Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft
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- Hansi Küchler
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1 Hamburger Examenskurs Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd :19:44
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3 Hamburger Examenskurs Zivilrecht Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft (Hg.) Familien- und Erbrecht Dr. Anatol Dutta, M. Jur. (Oxford) Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg Skripten des Hamburger Examenskurses 1. Auflage 2008/2009 Band 7 Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd :19:45
4 Hamburger Examenskurs Skriptenreihe 2008/2009 Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft Schlüterstraße 28, Hamburg Herausgeber: Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft Umschlaggestaltung: BFGF Büro für Gestaltungsfragen, Hamburg Satz und Gestaltung: Das Herstellungsbüro, Hamburg Druck und Vertrieb: Mauke & Schweitzer ohg, Hamburg Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd :19:45
5 Inhalt A. Allgemeines...1 I. Über das Skript...1 II. Familien- und erbrechtliche Prüfungsgegenstände...2 III. Literatur...3 IV. Anregungen und Kommentare, Dank...4 B. Die Bezüge des Familienrechts zu den ersten drei Büchern des BGB...5 I. Allgemeines Rechtsquellen Grundbegriffe des Familienrechts...6 II. Ansprüche nach Rücktritt vom Verlöbnis Schadensersatz, 1298, 1299 BGB Rückforderung von Geschenken, 1301 BGB...9 Fall 1: Die Liebe währte nur einen Sommer...9 Lösungsskizze Fall 1:...10 III. Die allgemeinen Ehewirkungen Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft, 1353 BGB, insbesondere bei Ehestörungen Die sog. Schlüsselgewalt nach 1357 BGB...16 a) Voraussetzungen...17 b) Rechtsfolgen Die Eigentums- und Gewahrsamsvermutung nach 1362 BGB und 739 ZPO...24 IV. Die dinglichen Wirkungen der Zugewinngemeinschaft Beschränkungen der Verfügungsbefugnis der Ehegatten...29 a) Verfügungen über das Vermögen im Ganzen, 1365 Abs. 1 S. 2 BGB...30 aa) Voraussetzungen...30 bb) Rechtsfolge...35 cc) Gutgläubiger Erwerb...35 b) Verfügungen über Haushaltsgegenstände, 1369 Abs. 1 Fall 1 BGB...35 aa) Voraussetzungen...35 bb) Rechtsfolge...36 cc) Gutgläubiger Erwerb...36 c) Flankierender schuldrechtlicher Schutz, 1365 Abs. 1 S. 1, 1369 Abs. 1 Fall 2 BGB...36 Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd :19:45
6 d) Ansprüche wegen Unwirksamkeit des Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäfts und deren Geltendmachung...37 e) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht Dingliche Surrogation von Haushaltsgegenständen nach 1370 BGB...38 V. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft Familienrecht...41 a) Verlöbnis...41 b) Ehegüterrecht Schuldvertragsrecht...42 a) Partnerschaftsvertrag...42 aa) Einigung...43 bb) Keine Wirksamkeitshindernisse...44 b) Darlehen...46 c) Auftrag...47 d) Gesellschaft...47 e) Bruchteilsgemeinschaft...50 f) Schenkung...51 aa) Schenkung versus unbenannte Zuwendung...51 bb) Grober Undank? Gesamtschuldnerausgleich und Schlüsselgewalt nach 1357 BGB analog Geschäftsführung ohne Auftrag Bereicherungsrecht...55 a) Allgemeine Leistungskondiktion...55 b) Condictio ob rem Deliktsrecht Wegfall der Geschäftsgrundlage...57 VI. Umfang der Sorgfaltspflicht zwischen Ehegatten sowie Eltern und Kindern, 1359, 1664 BGB...59 VII. Die elterliche Sorge, 1626ff. BGB, insbesondere die Vertretung des Kindes...61 C. Erbrechtliche Prüfungsgegenstände...64 I. Rechtsquellen des Erbrechts...64 II. Grundprinzipien des Erbrechts Testierfreiheit Universalsukzession, 1922 Abs. 1 BGB...65 Fall 2: Der Absturz der Gesellschafter...67 Lösungsskizze Fall 2: Vonselbsterwerb, 1942 Abs. 1 BGB...80 Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd :19:45
