Umsetzung der den Bereich Medizin betreffenden Empfehlungen des Deutschen Ethikrats aus der Stellungnahme zur Intersexualität

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/11624 Umsetzung der den Bereich Medizin betreffenden Empfehlungen des Deutschen Ethikrats aus der Stellungnahme zur Intersexualität Vorbemerkung der Fragesteller DievonderBundesregierungimDezember2010andenDeutschenEthikratin AuftraggegebeneStellungnahmezurLebenssituationintersexuellerMenschenwurdenacheinemzweijährigenDialogmitdenunterschiedlichenInteressengruppenimFebruar2012veröffentlicht.DieStellungnahmedesDeutschenEthikratsbeleuchtettherapeutische,sozialwissenschaftliche,ethische undjuristischefragestellungen.dieempfehlungenbetreffeninsbesondere denbereich Medizin. DerBegriffIntersexualitätvereintMenschen,diewedereindeutigdemmännlichennochdemweiblichenGeschlechtzugeordnetwerdenkönnen.ZumTeil werdenauchmenschendaruntergefasst,die nachangabendesdeutschen Ethikrats denbegriff Intersexualität fürsichablehnen,hierbeihandeltes sichinsbesondereummädchenundfrauenmitdemadrenogenitalensyndrom (AGS).DerDeutscheEthikratweistanverschiedenenStellenderStellungnahme auf die unterschiedliche Situation von AGS-Betroffenen hin. DieStellungnahmedesDeutschenEthikratsmachtdeutlich,dassindenletztenJahren,insbesondereaufgrunddesEngagementsBetroffener,Verbesserungenerfolgtsind.EsbestehtjedocheinumfassenderHandlungsbedarf,um dieanerkennungderverschiedenartigkeitintersexuellermenschenundihr RechtaufkörperlicheUnversehrtheit,ihrPersönlichkeitsrechtundihrRecht auf Wahrung ihrer geschlechtlichen Identität in Zukunft zu gewährleisten. DieEmpfehlungendesDeutschenEthikratsdeckensichinhohemUmfangmit denvorschlägenderfraktionbündnis90/diegrünen (Bundestagsdrucksache 17/5528), und sollten möglichst bald umgesetzt werden. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierunghatdieStellungnahmeIntersexualitätdesDeutschen EthikratesmitInteressezurKenntnisgenommenundprüftdiedarinabgegebe- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom10.Dezember 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode nenempfehlungen.dieumsetzungdermehrzahlderempfehlungenliegt jedochnichtodernurteilweiseinderbundeszuständigkeit.diesbetrifftinsbesonderediemedizinischeversorgung.fragenderärztlichenberufsausübung unddieberufsausübungsaufsichtgehörenindenaufgabenbereichderländer. FürdiemedizinischeundpsychologischeBeratungvonDSD (Differencesof SexDevelopment)-BetroffenenininterdisziplinärenKompetenzzentren (Empfehlung1inKapitel9.1.derStellungnahme),diemedizinischeBetreuungdurch unabhängigequalifiziertebetreuungsstelleninräumlichausgewogenerverteilung (Empfehlung2),dieIntegrationvonPeer-BeratunginKompetenzzentrenundBetreuungsstellen (Empfehlung3)sowiedieZuführungderDSD-BetroffenenzudenKompetenzzentren (Empfehlung4)wirddieVerantwortung füreineumsetzungbeidenländerngesehen.auchweitere,hiernichtimeinzelnenaufgeführteempfehlungenberührenländerzuständigkeiten.angesichts dessenhatesdasbundesministeriumfürgesundheit (BMG)begrüßt,dassdie 85.KonferenzderfürdasGesundheitswesenzuständigenMinister,SenatorinnenundSenatorenderLänder (GMK)am27.und28.Juni2012dieArbeitsgemeinschaftderOberstenLandesgesundheitsbehörden (AOLG)gebetenhat, dieempfehlungendesdeutschenethikratesaufzugreifen,hinsichtlichihrer Umsetzbarkeitzuprüfenundhierzuder86.GMKeinenerstenBerichtvorzulegen. DasBMGhatsichseinerseitsmitSchreibenandieAOLG,dieBundesärztekammer (BÄK),diezentraleInteressenvertretungdergesetzlichenKrankenundPflegekasseninDeutschland (GKV-Spitzenverband),dieKassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)unddiebetroffenenFachgesellschaftengewandt, umaufdiestellungnahmedesdeutschenethikrateszurintersexualitätunddie zugroßenteilenaußerhalbdesbmgliegendenzuständigkeitenhinzuweisen unddiebetreffendeninstitutionenzurggf.gemeinschaftlichenbearbeitungaufzufordern. 1.a)ExistiereninDeutschlandnachKenntnisderBundesregierunginterdisziplinäreKompetenzzentren,diediemedizinischeundpsychosoziale Beratung,DiagnoseundgegebenenfallsBehandlungvonIntersexualität/ DSD (DisordersofSexDevelopment)-Betroffenenbereitsübernehmen? Falls ja, wie verteilen sie sich über die Bundesrepublik Deutschland? Fallsnein,wernimmtheutedieAufgabenderBeratung,Diagnoseund Behandlung insbesondere wahr? b)hatdiebundesregierungmitdenbundesländern,krankenkassen, Ärzte-undKrankenhausverbändenKontaktaufgenommen,umüber einenentsprechendenaufbaubzw.ausbausolcherinterdisziplinärerkompetenzzentrenzuberaten,wiederdeutscheethikrat (Empfehlung1) sie empfiehlt? Liegen bereits Ergebnisse der Gespräche vor? Falls ja, welche? Falls nein, wann ist damit zu rechnen? c)wiesolltedabeideransatzderpeer-beratung (Empfehlung3)Berücksichtigung finden? Die Fragen 1a bis 1c werden gemeinsam beantwortet. DieBundesregierunghatkeineKenntniszuraktuellenZahlundVerteilung interdisziplinärerkompetenzzentrenfürdsd.diesicherstellungdergesundheitlichenversorgunggenerellundsoauchzudsdliegtinderverantwortung derländer.diesgiltsomitauchfürdieumsetzungderempfehlungendes

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/11855 DeutschenEthikrateszuKompetenzzentrenundderFormderdortpraktizierten Beratung.EinebundesweiteErfassungvonBehandlungszentrenbestimmter Erkrankungsgruppengibtesnicht.AusgehendvoneineminderVergangenheit durchdasbundesministeriumfürbildungundforschunggefördertenverbundprojekts StörungendersomatosexuellenDifferenzierungundIntersexualität wurdejedochexpertiseandenstandortenlübeck,magdeburg,heidelberg, Kiel, Münster und Berlin gebündelt. ImGrundsatzwirdderAufbauvonFachzentrenfürselteneErkrankungen imnationalenaktionsbündnisfürmenschenmitseltenenerkrankungen (NAMSE)diskutiert.DiefüreinenNationalenAktionsplanvorgesehenen HandlungsempfehlungenkönntenauchfürAGSbzw.IntersexualitätAnwendung finden. 2.WiestelltsichdieBundesregierungeineräumlichausgewogeneundinangemessenemZeitaufwanderreichbarefortlaufendemedizinischeBetreuung (Empfehlung 2) von intersexuellen Menschen vor? Mit wem ist sie mit welcher Zielstellung darüber im Gespräch? DieSicherstellungeinerausreichendenambulantenärztlichenVersorgungder VersichertendergesetzlichenKrankenkassenistnachdemGesetzAufgabeder KassenärztlichenVereinigungen.VorallemmitdemVertragsarztrechtsänderungsgesetzunddemGKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV =gesetzliche