LEITFADEN VÄTERKARENZ

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "LEITFADEN VÄTERKARENZ"

Transkript

1 LEITFADEN VÄTERKARENZ Als Managementthema ist Väterkarenz Teil von qualitätsvoller und elternorientierter Personalpolitik. Dieser Leitfaden entstand im Rahmen der Informationsoffensive Väterkarenz 2011/2012, weshalb insbesondere auf den Umgang mit Väterkarenzen eingegangen wird. Selbstverständlich ist KarenzManagement* ein Thema, das Frauen und Männer in Unternehmen gleichermaßen betrifft! Für ArbeitgeberInnen, die MitarbeiterInnen an ihr Unternehmen binden wollen, ist es wichtig, Position zum Thema Väterkarenz zu beziehen. Denn echte Familienfreundlichkeit braucht ein klares Bekenntnis der Führungsebene, um im Unternehmen gelebt werden zu können. Wenn ein Karenzwunsch eines Mitarbeiters geäußert wird, entstehen unterschiedlichste Fragen für Personalverantwortliche in Unternehmen. Dieser Leitfaden informiert über alle Aspekte von Väterkarenz, die aus Unternehmenssicht relevant und im besten Fall im Vorfeld zu klären sind. Der Leitfaden dient als Orientierungshilfe und ergänzt die Rechtsberatungen Ihrer regionalen Wirtschaftskammern. Geht ein Mitarbeiter in Karenz, sollten Sie drei Phasen beachten: Vorbereitung der Karenz Tatsächliche Abwesenheit - Gestaltung der Karenz Wiedereinstieg nach der Karenz Der Leitfaden bietet Ihnen für jede dieser 3 Phasen die wichtigsten Infos, die es zu beachten gilt, inkl. praktischer Beispiele und Checklisten.

2 Zusätzlich bietet die Factbox einen kurzen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen, sodass Sie schnell und unkompliziert einen Fahrplan für die Umsetzung von Väterkarenz in Ihrem Unternehmen bekommen. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen ist der zeitliche Ablaufplan ein wichtiger Aspekt für die erfolgreiche Umsetzung der Karenz. Deswegen ist die rechtzeitige Planung ein wichtiger Erfolgsfaktor für das Unternehmen und den Mitarbeiter. Weitere Informationen rund um KarenzManagement* und Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben finden Sie auch auf der Website Factbox: Rechtliche Rahmenbedingungen Karenz & Elternteilzeit (Stand 2014) ACHTUNG: Sie müssen generell zwischen dem Anspruch auf Karenz (arbeitsrechtlicher Begriff, Ruhen der Arbeitspflicht, Entfall des Entgelts) und dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes unterscheiden. Vor allem gibt es unterschiedliche Meldefristen sowie Zuverdienstmöglichkeiten zu beachten. Die Wahl der Kinderbetreuungsgeld-Variante entscheidet mitunter darüber, wie lange Ihr Mitarbeiter Väterkarenz in Anspruch nehmen wird. Deswegen ist wichtig, dass auch Sie die Bestimmungen kennen! Arbeitsrechtliche Karenzregelungen Allgemein geltend für ArbeitnehmerInnen, HeimarbeiterInnen, BeamtInnen sowie Vertragsbedienstete des Bundes und der Länder. Voraussetzung: Das Kind lebt im gemeinsamen Haushalt. Karenzdauer: Karenzteilung: Meldefristen: Eine Karenz kann längstens bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden. Für Ihren karenzierten Mitarbeiter besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz! Die Karenz kann entweder ausschließlich von einem Elternteil oder abwechselnd von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden. Eine gleichzeitige Karenz beider Elternteile ist grundsätzlich nicht möglich. Allerdings ist die Möglichkeit einer Überlappung beim erstmaligen Wechsel im Ausmaß von 1 Monat vorgesehen. Die Karenz kann zwischen den Eltern 2x geteilt werden. Die Karenzteile müssen aneinander anschließen und jeder Teil muss mindestens zwei Monate betragen. Bei Überlappung (s.o.) verkürzt sich die höchstzulässige Karenzzeit um einen Monat und dauert bis zum Ablauf des 23. Lebensmonats des Kindes. Ihr Mitarbeiter muss eine Karenz, die im Anschluss an das Beschäftigungsverbot der Mutter beginnen soll, binnen 8 Wochen ab Geburt bekanntgeben. Eine Karenz, die nicht von vornherein für die Maximaldauer gemeldet wurde, kann einmal verlängert werden. Dies muss spätestens 3 Monate vor Ende der gemeldeten Karenz (wenn sie nur 2 Monate dauert, dann spätestens 2 Monate vor Ende der Karenz) bekanntgegeben werden. Bei Teilung der Karenz muss die Meldung drei Monate vor dem Ende der Karenz des jeweils anderen Elternteils erfolgen. Beträgt der erste Karenzteil weniger als drei Monate, so ist der zweite Karenzteil bis zum Ende der Schutzfrist der Mutter zu melden. abz*austria - kompetent für frauen und wirtschaft, Stand

