Kurzarbeit in Zeiten der Wirtschaftskrise

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1 Kurzarbeit in Zeiten der Wirtschaftskrise Von Dr. Julia König Mitte 2008 hat die Finanzkrise zu einer weltweiten Wirtschaftskrise geführt, die auch rasch auf Deutschland und Rheinland-Pfalz übergegriffen hat. Im Zuge dieser Wirtschaftskrise hat das arbeitsmarktpolitische Instrument der Kurzarbeit in Deutschland enorm an Bedeutung gewonnen. Die Kurzarbeit dient dazu, in wirtschaftlich ungünstigen bzw. rezessiven Phasen den Anstieg der Arbeitslosigkeit zu dämpfen. Im Rahmen des Konjunkturpakets II und durch das Kurzarbeitergeld plus wurden die Anspruchsvoraussetzungen gesenkt und der Leistungsumfang erweitert. Dadurch ist dieses Instrument für die Unternehmen attraktiver geworden. Dieser Beitrag zeigt, dass die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes in Rheinland-Pfalz infolge der wirtschaftlichen Krise kräftig zugenommen hat. Das Ausmaß der Kurzarbeit ist jedoch branchenabhängig und regional sehr unterschiedlich. Krise führt zu kräftigem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts Kurzarbeit arbeitsmarktpolitisch in den Vordergrund rückte. Bruttoinlandsprodukt sinkt so stark wie noch nie Die weltweite Wirtschaftskrise wurde in Deutschland bereits im zweiten Quartal 2008 deutlich spürbar; das preis-, saisonund kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt sank in diesem Quartal um 0,6% gegenüber dem Vorquartal. Seitdem waren negative Veränderungsraten bis einschließlich des ersten Quartals 2009 zu verzeichnen. Obwohl danach positive Wachstumsraten zu verbuchen waren (jeweils im Vergleich zum Vorquartal), sank das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2009 insgesamt um 4,9% verglichen mit dem Vorjahr so stark wie noch nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik. Dieser kräftige Wirtschaftsabschwung führte dazu, dass die Kurzarbeit als arbeitsmarktpolitisches Instrument Die Kurzarbeit ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, um bei einer temporär starken Unterauslastung der Produktionskapazitäten zu verhindern, dass Arbeitgeber ihren qualifizierten, erfahrenen Mitarbeitern kündigen müssen und Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz verlieren. Beim Einsatz von Kurzarbeit werden Arbeitszeit und Verdienste der Beschäftigten reduziert. Der Verdienstausfall wird den Arbeitnehmern zum Teil von der Bundesagentur für Arbeit ausgeglichen. Für die Unternehmen sinken durch die Kurz- Kurzarbeit kann Arbeitsplätze erhalten Statistische Monatshefte Rheinland-Pfalz 429

2 Rechtliche Grundlagen im SGB III arbeit die Personalkosten. Außerdem können sie Kosten für Entlassungen und Wiedereinstellungen sparen. Wenn mit der Kurzarbeit tatsächlich Arbeitsplätze auch nachhaltig gesichert werden können, ist dies aus staatlicher Perspektive auch deshalb von Vorteil, weil ein kurzarbeitender Arbeitnehmer die Arbeitslosenversicherung finanziell weniger belastet als eine arbeitslose Person. Sind jedoch strukturelle Anpassungen in einem Unternehmen notwendig, um dessen Existenz zu sichern bzw. dessen wirtschaftliche Situation nachhaltig zu verbessern, so ist die Kurzarbeit keine geeignete Lösung. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld würde in einem solchen Fall den notwendigen Beschäftigungsabbau zeitlich nur verzögern. 