Erläuterungen und Hinweise zu den Daten des Luftüberwachungs- und Informationssystems Sachsen-Anhalt (LÜSA) Partikel PM 10 Belastung am

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1 Erläuterungen und Hinweise zu den Daten des Luftüberwachungs- und Informationssystems Sachsen-Anhalt (LÜSA) Partikel PM 10 Belastung am µg/m³

2 1 Erläuterungen und Hinweise zu den Daten des Luftüberwachungs- und Informationssystems Sachsen-Anhalt (LÜSA) Fachbereich Immissionsschutz, Klimaschutz Fachgebiet Imissionsüberwachung, -meteorologie, -begutachtung Autoren: Kontakt: Sabine Willberg Petra Kaminski Torsten Bayer Standort Magdeburg PSF 1923 Magdeburg, Sitz: Wallonerberg 6-7, Magdeburg, Telefon (0391) Version 1.1/2015 (Mai 2015) Titelbilder: Quelle LÜSA Luftmessstation Halle/Merseburger Straße (links), Kartendarstellung der Partikel PM 10 -Belastung am (rechts), Diagramm Entwicklung der Luftschadstoffbelastung in Sachsen-Anhalt (unten)

3 2 Inhalt 1 Einleitung Daten des LÜSA Plausibilisierung der Daten Behandlung von Daten unterhalb der Nachweisgrenze des verwendeten Messgerätes Normzustand nach 39. BImSchV Anlage Temperatur- und Druckbezug bei Gasen Temperatur- und Druckbezug bei Partikeln und in Partikeln zu analysierenden Stoffen Zeitbezug Kriterien zur Prüfung der Gültigkeit bei der Aggregation der Daten und der Berechnung der statistischen Parameter Für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel (PM 10 und PM 2,5 ), Blei, Arsen, Kadmium, Nickel, Benzo[a]pyren, Benzol und Kohlenmonoxid (39. BImSchV; Anlage 11 A) Für Ozon (39. BImSchV; Anlage 7) Für in 3.1 und 3.2 nicht geregelte Stoffe Regelungen zur Rundung von aggregierten Daten und statistischen Parametern Veröffentlichung der Daten Im Internet verfügbare Daten Smartphone-App zur Luftqualität in Sachsen-Anhalt (LÜSA-App) Weitere Verwendung der Daten Rechtsgrundlagen Bewertungsmaßstäbe... 19

4 3 1 Einleitung Die kontinuierliche Beurteilung der Luftqualität in Sachsen - Anhalt erfolgt in Zuständigkeit des Landesamtes für Umweltschutz. Für diese Immissionseinschätzungen spielen Messungen eine entscheidende Rolle. Der größte Teil der Immissionsmessungen wird im Rahmen des Luftüberwachungs- und Informationssystems Sachsen - Anhalt (LÜSA) durchgeführt. Im Falle des LÜSA handelt es sich um ein integriertes Mess- und Informationssystem, das im near - real - time Betrieb rund um die Uhr die Luftbeschaffenheitsdaten im Land erfasst und für verschiedenste Nutzer und Zwecke bereitstellt. Das LÜSA besteht aus ortsfesten, im Land Sachsen-Anhalt verteilten Messstationen, die durch ein Immissionsmessfahrzeug für orientierende Messungen an variablen Standorten sowie diskontinuierliche Messungen und Staubniederschlagsermittlungen ergänzt werden. Die in den Messstationen gewonnenen Messdaten werden von der LÜSA - Messnetzzentrale abgerufen und praktisch online im Internet veröffentlicht. Im Folgenden sollen Erläuterungen und Hinweise für die Handhabung und Beurteilung der online veröffentlichten bzw. anderweitig zur Verfügung gestellten LÜSA - Messdaten gegeben werden. Des Weiteren werden die verwendeten Rechtsgrundlagen, die Grenz- und Zielwerte sowie die Alarmund Informationsschwellen für Luftschadstoffe zur Beurteilung der Immissionsmessdaten angeführt.

