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1 Personal Agenda Lexware lohn+gehalt Lexwarereisekosten Lexware fehlzeiten Seite 1. Zur Agenda zurück Lohn + Gehalt Installationshinweise Update 2016 als CD/DVD (kein Download) unabhängig vom Kaufmodell (Einmalkauf oder ABO) und vom Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs Installationszeitpunkt? Unsere Empfehlung lautet: Erfolgt in Ihrem Unternehmen die komplette Abrechnung Dezember 2015 noch vor dem ? Führen Sie die Abrechnung Dezember 2015 mit der Programmversion 2015 durch und installieren Sie das Update 2016 vor dem Monatswechsel Dezember 2015 zu Januar bereits nach dem (z.b. am )? Führen Sie die Abrechnung mit der Programmversion 2015 durch. Vor der elektronischen Übermittlung aller SV-relevanten Berichte (z.b. Antrag U1) müssen Sie jedoch das Update 2016 und vor allem die neue Dakota-Version 6.2 installieren. Seite 2.

2 Lohn + Gehalt 2016 dakota Installationshinweise Ab ist dakota 6.2 erforderlich. Grund? Der GKV-Kommunikationsserver wird ab auf extra 1.4 umgestellt. Bisheriges Format extra 1.3 ist dann nicht mehr möglich. Installation von dakota wie bisher beim ersten Aufruf einer dakota- Funktionalität in lohn+gehalt. Seite 3. Lohn + Gehalt 2016 dakota 6.2 neue Startseite Seite 4.

3 Lohn + Gehalt 2016 dakota Installationshinweise dakota 6.2 Registrierung Registrierung von dakota kommt beim Aufruf von dakota, wenn bis jetzt KEIN Zertifikat vorhanden ist. Registrierung ist zwingend! Die Eingaben werden in den Zertifikatsantrag übernommen und können dort geändert werden. Ausnahme: Betriebsnummer, diese ist nicht mehr veränderbar. Seite 5. Lohn + Gehalt Installationshinweise Nach der Installation des Updates 2016 ist der Monatswechsel von Dezember auf Januar 2016 möglich. Für die Januar-Abrechnung gibt es vorerst eine Sperre. Service Pack (voraussichtlich 2. Woche Januar) macht die Erstellung der Beitragsnachweise und die Januar-Abrechnung möglich. Seite 6.

4 Rechnungswesen I Personal I Warenwirtschaft I Angebote I Kontakt Steuer- und Seite 7. Steueränderungen 2015 / 2016 Anhebung Grundfreibetrag 2015 rückwirkend zum Grundfreibetragalt Grundfreibetragneu Differenz Auswirkung in der Abrechnung Dezember 2015 keine Korrekturen! Es erfolgt nur eine kumulierte Berichtigung der LSt für 11 Monate (Steuerklassen I-IV). Anhebung Grundfreibetrag 2016 Grundfreibetragalt Grundfreibetragneu Differenz Seite 8.

5 Steueränderungen 2015 / 2016 Anhebung Kinderfreibetrag 2015 rückwirkend seit Grundfreibetragalt Grundfreibetragneu Differenz * Auswirkung in der Abrechnung Dezember 2015 keine Korrekturen! Es erfolgt nur eine kumulierte Berichtigung der KiSt und SolZ für 11 Monate. Anhebung Kinderfreibetrag 2016 Grundfreibetragalt Grundfreibetragneu Differenz * * jeweils pro Kind Seite 9. Steueränderungen 2015 / 2016 Anhebung Entlastungsbetrag für Alleinerziehende rückwirkend seit (Steuerklasse II) Entlastungsbetragalt Entlastungsbetragneu Differenz * Auswirkung in der Abrechnung Dezember 2015 keine Korrekturen! Es erfolgt nur eine kumulierte Berichtigung der LSt für 11 Monate. Achtung! Die Anhebung der Frei- und Entlastungsbeträge kann zu negativen Steuerbeträgen in der Abrechnung Dezember führen! * für erstes Kind, für das zweite und dritte Kind zusätzlich je 240 Seite 10.

6 Neue Rechengrößen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen BBG West KV/PV steigt von 4.125,00 auf 4.237,50 ( /Jahr) BBG West RV/AV steigt von 6.050,00 auf 6.200,00 ( /Jahr) Erhöhung der JAE-Grenze KV/PV von auf Beitragssätze bleiben unverändert Anhebung des Zusatzbeitrags KV auf 1,1 % Folge: Krankenkassen werden ihre Zusatzbeiträge ebenfalls anheben Sonderkündigungsrecht für Versicherte unterjähriger Wechsel der Krankenkasse möglich Absenkung der Insolvenzgeldumlage auf 0,12 % Seite 11. Neue AU-Bescheinigung Anpassung des Vordrucks AU (4. Teile: für KK, AN, AG und Arzt) Die AU-Bescheinigung wird künftig über die gesamte Dauer der AU ausgestellt. Der Arbeitgeber erhält also auch nach dem Ende des Entgeltfortzahlungsanspruchs weiterhin eine ärztliche AU-Bescheinigung. Seite 12.