3 Kündigungsschutz: Es besteht ein Kündigungsschutz ab Bekanntgabe der Karenz, frühestens vier Monate vor Beginn der Karenz, jedoch nicht vor der Geburt des Kindes, bis vier Wochen nach der Karenz. Arbeiten während der Karenz: Während der Karenz darf jedenfalls eine Beschäftigung unter der Geringfügigkeitsgrenze beim selben Arbeitgeber aufgenommen werden. Darüber hinaus sind die Zuverdienstgrenzen des gewählten Kinderbetreuungsgeldmodells zu beachten! Unter erhalten Sie weitere Infos zu den Zuverdienstgrenzen - Unterstützung bei der Berechnung der Zuverdienstgrenze bietet auch der KBG-Online- Rechner unter Kinderbetreuungsgeld (KBG) Voraussetzungen: Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind, Lebensmittelpunkt in Österreich, Bezug von Familienbeihilfe, Durchführung aller Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes 1988 (ab 2010: nur aus den vier Haupteinkunftsarten) darf die jeweilige(n) Zuverdienstgrenze(n) nicht übersteigen! 5 Kinderbetreuungsgeld-Varianten stehen zur Auswahl: Pauschal-Variante 1: Monate, rd. 436,-/Monat Pauschal-Variante 2: Monate, rd. 624,-/Monat Pauschal-Variante 3: Monate, rd. 800,-/Monat Pauschal-Variante 4: Monate, rd ,-/Monat Einkommensabhängige Variante 5: Monate, Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes ist einkommensabhängig und beträgt 80% des letzten Nettoeinkommens (mind. EUR 1.000,-, max. EUR 2.000,-) ACHTUNG: Die Angaben beziehen sich auf das Alter des Kindes! Beispiel: Das einkommensabhängige KBG kann von einem Elternteil maximal bis zum 12. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Bezieht auch der 2. Elternteil für mindestens 2 Monate das KBG, kann der Bezug bis zum 14. Lebensmonat des Kindes verlängert werden. Die Eltern können sich die gesamte Bezugsdauer frei aufteilen. Unabhängig von der gewählten Variante können sich die Eltern beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes zwei Mal abwechseln. Es können sich damit max. drei Blöcke ergeben, wobei ein Block mindestens zwei Monate dauern muss. Ein gleichzeitiger Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch beide Elternteile ist nicht möglich. HINWEIS: Der arbeitsrechtliche Anspruch Ihres Mitarbeiters auf Karenz ist unabhängig von seinem finanziellen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld! Elternteilzeit: Wenn Sie in Ihrem Betrieb mehr als 20 ArbeitnehmerInnen beschäftigen und das Arbeitsverhältnis Ihres Mitarbeiters länger als 3 Jahre (inkl. einer Väterkarenz) gedauert hat, hat er einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung sowie einen Anspruch auf Veränderung der Lage der Arbeitszeit. Für Ihren Mitarbeiter besteht ein besonderer Kündigungsund Entlassungsschutz bis 4 Wochen nach Ende der Elternteilzeit bzw. bis spätestens 4 Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes. Nach dem Ende des besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutzes besteht bei Inanspruchnahme der Teilzeit bzw. Änderung der Lage der Arbeitszeit bis längstens zum 7. Lebensjahr des Kindes ein Motivkündigungsschutz. abz*austria - kompetent für frauen und wirtschaft, Stand

