Durchlässigkeit in der Berufsbildung Status quo und Perspektiven in Österreich. Belinda Hödl 10. Mai 2012
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1 Durchlässigkeit in der Berufsbildung Status quo und Perspektiven in Österreich Belinda Hödl 10. Mai 2012
2 Österreich verfügt über spezifische Stärke in der Berufsbildung auf der Sekundarebene Ausgangslage Ausrichtung der Bildungs- und Wirtschaftskultur an beruflicher Erstausbildung Gut ausgebaute Berufsbildung auf der Sek II: Parallelität von Lehre und BMHS Status quo: Kompetenzanerkennung als Experimentierfeld Ansätze von top down und bottom up Relevanz wird erkannt, Projekte entstehen und werden ausgebaut
3 Beispiel 1: Ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung Non-formal oder informell erworbene Lernergebnisse berechtigen ausnahmsweise zur Zulassung zur Lehrabschlussprüfung 23 Abs. 5 Berufsausbildungsgesetz: Vollendung des 18. Lebensjahrs und Glaubhaft machen, dass auf andere Weise die erforderlichen Fertigkeiten und Kompetenzen erworben haben oder Zurücklegung von mindestens der Hälfte der Lehrzeit ohne Möglichkeit einen Lehrvertrag abzuschließen Glaubhaft machen : Nachweis durch Dienstzeugnis (informell) Nachweis über berufsspezifischen Kursbesuch (non-formal) Insgesamt treten pro Jahr rund Personen zur LAP an, davon werden über Prüfungen außerordentlich zugelassen.
4 Exkurs: Pilotprojekt Du kannst was! Sonderfall der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung durch stärkere Individualisierung Lehrabschlusszeugnis durch Erfassung, Anerkennung und Validierung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen Voraussetzung: Mindestalter 22 Jahre und mehrjährige Berufserfahrung im ausgewählten Pilotberuf Neungliedriges Verfahren Ohne weitere Prüfung werden non-formal und informell erworbene Lernergebnisse als gleichwertig anerkannt. Lehrlingsstelle fertig Zeugnis aus. Keine gesetzliche Verpflichtung, die non-formal und informell erworbene Lernergebnisse als gleichwertig mit der LAP anzuerkennen
5 Exkurs: Pilotprojekt Du kannst was! 197 Interessent/innen 155 Beratungen 99 Teilnahmen 72 Lehrabschlussprüfungs-Zeugnisse Resultat: 72,7 % Erfolgsquote 26% 38% 1% 35% Jahre Jahre Jahre über 51 Jahre
6 Beispiel 2: Verleihung des Titels HTL Ingenieur Musterbeispiel der Anerkennung von informellen und non-formalen Lernergebnissen auf gehobenem fachlichen Niveau Voraussetzung: Absolvierung der Reife- und Diplomprüfung an HTL und mindestens dreijährige fachbezogene Praxis auf gehobenem Anforderungsniveau Lernergebnisse: Informell: Praxiszeiten im Unternehmen Non-formal: Hohe Quote bei Teilnahme an Kursen der Erwachsenenbildung Status quo: Großer Bedarf seitens der Wirtschaft an HTL-Ingenieuren Rückbindung an Bildungssystem fehlt
7 Beispiel 3: Nicht-traditionelle Zugänge zu Regelstudien/Lehrgängen an Hochschulen Innovation für Österreichischen Hochschulsektor: Personen mit einschlägiger beruflicher Erfahrung können auch ohne Hochschulreife ein Fachhochschulstudium beginnen. Erläuternde Bemerkungen zum FHStG: Absolvierung einer mindestens dreijährigen BMS oder Abschluss im dualen System Konkrete Zugangsvoraussetzungen obliegen der Autonomie der Studiengangsleitung. Zusatzprüfungen, auch non-formaler Natur, können verlangt werden. Von insgesamt Studierenden an FH sind etwa Studierende mit nicht-traditionellem Zugang - also rund 6 %.
