= Prozess der Entwicklung einer Ordnung aller betrieblichen Tätigkeiten. = Gesamtheit aller Regelungen zur Realisierung der betrieblichen Tätigkeiten
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- Gerburg Luisa Richter
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1 Organisation = Prozess der Entwicklung einer Ordnung aller betrieblichen Tätigkeiten = Gesamtheit aller Regelungen zur Realisierung der betrieblichen Tätigkeiten Aufgabe! Stelle Gesamtaufgabe z.b. Durchführung eines Kundenauftrags Hauptaufgabe 1 z.b. Beschaffung für Kundenauftrags Hauptaufgabe 2 z.b. des Kundenauftrags Teilaufgabe 11 z.b. Bedarfs ermitteln Teilaufgabe 12 z.b. Bestellen Teilaufgabe 13 z.b. Rohstoffe annehmen Teilaufgabe 23 z.b. Ware ausgeben Arbeitsstelle z.b. Lagerverwaltung
2 Stelle! Aufgabenträger Stellenaufgaben Wie? Aufgabenträger Stellenbeschreibung: - Arbeitsinhalte - Entscheidungsbefugnisse - Verantwortlichkeiten - Qualitative Anforderungen Abteilungsbildung Abteilungsbildung kleine Unternehmen Beschaffung Lagerung Absatz Verwaltung mittlere/große Unternehmen Funktionen orientiert Prinzipien der Abteilungsbildung Personen orientiert Herr A Frau B Einkauf Vertrieb Organisation Fuhrpark Werkstatt Ausbildung Objekt/Produkt orientiert große/sehr große Unternehmen Produkt A Beschaffung Lagerung Absatz Produkt B Beschaffung Lagerung Absatz
3 Festlegung des Leitungssystems 1. Ein-Linien System (mit Stabsfunktionen): Funktionen orientiert Recht Geschäftsleitung Personal Absatz EDV Vorteil: Nachteil: - eindeutige Kompetenzen - Überlastung der Geschäftsleitung/übergeordnete Stelle - langsame Bearbeitung Festlegung des Leitungssystems 2. Mehr -Linien System : Funktionen orientiert Recht Geschäftsleitung Personal Absatz EDV Vorteil: Nachteil: - Entlastung der Geschäftsleitung/übergeordnete Stelle - schnelle Bearbeitung - Verlust der eindeutigen Kompetenzen
4 Festlegung des Leitungssystems 3. Matrix-Organisation : Funktionen orientiert Geschäftsleitung Absatz Produkt A Manager A Produkt B Manager B Objekt/Produkt orientiert Organigramm Beispiel: Geschäftsleitung Dr. Blanz Kaufmännische Leitung Kern Technische Leitung Blumer Einkauf Scholz Organisation Bandur Verwaltung Henitz Reuß Verkauf Kosske Konstruktion Endreß Gemeinhard Rechtsabteilung Fertigung- Kontrolle Rinnert Material Rölke Allgemeiner Bedarf Benz Lager- Verwaltung Koch Rechnungs- Wesen Hofmann Steuern Wirth Personal Spitler Allgemeine Verwaltung Becker Inland Raab Ausland Hauber Werbung Woller Versand, Fuhrpark Kichner Turbinen Baumann Generatoren Wilhelms Turbinen Moor Generatoren Turek Turbinen Hansen Generatoren Prommer
5 Vollmachten (allgemein) allgemein: Die Vollmacht ist eine Vertretungsbefugnis. Der Bevollmächtigte darf für den Vollmachtsgeber (in einem bestimmten Rahmen) rechtsgültig Rechtsgeschäfte tätigen. (s.a. BGB ) Laut Handelsrecht bestehen besondere Vollmachten! Vollmachten (HGB) Handlungsrechtliche Vollmachten HGB 54 Handlungsvollmacht Prokura HGB 49 Einzelvollmacht Artvollmacht Gesamtvollmacht Einzelprokura Gesamtprokura Filialprokura Beschränkungen wirksam gegen Dritte (Unterscheidung im Außenverhältnis): nur insoweit positive Kenntnis bestehen konnte oder bestand Keine Eintragung ins Handelsregister
6 Vollmachten (HGB) Handlungsrechtliche Vollmachten HGB 54 Handlungsvollmacht Prokura HGB 49 Einzelvollmacht Artvollmacht Gesamtvollmacht Einzelprokura Gesamtprokura Filialprokura Unterscheidung im Innenverhältnis: Einzel... = einzelnes Geschäft (erlischt nach Auftrag) Art... = Art von Geschäft (wiederholt) Gesamt... = generelle Vollmacht Vollmachten (HGB) Handlungsrechtliche Vollmachten HGB 54 Handlungsvollmacht Prokura HGB 49 Einzelvollmacht Artvollmacht Gesamtvollmacht Einzelprokura Gesamtprokura Filialprokura Unterschrift: ABC GmbH, i.a. Blume ABC GmbH, i.v. Blume für ABC GmbH, Blume per ABC GmbH, Blume
7 Vollmachten (HGB) Handlungsrechtliche Vollmachten HGB 54 Handlungsvollmacht Prokura HGB 49 Einzelvollmacht Artvollmacht Gesamtvollmacht Einzelprokura Gesamtprokura Filialprokura Beschränkungen unwirksam gegen Dritte = keine Einschränkungen im Außenverhältnis möglich! Eintragung ins Handelsregister Vollmachten (HGB) Handlungsrechtliche Vollmachten HGB 54 Handlungsvollmacht Prokura HGB 49 Einzelvollmacht Artvollmacht Gesamtvollmacht Einzelprokura Gesamtprokura Filialprokura ABC GmbH, ppa Blume ABC-GmbH ppa Sommer ppa Winter ABC-GmbH Niederlassung Würzburg, ppa Rosmarin
