Stand: 1. September Faktenblatt Nr. 2 Bundesinformatik

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1 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB Faktenblatt Nr. 2 Bundesinformatik Stand: 1. September 2012 Seit Anfang Jahr sind sowohl die total revidierte Bundesinformatikverordnung (BinfV) als auch die IKT- Strategie des Bundes für die Jahre 2012 bis 2015 in Kraft. Was hat sich dadurch bis heute verändert? Welches sind die nächsten Schritte? Für die Umsetzung der neuen BinfV und der Strategie für die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) wurde das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) vom Bundesrat beauftragt. Dazu hat das ISB in Zusammenarbeit mit den Departementen und der Bundeskanzlei den Masterplan zur IKT-Strategie mit den wichtigsten Meilensteinen erarbeitet. Dieser wurde vom Bundesrat am 28. März 2012 Masterplan mit 13 Meilensteinen Der Masterplan legt den Schwerpunkt auf die Jahre 2012 und Er beschreibt 13 Meilensteine mit hoher Priorität und wird periodisch aktualisiert. Die Meilensteine legen den Fokus auf diejenigen Bereiche, bei welchen durch die BinfV-Revision und die IKT-Strategie Bund die grössten Änderungen zu verzeichnen sind: 1. Die Steuerung und Führung der IKT auf Stufe Bund, 2. die Führung von Standarddiensten, 3. das Überarbeiten der IKT-Vorgaben auf Stufe Bund, 4. die Führung der Finanzen der IKT, insbesondere der zentral eingestellten IKT- Finanzmittel. Die folgenden Kapitel zeigen den heutigen Umsetzungsstand in diesen vier Bereichen auf und informieren über die weitere Planung. Die Unterlagen zur IKT-Strategie Bund, zum Masterplan sowie zur revidierten BinfV finden sich im Intranet ISB unter: Faktenblatt Nr. 1, Ausgabe vom 1. März 2012: 1. Steuerung und Führung der IKT auf Stufe Bund Mit der Übernahme der strategischen Gesamtverantwortung für die IKT auf Stufe Bund durch den Bundesrat bestimmt dieser neu über die IKT- Strategie und überwacht deren Umsetzung anhand des strategischen Controllings. Konzept «Strategisches Controlling der IKT» Damit der Bundesrat die relevanten Führungsinformationen zur IKT, insbesondere zur Strategieumsetzung, zur Durchsetzung der IKT-Vorgaben, zum Effizienzgewinn bei den Standarddiensten, zum Sicherheitsniveau der IKT sowie zu den Risiken von Schlüsselprojekten erhält, hat das ISB das Konzept «Strategisches Controlling der IKT» für die Stufe Bund erarbeitet. Zur Zeit findet die Konsultation in den Departementen, insbesondere im Informatikrat des Bundes (IRB) statt. Im Oktober wird das Konzept der Generalsekretärenkonferenz (GSK) vorgelegt, welche neu IKT-Vorlagen aus Geschäftssicht berät, und im November soll es vom Bundesrat verbschiedet werden.

