Die neue KMU-Definition Benutzerhandbuch und Mustererklärung

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1 UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE Dieses Benutzerhandbuch enthält: Die neue KMU-Definition Benutzerhandbuch und Mustererklärung Angaben und Erläuterungen zur neuen KMU-Definition, die am in Kraft getreten ist; eine Mustererklärung, die einzelne Unternehmen selbst ausfüllen können, um bei der Beantragung von Mitteln aus KMU- Förderprogrammen ihren KMU-Status nachzuweisen. Europäische Kommission

2 Europäische Gemeinschaften, Umschlag: istockphoto Haftungsausschluss Das vorliegende KMU-Benutzerhandbuch soll Unternehmern eine Orientierungshilfe bei der Anwendung der neuen KMU-Definition geben. Es ist nicht rechtsverbindlich und verpflichtet die Kommission in keiner Weise. Allein maßgeblich für die Bestimmung der Bedingungen zur Einstufung als KMU ist die Empfehlung 2003/361/EG der Kommission, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 124 vom , S. 36.

3 956774_BW_DE :05 Pagina 3 Photos.com Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind der Motor der europäischen Wirtschaft. Sie tragen wesentlich zur Entstehung von Arbeitsplätzen bei, fördern den Unternehmergeist und die Innovationstätigkeit in der EU und spielen deshalb eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung. Die neue KMU-Definition, die am 1. Januar 2005 in Kraft trat, markiert einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für KMU und zielt auf eine Förderung der unternehmerischen Initiative, der Investitionstätigkeit und des Wachstums ab. Sie wurde nach umfangreichen Konsultationen mit den beteiligten Interessenvertretern erstellt, was beweist, dass es bei der erfolgreichen Umsetzung der Lissabon-Ziele entscheidend darauf ankommt, den kleinen und mittleren Unternehmen Gehör zu schenken. Günter Verheugen Mitglied der Europäischen Kommission, zuständig für Unternehmen und Industrie

4 956774_BW_DE :05 Pagina 4 Einführung 5 Die Bedeutung einer europäischen Definition für KMU 6 Ziele des Benutzerhandbuchs 6 1 Warum eine neue Definition? 8 Aktualisierung der Schwellenwerte 8 Förderung von Kleinstunternehmen 9 Verbesserung des Kapitalzugangs 9 Innovationsförderung und Verbesserung des Zugangs zu FuE 10 Berücksichtigung der unterschiedlichen Beziehungen zwischen Unternehmen 10 2 Anwendung der neuen KMU-Definition 11 Inhalt 2.1 Bin ich ein Unternehmen? Welche neuen Schwellenwerte gelten jetzt? Mitarbeiterzahl Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme Was habe ich bei der Berechnung meiner Daten außerdem zu berücksichtigen? Bin ich ein eigenständiges Unternehmen? Bin ich ein Partnerunternehmen? Bin ich ein verbundenes Unternehmen? 23 Fazit 26 Anhänge 27 I. Beispiele zur Veranschaulichung 28 II. Text der Empfehlung 32 III. Mustererklärung 40 IV. Maßnahmen gegen einen Missbrauch der Definition 50

5 956774_BW_DE :05 Pagina 5 5 Einführung Die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Auszug aus Artikel 2 des Anhangs zur Empfehlung 2003/361/EG Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) spielen in der europäischen Wirtschaft eine zentrale Rolle. Sie bilden eine wichtige Quelle für unternehmerische Fähigkeiten, Innovation und Beschäftigung. In den 25 Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Union gibt es etwa 23 Mio. KMU, die rund 75 Mio. Arbeitsplätze stellen und 99 % des Unternehmensbestands ausmachen. KMU werden jedoch häufig mit Unvollkommenheiten des Marktes konfrontiert. So ergeben sich insbesondere in der Gründungsphase oft Probleme beim Zugang zu Kapital und zu Krediten. Überdies wird durch die begrenzten Ressourcen möglicherweise auch der Zugang zu Technologie und Innovationen erschwert. Die Unterstützung der KMU ist deshalb eine der Prioritäten der Europäischen Kommission in ihrem Bemühen um wirtschaftliches Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt. Photos.com