1) Rechtliche Grundlagen der Kurzarbeit Die rechtlichen Grundlagen für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld finden sich im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches ( 169 ff. SGB III). Eine Anspruchsvoraussetzung ist ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall, z. B. aus wirtschaftlichen Gründen. Daneben müssen auch betriebliche und persönliche Voraussetzungen gegeben sein. Die persönlichen Voraussetzungen erfordern beispielsweise, dass die Person einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass eine schriftliche Anzeige über den Arbeitsausfall bei der zuständigen Agentur für Arbeit erstattet wurde. Die Zuständigkeit richtet sich hierbei einheitlich nach dem Sitz des Betriebes. Somit erfolgt die Erfassung der Kurzarbeiter nach dem Arbeitsort und nicht nach dem Wohnort des Arbeitnehmers. 1) In diesem Zusammenhang sind keine Veränderungen der betrieblichen Strukturen gemäß 170 Absatz 2 SGB III gemeint, die durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung bedingt sind. Neben dem konjunkturellen Kurzarbeitergeld ( 170 Abs. 1 SGB III) gibt es zwei Sonderformen: das Transferkurzarbeitergeld bei Umstrukturierungen im Betrieb ( 216b SGB III) und das Saisonkurzarbeitergeld hauptsächlich im Baugewerbe in der Schlechtwetterzeit ( 169 Satz 2 i. V. m. 175 SGB III). Die Schlechtwetterzeit ist auf die Monate Dezember bis einschließlich März festgelegt. Bei rein witterungsbedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit müssen die anspruchsberechtigten Betriebe seit Ende 2006 weder Anzeige noch Betriebsmeldungen erstatten. Damit sind die betroffenen Personen nicht in der Statistik enthalten. Ist der Arbeitsausfall dagegen nicht nur witterungsbedingt sondern auch auf konjunkturelle Einflüsse zurückzuführen, haben auch diese Betriebe die Kurzarbeit anzuzeigen und Meldungen abzugeben; die Personen sind dann in der Statistik erfasst. Diese Sonderregelung ist bei der Interpretation der Zahlen zu beachten. Neuregelung des Instruments Kurzarbeit Vor dem Hintergrund des Konjunktureinbruchs ab dem zweiten Quartal 2008 wurde im Rahmen des Konjunkturpakets II sowie durch das Kurzarbeitergeld plus die Kurzarbeit befristet bis Ende März 2010 neu geregelt. Der Grund für diese Neuregelungen war die Hoffnung, einen stärkeren Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindern zu können. Im Hinblick auf die Anspruchsvoraussetzung erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall muss nun nicht mehr mindestens ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10% betroffen sein, sondern Lohneinbußen von mehr als 10% eines einzigen Mitarbeiters sind ausreichend, um Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen. Weiterhin wurde die Bezugsfrist für Drei Formen der Kurzarbeit Anspruch erweitert und Bezugsfrist verlängert 430 Statistische Monatshefte Rheinland-Pfalz

3 Berechnung und Kostenübernahme des Entgelts bei Kurzarbeit das konjunkturelle Kurzarbeitergeld von den üblichen sechs Monaten schrittweise auf 24 Monate (Beginn des Bezugs von Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009) bzw. 18 Monate (Beginn des Bezugs von Kurzarbeitergeld in 2010) verlängert. Mit den gesetzlichen Neuregelungen müssen auch keine Minusstunden mehr aufgebaut werden, bevor Kurzarbeit gewährt wird. Das individuelle Entgelt bei Kurzarbeit berechnet sich wie folgt: Der Arbeitnehmer erhält für den tatsächlich geleisteten Arbeitsumfang ein entsprechendes Arbeitsentgelt. Dieses Entgelt wird vom Unternehmen getragen. Neben dem reduzierten Arbeitsentgelt hat der kurzarbeitende Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltersatzleistungen das Kurzarbeitergeld. Dieser Leistungsanspruch