5 4 2 Daten des LÜSA 2.1 Plausibilisierung der Daten Um die Richtigkeit der Messergebnisse sicher zu stellen ist eine ständige Qualitätskontrolle von Messgeräten, Verfahren und Daten notwendig. Die Plausibilitätskontrolle der Messdaten im Luftüberwachungs- und Informationssystem Sachsen- Anhalt (LÜSA) unterteilt sich in vier Stufen. Stufe 1 - Automatische Vorprüfung Die automatische Vorprüfung als erste Stufe der Plausibilitätskontrolle ist nochmals in zwei Abschnitte unterteilt: automatische Vorprüfung in der Station: Automatische Prüfung der Gültigkeit des alle 5 Sekunden ermittelten Messwertes und Prüfung auf Verfügbarkeit. Bei mindestens 75 % plausibler Werte erfolgt die Verdichtung der 5-Sekunden-Mittelwerte zu 1-Minuten-Mittelwerten bzw. 30-Minuten-Mittelwerten. automatische Vorprüfung in der Messnetzzentrale: Nach der Übertragung der 30-Minuten-Mittelwerte an die Messnetzzentrale erfolgt die automatische Plausibilisierung, bei der auf der Basis definierter Prüfvorschriften verschiedene Vorprüfungen der Halbstundenmittelwerte durchgeführt werden. Stufe 2 - Manuelle Vorprüfung Die manuelle Vorprüfung als zweite Stufe der Plausibilitätskontrolle besteht aus einer täglichen Kontrolle der ordnungsgemäßen Funktion der Messgeräte und Messcontainer (tägliche manuelle Funktionskontrolle) und einer täglichen manuellen Überprüfung der Daten auf Plausibilität unter Einbeziehung von Erfahrungswerten und Verlaufsmodellberechnungen. Stufe 3 - monatliche Prüfung und Stufe 4 - jährliche Prüfung In Stufe 3 und 4 werden grafische Verläufe der 30-Minuten Mittelwerte eines Monats bzw. eines Jahres sowie der verdichteten Kenngrößen des vergangenen Monats bzw. Jahres nochmals auf Plausibilität geprüft. Nach Abschluss der Prüfungen in Stufe 4 werden die Daten auch im Immissionsschutzbericht des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt veröffentlicht und gelten damit als endgültig validiert.

6 5 Messwerte kleiner als die negative Nachweisgrenze sind ungültig. Messwerte größer gleich negative Nachweisgrenze gehen unverändert in die Berechnung von statistischen Parametern ein. Ist auch das Ergebnis kleiner als die Nachweisgrenze, so wird es auf die halbe Nachweisgrenze gesetzt. Tabelle 1: Nachweisgrenzen der im LÜSA verwendeten Messgeräte (gültig ab 2012) Komponente [Einheit] 2.2 Behandlung von Daten unterhalb der Nachweisgrenze des verwendeten Messgerätes Nachweisgrenze ½ - Nachweisgrenze CO [µg/m³] 13 6,5 H 2 S [µg/m³] 2,3 1,2 NO x [ppb] 2 1 NO [µg/m³] 2 1 NO 2 [µg/m³] 4 2 O 3 [µg/m³] 3 1,5 SO 2 [µg/m³] 1 0,5 Benzol [µg/m³] 0,2 0,1 Toluol [µg/m³] 0,2 0,1 Xylole [µg/m³] 0,2 0,1 Partikel PM 10 [µg/m³] bis ,5 Partikel PM 10 [µg/m³] ab ,5 Partikel PM 2.5 [µg/m³] bis ,5 Partikel PM 2.5 [µg/m³] ab ,5 Staub [µg/m³] Normzustand nach 39. BImSchV 1 Anlage 6 Um die Immissionsmessungen der Bundesländer und der Länder der Europäischen Union vergleichen zu können, werden Umgebungsbedingungen und Referenzverfahren für die Kalibrierungen der Immissionsmessgeräte vorgeschrieben Temperatur- und Druckbezug bei Gasen Bei allen gasförmigen Stoffen (SO 2, NO, NO 2, CO, CO 2, Benzol, Toluol und Xylole) außer Ozon ist die Massenkonzentration auf 273,15 Kelvin (0 C) und 101,3 Kilopascal ab 1999 auf 293,15 Kelvin (20 C) und 101,3 Kilopascal (Normzustand) bezogen. Die Messungen des Ozons vor April 1994 beruhten auf der Kaliumiodid-Methode als Referenzverfahren. Danach wurde in Abstimmung der Bundesländer entsprechend den zu dieser Zeit geltenden EG- Forderungen einheitlich das "direkte photometrische Verfahren" ("UV-Methode") als Referenzverfahren eingeführt, was zu einer rechnerischen Verringerung der Messwerte um ca. 10 % führte. Bis zum Sommer 1995 waren die Ozonmesswerte auf 273 K normiert. Mit der Änderung des BImSchG zur Einführung des 40 a-e im Juli 1995 wurde diese Normierung auf 293 K geändert, und damit in Übereinstimmung mit der EG-Richtlinie über die Luftverschmutzung durch Ozon (92/72/EWG) gebracht. Die Ozonmesswerte verringerten sich dadurch nochmals rechnerisch um 7 %. Betont sei hier, dass die tat- 1 Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen 39. BImSchV)