Krankenversicherung)hatderGesetzgebereineReihesachgerechterundgeeigneterMaßnahmenvorgesehen,umeineflächendeckendemedizinischeVersorgungallerPatientinnenundPatientenimRahmendergesetzlichenKrankenversicherungangemessensicherzustellen.DiesbeziehtsichebenfallsaufdasvertragsärztlicheVergütungssystem,mitdemdiegemeinsameSelbstverwaltung flexibelundversorgungsrelevantdiesemaßnahmenflankierenkann,wiebeispielsweisediegewährungvonzuschlägenfürbesondersförderwürdigeleistungenbzw.leistungserbringersowiedieförderungvon (vernetzten)kooperationen.fürdiesicherstellungeinerflächendeckendenstationärenmedizinischenversorgunghabendieländerimrahmenihrerkrankenhausplanung Sorge zu tragen. 3.IstdieBundesregierungmitdenBundesländernsowiederBundesärztekammerunddenHebammenverbändenimGesprächdarüber,wiedas ThemaIntersexualitätinderAusbildung,insbesonderedieserBerufsgruppen, stärker berücksichtigt werden soll (Empfehlungen 4 und 5)? Liegen bereits Ergebnisse der Gespräche vor? Falls ja, welche? Falls nein, wann ist damit zu rechnen? DerBundregeltnachArtikel74Absatz1Nummer19desGrundgesetzesauf BundesebenedieZulassungzuärztlichenundanderenHeilberufen.Angesichts dervielzahlderausbildungsinhaltewerdenimrahmendererstausbildungdie erforderlichengrundlegendenkenntnisseundkompetenzenzurberufsausübungvermittelt.diesesindumfassendangelegtundlassenfürdievonden Ländernbzw.HochschulenoderstaatlichanerkanntenAusbildungsstättenzu erarbeitendencurriculaausreichendspielraumzurkonkretenausgestaltung derausbildungen.inhaltlichespezifizierungen,zudenenauchdasthemaintersexualitätzählt,sinddaherindiesemzusammenhangzuberücksichtigen. ZudemhältdieBundesregierungesfürsachgerechter,dieThematikderIntersexualitätverstärktimRahmenvonFort-undWeiterbildungsangebotenaufzugreifen,weildadurchgezieltdieBerufsangehörigenangesprochenwerden, die im Berufsalltag mit intersexuellen Menschen in Kontakt kommen.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 4.a)WieplantdieBundesregierung,dienachheutigemMedizinrechtunbestrittennotwendigealters-bzw.entwicklungsgemäßeAufklärungder betroffenen Kinder und Jugendlichen (Empfehlung 10) umzusetzen? b)siehtsiehierspezifischenregelungsbedarfimbereichintersexualität, oderplantsieim EntwurfeinesGesetzeszurVerbesserungderRechte vonpatientinnenundpatienten dieregelungen ( 630edesBürgerlichenGesetzbuchsn.F. (BGB-E))umeinealters-undentwicklungsgemäßeAufklärungvonKindernundJugendlichenübermedizinische Eingriffe zu ergänzen? 5.a)WieplantdieBundesregierung,dienachheutigemMedizinrechtunbestrittennotwendigealters-undentwicklungsgemäßeEinbeziehungder betroffenenkinderundjugendlichenindieentscheidungübereinen operativen Eingriff (Empfehlungen 8 und 9) umzusetzen? b)siehtsiehierspezifischenregelungsbedarfimbereichintersexualität, oderplantsiebeiderberatungdes EntwurfseinesGesetzeszurVerbesserungderRechtevonPatientinnenundPatienten dieregelungen zureinwilligung ( 630dBGB-E)umeinealters-undentwicklungsgemäßeEinbeziehungvonKindernundJugendlichenindieEntscheidung über medizinische Eingriffe zu ergänzen? DieFragen4a,4bsowie5aund5bwerdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. NachdenVorschriftendesam29.November2012vomDeutschenBundestag verabschiedetenpatientenrechtegesetzes,dessenabschließendebefassungim Bundesratnochaussteht,sindBehandelndegrundsätzlichverpflichtet,vorder