ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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- Astrid Holzmann
- vor 8 Jahren
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1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Zeughaus Werbeagentur GmbH Nachfolgend kurz»agentur«1 Anwendungsbereich 1. Für alle Lieferungen und Leistungen (nachfolgend gesamthaft kurz Leistung oder Leistungen) der Agentur gelten die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte. 2. Widersprechende Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Kunden gelten nicht und werden nicht akzeptiert. Eines Widerspruches der Agentur bedarf es nicht. 3. Die Abänderung dieser Bedingungen bedarf der Schriftform. Die Bestellung oder Abnahme der Leistungen gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser Bedingungen. 2 Angebot, Annahme, Auftragsbestätigung: 1. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. 2. Die Agentur nimmt Bestellungen durch schriftliche Auftragsbestätigung an. Weicht die Auftragsbestätigung der Agentur von den Bedingungen einer Bestellung ab, kommt das Rechtsgeschäft zu den Bedingungen der Agentur zustande, es sei denn der Kunde widerspricht binnen drei Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung. 3 Konzept- und Ideenschutz Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, gilt: 1. Bereits durch die Einladung und deren Annahme treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis (»Pitching-Vertrag«). Auch auf diesen Vertrag finden diese Geschäftsbedingungen der Agentur sinngemäß Anwendung. 2. Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl der Kunde selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat. 3. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Jegliche Verwendung, Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung, Weitergabe etc des Konzeptes und Teilen hievon ist dem Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur nicht ge-stattet. Gleiches gilt insbesondere für werberelevante Ideen, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. 4 Preis 1. Alle Preise sind Nettopreise. Seite 1/5 Zeughaus Werbeagentur GmbH, Johannitergasse 2/2, 6800 Feldkirch (A) , foyer@zeughaus.com, zeughaus.com UID ATU Firmenbuchnr. FN h Gerichtsstand Feldkirch IBAN AT BIC RVVGAT2B461
2 2. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch den vereinbarten Preis abgegolten sind, sind vom Kunde gesondert zu entlohnen. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. 3. Wurden Preise vereinbart und ändern sich die Kosten, auf denen diese Preise fußten, ist die Agentur berechtigt, die Preise entsprechend der Änderung der Kosten anzupassen. 4. Erfolgt die Leistung aus einem im Bereich des Kunden liegenden Umstand zu einem späteren Zeitpunkt, ist die Agentur berechtigt, dadurch entstehende höhere Kosten durch entsprechend höhere Preise auszugleichen. Das Recht der Agentur auf Ersatz des ihr sonst entstehenden Schadens ist dadurch nicht berührt. 5 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 1. Der Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung der Agentur, ansonsten der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder dem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Agentur und sind vom Kunden gesondert zu vergüten. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens hat die Agentur bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit. 2. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden genau zu prüfen. Mängel und Beanstandungen hat der Kunde der Agentur schriftlich binnen angemessener Frist, spätestens fünf Werktage nach Erhalt der Leis-tung, schriftlich mitzuteilen, widrigenfalls die Leistung als vom Kunden genehmigt gilt. 3. Der Kunde wird der Agentur rechtzeitig und vollständig alle Informationen und Unterla-gen übermitteln, die zur Leistungserbringung erforderlich oder dienlich sind, und die Agentur über alle Umstände informieren, die für die Leistungserbringung von Bedeutung oder hilfreich sind, auch wenn diese erst nach Vertragsabschluss bekannt werden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen und Unterlagen haftet allein der Kunde. Der Kunde trägt den Aufwand, der entsteht, wenn Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4. Der Kunde bestätigt, dass er die von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfü-gung gestellten Informationen und Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter geprüft hat bzw prüfen ließ. Er garantiert, dass diese Unterlagen frei von jeglichen Rechten Dritter sind und für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Er hält die Agentur von allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos und verpflichtet sich, die Agentur außergerichtlich und gerichtlich (zb Nebenintervention) bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter bestmöglich zu unterstützen. 5. Der Kunde weiß, dass die Agentur ihre Leistungen, einschließlich von Entwürfen, Vorlagen, Konzepten etc, nicht auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, patent-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit, prüft bzw prüfen lässt. Der Kunde verpflichtet sich, diese rechtliche Prüfung auf eigene Kosten vor Verwendung Seite 2/5
