Deutsche Einwohnerinnen und Einwohner mit doppelter Staatsanghörigkeit

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1 68 Einwohnerinnen und Einwohner mit doppelter Staatsanghörigkeit Waltraud Schröpfer Einzige Informationsquelle für statistische Daten über Menschen mit Migrationshintergrund ist derzeit das Einwohnermelderegister. Diese Daten sind aber nicht direkt auswertbar. Die Frankfurter Statistik arbeitet deshalb im Rahmen einer interkommunalen Arbeitsgruppe an einem mehrstufigen methodischen Konzept, welches Hinweise zum Migrationshintergund aus verschiedenen im Register vorhandenen Merkmalen ableitet. Erste Ergebnisse liegen inzwischen vor, über sie soll hier berichtet werden. Menschen mit Migrationshintergrund lassen sich grob in vier Gruppen fassen: In die große Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer, wie sie heute schon in den statistischen Veröffentlichungen beschrieben wird. In die Gruppe der eingebürgerten n. In die Gruppe der in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern, die gemäß Territorialprinzip eine Option auf die deutsche Staatsanghörigkeit erhalten. In die Gruppe der deutschstämmigen Aussiedlerinnen und Aussiedler einschließlich Ehegatten und Abkömmlingen. Über deutsche Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund gab es bisher keine oder nur spärliche statistische Informationen. Eine erste Annäherung der Statistik an diesen kreis basiert auf dem Merkmal der zweiten Staatsanghörigkeit im Melderegister. In der Regel muss mit dem Erwerb der deutschen Staatsanghörigkeit die alte bisherige Staatsanghörigkeit aufgegeben werden. Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen, die im Ausländergesetz (AuslG) 87 Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit beschrieben sind. Dazu die wichtigsten Beispiele: So wird bei Einbürgerungen von Angehörigen aus EU-Staaten Mehrstaatigkeit gewährt, wenn der Herkunftsstaat bei der Einbürgerung von Deut schen ebenfalls die Mehrstaatigkeit gestattet. Oder die Mehrstaatigkeit wird hingenommen, wenn der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsanghörigkeit nicht vorsieht oder verweigert. Mehrstaatigkeit wird auch toleriert, wenn die Person durch die Aufgabe der ausländischen erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher Art erleidet oder wenn die Person politisch verfolgt wird. Weitere Ausnahmen ergeben sich aus völkerrechtlichen Verträgen, welche Deutschland mit anderen Staaten abgeschlossen hat. Im Grunde genommen gelten für jeden ausländischen Staat eigene Ausnahmeregelungen. Tabelle 1: Zusammensetzung der Frankfurter Bevölkerung 2003 absolut % wohnberechtigte x (1) darunter mit Hauptwohnung (HW) insgesamt (2) mit zweiter ausländischer (3) Ausländer/innen (4) (1) mit Haupt- oder Nebenwohnung in Frankfurt am Main (2) Nur deutsche. (3) und ausländische. (4) Nur ausländische. Von den wohnberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern am Jahresende 2003 waren mit Hauptwohnung in Frankfurt am Main gemeldet. Für diese wurden die weiteren Auswertungen erstellt. Es ist zu vermuten, dass die oben genannten Ausnahmen zur Hinnahme von Mehrstaatigkeit allgemein eher großzügig gehandhabt werden, da Ende 2003 rund Frankfurterinnen und Frankfurter neben der deutschen eine zweite ausländische Staatsbürgerschaft hatten (vgl. Tabelle 1).

2 69 Zusammensetzung der Frankfurter Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnung 2003 Männer Alter 100 Frauen Ausländer/innen mit zweiter ausländischer Bürgeramt, Statistik und Wahlen / Frankfurt am Main

