Erben entlasten. (Link:
|
|
- Ingeborg Schmitz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gut vorbereitet für den Ernstfall Was ist im Todesfall zu tun? Muss man ein Schuldenerbe annehmen? Diese wichtigen Fragen beantworten wir in Teil 4 der Serie Erben und Vererben. Erben entlasten Im Trauerfall fällt es besonders schwer, Entscheidungen zu treffen. Dennoch müssen Hinterbliebene sich gerade in dieser Phase um wichtige Formalitäten wie die Organisation der Beerdigung oder die Kündigung von Verträgen kümmern oder erste Schritte für die Verteilung des Erbes einleiten. Gerade im letzten Punkt kann der Erblasser zu Lebzeiten zur Entlastung seiner Erben beitragen: Und zwar indem er seinen Nachlass mit einem Testament oder Erbvertrag zweifelsfrei regelt am besten mit Unterstützung eines Notars oder Fachanwalts für Erbschaftsfragen. Das erspart den Hinterbliebenen nicht nur Stress, sondern auch unnötige Kosten, die zum Beispiel durch einen Gerichtsstreit ums Erbe entstehen können (siehe auch Teil 3 unserer Serie). (Link: Zu einer klaren Nachlassregelung gehört aber auch, dass man sich darüber Gedanken macht, welche unvermeidlichen Kosten beim eigenen Tod auf die Hinterbliebenen zukommen. So
2 muss die Bestattung zumeist schon bezahlt werden, bevor Zugriff auf ein etwaiges Erbe besteht. Wer hier auf Nummer sicher gehen möchte, bildet rechtzeitig Rücklagen. Welche Möglichkeiten es dafür gibt, erläutern Ihnen gern die Berater der Sparda-Bank. Streit vermeiden mit Testamentsvollstrecker Auch wenn ein Testament vorliegt, kann es zu Streit unter den Erben kommen, etwa weil diese sich nicht an die letztwillige Verfügung gebunden fühlen. Falls der Erblasser das befürchtet, kann er im Testament eine Testamentsvollstreckung anordnen und einen oder auch mehrere Testamentsvollstrecker benennen. Dafür kommt grundsätzlich jede Person infrage; empfehlenswert ist aber auch hier ein Experte für Nachlassfragen. Der Testamentsvollstrecker ist von Gesetzes wegen dazu befugt, Erbstreitigkeiten zu schlichten oder durch vom Erblasser im Testament festgeschriebene Aktionen von vornherein zu verhindern. Dabei ist er ausschließlich dem im Testament festgehaltenen Willen des Verstorbenen verpflichtet. Für seinen Aufwand erhält er eine Vergütung, die ebenfalls im Testament festgeschrieben wird. Ein fachkundiger Testamentsvollstrecker kann die Erben gegebenenfalls auch bei der Erstellung und Abgabe der Erbschaftsteuererklärung unterstützen und so die Hilfe eines Steuerberaters verzichtbar machen. Ein weiterer Vorteil der Testamentsvollstreckung besteht darin, dass sich die oft weit verstreut lebenden Erben nicht selbst um die Abwicklung des Nachlasses kümmern müssen. Sie müssen weder anreisen, um eine Wohnung aufzulösen, noch ein Nachlassverzeichnis anfertigen. Und: Möchte der Erblasser einem minderjährigen Kind etwas vererben, kann er über die Testamentsvollstreckung anordnen, dass das Vermögen beispielsweise bis zur Volljährigkeit des Kindes anstelle eines vom Gericht bestellten Betreuers vom Testamentsvollstrecker verwaltet wird. Eine solche Dauervollstreckung kann bis zu 30 Jahren andauern. Mehr Infos zur Testamentsvollstreckung (Link: Mehr Informationen zu den Produkten der Sparda-Bank Südwest Anlegen & Sparen (Link: Kredit & Bauen (Link: Immobilien umschreiben Die Umschreibung von Immobilien muss beim zuständigen Grundbuchamt veranlasst werden. Sie ist in den ersten beiden Jahren nach dem Erbfall kostenlos. Danach fallen Gebühren an, die sich nach dem Wert des Grundstücks richten. Für den Grundbuchberichtigungsantrag muss entweder ein notarielles Testament, ein Erbvertrag oder ein Erbschein vorgelegt werden.