2 Neue IKT-Governance Im Rahmen der gemäss BinfV revidierten Steuerung und Führung der IKT in der Bundesverwaltung stehen nun fünf Instrumente besonders im Vordergrund: Für die Steuerung sind es die IKT- Strategie und die ihr untergeordneten Vorgaben. Für die Führung sind dies das Anforderungsmanagement, das IKT-Portfoliomanagement, die finanzielle Führung und das IKT-Controlling. Das Zusammenwirken dieser fünf Instrumente innerhalb einer Führungsstufe wird durch die Informatikprozesse beschrieben. Was für die neue IKT- Governance nun noch besser geklärt werden muss, ist das Zusammenwirken der Informatikprozesse und Instrumente über verschiedene Führungsstufen und Organisationsgrenzen hinweg. Einen ersten Überblick dazu liefert das Konzept «Steuerung und Führung der IKT in der Bundesverwaltung» des ISB. Weiter konkretisiert und detailliert wird die IKT- Governance auf Stufe Bund mit dem Meilenstein «Prozesse und Verwaltungsverordnung zur IKT- Steuerung und -Führung auf Stufe Bund», der bis Ende Jahr vorliegen soll. IKT-Beschlüsse Stufe Bund Der Prozess für die IKT-Beschlüsse auf Stufe Bund, welche neu entweder durch den Bundesrat, das EFD oder das ISB gefasst werden, wurde vom ISB unter Konsultation des IRB bereits erarbeitet und tritt per 1. September 2012 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen dazu im Überblick: Anträge zu IKT-Beschlüssen auf Stufe Bund werden neu an das ISB gestellt. Dazu ist ein neues einheitliches Beschlussdispositiv zu verwenden. Anträge werden im ISB an einen zentrale Eingang gestellt. In den meisten Fällen konsultiert das ISB den IRB bzw. in Sicherheitsgeschäften den Ausschuss Informatiksicherheit (A-IS) zur Stellungnahme. Für Beschlüsse des Bundesrates ist das Vorgehen gemäss Prozess der Bundeskanzlei (roter Ordner). Die laufenden Anträge und die Beschlüsse publiziert das ISB im Intranet. Dieser Prozess betrifft die bisherigen, vom IRB eingesetzten Fachgremien (LBK Bund, IBK, ABB, usw.) nur am Rande. Sie üben ihre Rollen und Prozesse gemäss Beauftragung weiter aus. Dies, bis der Meilenstein «Beauftragte Gremien» in Kraft tritt, mit dem die bestehenden IKT-Gremien der Stufe Bund überprüft, aufgehoben oder neu beauftragt werden sollen. - Konzept «Steuerung und Führung der IKT in der Bundesverwaltung» ( im Intranet) - IKT-Beschlüsse Stufe Bund ( im Intranet) Meilensteine 2012 / Nov.: Konzept «Strategisches Controlling IKT Stufe Bund» ist vom Bundesrat - Dez.: Verwaltungsverordnung zur IKT-Steuerung und -Führung auf Stufe Bund ist vom EFD - März: IKT-Gremien sind beauftragt. - April Strategischer Controllingbericht 2013 ist vom Bundesrat zur Kenntnis genommen. - Juni: Konzept übergreifendes Portfoliomanagement ist vom Bundesrat 2. Führung von IKT-Standarddiensten Standarddienste sind IKT-Grundleistungen, welche aufgabenneutral durch einen oder mehrere, interne oder externe Leistungserbringer allen Departementen zur Verfügung gestellt werden. Welche Leistungen einschliesslich Marktmodell als Standarddienste geführt werden, entscheidet gemäss BinfV der Bundesrat. Der IKT-Strategie des Bundes entsprechend, werden alle bisherigen Querschnittsleistungen mit den bestehenden Marktmodellen als Standarddienste neu im ISB geführt. Erste Standarddienste Seit dem 1. Januar 2012 führt das ISB somit folgende Standarddienste: Datenkommunikation (Managed IP, Managed VPN, Extended DMZ) Voice Communication (Festnetz- und Mobiltelefonie)

