Direktverbrauch von Solarstrom Anmerkungen zur aktuellen Debatte
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- Laura Peters
- vor 8 Jahren
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1 Hintergrundpapier des BSW-Solar, Stand: März 2010 Direktverbrauch von Solarstrom Anmerkungen zur aktuellen Debatte Der seit dem im EEG verankerte Direktverbrauch setzt Anreize, um den Stromverbrauch eines Haushalts oder Gebäudes dem Erzeugungsprofil einer PV-Anlage anzunähern, also möglichst viel des selbst erzeugten Solarstroms auch im eigenen Gebäude zu verbrauchen. Für den Anlagenbetreiber soll es sich lohnen, den Stromverbrauch flexibler Verbraucher im Haus (z.b. Waschmaschinen, Kühltruhen) verstärkt in sonnenreiche Tageszeiten zu verlegen zu denen die PV-Anlage viel Strom liefern kann. So können durch intelligente Verbrauchssteuerung und eine optimale Nutzung des erzeugten Solarstroms die Netze durch eine Glättung der Verbrauchs- und Erzeugungsspitzen entlastet werden. Um diese Lenkungswirkung zu entfalten, ist mit dem EEG 2009 eine Vergütung für direkt verbrauchten Solarstrom eingeführt worden (vgl. 33 Abs. 2 EEG 2009). PV-Anlagenbetreiber erhalten für ab dem installierte Anlagen eine Vergütung von 39,14 Ct/kWh bei Netzeinspeisung und 22,76 Ct/kWh bei Direktverbrauch des Solarstroms. Diese Vergütung für den Direktverbrauch soll in Verbindung mit vermiedenen Strombezugskosten einen ausreichenden Anreiz zum dezentralen Verbrauch des Solarstroms bieten. Gleichzeitig wird durch diese verringerte Vergütung auch die EEG- Umlage für alle Stromkunden nachhaltig und direkt verringert. Ist der bisher verankerte Anreiz schon ausreichend? Die nachfolgende Aufstellung zeigt das Verhältnis von Einspeisevergütung zur Summe aus Direktverbrauchsvergütung und der durchschnittlich vermiedenen Strombezugskosten und somit den rechnerischen Vorteil des Direktverbrauchs gegenüber der Einspeisung je Kilowattstunde. Kabinettsbeschluss ab vom Vergütungssatz für Direktverbrauch (netto): 22,76 Ct/kWh 20,88 Ct/kWh Eingesparter Haushaltstrompreis (brutto): + 20,00 Ct/kWh 20,00 Ct/kWh = 42,76 Ct/kWh 40,88 Ct/kWh Vergütung bei Netzeinspeisung (netto): 39,14 Ct/kWh 32,88 Ct/kWh Differenz 3,62 Ct/kWh 8,00 Ct/kWh Folgt man dieser Betrachtung, so beträgt der gegenwärtige Anreiz des Direktverbrauchs rund 3,6 Ct/kWh im Verhältnis zur Netzeinspeisung. Dieser Vorteil wird jedoch nicht direkt ausgezahlt, sondern ergibt sich nur, wenn konventioneller Strombezug auch tatsächlich durch Solarstrom ersetzt wird. An dieser Stelle müssen jedoch zwei wichtige Aspekte Berücksichtigung finden. Einerseits müssen Privatkunden auf Basis eines festgesetzten
2 Werts des direkt verbrauchten Solarstroms Umsatzsteuer nachzahlen. Gegenwärtig sind dies 3,11 Ct je direkt verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom, die an das Finanzamt abgeführt werden müssen. 1 Weiterhin ist die individuelle Höhe der Strombezugskosten zu berücksichtigen. Für das Jahr 2009 weist der BDEW in seiner Preisstatistik für 2009 bereits einen Strompreis von 23,2 Ct/kWh (brutto, inkl. USt.) aus, allerdings handelt es sich dabei um eine Mischkalkulation aus Arbeitspreis und Grundgebühr für einen Durchschnittshaushalt mit kwh Jahresverbrauch. Da mit dem selbst erzeugten Solarstrom nur der Brutto- Arbeitspreis substituiert werden kann und nicht der monatliche Grundpreis beim Stromlieferanten, stellt dieser Mischkalkulationstarif keinen sinnvollen Vergleichsmaßstab dar. Betrachtet man stattdessen reale Strompreise im Januar 2010, so wäre beispielsweise beim Tarif Berlin Kompakt Privatstrom