7 Neue SV-Meldungen Meldung 54 Märzklausel Alte Rechtslage: Führte eine EZ in den Monaten Januar bis März des neuen Jahres zur Märzklausel, wurde die Jahresmeldung (Meldegrund 50) falls bereits übermittelt, storniert und dann berichtigt zur Versendung aufbereitet. Neue Rechtslage: Führt eine EZ in den Monaten Januar bis März des neuen Jahres zur Märzklausel, wird die Jahresmeldung (Meldegrund 50) ohne diese übermittelt. Die EZ wird mit einer gesonderten Meldung Grund 54 zur Versendung aufbereitet. Meldung 92 UV-Jahresmeldung (nächste Folie) Seite 13. Meldung 92 UV-Jahresmeldung Bisher: SV-Entgeltmeldungen enthalten Daten zur Unfallversicherung (DBUV) Zukünftig: Unfallversicherungsdaten werden aus den SV-Entgeltmeldungen herausgelöst und mit einer eigenen UV-Jahresmeldung gemeldet. UV-Jahresmeldung muss bis zum für jeden im Vorjahr in der Unfallversicherung versicherten Beschäftigten gemeldet werden. UV-Jahresmeldung ist zusätzlich zu den normalen Entgeltmeldungen zu melden und zu versenden. Abgabegrund ist 92. Meldezeitraum ist immer ; unabhängig vom tatsächlichen Beschäftigungszeitraum des Mitarbeiters. Seite 14.

8 Meldung 92 UV-Jahresmeldung (Fortsetzung 1) Nur eine Meldung 92 pro Jahr und Mitarbeiter, auch bei mehreren Beschäftigungszeiträumen im Jahr (beim gleichen Arbeitgeber). Meldung 92 enthält den bisherigen DBUV, aber ohne Arbeitsstunden. Meldung 92 dient nur der Betriebsprüfung, geht also nur an die RV. Die Versendung ist erst nach dem ServicePack Januar möglich. Die erste 92-Meldung wird bereits für das Jahr 2015 (bis zum ) abgegeben, auch dann wenn die Unfallversicherungsdaten für 2015 bereits in einer SV-Entgeltmeldung nach bisherigem Verfahren gemeldet wurden. Die 92-Meldungen müssen spätestens im Abrechnungsmonat Februar gesendet werden, sonst werden sie verworfen (gilt auch für Jahresmeldung mit Meldegrund 50). Der Mitarbeiter erhält keine Meldebescheinigung für SV-Meldung 92. Alle sonstigen normalen SV-Entgeltmeldungen (3x, 5x) erfolgen künftig ohne DBUV (DatenBausteinUnfallVersicherung). Seite 15. Auswirkung auf l+g Meldung 92 UV-Jahresmeldung (Fortsetzung 2) Meldeprüfliste Seite 16.

9 Meldung 92 UV-Jahresmeldung (Fortsetzung 3) - Besonderheiten Bei Systemwechsel -keine unterjährige SV-Meldung 92. Die UV-Werte müssen im neuen System vorgetragen werden (das dann die Meldung 92 für das ganze Jahr erstellt). UV-Gründe B02 (keine UV-Pflicht wegen Auslandsbeschäftigung) und B03 (Versicherungsfreiheit in der UV gemäß SGB VII) entfallen. UV-Gründe B04 (Erreichen des Höchstjahresarbeitsentgeltes in einer vorangegangenen Entgeltmeldung) und B05 (Entgelt wird in einer nachfolgenden Entgeltmeldung oder in einer weiteren Meldung mit Abgabegrund 91 gemeldet) entfallen. Abgabegrund 91 (ausschließlich in der Unfallversicherung beitragspflichtige Einmalzahlung als Sondermeldung) entfällt. In diesen Fällen gibt es nun eine Meldung 92 im Folgejahr. Personengruppe 190 (ausschließlich UV-pflichtig) bleibt bestehen (SV- Entgeltmeldung ohne jedes Entgelt). Seite 17. Meldung 92 und SV-Net Für SV-Net-Nutzer erheblicher Mehraufwand SV-Net-Aktualisierung notwendig (derzeit noch nicht verfügbar) Änderungen in SV-Meldeformularen Seite 18.

10 Datenübermittlung - EEL Entgeltbescheinigung Kinderkrankengeld ab Abrechnungsjahr 2016 Die bereits für 2015 geplante elektronische Versendung der Entgeltbescheinigungen 02 (Kinderkrankengeld) und 23 (Kinder- Verletztengeld bei Schul-/Kindergartenunfall) wird ab 2016 tatsächlich erfolgen. Die Bescheinigung kann mit dakota gesendet werden. In 2016 keine Papierbescheinigung mehr. Der Assistent zur Erfassung der Fehlzeit Pflege eines kranken Kindes mit Krankengeld wurde entsprechend angepasst. Seite 19. Auswirkung auf l+g Assistent zur Erstellung Entgeltbescheinigung Kinderkrankengeld (Vorschau 2. Seite) Seite 20.

