Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (III) Kaufvertrag und Handelsrecht (Lernfelder 1, 2, 6)
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- Ulrich Blau
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1 Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (III) Kaufvertrag und Handelsrecht (Lernfelder 1, 2, 6) 3.1 Kaufvertrag (24 Lernkarten) 3.2 Verbraucherschutz (17 Lernkarten) 3.3 Mahn- und Klagewesen (6 Lernkarten) 3.4 Verjährung (4 Lernkarten) 3.5 Handelsrecht (21 Lernkarten) 3.6 Unternehmensformen (18 Lernkarten) 3.7 Organisationslehre (6 Lernkarten) 3.8 Marketing (10 Lernkarten) Die Inhalte sind komplett im Prüfungskatalog der IHK-Zwischen- und IHK-Abschlussprüfung Bankkaufmann/-frau aufgeführt.
2 Abkürzungsverzeichnis AG Arbeitgeber AN Arbeitnehmer BR Betriebsrat BV Betriebsversammlung IHK-PK IHK-Prüfungskatalog JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung K Käufer LF Lernfeld TV Tarifvertrag V Verkäufer WE Willenserklärung
3 LF 1 Kaufvertrag 3.1/3 Wie lange ist der Antragende an seinen Antrag gebunden (= Annahmefristen)?
4 LF 1 Kaufvertrag 3.1/3 1. Oft ist eine Frist im Antrag genannt, bis wann die Annahme erfolgt sein muss. Ist dies nicht der Fall, gelten: 2. gesetzliche Fristen unter Anwesenden (vor Ort/am Telefon): sofort (während des Gesprächs/Telefonats!) unter Abwesenden (Brief, Fax, ): innerhalb der Frist, in der üblicherweise mit einer Rückantwort zu rechnen ist - Brief: max. 7 Tage - Fax, ca. 1-2 Tage
5 LF 1 Kaufvertrag 3.1/12 Wann spricht man von einer Störung des Erfüllungsgeschäftes? Welche Arten der Störung unterscheidet man?
6 LF 1 Kaufvertrag 3.1/12 Es liegt eine Störung des Erfüllungsgeschäft vor, wenn die versprochene Leistung aus dem Verpflichtungsgeschäft (siehe 3.1/7) nicht oder nur unzureichend erfüllt wurde. Störung durch den Verkäufer Schlechtleistung (mangelhafte Lieferung) Nicht-Rechtzeitig-Lieferung (Lieferungsverzug) Annahmeverzug (des Geldes) Störung durch den Käufer Nicht-Rechtzeitig-Zahlung (Zahlungsverzug) Annahmeverzug (der Ware)
7 LF 1 Verbraucherschutz 3.2/3 Unter welchen Voraussetzungen werden die AGB Vertragsbestandteil?
8 LF 1 Verbraucherschutz 3.2/3 bei Privatkunden (1) Der Unternehmer (z. B. das KI) muss ausdrücklich auf die AGB als Vertragsbestandteil hinweisen. (2) Der Kunde muss sich in zumutbarer Weise über die AGB informieren können, entweder - mit Aushändigung der AGB oder - durch öffentlichen Aushang in den Geschäftsräumen. (3) Der Kunde muss die AGB durch Unterschrift anerkennen. (z. B. im Rahmen der Vertragsunterzeichnung) bei Firmenkunden (Kaufleute) Stillschweigende Anerkennung der AGB möglich.
9 LF 1 Mahn- und Klagewesen 3.3/5 Erläutere das Klageverfahren.
10 LF 1 Mahn- und Klagewesen 3.3/5 Voraussetzung: Schuldner hat entweder Mahnbescheid widersprochen (siehe 3.3/3) oder gegen VB Einspruch erhoben (siehe 3.3/4). örtliche Zuständigkeit Gericht am Wohnsitz des Schuldners (gesetzliche Regel) sachliche Zuständigkeit bis 5.000,00 EUR Streitwert: Amtsgericht über 5.000,00 EUR Streitwert: Landgericht Ziel: vollstreckbarer Titel: Zwangsvollstreckung