von Vattenfall ein Arbeitspreis von 19,22 Ct/kWh brutto anzusetzen. Betrachtet man den derzeitigen Anreiz von etwa 3,6 Ct/kWh vor dem Hintergrund der zuvor geschilderten Aspekte, so kann der tatsächliche Vorteil des Direktverbrauchs je nach Höhe des individuellen Strompreises sogar gänzlich aufgehoben werden. Dies zeigt, dass die derzeit im EEG verankerte Vergütung für direkt verbrauchten Solarstrom nicht ausreichend ist, um einen wirkungsvollen Anreiz für den Direktverbrauch zu setzen. Um künftig mehr Solarstromanlagenbetreiber zum Direktverbrauch zu ermuntern, ist es somit sinnvoll, den finanziellen Vorteil von vermiedenen Strombezugskosten und Direktverbrauchsvergütung gegenüber der Einspeisevergütung deutlich zu stärken. Daher ist der gegenwärtige Kabinettsbeschluss, im Rahmen des bevorstehenden EEG-Änderungsgesetzes den Direktverbrauch prinzipiell besser zu stellen, sehr zu begrüßen. Diese Besserstellung darf jedoch nicht auf Kosten einer deutlich überzogenen Absenkung der Einspeisevergütung gehen. Nach dem Kabinettsbeschluss ist künftig eine Erhöhung des Anreizeffektes auf bis zu 8 Ct./kWh vor. Einschränkend gilt, dass auch hier die Nachzahlung der Umsatzsteuer und der tatsächliche Strompreis für eine reale Einschätzung des Anreizes Berücksichtigung finden müssen. 1 Die Bemessungsgrundlage für den Wert des Solarstroms ergibt sich dabei gemäß der Festsetzung durch das Bundesfinanzministerium als Differenz der Vergütungen für Netzeinspeisung und Direktverbrauch. Für Anlagen, die ab dem errichtet werden, ergeben sich also 39,14 22,76 = 16,38 Ct/kWh. Die nachzuzahlende Umsatzsteuer beträgt folglich 3,11 Ct/kWh. 2 / 7
3 In der Diskussion um das sinnvolle Instrument des Direktverbrauchs sind in den letzten Wochen bedauerlicherweise einige gravierende Falschaussagen verbreitet worden. Diese sollen nachfolgend richtig gestellt werden. Behauptung: Die Solarvergütung steigt anstatt zu fallen. Die in einem Diskussionspapier des Fachmagazins Photon kolportierte Aussage, wonach das Bundesumweltministerium eine Erhöhung der Vergütung für direkt verbrauchten Solarstrom plant, ist schlichtweg falsch. Der von BM Dr. Röttgen vorgelegte Vorschlag sieht hingegen nur vor, dass der Vorteil für Anlagenbetreiber, die Solarstrom selbst verbrauchen, auf rund 10 Ct/kWh (für die jeweilige direkt verbrauchte Kilowattstunde) angehoben werden soll. Dies soll nach dem BMU-Vorschlage dadurch umgesetzt werden, dass die geplante Einmalkürzung nicht auf den Vergütungssatz für direkt verbrauchten Solarstrom angewendet wird. Legt man den aktuellen Kabinettsbeschluss zur EEG-Änderung zu Grunde 2, ergeben sich folgende Vergütungssätze: Netzeinspeisung (Anlagen bis 30 kwp): 32,88 Ct/kWh (derzeit 39,14 Ct/kWh) Direktverbrauch (Anlagen bis 30 kwp): 20,88 Ct/kWh (derzeit 22,76 Ct/kWh) Der stärkere Anreiz für den Direktverbrauch entsteht daher durch die massive Absenkung der Einspeisevergütung und nicht durch eine Ausweitung oder Erhöhung der Vergütung des Direktverbrauchs. Festzuhalten bleibt, dass es im Gegensatz zu den Aussagen des Fachmagazins Photon durch den Direktverbrauch nicht zu einer Mehrbelastung der Stromverbraucher, sondern zu einer zusätzlichen Entlastung kommt. Schließlich verringern sich durch den Direktverbrauch die umlagefähigen Vergütungszahlungen für eine PV-Anlage um bis zu 40 %. Behauptung : Die geplante Überförderung beim Direktverbrauch führt zu erheblichen Mitnahmeeffekten, ohne dass eine Verhaltensänderung der Stromverbraucher bewirkt wird. Zunächst bleibt festzuhalten, dass direkt verbrauchter Solarstrom immer zu einer Entlastung der Stromverbraucher führt. Aufgrund der geringeren 2 Vgl. Kabinettsbeschluss vom / 7