7 6 sächlichen Ozonkonzentrationen in der Außenluft durch die Änderungen der Referenz- und Bezugsgrößen nicht verringert wurden, sondern die Messungen nun unter den Voraussetzungen erfolgen, wie sie für den Vergleich mit den Bewertungsmaßstäben der 39. BImSchV vom 05. August 2010 für Ozon notwendig sind. Besteht der Wunsch, die bis einschließlich 1998 gemessenen Werte der Komponenten SO 2, NO, NO 2, CO, CO 2, Benzol, Toluol und Xylole mit den ab 1999 gemessenen Werten zu vergleichen, wäre die folgende rechnerische Anpassung der alten Daten an die seit 1999 geltende Temperaturnormierung möglich: umgerechneter Messwert = Messwert * 273/293. Beim Ozon wurden die unter den alten Bedingungen gemessenen Jahreswerte hier bereits rechnerisch angepasst. Ab 1998 wurden zur Angleichung der automatischen TSP-, PM 10 - und PM 2,5 -Messungen an das europaweit gültige Referenzverfahren Funktionen angewandt Temperatur- und Druckbezug bei Partikeln und in Partikeln zu analysierenden Stoffen Bei Partikeln und in Partikeln zu analysierenden Stoffen (zum Beispiel Blei) werden für die Angabe des Probenvolumens die Umgebungsbedingungen Lufttemperatur und Luftdruck am Tag der Messungen zu Grunde gelegt. 2.4 Zeitbezug Die im Menüpunkt Aktuelle Daten veröffentlichten Daten werden in Ortszeit veröffentlicht (MEZ 2 bzw. MESZ 3 ). Alle anderen Daten beziehen sich ausschließlich auf MEZ. 2 MEZ: Mitteleuropäische Zeit 3 MESZ: Mitteleuropäische Sommerzeit

8 7 3 Kriterien zur Prüfung der Gültigkeit bei der Aggregation der Daten und der Berechnung der statistischen Parameter Für eine Vergleichbarkeit der Auswerteergebnisse (Aggregierung, Berechnung statistischer Kenngrößen) ist die Verwendung einheitlicher Auswertekriterien Voraussetzung. Die Auswertung der Luftqualitätsdaten (Einzelwerte) erfolgt für alle Berichte an die EU-Kommission und für die Information der Öffentlichkeit (Internet) gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinien. 3.1 Für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel (PM 10 und PM 2,5), Blei, Arsen, Kadmium, Nickel, Benzo[a]pyren, Benzol und Kohlenmonoxid (39. BImSchV; Anlage 11 A) Parameter 1-h-Mittelwerte 8-h-Mittelwerte Höchster 8-h-Mittelwert pro Tag aus stündlich gleitenden Achtstundenmittelwerten Tageswerte Jahresmittelwert Erforderlicher Anteil gültiger Daten 75 %(d. h. 45 Minuten) 75 % der Werte (d. h. 6 Stunden) 75 % der stündlich gleitenden 8-h-Mittelwerte (d. h. 18 Achtstundenmittelwerte pro Tag) 75 % der stündlich gleitenden 1-h-Mittelwerte (d. h. 18 Einstundenmittelwerte pro Tag) 90 % 4 der Einstundenmittelwerte oder (falls nicht verfügbar) der Tageswerte während des Jahres 3.2 Für Ozon (39. BImSchV; Anlage 7) Parameter 1-h-Mittelwerte 8-h-Mittelwerte Höchster 8-h-Mittelwert pro Tag aus stündlich gleitenden Achtstundenmittelwerten AOT40 5 Jahresmittelwert Anzahl Überschreitungen und Höchstwerte je Monat Anzahl Überschreitungen und Höchstwerte pro Jahr Erforderlicher Anteil gültiger Daten 75 %(d. h. 45 Minuten) 75 % der Werte (d. h. 6 Stunden) 75 % der stündlich gleitenden 8-h-Mittelwerte (d. h. 18 Achtstundenmittelwerte pro Tag) 90 % der 1-h-Mittelwerte während des zur Berechnung des AOT40-Werts festgelegten Zeitraums 6 jeweils getrennt: 75 % der Einstundenmittelwerte während des Sommers (April bis September) und 75 % während des Winters (Januar bis März, Oktober bis Dezember) 90 % der höchsten Achtstundenmittelwerte der Tage (27 verfügbare Tageswerte je Monat) und 90 % der Einstundenmittelwerte zwischen 8.00 und Uhr MEZ fünf von sechs Monaten während des Sommerhalbjahres (April bis September) 4 Datenverluste auf Grund regelmäßiger Kalibrierung oder üblicher Gerätewartung sind in der Anforderung für die Berechnung des Jahresmittelwertes nicht berücksichtigt. 5 AOT40 ist die über einen vorgegebenen Zeitraum summierte Differenz zwischen Konzentrationswerten über 80 µg/m³ (40ppb) und 80 µg/m³ unter ausschließlicher Verwendung der täglichen 1-h-Mittelwerte zwischen 8:00 und 20:00 Uhr (MEZ). 6 Liegen nicht alle möglichen Messdaten vor, so werden die AOT40-Werte anhand des folgenden Faktors berechnet: ö h h ) 40 ä = 40 h *) Stundenzahl innerhalb der Zeitspanne der AOT40-Definition (d. h Uhr bis Uhr MEZ vom 1. Mai bis zum 31. Juli jedes Jahres (zum Schutz der Vegetation) und vom 1. April bis zum 30. September jedes Jahres (zum Schutz der Wälder)).