3 Andernfalls kann beim Nachlassgericht ein Grundbucherbschein beantragt werden. Gut zu wissen: Das Grundbuchamt darf auch bei Vorlage eines notariellen Testaments samt Eröffnungsniederschrift auf der Vorlage eines Erbscheins bestehen, und zwar dann, wenn sich die Erbfolge nicht eindeutig aus dem Testament ergibt. Erste Maßnahmen im Todesfall Auch wenn der Verstorbene seinen Nachlass schon zu Lebzeiten geregelt hat, kommen im Todesfall auf die Hinterbliebenen Formalitäten zu. Auch hier ist es gut, sich zumindest gedanklich rechtzeitig auf den Ernstfall vorzubereiten. Tritt der Tod zu Hause ein, muss ein Arzt hinzugerufen werden (Hausarzt oder Notruf 112 anrufen). Er stellt den Tod und die Todesursache zweifelsfrei fest und stellt einen Totenschein aus. Dann gilt es, ein Bestattungsinstitut zu benachrichtigen. Hilfreich ist in dieser Situation, wenn man sich schon vor dem Ernstfall über das regionale Bestattungsangebot informiert und die Nummer eines Bestatters seiner Wahl notiert hat. Auch wenn das Thema schwierig ist: Sprechen Sie ruhig im Vorfeld mit ihren Angehörigen über diesbezügliche Wünsche. Mit dem Totenschein muss ein Hinterbliebener spätestens am dritten Werktag nach dem Tod zum Standesamt gehen, um sich eine Sterbeurkunde ausstellen zu lassen. Mitzubringen sind auch die Geburtsurkunde und der Personalausweis des Toten, bei Verheirateten zusätzlich die Heiratsurkunde, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil. Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist der Standesbeamte verantwortlich, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignete. Sofern nicht bereits bekannt, sollten Sie prüfen, ob ein Testament vorhanden ist. Wenn sich ein Testament in amtlicher Verwahrung befindet, wird es vom Nachlassgericht eröffnet und die Erben werden automatisch benachrichtigt, insoweit diese auffindbar sind. Wichtige Formalitäten im Todesfall Totenschein und Sterbeurkunde Der Totenschein ist sofort beim zuständigen Arzt zu beantragen. Für die Beantragung der Sterbeurkunde am folgenden Werktag müssen Sie Totenschein, Familienbuch sowie Personalausweis oder Reisepass der/des Verstorbenen mitbringen. Bestattung Hierfür ist die Friedhofsverwaltung oder das Pfarramt zuständig. Mitzubringen sind die Sterbeurkunde und, sofern vorhanden, eine Urkunde über ein bereits erworbenes Grab. Versicherungen Die Zuständigkeit ergibt sich aus den Unterlagen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Je nach Vertragsbedingung hat die Meldung sofort oder ein bis zwei Tage nach Eintritt des Todes zu erfolgen. Rente Die Fortzahlung der Rente der/des Verstorbenen ist für drei Monate möglich. Zuständig ist hierfür die Rentenzahlstelle. Arbeitsvertrag Der Arbeitgeber muss unverzüglich unter Vorlage der Sterbeurkunde benachrichtigt werden.