entspricht 60 bzw. 67% (wenn wenigstens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt) des ausgefallenen Nettolohns der sogenannten Nettoentgeltdifferenz. Die Entgeltersatzleistungen trägt die Agentur für Arbeit. Die Sozialversicherungsbeiträge auf das Arbeitsentgelt übernehmen nach wie vor Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zusätzlich führt der Arbeitgeber auf 80% des ausgefallenen Entgelts die Beiträge (Arbeitnehmerund Arbeitgeberanteil) zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ab. Es fallen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an, da das Kurzarbeitergeld selbst eine Leistung der Arbeitslosenversicherung ist. Mit den rechtlichen Neuregelungen bezuschusst die Agentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge beim Kurzarbeitergeld. In den ersten sechs Monaten der Kurzarbeit übernimmt die Arbeitsagentur 50% der Beiträge. Ab dem siebten Monat bzw. bei Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen bereits ab dem ersten Monat der Kurzarbeit werden die Sozialversicherungsbeiträge sogar komplett von der Arbeitsagentur bezuschusst. Diese Regelung entlastet die Betriebe finanziell. Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für kurzarbeitende Arbeitnehmer werden explizit durch die Agenturen für Arbeit gefördert. Ziel dieser Förderung ist, die Phase der Kurzarbeit zu nutzen. Durch die Qualifizierung und Weiterbildung der Mitarbeiter wächst das Humankapital. Dadurch kann langfristig nach der Wirtschaftskrise die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden. Unter gewissen Voraussetzungen werden sogar die gesamten Kosten für die Weiterbildung von der Arbeitsagentur erstattet. Mit dem Beschluss des Konjunkturpakets II zählen nun auch Bezieher von konjunkturellem und Saisonkurzarbeitergeld zum Kreis der Anspruchsberechtigten. Die praktische Umsetzung der Weiterbildung kann sich allerdings schwierig gestalten. Problematisch ist zum Beispiel, dass oftmals Umfang und Dauer der ausgefallenen Arbeitszeiten nicht mit dem Zeitrahmen klassischer Qualifizierungsangebote zusammenpassen bzw. vereinbar sind. Diese Problematik könnte ein Grund dafür sein, dass die Qualifizierung von kurzarbeitenden Arbeitnehmern nur wenig genutzt wird. Kurzarbeit erhöht auch Kosten der Betriebe Die Beschlüsse im Rahmen des Konjunkturpakets II entlasten zwar die Arbeitgeber zusätzlich und machen damit das Arbeitsmarktinstrument attraktiver. Dennoch müssen die Unternehmen bei der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Kurzarbeit berücksichtigen, dass sie trotz der staatlichen Beiträge zur Sozialversicherung Qualifizierungsmaßnahmen von den Arbeitsagenturen gefördert Kurzarbeit verteuert Produktionsfaktor Arbeit Statistische Monatshefte Rheinland-Pfalz 431

4 G 1 Kurzarbeiter 2008 und 2009 nach Monaten ,8 57,9 63,3 in ,5 48, Monatsdurchschnitt ,8 42,3 41,7 40,8 40,1 39, , ,1 5,4 6,0 7,5 5,8 2,2 1,7 1,5 1,6 5,1 1,7 2,8 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Lohnstückkosten steigen Unterstützung in aller Regel einen Teil der Personalkosten selbst übernehmen müssen. Hierzu zählen beispielsweise Lohnnebenkosten, die nicht erstattet werden wie Kosten für bezahlte Freistellungen (Feiertage, Urlaub) oder tarifliche Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, betriebliche Altersvorsorge). Die gesamten Personalkosten sinken im Allgemeinen unterproportional zum Arbeitsausfall; die Kosten je geleisteter Arbeitsstunde steigen demnach mit zunehmender Ausfallzeit. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erhöhten sich in Deutschland die Arbeitskosten je geleisteter Stunde im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr um 4,1%. Nicht nur die Kosten je Arbeitsstunde, sondern auch die Kosten je produzierter Einheit steigen im Zuge der Kurzarbeit. Die Lohnstückkosten, also die Lohnkosten in Relation zur Arbeitsproduktivität, sind laut Statistischen Bundesamt im Jahr 2009 um 5,6% gegenüber dem Vorjahr gewachsen 2) Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit. (Rheinland-Pfalz: +5,9%). Im von der Wirtschaftskrise stark gebeutelten produzierenden Gewerbe haben die Lohnstückkosten im Vergleich zu 2008 sogar um 13,1% zugelegt (Rheinland-Pfalz: +14,3%); in diesem Wirtschaftszweig wurde die Kurzarbeit besonders umfangreich eingesetzt. Wirtschaftskrise führt zu starkem Anstieg der Kurzarbeit Infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde das Instrument der Kurzarbeit in Rheinland-Pfalz so stark in Anspruch genommen wie nie zuvor. 2) In größerem Ausmaß kam die Kurzarbeit in Deutschland und in Rheinland-Pfalz zuletzt während des Konjunkturabschwungs im Jahr 1993 zum Einsatz. Damals arbeiteten in Rheinland- Pfalz im Jahresdurchschnitt Arbeitnehmer kurz. Das Ausmaß der aktuellen Wirtschaftskrise hat dazu geführt, dass das Niveau von 1993 deutlich überschritten worden ist. Im Jahr 2009 waren im Schnitt Renaissance der Kurzarbeit 432 Statistische Monatshefte Rheinland-Pfalz

5 G 2 Kurzarbeitende Betriebe 2008 und 2009 nach Monaten in ,0 2,5 2,5 2,4 2,6 2,7 2,4 Monatsdurchschnitt ,6 2,3 2,3 2,3 2,4 2,0 2,1 1,5 1,5 1,0 0,9 1,0 1,0 0,8 0,5 0,4 0,3 0,3 0,2 0,2 0,3 0,3 0,4 0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Kurzarbeiterzahl deutlich über dem Niveau der letzten Jahre Deutlicher Anstieg der Kurzarbeiterzahl seit dem vierten Quartal Personen in Kurzarbeit; das entspricht einem Anstieg um 31,1% gegenüber 1993 (Deutschland: +20,5%). Die starke Inanspruchnahme dieses arbeitsmarktpolitischen Instruments dürfte zu einem großen Teil in den gesetzlichen Neuregelungen zur Kurzarbeit begründet liegen. Während die Kurzarbeit in den vergangenen zehn Jahren eher eine untergeordnete Rolle auf dem Arbeitsmarkt gespielt hat, ist ihre Bedeutung im Zuge der größten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit beträchtlich gestiegen. In den Jahren 1999 bis 2008 bezogen in Rheinland-Pfalz pro Jahr im Durchschnitt Personen Kurzarbeitergeld, also durchschnittlich etwa Menschen weniger im Jahr als Eine steigende Inanspruchnahme des Instruments der Kurzarbeit zeigte sich bereits im letzten Vierteljahr In den ersten neun Monaten 2008 unterschritt die Zahl der kurzarbeitenden Arbeitnehmer jeweils den Monatsdurchschnitt der Jahre 1999 bis Im Oktober, November und vor allem im Dezember erhöhte sich die Zahl der Kurzarbeiter so kräftig, dass der langjährige Durchschnitt jeweils überschritten wurde. Die weitere Entwicklung der Zahl der Kurzarbeiter im Laufe des Jahres 2009 war enorm. Der Höchststand wurde im Mai 2009 mit mehr als Empfängern von Kurzarbeitergeld erreicht. Seit den Sommermonaten geht der Einsatz von Kurzarbeit kontinuierlich zurück. Ursache hierfür dürfte die allmähliche wirtschaftliche Erholung seit dem zweiten Quartal 2009 sein. Im Dezember 2009 arbeiteten aber immer noch Beschäftigte kurz, rund Personen mehr als im langfristigen Durchschnitt. Auch die Zahl der kurzarbeitenden Betriebe hat infolge des Konjunkturabschwungs kräftig zugenommen. Im Jahr 2008 meldeten durchschnittlich 500 Betriebe Kurzarbeit an. Diese Zahl kletterte in 2009 auf Betriebe; ein Zuwachs um 368%. Der langfristige Monatsdurchschnitt der Jahre 1999 Entwicklung der Kurzarbeiterzahl 2009 auf hohem Niveau Viele Betriebe setzen Kurzarbeit ein Statistische Monatshefte Rheinland-Pfalz 433