DurchführungeinermedizinischenMaßnahmedieEinwilligungdesPatienten indiesemaßnahmeeinzuholen.dieerteilungeinerwirksameneinwilligung durchdenpatientenerfordert,dassderpatientnachmaßgabedes 630edes BürgerlichenGesetzbuchs (BGB)zuvorordnungsgemäß,d.h.ineinerfürihn verständlichenweiseaufgeklärtwordenist.derpatientmussdabeiinderlage sein,dieaufklärungvollständigzuverstehenundsichderfolgeneineseingriffesbewusstsein.istdiesnichtderfallundistderpatientnichtinderlage,die TragweitedesEingriffszubegreifen,istesihmnichtmöglich,indiejeweilige Maßnahmeeinzuwilligen.IndiesemFallistanseinerStelledieEinwilligung seinesvertreters (inderregeldereltern)einzuholen.dieservertreteristdann nach Maßgabe des 630e BGB aufzuklären, vgl. 630d Absatz 2 BGB. DabeisolldereinwilligungsunfähigePatientkünftigverstärktindasBehandlungsgescheheneinbezogenwerden.Nach 630eAbsatz5BGBwerdenBehandelndeverpflichtet,einwilligungsunfähigenPatientinnenundPatientendie wesentlichenumstände dermedizinischenmaßnahmezuerläutern,soweit dieseaufgrundihresentwicklungsstandesundihrerverständnismöglichkeiten inderlagesind,dieerläuterungaufzunehmen,undsoweitdiesihremwohl nichtzuwiderläuft.damitwirdeinealters-undentwicklungsgemäßeaufklärunggesetzlichumgesetzt.imübrigenträgtdergesetzgeberdurchdiese RegelungauchderjüngerenRechtsprechungdesBundesverfassungsgerichts Rechnung,nachderaucheinEinwilligungsunfähigerüberdasObundWie einerbehandlung,dererunterzogenwird,grundsätzlichnichtimunklarengelassenwerdendarf (vgl.beschlussdesbundesverfassungsgerichtsvom23.mai 2011, Az. 2 BvR 882/09, Rn. 59).

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dasseineausreichendeBedenkzeit vor der Entscheidungsfindung notwendig ist (Empfehlung 10)? Falls ja, sieht sie hier einen gesetzgeberischen Bedarf? FallseingesetzgeberischerBedarfgesehenwird,istdiesereherspezifischeroderallgemeinerNatur,undwosollteeineVerankerungvorgenommen werden? WiederBundesgerichtshof (BGH)mitseinerEntscheidungvom25.März2003 (BGHVIZR131/02)klargestellthat,isteineEinwilligungdesPatienten (ineinenoperativeneingriff)nurwirksam, wennunterdenjeweilsgegebenenumständenderpatientnochausreichendgelegenheithat,sichinnerlichfreizuentscheiden. DementsprechendsiehtdasvomDeutschenBundestagverabschiedetePatientenrechtegesetzin 630eAbsatz2BGBvor,dassdieAufklärungso rechtzeitigerfolgenmuss,dassderpatientseineentscheidungüberdieeinwilligung wohlüberlegt treffen kann. 7.PlantdieBundesregierung,nachdemderDeutscheEthikratinseinerStellungnahmehoheAnforderungenandieEntscheidungübereinenoperativennichtreversiblenEingriffbeinichtselbstentscheidungsfähigenBetroffenen (s.o.)empfohlenundangeregthatte,dieentscheidungeinesfamiliengerichtszumindestinbestimmtenfallkonstellationen (Empfehlung11) vorzusehen, eine entsprechende gesetzliche Regelung? Falls ja, für welche Fallkonstellationen? Fallsja,plantsiedieseRegelungimBürgerlichenGesetzbuchimBereich derelterlichensorgezuverankernoderanwelchemanderenregelungsort? Falls nein, warum nicht? DieBundesregierungstimmtmitdemDeutschenEthikratüberein,dassessich beiderentscheidungüberdievornahmeeinesoperativennichtreversibleneingriffs,derdie (zukünftige)fortpflanzungsfähigkeitund/oderdiesexuelleempfindungsfähigkeitmöglicherweiseirreversibelbeeinträchtigt,umeineschwerwiegendeentscheidunghandelt,dieeinengravierendeneingriffindierechte