4 Mietvertrag War der/die Verstorbene Vermieter, treten die Erben in den Mietvertrag ein und können Miete verlangen. War der/die Verstorbene Mieter, ist der Tod dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Wer die Beerdigung zahlt Grundsätzlich haben gemäß 1968 BGB die Erben die Kosten für die Beerdigung des Erblassers zu tragen. Häufig werden die finanziellen Aufwendungen aus dem Nachlass beglichen. Gibt es z.b. mangels Masse keine solche Möglichkeit, wird üblicherweise die Person belangt, die dem Verstorbenen gegenüber zu Unterhalt verpflichtet gewesen wäre. Das sind in der Regel die Eltern für ihre Kinder und umgekehrt. Erst danach werden andere engere Verwandte in die Pflicht genommen. Die Summe der Bestattungskosten variiert je nach Bestattungsart, Ausführung und Region. Innerhalb Deutschlands gibt es dabei große regionale Unterschiede. In Rheinland-Pfalz etwa beträgt die Höhe der Bestattereigenleistungen durchschnittlich 850 bis 950 Euro, im Saarland sind es bis Euro. In diesen Werten sind weder die Gebühren des Friedhofs (siehe jeweilige Gebührenordnung) noch die Kosten für externe Dienstleister berücksichtigt, also zum Beispiel für Blumenschmuck, Todesanzeigen, Trauerkarten oder den Grabstein. Alles in allem kommt hier schnell eine beträchtliche Summe zusammen: Im Schnitt kostet eine Beerdigung Euro. Unsere Tabelle unten gibt Ihnen einen Überblick über die Preisspannen einzelner Leistungen. Erbe annehmen oder ausschlagen? Sind Sie nach der gesetzlichen Erbfolge, einem Testament oder einem Erbvertrag rechtmäßiger Erbe, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie die Erbschaft überhaupt annehmen wollen. Bei Annahme des Erbes treten Sie rechtlich automatisch in die Fußstapfen des Erblassers damit erben Sie nicht nur Kapital oder schöne Erinnerungsstücke, sondern gegebenenfalls auch Schulden. Denn eine Erbschaft ist immer ein ganzheitlicher Vermögensübergang, das heißt, der Nachlassempfänger kann sich nicht aussuchen, welchen Teil er erben will und welchen nicht. Die Erbausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen, nach dem Sie von der Erbschaft in Kenntnis gesetzt wurden, gegenüber dem
5 zuständigen Nachlassgericht erklärt werden, zum Beispiel mit einem immer notariell beglaubigten Brief. Gut zu wissen: Schlagen Sie das Erbe aus, so verlieren Sie auch den Anspruch auf Ihren Pflichtteil (siehe vorangegangene Folgen dieser Serie). Und: Sowohl die Ausschlagung als auch die Annahme einer Erbschaft sind in der Regel bindend. Nur einige wenige Anfechtungsgründe werden akzeptiert, etwa wenn die Entscheidung nachweislich aufgrund einer Täuschung oder Bedrohung getroffen wurde. Auswege aus dem Schuldenerbe Prinzipiell müssen die Erben für hinterlassene Schulden mit ihrem Privatvermögen aufkommen. Lassen Sie sich in diesem Fall am besten von einem Erbschaftsexperten beraten. Denn es gibt Möglichkeiten, das eigene Ersparte vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen. So lässt sich zum Beispiel die Haftung für die geerbten Schulden auf die Erbmasse beschränken. Das heißt: Gläubiger, denen die verstorbene Person etwas schuldete, können sich zwar mit ihren Forderungen an die Erbmasse halten, Ihr eigenes Vermögen bleibt jedoch gesichert. Für diese Haftungsbeschränkung müssen Sie entweder eine Nachlassverwaltung beim Nachlassgericht oder ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Amtsgericht beantragen. Sie selbst dürfen für die Zeit des Verfahrens kein Erbstück verkaufen oder anderweitig verbrauchen. Was nach dem jeweiligen Verfahren übrig bleibt, gehört dann Ihnen. Deckt das Geerbte nicht einmal die Kosten der Nachlassverwaltung oder des Nachlassinsolvenzverfahrens, können Sie sich, sobald Ansprüche von Gläubigern geltend gemacht werden, auf die Dürftigkeit des Nachlasses berufen. Was an Erbmasse verfügbar ist, müssen Sie dann aber dennoch an die Gläubiger herausgeben. Bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer werden übrigens Schulden grundsätzlich berücksichtigt. Eine Möglichkeit, sich vorab einen Überblick darüber zu verschaffen, ob die Erbschaft in amtliche Verwaltung genommen werden sollte, ist das sogenannte Aufgebotsverfahren: Dafür beantragen Sie beim Nachlassgericht, dass alle Gläubiger des Erblassers aufgefordert werden, dem Gericht innerhalb einer bestimmten Frist ihre Ansprüche mitzuteilen. Versäumen es Gläubiger, ihre Forderungen rechtzeitig anzumelden, so müssen sie sich mit dem begnügen, was am Endeübrig bleibt, oder gehen leer aus. Zwischen Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft müssen Sie sich aber auch in diesem Fall vorher entscheiden. Lassen sie sich beraten Für alle finanziellen Fragen rund um das Erbe steht Ihnen unser kompetentes Team für Individuelle Kontoangelegenheiten zur Verfügung (siehe unten). Wenn Sie ererbtes Kapital gut und sicher anlegen oder in eine Immobilie investieren möchten, vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Beratungstermin in Ihrer Filiale. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen
6 In der Abteilung für Individuelle Kontoangelegenheiten (IKS) bei der Sparda-Bank Südwest werden alle Nachlasskonten unserer Kunden aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland betreut. Nadine Schwarzkopf (fachliche Leitung) und ihr Team kümmern sich um Ihre Fragen zur Erbregelung sowie alle in diesem Zusammenhang notwendigen Bescheinigungen. Sie erreichen uns unter
Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird
9 Inhalt Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt 1. Was»erben«bedeutet... 15 2. Wer Erbe sein kann... 17 3. Was geerbt werden kann und was nicht... 18 4. Wenn der Erbe minderjährig ist... 19 5. Wenn die Erben
MehrHinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUKosten TU3)UT TUHaftung Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 1 der TestamentsvollstreckungUT... 4 des TestamentsvollstreckersUT... 5 1) Allgemeines
MehrFachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser
Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass
MehrHinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrHinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen
MehrBankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Annemarie Gaugel Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter und Tod Bankvollmacht Durch eine Bankvollmacht
MehrErbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist:
Erbe Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Über das gesetzliche Erbrecht bestehen oftmals falsche Vorstellungen. Das böse Erwachen
MehrDas Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II
Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Zentrale, SP II 21 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen und Herleitung der Erbenhaftung 3 2. Eintritt der Erbenhaftung 3 3. Umfang und Beschränkung
MehrS t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs
S t e u e r b e r a t e r Herzlich Willkommen zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs 1 Tod und Erbeinsetzung 2 Todesfall Ø Benachrichtigung eines Arztes 3 Ø Ausstellung eines Totenscheins 4 Verdacht auf
MehrFragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages. 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser)
Gz.: 520.50 SE (wird von der Auslandsvertretung ausgefüllt) Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) Familienname Vorname(n) Geburtsname geboren am in
MehrT A X W R K beraten gestalten vertreten
Erbanfall und Erbschaftsteuer Weil der Verstorbenen (d.h. der Erblasser) Ihnen seinen Nachlass oder einen Teil davon vererbt bzw. vermacht, hat ist es für Sie wichtig, sich über die erbschaftsteuerlichen
MehrErbrecht Vorlesung 8. Erbrecht
Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive
MehrInsbesondere wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es häufig nicht nur einen Alleinerben, sondern es erben mehrere.
Erbengemeinschaft Insbesondere wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es häufig nicht nur einen Alleinerben, sondern es erben mehrere. Erben mehrere, wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der
MehrRichtig vererben was Sie wissen sollten
Richtig vererben was Sie wissen sollten Immer wieder wird die Liebenzeller Mission nach Informationen zum Thema Vererben gefragt. Es müssen mehrere Dinge beachtet werden, damit mit dem eigenen Besitz nach
MehrIhr Generationenmanagement. Unser Leistungsversprechen
Ihr Unser Leistungsversprechen Unser Angebot: Unser Private Banking beginnt da, wo weit mehr als eine herkömmliche Beratung gefragt ist. Wo Sie eine höchst individuelle Betreuung durch ausgewiesene Experten
MehrCheckliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages
Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) (bitte vollständig aufführen) Bei mehreren Staatsangehörigkeiten: Welche war für den Verstorbenen wichtiger? Familienstand
MehrVorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?
Vorwort 4 Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 13 1. Was bestimmt das Gesetz? 13 1.1 Das Erbrecht Ihrer Verwandten 14 1.2 Das Erbrecht Ihres
MehrDas liebe Geld Vom Sparen und Erben
Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Béatrice Peterhans, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Amtshaus Helvetiaplatz, 8004 Zürich 1 Haben Sie gewusst, dass das Einkommen aus der
MehrRüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank
Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die
MehrVERERBEN IN ZWEI STUFEN
VERERBEN IN ZWEI STUFEN Bei sorgfältiger Planung eines Testamentes sollte nicht nur geklärt werden, wer Erbe wird, sondern auch der weitere Weg des vererbten Vermögens in die Überlegungen einbezogen werden:
MehrDie Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis
Generalvollmacht Vertretungsmacht in jeglicher Hinsicht betreffend sämtlicher Vermögenswerte Problem: Vertrauensmissbrauch, eigene Interessen Vorteil: Aufgaben mehrerer Verfügungen sind erfüllt Vorsicht:
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
MehrKapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene
Inhalt Abkürzungen... 17 Kapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene 1. Wer für die Bestattung zuständig ist... 19 2. Welche Bestattungsformen sind erlaubt?... 20 2.1 Erdbestattung... 20 2.2
Mehr1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.