6 bis 2008 zeigt, dass die Zahl der Betriebe, die kurzarbeiten, in der Schlechtwetterzeit (Dezember bis März) tendenziell höher ist als in den anderen Monaten des Jahres. Dies lässt sich auch für das Jahr 2008 bestätigen. Anders sieht es dagegen für den Vergleich der Monate im Krisenjahr 2009 aus. So sind beispielsweise für Januar und Februar die niedrigsten Zahlen zu verzeichnen. Der Jahreshöchstwert an Betrieben in Kurzarbeit Die weit überwiegende Zahl der Kurzarbeiter ist im verarbeitenden Gewerbe beschäftigt. Im Juni 2009 waren von den insgesamt Kurzarbeitern bzw. 80% in Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes tätig. Weitere 6% der betroffenen Beschäftigten arbeiteten im Wirtschaftszweig Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Auf das Baugewerbe entfielen gut 4% der Leistungsbezieher. Gut 80% der Kurzarbeiter im verarbeitenden Gewerbe Im Durchschnitt fällt ein Drittel der Arbeitszeit aus wurde infolge der Krise im Juni 2009 mit Betrieben erreicht. Die durchschnittliche Ausfallzeit durch Kurzarbeit betrug im Jahr 2009 ein Drittel, d. h. im Mittel reduzierte sich die Arbeitszeit bei jedem kurzarbeitenden Arbeitnehmer um 33%. Es sind keine größeren Schwankungen in der unterjährigen Entwicklung zu beobachten. Das Maximum wurde mit 38,4% im Januar erreicht, das Minimum im November (30,6%). Allerdings fällt auf, dass Auch nach der Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit angemeldet haben, ist das Arbeitsmarktinstrument im verarbeitenden Gewerbe am umfangreichsten eingesetzt worden. Im Juni 2009 waren bzw. 41% der insgesamt kurzarbeitenden Betriebe dem verarbeitenden Gewerbe zugeordnet. Jeder fünfte Betrieb mit Kurzarbeitern (19,8%) zählte zum Baugewerbe, 14% zur Wirtschaftsabteilung Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Mehr als 40% der kurzarbeitenden Betriebe im verarbeitenden Gewerbe der durchschnittliche Ausfall der Arbeitszeit im Krisenjahr 2009 elf Prozentpunkte unter dem Durchschnittswert 2008 (44%) lag. Regionale Unterschiede im Ausmaß der Kurzarbeit Obwohl 2009 in der Summe viele Menschen und Betriebe mehr von Kurzarbeit betroffen waren als 2008, war die individuelle Betroffenheit gemessen am Umfang der individuellen durchschnittlichen Arbeitszeitreduzierung geringer. Umfang der Kurzarbeit hängt von der Branche ab Um einen Eindruck zu bekommen, welche Branchen am stärksten von der Kurzarbeit betroffen waren bzw. das Instrument am meisten genutzt haben, um Produktionsausfälle zu überbrücken, wird im Folgenden die Kurzarbeit (Kurzarbeiter und kurzarbeitende Eine Kennziffer, die das Maß der Betroffenheit von Kurzarbeit misst, ist die sogenannte Kurzarbeiterquote. Diese Quote setzt die Zahl der Kurzarbeiter ins Verhältnis zur Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort. Mit Hilfe der Kurzarbeiterquote können Regionen unterschiedlicher Größenordnungen wie beispielsweise die kreisfreien Städte und Landkreise in Rheinland-Pfalz miteinander verglichen werden. Im Juni 2009 betrug die Kurzarbeiterquote in Rheinland-Pfalz 5% (Deutschland: 5,2%), d. h. jeder zwanzigste sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeitete im Juni 2009 kurz. Kurzarbeiterquote als Maß der Betroffenheit Betriebe) im Juni 2009 also zum Höhepunkt der Wirtschaftskrise betrachtet. Es zeigt sich, dass die Kurzarbeit in den kreisfreien Städten (Kurzarbeiterquote im Juni 434 Statistische Monatshefte Rheinland-Pfalz

