der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE. Bundesausbildungsförderung an die Studienrealität anpassen und Strukturreform vorbereiten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DasBundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)kommtseinemZiel,finanziellbedürftigenStudierendeneineverlässlicheStudienfinanzierungzusichern, nurunzureichendnach.esgibteinengrundsätzlichenreformbedarf.bisdahin mussdasbestehendesystemmindestensandenneuenregelungsbedarfangepasstwerden,derdurchgeändertestudienrealitätennacheinführungdergestuftenstudienstrukturentstandenist.die22.bafög-novellewurdediesem Reformdruck nicht gerecht. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglicheinebafög-novelleaufdenwegzubringen,diemindestens die folgenden Regelungen beinhaltet: 1. Die Altersgrenze von 30 Jahren wird ersatzlos gestrichen. 2.DerFörderzeitraumbemisstsichanderdurchschnittlichenStudiendaueranstelle der bisherigen Regelstudienzeit. 3.Eswirdsichergestellt,dassimMasterstudiumunabhängigvomKriteriumder KonsekutivitäteinFörderanspruchbesteht.DiesgiltauchfürStaatsexamensfächer. 4.DerFörderanspruchzwischenzweiAusbildungsabschnittenwirdaufmindestens drei Monate ausgeweitet. 5.EingetrageneLebenspartnerschaftensindimSinnedesBAföGmitderEhe gleichzustellen. 6.WirdeinFachrichtungswechselvollzogen,ohneimaltenStudiengang BAföGbeantragtoderbezogenzuhaben,mussderkompletteFörderzeitraumgewährtwerden.DasheißtderneueStudiengangwirdalserstesStudium betrachtet und dementsprechend gefördert. 7.DieVerlängerungderFörderungshöchstdaueraufgrundvonstudienbedingtem Fremdsprachenerwerb wird auf alle Fremdsprachen ausgeweitet. 8.DerbishergeforderteLeistungsnachweiszurVerlängerungdesFörderanspruchs im 4. Semester wird im Bachelor-Studium ersatzlos gestrichen.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9.DieelternunabhängigeFörderungwirddurchdieVerringerungdernachzuweisendenZeiteinervorherigenArbeitstätigkeitbzw.Ausbildungausgeweitet. 10.AuszubildendeninhochschulorganisatorischeingerichtetenTeilzeitstudiengängen wird eine Förderung nach BAföG zugänglich gemacht. 11.DasAuslands-BAföGwirdaufeingesamtesgefördertesAuslandsstudium indenbologna-staatenausgeweitet.alleauslandszuschlägewerdenwieder als Vollzuschuss gewährt. 12.LeistungennachBAföGfürSchülerinnenundSchülergeltennichtalsEinkommen. 13.VergütungenfürPraktikafallenunterdenEinkommensfreibetragvon 400Euro für Auszubildende. 14.Transferzahlungen (Waisenrentenetc.)werdendemZeitraumzugerechnet, fürdensievorgesehensind,undnichtdemzeitraum,indemsieausgezahlt werden. 15.DiebisherigeVerschuldungsdeckelungwirdbeieinemBachelor-Studium um mindestens Euro auf höchstens Euro verringert. 16.DerTeilerlassderBAföG-SchuldenbeiKindererziehungwirdauchnach dem 1. Januar 2010 gewährt. 17.DerBAföG-BeiratwirddemokratischbesetztunderhälterweiterteKompetenzen. 18.DieAnhebungderBedarfssätzeundFreibeträgewirdandieSteigerungder studentischenlebenshaltungskostenundallgemeineeinkommensentwicklung gekoppelt. III. Des Weiteren fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, miteinerstrukturreformhinzueinem Zwei-Körbe-Modell inderstudienfinanzierungfüreinebestimmtstudienzeit,diederdurchschnittlichenstudiendauerentspricht,denwegzueinerelternunabhängigen,bedarfsdeckendenund repressionsfreienstudienfinanzierungfürallestudierendenbeiindividuellem Bedarfzuöffnen.DerersteKorbsollhierbeiauseinemfüralleStudierenden einheitlichensockelbetragbestehen,indemallekindbezogenentransferleistungenundfreibeträgezusammengefasstwerdenunddirektandiestudierendenfließen.derzweitekorbsollauseinem ineinemerstenschrittelternabhängigen Zuschussteilbestehen,derschrittweisehinzurElternunabhängigkeit ausgeweitet wird. IV. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung ebenso auf, MaßnahmenzuergreifenumwiedereinumfassendesBAföGfürSchülerinnen undschüleranberufsfachschulensowiefach-undfachoberschulklassenund weiterführendenallgemeinbildendenschulenabklasse11einzuführen,auch dann,wennsiebeidenelternwohnenodernichtnotwendigauswärtiguntergebracht sind. Berlin, den 21. April 2009 Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/12688 Begründung DieunterAbschnittIIgenanntenForderungensollendasBAföG ungeachtet seinesgrundsätzlichenreformbedarfes besserandiegeändertenstudienrealitäten anpassen. Zu den genannten Forderungen im Einzelnen: ZuPunkt1:AngesichtsderForderungennachmehrFlexibilität,nachindividuellerGestaltungderBildungsbiographieundnachlebenslangemLernenistdie Altersgrenzevon30JahrenimBAföGanachronistisch.Zudemhatsiesich durchdiezweistufigestudienstrukturverschärft:währendstudierendefrüher mit33jahreneinenvollständiggefördertendiplomstudiengangabschließen konnten,endetdieförderungheuteindiesemfallbereitsbei31jahrenmitdem Bachelorabschluss.EindarananschließenderMasterwirdinderRegelnicht mehr gefördert. ZuPunkt2:TrotzvielfältigerVerbesserungsversuchezurGestaltungeinesoffenenMasterzugangsimBAföGbestehtnachwievordasProblem,dassinvielen FällenkeinRechtsanspruchaufeineBAföG-Förderungineinemnicht-konsekutivenMasterbesteht.DieMöglichkeitzurAufnahmeeinesMasterstudiumswird damitvondersozialenherkunftabhängiggemacht.dieskannnurdurcheine generellebafög-förderungdesmastersüberwundenwerden.letztlichwürde dies auch mehr Transparenz und Verlässlichkeit für die Studierenden schaffen. ZuPunkt3:DerzukurzeFörderzeitraumzwischenzweiAusbildungsabschnittenführtzuVerunsicherungenseitensderStudierendenunderschwerteine eventuelleaufnahmeeinesmaster-studiums.vielfachsindstudierendedamit konfrontiert,dasszwischenihrembachelorabschlussundderaufnahmeeines MasterstudiumseinzulangerZeitraumliegt,derdurchdasBAföGnichtüberbrücktwird.IhnenbleibtalsonurdieMöglichkeit,andereTransferleistungenin AnspruchzunehmenoderdiesePhaseohneStudierendenstatuszuüberbrücken. EsentsprächeaucheinerVerwaltungsvereinfachung,wennderFörderzeitraum zwischenzweiausbildungsabschnittenimbafögverlängertwürde,stattandere Transferleistungsträger einzubinden. ZuPunkt4:DiechronischeUnterfinanzierungderHochschulenführtauchdazu, dassimmerwenigerstudierendeihrstudiuminderregelstudienzeitabschließenkönnen.siekönnenaufgrundvonüberfülltenseminarennichtrechtzeitig ihrstudiumbeenden,müssenlangeaufeineprüfungsanmeldungodertermine beiprüfungsberechtigtenwartenodererhaltenzuspäteinenplatzinkursenfür dieinderstudienordnunggefordertenzusatzqualifikationen,wieetwanachweiseüberfremdsprachenkenntnisse.dieseverzögerungimstudiumdarfnicht denstudierendenangelastetwerden.dassinnvollereinstrumentzurbemessung desförderungszeitraumeswäredeshalbstattdeskonstruktsderregelstudienzeit die durchschnittliche Studiendauer. ZuPunkt5:DasBAföGdiskriminierteingetrageneLebenspartnerschaftengegenüberderEhe,indemfürsiebeispielsweiseTeilerlasseausgeschlossensind