesem Verständnis folgend 1 STARL, Klaus / PHILIPP, Simone / MEIER, Isabella / APOSTOLOVSKI, Veronika (2012): Die Intersektionalität schwingt latent immer mit. Intersektionelle Benachteiligung und Diskriminierung. Divergenz zwischen Lebensrealitäten und Rechtspraxis, juridikum 3,

3 Isabella Meier wurden die Methoden der empirischen Studie, sowie die Kriterien der Auswahl von InterviewpartnerInnen entwickelt: In einem ersten Schritt sollte mittels einer leitfadengestützten Befragung unter ExpertInnen der Rechts- und Sozialberatung das Phänomen der intersektionellen Diskriminierung exploriert und seine Relevanz in der Rechtspraxis eingeschätzt werden. Über die interviewten ExpertInnen, insbesondere aus der Rechtsberatung 2, sollten darauf aufbauend Fälle identifiziert werden, bei denen sich intersektionelle Diskriminierungen zumindest vermuten lassen. Die in diese»fälle«involvierten (möglicherweise) betroffenen Personen sollten uns die ExpertInnen für persönliche Interviews vermitteln, um den jeweiligen Sachverhalt anhand von narrativ-problemzentrierten Interviews im Detail analysieren und die intersektionellen Diskriminierungen offenlegen zu können. Im Zugang zu den InterviewpartnerInnen für die Betroffenenbefragung wurden jedoch Barrieren identifiziert. Erstens sind sich viele Personen ihrer Betroffenheit von intersektionellen oder mehrfachen Diskriminierungen nicht bewusst, daher gelangen solche Fälle erst gar nicht zu ExpertInnen. Zweitens wirkt der Diskriminierungsbegriff generell stigmatisierend: Mit dem Kriterium Betroffene von mehrfacher oder intersektioneller Diskriminierung identifizieren sich Menschen ungern und schon gar nicht, wenn es darum geht, in einem Interview darüber zu sprechen und zu reflektieren. Drittens selbst im Falle eines Bewusstseins von Seiten der Betroffenen und der rechtlichen Geltendmachung von Diskriminierungen (mit mehrdimensionalen Aspekten) ist die Bereitschaft, über ein laufendes oder abgeschlossenes Verfahren zu sprechen, gering ausgeprägt. Es schien daher, als ob die Zielgruppe, die wir für die Beantwortung unserer Forschungsfragen brauchten, nicht zugänglich wäre. Zumindest dann nicht, wenn der empirischen Forschung ein enges Verständnis von intersektioneller Diskriminierung zugrunde liegt. Gleichzeitig stellte sich jedoch heraus, dass insbesondere über die ExpertInnen aus der Sozialberatung 3 durchaus Betroffene von Diskriminierungen für Interviews zugänglich sind, die zwar ihre Fälle nicht rechtlich geltend gemacht haben, bei deren Diskriminierungs- bzw. Benachteiligungserfahrungen aber dennoch mehrere Kategorisierungen eine Rolle spielten. Aus forschungspraktischen Gründen entschlossen wir uns für den Rückgriff auf diese Personen, obwohl sie nicht der ursprünglich gewollten Zielgruppe entsprachen. Die Öffnung der Kriterien für InterviewpartnerInnen sollte 2 Gleichbehandlungsanwaltschaft und einschlägig tätige JuristInnen. 3 NGOs, die mit (vorwiegend am Arbeitsmarkt) benachteiligten Personen arbeiten. 3

4 Modelle von Intersektionen bei Benachteiligungen durch den narrativ-problemzentrierten Charakter der Interviews kompensiert werden: Durch die subjektiven Deutungen diskriminierender Ereignisse aus einem Erzählfluss heraus, sollten Betroffene zur Reflexion ihrer Diskriminierungs- und Benachteiligungserfahrung angeregt werden. Etwaige intersektionelle oder mehrdimensionale Aspekte der erfahrenen und geschilderten Benachteiligungen sollten im Zuge des Interviews zu Tage treten. Durch die Öffnung der Suchkriterien, sowie durch die erfolgreiche Anwendung des Schneeballverfahrens 4 konnten 42 Interviews durchgeführt und davon 40 verwendet werden. 5 Unter den Befragten sind nur drei Personen, die ihre Diskriminierungserfahrungen rechtlich geltend gemacht haben. Daher sind aus dem Datenmaterial zwar keine Ergebnisse zum Rechtsweg im Zusammenhang mit intersektioneller Diskriminierung zu erwarten, wohl aber solche, aus denen sich Vorschläge für die adäquate Berücksichtigung von intersektionellen Diskriminierungen in der Rechtspraxis ableiten lassen. Um die Intersektionen in den anderen Fällen analysieren zu können, kam es zu einer Erweiterung des konzeptionellen Blickes um ein sozialwissenschaftliches Verständnis von Intersektionalität. Die Sozialwissenschaftlerinnen Degele und Winker verstehen Intersektionen als Interaktion von Ungleichheiten auf verschiedenen Ebenen und entwickelten mit der 4 Hierbei wählen InterviewerInnen die ersten Zielpersonen (mittels eines Quotenplanes) willkürlich aus und fragen nach dem Interview nach weiteren»geeigneten«zielpersonen aus dem beruflichen oder privaten Umfeld der Befragten, die erstens auskunftsbereit und zweitens erreichbar sind (exempl. FLICK Uwe (2010), Qualitative Sozialforschung. Eine Einführung, Rowohlt-Verlag, Reinbek bei Hamburg, 148). 5 Das Sample ist von Frauen (33 von 40) und von der Altersgruppe der 31 bis 60 jährigen Personen dominiert. Hinsichtlich der Differenzkategorie Migrationsgeschichte ist zu sagen, dass 10 von 40 InterviewpartnerInnen MigrantInnen der ersten Generation und weitere drei Migrantinnen der 2. Generation sind. 27 der 40 befragten Personen haben keine Migrationsgeschichte. Hinsichtlich der Ausbildung und Position am Erwerbsarbeitsmarkt sind zwei Gruppen dominant, deren gehäuftes Vorkommen dem Schneeballverfahren geschuldet ist: einerseits sind dies Akademikerinnen im hochqualifizierten Arbeitsmarktbereich (16 von 40). Hier vermittelten InterviewpartnerInnen, die in großen staatsnahen Organisationen tätig sind, jeweils weitere (Kolleginnen, Freundinnen). Andererseits überwiegend weibliche Personen mit Migrationsgeschichte, die unabhängig von ihrer Qualifikation im Herkunftsland im niedrigqualifizierten Arbeitsmarktbereich in Österreich tätig sind und/oder diskontinuierliche Berufsbiografien aufweisen. Dies ist der Gewinnung von InterviewpartnerInnen durch die Strategie des persönlichen Aufrufes in (Basis-)Bildungskursen für MigrantInnen eines gemeinnützigen Anbieters geschuldet. 4