3 der Leistung der Agentur vorzunehmen bzw vornehmen zu lassen. Der Kunde hält die Agentur von allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos und verpflichtet sich, die Agentur außergerichtlich und gerichtlich (zb Nebenintervention) bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter bestmöglich zu unterstützen. 6 Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung ihrer Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren ( Fremdleistung ). 2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eige-nen Namen oder im Namen des Kunden. Soweit die Agentur Fremdleistungen im Namen des Kunden in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. 3. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch bei Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund. 7 Termine 1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten nur als annähernd und sind unverbind-lich. 2. Verzögert sich die Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, oder durch unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ru-hen die Leistungsverpflichtungen der Agentur für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, ist die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche jeglicher Art des Kunden bestehen in diesem Fall nicht. 3. Ist die Agentur in Verzug, kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 3 Wochen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 8 Vorzeitige Auflösung 1. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung unter Nachfristsetzung von 14 Tagen gegen wesentliche Verpflich tungen aus diesem Vertrag, wie z.b. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt; c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser über Verlangen der Agentur weder angemessene Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet; Seite 3/5
4 2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt und trotz schriftlicher Abmahnung unter Setzung einer Nachfrist von zumindest 3 Wochen gegen wesentliche Bestimmungen aus dem Agenturvertrag verstößt. 9 Zahlung und Verzug: 1. Erfüllungsort für die Zahlung ist Feldkirch. 2. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug in der in der Rechnung angeführten Währung bei der Agentur einlangend bezahlt werden. Die Agentur ist jederzeit berechtigt, Vorschüsse zu verlangen und Teilleistungen ab-zurechnen. 3. Wird das Honorar bei Fälligkeit nicht bezahlt, ist die Agentur berechtigt: die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben, eine angemessene Verlängerung der Liefer- oder Leistungsfrist in Anspruch zu nehmen, das gesamte noch offene Entgelt fällig zu stellen, sämtliche Mahn- und Inkassokosten sowie die gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen oder bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Agentur auch bei teilbarer Leistung berechtigt ist den Rücktritt vom gesamten Vertrag zu erklären. 4. Wird Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Kunden geführt oder ist seine Zahlungsfähigkeit für die Agentur zweifelhaft, ist die Agentur berechtigt sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit sofort fällig zu stellen; die Agentur ist außerdem berechtigt, sämtliche Leistungen aus noch nicht erfüllten Verträgen zurückzuhalten und nur gegen Vorauskasse durchzuführen. Weigert sich der Kunde, im Voraus zu leisten, kann die Agentur vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz geltend machen. 5. Gerät der Kunde mit der Annahme in Verzug, ist das Honorar sofort zur Zahlung fällig. 6. Zahlungen werden auch bei anderslautender Widmung stets auf die älteste Schuld und die daraus resultierenden Zinsen und Kosten angerechnet. 10 Urheber- und Leistungsschutzrechte, Nutzungsrecht, Gewährleistung und Haftung: 1. Der Agentur stehen alle Urheber- und Leistungsschutzrechte an ihren Leistungen zu. 2. Die Agentur leistet Gewähr, dass an ihren Leistungen keine Urheberrechte Dritter bestehen. 3. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Kunde ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, auf Österreich beschränktes zeitlich jedoch unbeschränktes Recht der Nutzung der von der Agentur für ihn erbrachten Leistungen. Die regionale Einschränkung auf Österreich gilt nicht bei Websites und andere Seite 4/5
5 Internetprojekte, da dort eine solche Einschränkung nicht anwendbar ist. Der Umfang dieses Rechtes ist jedoch auf den vereinbarten Verwendungszweck beschränkt. Ausgenommen von diesem Recht sind Source-Codes. An diesen kommen dem Kunden keine Rechte zu und werden sie ihm auch nicht übergeben. 4. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungs- oder anderen Ansprüchen, welcher Art auch immer, Zahlungen zurückzuhalten. 5. Eine Schadenshaftung der Agentur ist bei leichter und schlichter grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn haftet die Agentur nicht. 11 Kennzeichnung; Datenschutz 1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden hiefür ein Entgelt zusteht. 2. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des Kun-den berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo des Kunden auf die zum diesem bestehende oder vormalige Ge-schäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis). 3. Der Kunde stimmt zu, dass die Agentur seine Daten, wie Name/Firma, Beruf, Geburts-datum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefon- und Telefaxnummer, -Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke der Agentur, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter, sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, speichert, verarbeitet und verwendet. Diese Zustimmung kann der Kunde jederzeit schriftlich widerrufen. 12 Gerichtsstand; anwendbares Recht: 1. Alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen materiellem österreichischen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist 6800 Feldkirch. Die Agentur ist jedoch berechtigt, den Kunden vor jedem anderen für ihn zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen. 13 Schlussbestimmungen: 1. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfälligen Forderungen seinerseits gegen Forderungen, insbesondere Honorar, der Agentur aufzurechnen. Dem Kunden stehen keine Zurückbehaltungsrechte zu. 2. Die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums des Kunden ist ausgeschlossen. 3. Sollten Bestimmungen des Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt der Restvertrag unberührt. Diese ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Bestimmungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen (Salvatorische Klausel). Seite 5/5
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