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1 Preisblätter 2013 (Stand ) Im Zuge der am in Kraft getretenen Anreizregulierungsverordnung sind Netzbetreiber der Energieversorgung verpflichtet, die Netznutzungspreise nach Maßgabe der seitens der Regulierungsbehörde beschiedenen Erlösobergrenzen zu kalkulieren. Die nachfolgend ausgewiesenen Preise umfassen die vorgelagerten Netzkosten der Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH. Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit ¼ -h-leistungsmessung ( ) -Jahresleistungspreissystem- Netzebene Benutzungsdauer Leistungspreis in / kw und Jahr Arbeitspreis in Ct/ kwh Umspannung zur Mittelspannung < h/a > h/a 5,77 57,71 2,08 0,00 Mittelspannung < h/a > h/a 3,57 88,50 3,75 0,35 Umspannung zur Niederspannung < h/a > h/a 2,79 127,57 5,13 0,14 Niederspannung < h/a > h/a 2,99 81,16 5,62 2,49 Die Preise verstehen sich zuzüglich Umlagen, Abgaben und sonstige der Stadtwerke Neuwied GmbH durch Rechtsvorschrift auferlegte Zahlungen, die die Netznutzung unmittelbar oder mittelbar belasten. Im Entgelt sind die Nutzung des Netzes einschließlich des Netzes des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibers, die Systemdienstleistungen und die mit dem Energietransport verbundenen Verluste enthalten. Für die entnommene Blindmehrarbeit ist ein Preis in Höhe von 1,07 ct / kvarh zu zahlen. Die Blindmehrarbeit ist die Menge, die den Wert von 50% der entnommenen Wirkarbeit überschreitet. Liegt der Entnahmepunkt in der Mittelspannungsebene und der Zählpunkt in der Niederspannungsebene sind alle anfallenden Entgelte, Umlagen und Abgaben um je 3% zu erhöhen.

2 Entgelte für Reservenetzkapazität bei Ausfall von Erzeugungsanlagen ( ) Netzebene bis 200 h p.a. in / kw und Jahr Inanspruchnahme bis 400 h p.a. in / kw und Jahr bis 600 h p.a. in / kw und Jahr Umspannung zur Mittelspannung 14,43 17,31 20,20 Mittelspannung 29,79 35,75 41,71 Umspannung zur Niederspannung 34,96 41,95 48,94 Niederspannung 74,82 89,79 104,75 Die Preise verstehen sich zuzüglich Umlagen, Abgaben und sonstige der Stadtwerke Neuwied GmbH durch Rechtsvorschrift auferlegte Zahlungen, die die Netznutzung unmittelbar oder mittelbar belasten. Für die im Rahmen dieser Reserveinanspruchnahme bezogene Arbeit werden für den Netzzugang die Arbeitspreise gem. Preisblätter Jahresleistungspreissystem für Entnahmestellen mit 1/4 h Leistungsmessung in Ansatz gebracht. Netznutzungsentgelte für Kleinkunden ohne Leistungsmessung ( ) Grundpreis Nettopreis in / Jahr Arbeitspreis Nettopreis in Cent/ kwh Kleinkunden 15,00 5,79 Speicherheizungskunden - 2,49 Die Preise verstehen sich zuzüglich Umlagen, Abgaben und sonstige der Stadtwerke Neuwied GmbH durch Rechtsvorschrift auferlegte Zahlungen, die die Netznutzung unmittelbar oder mittelbar belasten. Im Entgelt sind die Nutzung des Netzes einschließlich des Netzes des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibers, die Systemdienstleistungen und die mit dem Energietransport verbundenen Verluste enthalten.

3 Zuschläge gem. dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ( ) Mehrkosten gemäß dem "Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung" vom 19. März Zum 1. April 2002 trat das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in Kraft. Gemäß dem Gesetz werden die daraus entstehenden Mehrkosten als Zuschlagszahlung zu den Netzzugangspreisen in Ansatz gebracht. Das Gesetz unterscheidet drei Letztverbrauchergruppen: Gruppe Höhe des Zuschlages ct/ kwh A Jahresverbrauch <= kwh 0,126 B Jahresverbrauch > kwh 0,060 C Jahresverbrauch > kwh und Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr überstiegen 4% des Umsatzes 0,025 Die Zugehörigkeit zur Letztverbrauchergruppe C ist durch ein Buch- oder Wirtschaftsprüfertestat nachzuweisen. Die Höhe des Zuschlages für die ersten kwh wurde von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelt und gilt bundesweit einheitlich. Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, die Höhe des Zuschlages jährlich zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die Mehrkosten nach dem Gesetz werden gesondert in der Rechnung ausgewiesen.