5 Isabella Meier»Intersektionellen Mehrebenenanalyse«eine Methodologie für die empirische Zugänglichkeit von Intersektionen im Zusammenhang mit sozialer Ungleichheit. 6 Ein solcher Zugang kommt ohne konkreten Diskriminierungssachverhalt, der rechtlich geltend gemacht wurde (oder werden kann), aus und war für die empirische Analyse daher praktikabel. Die intersektionelle Mehrebenenanalyse erfolgt durch die Identifizierung und Analyse von Wechselwirkungen (Intersektionen) zwischen verschiedenen Ebenen von sozialer Ungleichheit am empirischen Material. Diese Ebenen von sozialer Ungleichheit umfassen in Anlehnung an die Ergebnisse der Frauen- und Geschlechterforschung erstens Sozialstrukturen inklusive Organisationen und Institutionen (z.b. rechtliche Regelungen, Behörden, politische Akteure). Für die Erfassung von sozialer Ungleichheit auf der Strukturebene bauen die Autorinnen auf den in der Forschung herausgearbeiteten ungleichheitsgenerierenden Kategorien raceclass-gender auf und erweitern sie um die Strukturkategorie Körper. 7 Gefragt wird danach, wie Geschlechterverhältnisse, Klassenverhältnisse und Konfigurationen von Ethnizität und Rassismus in der Sozialstruktur einer gegebenen Ökonomie und Gesellschaft miteinander verbunden sind und durch sie hervorgebracht werden. 8 Die zweite Ebene ist die Mikroebene, die Ebene der sozialen Interaktionen zwischen Menschen. Dabei geht es um die Erforschung von Prozessen des Hervorbringens von Ungleichheiten durch Handlungen, um das Klassifizieren von Individuen und Gruppen. Geschlecht ist wie Ethnie, Nation, Beruf oder Religion eine Differenzkategorie, über die sich Menschen definieren (können), an der sie ihre Identität verstanden als Verhältnis zu sich selbst festmachen (können). 6 DEGELE, Nina/WINKER, Gabriele (2009): Intersektionalität. Zur Analyse sozialer Ungleichheiten, Transcript Verlag, Bielefeld. 7 Die Integration der Ungleichheitskategorie»Körper«begründen sie einerseits über Gesellschaftstheorien, welche die Eigenleistung, Selbstdisziplinierung und Autonomie von Individuen in den Vordergrund stellen (exempl. SCHROER, Markus (Hg.) (2005): Soziologie des Körpers, Suhrkamp, Frankfurt am Main; GUGUTZER, Robert (2005): Soziologie des Körpers, transcript Verlag, Bielefeld) und andererseits über Körpertheorien, die technische, medizinische und biopolitische Macht betonen (exempl. FOUCAULT, Michel (1977): Der Wille zum Wissen, Suhrkamp, Frankfurt am Main). 8 McCALL, Leslie (2005): The Complexity of Intersectionality, in: Signs; Journal of Women in Culture and Society 30(3), KLINGER, Cornelia (2003): Ungleichheit in den Verhältnissen von Klasse, Rasse und Geschlecht, in: KNAPP, Gudrun-Axeli / WETTERER, Angelika (Hg.): Achsen der Differenz. Gesellschaftstheorie und feministische Kritik II, Westfälisches Dampfboot, Münster,

6 Modelle von Intersektionen bei Benachteiligungen Geschlechts-, Klassen- und ethnische»unterschiede«werden in Interaktionen in einer Art und Weise erzeugt, dass sie als»natürlich«erscheinen. Differenzkategorien sind in dieser Perspektive nichts anderes als die Ergebnisse routinierten sozialen Handelns, soziale Interaktionen werden daher auch als»doing difference«analysiert. 9 Die dritte Ebene bildet schließlich die Ebene der symbolischen Repräsentationen, womit kulturelle Symbole, Diskurse, Normen und Werte gemeint sind, die in einer Gesellschaft vorherrschen. Diese bilden sich etwa in den Median ab und sind ein zentraler Teil des Alltagswissens (von Laien). Mit symbolischen Repräsentationen wird Wissen erzeugt und gestützt, das allen Menschen nicht nur ExpertInnen oder bestimmten sozialen Gruppen gleichermaßen zugänglich ist. Individuen sind durch gemeinsame Werte, kulturelle Ordnungen und Überzeugungen in Gesellschaften integriert. Symbolische Repräsentationen als»träger solcher sinnhaften Strukturen«stellen vorwiegend durch Populärmedien Integrationsleistungen, wie Bilder, Ideen, Gedanken, Vorstellungen und Wissenselemente bereit. Analytisch stellt sich die Frage, wie strukturelle Ungleichheiten einerseits und Prozesse der Herstellung von Differenzkategorien in Interaktionen andererseits mit gesellschaftlichen Normen, Werten, Ideologien und kulturellen Symbolen verbunden sind. Die soziale Ordnung setzt sich durch symbolische Repräsentationen (unbewusst) in den Köpfen von Menschen fest und ist der Reflexion begrenzt zugänglich. Umgekehrt sind Identitätskonstruktionen von Individuen mit symbolischen Repräsentationen verknüpft und bringen auch Strukturen hervor. Identitäten und Repräsentationen sind strukturerhaltende und strukturbildende Faktoren. 10 Von Interesse für eine intersektionelle Analyse ist nun, wie diese drei Ebenen von sozialer Ungleichheit miteinander verbunden sind, ob sie wechselseitig aufeinander verweisen, sich verstärken oder ob sie widersprüchlich wirken und sich gegenseitig abschwächen. Als Beispiele für solche Intersektionen nennen die Autorinnen Verknüpfungskategorien, wie Persistenz, Modifikation, Verstärkung, Abschwächung, fehlende Resonanz, Widerstand, Anpassung oder auch Revolution. Es handelt sich dabei um Prozesse, die je nach untersuchter Richtung und Ebene auch ein widersprüchliches Bild erzeugen können. 11 Die Mehrebenenanalyse ist also eine Methode, die soziale Praxen in den Blick nimmt und die dort auffind- 9 FENSTERMAKER, Sarah / WEST, Candance (2002): Doing Gender, Doing Difference. Inequality, Power and Institutional Change, Routledge, New York. 10 Degele/Winker (2009), 73ff. 11 Ibid. 6