6 956774_BW_DE :06 Pagina 6 6 Einführung Welche Fördermöglichkeiten gibt es für KMU in der EU? Einen Überblick über die wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten für KMU in Europa bietet die folgende Internetseite: europa.eu.int/comm/ enterprise/entrepreneurship/ sme_envoy/index.htm Die Bedeutung einer europäischen Definition für KMU In einem Gemeinsamen Markt ohne Binnengrenzen kommt es darauf an, dass Maßnahmen zugunsten von KMU im Interesse einer höheren Kohärenz und Effizienz und zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen auf einer gemeinsamen Definition basieren. Diese Aufgabe stellt sich um so dringlicher, als die einzelstaatlichen und die EU- Fördermaßnahmen für KMU auf vielfältige Weise miteinander verknüpft sind, wie dies z. B. in den Bereichen regionale Entwicklung und Forschungsfinanzierung der Fall ist. Im Jahr 1996 wurde in einer Empfehlung der Kommission ( 1 ) erstmals eine gemeinsame Definition für KMU aufgestellt, die überall in der Europäischen Union auf breiter Basis Anwendung fand. Am 6. Mai 2003 nahm die Kommission eine neue Empfehlung ( 2 ) an, um den wirtschaftlichen Entwicklungen seit 1996 Rechnung zu tragen (der vollständige Text ist im Anhang zu diesem Benutzerhandbuch auf S. 32 ff. beigefügt). Die Empfehlung trat am 1. Januar 2005 in Kraft und wird für alle KMUspezifischen Politikfelder, Programme und Maßnahmen der Kommission gelten. Photos.com Für die Mitgliedstaaten ist die Verwendung der Definition freiwillig; die Kommission fordert sie jedoch gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) dazu auf, die Definition auf möglichst breiter Basis anzuwenden. Photos.com Ziele des Benutzerhandbuchs In dem vorliegenden Benutzerhandbuch werden die Veränderungen, die sich aus der neuen Definition ergeben, dargelegt und begründet (siehe Kapitel 1, S. 8). Es wird dann erläutert, wie sich Schritt für Schritt ermitteln lässt, ob ein Unternehmen als KMU einzustufen ist (siehe Kapitel 2, S. 11). ( 1 ) Empfehlung 96/280/EG der Kommission vom 3. April 1996 betreffend die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (Text von Bedeutung für den EWR), ABl. L 107 vom , S ( 2 ) Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (Text von Bedeutung für den EWR), ABl. L 124 vom , S

7 956774_BW_DE :06 Pagina 7 7 Photos.com Die Unternehmen in Europa beschäftigen im Durchschnitt nicht mehr als sechs Personen und sind daher größtenteils als KMU anzusehen. In der neuen Definition finden jedoch auch die Beziehungen zu anderen Unternehmen Berücksichtigung, die mitunter darauf schließen lassen, dass es sich nicht um KMU handelt. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn diese Beziehungen zu signifikanten finanziellen Verflechtungen mit anderen Unternehmen führen. Das Benutzerhandbuch wendet sich vor allem an zwei Adressatenkreise. Photos.com Es richtet sich erstens an die Unternehmensleitungen von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen, die an der Beantragung von Finanzhilfen oder Darlehen für KMU interessiert sind und wissen wollen, ob sie den Kriterien entsprechen, um von den spezifischen Rechtsvorschriften für KMU profitieren zu können. Den zweiten Adressatenkreis bilden die Behörden auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene, die die verschiedenen Förderprogramme konzipieren und verwalten, die Anträge bearbeiten und gewährleisten, dass die Unternehmen den Förderfähigkeitskriterien entsprechen. Darüber hinaus gibt es Bemühungen, die Bearbeitung der von den KMU gestellten Anträge auf finanzielle Unterstützung oder Beteiligung an spezifischen Programmen zu erleichtern. Dies wird erreicht durch eine Mustererklärung ( 3 ) zur Selbstbewertung (eine entsprechende Kopie ist im Anhang III, S. 40, beigefügt), die von den Unternehmen selbst ausgefüllt und dann bei Antragstellung an die zuständige Verwaltungsstelle geschickt werden kann, die den KMU-Status feststellt. Die Verwendung der Erklärung ist sowohl für die Unternehmen als auch für die Verwaltungen in den Mitgliedstaaten freiwillig, und ihr Inhalt kann den nationalen Gepflogenheiten angepasst werden. ( 3 ) Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung bezüglich der zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben, ABl. C 118 vom , S

8 956774_BW_DE :06 Pagina 8 8 Kapitel 1 Warum eine neue Definition? 1 Warum eine neue Definition? Die neue Definition ist das Ergebnis von weit reichenden Diskussionen zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten, Unternehmensverbänden und Experten sowie von zwei öffentlichen Konsultationen im Internet. istockphoto Die vorgenommenen Änderungen spiegeln die allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen seit 1996 und eine zunehmende Kenntnis der spezifischen Hürden wider, mit denen KMU konfrontiert sind. Die neue Definition ist besser auf die unterschiedlichen Kategorien von KMU zugeschnitten und ermöglicht es, die verschiedenen Arten von Beziehungen zwischen Unternehmen besser zu berücksichtigen. Sie trägt zur Innovationsförderung und zur Entwicklung von Partnerschaften bei und sorgt gleichzeitig dafür, dass öffentliche Förderprogramme nur auf jene Unternehmen abzielen, die eine Unterstützung tatsächlich benötigen. Aktualisierung der Schwellenwerte Die Entwicklung der Preise und der Produktivität machte eine Anpassung der finanziellen Schwellenwerte ( 4 ) erforderlich. Sie wurden deutlich angehoben, so dass zahlreiche Unternehmen ihren KMU-Status beibehalten werden und weiterhin ( 4 ) Bei den in der neuen Definition eingeführten Schwellenwerten bezüglich Mitarbeiterzahl und Finanzangaben handelt es sich um Obergrenzen. Die Mitgliedstaaten, die EIB und der EIF können niedrigere Schwellenwerte festlegen, wenn sie Maßnahmen an eine bestimmte Kategorie von KMU richten möchten.

