Departement Finanzen und Gesundheit. Gesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Informatikgesetz; InfG)

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1 Departement Finanzen und Gesundheit Gesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Informatikgesetz; InfG)

2 Ausgangslage : Im Hinblick auf die Gemeindestrukturreform entschieden sich der Regierungsrat und die Gemeinden für eine gemeinsame Informationsführung. Es werden Einsparungen von 0,5-1 Mio. Fr. angestrebt. Die Art und Weise eines Beitritts des Kantons sollten zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden; : Die Glarus hoch3 AG startet mit dem operativen Betrieb der IKT-Leistungen für die fusionierten Gemeinden und die Technischen Betriebe; : Externe Evaluation bestätigt kostengünstige IT; : Die Verträge der Glarus hoch3 AG mit dem externem IT-Dienstleister und Geschäftsführer laufen aus. Departement Finanzen und Gesundheit 2

3 Informatikorganisation von Kanton und Gemeinden Kanton Gemeinden Bezeichnung Abteilung Informatik Glarus hoch3 AG Rechtsform Abteilung der kantonalen Verwaltung Aktiengesellschaft Eigentum 100% Kanton zu je 25% im Besitz des Kantons und der drei Gemeinden (inkl. Technische Betriebe) Mitarbeiter 600 Stellenprozent (6 Mitarbeiter) + 2 Lernende Benutzer 520 Benutzer 521 Benutzer Keine. Geschäftsführung und Leistungserbringung sind vertraglich an das Unternehmen axcelerate-solutions AG ausgelagert. Betreute Arbeitsplätze Aufwand Arbeitsplätze in der Verwaltung Arbeitsplätze im Schulbereich 3,0 Mio. Fr., davon: - Personalaufwand: 0,7 Mio. Fr. - Sachaufwand: 1,8 Mio. Fr. - Abschreibungen: 0,5 Mio. Fr. 406 Arbeitsplätze 3,6 Mio. Fr., davon : - Personalaufwand: 0,0 Mio. Fr. - Sachaufwand: 2,5 Mio. Fr. - Abschreibungen: 1,1 Mio. Fr. Departement Finanzen und Gesundheit 3

4 Vorvernehmlassung Glarus hoch3 AG Fragestellung: Ist es für ihre Gemeinde bzw. ihr Unternehmen vorstellbar, dass die Produkte und Dienstleistungen von Glarus hoch3 AG künftig: 1. Gemeinsam mit dem Kanton erstellt werden, indem die heutigen Dienstleistungen von Glarus hoch3 AG durch den kantonalen Informatikdienst erbracht werden? 2. Die Dienstleistungen gemeinsam mit dem Kanton auf der Plattform von Glarus hoch3 AG erbracht werden? 3. Glarus hoch3 AG mit einem eigenen Geschäftsführer / Projektleiter Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit einem Drittunternehmen erbringt? Ergebnis: Alle Aktionäre (Kanton, Gemeinden, Technische Betriebe) reichten eine Vernehmlassungsantwort ein. Die Variante 2 wurde im Grundsatz vorbehaltlos, die Varianten 1 und 3 grossmehrheitlich unterstützt. Departement Finanzen und Gesundheit 4

5 Vorteile einer gemeinsamen Informatikorganisation - Ein starker Partner; - Fachwissen und Erfahrung in der Organisation dank eigenem Personal; - Spezialisierung und entsprechend vertieftes Fachwissen aufgrund Grösse; - Stellvertretungen sind sichergestellt; - Koordination bei gemeinsamen Vorhaben wird einfacher; - Reduktion der Schnittstellen durch gemeinsame Standards; - Mengenrabatte aufgrund höherer Anzahl an Arbeitsplätzen; - Produktivitätsgewinne und Kosteneinsparungen aufgrund Konsolidierung von Prozessen, Hardware, Software und Infrastruktur; - Datenschutz wird zentral gewährleistet. Departement Finanzen und Gesundheit 5

6 Nachteile einer gemeinsamen Informatikorganisation - Reduktion der Nähe und Kenntnisse vor Ort der einzelnen Mitarbeiter; - Reduktion des Einflusses von Regierungsrat und Landrat auf die kantonale Informatik; - Standardisierung führt zu einem Verlust an Flexibilität. Departement Finanzen und Gesundheit 6