sowiedieanrechnungdeseinkommensnichterfolgtunddementsprechend auchkeineeinkommensfreibeträgeimbafögberücksichtigtwerden.diese Diskriminierung muss beendet werden. ZuPunkt6:WerineinemfrüherenStudiumkeinBAföGbeantragthat,aberin einemneuenstudiengangeinenantragstellt,bekommtdiesemesterdesersten StudiumsvomFörderzeitraumabgezogen.DiesePraxisistungerechtfertigt.Es solltedenstudierendenselbstüberlassenbleibenzuklären,fürwelchesemester sie Leistungen nach BAföG in Anspruch nehmen wollen. ZuPunkt7:WerinseinemStudiumRussischoderSpanischneulernt,bekommt einsemesterseinesförderzeitraumsverlängert.werjedochfranzösisch,latein oderenglischneulernt,erhältkeineverlängerung.bisaufdieausnahmeregelungbeienglisch,dasanallenschulen,diezueinerhochschulzugangsberech-
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode tigungführen,indeutschlandunterrichtetwird,entbehrtdieseregelungjeder Grundlage.EswirdimmermehrzurNormalitätnichtLateinundstattFranzösischeineanderezweiteFremdsprache,etwaSpanischoderRussischinSchulen zuerlernen.wenndaserlerneneinerfremdsprachewährenddesstudiumsneu angefangenwird,sollteaufgrunddergleichbehandlungallerstudierenden regelmäßigeineverlängerungdesförderzeitraumserfolgen.diesistimsinne einergewünschtenmehrsprachigenkompetenzineinemzusammenwachsenden Europa erwünscht. ZuPunkt8:IneinemdurchschnittlichzehnsemestrigenDiplomstudiengang kanndieforderungnachleistungsnachweisenimviertensemesteranstelleder Vorprüfungerklärtwerden;beieinemdurchschnittlichsechssemestrigenBachelor-StudiumhandeltessichhierbeijedochumeineüberflüssigeMaßnahme,die StudierendeunddieBAföG-ÄmterunnötigZeitkostenunddenrepressiven CharakterdesBAföGunnötigverstärkt.DeshalbsolltedieLeistungsnachweiserbringung im Bachelor-Studium entfallen. ZuPunkt9:DieKultusministerkonferenznenntalsVoraussetzungfürdenBesuchvonKollegseinedreijährigeErwerbsarbeitodereineabgeschlosseneBerufsausbildung.DieAusweitungderelternunabhängigenBAföG-Förderungauf diegleichenkriterienwürdezueinerweiterenstärkungdeszweitenbildungswegsführen,daanauszubildendeaneinemkolleggenerelleinelternunabhängiges BAföG gezahlt werden würde. ZuPunkt10:DasBAföGbietetbisherkeineAntwortaufdiezunehmendheterogenereStudierendenschaft.EinBeispielhierfürsindfehlendeRegelungenzur FörderungimTeilzeitstudium.SolcheRegelungenwärenunteranderemfüreine bessere Vereinbarkeit von Kindererziehungszeiten und Studium entscheidend. ZuPunkt11:UmdasZielzuerreichen,dieInternationalisierungderWissenschaftunddieinternationaleMobilitätvoranzutreibensowiedieTeilhabean globalenwissensgesellschaftenzufördern,mussderauslands-zuschlagim BAföGaufdasgesamteAuslandsstudiumzumindestindenBologna-Staaten ausgedehnt und in eine volle Zuschussförderung umgewandelt werden. ZuPunkt12:WenneinMitgliedeinerBedarfsgemeinschaftdurchdieAufnahmeeinerschulischenAusbildungeineBAföG-Förderungerhält,bedeutet dasfürdiebedarfsgemeinschafthäufigmassivefinanzielleeinbußen,dadas BAföGalsEinkommenangerechnetwird.DieFolgesindzahlreicheFälle,in denenaufeineausbildungverzichtetwird,dadiefinanzierungderbedarfsgemeinschaftdannnichtmehrgewährleistetist.deshalbsollenleistungennach BAföG nicht länger als Einkommen angerechnet werden. ZuPunkt13:Mitder22.BAföG-NovellesinddieEinkommensfreibeträgeim BAföGauf400Euroangehobenworden.EineVergütung,dieimRahmeneines Praktikumsgezahltwird,wirdabernachwievorangerechnet.Aufgrundder durchpraktikazusätzlichanfallendenkosten (Fahrtkosten,Unterkunftskosten etc.)solltefürsiediegleicheregelunganwendungfindenwiefürnebentätigkeiten. Punkt14:StudierendeerhaltenTransferzahlungenwieWaisenrenteo.