FLÜCHTLINGE FLÜCHTLINGE. Normalität in

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1 ca. 12 Mio. FLÜCHTLINGE ca FLÜCHTLINGE 2015 ca oder 1,5 Mio.? Normalität in Normalität in Deutschland Deutschland

2 Fluchtbewegungen nach Deutschland Libanesischer Bürgerkrieg Islamische Revolution im Iran 1980 Militärputsch in der Türkei Erster Golfkrieg 1984 Türkei-PKK-Konflikt Jugoslawienkriege ab1992 Spätaussiedler und Menschen jüdischen Glaubens aus der ehemaligen UdSSR 1999 Kosovokrieg

3 Aktuelle Krisen Guinea Somalia Jemen Sudan Libyen Irak Kosovo Nigeria Ukraine Pakistan Gaza Syrien Eritrea Afghanistan Soldiers_of_Eritrea_%28women%29.jpg

4 Fluchtwege nach Europa Quelle: Süddeutsche.de,

5 Aufnahme syrischer Flüchtlinge bis ohne die Türkei. Quelle: UNHCR: Syrian Refugees in Europe: What Europe Can Do to Ensure Protection and Solidarity, Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen, Genf 2014.,

6 Aufnahme Flüchtlinge in Europa Wirtschaftsdienst Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 95. Jahrgang, 2015, Heft 2 S

7 Flüchtling nach Genfer Flüchtlingskonvention Kontingent-Flüchtling Asylberechtigter Asylbewerber Geduldeter Asylsuchender

8 Asylsuchender Asylbewerber Flüchtling Kontingentflüchtling Asylberechtigter Geduldeter ist eine Person, die in einem fremden Land um Asyl, also Aufnahme und um Schutz vor Verfolgung ersucht und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. (Definition nach: UNHCR The UN Refugee Agency, Asylsuchende) Ausländer, der einen Asylantrag stellt. Um in Deutschland einen Asylantrag stellen zu können, muss sich der Schutzsuchende in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten oder an der deutschen Grenze um Asyl nachsuchen. (nach: BAMF, Das deutsche Asylverfahren - ausführlich erklärt. Zuständigkeiten, Verfahren, Statistiken, Rechtsfolgen) Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Genfer Flüchtlingskonvention und Asylverfahrensgesetz. (nach: BAMF, Das deutsche Asylverfahren - ausführlich erklärt. Zuständigkeiten, Verfahren, Statistiken, Rechtsfolgen) aus einer Krisenregion (Kriegs- oder Bürgerkriegsgebiet) im Rahmen einer internationalen humanitären Hilfsaktion aufgenommen. (nach: BAMF, Glossar, Kontingentflüchtlinge) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (nach Art 16a Abs. 1 GG) Feststellung eines Abschiebungsverbots nach Aufenthaltsgesetz. (nach: BAMF, Das deutsche Asylverfahren - ausführlich erklärt. Zuständigkeiten, Verfahren, Statistiken, Rechtsfolgen)

9 Deutschland ANERKENNUNG DES ASYLANTRAGS nach Genfer Flüchtlingskonvention Flüchtlinge sind Menschen, die gezwungen sind, ihr Land zu verlassen, um Zuflucht vor Verfolgung zu suchen. Zulässige Gründe für die Anerkennung sind Verfolgung wegen: - Rasse - Religion - Nationalität - politische Überzeugung - Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe

10 Deutschland ANERKENNUNG DES ASYLANTRAGS nach Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art. 16a.1: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Politisch ist eine Verfolgung, wenn eine EINZELPERSON wegen: - ihrer politischen Überzeugung - ihrer religiösen Grundentscheidung - Merkmalen, die ihr Anderssein prägen so in ihren Rechten einschränkt wird, dass sie im normalen Umfang nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann.

11 Deutschland ABLEHNUNG DES ASYLANTRAGS Allgemeine Notsituationen: - Armut - Bürgerkriege - Naturkatastrophen - Perspektivlosigkeit eventuell Gewährung von subsidiärem Schutz möglich - Einreise über einen sicheren Drittstaat - auch geltend, wenn eine Rückführung in diesen Drittstaat nicht möglich ist (z.b. nicht benannt)

12 Deutschland Stand Oktober Syrien Albanien Kosovo Jan-August Afghanistan Irak Serbien Eritrea Mazedonien Pakistan ungeklärt Summe Top Sonstige insgesamt Quelle: BAMF, Asylgeschäftsstatistik 10/2015

13 Deutschland Asylbewerber mit guten Bleibeperspektiven aus Eritrea Irak Iran Syrien Quelle: BAMF, Asylgeschäftsstatistik 10/2015 als weitere unsichere Jan-August 2015 Herkunftsländer gelten Afghanistan Guinea Pakistan Somalia Sudan Quelle: Statista 2015

14 Verfahren Entscheidung Beratung!??! Zusätzliche Informationen Entscheidung Quelle: BAMF, Ablauf des deutschen Asylverfahrens, Stand: Juli 2014

15 Entscheidung Flüchtling Asylberechtigter Subsidiärer Schutzsuchender Ablehnung Keine Zuständigkeit auf Grund von Dublin III umfasst alle Schengen-Staaten und Assoziierten Quelle: BAMF, Ablauf des deutschen Asylverfahrens, Stand: Juli 2014