9 956774_BW_DE :06 Pagina 9 9 Anspruch auf Unterstützungsmaßnahmen haben. Die Schwellenwerte für die Mitarbeiterzahl bleiben unverändert, da eine Anhebung die speziell auf KMU zugeschnittenen Maßnahmen verwässert hätte. Förderung von Kleinstunternehmen Photos.com EU-weit werden immer mehr Kleinstunternehmen gegründet. Die neue Definition trägt dieser Entwicklung Rechnung, indem sie für diese Größenklasse gesonderte finanzielle Schwellenwerte festlegt. Damit soll der Beschluss von Maßnahmen gefördert werden, die sich auf die spezifischen Probleme richten, mit denen Kleinstunternehmen insbesondere in der Gründungsphase konfrontiert sind. Verbesserung des Kapitalzugangs Der Zugang zu Kapital ist ein immer wiederkehrendes Problem für KMU. Das liegt zu einem großen Teil daran, dass sie häufig nicht in der Lage sind, die von den traditionellen Kreditgebern geforderten Garantien zu geben. Um hier Abhilfe zu schaffen, erleichtert die neue Definition die Finanzierung von KMU durch Beteiligungskapital, indem sie eine Begünstigung bestimmter Investoren wie etwa Regionalfonds, Risikokapitalgesellschaften und Business Angels ( 5 ) ermöglicht, ohne dass das Unternehmen in diesem Fall seinen KMU-Status verliert (Näheres dazu auf S ). Das Gleiche gilt für kleine autonome Gebietskörperschaften mit einem Jahreshaushalt von weniger als 10 Mio. EUR und weniger als 5000 Einwohnern. Sie können sich als Investor bis zu einem bestimmten Prozentsatz an einem KMU beteiligen, ohne dass dem betreffenden Unternehmen dadurch Nachteile bei der Beantragung von Fördermitteln entstehen. ( 5 ) Business Angels lassen sich definieren als natürliche Personen bzw. Gruppen natürlicher Personen, die regelmäßig im Bereich der Risikokapitalinvestition tätig sind und Eigenmittel in nichtbörsennotierte Unternehmen investieren (siehe Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a des Anhangs zur Empfehlung 2003/361/EG betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, der diesem Handbuch beigefügt ist).

10 956774_BW_DE :06 Pagina Kapitel 1 Warum eine neue Definition? Wie verhält es sich mit der KMU-Unterstützung, die vor dem vereinbart wurde? Während einer Übergangszeit werden die gemeinschaftlichen Förderprogramme, denen gegenwärtig die KMU- Definition aus dem Jahr 1996 zugrunde liegt, fortgeführt und kommen jenen Unternehmen zugute, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Programme als KMU angesehen wurden. Rechtsverbindliche Verpflichtungen, die von der Kommission auf der Grundlage dieser Programme eingegangen wurden, bleiben unberührt (siehe Artikel 8 Absatz 2 der Definition, S. 37). Photos.com Innovationsförderung und Verbesserung des Zugangs zu Forschung und Entwicklung (FuE) Für Universitäten und Forschungszentren ohne Gewinnzweck gelten jetzt spezifische Bestimmungen, die ihnen eine finanzielle Beteiligung an KMU ermöglichen. Von dieser Zusammenarbeit profitieren beide Seiten. Das betreffende Unternehmen wird gestärkt, indem es einen potenten Finanzpartner und Zugang zu FuE erhält, während sich für Universitäten und Forschungszentren eine Möglichkeit bietet, ihre Innovationsleistungen in die Praxis umzusetzen. Berücksichtigung der unterschiedlichen Beziehungen zwischen Unternehmen Eines der Hauptziele der neuen Definition besteht darin, zu gewährleisten, dass Unterstützungsmaßnahmen nur jenen Unternehmen zugute kommen, die sie tatsächlich benötigen. Es werden deshalb Berechnungsmethoden für die Mitarbeiterzahl und die finanziellen Schwellenwerte eingeführt, die ein realistischeres Bild der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens ermöglichen sollen. Zu diesem Zweck wird jetzt zwischen folgenden Unternehmenstypen unterschieden: eigenständige Unternehmen, Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen (siehe Kapitel 2 auf der nächsten Seite). Ferner bietet die neue Definition Schutz vor einem Missbrauch des KMU-Status (siehe Anhang IV, S. 50). Es werden eindeutige Instruktionen gegeben, wie bestimmte Beziehungen zwischen einem KMU und anderen Unternehmen oder Investoren bei der Berechnung der Finanz- und Personalangaben zu behandeln sind. Im Wesentlichen trägt die neue Definition hier der Tatsache Rechnung, dass ein KMU von der Möglichkeit der Außenfinanzierung Gebrauch machen kann. So könnten z. B. Unternehmen, die mit anderen finanzstarken Unternehmen verbunden sind, die Schwellenwerte überschreiten, so dass sie nicht als KMU eingestuft werden.