Ä.oftzusammengefasstfüreinenlängerenZeitraum.DieshatAuswirkungenaufdie BAföG-Zahlung,wenndieseZahlungindenmaßgeblichenBewilligungszeitraumfällt,obwohldieTransferzahlungfüreinendavorliegendenZeitraumbestimmt war. Dieses Prinzip ist nicht begründbar und soll geändert werden. ZuPunkt15:DiebisherigeVerschuldungsdeckelungvon10000Euroim BAföGistdurchdiezweistufigeStudienstrukturentwertetworden.Während einestudentinodereinstudentineinemzehnsemestrigenstudiummitbafög- HöchstsatzdurchdieVerschuldungsdeckelung9290Eurospart,kommteine StudentinodereinStudentineinemsechssemestrigenBachelorstudiengangnur
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/12688 aufeineeinsparungvon1574euro.dieserdeutlicheunterschiedrechtfertigt eine Herabsenkung der Verschuldungsdeckelung im Bachelorstudium. ZuPunkt16:Mitder22.BAföG-NovellewurdedersogenannteKinderzuschlagimBAföGeingeführt,denAuszubildende,diewährendihrerAusbildungeinKindbekommen,erhalten.DieAlternative,beiKindererziehungauf einenteilderrückzahlungderbafög-schuldennachderausbildungverzichtenzukönnen,sollende2009entfallen,obwohlvieleauszubildendedieregelungalspositiveinschätzenundauchweiterhindavongebrauchmachenwollen. ZuPunkt17:DerBAföG-BeirathatzugeringeKompetenzen.Beispielsweise mussersichaufempfehlungenbeschränken.hinzukommteineundemokratischezusammensetzung:diebeteiligtenstudierendenwerdenüberjeweils rotierendverantwortlichelandesregierungenbestimmt.sokanneszwarpassieren,dasseinelandesregierungdenvorschlagderlandesstudierendenvertretungaufgreift,vielzuoftwerdenaberauchjenachparteipolitischemkalkül StudierendeausdenjeweiligenStudierendenverbändenderParteibestimmt.Da dasbafögeinbundesgesetzist,dasmaßgeblichstudierendebetrifft,wärees erstenssinnvoller,denstudentischenanteilimbafög-beiratzuerhöhen und zweitenssicherzustellen,dassderbundesweitestudentischedachverband freier zusammenschlussvonstudentinnenschaften (fzs)diestudentischenmitglieder benennt. ZuPunkt18:NachsechsNullrundenwurdendieBedarfssätzeundFreibeträge aboktober2008endlichnachlangemringenum10prozentangehoben.inden letztenjahrenhattederbeiratjährlicheinerundzweiprozentigeerhöhungaufgrunddersteigendenlebenshaltungskostengefordert.durchdasbewussteaussetzenvonbafög-erhöhungenverlierenstudierendeihrvertrauenineineverlässlichestudienfinanzierung.deshalbsollenbafög-erhöhungenandiesteigerung der Lebenshaltungskosten gekoppelt werden. DieForderungnacheinerStrukturreformhinzueinem Zwei-Körbe-Modell unterabschnittiiinimmtdieauszubildendenalserwachsenemenschenernst. DurchdieÄnderungenhättenbedürftigeStudierendeüberdenSockelbetragund denzuschussbetrageinebedarfsdeckendestudienfinanzierungzurverfügung, dieaber andersalsdasbisherigebafög ohnedarlehensanteilwäre.die BenachteiligungbedürftigerStudierenderdurchSchuldennachihrerAusbildungwärebeendet.ZudemwäreeinersterSchritthinzurElternunabhängigkeit getan,daalleindividuellbedürftigenstudierendendensockelbetragerhalten würden. MitderunterAbschnittIVaufgestelltenForderungnacheinemumfassenden BAföGfürSchülerinnenundSchülerabKlasse11kanndersozialenUngleichheitimBildungssystementgegengewirktundmehrjungenMenschenderWeg zum Abitur eröffnet werden.
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