11 LF 1 Verjährung 3.4/4 Erläutere die Hemmung der Verjährung?
12 LF 1 Verjährung 3.4/4 Die Verjährungsfrist wird für diese Zeit unterbrochen, d. h. Verlängerung der Frist um die Hemmung, wenn der Gläubiger wegen höherer Gewalt (z. B. Erdbeben) seine Ansprüche nicht durchsetzen konnte. Gläubiger und Schuldner eine Stundungsvereinbarung (= Leistungsverweigerungsrecht) getroffen haben. Rechtsverfolgung angestrengt wird (Klageerhebung, Mahnbescheid-Zustellung, Anmeldung eines Insolvenzverfahrens,...) (kaufmännische Mahnung führt nicht zur Hemmung!) Ende der Hemmung 6 Monate nach rechtskräftiger Entscheidung
13 LF 1 Handelsrecht 3.5/17 Zeige auf, wie die Erteilung einer Prokura erfolgt und wann sie beginnt.
14 LF 1 Handelsrecht 3.5/17 Erteilung der Prokura persönlich durch Kaufmann/Geschäftsführer (GmbH) ausdrücklich (schriftlich oder mündlich) HR-Eintrag ist Pflicht (deklaratorisch) Beginn der Prokura in Innenverhältnis mit der persönlichen und ausdrücklichen Erteilung (HR-Eintrag ist ja nur deklaratorisch!) im Außenverhältnis wenn Dritter Kenntnis hat oder mit HR-Eintrag
15 LF 2/6 Unternehmensformen 3.6/1 Erläutere die Einzelunternehmung. 1. Merkmale 2. Gründung (Kapital, Personen, Formvorschriften) 3. Geschäftsführung (Innenv.) / Vertretung (Außenv.) 4. Haftung 5. Gewinn- und Verlustbeteiligung Hinweis: Grundlage ist die Gesetzeslage, vertraglich sind oft (z. B. Vertretung, Gewinn- und Verlustbeteiligung) andere Regelungen möglich.
16 LF 2/6 Unternehmensformen 3.6/1 1. Einzelkaufmann, Kleingewerbetreibender, keine Publizitätspflicht, bei HR-Eintrag: A (deklaratorisch): e. K. / e. Kfm. 2. keine Mindestkapitalvorschrift eine natürliche Person formfrei 3. Inhaber / Inhaber 4. Inhaber haftet allein und unbeschränkt mit gesamten Betriebs- und Privatvermögen 5. Inhaber
17 IHK-PK Organisationslehre 3.7/5 Erläutere und skizziere ein Stab-Liniensystem.
18 IHK-PK Organisationslehre 3.7/5 (Ein)liniensystem mit Stabzuordnung zu Instanzen Stab = beratende und unterstützende Funktion, aber keine Entscheidungs- und Weisungsbefugnis (z. B. Revision, Personal, Marketing) (+) Arbeitsentlastung der Leitung, Qualitätssteigerung (-) Konflikte zwischen Stab und Linie
19 LF 6 Marketing 3.8/2 Um die Unternehmensführung an den Bedürfnissen des Marktes ausrichten zu können, muss man diese kennen. Definiere Marktforschung und zeige die Methoden der Marktforschung auf.
20 LF 6 Marketing 3.8/2 Marktforschung = Datenerhebung bezüglich der aktuellen Marktsituation und des zukünftigen Marktpotentials. 1. Primärforschung (Feldforschung/Field-Research) Erhebung neuer Daten für einen bestimmten Zweck Befragung, Interview, Panel (= wiederholtes Befragen derselben Person / Unternehmung) Beobachtung, Experiment, Test 2. Sekundärforschung (Schreibtischforschung/Desk-Research) Auswertung bereits vorhandener Daten externe Informationsquellen: Statistiken, veröffentlichte Jahresabschlüsse und Interviewergebnisse,... interne Informationsquellen: Rechnungswesen, Umsatzstatistiken, Beschwerdemanagement-Daten
Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (III) Kaufvertrag und Handelsrecht
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