11 956774_BW_DE :06 Pagina Anwendung der neuen KMU-Definition In der neuen Definition wird zwischen drei Kategorien von Unternehmen unterschieden. Sie entsprechen jeweils einer bestimmten Art von Beziehung, die zwei Unternehmen eingehen könnten. Diese Unterscheidung ist notwendig, um sich ein klares Bild von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens zu verschaffen und um jene auszuschließen, die keine echten KMU sind. Photodisc In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23). Entsprechend der Kategorie, in die Ihr Unternehmen fällt, müssen Sie bei der Berechnung der eigenen Daten möglicherweise Daten von einem oder mehreren anderen Unternehmen einbeziehen. Anhand des Ergebnisses der Berechnungen können Sie überprüfen, ob die in der Definition festgelegten Schwellenwerte bezüglich Mitarbeiterzahl und Finanzangaben eingehalten werden (siehe 2.3, S. 16). Unternehmen, die diese Obergrenzen überschreiten, verlieren ihren KMU- Status.

12 956774_BW_DE :06 Pagina Kapitel 2 Anwendung der neuen KMU-Definition 2.1 Bin ich ein Unternehmen? (Artikel 1) (*) Die Einstufung als KMU setzt zunächst eine Einstufung als Unternehmen voraus. Nach der neuen Definition gilt als Unternehmen jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Photodisc Die Formulierung ist nicht neu. Sie entspricht der Terminologie, die der Europäische Gerichtshof in seinen Entscheidungen verwendet. Durch die formelle Verankerung in der Empfehlung ist der Geltungsbereich der neuen KMU-Definition jetzt deutlich umrissen. Demnach können Selbständige, Familienbetriebe, Personengesellschaften und Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, als Unternehmen angesehen werden. Der bestimmende Faktor ist hier die wirtschaftliche Tätigkeit, nicht die Rechtsform. 2.2 Welche neuen Schwellenwerte gelten jetzt? (Artikel 2) Nachdem Sie sich davon überzeugt haben, dass Sie ein Unternehmen sind, müssen Sie die Daten für Ihr Unternehmen entsprechend den folgenden drei Kriterien erstellen: Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz, Jahresbilanzsumme. Anhand eines Vergleichs Ihrer Daten mit den Schwellenwerten für die drei Kriterien lässt sich bestimmen, ob Sie ein Kleinstunternehmen, ein kleines Unternehmen oder ein mittleres Unternehmen sind. (*) Die Artikelnummerierung bezieht sich auf den Anhang zur Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 (siehe Anhang II, S. 32).

13 956774_BW_DE :06 Pagina Auf welche Daten stütze ich mich? Zur Berechnung der Mitarbeiterzahl und der Finanzangaben sollten Sie die Daten aus dem letzten genehmigten Jahresabschluss zugrunde legen. Bei neu gegründeten Unternehmen, für die noch kein genehmigter Jahresabschluss vorliegt, sollten die entsprechenden Daten im Laufe des Geschäftsjahres nach Treu und Glauben geschätzt werden (siehe Artikel 4, S. 36). An dieser Stelle ist anzumerken, dass die Schwellenwerte für die Mitarbeiterzahl unbedingt zu beachten sind, während es darüber hinaus den KMU freisteht, entweder den Schwellenwert für den Umsatz oder den Schwellenwert für die Bilanzsumme einzuhalten. Sie müssen die Obergrenzen nicht in beiden Fällen einhalten und verlieren bei Überschreitung in einem der Fälle nicht den KMU-Status. Diese Wahlmöglichkeit wurde in die neue Definition aufgenommen, weil Unternehmen im Bereich Handel und Vertrieb naturgemäß höhere Umsatzzahlen verzeichnen als Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes. Die Option zwischen diesem Kriterium und der Bilanzsumme, die das Gesamtvermögen eines Unternehmens widerspiegelt, gewährleistet eine faire Behandlung von KMU in unterschiedlichen Wirtschaftszweigen. Wie aus der Tabelle auf S. 14 hervorgeht, umfasst die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. DEFINITION VON KMU ANHAND VON MITARBEITERZAHL +/- BILANZSUMME JAHRESUMSATZ

14 956774_BW_COR_DE :39 Pagina Kapitel 2 Anwendung der neuen KMU-Definition Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. EUR beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. EUR beträgt. DIE NEUEN SCHWELLENWERTE (Artikel 2) Größenklasse Mitarbeiterzahl: Jahresarbeitseinheit (JAE) Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme Mittleres Unternehmen < Mio. EUR (1996: 40 Mio. EUR) oder 43 Mio. EUR (1996: 27 Mio. EUR) Kleines Unternehmen < Mio. EUR (1996: 7 Mio. EUR) oder 10 Mio. EUR (1996: 5 Mio. EUR) Kleinstunternehmen < 10 2 Mio. EUR (bisher nicht definiert) oder 2 Mio. EUR (bisher nicht definiert)