16 DUBLIN III Das Asylverfahren findet in dem Land statt, in das die erstmalige Einreise auf europäisches Gebiet erfolgt ist. Ausnahme: Griechenland

17 Zusätzliche Informationen Ein Ausländer ist KEIN Flüchtling, wenn er: - ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat - vor seiner Aufnahme als Flüchtling eine schwere nichtpolitische Straftat oder eine grausame Handlung außerhalb des Bundesgebiets begangen hat, auch wenn er behauptet, mit ihr politische Ziele verfolgt zu haben - den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwidergehandelt hat. nach: Asylverfahrensgesetz, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

18 Gewährung Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis Flüchtling Asylberechtigter 3 Jahre KANN danach unbefristet Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis Subsidiärer Schutzsuchender 1 Jahr KANN nach 7 Jahren unbefristet Quelle: BAMF, Ablauf des deutschen Asylverfahrens, Stand: Juli 2014

19 Ablehnung Frist unbegründet 1 Monat freiwillige Ausreise Sonderfall: Abschiebung Duldung offensichtlich unbegründet 1 Woche Klage Quelle: BAMF, Ablauf des deutschen Asylverfahrens, Stand: Juli 2014

20 Subsidiärer Schutz Voraussetzung für diesen Status ist, dass der Schutzsuchende NICHT als: - Flüchtling - Asylberechtigter anerkannt worden ist. Es gibt aber stichhaltige Gründe für die Annahme, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und unsere Gesellschaft im deshalb Schutz gewährt. Als ernsthafter Schaden gilt: - Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe - Folter - ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens - unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung - Bedrohung der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts nach: BAMF, Asyl- und Flüchtlingsschutz-Subsidiärer Schutz

21 Arbeitserlaubnis Arbeitsmarktprüfung Die Arbeitsmarktprüfung bezieht sich auf die Arbeitsbedingungen der konkreten Stelle und prüft sowohl den Verdienst als auch die Arbeitszeiten. Damit werden für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einem Duldungsstatus gleichwertige Arbeitsmarktbedingungen wie für Personen mit uneingeschränkter Arbeitserlaubnis gewährleistet. Vorrangprüfung Bei der Vorrangprüfung wird die Frage geklärt, ob die Stelle auch mit arbeitssuchend gemeldeten Personen besetzt werden kann, deren Arbeitsmarkt-zugang nicht beschränkt ist. Nach 15-monatigem Aufenthalt in Deutschland entfällt die Vorrangprüfung. Quelle: BAMF, Arbeitsmarktzugang für geflüchtete Menschen, FAQ,Stand: Juni 2015

22 Arbeitserlaubnis 3 Monate 15 Monate Arbeitsmarktprüfung Vorrangprüfung Flüchtling Asylberechtigter Subsidiär Schutzsuchender Asylsuchender Asylbeantragender Asylbeantragender Geduldeter nach 4 Jahren Asylbeantragender keine eingeschränkt uneingeschränkt Quelle: BAMF, Arbeitsmarktzugang für geflüchtete Menschen, FAQ,Stand: Juni 2015

23 Duldung Aufenthaltsgesetz 60a Abs. 2 Bei rechtlichen oder tatsächlichen Abschiebungshindernissen kann eine Abschiebung ausgesetzt werden.

24 Wege nach NRW

25 Deutschland Verteilung der Schutzsuchenden (dunkle Fläche = große Personenzahl)

26 Rhein-Sieg-Kreis Rhein-Sieg-Kreis Einwohner 2,37 Asylbewerber pro Einwohner

27 Unterbringungseinrichtungen für Schutzsuchende Ankunft in Deutschland asylsuchende Menschen EAE Erstaufnahmeeinrichtung, erste Anlaufstelle für schutzsuchende Menschen in der Bundesrepublik ZAB Zentrale Ausländerbehörde, Erfassung und Registrierung der Asylantragsteller ZUE Zentrale Unterbringungseinrichtung, übernimmt Verteilung auf die Kommunen NU Notunterbringungseinrichtung, bei Überlastung der EAEs oder ZUEs für den Zwischenaufenthalt Ankunft in den Kommunen Asylbewerber und Flüchtlinge Leben in Wohnungen möglichst rasche und reibungslose Integration in den Alltag (Normalitätsprinzip) ZKU Zentrale Kommunale Unterbringungseinrichtung, wenn nicht genügend Wohnungen zur Verfügung stehen Vorübergehende Unterbringung in dezentralen Einrichtungen (ZUE, NU) möglich.

28 Rhein-Sieg-Kreis Niederkassel-Lülsdorf Alfter, Bornheim, Hennef, Königswinter, Neunkirchen- Seelscheid, Siegburg, Sankt Augustin, Troisdorf Wohnungen Bielefeld, Dortmund, Köln Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises Sankt Augustin

29 Rhein-Sieg-Kreis Erstaufnahmeeinrichtung kommunale Notunterbringung Notunterbringung des Kreises

30 Rhein-Sieg-Kreis Netzwerk der Hilfe Wohlfahrts- Organisationen Diakonie Caritas Deutsches Rotes Kreuz Kommunalverwaltungen Runde Tische Bürgermeister Sozialämter Malteser Hilfsdienst Flüchtlingsinitiativen Ehrenamtliche Organisationen THW Migrantenorganisationen Schulamt Landrat Ausländerbehörde Gesundheitsamt Kreisverwaltung

31 FLÜCHTLINGE Normalität in Deutschland?