8 Wahl der Rechtsform Wahl/Änderung der Rechtsform hat Einfluss auf die...! Haftung! Leitungsbefugnis! Gewinn- und Verlustbeteiligung! Finanzierungsmöglichkeiten! Aufnahme und Ausscheiden von Gesellschaftern! Vorschriften über Jahresabschluss, externe Prüfung = betriebswirtschaftliche Kriterien Wahl der Rechtsform Rechtsformen Private Unternehmen Öffentliche Unternehmen Einzel- Unternehmen Personen- Gesellschaften - OHG - KG Kapital- Gesellschaften -GmbH -AG -GmbH & Co. KG Teil A Teil B Handelsregistereintrag
9 Personengesellschaften Einzelunternehmen (e.k.): Einzelkaufmann mit Rechten und Pflichten eines Unternehmers alleiniges Vertretungsrecht des Inhabers Eintragung ins Handelsregister = möglich Möglichkeit Prokura zu erteilen unbeschränkte Haftung mit Geschäfts- und Privatvermögen alleinig berechtigt zu Gewinn, Verlust und Liquidation Beispiel: Jürgen Schröter Baustoffe, e.k. Offene Handelsgesellschaft (OHG) 105ff HGB: mindestens 2 Personen, Gesellschaftervertrag (auch formlos) alleiniges Vertretungsrecht jedes Gesellschafters Eintragung ins Handelsregister = Pflicht Möglichkeit Prokura zu erteilen unbeschränkte Haftung mit Geschäfts- und Privatvermögen alleinig berechtigt zu Gewinn, Verlust und Liquidation Beispiel: Jürgen Schröter und Sohn Baustoffe, OHG Personengesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) 161ff HGB: Kommanditist und Komplementär Komplementär: s.a. OHG (gibt unbeschränkte Haftung und - häufig- Firma) Beispiel: Schröter-Baustoffe KG Kommanditist: kein Recht auf Geschäftsführung, Vertretung und Privatentnahmen Haftung bis zur Einlage (nicht mit Privatvermögen) Widerspruchsrecht bei außergewöhnlichen Geschäftshandlungen (gibt Geld und Namen der Rechtsform)
10 Personengesellschaften Eintragung HR Haftung Vertretungsrecht Einzelkaufmann möglich unbeschränkt alleinig OHG Pflicht unbeschränkt alleinig, jeder Gesellschafter KG: Komplementär Pflicht unbeschränkt alleinig Kommanditist Pflicht mit Einlage nur Widerspruch (Ausnahme) Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - GmbH Gesetz: Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit Haftungseinlage mind Euro Roland Bosch GmbH Zusatz mbh ist zwingend notwendig! Entstehung durch Eintragung ins HR vor Eintragung haften Gesellschafter persönlich! Organe: Geschäftsführer (GF) Aufsichtsrat (optional) Gesellschafterversammlung, z.b.: IBM Deutschland GmbH Feststellung Jahresabschluss, Bestellen und Abberufen GF, Entlastung und Prüfung GF Fricke Gerüstbau GmbH Dürkop GmbH Rechte/Pflichten Gesellschafter (Auszug): Gewinnbeteiligung, Stimmrecht, Liquidationserlös Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH keine persönliche Haftung Pflicht zur Einlage; evtl. Nachschusspflicht Optimo Seniorenheime GmbH
11 Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft (AG) - Aktiengesellschaften Gesetz: Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit Haftungseinlage mind Euro Zusatz AG ist zwingend notwendig! Entstehung durch Eintragung ins HR vor Eintragung haften Gründer persönlich! Lufthansa AG Dresdner Bank AG Organe: Vorstand : Aufsichtsrat : Geschäftsführung, Berichterstattung an Aufsichtsrat, Einberufung Hauptversammlung (Vorstellung Jahresabschluss und Lagebericht) Überwachung, Bestellen und Abberufen des Vorstandes Hauptversammlung : Bestellung Aufsichtsrat/Verwendung Jahresgewinn Entlastung Vorstand und Aufsichtsrat Bestellung Abschlussprüfer Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen/ -herabsetzungen Miele AG Kapitalgesellschaften Die Organe der AG: Vorstand (Leitung) Belegschaft Wahl Bestellung Aufsichtsrat (Überwachung) Arbeitnehmervertreter Arbeitgebervertreter Bestellung Hauptversammlung (Beschlüsse) Aktionäre als Eigentümer
12 Personen-/Kapitalgesellschaften Aufbau einer GmbH & Co. KG: GmbH & Co. KG GmbH GmbH wird Komplementär GmbH A B = Geschäftsführer einer KG A B A B Stammeinlagen der Gesellschafter A und B Kommanditeinlagen der Gesellschafter A und B Auf die Höhe ihrer Stammeinlagen und Kommanditeinlagen beschränkte Haftung der Gesellschafter A und B
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