7 Isabella Meier baren Differenzierungskategorien auf der Identitäts-, Repräsentations-, und Strukturebene vor allem in ihren Wechselwirkungen untersucht. Es dominiert in dieser Analyse von sozialen Praxen immer die Perspektive der Handelnden. Methodisch übersetzt wird dieser Ansatz durch die Verbindung einer Praxis- und Diskursanalyse, wobei aus dem Datenmaterial schrittweise Ordnungen sichtbar gemacht werden. 3 Intersektionen in der Lebenswelt der Betroffenen Im Folgenden werden ausgewählte Ergebnisse der Studie präsentiert und im Hinblick auf die Forschungsfrage nach der Relevanz von Intersektionen in der Lebenswelt der Betroffenen diskutiert. Zwei Formen von Intersektionen stehen im Mittelpunkt der Ausführungen: Einerseits werden sie anhand von Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts im Zugang zu Erwerbsarbeit diskutiert und andererseits anhand von Diskriminierungen aufgrund von Alter und Geschlecht bei der Beendigung von Dienstverhältnissen. In der Studie wurden auch Intersektionen identifiziert, die in der Lebenswelt der Betroffenen eine große Rolle spielen, etwa solche anhand von Diskriminierungen aufgrund der sozialen Herkunft und des körperlichen Erscheinungsbildes oder anhand von Diskriminierungen im Gesundheits- oder Bildungssystem oder durch Behörden. Diese sind nicht Gegenstand der nachfolgenden Analysen, denn sie beziehen sich auf Kategorisierungen als Diskriminierungsmotive, die nicht vom Gleichbehandlungsrecht umfasst sind. Den Gleichbehandlungsgesetzen grundsätzlich zugängliche Modelle von Intersektionen wurden daher deshalb ausgewählt, weil es sich dabei um Fälle handelt, die rechtlich geltend gemacht werden könnten. Anhand solcher Fälle ist es sinnvoller, die Barrieren in der rechtlichen Geltendmachung nachfolgend zu diskutieren Ethnische Zugehörigkeit und Geschlecht beim Zugang zu Erwerbsarbeit Die Ergebnisse der Befragung weisen auf jene Barrieren hin, mit denen MigrantInnen im Zugang zu Arbeit konfrontiert sind. Viele davon lassen sich durch die fehlende Anerkennung ihrer Bildungsabschlüsse aus dem Herkunftsland erklären. Im Bildungssystem wirkende Benachteiligungen auf der Ebene der symbolischen Repräsentationen (gemeint sind kulturelle 7

8 Modelle von Intersektionen bei Benachteiligungen Vorstellungen von bildungserfolgreichen Personen im Zusammenhang mit Kategorisierungen wie sozialer Status und Migrationshintergrund auf vertikaler Ebene und Geschlecht auf horizontaler Ebene) spiegeln strukturelle Benachteiligungen (Anerkennung von Bildungsabschlüssen und damit deren Verwertbarkeit am Arbeitsmarkt, Zugang zu höherer Bildung) ebendort wider. Diese Wechselbeziehungen zwischen strukturellen Regelungen und gesellschaftlichen Vorstellungen von bildungserfolgreichen Menschen prägen auch die Selbstkonzepte der Handelnden: die Identitätsebene. Auf der Seite der Betroffenen herrschen defensive Umgangsweisen mit strukturellen Benachteiligungen und gesellschaftlichen Vorstellungen im Bildungssystem vor. 12 Hier zeigen sich intersektionell wirkende und wirksame Verknüpfungen von sozialer Ungleichheit auf allen drei Ebenen. Betroffen sind insbesondere Personen mit Migrationsgeschichte aus EU- Drittstaaten (auch mit guten Sprachkenntnissen, hohen Qualifikationen, sowie Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung). Diese können ihre Qualifikationen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt schwer verwerten. Die Komplexität der Lage verstärkt sich, wenn familiäre Betreuungsverpflichtungen vorhanden sind und (weil diese in der Praxis vorwiegend Frauen betreffen) die Ungleichheitskategorie Geschlecht weiblich involviert ist. Dies ist etwa der Fall bei einer befragten Frau mit zwei Kindern, guten Deutschkenntnissen und Universitätsabschluss im Geburtsland. Sie wollte diesen Abschluss am österreichischen Arbeitsmarkt einbringen und verwerten, war jedoch mit Schwierigkeiten bei dessen Anerkennung konfrontiert:»da wollte ich mein Diplom nostrifizieren, weil ich komme mit meinem Diplom nach Österreich und ich habe gedacht: Ja, da kann ich jetzt wieder als Wirtschaftsfachfrau in Österreich arbeiten. Super, toll. Genau und das war aber nichts. [ ] Dafür [für die Anerkennung des Diploms, I.M.] bräuchte ich zwei Jahre Uni gehen und damals habe ich schon zwei Kinder gehabt. [ ] und das hätte für mich aber geheißen, diese zwei Jahre, dass ich nicht arbeiten kann, dass ich muss das studieren und alle Prüfungen wieder ablegen und so weiter und deswegen, das ist nicht gegangen. [ ] Ja, das war für mich eigentlich eine große Enttäuschung. Weil ich habe schon [erwartet] mit meinem Diplom, mindestens dass ich arbeiten kann und 12 Die Ergebnisse weisen auch auf widerständische Subjekte hin. Widerstand ist dann (leichter) möglich, wenn auf struktureller Ebene Kompensationsmaßnahmen gegen Benachteiligungen herrschen, Beispiele wären etwa: Stipendiensysteme oder Maßnahmen zur Integration von Frauen/Mädchen in männerdominierte Berufssparten. Diese zielen jedoch auf Diskriminierungen/Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts oder der sozialen Herkunft ab, weniger auf solche aufgrund eines Migrationshintergrundes. 8