4 Umlage gem. 19 Abs. 2 Strom NEV ( ) Gruppe Höhe des Zuschlages ct/ kwh A Jahresverbrauch <= kwh 0,329 B Jahresverbrauch > kwh 0,050 C Jahresverbrauch > kwh und Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr überstiegen 4% des Umsatzes 0,025 Die Zugehörigkeit zur Letztverbrauchergruppe C ist durch ein Buch- oder Wirtschaftsprüfertestat nachzuweisen. Die Höhe des Zuschlages für die ersten kwh wurde von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelt und gilt bundesweit einheitlich. Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, die Höhe des Zuschlages jährlich zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die Mehrkosten nach dem Gesetz werden gesondert in der Rechnung ausgewiesen. 19 StromNEV - individuelle Netzentgelte Zur Zeit existieren keine Vereinbarungen über individuelle Netzentgelte nach 19 (Abs. 1-3) StromNEV. Details zu Abs. 2: Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes erfolgt unter dem Vorbehalt, dass seine jeweiligen Voraussetzungen nach 19 Abs. 2 StromNEV tatsächlich eintreten. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung der Netznutzung nach den allgemein gültigen Netzentgelten. Der Kunde wird die Genehmigung eines individuellen Netzentgelts gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bei der Regulierungsbehörde beantragen. Sofern die Stadtwerke Neuwied GmbH die Leistung Netznutzung gegenüber dem Lieferanten auf Basis eines Lieferantenrahmenvertrages erbringt, wird der Lieferant die Genehmigung eines individuellen Netzentgelts gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bei der Regulierungsbehörde beantragen. Zur Zeit liegen uns keine Genehmigungen nach 19 Abs. 2 StromNEV vor.

5 Konzessionsabgabe ( ) Lieferart ct/ kwh Schwachlaststrom 0,61 sonstige 1,59 Sonderverträge 0,11 Offshore-Haftungsumlage nach 17 f ENWG-Novelle ( ) Gruppe Höhe des Zuschlages ct/ kwh A Jahresverbrauch <= kwh 0,250 B Jahresverbrauch > kwh 0,050 C Jahresverbrauch > kwh und Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr überstiegen 4% des Umsatzes 0,025 Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle. Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,050 ct/kwh. Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstieg, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,025 ct/kwh. Die Zugehörigkeit zur Letztverbrauchergruppe C ist durch ein Buch- oder Wirtschaftsprüfertestat nachzuweisen. Hinweis: Die Stadtwerke Neuwied weisen darauf hin, dass resultierend aus der endgültigen Fassung des Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (s.o.) sich noch Änderungen für die Offshore- Haftungsumlage ergeben können. Die Veröffentlichung erfolgt daher vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im o.g. Gesetz bei Verkündung.

6 Preise für Messstellenbetrieb Netzkunden mit ¼ -h-leistungsmessung ( ) Zählertyp in / Messstelle Mittelspannungs-Zähler inkl. Wandlersatz 517,56 Niederspannungs-Zähler inkl. Wandlersatz 139,98 bei kundenseitiger Stellung des Wandlersatzes von obigem Preis in Abzug zu bringen: Bezeichnung in / Messstelle Mittelspannungs-Wandler 408,89 Niederspannungs-Wandler 31,31 Zusatzkomponenten ( ) Bezeichnung in / Messstelle Modem zur Fernauslesung 33,15

7 Netzkunden ohne Leistungsmessung in der Niederspannung ( ) Zählertyp in / Messstelle Eintarifzähler 7,37 Zweitarifzähler 12,89 Zähler mit Wandleranschluss ohne Wandler 68,33 Prepaymentzähler 162,08 2-Richtungszähler 36,84 Zähler nach 21b 3a EnWG - Smart Meter ( ) Bezeichnung in / Messstelle elektronischer Basiszähler 19,19 elektronischer Haushaltszähler (EHZ) 21,19

8 Preise für Messung Ablesung und Datenübermittlung Netzkunden mit ¼ h Leistungsmessung ( ) Ablesungszyklus In / Messstelle monatlich 144,00 Ablesung und Datenübermittlung Netzkunden ohne Leistungsmessung in der Niederspannung ( ) Ablesungszyklus In / Messstelle jährlich (Turnus) 1,75 halbjährlich 10,00 vierteljährlich 20,00 monatlich 60,00 Entstehende Mehrkosten für eine vorübergehende Ablesung vor Ort, die der Netzbetreiber nicht zu vertreten hat, werden nach Aufwand berechnet.

9 Preise für Abrechnung der Netzentgelte Netzkunden ( ) Ablesungszyklus In / Messstelle jährlich (Turnus) 5,31 halbjährlich 10,62 vierteljährlich 21,24 monatlich 63,72

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