3 70 Addiert man diese Zahl mit der Zahl der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner (rd ) ergibt sich die Summe von Ein gutes Drittel (34 %) der Frankfurter Einwohnerschaft mit Hauptwohnung weist nach dem derzeitigen statistischen Kenntnisstand damit einen Migrationshintergrund auf. Tabelle 2: Altersstruktur der mit doppelter Insgesamt ,0 unter 1 Jahr ,4 1 Jahr ,0 2 Jahre ,1 3 Jahre ,3 4 Jahre 690 1,6 5 Jahre 817 1,9 6 Jahre 850 1,9 7 Jahre 878 2,0 8 Jahre 794 1,8 9 Jahre 777 1,8 10 Jahre 817 1,9 11 Jahre 816 1,9 12 Jahre 860 2,0 13 Jahre 807 1,8 14 Jahre 716 1,6 15 Jahre 743 1,7 16 Jahre 672 1,5 17 Jahre 649 1,5 18 Jahre 704 1,6 19 Jahre 731 1,7 20 bis 24 Jahre ,0 25 bis 29 Jahre ,8 30 bis 34 Jahre ,4 35 bis 39 Jahre ,7 40 bis 44 Jahre ,2 45 bis 49 Jahre ,1 50 bis 54 Jahre ,1 55 bis 59 Jahre ,3 60 bis 64 Jahre ,4 65 bis 69 Jahre 903 2,1 70 bis 74 Jahre 588 1,3 75 bis 80 Jahre 389 0,9 80 bis 85 Jahre 207 0,5 85 Jahre und älter 125 0,3 mit doppelter gibt es in fast allen Altersjahren, wie die Pyramide der Frankfurter Bevölkerung zeigt. Tendenziell reduzieren sich Anzahl und Anteil mit zunehmendem Alter, was bereits in den Altersgruppen ab 45 Jahren deutlich wird (vgl. Tabelle 2). Auffällig sind die vielen Kinder unter den mit Mehrstaatigkeit. Insbesondere die Altersjahrgänge bis unter vier Jahren sind überdurchschnittlich stark besetzt. Hier spiegeln sich die Auswirkungen einer neuen Rechtslage wieder. Seit dem 1. Januar 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern nach dem Territorialprinzip die deutsche Staatsanghörigkeit, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 1 Für alle Kinder, die am Jahresende 2003 noch unter 4 Jahre alt waren, galt bei der Geburt bereits die neue Rechtsstellung, was sich in den vergleichsweise hohen Anteilen von Optionsdeutschen (70,6 % bis 76,8 %) innerhalb der einzelnen Altersjahre niederschlägt (vgl. Tabellen 3). Tabelle 3: Kinder mit doppelter insgesamt dar. optionsdeutsch (*) unter 1 Jahr ,6 1 Jahr ,8 2 Jahre ,2 3 Jahre ,6 4 Jahre ,0 5 Jahre ,3 6 Jahre ,5 7 Jahre ,2 8 Jahre ,5 9 Jahre ,6 10 Jahre ,4 11 Jahre ,0 12 Jahre ,3 13 Jahre ,8 Insgesamt ,1 (*) Kinder mit doppelter gemäß 4 Abs. 3 bzw. 40b srecht. 1 Ein Elternteil muss seit acht Jahren seinen rechtmäßig gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen.

4 71 Dabei ist bei dem Jahrgang der unter 1- Jährigen der Optionsstatus noch nicht vollständig erfasst, da es zwischen der Aufnahme der Geburt und der Aufnahme der zweiten Staatsanghörigkeit im Melderegister in der Regel zu zeitlichen Verschiebungen kommt. Das Territorialprinzip konnte auf Antrag auch rückwirkend für Kinder geltend gemacht werden, die am 1. Januar 2000 rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Von dieser Möglichkeit wurde offensichtlich wenig Gebrauch gemacht, wie die vergleichsweise niedrigen Besetzungszahlen der Altersjahre zwischen 4 und unter 14 Jahren und die entsprechend geringeren Anteile der Optionsdeutschen (11,8 % bis 30,0 %) erkennen lassen. Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres müssen sich alle Kinder mit dem Merkmal optionsdeutsch für eine der beiden Staatsanghörigkeiten entscheiden. Zum Jahresende 2003 hatten insgesamt rund 39 % (5 200 ) aller deutschen Kinder mit Mehrstaatigkeit unter 14 Jahren diesen Status. Wie vielschichtig die Gruppe der n mit doppelter Staatsanghörigkeit ist, lässt ein Blick auf Tabelle 4 erkennen. In ihr sind alle Frankfurterinnen und Frankfurter mit Mehrstaatigkeit nach ihrer zweiten Staatsanghörigkeit aufgelistet. Hier finden sich Staaten aus allen Erdteilen mit unterschiedlichsten Kulturen, politischen oder sozialen Systemen, Glaubensrichtungen oder Wirtschaftskraft. Die zweite Staatsanghörigkeit ist zwar nur ein schwacher und dennoch wichtiger Indikator für den vermutlichen Bedarf an Integrationshilfen, da es derzeit keine anderen statistischen Informationsquellen gibt, die Rückschlüsse auf die Bedürfnisse der verschiedenen Zuwanderergruppen erlauben. mit marokkanischer (13,5 %) oder türkischer (13,4 %) Herkunft stellen zusammen ein Viertel aller deutschen Einwohnerinnen und Einwohner mit Mehrstaatigkeit. Beide Staaten zählen zu den ehemaligen Gastarbeiternationen, außerdem entlässt Marokko seine Bürgerinnen und Bürger nicht aus der. Um frühere Gastarbeiter oder ihre Nachkommen handelt es sich vermutlich bei vielen n mit jugoslawischer (4,3 %), italienischer (3,5 %) oder kroatischer Abstammung (2,5 %). Zur Gruppe der Aussiedler zählen wahrscheinlich die meisten n mit polnischer (9,6 %), russischer (3,7 %), rumänischer (3,0 %) oder kasachischer (2,8 %) Herkunft. Dem Kreis der politisch Verfolgten sind wahrscheinlich Teile der n mit iranischem (6,1 %), afghanischem (4,0 %) oder eritreischem (2,5 %) Ursprung zuzuordnen. Zu den größeren Gruppen gehören auch mit einer zweiten US-amerikanischen Staatsanghörigkeit (2,5 %). Hier macht sich vermutlich die langjährige Funktion der Stadt als zentraler Standort der US-Army bemerkbar. Tabelle 5 weist die ethnische Herkunft der optionsdeutschen Kinder aus. Allein 40 % dieser Kinder haben ein türkisches Elternhaus. Der zahlenmäßig große Vorsprung der Türken vor allen anderen en kommt nicht völlig überraschend, denn jede fünfte Person unter der ausländischen Einwohnerschaft stammt aus der Türkei. Zusätzlich handelt es sich hier um eine der ehemaligen Gastarbeiternationen, d.h. viele Türken leben schon sehr lange und erfahrungsgemäß in Familienverbänden in Deutschland. Zu den Nachkommen der früheren Gastarbeiter zählen vermutlich auch die meisten optionsdeutschen Kinder der nächst folgenden Gruppen wie Kroaten (9,3 %), Marokkaner (7,7 %), Jugoslawen (5,6 %) oder Italiener (5,6 %). Weitere Vorgehensweise: Im nächsten Schritt sollen Migrantinnen und Migranten ohne zweite Staatsanghörigkeit statistisch ermittelt werden. Hinweise dazu liefert ein Merkmal im Einwohnerdatensatz, welches Angaben über die Art der deutschen enthält. Dieses Merkmal steht der Statistik zur Zeit noch nicht zur Verfügung. Ein anderes Merkmal ist der Geburtsort, der nur mit viel Aufwand erschlossen werden kann. Mit weiteren Ergebnissen ist deshalb nicht vor dem zweiten Halbjahr 2005 zu rechnen. Ab dem 1. Januar 2005 kommen die Regelungen des neuen Zuwanderungsgesetzes zur Anwendung. Ihre zahlenmäßigen Auswirkungen sind derzeit nicht absehbar.