9 Isabella Meier was Neues erlebe [ ] als ich noch studiert habe, das hat natürlich bei uns geheißen: Das ist international anerkannt und wir haben auch dafür bezahlt, weil das war noch Privathochschule und meine Kolleginnen, Schulkolleginnen, die jetzt in Norwegen eine ist in Norwegen und eine ist in Frankreich da ist das anerkannt.«[b 35] Diese Person wird in der Anerkennung ihrer Qualifikationen diskriminiert (etwa im Vergleich zu ihren Kolleginnen in Norwegen und Frankreich). Die Kompensierung dieser Benachteiligungen (durch den zweijährigen Besuch der Universität zum Nachholen der Prüfungen) ist ihr aufgrund ihres Familienstandes nicht möglich hier herrscht eine Benachteiligung der Betroffenen als Frau und als Migrantin in Österreich. Gegen diese strukturellen Benachteiligungen kann die Befragte kaum handlungsfähig werden, denn beide unterliegen nicht dem Gleichbehandlungsgesetz (weder einzeln noch in ihrer intersektionellen Form). Die strukturellen Benachteiligungen verstärken sich in diesem Fall mit gesellschaftlichen Vorstellungen von niedriggebildeten MigrantInnen, die vorwiegend in niedrig qualifizierten Arbeitsmarktsegmenten tätig seien. Solche Vorstellungen sind Teil des Alltagswissens innerhalb der österreichischen Bevölkerung und werden auch von Medien verbreitet. Im Fall dieser Befragten sind diese auch in ihrem persönlichen und familiären Umfeld vorhanden: Sie hat ihren österreichischen Ehemann in ihrem Geburtsland kennengelernt und verlegte ihren Lebensmittelpunkt nach Österreich, um mit ihm zu leben. Dieser unterstützte sie jedoch nicht bei der Arbeit bezüglich der Anerkennung ihrer Qualifikationen, sondern drängte sie auf den österreichischen Hilfsarbeitsmarkt:»Nein, eigentlich nicht so viel [Unterstützung habe ich von meinem Mann bekommen, I.M.]. [ ] Mein Mann wollte, dass ich unbedingt schon das Kind war ein Jahr dass ich schon weiter arbeiten gehe und putzen gehe. Ich habe ihm erklärt, dass ich bin keine Reinigungskraft [sondern Wirtschaftswissenschaftlerin, I.M.], habe ich gedacht: keine Erfahrung [im Reinigungsbereich, I.M.] und ich habe ganz etwas anderes gelernt. Das hat ihn nicht interessiert, das wurde nicht akzeptiert. [ ] Dann haben wir angefangen zu suchen, zum Beispiel als Fließbandarbeiterin, Putzfrau und überall. [ ] Weil, ich habe, als ich nach Österreich kam, dieses Angebot habe ich sofort gehört: Reinigungskraft, Reinigungskraft. Bei meinem Mann, seine Verwandtschaft war nur Reinigungskraft, nur putzen. [ ] Und ich habe noch nie so viele Angebote als Reinigungskraft in meinem Leben bekommen, wirklich. Als ich nach Österreich kam, ich habe immer diese Angebote bekommen. Da habe ich gedacht, ich habe in meinem Leben noch nie so viel geputzt wie jetzt.«[b 35] In diesem Zitat werden jene symbolischen Repräsentationen evident, die Hilfsarbeit an MigrantInnen im Allgemeinen zuweisen und die Arbeit im 9

10 Modelle von Intersektionen bei Benachteiligungen Reinigungsbereich an Migrantinnen im Besonderen die Arbeit im Reinigungsbereich ist ethnisiert und vergeschlechtlicht. Die Befragte selbst widerspricht diesen Zuschreibungen in ihren Identitätskonstruktionen: als Wirtschaftswissenschaftlerin fühlte sie sich für den Reinigungsbereich nicht adäquat ausgebildet, wie sie angibt. Trotzdem ist sie mit Abhängigkeiten konfrontiert, die durch ihren Migrationshintergrund und ihren Familienstand (auch über die Differenzkategorie Geschlecht) begründet sind sie hat keine Alternative. Das familiäre und soziale Umfeld ihres Mannes akzeptierte ihre beruflichen Ambitionen und ihre Qualifikationen ebenso wenig wie er selbst. Als Konsequenz dieser intersektionellen Benachteiligungen in Strukturen, gesellschaftlichen Vorstellungen und Zuschreibungen aus dem persönlichen Umfeld bleibt der Betroffenen faktisch dieses Arbeitsmarktsegment allein vorbehalten. Denn aufgrund der ungünstigen Arbeitsbedingungen und der niedrigen Bezahlung in diesen Arbeitsmarktsegmenten werden hier immer wieder Arbeitskräfte gesucht. Die Dequalifizierung von MigrantInnen aus Drittstaaten (die nicht als Schlüsselarbeitskräfte gesehen werden), spiegelt sich in Diskursen von unqualifizierten MigrantInnen, die entweder arbeitslos sind oder am Hilfsarbeitsmarkt ihren Platz finden sollen, wider. Diese wechselseitige Verweisung von Struktur und Repräsentation führt nicht nur zu intersektionellen Diskriminierungen, sondern auch dazu, dass die Betroffenen diese oft hinnehmen, weil ihnen die Handlungsmöglichkeiten fehlen. Hierdurch stützen sie ungewollt sowohl die Strukturen als auch die kulturellen Vorstellungen. Dieses Modell ist ein Beispiel für Intersektionen von Ungleichheitsebenen, wie sie in der Befragung häufig vorkamen. Mit diesem Ergebnis, das eine Tendenz aufzeigt, soll jedoch nicht gesagt sein, dass alle EU-Drittstaatsangehörigen in einer derartigen Lage sind: Betroffene können durchaus mit besonderem Einsatz und der Bereitschaft zur (nebenberuflichen) Weiterqualifizierung gegen diese Barrieren ankämpfen, nicht alle stehen diesen intersektionellen Diskriminierungen defensiv gegenüber. Zudem haben die Ergebnisse der Befragung auch gezeigt, dass es gerade für solche Fälle Arbeitsmarktnischen im Bereich der Beratung und Betreuung von MigrantInnen in NGOs gibt, wenngleich die Arbeitsverhältnisse dort auch überwiegend prekär sind. Auf der anderen Seite sind von dieser Art Wechselwirkungen von Ungleichheitsebenen im Zugang zu Bildung und Arbeit nicht nur MigrantInnen aus Drittstaaten betroffen, sondern auch Alleinerziehende, Personen mit psychischen Erkrankungen, etc. In allen diesen Fällen konvergieren Ungleichheiten auf der Strukturebene und auf der Repräsentationsebene, was den Handlungsspielraum für die Betroffenen einschränkt. 10

