Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fangjagd in den Bundesländern
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- Dennis Kalb
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1 Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fanggd in den Bundesländern Stand Entwurf: Alle Angaben ohne Gewähr. Friedrichstraße 185/ Berlin Tel Fax Der Deutsche Jagdverband ist eine anerkannte Naturschutzvereinigung nach 63 Bundesnaturschutzgesetz.
2 Baden-Württemberg Jagdschein berechtigt zur Fallengd Sachkundenachweis für Nichtgdscheininhaber zur Ausübung der Fanggd im befriedeten Bezirk erforderlich Anzeige der Fanggd im befriedeten Bezirk Anzeige der Fanggd im Revier -optional, empfohlen Lebend- und Totfanggerät Fuchs,Wildkaninchen,Steinmarder (Sachkunde ist nach dem Tierschutzgesetz immer erforderlich) 37cm +/-10%, 150N 46cm +/-10%, 175N 56cm +/-10%, 200N 70cm +/-10%, 300N 1 mal täglich morgens, nur Draht an Kontrollöffnungen > Fuchs: 130x25x25, < Fuchs: 100x15x15 50x8x8x13 200x25cm 1xtäglich, nur mit gesonderter Genehmigung der Jagdbehörde auf Antrag, Fundsache. Die Tötung ist damit. Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fanggd in den Bundesländern; Stand Entwurf:
3 Bayern Jagdschein berechtigt zur Fallengd Sachkundenachweis für Nichtgdscheininhaber zur Ausübung der Fanggd im befriedeten Bezirk erforderlich Anzeige der Fanggd im befriedeten Bezirk Anzeige der Fanggd im Revier Ja (sogar genehmigungspflichtig) nur Totfanggerät, Totfanggerät Totfanggerät, aber ohnehin nur nach Genehmigung durch die Behörde zulässig, sofern von der erforderlichen Genehmigung umfasst (Sachkunde ist nach dem Tierschutzgesetz immer erforderlich) 33-41cm, 150N 41-51cm, 175N 51-66cm, 200N 66-74cm,300N 1 mal täglich morgens, nur Draht an Kontrollöffnungen > Fuchs: 130x25x25, < Fuchs: 100x15x15 50x8x8x13 > Fuchs: 130x25, < Fuchs: 100x15 1xtäglich morgens Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fanggd in den Bundesländern; Stand Entwurf:
4 Berlin Jagdschein berechtigt zur Fallengd Sachkundenachweis für Nichtgdscheininhaber zur Ausübung der Fanggd im befriedeten Bezirk erforderlich Anzeige der Fanggd im befriedeten Bezirk Anzeige der Fanggd im Revier Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fanggd in den Bundesländern; Stand Entwurf:
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6 Bremen Jagdschein berechtigt zur Fallengd Sachkundenachweis für Nichtgdscheininhaber zur Ausübung der Fanggd im befriedeten Bezirk erforderlich Anzeige der Fanggd im befriedeten Bezirk Anzeige der Fanggd im Revier Wildkaninchen (Sachkunde ist nach dem Tierschutzgesetz immer erforderlich), sofern außerhalb des Schutzradius Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fanggd in den Bundesländern; Stand Entwurf:
7 Hamburg Jagdschein berechtigt zur Fallengd Sachkundenachweis für Nichtgdscheininhaber zur Ausübung der Fanggd im befriedeten Bezirk erforderlich Anzeige der Fanggd im befriedeten Bezirk Anzeige der Fanggd im Revier, Jagdschein Steinmarder und Wildkaninchen, darüber hinaus nur mit Genehmigung der Jagdbehörde., sofern Jagdscheininhaber, außerhalb des Schutzradius Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fanggd in den Bundesländern; Stand Entwurf:
8 Hessen Jagdschein berechtigt zur Fallengd Sachkundenachweis für Nichtgdscheininhaber zur Ausübung der Fanggd im befriedeten Bezirk erforderlich Anzeige der Fanggd im befriedeten Bezirk Anzeige der Fanggd im Revier Nein, aber dauerhafte Kennzeichnung der Falle Beutegreifer und Wildkaninchen (Sachkunde ist nach dem Tierschutzgesetz immer erforderlich) 37cm +/-10%, 150N 46cm +/-10%, 175N 56 und 60cm +/-10%, 200N 70cm +/-10%, 300N 1 mal täglich innerhalb von 2h nach Sonnenaufgang nur Tötung mit Schusswaffe (auch mit Mündungsenergie <200J erlaubt ( 23 Abs. I LJG) > Fuchs: 130x25x25cm, < Fuchs 100x15x15cm 80x10x10x15 > Fuchs: 130x25cm, < Fuchs 100x15cm 1xtäglich innerhalb 2Std. nach Sonnenaufgang, Fundsache. Die Tötung ist damit. Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fanggd in den Bundesländern; Stand Entwurf:
9 Mecklenburg-Vorpommern Jagdschein berechtigt zur Fallengd Sachkundenachweis für Nichtgdscheininhaber zur Ausübung der Fanggd im befriedeten Bezirk erforderlich Anzeige der Fanggd im befriedeten Bezirk Anzeige der Fanggd im Revier Fuchs, Steinmarder, Iltis, Wildkaninchen (Sachkunde ist nach dem Tierschutzgesetz immer erforderlich), sofern außerhalb des Schutzradius Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fanggd in den Bundesländern; Stand Entwurf:
10 Niedersachsen Jagdschein berechtigt zur Fallengd Sachkundenachweis für Nichtgdscheininhaber zur Ausübung der Fanggd im befriedeten Bezirk erforderlich Anzeige der Fanggd im befriedeten Bezirk Anzeige der Fanggd im Revier, aber es sind alle Fallen zugelassen, die in einem anderen Bundesland zugelassen sind oder von der DEVA geprüft wurden Fuchs, Marder, Iltis, Hermelin, Waschbär, Marderhund, Mink, Nutria, Wildkaninchen (Sachkunde ist nach dem Tierschutzgesetz immer erforderlich) Es sind alle Fallen zugelassen, die in einem anderen Bundesland zugelassen sind oder von der DEVA geprüft wurden. (Fangeräte sind zulässig, wenn sie die Anforderungen in einem anderen Bundesland erfüllen), sofern außerhalb des Schutzradius. Fundsache. Die Tötung ist damit. Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fanggd in den Bundesländern; Stand Entwurf:
11 Nordrhein-Westfalen Jagdschein berechtigt zur Fallengd Sachkundenachweis für Nichtgdscheininhaber zur Ausübung der Fanggd im befriedeten Bezirk erforderlich Anzeige der Fanggd im befriedeten Bezirk Anzeige der Fanggd im Revier (beim Fang von Wildkaninchen, alles andere ist genehmigungspflichtig) Wildkaninchen, darüber hinaus nur mit Genehmigung der Jagdbehörde (Sachkunde ist nach dem Tierschutzgesetz immer erforderlich) 37cm +/-10%, 150N 56 u. 60cm +/-10%, 200N 70cm +/-10%, 300N tgl. morgens LJV-Richtlinien 80x10x15 LJV-Richtlinien tgl. morgens und abends, nur Einzelfang Die 30 ff. der Landesgdgesetzdurchführungsverordnung enthalten weitere Beschränkungen und Konkretisierungen Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fanggd in den Bundesländern; Stand Entwurf:
12 Rheinland-Pfalz Jagdschein berechtigt zur Fallengd Sachkundenachweis für Nichtgdscheininhaber zur Ausübung der Fanggd im befriedeten Bezirk erforderlich Anzeige der Fanggd im befriedeten Bezirk Anzeige der Fanggd im Revier Ja (nach Genehmigung der Jagdbehörde) (wenn nach 1996 abgelegt) (wenn vor 1996 abgelegt) Ja (sogar genehmigungspflichtig) nur Totfang Je nach Umfang der Genehmigung, sofern von der erforderlichen Genehmigung umfasst (Sachkunde ist nach dem Tierschutzgesetz immer erforderlich) Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fanggd in den Bundesländern; Stand Entwurf:
13 Saarland Jagdschein berechtigt zur Fallengd Sachkundenachweis für Nichtgdscheininhaber zur Ausübung der Fanggd im befriedeten Bezirk erforderlich Anzeige der Fanggd im befriedeten Bezirk Anzeige der Fanggd im Revier Ja (sogar genehmigungspflichtig) Haarraubwild und Wildkaninchen zur Schadensabwehr, darüber hinaus je nach Genehmigung (Sachkunde ist nach dem Tierschutzgesetz immer erforderlich) Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fanggd in den Bundesländern; Stand Entwurf:
14 Sachsen Jagdschein berechtigt zur Fallengd Sachkundenachweis für Nichtgdscheininhaber zur Ausübung der Fanggd im befriedeten Bezirk erforderlich Anzeige der Fanggd im befriedeten Bezirk Anzeige der Fanggd im Revier nur mit gesonderter Genehmigung der Jagdbehörde auf Antrag Dachs,Fuchs,Iltis,Marder,Mink,Nutria,Steinmarder, Waschbär,Marderhund, Wildkaninchen (Sachkunde ist nach dem Tierschutzgesetz immer erforderlich), nur mit gesonderter Genehmigung, sofern außerhalb des Schutzradius Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fanggd in den Bundesländern; Stand Entwurf:
15 Sachsen-Anhalt Jagdschein berechtigt zur Fallengd Sachkundenachweis für Nichtgdscheininhaber zur Ausübung der Fanggd im befriedeten Bezirk erforderlich Anzeige der Fanggd im befriedeten Bezirk Anzeige der Fanggd im Revier Fuchs,Steinmarder,Mink, Nutria, Waschbär, Marderhund, Kaninchen (Sachkunde ist nach dem Tierschutzgesetz immer erforderlich), sofern außerhalb des Schutzradius Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fanggd in den Bundesländern; Stand Entwurf:
16 Schleswig-Holstein Jagdschein berechtigt zur Fallengd Sachkundenachweis für Nichtgdscheininhaber zur Ausübung der Fanggd im befriedeten Bezirk erforderlich Anzeige der Fanggd im befriedeten Bezirk Anzeige der Fanggd im Revier (gleiche Vorschrift gilt), nur Registrierung von Fanggerät Fuchs, Steinmarder und Wildkaninchen. Andere nach Entscheidung der Jagdbehörde. (Sachkunde ist nach dem Tierschutzgesetz immer erforderlich) bis 41cm, 200N 41-51cm, 225N 51-66cm, 250N 66-74cm, 300N, sofern nur auf Zug auslösend, Bügelweiten und Klemmkräfte definiert 2 mal täglich 2x täglich, sofern außerhalb des Schutzradius Einzelfang von Aaskrähen und Elstern. Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fanggd in den Bundesländern; Stand Entwurf:
17 Thüringen Jagdschein berechtigt zur Fallengd Sachkundenachweis für Nichtgdscheininhaber zur Ausübung der Fanggd im befriedeten Bezirk erforderlich Anzeige der Fanggd im befriedeten Bezirk Anzeige der Fanggd im Revier Haarraubwild und Wildkaninchen, darüber hinaus nur mit Genehmigung der Jagdbehörde. (Sachkunde ist nach dem Tierschutzgesetz immer erforderlich), sofern außerhalb des Schutzradius Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fanggd in den Bundesländern; Stand Entwurf:
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