Erbrecht - Auslandserbrecht/ Internationales Erbrecht und die neue EU-Erbrechtsverordnung Vermögen im Ausland/ ausländische Staatsangehörigkeit wer erbt? - Sie haben Vermögen oder Verwandte im Ausland?
MehrHandwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt
Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt Christian Prasse Betriebswirtschaftlicher Berater Handwerkskammer Dresden Unternehmer
MehrHäufig gestellte Fragen
1. Änderungen von persönlichen Daten 1.1 Namensänderung 1.2 Adressänderung 2. Änderung der Prämienzahlungsweise 2.1 Girokonto 2.2 Kreditkarte 3. Hinzufügen von Bezugsberechtigen 4. Hinzufügen oder Ausschluß
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrRATGEBER im Trauerfall
Das Schönste, was ein Mensch hinterlassen kann, steht im Gesicht derjenigen, die an ihn denken. RATGEBER im Trauerfall Bestattungs-Institut Pradl Freyung - Tel: 08551/6471 Grafenau - Tel: 08552/974924
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrErbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB
Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere
MehrA/VENTUM Family Office
A/VENTUM Family Office Geschäftsfeld Zivilrechtliche Vorsorge / Generalvollmacht / Vorsorge- bzw. Betreuungsvollmacht / Patientenverfügung / Testament / Testamentsvollstreckung A/VENTUM family office,
MehrHerzlich Willkommen zu Erben im Wandel
1 Herzlich Willkommen zu Erben im Wandel 2 Warum gibt es uns erst jetzt? Das haben wir uns auch gefragt und deshalb die Sache selbst in die Hand genommen. Bonner ErbrechtsTag e.v. = www.bonn-erbt.de Denn:
MehrTestament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos
Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt die Ehefrau als Alleinerbe ein (inklusive weiterer Bestimmungen). Inhaltsübersicht:
MehrLiteraturverzeichnis
Literaturverzeichnis Beitzke, Familienrecht (Kurzlehrbuch), 25. Auflage 1988 Brox, Erbrecht, 12. Auflage 1990 Münchener Kommentar zum BGB, Band IV, Familienrecht (1977 - mit Ergänzungslieferungen) Gemhuber,
MehrKanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München
Checkliste für Erben und Angehörige Diese Informationen wurden für Sie zusammengestellt von, Der Tod des Erblassers stellt Sie als Erben/Angehörigen oft vor eine schwierige Aufgabe: Trotz der Trauer muss
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrDer Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.
Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
MehrStandesamt Morsbach Bahnhofstraße 2 51597 Morsbach. e-mail: standesamt@gemeinde.morsbach.de. Öffnungszeiten:
Standesamt Morsbach Bahnhofstraße 2 51597 Morsbach 02294 699340 e-mail: standesamt@gemeinde.morsbach.de Öffnungszeiten: Montag Freitag: Montag und Dienstag: Donnerstag: 08.00 12.00 Uhr 14.00 16.00 Uhr
MehrDeutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015
Studie Erben und Vererben 2015 Jeder Zweite erbt Haben Sie schon einmal eine Erbschaft gemacht, oder ist zu erwarten, dass Sie in den nächsten zwei, drei Jahrzehnten eine Erbschaft machen werden? 52% 48%
MehrNachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus
Nachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus Das Testament Ein Testament ermöglicht Ihnen, selbst über Ihren Nachlass zu bestimmen. Sie können eine Verteilung Ihres Besitzes in Ihrem Sinne festlegen, Erben einsetzen
MehrBetzendahl & Kaiser Anwaltssozietät und Notariat
Carl-Severing-Strasse 97 a 33649 Bielefeld Telefon: (0521) 94 666-0 Telefax: (0521) 94 666-22 E-Mail: kanzlei@rae-be-ka.de Hompage: www.rae-be-ka.de Erben und Vererben Erben und Vererben, die beiden Seiten
MehrMietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
MehrErbrecht Das kluge Testament. Sieben Thesen zum klugen Testament
Erbrecht Das kluge Testament Thesen des Vortrags von Dr. Anton Steiner Fachanwalt für Erbrecht Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e.v. für Handicap International e.v. vom 12.04.2013 Sieben Thesen
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrDeutsche heiraten in Italien
Deutsche heiraten in Italien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Italien Stand: Juni 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen
MehrInformationen zum deutschen Namensrecht
Rechts- und Konsularabteilung Deutsche Botschaft Brüssel Rue Jacques de Lalaingstraat 8-14 1040 Brüssel Tel.: 02-787.18.00 Fax: 02-787.28.00 Informationen zum deutschen Namensrecht Mit der Verabschiedung
MehrVorerbschaft und Nacherbschaft im Testament
Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament 6. Februar 2015 Sie können in einem Testament (oder einem Erbvertrag) ihre Erbfolge frei bestimmen. Im Normalfall wird ein Erbe bestimmt, der bei Ihrem Tod ohne
MehrKann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?
Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrSchriftliche Opfererklärung und Rederecht
Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Telefon 0900-0101 (Ortstarif) (Victim Support in the Netherlands) Manchmal ist es möglich, in der Rechtssache als Opfer das Wort zu ergreifen. Sie können dann
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrGeregelter Nachlass ... Vollmacht Eine Vollmacht wurde erteilt (Name und Anschrift des Bevollmächtigten) ...
Checkliste Geregelter Nachlass Wenn ein Angehöriger verstirbt, so sind die Hinterbliebenen bzw. die Erben zunächst oft hilflos, fehlen ihnen doch meist wichtige Informationen über die persönlichen Verhältnisse,
MehrHäufig gestellte Fragen (FAQ)
An wen wende ich mich im Schadensfall? Egal für welche Versicherungsgesellschaft Sie sich entschieden haben, Sie wenden sich bitte immer an uns. Wir leiten Ihre Schadensmeldung sofort an die zuständige
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrDer Titel "EU-Erbrechtsverordnung" ist dabei in zweifacher Hinsicht irreführend:
Rechtsanwalt u. Notar Dr. Ansgar Sander Expertentipp 6.1 01/2016 D3/D8-16 Rechtsanwälte - Notar Sander & Neumann-Kuhn Kranzer Str. 6/7 14199 Berlin Tel. 030 / 890 690 0 Fax 030 / 890 690 612 sander@sander-recht.de
MehrGrundzüge der Nachlassplanung
Grundzüge der Nachlassplanung Dr. Holger Hoffmann Fachanwalt für Erbrecht Referent Herr Dr. Hoffmann ist Fachanwalt für Erbrecht und Partner der Kanzlei Menz und Partner Rechtsanwälte und Steuerberater
MehrThema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien
Rechtsanwälte & Kollegen Postfach 1251 53498 Bad Breisig Elmar Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Gabriele Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Erbrecht Milca Büro Bad Breisig
MehrWelche Gedanken wir uns für die Erstellung einer Präsentation machen, sollen Ihnen die folgende Folien zeigen.
Wir wollen mit Ihnen Ihren Auftritt gestalten Steil-Vorlage ist ein österreichisches Start-up mit mehr als zehn Jahren Erfahrung in IT und Kommunikation. Unser Ziel ist, dass jede einzelne Mitarbeiterin
MehrHinweise zur Namensführung
Stand: September 2011 Hinweise zur Namensführung Im Laufe des Lebens gibt es Ereignisse, die eine Namenserteilung oder Namensänderung mit sich bringen, wie z. B. Geburt, Eheschließung, Scheidung, etc.
MehrDie Instrumente der lebzeitigen Vermögensnachfolge. - Wann ist eine Familiengesellschaft ein relevantes Mittel der vorweggenommenen Erbfolge?
HAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT Die Instrumente der lebzeitigen Vermögensnachfolge - Wann ist eine Familiengesellschaft ein relevantes Mittel der vorweggenommenen Erbfolge? - convocat GbR, München www.convocat.de
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrInformationen für Enteignungsbetroffene
1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit
MehrNichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.
Vorsorge Testament, Überlassung, Patientenverfügung Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin
MehrMaßnahmen für den Erbfall
Maßnahmen für den Erbfall Ist der Tod einer Person eingetreten, so muss trotz der Trauer ein erhebliches Maß an Formalitäten zeitnah, zumeist innerhalb nur weniger Tage, erledigt werden. Die nachstehende
MehrEINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln
EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln 1. Fall Der, unverheiratet, hinterlässt zwei Kinder K1 K2 1. Fall K1 K2 ½ ½ Der, unverheiratet,
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrKosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten
Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Guter Rat ist teuer!? Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kostet Geld, auch schon für eine Beratung entstehen Kosten. Allerdings zahlt es sich
MehrFür Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter!