4 Liegen die Anspruchsvoraussetzungen nicht vor, können Sie eine Teilzeitbeschäftigung bzw. Veränderung der Lage der Arbeitszeit bis zum vierten Geburtstag des Kindes mit Ihrem Arbeitnehmer vereinbaren. Es besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz bis vier Wochen nach Ende der Elternteilzeit bzw. der Änderung der Lage der Arbeitszeit. Pflegefreistellung bei Erkrankung des Kindes Bei Pflegebedürftigkeit des Kind oder wenn die übliche Betreuung ausfällt, hat ein Dienstnehmer Anspruch auf Pflegefreistellung wobei bei leiblichen Kindern der gemeinsame Haushalt nicht Voraussetzung ist. Pflegefreistellung kann bis zu einer Woche pro Jahr in Anspruch genommen werden bei Kindern unter 12 Jahren bis zu zwei Wochen pro Jahr. Zusätzlicher Hinweis: Es gibt auch die Möglichkeit mit dem Dienstgeber / der Dienstgeberin Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit im Ausmaß von 1-3 Monaten zu vereinbaren, wenn für ein minderjähriges Kinde die Pflegestufe 1 per Bescheid zuerkannt wurde. Genaue Informationen zum Nachlesen und den jeweils aktuellen rechtlichen Stand finden Sie unter: Elternkarenz-und-Elternteilzeit/Mutterschutz--Elternkarenz-teilzeit---Themenstartseite.html Sozialrecht/Arbeitsrecht/Dienstverhinderung-und-Krankenstand/Pflegefreistellung.html Sozialrecht/v/Die_Pflegekarenz_und_Pflegeteilzeit.html 1. Phase: Vorbereitung der Karenz: Information über rechtliche Rahmenbedingungen Ihre zuständige Wirtschaftskammer informiert und berät Sie über alle wesentlichen geltenden Rechtsbestimmungen. Hier erhalten Sie Informationen über Beginn, Dauer und Regelungen einer Karenz, Fristenläufe, Kündigungs- und Entlassungsschutz- Bestimmungen rund um Karenz und Elternteilzeit. siehe Factbox Rechtliche Rahmenbedingungen Karenz & Elternteilzeit Informationsblätter zu diesen Themen stehen auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich zum Download bereit. Erstellung des Zeitplans Gemeinsam mit Ihrem Mitarbeiter besprechen Sie die gewünschte Karenzdauer, den Karenzbeginn und die geplante Rückkehr ins Unternehmen. Erstellen Sie abgestimmt auf Ihre Planung im Unternehmen einen Zeitplan für die gesamte Dauer der Karenz. Vermerken Sie wichtige Fristen auf dem Zeitplan. abz*austria - kompetent für frauen und wirtschaft, Stand