7 Kurzarbeiter im Juni 2009 G 3 G 4 nach ausgewählten Wirtschaftsabschnitten Kurzarbeitende Betriebe im Juni 2009 nach ausgewählten Wirtschaftsabschnitten Anteile in % Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 6,1% Baugewerbe 4,4% Baugewerbe 20% Anteile in % Sonstige 25% Verarbeitendes Gewerbe 80,4% Sonstige 9,1% Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 14% Verarbeitendes Gewerbe 41% Kurzarbeiterquote in den Landkreisen höher als in den Städten 2009: 3%) im Schnitt eine deutlich geringere Bedeutung hat als in den Landkreisen (6,3%). Dies dürfte im Wesentlichen durch die unterschiedliche Wirtschaftsstruktur Am niedrigsten war der Anteil der Kurzarbeiter an der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der kreisfreien Stadt Trier und im Landkreis Alzey-Worms (jeweils Niedrigste Kurzarbeiterquote in Trier und Alzey- Worms begründet sein. Das produzierende Gewerbe 1,1%). In Trier gab es im Juni 2009 lediglich ist wie bereits festgestellt stärker von 42 und in Alzey-Worms nur 38 Kurzarbeiter. Kurzarbeit betroffen als die Dienstleis- Die niedrigen Kurzarbeiterquoten dürften im tungsbereiche. In den Landkreisen ist der unterdurchschnittlichen Anteil der Beschäf- Anteil der Beschäftigten im produzierenden tigten im produzierenden Gewerbe begrün- Gewerbe (38%) wesentlich höher als in den det liegen. In der kreisfreien Stadt Trier waren kreisfreien Städten (27%). 21,2% der sozialversicherungspflichtig Mit Abstand höchste Quote in Germersheim Der Landkreis Germersheim war im Juni 2009 mit einer Quote von 19,9% mit Abstand am stärksten von der Kurzarbeit betroffen. Knapp Beschäftigte bezogen im Juni 2009 in diesem Landkreis Kurzarbeitergeld. Germersheim hat unter den 36 Verwaltungsbezirken den höchsten Beschäftigungsanteil im produzierenden Gewerbe (53,3%). Eine Kurzarbeiterquote im zweistelligen Bereich Beschäftigten im produzierenden Gewerbe tätig, das ist der fünftniedrigste Wert unter den 36 Verwaltungsbezirken. Auch im Kreis Alzey-Worms war der Beschäftigtenanteil im produzierenden Gewerbe vergleichsweise niedrig (27,7%). Unter den Landkreisen war dieser Anteil nur in Cochem-Zell geringer (25,4%); auch dort lag die Kurzarbeiterquote auf niedrigem Niveau (1,9%). wies sonst nur noch der Donnersbergkreis auf (10,9%; Kurzarbeiter). Auch in diesem Landkreis sind überdurchschnittlich Es liegt ein statistisch gesicherter Zusammenhang zwischen der Beschäftigungsstruktur (Anteile nach Wirtschaftsbereichen) und Beschäftigungsstruktur ist mitentscheidend viele Menschen im produzierenden Gewerbe der Kurzarbeiterquote in den Verwaltungs- beschäftigt (46,8%). bezirken von Rheinland-Pfalz vor: Statistische Monatshefte Rheinland-Pfalz 435

8 Kurzarbeit als Stabilisator des Arbeitsmarktes Einen positiven Zusammenhang gibt es wie bereits vermutet zwischen der Kurzarbeiterquote und dem Beschäftigungsanteil im produzierenden Gewerbe. Je mehr Menschen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im produzierenden Gewerbe nachgehen, desto höher ist der Anteil an Kurzarbeitern bezogen auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in dieser kreisfreien Stadt bzw. in diesem Landkreis. Damit einhergehend kann ein negativer Zusammenhang zwischen der Kurzarbeiterquote und dem Anteil der Beschäftigten im Dienstleistungsbereich nachgewiesen werden. Die Beschäftigungsstruktur hinsichtlich der Wirtschaftsbereiche ist also