Für Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter! Das Betreute Wohnen der GSG Bauen & Wohnen in und um Oldenburg Das Betreute Wohnen der GSG Zuhause ist es stets am schönsten! Hier kennt man sich aus, hier
MehrDeutsche heiraten in Bulgarien
Deutsche heiraten in Bulgarien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Bulgarien Stand: Juli 2014 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrI. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958
I. Allgemeines. 4. 953 bis 30. 6. 958 ab. 7. 958 Gesetzlicher Güterstand Gütertrennung, 426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 363 ff. BGB Vertraglicher Güterstand allg. Gütergemeinschaft, 437 ff. BGB
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
MehrBenötigte Unterlagen und Informationen für die Erbschaftsteuererklärung
Benötigte Unterlagen und Informationen für die Die Berechnung der Erbschaftsteuer hängt ganz wesentlich davon ab, mit welchem Wert das zugewendete Vermögen der Erbschaftsteuer unterworfen wird, welcher
MehrErbrecht für Deutsche im Ausland und Ausländer in Deutschland
Erbrecht für Deutsche im Ausland und Ausländer in Deutschland Ein Wegweiser mit Erläuterungen wichtiger Grundbegriffe bei Erbfällen mit internationalem Bezug Wer ist betroffen? Wer mit einer ausländischen
MehrDas gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament
Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Unerwünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge für Ehegatten Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrIhre Informationen zum neuen Energieausweis.
Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
MehrFAQs für beglaubigte Übersetzungen. 2015 Francesca Tinnirello
FAQs für beglaubigte Übersetzungen Die am häufigsten gestellten Fragen für beglaubigte Übersetzungen 1) Was sind beglaubigte Übersetzungen? 2) Was kostet eine beglaubigte Übersetzung? 3) Muss ich das Original
MehrSpanische Erbschaftsteuer und Umschreibung des Grundbesitzes
Doppelbesteuerung bei Spanien - Erbschaft (Teil 3): Spanische Erbschaftsteuer und Umschreibung des Grundbesitzes Die Komplexität deutsch-spanischer Erbfälle wird häufig unterschätzt. Das steigende Auslandsvermögen
MehrBegründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Ihre Notare informieren: Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - Voraussetzungen und Rechtsfolgen Sie haben sich entschieden, mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin eine eingetragene Lebenspartnerschaft
MehrRepetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015)
Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New
MehrWICHTIGE HINWEISE UND VERFÜGUNGEN IM FALLE MEINES TODES
WICHTIGE HINWEISE UND VERFÜGUNGEN IM FALLE MEINES TODES 2 Mein Name: Mein Geburtsort: Meine jetzige Adresse: Meine Krankenversicherung: - Adresse: Sozialversicherungsnummer: Mein(e) Hausarzt/Hausärztin:
MehrGeld Verdienen im Internet leicht gemacht
Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das
MehrACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind:
ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind: - Upgrade auf FLOWFACT Version Performer CRM 2014 R2 (ab Juli erhältlich) - Mindestens SQL Server 2005 - vorhandene Installation von.net
MehrMietvertrag für Wohnraum
Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt
MehrBehindertentestament Erbvertrag
Formulierungsvorschlag: Behindertentestament Erbvertrag I. Allgemeines Wir, die Ehegatten Egon und Franziska Mustermann, sind in beiderseits erster Ehe verheiratet. Unsere Ehe haben wir am 1. April 1951
Mehr1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?
Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die
MehrDer Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
MehrMietkaution? NEIN DANKE! Die Kautionsbürgschaft von EuroKaution macht aus Ihrer Mietkaution bares Geld.
Mietkaution? NEIN DANKE! Die Kautionsbürgschaft von EuroKaution macht aus Ihrer Mietkaution bares Geld. Wenn nur alles so einfach wäre! easykaution die Kautionsbürgschaft für Wohnräume. easykaution statt
MehrDie selbst genutzte Immobilie... 13 Immobilien als Geldanlage... 14 Kaufen, bauen, sanieren: Was ist sinnvoll für mich?.. 15
Inhalt Vorwort........................................... 9 Einführung........................................... 11 Kapitel 1: Welche Immobilie ist die richtige?............... 13 Die selbst genutzte
MehrSchritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.
Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e
Mehr