7 Rechtliches - Rechtliche Grundlage: Auslagerung der kantonalen Informatik benötigt zwingend eine formelle gesetzliche Grundlage (Art. 103 Abs. 4 KV) - Rechtsform: Es wurde eine (spezialgesetzliche) Aktiengesellschaft und eine selbstständig öffentlich-rechtliche Anstalt geprüft. Empfehlung für Anstalt, da: - Grosse Nähe zur allgemeinen Verwaltungstätigkeit; - Keine wettbewerbswirtschaftliche Tätigkeit; - Nutzung von Synergien, indem bspw. Personaladministration oder Buchhaltung durch Kanton erfolgen. Dies bedingt einheitliche personal- und finanzrechtliche Grundlagen. Departement Finanzen und Gesundheit 7

8 Informatikdienste Glarus: Aufgaben Die Informatikdienste Glarus haben den Auftrag, ihren Kunden eine zuverlässige, stabile, verfügbare und sichere IKT-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, die sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben (Art. 4): a. Evaluation und Definition der übergeordneten Informations- und Kommunikationstechnologiearchitektur, Standards und Anwendungsrichtlinien; b. Beschaffung der Informatik- und Kommunikationsmittel; c. Einrichtung und Betreuung von Arbeitsplätzen; d. Betrieb der Basisinfrastruktur; e. Betrieb von Fachanwendungen; f. Gewährleistung der Daten- und Betriebssicherheit; g. Leitung oder Unterstützung von Projekten; h. Beratung für die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien. Departement Finanzen und Gesundheit 8

9 Informatikdienste Glarus: (verpflichtete) Kunden Informatikdienste Glarus Kanton Glarus Nord Glarus Glarus Süd Dritte Verwaltung Verwaltung Verwaltung Verwaltung Spitexvereine Schulen Schulen Schulen Schulen Glarner Pensionskasse Gerichte Technische Betriebe Technische Betriebe Technische Betriebe Weitere? Glarnersach Alters- und Pflegeheime Alters- und Pflegeheime Alters- und Pflegeheime Bisherige (und neu gesetzlich verpflichtete) Leistungsbezüger Neue (verpflichtete) Leistungsbezüger - Übergangsfrist bis Dritte mit öffentlichem Zweck und Tätigkeit im Kanton Glarus (tw. bereits bisher Kunden auf Basis LA) Departement Finanzen und Gesundheit 9

10 Informatikdienste Glarus: Organisation Regierungsrat Kanton Glarus Gemeinderat Glarus Nord Gemeinderat Glarus Gemeinderat Glarus Süd Aufsichtskommission Revisionsstelle Verwaltungskommission Geschäftsleitung Departement Finanzen und Gesundheit 10

11 Informatikdienste Glarus: Finanzierung 1 - Leistungsauftrag (LA) und Globalbudget (GB); - Ablauf: Informatikdienste Glarus erheben Bedarf der einzelnen Kunden Erstellung LA und GB durch Verwaltungskommission Genehmigung LA und GB durch Aufsichtskommission Leistungserbringung durch Informatikdienste Glarus Verursachergerechte Verrechnung an Leistungsbezüger gemäss Preisen in Globalbudget Departement Finanzen und Gesundheit 11

12 Informatikdienste Glarus: Finanzierung 2 in Fr Investitionskosten Kanton Glarus hoch Informatikdienste Glarus Personal- und Sachaufwand Kanton Glarus hoch Informatikdienste Glarus Der Finanzplan basiert auf den Planrechnungen des kantonalen Informatikdienstes und der Glarus hoch3 AG (Stand: August 2015). Neue Kunden wie z. B. die Alters- und Pflegeheime sind nicht berücksichtigt. Departement Finanzen und Gesundheit 12

13 Informatikdienste Glarus: Weiteres - Mitarbeiter: - 12 Mitarbeiter (VZÄ) - 4 Lernende - Infrastruktur: - Standort: Glarus (zentrale Lage) - Büroräume inkl. Werkstatt - Rechenzentrum GOPS Departement Finanzen und Gesundheit 13

14 Situation bei einer Ablehnung - Situation für Gemeinden und Technische Betriebe ist schwierig. Es sind drei Optionen denkbar: 1. Die Glarus hoch3 AG beauftragt für die Leistungserbringung weiterhin einen externen IT-Dienstleister. Die heutigen Probleme (keine eigene Mitarbeiter, Corporate-Governance-Problematik) bleiben bestehen. 2. Gemeinden künden den Auftrag an Glarus hoch3 AG und suchen je eigene Lösungen. Die Koordination der Gemeinden untereinander und mit dem Kanton wird schwieriger. 3. Die Glarus hoch3 AG stellt eigene Mitarbeiter an und existiert autonom weiter. - Situation Kanton: Keine direkte Änderung. Bei Variante 2 wird die Zusammenarbeit mit den Gemeinden sicher schwieriger. Departement Finanzen und Gesundheit 14

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