5 Analyse des Tätigkeitsbereichs Mit einer Arbeitsplatzbeschreibung kann das Aufgabengebiet des zu karenzierenden Mitarbeiters genau aufgeschlüsselt werden. Schnüren Sie Arbeitspakete, die an Vertretungen übergeben werden können. Um eine Kontinuität im Arbeitsablauf sicherzustellen, ist eine Bestandsaufnahme über aktuelle Aufgaben und Zuständigkeiten unerlässlich. TIPP: Für die Analyse können Sie neben der Arbeitsplatzbeschreibung auch auf Aufzeichnung des letzten Mitarbeitergesprächs und Zeitaufzeichnungen zurückgreifen. Regelung einer Vertretung Soll eine Vertretung für die Zeit der Karenz neu aufgenommen werden, sind die vertraglichen Regelungen von Relevanz (z.b.: Befristung im Dienstvertrag, Option auf Verlängerung). Soll die Stelle nicht extern nachbesetzt werden, bedarf es einer klaren Aufteilung der Arbeitspakete an die KollegInnen. TIPP: Zu den vertraglichen Regelungen einer Karenzvertretung berät Sie ihre zuständige Wirtschaftskammer! Wissenstransfer Planung der Übergabe Um den gesicherten Wissenstransfer zu gewährleisten, sollte bereits in dieser Phase eine gute Dokumentation gesichert sein. Planen Sie die Übergabezeit bei Ihrer Zeitplanung mit ein. Definieren Sie den Übergabeprozess. TIPP: Tätigkeiten, Aufgaben- und Projektlisten mit aktueller Terminübersicht helfen, schnell eine Übergabe zu ermöglichen. Definition von Maßnahmen zum Kontakthalten während der Karenz Sichern Sie Informationsflüsse und kommunizieren Sie Veränderungsprozesse auch während der Karenz, indem Sie mit Ihrem Mitarbeiter bereits vor Karenzbeginn entsprechende Vereinbarungen treffen. TIPP: Binden Sie den Mitarbeiter auch bei sozialen Veranstaltungen mit ein (Einladungen zu Betriebsfesten, -ausflügen, -versammlungen). Stellen Sie einen Rahmen für Treffen mit Eltern in Karenz zur Verfügung z.b.: durch Organisation eines Karenzfrühstücks oder Fixierung eines Besuchstags im Unternehmen). Achten Sie darauf, dass der Mitarbeiter die Möglichkeit hat, weiterhin wichtige Informationen zu erhalten (z.b.: durch Firmenmagazine, Newsletter, Bilanzen, Protokolle). Weiterbildung in der Karenz Die Zeit der Karenz kann auf Wunsch des betroffenen Mitarbeiters für eine Weiterbildung genutzt werden, die auch für das Unternehmen Nutzen bringt. Besprechen Sie eventuelle Weiterbildungsvorhaben bereits vor Beginn der Karenz. abz*austria - kompetent für frauen und wirtschaft, Stand