7 III. Erbfähigkeit, 1923 BGB...80 IV. Erbfolge Der Vorrang der gewillkürten Erbfolge, 1937f., 1941 BGB Gesetzliches Verwandtenerbrecht, 1924ff. BGB...81 a) Bestand des Erbrechts...81 aa) Die zur Erbfolge berufene Ordnung...81 bb) Die innerhalb der berufenen Ordnung zum Zuge kommenden Verwandten...82 (1) Erste Ordnung, 1924 BGB...82 (2) Zweite Ordnung, 1925 BGB...82 (3) Dritte Ordnung, 1926 BGB...83 (4) Ab der vierten Ordnung, 1928, 1929 BGB...83 b) Quote...84 aa) Erste Ordnung, 1924 BGB...84 bb) Zweite Ordnung, 1925 BGB...84 cc) Dritte Ordnung, 1926 BGB...84 dd) Ab der vierten Ordnung, 1928, 1929 BGB Gesetzliches Ehegattenerbrecht, 1931ff., 1371 BGB...85 a) Bestand des Ehegattenerbrechts...85 b) Quote...85 aa) Erbrechtliche Betrachtung, 1931 BGB...85 bb) Güterrechtliche Korrektur, 1931 Abs. 3, 1371 BGB...86 c) Voraus des Ehegatten, 1932 BGB...87 d) Position des überlebenden Ehegatten, der nicht Erbe wird...88 aa) Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns, 1378, 1371 Abs. 2, 1967 Abs. 1 BGB...88 bb) Anspruch auf den sog.»kleinen«pflichtteil, 2303 Abs. 2 S. 1 Fall 2 oder S. 2, 1371 Abs. 3 und Abs. 2 Halb. 2 BGB...88 cc) Wahlrecht auf sog.»großen«pflichtteil, 2303 S. 1 Fall 2 oder Abs. 2 S. 2, 1371 Abs. 3 und Abs. 2 Halbs. 2 BGB?...88 dd) Zugewinnausgleich bei Kommorienten Gesetzliches Lebenspartnererbrecht, 10 Abs. 1 bis Abs. 3 LPartG Gesetzliches Fiskuserbrecht, 1936 BGB...91 V. Das Testament Tatbestand der Verfügung von Todes wegen...92 a) Objektiver Erklärungstatbestand...92 b) Subjektiver Tatbestand Wirksamkeitshindernisse...93 a) Testierfähigkeit, 2229 BGB...93 b) Form, 2231ff., 125 S. 1 BGB...93 aa) Überblick über die 2231 ff. BGB...93 Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd :19:45
8 bb) Das eigenhändige Testament, 2247 BGB...94 (1) Anwendungsbereich...95 (2) Sollerfordernisse, 2247 Abs. 2 BGB...95 (3) Eigenhändigkeit, 2247 Abs. 1 Fall 1 BGB...95 (4) Unterschrift des Erblassers, 2247 Abs. 1 Fall 2 BGB...99 c) Grundsatz der Höchstpersönlichkeit, 2064f. BGB aa) Formelle Höchstpersönlichkeit, 2064 BGB bb) Materielle Höchstpersönlichkeit, 2065 BGB d) Allgemeine Wirksamkeitshindernisse nach BGB AT aa) Sittenwidrigkeit, 138 Abs. 1 BGB bb) Gesetzesverstoß, 134 BGB e) Wohlwollende Auslegung, 2084 BGB f) Teilnichtigkeit, 2085, 139 BGB Ermittlung des Inhalts a) Erläuternde subjektive Auslegung, 133 BGB b) Ergänzende subjektive Auslegung, 133, 2084f. BGB aa) Besondere Auslegungs- und Ergänzungsregeln bb) Allgemeine ergänzende Testamentsauslegung (1) Planwidrige Lücke im Testament (2) Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens (3) Einschränkung der allgemeinen ergänzenden Testamentsauslegung Außerkrafttreten a) Widerruf, 2253ff. BGB aa) Widerrufstestament, 2254 BGB bb) Vernichtung oder Veränderung, 2255 BGB cc) Rücknahme aus amtlicher Verwahrung, 2256 BGB dd) Inhaltlich widersprechendes späteres Testament, 2258 BGB ee) Widerruf des Widerrufs, 2257, 2258 Abs. 2 BGB b) Anfechtung, 2078ff., 119ff. BGB aa) Anfechtungsberechtigung, 2080 BGB bb) Anfechtungsgrund, 2078, 2079 BGB (1) Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten, 2079 BGB (2) Inhalts- und Erklärungsirrtum, 2078 Abs. 1 BGB (3) Motivirrtum, 2078 Abs. 2 Fall 1 BGB (4) Widerrechtliche Drohung, 2078 Abs. 2 Fall 2 BGB cc) Anfechtungserklärung, 2081, 143 BGB dd) Anfechtungsfrist, 2082 BGB ee) Rechtsfolge der Anfechtung, 142 BGB VI. Gemeinschaftliches Testament, 2265ff. BGB Begriff Formprivileg, 2266f. BGB Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd :19:45