15 956774_BW_DE :06 Pagina Wie ist der Begriff Arbeitnehmer definiert? Es gelten hier die nationalen Arbeitsrechtsvorschriften, die von Land zu Land verschieden sind. Das betrifft z. B. vorübergehend Beschäftigte, die als unabhängige Auftragnehmer arbeiten oder von einer Beschäftigungsagentur vermittelt werden. Sie sollten bei Ihren zuständigen Behörden in Erfahrung bringen, wie der Begriff Arbeitnehmer in der Arbeitsgesetzgebung Ihres Landes definiert ist. Einzelheiten zur Kontaktaufnahme mit der für Sie zuständigen nationalen Behörde finden Sie unter folgender Internet-Adresse: europa.eu.int/comm/ employment_social/esf2000/ contacts-de.htm Mitarbeiterzahl (Artikel 5) Die Mitarbeiterzahl ist ein erstes wichtiges Kriterium, das darüber entscheidet, in welche Kategorie ein KMU fällt. Es werden Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte sowie Saisonarbeitskräfte berücksichtigt. Dazu zählen: Lohn- und Gehaltsempfänger; für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht als Arbeitnehmer gelten; mitarbeitende Eigentümer; Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen. Auszubildende oder in der beruflichen Ausbildung stehende Personen, die einen Lehr- bzw. Berufsausbildungsvertrag haben, sind nicht als Mitarbeiter zu zählen. Unberücksichtigt bleiben auch Personen im Mutterschafts- bzw. Elternurlaub. Die Mitarbeiterzahl wird in Jahresarbeitseinheiten (JAE) angegeben. Jede Vollzeitarbeitskraft, die während des gesamten Berichtsjahres in Ihrem Unternehmen oder für Ihr Unternehmen tätig war, zählt als eine Einheit. Für Teilzeit- und Saisonarbeitskräfte sowie für Personen, die nicht das gesamte Jahr gearbeitet haben, ist jeweils der entsprechende Bruchteil einer Einheit zu zählen Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme (Artikel 4) Zur Ermittlung des Jahresumsatzes berechnen Sie die Verkaufs- und Dienstleistungserlöse, die Ihr Unternehmen während des betreffenden Jahres unter Berücksichtigung aller Erlösschmälerungen erzielt hat. Die Mehrwertsteuer (MwSt.) und andere indirekte Steuern sollten nicht in den Umsatz einfließen ( 6 ). Die Jahresbilanzsumme bezieht sich auf die Hauptvermögenswerte Ihres Unternehmens ( 7 ). ( 6 ) Siehe Artikel 28 der Richtlinie 78/660/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g des Vertrags über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, ABl. L 222 vom , S ( 7 ) Weitere Einzelheiten siehe Artikel 12 Absatz 3 der Richtlinie 78/660/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g des Vertrags über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, ABl. L 222 vom , S

16 956774_BW_DE :06 Pagina Kapitel 2 Anwendung der neuen KMU-Definition Was geschieht, wenn mein Unternehmen einen bestimmten Schwellenwert überschreitet? Sollten Sie im Laufe des Berichtsjahres die Schwellenwerte bezüglich Mitarbeiterzahl und Finanzangaben überschreiten, so hat dies keine Auswirkungen auf die Einstufung Ihres Unternehmens. Der zu Beginn des Jahres bestehende KMU-Status bleibt erhalten. Sie verlieren diesen Status jedoch, wenn die Schwellenwerte in zwei aufeinander folgenden Rechnungslegungszeiträumen überschritten werden. Im umgekehrten Fall erwerben Sie den KMU- Status, wenn Sie als ehemals großes Unternehmen die Schwellenwerte in zwei aufeinander folgenden Rechnungslegungsperioden unterschreiten ( 8 ) (siehe Artikel 4 Absatz 2, S. 36). 2.3 Was habe ich bei der Berechnung meiner Daten außerdem zu berücksichtigen? Um die individuellen Daten für Ihr Unternehmen feststellen zu können, müssen Sie ermitteln, ob Ihr Unternehmen wie in den weitaus meisten Fällen eigenständig ist, oder ob es sich um ein Partnerunternehmen oder um ein verbundenes Unternehmen handelt. Dabei sind alle Beziehungen zu berücksichtigen, die Ihr Unternehmen mit anderen Unternehmen unterhält. In Abhängigkeit von der Kategorie, in die Ihr Unternehmen fällt, müssen Sie dann zu Ihren eigenen Daten einige oder alle Daten der anderen Unternehmen hinzufügen. Für die drei Unternehmenstypen sind jeweils unterschiedliche Berechnungen anzustellen, die letztlich darüber Auskunft geben, ob Ihr Unternehmen den in der KMU-Definition festgelegten Schwellenwerten entspricht. Unternehmen, die einen konsolidierten Abschluss erstellen oder in den konsolidierten Abschluss eines anderen Unternehmens einbezogen werden, gelten in der Regel als verbundene Unternehmen Bin ich ein eigenständiges Unternehmen? (Artikel 3.1) Definition Sie sind ein eigenständiges Unternehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Sie sind völlig unabhängig, d. h., Sie sind nicht an anderen Unternehmen beteiligt, und es gibt keine Beteiligung anderer Unternehmen an Ihrem Unternehmen. Sie halten weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte (unter Berücksichtigung des jeweils höheren Anteils) an einem oder mehreren anderen Unternehmen, und/oder Außenstehende halten weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte (unter Berücksichtigung des jeweils höheren Anteils) an Ihrem Unternehmen. Eigenständigkeit bedeutet, dass Sie weder Partner eines anderen Unternehmens noch mit einem anderen Unternehmen verbunden sind (siehe Artikel 3 Absatz 1, S. 35). ( 8 ) Wenn Sie die Mustererklärung ausfüllen, sollten Sie angeben, ob sich bei Ihren Daten Veränderungen gegenüber der zurückliegenden Rechnungslegungsperiode ergeben haben, die eine andere Einstufung Ihres Unternehmens (als Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen, mittleres Unternehmen oder großes Unternehmen) zur Folge haben könnten (siehe die am Ende des Benutzerhandbuchs beigefügte Mustererklärung).