5 72 Tabelle 4: Verteilung der zweiten ausländischen auf Nationalitäten zweite ,0 Marokko ,5 Türkei ,4 Polen ,6 Iran ,1 Jugoslawien (*) ,3 Afghanistan ,0 Russische Föderation ,7 Italien ,5 Rumänien ,0 Kasachstan ,8 Vereinigte Staaten ,5 Eritrea ,5 Kroatien ,5 Äthiopien 734 1,7 Ehem. Sowjetunion (*) 667 1,5 Pakistan 657 1,5 Griechenland 629 1,4 Frankreich 615 1,4 Ukraine 594 1,4 Tunesien 516 1,2 Spanien 479 1,1 Bosnien und Herzegowina 448 1,0 Indien 402 0,9 Ehem. Tschechoslowakei (*) 369 0,8 Österreich 359 0,8 Vietnam 358 0,8 Sri Lanka 308 0,7 Bangladesch 299 0,7 Großbrit. u. Nordirland 280 0,6 Israel 274 0,6 Algerien 255 0,6 Jordanien 246 0,6 Ungarn 220 0,5 Syrien 204 0,5 Philippinen 189 0,4 Schweiz 182 0,4 Brasilien 174 0,4 Portugal 157 0,4 Ägypten 149 0,3 Mazedonien 146 0,3 Argentinien 126 0,3 Ghana 112 0,3 Thailand 111 0,3 Bulgarien 96 0,2 Libanon 95 0,2 Niederlande 93 0,2 Chile 82 0,2 Kolumbien 77 0,2 Moldau 75 0,2 China 71 0,2 Sonstige ,9 Tabelle 5: Optionsdeutsche Kinder und ihre zweite ausländische zweite ,0 Türkei ,2 Kroatien 485 9,3 Marokko 402 7,7 Jugoslawien (*) 290 5,6 Italien 290 5,6 Griechenland 172 3,3 Iran 154 3,0 Pakistan 140 2,7 Afghanistan 121 2,3 Bosnien und Herzegowina 113 2,2 Sri Lanka 86 1,7 Indien 83 1,6 Mazedonien 81 1,6 Portugal 73 1,4 Spanien 60 1,2 Sonstige ,7 Anmerkung zu den Tabellen 4 und 5: Bei Neuanmeldungen in Frankfurt am Main werden die aktuellen en berücksichtigt. Die Meldebehörde kann Altfälle d.h. mit vormaliger Staatsanghörigkeit im Melderegister nur dann an die neuen Gegebenheiten anpassen, wenn sie einen Wechsel der Staatsanghörigkeit anzeigen oder die Meldebehörde aus anderen Gründen aufsuchen und bei dieser Gelegenheit auch die Staatsanghörigkeit korrigiert wird. Daraus ergeben sich Unschärfen in der Nationalitätenstruktur. Zu Jugoslawien: Die seit 1. Januar 2004 gültige Bezeichnung Serbien und Montenegro firmierte 2003 unter der Schreibweise Serbien-Montenegro und hatte 1992 bis 2002 die Bezeichnung Bundesrepublik Jugoslawien