9 8 3.3 Für in 3.1 und 3.2 nicht geregelte Stoffe Enthalten die EU-Richtlinien keine Festlegungen für die Aggregation der Daten und die Berechnung der statistischen Parameter, so finden die Regelungen der Ratsentscheidung 97/101/EG ( Exchange of Information ), Anhang IV Anwendung. Parameter Mittelwert und Median 98-Perzentil, 99,9 Perzentil, Höchstwert Erforderlicher Anteil gültiger Daten Mindestens 50 % der Daten Mindestens 75 % der Daten Bei der Berechnung von Mittelwerten, Median, Perzentilen und Höchstwert darf das Verhältnis zwischen der Zahl validierter Daten für die zwei Messperioden des zur Diskussion stehenden Jahres 2 nicht übersteigen. Die zwei Messperioden sind Winter (Januar bis einschließlich März und Oktober bis einschließlich Dezember) und Sommer (April bis einschließlich September). 3.4 Regelungen zur Rundung von aggregierten Daten und statistischen Parametern Die Berechnungen von aggregierten Daten und statistischen Parametern erfolgt mit allen Nachkommastellen der Einzelwerte (mindestens jedoch einer Nachkommastelle mehr als der Grenz-/Zielwert). Gerundet wird nur zum Vergleich der ermittelten Werte mit Grenz-, Ziel-, Schwellenwerten oder Verfügbarkeitskriterien auf die gleiche Stelligkeit. Die Rundung aggregierter Daten ist also immer der letzte Schritt einer Auswertung vor Prüfung auf Einhaltung bzw. Überschreitung von Grenz- oder Zielwerten. Die Rundung erfolgt kaufmännisch nach DIN 1333, Pkt Als erster Schritt im Rundungsverfahren sind alle Stellen nach der ersten Kommastelle abzuschneiden, anschließend wird wie folgt gerundet: Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle nach der Rundungsstelle eine 0,1,2,3 o- der 4, dann wird abgerundet. Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle nach der Rundungsstelle eine 5,6,7,8 o- der 9, dann wird aufgerundet.

10 9 4 Veröffentlichung der Daten Das LÜSA bietet folgende Möglichkeiten zur kostenlosen Information der Öffentlichkeit (39. BImSchV, Teil 6, 30): Internet: Smartphone: App zur Luftqualität in Sachsen-Anhalt (LÜSA-App) mehr Informationen dazu in Kapitel 6 Videotext: Stündliche Datenveröffentlichung im Videotext des MDR (Tafeln 524 bis 526), ebenfalls unter verfügbar. Telefaxsendungen: Meldungen an die Medien und externe Nutzer. Die Meldung erfolgt täglich oder bei besonderen lufthygienischen Situationen. Tagespresse: Information der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit besonderen Belastungssituationen, z. B. Ozonepisoden, erhöhte Feinstaubbelastung. Anfragen: Landesamt für Umweltschutz Fachgebiet 32 Immissionsüberwachung, -meteorologie, -begutachtung PSF Magdeburg Tel.: Fax: Mail: luesa@lau.mlu.sachsen-anhalt.de