6 TIPP: Sprechen Sie den Qualifikationswunsch und -bedarf Ihres Mitarbeiters an. Bieten Sie wichtige Fortbildungsveranstaltungen auch in der Zeit der Karenz an (z.b.: Schulung zum Einsatz neuer IKT-Anwendungen). Das ist insbesondere bei längeren Karenzphasen sinnvoll. Notfallplan Erstellen Sie einen Notfallplan, falls Umstände eintreten, die eine Abweichung von der bisherigen Planung notwendig machen (z.b.: deutliche Karenzverlängerung, die im Vorfeld nicht geplant war). Ziel ist die Sicherstellung eines reibungslosen Arbeitsablaufs. 2. Phase: Tatsächliche Abwesenheit Gestaltung der Karenz: Kontakthalten Stellen Sie sicher, dass die bereits definierten Maßnahmen umgesetzt werden. Ihr Mitarbeiter hat zudem ein Recht auf Information: Als ArbeitgeberIn sind Sie verpflichtet, über wichtige Betriebsgeschehnisse, die die Interessen des karenzierten Mitarbeiters betreffen (z.b.: betriebliche Umstrukturierungen), zu informieren. Vorbereitung auf den Wiedereinstieg Fixieren Sie im Vorfeld, ob Ihr Mitarbeiter zu denselben oder geänderten Konditionen ins Unternehmen zurückkehren wird (z.b.: Elternteilzeit). Klären Sie, welche flexiblen Arbeitszeitmodelle gegebenenfalls für den Mitarbeiter und Ihr Unternehmen sinnvoll sind. siehe Anhang Wiedereinstiegsgespräch TIPP: Stellen Sie bereits vorab eine Startbegleitung für den Mitarbeiter sicher. Lassen Sie Ihren Mitarbeiter wichtige kommende Termine (Besprechungen, Messen) zur besseren Planung bereits frühzeitig wissen damit Ihr Mitarbeiter rasch in den Unternehmensalltag einsteigen kann. 3. Phase: Wiedereinstieg nach der Karenz Wiedereinstiegsgespräch Das Gespräch dient für Ihren Mitarbeiter als Orientierung nach der Auszeit und sollte wesentlichen Informationen über Neuerungen (relevante Personalwechsel, geänderte Prozesse, Zuständigkeiten auf Teamebenen, etc.) für Ihren Mitarbeiter bieten. Dabei sollten Sie auch darauf eingehen, was sich aus Sicht des Mitarbeiters geändert hat. Oft entstehen während einer Auszeit neue Bedürfnisse oder Wünsche nach Veränderung, die man möglichst frühzeitig besprechen sollte. TIPPS: Gestalten Sie einen Fragebogen rund um die Auszeit und erhalten Sie damit nutzbares Wissen für zukünftige Väterkarenzen. Wenn Sie eine/n AnsprechpartnerIn für alle Fragen zur Väterkarenz definieren, machen Sie deutlich, dass Sie das Thema professionell und wertschätzend angehen. abz*austria - kompetent für frauen und wirtschaft, Stand

7 Angebot familienfreundlicher Maßnahmen im Unternehmen Stellen Sie die Maßnahmen, die Sie in Ihrem Unternehmen für Familien setzen, in den Vordergrund und informieren Sie Ihre Mitarbeiter über alle Angebote, die Sie unterstützen oder anbieten. TIPPS: Neben einem Betriebskindergarten gibt es vielfältige andere Lösungen auch für kleinere Unternehmen kooperieren Sie z.b.: mit einem ortsansässigen Kindergarten bzw. einer Spielgruppe oder eruieren Sie den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen auch bei benachbarten Unternehmen. Unterstützen Sie Eltern bei der Suche nach geeigneten Betreuungsplätzen (Stichworte: Tagesbetreuung, Ferienbetreuung, Zuschuss zur Kinderbetreuung). Durch Vätermentoring oder das Benennen einer Ansprechperson in Ihrem Unternehmen stellen Sie die Unterstützung von nachfolgenden Vätern sicher und erhöhen damit langfristig Ihre Attraktivität als begeehrte/r ArbeitgeberIn. Auch über die Arbeitszeitgestaltung und Tele-Working-Angebote lässt sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat kann hier eine gute Unterstützung sein. abz*austria - kompetent für frauen und wirtschaft, Stand

8 ANHANG Checkliste Phase 1: Vorbereitung der Karenz Was Wann Information über rechtliche Rahmenbedingungen Einholen der rechtlichen Informationen bzw. Beratung durch Ihre zuständige Wirtschaftskammer Erstellung des Zeitplans Abklären offener Urlaubsanspruch, Zeitguthaben bzw. Zeitdefizit und voraussichtlicher Geburtstermin (Personalabteilung) Gespräch mit Ihrem Mitarbeiter bezüglich Ausstieg UND Wiedereinstieg unter Berücksichtigung der unternehmensrelevanten Ziele (z.b.: Dauer der Auszeit, Anbindung, geringfügige Weiterbeschäftigung, Qualifikationserhalt bzw. -erwerb während der Karenzzeit, Arbeitsbedingungen nach der Karenz z.b. Elternteilzeit) Klärung und Gestaltung der vertraglichen Rahmenbedingungen für die Zeit NACH dem Wiedereinstieg (Personalabteilung) Informationen einholen über mögliche Angebote/Maßnahmen für bessere Vereinbarkeit im Unternehmen Übersicht über Termine, Fristen und nächste Schritte laut Karenz- bzw. Elternteilzeitregelungen verschaffen Analyse des Tätigkeitsbereichs Umfassende Bestandsaufnahme der aktuellen Aufgaben und Zuständigkeiten (mit Hilfe von Arbeitsplatzbeschreibungen, Aufzeichnungen aus dem letzten Mitarbeitergespräch, Zeitaufzeichnungen etc.) Schnüren von konkreten Arbeitspaketen, die auch an Vertretungen rasch übergeben werden können Regelung einer Vertretung Entscheidung, ob eine Ersatzkraft eingestellt werden soll. Bei Karenzvertretung: Klärung der vertraglichen Regelungen bei Neuaufnahmen (Einholen der rechtlichen Informationen bzw. Beratung bei der zuständigen Wirtschaftskammer; Personalabteilung: Such- & Auswahlprozess!) Bei interner Vertretungslösung: Ressourcenplanung und Kommunikation an eingebundene MitarbeiterInnen abz*austria - kompetent für frauen und wirtschaft, Stand