deskindesdarstelltundaufdiegesamteweitereentwicklungdeskindesbleibendeneinflusshat.auchnachauffassungderbundesregierungmussdeshalb derwilledeskindes,wenndiesesselbstnichteinwilligungsfähigistunddie EntscheidungdahervondenSorgeberechtigtengetroffenwerdenmuss,angemessenberücksichtigtwerden.DerVorschlagdesDeutschenEthikratszurEinschaltungdesFamiliengerichtsbeieinemAuseinanderfallenderWünscheoder ErklärungendesKindesundderSorgeberechtigtenbeiderEntscheidungüber medizinischemaßnahmen,istjedochnichtfreivonbedenken.soistinsbesondereunklar,wiederarztdenwirklichenwillendesnichteinwilligungsfähigen KindesermittelnundunterwelchenVoraussetzungeneinWiderspruchdes Kindesbeachtlichseinsoll.DasErforderniseinerrichterlichenGenehmigung würdedieentscheidungvondenpersonensorgeberechtigtenelternaufden Staatverlagern,wobeidasGerichtfürseineEntscheidungwiedieElternaufdie EinschätzungmedizinischerSachverständigerangewiesenwäre.DieMeinungsbildunginnerhalbderBundesregierungzudiesenFragenistinsbesondere vordemhintergrund,dassdiemedizinischediskussionzurintersexualitätnoch imflussistundauchdiejuristischedebattenochamanfangsteht,nochnicht abgeschlossen.diefrage,inwieweithierdurchgesetzlicheregelungenbzw. familiengerichtlichegenehmigungserfordernissegeeignetevorkehrungengeschaffen werden können, bedarf sorgfältiger Prüfung.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 8.PlantdieBundesregierung,dieinEmpfehlung12vorgeschlageneVerlängerungderAufbewahrungsfristderDokumentationvonmedizinischenBehandlungenbeiintersexuellenMenschenaufmindestens40Jahregesetzlich aufzugreifen? Fallsja,istdiesimZusammenhangmitdemgeplanten 630fBGB-E (EntwurfeinesGesetzeszurVerbesserungderRechtevonPatientinnenund Patienten) oder an welchem anderen Ort vorgesehen? Falls nein, warum nicht? DieAnforderungenandieAufbewahrungsfristderDokumentationwerden nachdemam29.november2012vomdeutschenbundestagverabschiedeten Patientenrechtegesetzin 630fBGBgeregelt.Gemäß 630fAbsatz3BGBhat derbehandelndediepflicht,diepatientenaktenachabschlussderbehandlung fürdiedauervonzehnjahrenaufzubewahren,soweitnichtnachanderenvorschriftenandereaufbewahrungsfristenbestehen.einebesondereregelungfür dieaufbewahrungderdokumentationenüberbehandlungenvonintersexuellenmenschenistnichtgeplant. 630fBGBregeltlediglichimAllgemeinendie AnforderungenandieDokumentationundenthältkeineSonderregelungenfür bestimmtebehandlungsgruppen.solcheregelungenbleibensondergesetzen vorbehalten,wie 630fAbsatz3BGBdurchseineFormulierung ( soweitnicht nachanderenvorschriftenandereaufbewahrungsfristenbestehen )ausdrücklichermöglicht.imübrigenkönnenbetroffenepatientinnenundpatientenvon ihremanspruchaufeinsichtnahmeindiedokumentationundherausgabevon KopiendieserDokumentation ( 630gBGB)Gebrauchmachen.Aufdiese WeisekönnenmündigePatientinnenundPatienteneinezeitlichunbegrenzte Aufbewahrung der Dokumentation ihrer Patientenakte sicherstellen. 