11 Isabella Meier Wäre der Bildungsabschluss der zitierten Migrantin anerkannt bzw. könnte sie die fehlenden (bzw. nicht angerechneten) Prüfungen an einer Universität nachholen und wäre sie dann in einem Bewerbungsverfahren gegenüber einer vergleichbaren Person diskriminiert, so könnte sie dies rechtlich geltend machen. Die Benachteiligungen und Diskriminierungen, mit denen diese Person konfrontiert ist, beginnen jedoch bereits vorher, nämlich schon bei der Anerkennung ihrer Abschlüsse und gehen weiter mit den Barrieren aufgrund der Kinderbetreuungsverpflichtungen, wenn sie die Benachteiligung bei der Anerkennung ihrer Ausbildung durch zusätzliche Kurse an der Universität kompensieren will. Sie enden schließlich mit der Zuweisung einer Tätigkeit im Reinigungsbereich durch ihr persönliches Umfeld. Diese Person ist also nicht einmal in der Situation, bei der Einstellung am für sie facheinschlägigen Arbeitsmarkt diskriminiert zu werden Geschlecht und Alter bei der Beendigung von Dienstverhältnissen Das nachfolgend dargestellte Modell von Intersektionen bei Benachteiligungen gestaltet sich ähnlich wie das vorangegangene, obwohl es einen anderen Sachverhalt und eine gänzlich andere Zielgruppe betrifft. Es geht um die Diskriminierung von (hoch-)qualifizierten Personen ohne Migrationsgeschichte bei der Beendigung von Dienstverhältnissen aufgrund des Alters und des Geschlechts. Auf der strukturellen Ebene wirkt die (noch bestehende) Regelung der unterschiedlichen Pensionsantrittszeiten von Frauen und Männern benachteiligend für Frauen. Diese spiegeln sich in Vorstellungen von ArbeitgeberInnen wider, wonach Frauen im Erwerbsleben früher als»alt«gelten als Männer, darauf wiesen die Ergebnisse der ExpertInnenbefragung und der Betroffenenbefragung hin. Zudem wirkt die Regelung, wonach mit steigenden Dienstjahren höhere Entgeltansprüche einhergehen, problematisch für ältere Erwerbstätige unabhängig vom Geschlecht, denn zunehmende Flexibilitätsanforderungen am Erwerbsarbeitsmarkt bewirken Wettbewerbsvorteile von jungen und eben vergleichsweise günstigen Arbeitskräften, die frisch von der Universität/Ausbildung kommen, gegenüber älteren Erwerbstätigen mit langjähriger Erfahrung im selben Betrieb und höheren Entgeltansprüchen. Kulturelle Vorstellungen von älteren Erwerbstätigen widersprechen den Anforde- 11

12 Modelle von Intersektionen bei Benachteiligungen rungen des gegenwärtigen Arbeitsmarktes nach Flexibilität und Mobilität. 13 Gleichzeitig weisen sowohl die Ergebnisse der Betroffenenbefragung, als auch jene der ExpertInnenbefragung auf ein hohes Bewusstsein für das Diskriminierungsverbot aufgrund des Alters (im Vergleich zu Diskriminierungen aus anderen Motiven) hin, welches sowohl auf ArbeitgeberInnen- als auch auf ArbeitnehmerInnenseite herrscht und wohl auch mit dem Qualifikationsniveau zu tun hat. Dieses Bewusstsein kann dazu führen, dass bei der Beendigung von Dienstverhältnissen insbesondere am qualifizierten Arbeitsmarkt von ArbeitgeberInnen Strategien angewendet werden, um Altersdiskriminierungen zu verschleiern. Ein Beispiel dafür findet sich im Fall eines betroffenen Mannes, der gesund in den Krankenstand geschickt wurde, weil er noch keine Pensionsansprüche hatte, der Betrieb seinen Posten aber abbauen wollte:»auf einmal hat [der Dienstgeber, I.M.] Posten gekürzt, also rationalisiert. [ ] Ich war [4X] und auf einmal hat man gesagt: Für dich haben wir keine Verwendung mehr, wir schicken dich in Pension. Sage ich: ich will nicht gehen. [ ] Ja, man wollte mich krankheitshalber pensionieren. Man wurde sofort in den Krankenstand geschickt und damit war ich fast neun Monate im Krankenstand.«[B 7] Ebenfalls wurde von betroffenen Befragten geschildert, dass ArbeitgeberInnen sie mit Arbeiten überforderten, um eine mangelnde Arbeitsfähigkeit bzw. Belastbarkeit als Kündigungsgrund angeben zu können:»na ja. Also, da bekommt man halt die Arbeit [ ] und zwischenzeitlich habe ich das Telefon und dann hab ich Parteienverkehr auch noch gehabt, wenn die Leute gekommen sind und irgendwas wollten, das hab ich auch noch machen müssen. Und dann hat es [vom Vorgesetzten, I. M.] geheißen: Sind Sie mit der Arbeit noch immer nicht fertig? Dann hat man mich halt hinstellen wollen: Also du bist eh schon alt und du schaffst das eh nicht mehr. So auf diese Art.«[B 15] Eine weitere geschilderte Strategie in diesem Zusammenhang ist gegenteilig nämlich eine systematische Einschränkung der Arbeitsaufgaben, um Unterforderung von Seiten der Betroffenen zu erzeugen und sie so selbst zur Kündigung (oder zur Zustimmung einer einvernehmlichen Auflösung) des Dienstverhältnisses zu bringen:»ich habe es schon erlebt, bei Kolleginnen. Die sind wirklich vom Urlaub zurückgekommen und der Arbeitsplatz war weg. Die haben nicht einmal mehr einen Schreibtisch gehabt. Ja, das wird schon so gehandhabt. Ja, die wird in irgendein 13 Detaillierte Analysen dazu finden sich beispielsweise in: BRAUER, Kai / CLEMENS, Wolfgang (Hg.) (2010): Zu Alt?»Ageism«und Altersdiskriminierung auf Arbeitsmärkten, VS-Verlag, Wiesbaden. 12