9 Wissenstransfer Planung der Übergabe Auflistung aller offenen und wichtigen Aktivitäten zum Zeitpunkt der Übergabe Klärung der Kommunikationsfragen: Wer ist für welche Kommunikation zuständig? Auch informelles Wissen ist wichtig! Aufteilung der definierten Arbeitspakete an die Karenzvertretung(en) Definition von Maßnahmen zum Kontakthalten während der Karenz Definition der Zuständigkeit für interne, wichtige Informationsweitergabe und Entscheidung über Relevanz der Informationen Klärung der technischen und unternehmensüblichen Möglichkeiten (Stichwort Intranet-Zugang) Treffen einer Vereinbarung über gewünschtes Kontakthalten mit dem Mitarbeiter Angebot einer geringfügigen Beschäftigung oder Projektarbeit Gespräch mit dem Mitarbeiter Weiterbildung in der Karenz Notfallplan Feststellung des möglichen Qualifikationswunschs und -bedarfs des Mitarbeiters Abklärung des internen Weiterbildungsangebots Informationen einholen über Finanzierungsmöglichkeiten von Weiterbildung (z.b.: AMS-Förderungen, AK-Bildungsgutschein, WAFF-Förderung) Unterstützung beim Such- und Auswahlprozess der optimalen Weiterbildung Aufstellung der aktuellen Tätigkeiten, Aufgaben- und Projektliste des Mitarbeiters mit detaillierter, weitergabefähiger Terminübersicht Ansprechperson(en) während der Zeit der Abwesenheit des Mitarbeiters bestimmen (in Abstimmung mit der Personalabteilung) abz*austria - kompetent für frauen und wirtschaft, Stand

10 Checkliste Phase 2: Tatsächliche Abwesenheit - Gestaltung der Karenz Was Wann Kontakthalten Regelmäßige Weitergabe von relevanten Informationen und Nachrichten (z.b.: MitarbeiterInnen-Zeitung, Einladungen zu Betriebsveranstaltungen, weiterer Zugang zum Intranet des Unternehmens) Treffen mit karenziertem Mitarbeiter oder Besuch des Mitarbeiters im Unternehmen Organisation von Netzwerktreffen karenzierter Mitarbeiter(Innen) Vorbereitung auf den Wiedereinstieg Abklären der endgültigen vertraglichen Rahmenbedingungen für den Wiedereinstieg (z.b.: Elternteilzeit, Anpassung an eventuell zu berücksichtigende Änderungen hinsichtlich Lage der Arbeitszeit, Arbeitspensum bei Rückkehr) (Personalabteilung) Sicherstellung der betrieblichen Angebote/Maßnahmen für bessere Vereinbarkeit im Unternehmen Ansprechperson zur Startbegleitung benennen (Team) Vorbereitung des Wiedereinstiegsgesprächs: Sammlung von wichtigen Informationen für den Mitarbeiter (z.b.: Änderungen im Unternehmen oder Team, neue MitarbeiterInnen, andere arbeitsplatz-relevante Informationen) Checkliste Phase 3: Wiedereinstieg nach der Karenz Was Wann Wiedereinstiegsgespräch Wiedereinstiegsgespräch Start in den Arbeitsalltag Fragebogen zur Erhebung und Evaluierung Ihres Väter-KarenzManagements aus Sicht Ihres Mitarbeiters Angebot familienfreundlicher Maßnahmen im Unternehmen Überlegung, welche bereits vorhandenen Angebote für Ihren Mitarbeiter in Frage kommen und diesen beim Wiedereinstieg unterstützen Informationen über Angebot an flexiblen Arbeitszeitregelungen (Job-sharing, Gleitzeit, Flexibilisierung der Lage der Arbeitszeit) abz*austria - kompetent für frauen und wirtschaft, Stand