3 Geschützter Zugang zum Bundesnetz (Carrier Access, RAS-Portal) IKT-Basisinfrastruktur Zertifikate Damit diese neue Aufgabe mit dem bestehenden Fachwissen wahrgenommen werden kann, wurden dem ISB insgesamt acht Stellen des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation (BIT) zugesprochen. Im Verlaufe des ersten Halbjahres wechselten fünf Mitarbeitende des BIT ins ISB, drei Personen wurden extern rekrutiert. Ende März 2012 vereinbarten BIT und ISB zudem in einer Übergangsregelung, dass die Führung der heutigen Standarddienste im bestehenden Portfolio der Querschnittsleistungen vom ISB wahrgenommen wird und Anträge neu ans ISB zu stellen sind. Die Leistungsbezügerkonferenz Bund (LBK) wird dabei wie bisher zur Stellungnahme konsultiert. Für die heutigen Standarddienste überprüft das ISB im Auftrag des Bundesrates die Marktmodelle (Gegenstand, Sourcing sowie Leistungsbezugs- und Verrechnungsmodell) und legt ihm diese bis Ende 2012 zur Genehmigung vor. Regulierung durch Marktmodelle Seit Ende Juni 2012 liegt das vom ISB erarbeitete Konzept «IKT-Standarddienste» vor. Das Dokument konkretisiert die Definition der Standarddienste und legt die Aufgaben und Rollen fest. Es zeigt auf, wie die IKT-Standarddienste bewirtschaftet und neue mögliche Standarddienste erkannt und bestimmt werden. Zudem hält es fest, dass die Steuerung und Führung der Standarddienste anhand der jeweiligen Marktmodelle geregelt werden sollen. Die Marktmodelle bestimmen das Zusammenspiel der Leistungsbezüger und der Leistungserbringer, indem folgende Punkte definiert werden: Leistungsumfang, Leistungsbezug, Leistungserstellung, Finanzierung, Verpflichtungen und Abhängigkeiten. Geplante Standarddienste Mit der IKT-Strategie Bund hat der Bundesrat beschlossen, dass künftig grundsätzlich folgende IKT-Leistungen ebenfalls als Standarddienst geführt werden sollen: Büroautomation, einschliesslich neuer Funktionen für Mobilität, Sicherheit und Kommunikation, Infrastruktur- und Sicherheitsdienste (E-Adresse, Enterprise Service Bus, E-Formular, E-Zugang und E-ID, E-Portal, Single Sign On Portal und Suchdienste für Intranet und Internet der Bundesverwaltung). Für diese Dienste erarbeitet das ISB jeweils ein Marktmodell und unterbreitet den Standarddienst inkl. Marktmodell dem Bundesrat: - für die Büroautomation bis Ende 2012, - für die Infrastruktur- und Sicherheitsdienste bis September Beschreibungen der heutigen Standarddienste sind im BIT-Produktekatalog aufgeführt ( im Intranet) - Konzept «IKT-Standarddienste» ( im Intranet) Meilensteine 2012 / Dez.: Marktmodelle für bisherige Querschnittsleistungen und die Büroautomation sind vom Bundesrat Darin enthalten ist auch der Meilenstein «Übergangsbestimmungen 2013 zur Führung / Steuerung der Standarddienste». - Juni: Teilstrategie «Identitäts- und Zugriffsmanagement». - Sept.: Marktmodelle «Infrastruktur- und Sicherheitsdienste» sind vom Bundesrat 3. Überarbeitung der IKT-Vorgaben auf Stufe Bund Der Bundesrat legt neu fest, in welchen Bereichen das ISB entsprechende IKT-Vorgaben erlassen soll. Dabei sollen die Anliegen der Departemente und der Bundeskanzlei berücksichtigt werden. Um die Anwendbarkeit der heutigen IKT- Vorgaben zu verbessern, sollen diese überprüft und der Änderungsbedarf ausgewiesen werden. Dazu hat das ISB eine externe Analyse in Auftrag gegeben, welche Ende September vorliegen soll. Das Ergebnis wird anschliessend gemeinsam mit

4 den Departementen und der Bundeskanzlei beurteilt. Dabei sollen auch deren zusätzliche Anforderungen erfasst werden. Bis das weitere Vorgehen mit den heutigen Vorgaben definiert ist, gelten die auf die frühere BinfV gestützten Entscheide und Vorgaben weiter, soweit sie nicht im Widerspruch zu Bestimmungen der revidierten BinfV stehen. Quality Gate für Schlüsselprojekte Besondere Vorgaben betreffen die IKT- Schlüsselprojekte. Dies sind Projekte und Programme, welche entweder hohe finanzielle, strategische oder politische Bedeutung haben. Sie sollen an den verschiedenen Phasen- Entscheidungspunkten der Projektführungsmethode HERMES neu eine Qualitätskontrolle bestehen (Quality Gate). Dadurch soll die Einhaltung der Vorgaben und die Erreichung der Geschäftsziele überprüft und gesichert werden. Das Konzept zum Quality Gate wird zur Zeit im ISB erarbeitet und im September den Departementen im Rahmen des IRB zur Beratung und Stellungnahme vorgelegt. Danach wird es zusammen mit dem Konzept «Strategisches Controlling» der GSK und dann dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet. Künftig sollen die IKT-Schlüsselprojekte im strategischen IKT- Controllingbericht an den Bundesrat aufgeführt werden. Meilensteine Sept.: IKT-Vorgaben sind überprüft, Änderungsbedarf ist ausgewiesen. - Nov.: Vorgaben und Ausbildungsmaterial zum Quality Gate liegen vor. 4. Führung der Finanzen der IKT, insbesondere der zentral eingestellten IKT-Mittel Seit Anfang Jahr ist gemäss BinfV das ISB verantwortlich für die finanzielle Führung der IKT auf Stufe Bund. Damit führt neu das ISB die zentral eingestellten Mittel: IKT-Wachstum für von Verwaltungseinheiten nicht vollständig selber finanzierbare IKT-Vorhaben. Über die Zuweisung entscheidet der Bundesrat. IKT-Bundesreserve für unvorhersehbare und dringende IKT-Vorhaben. Über die Zuweisung entscheidet das ISB. Investitionskredit für die IKT- Standarddienste im Bereich Daten- und Sprachkommunikation. Unverändert bleibt, dass der Grossteil der finanziellen IKT-Mittel dezentral in den Departementen und Verwaltungseinheiten eingestellt sind. Gemäss den Übergangsregelungen des EFD, welche der Bundesrat Anfang Jahr zur Kenntnis nahm, hat am 28. März 2012 erstmals der Bundesrat die Bewilligung von Mitteln aus dem IKT- Wachstum für den Haushaltsvollzug 2012 und den Voranschlag 2013 / Finanzplan Neue Richtlinien Seit dem 1. Juli 2012 gelten neue Richtlinien, welche die Übergangsregelungen ablösen. Diese «Richtlinien des Bundesrates für die finanzielle Führung im IKT-Bereich» wurden vom ISB in enger Absprache mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) erarbeitet und vom Bundesrat am 27. Juni 2012 Die Richtlinien konkretisieren das neue Steuerungs- und Führungsmodell der Bundesinformatik gemäss der revidierten BinfV für den Bereich der finanziellen Führung und legen u.a. die Pflichten der Verwaltungseinheiten und des ISB im Rahmen der IKT-Planung, Budgetierung sowie im Haushaltsvollzug fest. Die wichtigsten Änderungen dabei sind: IKT-Wachstum: Die bisherigen IKT-Wachstumsmittel werden umgewandelt in zentral eingestellte IKT-Mittel für von den Verwaltungseinheiten nicht selber finanzierbare IKT-Vorhaben und bleiben dazu im Finanzplan zentral im ISB eingestellt. Anträge der Departemente auf zusätzliche IKT-Mittel werden neu an den Bundesrat gestellt. Dies hat spätestens bis Ende April des Vorjahres zu erfolgen. Der Bundesrat nimmt die Anträge der Departemente unterjährig lediglich zur Kenntnis. Das ISB beurteilt aus Sicht IKT Bund und die EFV aus finanzpolitischer Sicht diese Anträge im Rahmen der Ämterkonsultation.

5 Das EFD (ISB) unterbreitet dem Bundesrat jeweils einmal jährlich im Juni im Rahmen der Gesamtbeurteilung Ressourcen eine Gesamtsicht zu sämtlichen Anträgen der Departemente auf zusätzliche IKT-Mittel seit dem vergangenen Budgetprozess. Der Bundesrat entscheidet in Kenntnis der Haushaltslage über die unterjährig von den Departementen beantragten zusätzlichen IKT-Mittel für das Voranschlagsjahr sowie die Finanzplanjahre. Umsetzung im ISB Zur Umsetzung der revidierten BinfV und IKT- Strategie führt das ISB ein Gesamtprojekt UBIS (Umsetzung BinfV und IKT Strategie Bund). In vier Teilprojekten werden die wichtigsten neuen Aufgaben und Herausforderungen gemäss BinfV und IKT-Strategie für das ISB wahrgenommen: Standarddienste IKT-Vorgaben Bund Bundesrats-Reporting und Finanzielle Führung Reorganisation ISB Bei Bedarf, werden die Departemente sowie die zuständigen Organe und Gremien über die UBIS-Projekte und Teilprojekte einbezogen. IKT-Bundesreserve: Die Mittel der IKT-Bundesreserve werden durch das ISB unter Einbezug der Departemente und der Bundeskanzlei, in der Regel nach Konsultation des IRB, zugeteilt. Diese Regelung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Gesamtprojekt UBIS: «Richtlinien des Bundesrates für die finanzielle Führung im IKT-Bereich» ( im Intranet) Meilensteine Feb.: «Budgetweisungen ISB zum VA 2014» vom BR genehmigt.

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