17 956774_BW_DE :06 Pagina EIGENSTÄNDIGE UNTERNEHMEN Mein Unternehmen hält weniger als 25 % (Kapital oder Stimmrechte) an einem anderen Unternehmen, und/oder ein anderes Unternehmen hält weniger als 25 % an meinem Unternehmen. Mein Unternehmen <25% <25% Anderes Unternehmen Anmerkung: Auch bei mehreren Investoren mit Beteiligungen von jeweils unter 25 % kann Ihr Unternehmen eigenständig sein, sofern es sich bei diesen Investoren nicht um miteinander verbundene Unternehmen im Sinne von Abschnitt handelt. Sind die Investoren miteinander verbunden, so werden Sie in Abhängigkeit von Ihrer individuellen Situation möglicherweise als Partnerunternehmen oder als verbundenes Unternehmen eingestuft (zur Veranschaulichung siehe Schaubild auf S. 30). Feststellung der Daten für mein Unternehmen (Artikel 6 Absatz 1) Wenn Sie ein eigenständiges Unternehmen sind, prüfen Sie die Einhaltung der auf S. 14 unter Punkt 2.2 aufgeführten Schwellenwerte nur anhand der Beschäftigtenzahl und der in ihrem Jahresabschluss enthaltenen Finanzangaben.

18 956774_BW_DE :06 Pagina Kapitel 2 Anwendung der neuen KMU-Definition Was sind institutionelle Anleger? Seitens der Europäischen Kommission gibt es für den Begriff institutionelle Anleger keine offizielle Definition. Es handelt sich hier in der Regel um Investoren, die im Auftrag zahlreicher einzelner Kleinanleger mit großen Mengen von Wertpapieren handeln und die an der Geschäftsführung der Unternehmen, in die sie investieren, nicht unmittelbar beteiligt sind. So können z. B. Investmentfonds und Pensionsfonds als institutionelle Anleger angesehen werden. Ausnahmen (Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben a-d) Sie können selbst dann noch als eigenständiges Unternehmen und somit als Unternehmen ohne Partnerunternehmen gelten, wenn der genannte Schwellenwert von 25 % von folgenden Kategorien von Investoren erreicht oder überschritten wird: staatliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften und Business Angels ( 9 ); Universitäten und Forschungszentren ohne Gewinnzweck; institutionelle Anleger einschließlich regionaler Entwicklungsfonds; autonome Gebietskörperschaften mit einem Jahreshaushalt von weniger als 10 Mio. EUR und weniger als 5000 Einwohnern. Es besteht somit die Möglichkeit, dass Ihr Unternehmen auch bei Beteiligung eines oder mehrerer der genannten Investoren eigenständig bleibt. Deren Anteil am Unternehmen kann unter der Voraussetzung, dass sie nicht miteinander verbunden sind bis zu 50 % betragen (Näheres zum Begriff der verbundenen Unternehmen unter Punkt 2.3.3, S. 23). Die einzelnen Investoren haben natürlich ihre Rechte als Anteilseigner, können aber darüber hinaus keinen Einfluss auf die Leitung des Unternehmens nehmen, im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 der Definition ( verbundene Unternehmen ). ( 9 ) Zur Definition des Begriffs Business Angel siehe Fußnote 5 auf S. 9. Die finanzielle Beteiligung von Business Angels an einem Unternehmen muss unter EUR liegen.