11 Anhang: Wiedereinstiegsgespräch Wiedereinstiegsgespräch WER? Mitarbeiter mit Führungskraft (bestenfalls auch mit MentorIn/StartbegleiterIn) WANN? Termin für das Wiedereinstiegsgespräch am 1. Arbeitstag vereinbaren: Gesprächstermin im Laufe der ersten Arbeitswoche festlegen WOZU? Definition von Zielen und Unterstützungsmöglichkeiten für den Mitarbeiter und für die Führungskraft klären und festlegen WIE? Vorbereitung des Wiedereinstiegsgesprächs durch das Sammeln von Informationen vor und in der ersten Arbeitswoche durch den Mitarbeiter (z.b.: Was kann der Mitarbeiter Neues/Ergänzendes einbringen? Welche Unterstützung ist für ihn hilfreich? Wie sieht die Startbegleitung im optimalen Fall aus Mitarbeitersicht aus?) und die Führungskraft (z.b.: Wie kann die Führungskraft oder Teammitglieder den Mitarbeiter in den ersten Arbeitswochen unterstützen?) WAS? Konkretes Klären von definierten Zielen für die Zeit der Einarbeitung, Mitteilung von Änderungen/Neuerungen im Team/Abteilung/Unternehmen, Besprechung von Unterstützungsmöglichkeiten durch die Führungskraft (z.b.: Einladung zu wichtigen Meetings, Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen) - Vereinbarkeit ist ein Managementthema. abz*austria hat mit dem Kompetenzfeld Vereinbarkeit Beruf.Familie.Privatleben jene Vereinbarungen fokussiert, die zwischen Wirtschaftsunternehmen und ihren MitarbeiterInnen getroffen werden können, um Win-win-solutions für alle Beteiligten zu entwickeln: für die MitarbeiterInnen, ihre PartnerInnen, ihre Kinder und ihre ArbeitgeberInnen. Dabei ist zu beachten: Der Wiedereinstieg beginnt beim Ausstieg. - Mit dem Systematischen Auszeiten- und KarenzManagement* von abz*austria kann ein Unternehmen aufzeigen, dass es um die kontinuierliche Weiterentwicklung der Lebens- und Arbeitsqualität seiner MitarbeiterInnen bemüht ist. Der Ruf, der dem Unternehmen in Folge als attraktive/r ArbeitgeberIn vorauseilt, wird sich auch im Bemühen, um potentielle motivierte und erfolgreiche MitarbeiterInnen und deren langfristige Bindung positiv auswirken und damit Kostenersparnisse zu erzielen. abz*austria - kompetent für frauen und wirtschaft, Stand

12 Zum Thema Väterkarenz und Arbeitszeitflexibilisierung stehen Ihnen ExpertInnen zur Verfügung, die Sie kompetent und individuell beraten. Kontakt abz*austria: Simmeringer Hauptstr. 152, A-1110 Wien Tel: ++43/1/ abz*austria - kompetent für frauen und wirtschaft, Stand