mitbestimmend für den Einsatz von Kurzarbeit, allerdings nicht allein entscheidend. Es kann trotz des statistisch signifikanten Zusammenhangs nicht pauschal die Aussage getroffen werden, dass jeder Verwaltungsbezirk mit einem hohen Beschäftigungsanteil im produzierenden Gewerbe auch gleichzeitig eine hohe Kurzarbeiterquote aufweist statistische Ausreißer gibt es fast immer. Beispielsweise sind in der Stadt Ludwigshafen knapp 52% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im produzierenden Gewerbe tätig, die Kurzarbeiterquote ist aber mit 1,7% sehr niedrig (viertniedrigste Quote unter den 36 Verwaltungseinheiten). Wurde mit dem Instrument der Kurzarbeit das angestrebte Ziel erreicht? Das angestrebte Ziel der Politik lag in der Dämpfung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf den Arbeitsmarkt. Im Krisenjahr 2009 sank die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Rheinland-Pfalz um 0,2%. In Anbetracht der tiefen Rezession ein überraschend geringer Rückgang. Gegenüber 2008 erhöhte sich die Arbeitslosenquote im Land gerade mal um 0,5 Prozentpunkte; die Zahl der registrierten Arbeitslosen wuchs um 9,6%. Somit blieb der Anstieg der Arbeitslosigkeit deutlich hinter den Befürchtungen vieler Arbeitsmarktexperten zurück. Die Zahl der Kurzarbeiter ausgedrückt in Vollzeit- bzw. Beschäftigtenäquivalenten belief sich im Jahresdurchschnitt 2009 auf Personen; es konnte also eine Vielzahl an Arbeitsplätzen vorerst gesichert werden. Im Mai 2009, als der Höchststand an Kurzarbeitern beobachtet wurde, lag das Vollzeitäquivalent sogar bei Kurzarbeitern. Diese Zahlen belegen den dämpfenden Effekt des Instruments Kurzarbeit auf den Anstieg der Arbeitslosigkeit. Für 2009 kann also festgehalten werden, dass mit der Kurzarbeit Arbeitsplätze erhalten werden konnten. Ausblick 2010 Die Kurzarbeit in Rheinland-Pfalz hatte im Mai 2009 ihren Höhepunkt erreicht. Im weiteren Verlauf des Jahres 2009 ging die Kurzarbeiterzahl stetig zurück. Der vergleichsweise geringe Anstieg zu Beginn des Jahres 2010 ist in erster Linie auf die Schlechtwetterzeit zurückzuführen. Im März 2010 bezogen schließlich Beschäftigte Kurzarbeitergeld, das waren Personen weniger als ein Jahr zuvor. Ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten wurde im Februar und März 2010 weniger kurzgearbeitet als in den vergleichbaren Monaten des Vorjahres. Dank der wirtschaftlichen Erholung können die Betriebe zwar die Kurzarbeit zurückfahren, die Nachfrage nach Kurzarbeit bewegt sich aber dennoch auf hohem Niveau. Zahl der Kurzarbeiter entwickelt sich rückläufig 436 Statistische Monatshefte Rheinland-Pfalz

9 T 1 Betriebe mit Kurzarbeit, Kurzarbeiter, Vollzeitäquivalent, Kurzarbeiterquote und Beschäftigtenanteil im produzierenden Gewerbe im Juni 2009 nach Verwaltungsbezirken Kreisfreie Stadt Landkreis Land Betriebe mit Kurzabeit Kurzarbeiter Vollzeitäquivalenquote produzierenden Gewerbe 2) Kurzarbeiter- Beschäftigtenanteil im Anzahl in % Frankenthal (Pfalz), St ,1 45,7 Kaiserslautern, St ,0 24,3 Koblenz, St ,4 16,4 Landau i. d. Pfalz, St ,1 18,1 Ludwigshafen a. Rh., St ,7 51,8 Mainz, St ,9 13,0 Neustadt a. d. Weinstr., St ,8 19,3 Pirmasens, St ,7 33,3 Speyer, St ,7 27,7 Trier, St ,1 21,2 Worms, St ,4 32,8 Zweibrücken, St ,6 41,7 Ahrweiler ,0 28,4 Altenkirchen (Ww.) ,6 45,7 Alzey-Worms ,1 27,7 Bad Dürkheim ,7 29,1 Bad Kreuznach ,3 33,7 Bernkastel-Wittlich ,9 44,3 Birkenfeld ,0 36,8 Cochem-Zell ,9 25,4 Donnersbergkreis ,9 46,8 Eifelkreis Bitburg-Prüm ,9 42,8 Germersheim ,9 53,3 Kaiserslautern ,6 29,9 