9.WelcheMöglichkeitensiehtdieBundesregierung,derEmpfehlung13des EthikratszurErstattungverordneterArzneimittelimOff-label-Gebrauch von intersexellen Menschen nachzukommen? WäredieEinrichtungeinerOff-labelExpertengruppe (nach 35cdesFünftenBuchesSozialgesetzbuch SGBV)DSD/IntersexualitätbeimBundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte ein geeignetes Vorgehen? EineGrundvoraussetzungfürdieKostenübernahmedurchdiegesetzliche KrankenversicherungistdiearzneimittelrechtlicheZulassungeinesArzneimittels.DurchdieZulassungwirddieWirksamkeit,dieUnbedenklichkeitund diequalitätdesarzneimittelbelegt.dieentscheidungüberdenleistungsanspruchbeieinzelnenpatientenimoff-label-gebrauchistinsoferneineeinzelfallentscheidung,dieggf.aufgrundeineskostenübernahmeantragsderversicherten durch die Krankenkasse herbeigeführt werden kann. FürdieLeistungsentscheidungderKrankenkassengeltenverallgemeinerungsfähigeVoraussetzungen insbesonderezurfeststellung,obeineanwendung dem Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht. DieExpertengruppenOff-LabelfürbestimmteFachrichtungen (z.b.onkologieoderneurologie)wurdenbeimbundesinstitutfürarzneimittelundmedizinprodukteberufen,umgehäufteanzahlengleichartigereinzelfallprüfungen vonanträgenaufgenehmigungdererstattungvonoff-label-anwendungen vonarzneimittelngebündeltzuprüfen.diesebewertungenkönnendannindie ArzneimittelrichtliniedesGemeinsamenBundesausschussesaufgenommen werden,umsoweitereeinzelfallprüfungensolcheranträgekünftigzuvermeidenundfürallebeteiligtenentscheidungssicherheitzugewährleisten.fürden FallderArzneimittelbehandlungintersexuellerMenscheninOff-Label-AnwendungsgebietenistaufGrundderrelativkleinenPatientengruppedieEinzelfallprüfung bei den Medizinischen Diensten der Krankenkassen vorzunehmen.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ PlantdieBundesregierungdieEinrichtungeinesEntschädigungsfondsfür Betroffene,beidenengeschlechtszuordnendeodergeschlechtszuweisendeOperationendurchgeführtwurden,diedemheutigenmedizinischen StandnichtentsprechenundderenLebensqualitätalsFolgedavonerheblich beeinträchtigt ist? Falls ja, welchen Umsetzungsansatz verfolgt sie? Falls ja, plant sie auf Verjährungsfristen zu verzichten? Fallsja,mitwievielenAntragstellernbzw.Antragstellerinnenrechnetsie? Falls nein, warum nicht? DiePrüfungderEmpfehlungendesDeutschenEthikrateszuIntersexualität durchdiebundesregierungistnochnichtabgeschlossen.dazugehörtauchdie PrüfungvonEntschädigungsregelungenfürLangzeit-undSpätfolgeneiner frühkindlichenoperativengeschlechtszuweisungodergeschlechtsangleichung.dabeiwerdendieergebnissederanhörungimausschussfürfamilie, Senioren,FrauenundJugenddesDeutschenBundestageszuIntersexualität vom 25. Juni 2012 einbezogen. 11.a)IstderBundesregierungbekannt,inwelcherHöheeineFörderungvon SelbsthilfegruppenundVerbändenvonintersexuellenMenschenoder deren Angehörigen durch öffentliche Mittel geschieht? PlantsieselbsteineentsprechendeFörderung (dasbundesministerium fürgesundheit BMG unterstütztverschiedeneselbsthilfeorganisationen direkt)? DiegesundheitlicheSelbsthilfewirddurchdasBMGunterstützt.ImRahmen deshaushaltstitels ZentraleEinrichtungenundVerbändedesGesundheitswesens werdenzuwendungenalszuschüssezurförderungdergesundheitlichenselbsthilfeundzurförderungvonmaßnahmenzurselbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen vergeben. DerSchwerpunktdieserFörderungenliegtderzeitinsbesondereaufdenThemen: Beteiligung der Selbsthilfe