8 Das FHStG bietet den gesetzlichen Rahmen für die Anrechnung nachgewiesener Kenntnisse auf bis zu vier Semester.
9 These: Wir benötigen die strategische Weiterentwicklung der Berufsbildung auf tertiärer Ebene. Ausgangslage: Gut ausgebaute Berufsbildung auf der Sek II durch die Parallelität von dualem System der Lehre und BMHS Erfolgreiche Arbeitsmarkteinmündung: Hohe Nachfrage am Arbeitsmarkt nach Abschlüssen der Berufsbildung. Aber: Demographische Entwicklung und Gefahr abnehmender Attraktivität der Berufsbildung, insbesondere der Lehrlingsausbildung: Die Zahl der Lehrlinge droht in den nächsten 14 Jahren von derzeit fast auf abzusinken. Sogwirkung des Tertiärsektors ist nicht stark genug um Stärke Österreichs in der Berufsbildung auf der Sekundarebene aufrecht zu erhalten.
10 Drohszenario: Fachkräftemangel Vorsicht: Kurzschluss 1: Höhere Qualifikationen = Universitäts- und Fachhochschulabschlüsse Kurzschluss 2: Berufsbildung an Universitäten
11 Impuls von außen: Bologna und EQR als Chance Nicht institutionelle und Input-Faktoren sollen entscheiden. Sondern Qualifikationen auf Basis von Lernergebnissen Gleichwertigkeit (Nicht: Gleichartigkeit) von Abschlüssen innerhalb unterschiedlicher Kontexte: 1) Bachelor Professional an Berufsakademie Quellenachweis: Thomas Mayr, ibw, Höhere Berufsbildung Mögliche Gesamtlösung, Wien 2011.
12 Dritte Säule im tertiären Bildungssektor: Die Berufsakademie
13 Die Berufsakademie: Konsolidierung und Weiterentwicklung beruflicher Abschlüsse im tertiären Bildungssektor Deutliche Aufwertung der Berufsbildung auf allen Bildungsstufen: Stärkung und Weiterentwicklung der Berufsbildung im tertiären Bildungssektor. Einschlägige und bereits bestehende Abschlüsse konsolidieren und in ihrer Sichtbarkeit und damit Attraktivität stärken. Zusätzlich: Höherqualifizierungen und Übertritt von beruflich Qualifizierten in den tertiären Bildungsbereich Aber: Nicht an (Privat-)Universitäten und Fachhochschulen Dritte Säule ist eine gleichwertige, aber andersartige Alternative. Innerhalb der Fachbereiche auch Durchlässigkeit zu (Privat-)Universitäten und Fachhochschulen erforderlichenfalls kombiniert mit nachzuweisenden Zusatzqualifikationen.
14 Neues Gesetz: Berufsakademie-Studiengesetz Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung Akkreditierung bei Qualitätssicherungsagentur AQA.Austria Erhalter: Juristische Person Finanzierungsverbot des Bundes Zugangsvoraussetzung: LAP oder zumindest dreijährige BMS sowie zumindest zweijährige fachbezogene Berufserfahrung Berufsbegleitend Bologna-Abschluss Bachelor professional (NQR 6)
15 Klar definierte Standards: Aufbau des Berufsakademie-Bachelorstudiengang Marketing-Management
16 Anrechnung non-formaler und informeller Lernergebnisse beim Studium an der Berufsakademie Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse 13. (1) Bezüglich der Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse gilt das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung. Die Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich Inhalt und Umfang der zu erlassenden Lehrveranstaltungen ist auf Antrag der oder des Studierenden festzustellen. Bei Feststellung der Gleichwertigkeit sind positiv absolvierte Prüfungen anzuerkennen. Eine Wissensüberprüfung ist in diesen Fällen nicht vorzusehen. (2) Besondere Kenntnisse bzw. Erfahrungen aus der beruflichen Praxis sind in Bezug auf die Anrechnung von Lehrveranstaltungen bzw. des Berufspraktikums zu berücksichtigen; das gilt insbesondere für berufsbegleitend organisierte Studiengänge und Studiengangsteile. (3) Folgende Nachweise sind jedenfalls zu berücksichtigen: 1. Zeugnis über eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung ( 20 GewO), 2. Zeugnis über eine erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung für sonstige Gewerbe ( 22 GewO), 3. Zeugnis über eine erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung ( 23 GewO).
17 Anrechnung non-formaler und informeller Lernergebnisse beim Studium an der Berufsakademie
18 Schafft Österreich diese stärkere Diversifizierung des Hochschulsektors?
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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