4 Vergütung (derzeit 22,76 statt 39,14 Ct/kWh) verringern sich die auf alle Stromkunden umzulegenden Mehrkosten um bis zu 40 %. Somit ist der Direktverbrauch ein wichtiges Instrument zur Entlastung der Stromverbraucher einerseits, und zur Sicherung eines nachhaltigen Wachstums der PV-Branche andererseits. Mitnahmeeffekte ergeben sich nicht. Mitnahmeeffekte entstehen nicht. Die direkten Vergütungseinnahmen eines Anlagenbetreibers sind bei anteiligem Direktverbrauch immer geringer als bei Volleinspeisung. Der Vergütungssatz für den Direktverbrauch soll auch im BMU-Vorschlag im Jahr 2010 nicht erhöht werden. Ein finanzieller Anreiz entsteht für den Anlagenbetreiber nur dadurch, dass zusätzlich Strombezugskosten eingespart werden. Von einer Überförderung kann ausdrücklich nicht die Rede sein, schließlich ist der gegenwärtig verankerte Anreiz für den Direktverbrauch (wie oben beschrieben) derzeit noch zu gering. Behauptung: Vor allem Gewerbekunden mit hohem Grundlastverbrauch erzielen hohe Mitnahmeeffekte beim Direktverbrauch. Der Direktverbrauch soll zukünftig nicht mehr nur auf Anlagen bis max. 30 kwp begrenzt bleiben, sondern auch auf Anlagen mit bis zu 800 kwp ausgeweitet werden. Hierdurch könnte der Direktverbrauch in der Tat für neue Verbrauchersegmente auch im gewerblichen Bereich interessant werden, aufgrund der vorhandenen Dachflächen werden hier auch größere PV-Anlagen errichtet. Der wirtschaftliche Anreiz für den Direktverbrauch wird jedoch auch weiterhin vor allem auf private Anlagenbetreiber begrenzt bleiben. Die zukünftige Vergütung für den Direktverbrauch wird wie auch die Vergütung für die Netzeinspeisung leistungsabhängig gestaffelt. Sie beträgt jeweils 12 Ct/kWh weniger als die Vergütung für Netzeinspeisung. Bis 30 kwp 20,88 Ct/kWh 30 bis 100 kwp 19,27 Ct/kWh kwp 17,59 Ct/kWh Anlagenbetreiber im Gewerbesegment zahlen jedoch deutlich niedrigere Stromtarife, können also zur Direktverbrauchsvergütung nur geringere eingesparte Strombezugskosten hinzurechen. Dies hat bei der Bewertung der vorgelegten Vorschläge einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der möglichen Anreizwirkung des Direktverbrauchs im Gewerbesegment. 4 / 7
5 Geht man von durchschnittlichen Stromtarifen im Gewerbesegment von gegenwärtig rund 14 Ct/kWh aus 3, schmilzt der Anreizeffekt je nach Größe der PV-Anlage auf wenige Cent pro Kilowattstunde ab bzw. kann sich sogar vollkommen auflösen. Allenfalls PV-Anlagenbetreiber mit höheren Gewerbestromtarifen (kleinere Gewerbebetriebe) könnten ggf. von dem vom BMU vorgeschlagenen erhöhten Direktverbrauchsanreiz profitieren. In der folgenden Übersicht ist die Höhe des derzeitigen Anreizes in den unterschiedlichen Kundensegmenten dargestellt. Es ist zu erkennen, dass vor allem im Gewerbe- und Industriekundensegment auch nach der vom Kabinett beschlossenen Besserstellung des Direktverbrauches noch kein ausreichender Anreiz besteht. Kundensegment 5 kwp- Anlage Endkunde 50 kwp- Anlage Supermarkt 150 kwp- Anlage Industrieunternehmen Jahresstromverbrauch (kwh) PV-Stromerzeugung (kwh) a) Direktverbrauchsvergütung (Ct/kWh) 4 20,88 20,24 19,03 b) Arbeitspreis Strombezug (Ct/kWh) 19, , ,02 7 c) Umsatzsteuernachzahlung (Ct/kWh) -2,28 0,00 0,00 Summe a+b+c (Ct/kWh) 37,82 34,10 29,05 Einspeisevergütung (Ct/kWh) 8 32,88 32,24 31,03 Anreiz ggü. Einspeisung (Ct/kWh) 4,94 1,86-1,98 Insofern besteht aufgrund dieses geringen Anreizes im Gewerbesegment weniger die Gefahr von Mitnahmeeffekten, sondern vielmehr die Gefahr, dass der Direktverbrauch im Gewerbesegment auch zukünftig unattraktiv bleibt. Eine Weiterentwicklung des Direktverbrauchs ist also notwendig, um dieses Instrument auch für Gewerbestromkunden attraktiv zu machen. 