Kusel ,2 34,7 Mainz-Bingen ,6 36,7 Mayen-Koblenz ,1 35,7 Neuwied ,2 41,3 Rhein-Hunsrück-Kreis ,4 37,1 Rhein-Lahn-Kreis ,3 37,2 Rhein-Pfalz-Kreis ,5 29,7 Südliche Weinstraße ,9 33,3 Südwestpfalz ,2 38,1 Trier-Saarburg ,3 39,2 Vulkaneifel ,0 39,9 Westerwaldkreis ,7 42,7 Rheinland-Pfalz ,0 33,7 kreisfreie Städte ,0 27,4 Landkreise ,3 37,9 1) Kurzarbeiter im Juni 2009 bezogen auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am Arbeitsort am ) Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort am Statistische Monatshefte Rheinland-Pfalz 437

10 Kurzarbeiterquote im Juni 2009 in den kreisfreien Städten und Landkreisen Altenkirchen (Ww.) Ahrweiler Neuwied Westerwaldkreis Vulkaneifel Mayen-Koblenz Koblenz Rhein-Lahn- Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Cochem-Zell Bernkastel-Wittlich Rhein-Hunsrück- Kreis Mainz-Bingen Mainz Trier Kurzarbeiterquote Trier-Saarburg unter 2,0% (7) 2,0 bis 3,5% (7) 3,5 bis 5,0% (5) 5,0 bis 6,5% (7) 6,5 bis 8,0% (3) 8,0% und mehr (7) ( ) Anzahl der Verwaltungsbezirke Landeswert: 5,0% Bad Kreuznach Birkenfeld Alzey-Worms Kusel Donnersbergkreis Worms Frankenthal (Pfalz) LK Kaiserslautern Bad Dürkheim Ludwigs- Kaiserslautern hafena.rh. a. Rhein-Pfalz-Kreis Südwestpfalz Neustadt a. d. W. Speyer Südliche Weinstraße Zweibrücken Pirmasens Landau i. d. Pf. Germersheim 438 Statistische Monatshefte Rheinland-Pfalz

11 G 5 Kurzarbeiter in Vollzeitäquivalenten 2009 nach Monaten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Mehr Betriebe mit Kurzarbeitern Personenzahl in Anzeigen sinkt Auffällig ist dagegen die Entwicklung der kurzarbeitenden Betriebe. In den ersten drei Monaten dieses Jahres wurde jeweils der Höchstwert aus 2009 überschritten. Im März 2010 nutzten Betriebe das arbeitsmarktpolitische Instrument. Die Zahl der in den Anzeigen genannten Personen ist eine Art Frühindikator für die Entwicklung der Kurzarbeit, da aus ihr die Zahl potenzieller Neuzugänge an Kurzarbeitern hervorgeht. Die gegenwärtige Entwicklung der Personenzahl, für die von den Betrieben Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur angezeigt wurde, deutet darauf hin, dass die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes sinkt. Die Zahl der angezeigten Personen für Kurzarbeitergeld erreichte mit Beschäftigten im April 2009 ihr Maximum. Ein Jahr später, im April 2010, belief sich diese Zahl auf nur noch Personen. Diese Entwicklungen deuten darauf hin, dass der Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instruments Kurzarbeit in der Summe zurückgeht und sich gleichzeitig auf mehr Betriebe verteilt. Fazit Das arbeitsmarktpolitische Instrument Kurzarbeit kann in wirtschaftlich schlechten Zeiten Arbeitsplätze sichern und somit den Arbeitsmarkt kurzfristig stabilisieren. Im Zuge der schwersten Krise seit der Weltwirtschaftskrise vor 80 Jahren haben rheinlandpfälzische Unternehmen ihre Mitarbeiter zunehmend kurz arbeiten lassen, um qualifizierte Mitarbeiter halten zu können. Bei anhaltend schwieriger wirtschaftlicher Lage kann die Kurzarbeit den Beschäftigungsabbau aber nicht verhindern. Erst in den kommenden Monaten wird sich zeigen, ob mithilfe der Kurzarbeit ein deutlicher Anstieg der Arbeitslosigkeit nicht nur zeitlich verlagert wurde, sondern nachhaltig verhindert werden konnte. Dr. Julia König ist Referentin im Referat Analysen, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Veröffentlichungen, Forschungsdatenzentrum. Statistische Monatshefte Rheinland-Pfalz 439

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