19 956774_BW_DE :06 Pagina Risikokapitalgesellschaft % Universität % Kleine autonome Gebietskörperschaft Institutioneller Anleger % %

20 956774_BW_DE :06 Pagina Kapitel 2 Anwendung der neuen KMU-Definition Bin ich ein Partnerunternehmen? (Artikel 3 Absatz 2) Im Rahmen dieser Art von Unternehmensbeziehungen gehen die Unternehmen umfangreiche Finanzpartnerschaften mit anderen Unternehmen ein, ohne dass ein Unternehmen dabei unmittelbar oder mittelbar eine tatsächliche Kontrolle über ein anderes ausübt. Partnerunternehmen sind weder eigenständig noch miteinander verbunden. Definition Sie sind ein Partnerunternehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Sie halten mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen, und/oder ein anderes Unternehmen hält einen Anteil von mindestens 25 % an Ihrem Unternehmen; Sie sind nicht mit einem anderen Unternehmen verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23). Das bedeutet unter anderem, dass Ihr Anteil an den Stimmrechten in dem anderen Unternehmen (oder umgekehrt) höchstens 50 % beträgt. PARTNERUNTERNEHMEN Mein Unternehmen hält mindestens 25 %, jedoch nicht mehr als 50 % an einem anderen Unternehmen, und/oder ein anderes Unternehmen hält mindestens 25 %, jedoch nicht mehr als 50 % an meinem Unternehmen. Mein Unternehmen % % Anderes Unternehmen

21 956774_BW_DE :06 Pagina Was geschieht mit den Daten der Partner meines Partnerunternehmens? Um Ihnen langwierige komplizierte Berechnungen zu ersparen, ist in der Definition folgende Regel vorgesehen: Hat Ihr Partnerunternehmen selbst weitere Partner, so addieren Sie nur die Daten des bzw. der Ihrem Unternehmen unmittelbar vor- oder nachgelagerten Partnerunternehmen (siehe Artikel 6 Absatz 2, S. 37, sowie Schaubild auf S. 29). Wie verfahre ich, wenn mein Partnerunternehmen mit einem anderen Unternehmen verbunden ist? In diesem Fall sind die Daten des verbundenen Unternehmens zu 100 % in die Daten Ihres Partnerunternehmens einzubeziehen (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23). Zu den eigenen Daten addieren Sie dann den Prozentsatz, der dem von Ihrem Partnerunternehmen gehaltenen Anteil entspricht (siehe Artikel 6 Absatz 3, S. 37, sowie Abbildungen auf S ). Feststellung der Daten für mein Unternehmen (Artikel 6 Absätze 2, 3 und 4) Wenn Sie ein Partnerunternehmen sind, müssen Sie bei der Klärung des KMU-Status die Mitarbeiterzahl und die Finanzangaben des anderen Unternehmens anteilmäßig zu den eigenen Daten addieren. Dieser Anteil spiegelt den Prozentsatz der gehaltenen Aktien oder Stimmrechte unter Berücksichtigung des jeweils höheren Prozentsatzes wider. Beträgt Ihr Anteil an einem anderen Unternehmen 30 %, so addieren Sie 30 % der Mitarbeiterzahl, des Umsatzes und der Bilanzsumme dieses Unternehmens zu Ihren eigenen Daten. Bei mehreren Partnerunternehmen ist die gleiche Berechnung für jedes der Partnerunternehmen anzustellen, das Ihrem Unternehmen unmittelbar vor- oder nachgelagert ist. Verfahrensweise bei öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts (Artikel 3 Absatz 4) Nach der neuen Definition ist ein Unternehmen nicht als KMU anzusehen, wenn mindestens 25 % seines Kapitals oder seiner Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden. Dies wurde so festgelegt, weil die betreffenden Unternehmen durch eine Beteiligung der öffentlichen Hand bestimmte Vorteile, insbesondere finanzieller Art, gegenüber jenen Unternehmen erlangen könnten, die sich durch privates Beteiligungskapital finanzieren. Außerdem ist es oft nicht möglich, die entsprechenden Personal- und Finanzdaten für öffentliche Stellen bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts zu berechnen. Die auf S aufgeführten Investoren, wie etwa Universitäten oder autonome Gebietskörperschaften, die nach nationalem Recht den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft haben, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Sie können sich mit einem Anteil zwischen 25 % und 50 % an einem Unternehmen beteiligen, ohne das dieses dadurch seinen KMU-Status verliert.

22 Unternehmen ) B (AMein Unternehmen _BW_DE :06 Pagina Kapitel 2 Anwendung der neuen KMU-Definition Verfahren zur Berechnung der Daten für Partnerunternehmen (Die nachstehenden Prozentangaben dienen lediglich der Veranschaulichung. Weitere Beispiele dazu finden sich im Anhang I.) Mein Unternehmen A hält 33 % an C und 49 % an D, während B einen Anteil von 25 % an meinem Unternehmen hält. Zur Berechnung der Mitarbeiterzahl und der Finanzangaben addiere ich die entsprechenden Prozentsätze der Daten für B, C und D zu meinen Gesamtdaten. MEIN GESAMTERGEBNIS = 100 % von A + 25 % von B + 33 % von C + 49 % von D 25 % Unternehmen C 33 % 49 % Unternehmen D