13 Isabella Meier Kammerl dann gesetzt. Und das ist üblich, bitte. Und das ist überall üblich. Die wird wirklich in ein Kammerl gesetzt, der gibt man irgendeine Arbeit dann oder man gibt ihr gar nichts mehr. Habe ich auch erlebt, bei einer ganz guten Freundin von mir, die hat einfach keine Arbeitet mehr gehabt. Man hat ihr den PC weggenommen, man hat ihr das Telefon weggenommen und sie hat nur noch irgendwelche Akten zum Korrigieren bekommen und ist in ein Kammerl gesetzt worden. [ ] Also in meinem Bekanntenkreis, da gibt es Leidensgeschichten. Die wirklich hinausgedrängt worden sind. Die gesagt haben: Sie halten das [diese Belästigungen und Diskriminierungen, I. M.] nicht aus. Sie gehen freiwillig.«[b 5] Nach Angaben der Befragten sind derartige Strategien oft mit einer Überhöhung des Ruhestandes gepaart, wobei den Betroffenen gesagt wird, dass sie doch froh sein sollen, in den Ruhestand gehen zu dürfen und nicht mehr arbeiten zu müssen. Eine Gemeinsamkeit zwischen dieser Art von Intersektionen und den vorher dargestellten ist die wechselseitige Verweisung und teilweise Ergänzung von Benachteiligungen auf der Strukturebene und der Ebene der symbolischen Repräsentationen: strukturelle und gesetzliche Regelungen zum Schutz von älteren Erwerbstätigen machen diese Gruppe für ArbeitgeberInnen unattraktiver, was mit Bildern von und Diskursen über ältere Erwerbstätige einhergeht. Dies betrifft Frauen stärker als Männer, denn der gesetzliche Pensionsantritt von Frauen ist derzeit noch früher als jener von Männern. Geregelte Pensionsantrittszeiten bewirken auch, dass ältere Erwerbstätige ArbeitgeberInnen nicht mehr lange erhalten bleiben und die Steigerung von Entgeltansprüchen mit den Dienstjahren bewirkt auch, dass ältere Erwerbstätige vergleichsweise teuer sind. Der zentrale Unterschied zum oben dargestellten Modell liegt jedoch im Bewusstsein der Betroffenen über ihre rechtlichen Möglichkeiten. Dies liegt einerseits am Tatbestand: Beendigungsdiskriminierungen sind für die Betroffenen leichter als solche zu erkennen als Einstellungsdiskriminierungen. Bei Einstellungsdiskriminierungen können immer auch fehlende Qualifikationen oder geeignetere MitbewerberInnen als Erklärung für die Nichtberücksichtigung der Bewerbung vorhanden sein. Das Wissen der Betroffenen ist im Falle von Einstellungsdiskriminierungen in der Regel unvollständiger als bei Beendigungsdiskriminierungen. Die Folgen von Beendigungsdiskriminierungen sind für die Betroffenen allerdings existenziell, denn sie antizipieren aufgrund ihres Alters Probleme im Zugang zu einer adäquaten neuen Anstellung und daher Arbeitslosigkeit sowie verringerte Pensionsansprüche. Nicht zuletzt liegt dieses vergleichsweise hohe Bewusstsein auch an der Qualifikation der Betroffenen selbst: Beinahe alle Fälle von Altersdiskriminierung in der Befragung waren im qualifizierten und hochqualifizierten Arbeitsmarktbereich angesiedelt; auch 13

14 Modelle von Intersektionen bei Benachteiligungen die befragten ExpertInnen erwähnen das Qualifikationsniveau im Zusammenhang mit dem Grad an Bewusstsein. Diese Spezifika können erklären, warum sich die Betroffenen besonders häufig gegen solche Diskriminierungen wehren, selbst wenn sie sich schon im Pensionsantrittsalter befinden. Von drei Befragten, die den Rechtsweg im Umgang mit ihren Diskriminierungen gewählt haben, standen zwei im Zusammenhang mit Altersdiskriminierungen und alle drei waren im qualifizierten Arbeitsmarktbereich angesiedelt. Dem wechselseitigen Bezug von Struktur und Repräsentationen sowie ergänzenden Erwartungen einer eingeschränkten Produktivität älterer Erwerbstätiger (insbesondere Frauen) widersprechen also die Subjekte: Sie möchten noch länger erwerbstätig bleiben und kennen ihre Handlungsmöglichkeiten, um dies zu erreichen bzw. wissen, wo sie sich diesbezüglich informieren können. Unterstützend wirkt dabei die strukturelle Kompensationsmaßnahme des Diskriminierungsverbotes aufgrund des Alters bei der Beendigung von Dienstverhältnissen: das Gleichbehandlungsgesetz greift in solchen Fällen. Auch dieses Muster von Intersektionen bei Diskriminierungen erhebt keinen Anspruch auf Verallgemeinerbarkeit und bildet lediglich Tendenzen ab: Unter den befragten Pensionistinnen waren auch solche, die angaben, nie aufgrund des Alters diskriminiert worden und gänzlich freiwillig in Pension gegangen zu sein. Dieses Modell an Intersektionen bei Benachteiligungen verweist anders als das vorangegangene eher auf die Zugänglichkeit des Rechts für Betroffene von Diskriminierung, zumindest wenn es um die Bewusstseinsebene der Betroffenen geht. Wie auch anhand der Zitate von Befragten gezeigt wurde, ist das Bewusstsein über das Diskriminierungsverbot aufgrund des Alters jedoch auch unter ArbeitgeberInnen hoch, weswegen sie Strategien entwickeln können, solche Diskriminierungen und Benachteiligungen zu legitimieren. Dennoch zeigt sich in dieser Art der wechselseitigen Verbindungen zwischen Strukturen und kulturellen Vorstellungen eine mögliche Vergrößerung des Handlungsspielraumes für die Betroffenen, weil auch Kompensationsmaßnahmen für Diskriminierungen strukturell geregelt sind. Dies ist im Falle von Benachteiligungen bei der Anerkennung von Bildungsabschlüssen und in der Folge im Zugang zum Erwerbsarbeitsmarkt nicht möglich. 4 Wie intersektionelle Ungleichheiten Handlungsmöglichkeiten prägen In der Deutung von Benachteiligungserfahrungen verweisen die Befragten in unterschiedlicher Weise auf gesellschaftliche Strukturen, symbolische 14