11 10 5 Im Internet verfügbare Daten Luftschadstoffe Die unter Aktuelle Daten im Internet veröffentlichten Kenngrößen besitzen Validierungsstufe 1. Es stehen die rechts genannten Kenngrößen zur Verfügung. Feinstaub PM 10 in µg/m³ Gleitende 24-h-Mittelwerte der vergangenen 12 Stunden Tagesmittelwerte der vergangenen 10 Tage Anzahl der Tage mit Tagesmittelwerten > 50 µg/m³ für das aktuelle Jahr Feinstaub PM 2.5 in µg/m³ Tagesmittelwerte der vergangenen 10 Tage Ozon (O 3) in µg/m³ 1-h-Mittelwerte der vergangenen 12 Stunden Maximale 1-h-Mittelwerte des Tages für die vergangenen 10 Tage Anzahl der Tage mit 1-h-Mittelwerten > 180 µg/m³ für das aktuelle Jahr 8-h-Mittelwerte (stündlich gleitend) der vergangenen 12 Stunden Maximale 8-h-Mittelwerte des Tages für die vergangenen 10 Tage Anzahl der Tage mit 8-h-Mittelwerten > 120 µg/m³ für das aktuelle Jahr Stickstoffdioxid (NO 2) in µg/m³ 1-h- Mittelwerte der vergangenen 12 Stunden Maximale 1-h-Mittelwerte des Tages für die vergangenen 10 Tage Benzol (C 6H 6) in µg/m³ 1-h-Mittelwerte der vergangenen 12 Stunden Maximale 1-h-Mittelwerte des Tages Kohlenmonoxid (CO) in µg/m³ 8-h-Mittelwerte (stündlich gleitend) der vergangenen 12 Stunden Maximale 8-h-Mittelwerte des Tages für die vergangenen 10 Tage Schwefeldioxid (SO 2) in µg/m³ 1-h-Mittelwerte der vergangenen 12 Stunden Maximale 1-h-Mittelwerte des Tages für die vergangenen 10 Tage

12 11 Der Standort der Messstationen wurde nach den Richtlinien und Vorschriften für Immissionsmessungen ausgewählt. Die meteorologischen Messungen stellen ergänzende Informationen dar, die der Einschätzung der Ausbreitungsbedingungen dienen. Damit sind Abweichungen zu den Messungen, die speziell nach klimatologischen Gesichtspunkten durchgeführt werden (z.b. vom Deutschen Wetterdienst (DWD)), möglich. Meteorologische Komponenten Lufttemperatur in C 1-h-Mittelwerte der vergangenen 12 Stunden Tagesmittelwerte für die vergangenen 10 Tage Niederschlag in mm 1-h-Summen der vergangenen 12 Stunden Tagessummen für die vergangenen 10 Tage Windgeschwindigkeit in m/s 1-h-Mittelwerte (skalare Mittelung) der vergangenen 12 Stunden Maximale 1-h-Mittelwerte des Tages der vergangenen 12 Stunden Windrichtung in Grad 1-h-Mittelwerte (vektorielle Mittelung) der vergangenen 12 Stunden Relative Feuchte in % 1-h-Mittelwerte der vergangenen 12 Stunden Luftdruck in hpa 1-h-Mittelwerte der vergangenen 12 Stunden Globalstrahlung in W/m² 1-h-Mittelwerte der vergangenen 12 Stunden

13 12 Die Monatsmittelwerte des aktuellen Monats besitzen Validierungsstufe 2. Die Monatsmittelwerte der Vormonate des aktuellen Jahres besitzen Validierungsstufe 3. Die Daten des Vorjahres werden vor Veröffentlichung im Immissionsschutzbericht des Landes Sachsen- Anhalt nochmals abschließend validiert. Beim Feinstaub erfolgt die Auswertung der Vergleichsmessungen und Anpassung der Daten an das Referenzverfahren. Monatsmittelwerte usw Jahresmittelwerte letztes abgelaufenes Jahr Jahresmittelwerte Stickstoffdioxid (Passivsammler nach Palmes) 2009 letztes abgelaufenes Jahr Nach Veröffentlichung der Daten im Immissionsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt bekommen sie Validierungsstufe 4 endvalidiert

14 13 Feinstaub PM 10 Überschreitungszahlen letztes abgelaufenes Jahr Überschreitungszahlen Jahresmittelwerte letztes abgelaufenes Jahr Jahresmittelwerte Kenngrößen für Feinstaub PM 10, Stickstoffdioxid, Stickstoffoxide, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Blei und Benzol (22. BImSchV vom ) sowie Ozon (33. BImSchV vom ) ab dem Jahr 2000 veröffentlicht. Für Kenngrößen ab dem Inkrafttreten der 39. BImSchV wird diese als Bewertungsmaßstab herangezogen. Die Daten des Vorjahres besitzen Validierungsstufe 3 und nach Veröffentlichung im Immissionsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt Validierungsstufe 4. Alle anderen an dieser Stelle veröffentlichten Kenngrößen besitzen Validierungsstufe 4 endvalidiert. Inhaltsstoffe in Feinstaub PM 10 Jahresmittelwerte letztes abgelaufenes Jahr Jahresmittelwerte Stickstoffdioxid Überschreitungszahlen letztes abgelaufenes Jahr Überschreitungszahlen Jahresmittelwerte Jahresmittelwerte Stickstoffoxide Jahresmittelwerte Vegetation Schwefeldioxid Überschreitungszahlen letztes abgelaufenes Jahr Überschreitungszahlen Jahresmittelwerte Ökosysteme Mittelwerte Ökosysteme Kohlenmonoxid Höchster 8h-Mittelwert pro Jahr letztes abgelaufenes Jahr Höchster 8h-Mittelwert pro Jahr Benzol Jahresmittelwerte Ozon Überschreitungszahlen 120 µg/m³ Überschreitungszahlen 180 µg/m³ AOT40 Werte Polyzyklische Aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) Jahresmittelwerte letztes abgelaufenes Jahr Jahresmittelwerte

15 14 Unter Hinweise zu den Daten werden dem Nutzer die Handhabung und Beurteilung der veröffentlichten bzw. zur Verfügung gestellten Daten erläutert.