23 956774_BW_COR_DE :39 Pagina Bin ich ein verbundenes Unternehmen? (Artikel 3 Absatz 3) Diese Art von Beziehungen entspricht der wirtschaftlichen Situation von Unternehmen, die eine Unternehmensgruppe bilden durch unmittelbare oder mittelbare Kontrolle der Mehrheit des Kapitals bzw. der Stimmrechte an einem Unternehmen durch ein anderes Unternehmen oder aufgrund der Fähigkeit, einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen auszuüben. Fälle dieser Art sind daher im Vergleich zu den beiden zuvor erörterten Typen von Unternehmen weniger häufig anzutreffen. Definition Zwei oder mehrere Unternehmen sind miteinander verbunden, wenn sie eine der folgenden Beziehungen eingehen: Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens; ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen; ein Unternehmen kann aufgrund eines zwischen den Unternehmen geschlossenen Vertrags oder durch eine Klausel in der Satzung eines der Unternehmen einen beherrschenden Einfluss auf das andere Unternehmen ausüben; ein Unternehmen kann kraft einer Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter in einem anderen Unternehmen ausüben. Ein typisches Beispiel für ein verbundenes Unternehmen ist die zu 100 % im Besitz der Muttergesellschaft befindliche Tochtergesellschaft.

24 956774_BW_DE :06 Pagina Kapitel 2 Anwendung der neuen KMU-Definition Wie verhält es sich bei Franchisebeziehungen? Besteht zwischen zwei Unternehmen eine Franchisebeziehung, so muss es sich nicht zwangsläufig um verbundene Unternehmen handeln. Entscheidend ist, was in dem jeweiligen Franchisevertrag vereinbart wird. Die Unternehmen gelten nur dann als verbunden, wenn der Vertrag eine der auf der Vorseite aufgeführten Beziehungen beinhaltet. VERBUNDENE UNTERNEHMEN Mein Unternehmen hält mehr als 50 % der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter in einem anderen Unternehmen, und/oder ein anderes Unternehmen hält mehr als 50 % an meinem Unternehmen. Mein Unternehmen >50% >50% Anderes Unternehmen Erstellung der Daten für mein Unternehmen (Artikel 6 Absatz 2, 3 und 4) Um feststellen zu können, ob die Mitarbeiterzahl und die Finanzangaben den in der Definition festgelegten Schwellenwerten entsprechen, müssen Sie 100 % der Daten des verbundenen Unternehmens zu den eigenen Daten addieren. Ein Unternehmen weiß in der Regel sofort, dass es ein verbundenes Unternehmen ist, da es in den meisten Mitgliedstaaten per Gesetz verpflichtet ist, einen konsolidierten Abschluss zu erstellen, oder durch Konsolidierung in den Abschluss eines anderen Unternehmens einbezogen wird. Wenn Sie keinen konsolidierten Abschluss erstellen und das Unternehmen, mit dem Sie verbunden sind, außerdem in einer Kette mit anderen Unternehmen verbunden ist, müssen 100 % der Daten von sämtlichen verbundenen Unternehmen zu Ihren Daten addiert werden.

25 Unternehmen B _BW_DE :06 Pagina Verfahren zur Berechnung der Daten für verbundene Unternehmen (Die nachstehenden Prozentangaben dienen lediglich der Veranschaulichung. Weitere Beispiele dazu finden sich im Anhang I.) Mein Unternehmen A hält 51 % an C und 100 % an D, während B einen Anteil von 60 % an meinem Unternehmen hält. Da der gehaltene Anteil in jedem einzelnen Fall mehr als 50 % beträgt, stütze ich mich bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl und der Finanzangaben auf 100 % der Daten jedes der vier Unternehmen. MEIN GESAMTERGEBNIS = 100 % von A % von B % von C % von D 60 % Mein Unternehmen (A) 51 % 100 % Unternehmen C Unternehmen D

26 956774_BW_DE :06 Pagina Fazit Fazit Die Definition ist ein wichtiges Instrument bei der Durchführung wirksamer Maßnahmen und Programme zur Förderung der Entwicklung und des Erfolgs von KMU. Die Mitgliedstaaten sowie die Europäische Investitionsbank und der Europäische Investitionsfonds werden deshalb dazu aufgefordert, die Definition auf möglichst breiter Basis anzuwenden. Wir erhoffen uns von dem Leitfaden einen praktischen Nutzen für KMU, die die gemäß der neuen Definition getroffenen Maßnahmen europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Behörden in Anspruch nehmen wollen. Es ist nicht auszuschließen, dass die neue Definition künftig weiter angepasst wird. Sofern erforderlich, wird die Kommission in den kommenden Jahren Änderungen vornehmen, um den gewonnenen Erfahrungen und den wirtschaftlichen Entwicklungen in der Europäischen Union Rechnung zu tragen. Der Text der Empfehlung der Kommission aus dem Jahr 2003 und das Muster für eine Erklärung sind auf S. 32 ff. abgedruckt. istockphoto

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