11 SV Änderungen 2016 Auswirkung auf l+g Assistent zur Erstellung Entgeltbescheinigung Kinderkrankengeld (2.Seite) Änderung bei der Angabe des Anspruchs auf bezahlte Freistellung Beispiel: Kind krank , Anspruch auf bezahlte Freistellung ist vertraglich ausgeschlossen (Regelfall). Ansonsten ist die bezahlte Freistellung für den aktuellen Zeitraum lt. ärztlicher Bescheinigung und kein Jahreswert für Anspruch auf bezahlte Freistellung anzugeben (Feld: Arbeitstage) Seite 21. SV Änderungen Auswirkung auf l+g Assistent zur Erstellung Entgeltbescheinigung Kinderkrankengeld (2. Seite) Weitere Änderung bei der Angabe des Anspruchs auf bezahlte Freistellung: Als frühere Freistellungen im Jahr sind nur die Freistellungen mit Entgeltfortzahlung anzugeben, nicht die mit Krankengeld. Wert ist vorbelegt mit letzter Eingabe für dieses Kind im Kalenderjahr (leer bei erster Fehlzeit in 2016) Seite 22.

12 Verfahrensänderungen in Lohn + Gehalt 2016 Lohnsteuerbescheinigung 2016 Neues Stornierungs- und Korrekturverfahren Bis Ende 2015 gilt folgender Ablauf: LSt-Bescheinigung wird gesendet. Ein Fehler taucht auf (!) und wird berichtigt. Neue LSt-Bescheinigung wird gesendet. Bei Zeitraumüberschneidung wird die alte LSt-Bescheinigung einfach durch die neue LSt-Bescheinigung ersetzt. Seite 23. Verfahrensänderungen in Lohn + Gehalt 2016 Lohnsteuerbescheinigung 2016 Neues Stornierungs- und Korrekturverfahren Ab 2016 gilt: Fehlerhafte LSt-Bescheinigungen müssen storniert/berichtigt werden. Stornierungen/Korrekturen müssen als solche gekennzeichnet werden, sonst keine Zeitraumüberschneidung zulässig. Jede Lohnsteuerbescheinigung erhält eine eindeutige Kennung (Kmld- KONSENS-Mitteilungsidentifikation) 2016-LST OBM Eine Stornierung/Korrektur referenziert auf die Kmld der ursprünglichen LStB; eine zweite Korrektur referenziert auf die Kmld der Korrektur. Um korrekt zu stornieren, müssen die Kmld zueinander passen. Seite 24.

13 Verfahrensänderungen in Lohn + Gehalt 2016 Lohnsteuerbescheinigung 2016 Neues Stornierungs- und Korrekturverfahren Seite 25. Verfahrensänderungen in Lohn + Gehalt 2016 Lohnsteuerbescheinigung 2016 Neues Stornierungs- und Korrekturverfahren Ausdruck der LSt-Bescheinigungen nur noch unter Extras / ELSTER LSt-Bescheinigungen, die nicht durch das Protokoll bestätigt sind, werden gekennzeichnet: - nicht gesendete LStB - durch Protokoll abgelehnte LStB - später korrigierte / stornierte LStB Fehlerbehebung : Der Sendeassistent Lohnsteuerbescheinigungen führt genau die noch zu versendenden Lohnsteuerbescheinigungen auf. Seite 26.

14 Verfahrensänderungen in Lohn + Gehalt 2016 Stunden für Beschäftigungsverbot nach MuSchG Bisheriges Verfahren: Nutzung der Lohnart 974 Beschäftigungsverbot nach MuSchG mit manueller Eingabe für Zeiten / Entgelte, die bei Stundenlohnempfängerinnen durch Beschäftigungsverbot ausgefallen sind. Vorgehen sinnvoll, wenn Krankheit mit Entgeltfortzahlung und Beschäftigungsverbot in gleichen Monat zutreffen. Ab Abrechnungsjahr 2016: Analog wie bei Fehlzeit Entgeltfortzahlung Krankheit kumuliert die Stundenerfassung automatisch die ausgefallenen Stunden. Vorsicht bei teilweisem Beschäftigungsverbot! Als Ausfallzeit wird immer die gesamte Arbeitszeit des Tages gerechnet. Seite 27. Verfahrensänderungen in Lohn + Gehalt 2016 Stunden für Beschäftigungsverbot nach MuSchG Seite 28.

15 Haben Sie Fragen? Nach der Veranstaltung stehen wir Ihnen gerne unter fach-buero.t-online.de bzw zur Verfügung Seite 29.

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