16 15 6 Smartphone-App zur Luftqualität in Sachsen-Anhalt (LÜSA-App) Besitzer von Smartphones und Tablets können Informationen über die Luftqualität in Sachsen-Anhalt mit Hilfe einer App (LÜSA-App) direkt und überall abrufen. Die LÜSA-App ist ein offizielles und kostenfreies Informationsangebot des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Diese App informiert stündlich über die Luftqualität an den Messstationen zur Luftüberwachung in Sachsen-Anhalt und bewertet diese auf Basis eines Luftqualitätindexes. Zusätzlich stellt die App die wichtigsten Wetterdaten bereit. Per GPS wird der aktuelle Standort des Nutzers ermittelt und die Luftqualität der nächstgelegenen Messstation dann automatisch angezeigt. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, gezielt Informationen über einzelne Messstationen und Messdaten abzurufen. Neben der Darstellung der aktuellen Werte werden für die Messdaten Verlaufskurven über die jeweils letzten 48h angeboten. Angezeigte Messdaten: Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO 2 ) Feinstaub (PM 10 ) Ozon (O 3 ) Schwefeldioxid (SO 2 ) Kohlenmonoxid (CO) Meteorologie Lufttemperatur Windrichtung Windgeschwindigkeit Luftdruck Niederschlag Globalstrahlung Download: Die LÜSA-App ist für die Betriebssysteme Android, ios und Windows Phone kostenlos in den entsprechenden App-Stores (s.u.) erhältlich. Die App erfordert Android 2.3 oder höher. Die App erfordert ios 6.1 oder höher. Die App erfordert Windows Phone 8 oder höher. Information zum Luftqualitätsindex: Der Kurzzeit-Luftqualitätsindex (LQI) ist ein aktueller Indikator für die Luftqualität, der auf der Basis von Einzelschadstoffmessungen für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO 2 ), Schwefeldioxid (SO 2 ), Kohlenmonoxid (CO), Ozon (O 3 ) sowie Feinstaub Partikel PM 10 gebildet wird. Die gemessenen Schadstoffkonzentrationen werden stündlich jeweils in eine von sechs Indexklassen eingruppiert, die an das Schulnotensystem angelehnt sind. Die Indexklassen sind dabei für jeden der fünf Luftschadstoffe unter Berücksichtigung der Erkenntnisse über die Kurzzeitwirkungen der Luftschadstoffe auf die menschliche Gesundheit sowie der Grenzwerte nach der 39. BImSchV abgeleitet (siehe auch [GRIEM et al 2000], [GRIEM et al 2001]).

17 16 Tabelle: Klassengrenzen für den Luftqualitätsindex LQI Index Bewertung NO 2 1h-Mittelwert [µg/m³] SO 2 1h-Mittelwert [µg/m³] CO 8h-Mittelwert [mg/m³] O 3 1h-Mittelwert [µg/m³] PM 10 24h-Mittelwert [µg/m³] 1 sehr gut gut > > > 1-2 > > befriedigend > > > 2-4 > > ausreichend > > > 4-10 > > schlecht > > > > > sehr schlecht > 500 > 1000 > 30 > 240 > 100 Zur stündlichen Ermittlung des Kurzzeit-Luftqualitätsindexes werden die aktuell gemessenen 1- Stunden-Mittelwerte von NO 2, SO 2, und O 3 sowie der gleitende 8-Stunden-Mittelwert für CO und der gleitende 24-Stunden-Mittelwert für Feinstaub Partikel PM 10 herangezogen. Die jeweiligen Konzentrationswerte der einzelnen Luftschadstoffe werden entsprechend den abgeleiteten Klassengrenzen in eine Indexklasse eingeordnet. Im Einzelnen bedeuten: Klasse 1 Klasse 2 Es sind auch in Kombination mit anderen Luftschadstoffen keine nachteiligen Effekte auf die Gesundheit weder nach kurzer noch nach lange andauernder Einwirkung zu erwarten. Klasse 3 Kurzfristige nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit sind unwahrscheinlich. Allerdings können Gesundheitseffekte durch Luftschadstoffkombinationen und langfristige Einwirkung des Einzelstoffes nicht ausgeschlossen werden. Klasse 4 In Kombination mit weiteren Luftschadstoffen in höherer Konzentration oder weiteren, eine Reaktion der Atemorgane auslösenden Reizen, wie z. B. Pollenflug, können geringgradige Gesundheitseffekte bei empfindlichen Personengruppen (z. B. Asthmatikern) auftreten. Klasse 5 Bei empfindlichen Personengruppen können nachteilige gesundheitliche Wirkungen auftreten. In Kombination mit weiteren Luftschadstoffen ist dies auch bei weniger empfindlichen Personen möglich. Besonders empfindliche Personengruppen sollten deshalb körperlich anstrengende Tätigkeiten im Freien vermeiden. Klasse 6 Negative gesundheitliche Auswirkungen sind nicht nur bei empfindlichen Personengruppen, sondern auch bei weniger empfindlichen Personen möglich. Insbesondere sollten ungewohnte körperliche Anstrengungen im Freien vermieden werden. Quellen: P. Griem, F. Kalberlah, FoBiG Freiburg und J. Rost, H. Mayer, Meteorologisches Institut der Albert- Ludwigs- Universität Freiburg: Ableitung eines tages- und wirkungsbezogenen Luftqualitätsindexes", September 2000 P. Griem, U. Schumacher-Wolz, F. Kalberlah, FoBiG Freiburg: Anpassung des abgeleiteten tages- und wirkungsbezogenen Luftqualitätsindex an die Tochterrichtlinien der EU-Rahmenrichtlinie 96/62/EG vom ", April