9 3. Auslegung, 133, 157 BGB Unwirksamkeit bei Nichtigkeit oder Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung, 2270 BGB Widerruf, 2271 BGB a) Widerruf zu Lebzeiten der Ehegatten, 2271 Abs. 1 BGB b) Widerruf nach dem Tod eines Ehegatten aa) Bindung an die eigene Verfügung, 2271 Abs. 2 BGB bb) Lebzeitige Verfügungen des überlebenden Ehegatten über sein Vermögen (1) Keine Aushöhlungsnichtigkeit nach 134 BGB (2) Aber Anspruch des zuletzt bedachten Dritten gegen den Beschenkten nach 2287 BGB analog Anfechtung durch Dritte und durch den überlebenden Ehegatten Die Stellung des überlebenden Ehegatten beim sog. Berliner Testament a) Trennungs- oder Einheitslösung, 2269 Abs. 1 BGB b) Verwirkungs- und Pflichtteilsklauseln c) Wiederverheiratungsklauseln VII. Ausschluss der Erbfolge Ausschlagung, 1942ff. BGB a) Zulässigkeit der Ausschlagung aa) Keine Ausschlagung nach Annahme der Erbschaft, 1943 Fall 1 BGB bb) Keine Ausschlagung nach Verstreichenlassen der Ausschlagungsfrist, 1943 Fall 2 BGB cc) Keine Ausschlagung vor Erbfall, 1946 BGB b) Wirksame Ausschlagungserklärung gegenüber Nachlassgericht, 1945 BGB c) Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung, 1954ff. BGB d) Rechtsfolge der Ausschlagung aa) Grundsatz, 1953 BGB bb) Verfügungen des vorläufigen Erben oder Rechtsgeschäfte gegenüber dem vorläufigen Erben, 1959 Abs. 2 und Abs. 3 BGB cc) Rechtsverhältnis zwischen vorläufigem Erben und Erben, 1959 Abs. 1 BGB Erbunwürdigkeit, 2339ff. BGB Erbverzicht, 2346ff. BGB VIII. Die Rechtsstellung des Erben Das Erben-Erbschaftsbesitzer-Verhältnis (Erbschaftsanspruch), 2018ff. BGB a) Herausgabeanspruch gegen Erbschaftsbesitzer, 2018 BGB b) Verschärfter Schadensersatzanspruch gegen Erbschaftsbesitzer, 2023ff. BGB c) Verwendungsersatzanspruch des gutgläubigen Erbschaftsbesitzers, 2022 BGB Erbengemeinschaft, 2032ff. BGB a) Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft b) Die Verwaltung der Erbengemeinschaft, 2038ff. BGB Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd :19:45
10 aa) Im Innenverhältnis bb) Im Außenverhältnis c) Auseinandersetzung, 2042ff. BGB Haftung für Nachlassverbindlichkeiten a) Grundsatz, 1967 BGB b) Haftungsbeschränkung auf den Nachlass c) Besonderheiten bei der Haftung der Miterben, 2058ff. BGB Vor- und Nacherbschaft, 2100ff. BGB a) Anordnung b) Rechtstellung des Vorerben c) Rechtstellung des Nacherben Testamentsvollstreckung, 2197ff. BGB IX. Vermächtnis, 1939, 2147ff. BGB Abgrenzung, insbesondere von der Auflage nach 1940, 2192ff. BGB Primäranspruch auf Leistung, 2174 BGB a) Anspruch entstanden aa) Wirksame Vermächtnisanordnung, 1939, 1941 BGB bb) Anfall des Vermächtnisses, 2176 BGB cc) Keine Ausschlagung, 2176, 2180 BGB b) Fälligkeit mit Anfall, 2181, 271 BGB c) Kein Erlöschen d) Keine Einreden Sekundäransprüche X. Der Pflichtteil, 2303ff. BGB Anspruch auf Pflichtteil, 2303 BGB Weitere Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten Pflichtteilergänzungsanspruch, 2325 Abs. 1 BGB XI. Die Wirkungen des Erbscheins Vermutungswirkung, 2365 BGB Gutglaubenswirkung, 2366, 2367 BGB XII. Dingliche Surrogation im Erbrecht, 2041, 2019, 2111 BGB Voraussetzung für eine Surrogation Schuldrechtliche Ansprüche auf das Surrogat XIII. Verjährung erbrechtlicher Ansprüche, 197 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2 BGB XIV. Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall, insbesondere 2301, 331 BGB Fall 3: Die beschenkte und bevollmächtigte Nichte Lösungsskizze Fall 3: Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd :19:46
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