15 Isabella Meier Repräsentationen und Identitätskonstruktionen. Die Ergebnisse zeigen sehr klar, dass die spezifische Art von Intersektionen in den charakterisierten Ebenen von sozialer Ungleichheit die Handlungsmöglichkeiten der Betroffenen prägt. Von zentraler Relevanz sind dabei die Verbindungen zwischen Struktur- und Repräsentationsebene: Verweisen sie aufeinander, so wird Widerstand oder ein Ankämpfen gegen die daraus resultierenden Benachteiligungen erschwert. Widersprechen sie einander oder werden Ungleichheiten auch durch Maßnahmen auf der Strukturebene kompensiert, so ist ein Ankämpfen gegen Diskriminierungen leichter möglich. Die im Folgenden anhand des empirischen Materials identifizierten Handlungsstrategien der Betroffenen erheben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit, sie sollen dennoch Einblicke in spezifische Handlungsmöglichkeiten bei intersektionellen Benachteiligungen erlauben Diskriminierungen beenden Das Gleichbehandlungsrecht ist nach der Mehrebenenanalyse der Strukturebene zuzuordnen. Gleichzeitig haben sich dessen Inhalte noch nicht vollständig im Feld der symbolischen Repräsentationen, also in kulturellen Vorstellungen und Diskursen manifestiert. Vorurteile gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen sind persistent und können zu Diskriminierungen führen, wenn z.b. ArbeitgeberInnen sie teilen. In Konstellationen, in denen es gegen benachteiligend wirkende Vorstellungen und Diskurse auch strukturelle Kompensationsmaßnahmen gibt, sind die Handlungsmöglichkeiten der Betroffenen größer. Denn in diesen Fällen können sie sich auf das Gleichbehandlungsrecht beziehen und unterstützt von diversen NGOs der Rechts- und Sozialberatung Diskriminierungen bekämpfen. Die Handlungsmöglichkeiten so hat die Befragung gezeigt erschöpfen sich jedoch nicht nur in der rechtlichen Geltendmachung, sondern zeigen sich auch darin, Diskriminierungen durch Arbeitsplatzwechsel aus dem Weg zu gehen oder sich direkt bei diskriminierenden AkteurInnen (Vorgesetzte, ArbeitgeberInnen) oder BelästigerInnen zu beschweren. Die Betroffenen verstehen sich dabei nicht als den Diskriminierungen hilflos ausgelieferte Opfer. Sie leugnen diese Erfahrungen aber auch nicht 14 Im Beitrag von Philipp in diesem Band werden diese Handlungsmöglichkeiten als Barrieren im Zugang zum Recht detaillierter diskutiert. 15

16 Modelle von Intersektionen bei Benachteiligungen und deuten sie auch nicht um. Dies ist den Betroffenen nicht zuletzt deshalb möglich, weil sie mit Ressourcen, wie Bildung, sozialen Netzwerken und Sprachkenntnissen ausgestattet und daher am Arbeitsmarkt vermittelbar sind. Hierdurch kennen sie nicht nur ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten bzw. haben die Kompetenz, sich dahingehend zu informieren, es stehen ihnen auch Alternativen (zu diskriminierenden ArbeitgeberInnen) am Arbeitsmarkt offen Diskriminierungen hinnehmen Verstärken sich Ungleichheiten auf der Strukturebene und auf der Ebene der symbolischen Repräsentationen, und gibt es keine (faktischen) Kompensationsmaßnahmen für Benachteiligungen oder Diskriminierungen, so führt dies dazu, dass die Betroffenen diese hinnehmen (müssen). Ihr Handeln ist ein eher fremdbestimmtes Handeln und davon geprägt, auf äußere Umstände zu reagieren, wobei Emotionen von Ohnmacht, Angst und Hilflosigkeit eine besondere Rolle spielen können. Selbst wenn Handlungsmöglichkeiten gesehen werden, um Diskriminierungen zu bekämpfen, so haben existenzielle Sorgen um das Auskommen und den Unterhalt oft für die Betroffenen Priorität. Durch die eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten kommt es in solchen Fällen auch zu wiederholten Diskriminierungs- bzw. Benachteiligungserfahrungen Diskriminierungen leugnen Die Ergebnisse der Befragung weisen auch auf folgende Konstellation hin: Ungleichheiten auf der Strukturebene und der Ebene der symbolischen Repräsentationen konvergieren mit Aspekten, die das Verhältnis der Betroffenen zu sich selbst bestimmen: mit der Subjektebene. Dies zeigt sich durch die Übernahme von gesellschaftlichen Normen, Werten und Zuschreibungen durch die Betroffenen in ihrer Selbstdarstellung. Dies erfolgt unabhängig davon, ob sie davon benachteiligt werden oder nicht. Ein Beispiel hierfür wären etwa tradierte Geschlechterbilder, mit denen sich Frauen identifizieren, obwohl sie durch diese stärker benachteiligt werden als Männer. Diese Konstellation führt tendenziell dazu, dass erfahrene Benachteiligungen oder Diskriminierungen entweder negiert, relativiert oder in»erfolgsgeschichten«umgedeutet werden. 16