18 17 Screenshots: Darstellung des Luftqualitätsindexes in der App (Beispiel):

19 18 7 Weitere Verwendung der Daten Das Urheberrecht der Daten liegt beim. Die Weiterverwendung ist ausdrücklich erlaubt. Bei einer Weiterverwendung der Daten ist das als Quelle anzugeben. 8 Rechtsgrundlagen EU - Dokumente Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates 2008/50/EG vom über Luftqualität und saubere Luft in Europa Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft Durchführungsbeschluss der Kommission 2011/850/EU vom mit Bestimmungen zu den Richtlinien 2004/107/EG und 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den Austausch von Informationen und die Berichterstattung über die Luftqualität Bund und Land Sachsen - Anhalt Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes - Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i.d.f. vom Bundes - Immissionsschutzverordnung (BImSchV) vom Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen Gesetz zur Neugestaltung des Umweltinformationsgesetzes und zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel (Umweltinformationsgesetz Bund) vom Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen - Anhalt (UIG LSA) vom

20 19 Bewertungsmaßstäbe Am ist die Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa in Kraft getreten. Mit der 39. BImSchV wurden die Vorgaben dieser Richtlinie in deutsches Recht überführt. In Tabelle 2 sind die Immissionsgrenz- und Zielwerte sowie Alarmschwellen für gasförmige Luftschadstoffe, Partikel und partikelgebundene Schadstoffe der 39. BImSchV zusammengestellt. Tabelle 2: Bewertungsmaßstäbe der 39. BImSchV für SO 2, NO 2, NO x, PM 10, PM 2,5, Pb, As, Cd, Ni, B(a)P, Benzol und CO Stickstoffdioxid 200 Stundenmittelwert 40 Jahresmittelwert 400 1) Stundenmittelwert Stickstoffoxide 30 Jahresmittelwert Partikel 50 Tages- (PM 10 ) mittelwert 40 Jahresmittelwert Partikel 25 2) Jahres- (PM 2,5 ) mittelwert 20 3) Jahresmittelwert Blei 0,5 Jahres- 1,0 4) mittelwert Benzol 5 Jahresmittelwert Arsen 6 5) Jahres- (ng/m 3 ) mittelwert Kadmium 5 5) Jahres- (ng/m 3 ) mittelwert Schadstoff GW Luftqualitätsmerkmal µg/m 3 Schwefel- 350 Stundendioxid mittelwert 125 Tagesmittelwert 20 Jahresmittelwert (Wintermittelwert) 500 1) Stundenmittelwert Bezugszeitraum Schutzgut Nebenbedingungen Kalenderjahr Mensch Überschreitung höchstens 24-mal Kalenderjahr Mensch Überschreitung höchstens 3-mal Kalenderjahr Ökound Winter system ( ) Zeitpunkt Einhaltg. GW OBS µg/m 3 UBS µg/m Mensch Auslösung: Überschreitung in 3 aufeinander folgenden Stunden Kalenderjahr Mensch Überschreitung höchstens 18-mal Kalenderjahr Mensch Mensch Auslösung: Überschreitung in 3 aufeinander folgenden Stunden Kalenderjahr Vegetation 24 19,5 Kalenderjahr Mensch Überschreitung höchstens 35-mal Kalenderjahr Mensch Kalenderjahr Mensch Kalenderjahre Mensch Kalenderjahr Mensch ,35 0, Kalenderjahr Mensch ,5 2 Kalenderjahr Mensch ,6 2,4 Kalenderjahr Mensch