3 Für einen gewerblichen Stromverbrauch von bis zu kwh p.a. erhebt Vattenfall beispielsweise gegenwärtig einen Tarif von 13,86 Ct/kWh netto. 4 Berechnung der Vergütung in Abhängigkeit der Leistungsklassen 5 Bei privaten Haushalten wird der Brutto-Preis eingespart; Tarif Vattenfall Kompakt Privatstrom im März Vattenfall-Gewerbestromtarif Profi Plus im März Industriestrompreise in Deutschland 2009, Quelle: Destatis 8 Berechnung der Vergütung in Abhängigkeit der Leistungsklassen 5 / 7
6 Behauptung: Die geplante Überförderung beim Direktverbrauch hebt die beabsichtigte Vergütungsabsenkung in weiten Teilen auf und führt im Endeffekt sogar zu Mehrbelastungen für die Stromverbraucher. Richtig ist, dass der Direktverbrauch einen Teil der derzeit geplanten massiven Vergütungsabsenkungen bei der Netzeinspeisung auffangen würde. Diese Kompensation führt jedoch keinesfalls zu überhöhten Renditen, wie das folgende Beispiel erläutert: Beispielanlage (5 kwp, 100% Eigenkapitalfinanzierung): Ertrag 850 kwh/kwp (mittlerer Standort in D) 32,88 Ct/kWh Einspeisung (mit 16 % Einmalkürzung) 22,76 Ct/kWh Eigenverbrauchsbonus (ohne 16 % Einmalkürzung) Strompreis (netto) 20 Ct/kWh Eigenverbrauchsanteil: 20 % Investitionskosten: Euro/kWp netto (Stand Q1/2010 Preisindex) 1,5 % vom Invest Betriebskosten p.a., 2 % Inflation p.a., 3 % Strompreisanstieg p.a. Ergebnis: Eigenkapitalrendite ohne Direktverbrauch 4,3 % Eigenkapitalrendite mit 20 % Direktverbrauch 5,6 % (Die Zielrendite für einen ausreichenden Investitionsanreiz liegt bei mind. 6-7%) 6 / 7
7 Fazit Der derzeitig im EEG verankerte Anreiz für den Direktverbrauch ist noch nicht ausreichend, um Anlagenbetreiber für den Direktverbrauch von Solarstrom zu motivieren. Eine Stärkung des Anreizes ist deshalb grundsätzlich sinnvoll und notwendig. Der vorliegende Vorschlag zum Direktverbrauch kann zukünftig verstärkte Anreize für den Direktverbrauch bei Privatverbrauchern schaffen und auch schon für einige Gewerbekunden mit relativ hohen Gewerbestromtarifen einen Einstieg in den Direktverbrauch ermöglichen. Direkt verbrauchter Solarstrom verringert die EEG-Umlagekosten für alle Stromverbraucher beträchtlich um bis zu 40 % im Vergleich zur Netzeinspeisung. Die Direktverbrauchsförderung ist ein geeignetes Instrument, um den Anteil dezentralen vor Ort genutzten Solarstroms zu erhöhen. Damit leistet der Direktverbrauch auch einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Stromnetze. Das Stromnetz wird lokal von Erzeugungsund Verbrauchsspitzen befreit. Dies spart Netzausbaukosten und senkt die Spitzenlastpreise an den Strombörsen. Mit einer Stärkung des Direktverbrauchs werden Anreize zur Entwicklung von Effizienztechnologien wie tarifabhängige Verbrauchssteuerung (bei Haushaltsgeräten, Tiefkühltruhen etc.) und zu effizientem Verbraucherverhalten gesetzt. Die gesetzten Anreize reichen bisweilen jedoch nicht aus, den verstärkten Einsatz von intelligenten Speichersystemen zu ermöglichen. Pressekontakt: Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) David Wedepohl, Pressesprecher Energieforum, Stralauer Platz 34, Berlin Tel wedepohl@bsw-solar.de Ansprechpartner für inhaltliche Rückfragen: Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) Frederik Moch Energieforum, Stralauer Platz 34, Berlin Tel , moch@bsw-solar.de 7 / 7
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