17 Isabella Meier 5 Resümee Ziel des Projektes Locating Intersectional Discrimination war die Verortung von intersektionellen Diskriminierungen in der Lebenswelt der Betroffenen, um davon ausgehend Vorschläge für die Rechtspraxis ableiten zu können. Unter Anwendung eines sozialwissenschaftlichen Zugangs konnten Intersektionen im Zusammenhang mit sozialer Ungleichheit auf verschiedenen, miteinander verbundenen Ebenen identifiziert werden. Aus diesen spezifischen Wechselwirkungen von Ungleichheitsebenen heraus können sich wie anhand der beiden dargestellten Beispiele von Intersektionen gezeigt wurde nicht nur relevante Kombinationen von Differenzkategorien als Diskriminierungsmotive ableiten lassen. Vielmehr können sich auch Handlungsmöglichkeiten von Individuen ablesen und fehlende Handlungsmöglichkeiten identifizieren und analysieren lassen. Werden die Diskriminierungserfahrungen in den sozialen Kontext der Betroffenen gestellt, so wird hieraus sichtbar, warum manche Fälle gar nicht erst vor der Gleichbehandlungsanwaltschaft/Gleichbehandlungskommission oder vor Gericht landen: Existenzielle Sorgen durch Benachteiligungen auf der Strukturebene (strukturelle Diskriminierungen) verringern die Handlungsmöglichkeiten für die Betroffenen, Barrieren durch Sprachkenntnisse und Bildung erschweren den Zugang zu relevanten Informationen. Selbstkonzeptionen, die mit (benachteiligenden) Strukturen und gesellschaftlichen Vorstellungen konvergieren, können dazu führen, dass sich Benachteiligte nicht benachteiligt fühlen. Weiters kann durch die Ergebnisse der Befragung gezeigt werden, dass sich Ungleichheiten durch Kompensationsmaßnahmen (Diskriminierungsverbot, Unterstützungsmaßnahmen zum Ausgleich von Benachteiligungen) nicht wirklich verringern, sondern dass sie sich in einigen Bereichen von der Strukturebene auf die Ebene der symbolischen Repräsentationen, der diskursiven Praktiken, verschoben haben. ArbeitgeberInnen (oder andere diskriminierende Akteure) hören dadurch nicht auf zu diskriminieren, sondern finden Strategien, um Diskriminierungen nicht als solche sichtbar zu machen, das Vorgehen wird in gewisser Weise»vorsichtiger«, die Konsequenzen für die Betroffenen bleiben jedoch gleich. Wenn sich die in diesem Beitrag vorgestellten Modelle auch auf Kategorisierungen beziehen, die vom Diskriminierungsschutz (zumindest in der Arbeitswelt) umfasst sind, so wiesen die Ergebnisse der Befragung auch auf weitere Kategorisierungen als Diskriminierungsmotive hin, insbesondere körperliches Erscheinungsbild, Krankheit und soziale Herkunft. 17

18 Modelle von Intersektionen bei Benachteiligungen Diese finden in dem derzeitigen Gleichbehandlungsrecht keine Berücksichtigung. Hinsichtlich einer adäquaten Berücksichtigung von mehrfacher und intersektioneller Diskriminierung in der Rechtspraxis möchte auch dieser Beitrag mit einem Plädoyer für einen postkategorialen Zugang schließen..15 Denn es ist der Gegenstand der Intersektionalität bzw. intersektionellen Diskriminierung an sich. Die Verwobenheit von Kategorisierungen kann derart komplex sein, dass eine genau darauf (und damit letztlich auf die Kategorisierungen) gestützte Perspektive intersektionelle Diskriminierungen entweder ob ihrer Komplexität nicht zu begreifen vermag oder aber im Versuch, dieses Phänomen konzeptionell zu begreifen oder rechtlich adäquat zu berücksichtigen, an der falschen Stelle ansetzt. Um dies zu verdeutlichen, möchte ich auf jenes Beispiel zurückgreifen, das Kimberle Crenshaw verwendet hat, um den Begriff der Intersektionalität in die USamerikanische Diskussion einzuführen, nämlich die Situation von schwarzen Frauen im Zugang zu Bildung und Arbeit. Aus den Ergebnissen der Befragung lässt sich nämlich ableiten, dass eine schwarze Frau, die nach Österreich siedelt und hier benachteiligt und diskriminiert wird, vielleicht weniger mit der Problematik kämpft, dass sich ihre Situation weder im Vergleich zu einer weißen Frau noch zu einem schwarzen Mann adäquat betrachten lässt, sondern vielmehr damit, dass sie sich ohne ausreichende Unterstützung die deutsche Sprache aneignen muss, dass ihre Bildungsabschlüsse nicht anerkannt werden und dass sie daher keinen Zugang zum österreichischen Erwerbsarbeitsmarkt hat, ja vielleicht nicht einmal eine Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung hat kurz: ihre Handlungsmöglichkeiten sind sehr beschränkt. Daraus folgt für die Antidiskriminierung der Vorschlag, weniger an Kategorisierungen (und ihrer Verwobenheit) anzusetzen, sondern vielmehr an den Handlungsmöglichkeiten der Betroffenen. 16 Die anhand der Ergebnisse der Befragung identifizierbare Evidenz von strukturellen Diskriminierungen ist eingebettet in den sozialen Kontext europäischer Gesellschaften. Um auf diesen Kontext zurückführbare Benachteiligungen von bestimmten Personengruppen ad-äquat reagieren oder sie kompensieren zu können, müssten sozialpolitische Maßnahmen ansetzen, dies kann und soll nicht allein die Aufgabe der Antidiskriminierungsgesetzgebung sein. 15 Vgl. die Beiträge von Lembke/Liebscher und Naguib in diesem Band. 16 Vgl. den Beitrag von Ludwig/Apostolovski/Starl in diesem Band. 18

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