21 20 Schadstoff GW Luftqualitätsmerkmal µg/m 3 Nickel 20 5) Jahres- (ng/m 3 ) mittelwert Benzo(a)Pyren 1 5) Jahres- (ng/m³) mittelwert Kohlenmonoxid 10 höchster 8-h- Mittelwert (mg/m 3 ) Bezugszeitraum Schutzgut Nebenbedingungen Zeitpunkt Einhaltg. GW OBS UBS µg/m 3 µg/m 3 Kalenderjahr Mensch Kalenderjahr Mensch ,6 0,4 Tag Mensch ) Alarmschwelle 2) Toleranzmarge: 20 % am 11. Juni 2008, Reduzierung am folgenden 1. Januar und danach alle 12 Monate um jährlich ein Siebentel bis auf 0 % am 1. Januar ) AEI Average Exposure Indikator (Indikator für die durchschnittliche Exposition) 4) im Umkreis von 1000 m um definierte industrielle Quellen 5) Zielwert Erläuterungen: GW = Grenzwert, OBS = Obere Beurteilungsschwelle, UBS = Untere Beurteilungsschwelle Alle Werte für die gasförmigen Stoffe in Tabelle 2 beziehen sich auf eine Temperatur von 293,15 K und einen Luftdruck von 101,3 kpa. Immissionsgrenzwerte im Sinne dieser Verordnung sind Bewertungsmaßstäbe, die auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem Ziel festgelegt sind, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/ oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden oder zu verringern. Zielwerte sollen dazu dienen, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt langfristig zu vermeiden. Sie sind so weit wie möglich in einem bestimmten Zeitraum zu erreichen. Die Alarmschwelle ist eine Konzentration in der Luft, bei deren Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die Gesundheit der Gesamtbevölkerung besteht. Tabelle 3 enthält Zielwerte, langfristige Ziele sowie eine Informationsschwelle und eine Alarmschwelle für Ozon.

22 21 Tabelle 3: Bewertungsmaßstäbe der 39. BImSchV für Ozon Wert Dimension 120 1) µg/m 3 Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit 9 (1) ) (µg/m 3 )h Zielwert zum Schutz der Vegetation 9 (2) 120 µg/m 3 langfristiges Ziel zum Schutz der menschlichen Gesundheit 9 (3) 6000 (µg/m 3 )h langfristiges Ziel zum Schutz der Vegetation 9 (4) Art des Bewertungsmaßstabes Luftqualitätsmerkmal gleitend ermittelter höchster 8-Stunden- Mittelwert eines Tages AOT 40 (siehe Erl. im Text) gleitend ermittelter höchster 8-Stunden- Mittelwert eines Tages AOT 40 (siehe Erl. im Text) Mittelungs-/ Akkumulationszeitraum Zeitpunkt der Einhaltung 8 Stunden soweit wie möglich ab ) 1 Stunde, akkumuliert von Mai bis Juli 8 Stunden 1 Stunde, akkumuliert von Mai bis Juli 1 Stunde 180 µg/m 3 Informationsschwelle 9 (5) 1-h-Mittelwert 240 µg/m 3 Alarmschwelle 9 (6) 1-h-Mittelwert 1 Stunde Alle Werte beziehen sich auf eine Temperatur von 293,15 K und einen Luftdruck von 101,3 kpa. 1) 25 Überschreitungstage pro Kalenderjahr, gemittelt über drei Jahre soweit wie möglich ab ) 2) gemittelt über fünf Jahre 3) Die Einhaltung der Zielwerte wird zu diesem Termin beurteilt. Dies bedeutet, dass das Jahr 2010 das erste Jahr ist, das herangezogen wird, um zu berechnen, ob die Zielwerte im betreffenden Drei- bzw. Fünfjahreszeitraum eingehalten wurden. Die Informationsschwelle ist eine Konzentration in der Luft, bei deren Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die Gesundheit besonders empfindlicher Bevölkerungsgruppen resultiert. Der AOT 40 7 (ausgedrückt in (µg/m 3 )h) ist die über einen vorgegebenen Zeitraum (in der Verordnung: Mai bis Juli) summierte Differenz zwischen Ozonkonzentrationen über 80 (µg/m 3 )h und 80 (µg/m 3 )h unter ausschließlicher Verwendung der täglichen 1-Stunden-Mittelwerte zwischen 8:00 und 20:00 Uhr MEZ. 7 Accumulated Over Threshold

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