im Gesundheitswesen, VerbreitungderWissensbasisdurchdieBekanntmachungvonpositivenAnsätzen, Weiterentwicklung der Selbsthilfe sowie VerbindungvonSelbsthilfeundPräventionundSicherungderQualitätinder Selbsthilfe. SelbsthilfeorganisationenvonIntersexuellenkönnengrundsätzlichauchAnträgeaufProjektförderungstellen,sofernderSchwerpunktaufdergesundheitlichen Selbsthilfe liegt. Bisher wurde kein entsprechender Antrag eingereicht. IndenHaushaltenderfachlichzuständigenBundesministerienfür2013sind keine Mittel speziell für das Thema Intersexualität eingestellt. b)istesfürselbsthilfegruppenvonintersexuellenoderderenangehörigenmöglich,nach 20cSGBVSelbsthilfefördermitteldergesetzlichen Krankenversicherung zu beantragen? Falls ja, in welchem Umfang geschieht dies? Fallsnein,isteineÄnderungdes 20cSGBVoderdesLeitfadensdes SpitzenverbandesdergesetzlichenKrankenversicherungsinnvoll,und plantdiebundesregierung,einesolcheänderungumzusetzen/anzu-

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode regen,oderstößtdiesbeibetroffenenaufablehnung,dadievoraussetzungderförderungandieaufnahmeineinekrankheitslisteverbunden ist? Grundsätzlichsindgemäß 20cSGBVKrankenkassenundihreVerbände dazuverpflichtet,selbsthilfegruppenund-organisationenzufördern,diesich diegesundheitlichepräventionoderdierehabilitationvonversichertennach einemkrankheitsverzeichniszumzielgesetzthaben.dievoraussetzungenund InhaltederFörderungistineinemLeitfadenzurSelbsthilfeförderungdesGKV Spitzenverbandesfestgelegt.DieserLeitfadenwirdunterBeteiligungdermaßgeblichenSpitzenorganisationenderSelbsthilfeerarbeitet.Grundsätzlichsind Selbsthilfegruppenund-organisationenvonIntersexuellenoderderenAngehörigengemäß 20cSGBVförderfähig.InwelchemUmfangeineFörderung durchdiegesetzlichenkrankenkassenerfolgt,istderbundesregierungnichtbekannt. 12.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzungdesDeutschenEthikrats (Empfehlung18),dasseinekontinuierlicheBegleitforschungdervorgenommenengeschlechtsangleichendenoderzuordnendenOperationensowiedieEinrichtungeinereuropaweitenForschungsdatenbanksinnvoll ist, um die Evidenzlage deutlich zu erhöhen? PlantdieBundesregierung,mitdenBundesländerneinegemeinsameVereinbarungabzuschließen,umalserstenSchritteinebundesweiteForschungsdatenbankeinzurichtenunddazugehörigeForschungsprogramme ausmittelndesbmgoderdesbundesministeriumsfürbildungundforschung (mit)zufinanzieren? Falls nein, welchen Ansatz verfolgt sie? DerAufbaubzw.dieFörderungeinerbundesweitenForschungsdatenbankist zurzeitnichtgeplant,daaufgrundderseltenheitvonagsundintersexualität eininternationaleransatznotwendigerscheint.einsolcheransatzistaufeuropäischerebenebereitsetabliert:sohatdieeudasprojekteurodsd (InvestigationofthemolecularpathogenesisandpathophysiologyofDisordersofSex Development DSD),daseinezentraleForschungsdatenbankbeinhaltet,von 2008bis2011mit2,9Mio.Eurogefördert.AusdiesemForschungsprojekthat sichdasi-dsdnetwork (InternationalDisordersofSexDevelopment)entwickelt,welchesvombritischenMedicalResearchCouncilseit2011fürfünf Jahre gefördert wird und die EURODSD- Datenbank weiterführt und ausbaut. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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