Allgemeine Wirtschaftslehre: Versicherungen und Steuern
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- Meta Hofer
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1 Allgemeine Wirtschaftslehre: Versicherungen und Steuern Dieses Dokument wurde im Rahmen der Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel von Peter Büche erstellt. Es darf nur vollständig (mit diesem Deckblatt) ausgedruckt oder anderweitig privat genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht zulässig. Es kann keinerlei Haftung für den Inhalt der Arbeit übernommen werden. Gerne darf auf die Homepage hingewiesen werden. Es ist jedoch nicht gestattet, dieses Dokument (auch ausschnittsweise) weiterzugeben, zu verbreiten oder zu veröffentlichen.
2 Allgemeine Wirtschaftslehre Versicherungen und Steuern Bedeutung von Versicherungen in der Wirtschaft Versicherungsgesellschften übernehmen Risiken um dem Bedürfnis nach Sicherheit nachzukommen. Versicherungen sind Gefahrengemeinschaften. Viele bezahlen für eine Versicherung, dafür können wenige dann die Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen. Die Höhe des Risikos ist für die Versicherung abschätzbar. Die Versicherung ermöglicht es unregelmäßig auftretende Gefahren (hohe Kosten) in eine regelmäßige Prämienzahlung umzuwandeln. Versicherung Vertragsversicherung Personenversicherung Sachversicherung Vermögensversicherung Sozialversicherung Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Unfallversicherung Pflegeversicherung Bei der Sozialversicherung entsteht das Versicherungsverhältnis kraft Gesetzes. Bei Vertrags- oder Individualversicherungen schließt der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer einen Vertrag. Die Gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Versicherungsvertragsgesetz. Die Versicherungsbedingungen ("das Kleingedruckte") sind Vertragsbestandteil. Man kann sich gegen einen Schaden (Schadensversicherung), z. B. Feuer, oder über eine Summe (Summenversicherung), z. B. Lebensversicherung versichern. Der Versicherungsvertrag kommt wie folgt zu stande: Antrag: Vordruck wird vom Versicherungsnehmer ausgefüllt Annahme: Zusendung der Police (des Versicherungsscheins) von der Versicherung an den Versicherten. Pflichten des Versicherten: Prämien bezahlen Gefahrenerhöhung mitteilen Versicherungsfall anzeigen Auskunft erteilen Pflicht der Versicherung: eingetretenen Schaden ersetzen
3 Personenversicherungen Lebensversicherung Todesfallversicherung; fällig beim Tod des Versicherten Erlebensfallversicherung: fällig beim Erreichen eines bestimmten Alters gemischte Lebensversicherung private Krankenversicherung wenn keine Versicherungspflicht besteht als Zusatzversicherung (z. B. Einbettzimmer im Krankenhaus) private Unfallversicherung für Unfälle, die keine Berufsunfälle sind Sachversicherungen Der Versicherungswert (tatsächlicher Wert der Gegenstände) soll der Versicherungssumme entsprechen. Liegt eine Unterversicherung vor, so werden sie Schäden nur Anteilig ersetzt, macht z. B. die Versicherungssumme 80 % des Versicherungswertes aus, so werden auch nur 80 % des Schadens ersetzt. Bei einer Überversicherung werden Schäden nur zu 100 % ersetzt. Feuerversicherung: Schäden durch Brand, Explosion, Blitzschlag, Löschen Leitungswasserversicherung: Rohrbruch, Schäden durch Einfrieren und Auftauen Einbruchdiebstahlversicherung: gestohlene Gegenstände, Beschädigungen des Einbruchs Glasversicherung: Schaufenster, Schilder usw. Hausratversicherung: kombination obiger Versicherungen Transportversicherung: Schäden beim Transport von Gütern Neuwertversicherung: Der Wert der Wiederbeschaffung ist versichert Vermögensversicherung Schützt vor Vermögensminderung Haftpflichtversicherung: Schadenersatz bei Vorsatz und Fahrlässigkeit Kreditversicherung: gegen Forderungsverluste Betriebsunterbrechung- und -schließungsversicherung: gegen Gewinneinbußen, Ersatz der weiterlaufenden Kosten Rechtsschutzversicherung: Durchsetzung eigener oder Abwehr fremder Ansprüche
4 Steuern Steuern sind Geldleistungen, die der Staat ohne bestimmte Gegenleistung zur Erzielung von Einnahmen von seinen Bürgern zwangsweise erhebt. Keine Steuern sind Gebühren wie z. B. für die Müllabfuhr und Beiträge wie z. B. für die Erschließung eines Grundstücks. Steuerarten Eingeteilt nach Erhebungsart: Direkte Steuern: Sie werden unmittelbar vom Steuerträger erhoben, z. B. Einkommensteuer zahlt derjenige, der das Einkommen bezieht. Indirekte Steuern: Durch Preisaufschlag werden diese Steuern abgewälzt, Steuerträger und Steuerzahler sind verschiedene Personen, z. B. Umsatzsteuer Eingeteilt nach Steuergegenstand: Besitzsteuern: Realsteuern (Objektsteuern): für eine Sache, z. B. Gewerbesteuer, Grundsteuer Personensteuern: für Einkünfte einer Person, z. B. Einkommensteuer, Erbschaft-Steuer Verkehrsteuern: für die Übertragung von Rechten oder Vermögenswerten, z. B. notarieller Kaufvertrag über ein Grundstück (Grunderwerbsteuer), Privatentnahme von Waren (USt) Verbrauchsteuern: Werden für den Verbrauch bestimmter Güter entrichtet, z. B. Kaffee, Tabak, Mineralöl Eingeteilt nach Steuerempfänger: Bundessteuern Ländersteuern Gemeindesteuern Gemeinschaftssteuern (erhalten Bund und Länder gemeinsam) Kirchensteuern Steuern werden auch Abgaben genannt.
5 Die Einkommensteuer Steuern vom Einkommen sind Lohnsteuer (Abzugsverfahren) und Einkommensteuer. Unbeschränkt steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen mit einem Wohnsitz in der BRD. Bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens werden Betriebsausgaben, Werbungskosten, Altersentlastungsbetrag, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge und der Haushaltsfreibetrag abgezogen. Betriebsausgaben sind durch den Betrieb verursachte Aufwendungen. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Sicherung der Einkünfte. Sonderausgaben sind vom Staat steuerbegünstigte Ausgaben. Freibeträge stehen dem Begünstigten aufgrund persönlicher Verhältnisse zu. Die Lohnsteuerpflichtigen werden in Steuerklassen eingeteilt. Das Finanzamt führt eine Antragsveranlagung durch und erlässt einen Steuerbescheid, zuviel bezahlte Lohnsteuer wird erstattet. Die Umsatzsteuer Bei jedem Umsatz wird der Mehrwert besteuert. Die Umsatzsteuer ist Wettbewerbsneutral. Steuerpflichtig ist jeder Unternehmer, also wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Steuersätze Æ16 % üblicher Satz Æ7 % ermäßigter Satz Vorsteuerabzug: Die an die Lieferer bezahlte Umsatzsteuer (VSt) wird von der eigenen Umsatzsteuerschuld abgezogen. Zahllast Æ der an das Finanzamt abzuführende Betrag Æ Umsatzsteuerschuld abzüglich Vorsteuer
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