Wildtiermanagement und Vermeidung von Konflikten mit Wildtieren in der Landwirtschaft

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3264 Wildtiermanagement und Vermeidung von Konflikten mit Wildtieren in der Landwirtschaft Vorbemerkung der Fragesteller DieWiedereinwanderungundAusbreitungvonTierarten,dieüberJahrzehnte inunsererkulturlandschaftentwederganzausgestorbenwarenodersehrstark zurückgedrängtwurden (z.b.wölfe,luchse,wildkatzen,bären,biber,kormorane),lässtsichderzeitinvielenteilendeutschlandsbeobachten.diesist in Hinblick auf die biologische Vielfalt eine erfreuliche Entwicklung. KonfliktemitLandnutzern (insbesonderelandwirten)sinddabeinichtausgeschlossen.indervergangenheitwarendieseanlassdazu,vielewildtierarten gezieltauszurottenundzurückzudrängen.umdiesergefahrheutezuentgehenunddenbestanddertierezusichern,bedarfeseinerausgewogenen Lösung,diesowohldemTier-unddemArtenschutzRechnungträgtalsauch dieökonomischenschäden,diedurchdietiereentstehenkönnen,verhindert oder kompensiert. EineMöglichkeitderKonfliktvermeidungistdieEinführungeineswissenschaftlichfundiertenWildtiermanagementsfürjedewiedereingebürgerteTierart,dasdazudienensoll,wirtschaftlichenSchädenvorzubeugenbzw.diese schnell finanziell auszugleichen. Eineallgemeine,unmittelbarausdenGrundrechtenabzuleitendeVerpflichtungdesStaateszuEntschädigungszahlungengibtesjedochnicht.DerStaat kannaberfreiwilligentschädigungenzahlen,wenndiesealsbeihilfevonder Europäischen Union genehmigt wurden. Wiederansiedlung von Wildtieren 1.WiebewertetdieBundesregierungdieWiederansiedlungvonTierarten, dieindenletztenjahrenundjahrzehnteninunsererkulturlandschaftausgestorben oder stark zurückgedrängt worden waren? Welche Erfolge sieht sie hier in den letzten Jahren? DieBundesregierungbegrüßtdienatürlicheRückkehrursprünglichinDeutschlandheimischerWildtiereundbefürwortetMaßnahmen,dieeinenatürliche DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürUmwelt,Naturschutzund Reaktorsicherheit vom 22. Oktober 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Zuwanderungermöglichen.MaßnahmenderaktivenWiederansiedlungkommennurausnahmsweiseunterstrengennaturschutzfachlichenKriterien (z.b. IUCN-Richtlinien für Wiedereinbürgerungen) in Frage. DurchstrengereSchutzregelungen,derenkonsequenteUmsetzungunddurch ArtenhilfsmaßnahmenhabendieBeständeundVerbreitungsgebieteeinigerheimischerTierartenindenletztenJahrzehntenwiederzugenommen (z.b.seeadler,fischotter,seehund)undeinstmalsausgerottetesindwiedernach Deutschlandzurückgekehrt (z.b.wolf).darüberhinauswurdeneinzelne Arten,wiez.B.LuchsundBiber,inTeilenihresursprünglichenVerbreitungsgebieteswiedereingebürgert,wosiesichmittlerweileetabliertundausgebreitet haben.dieseerfreulicheentwicklungistzwaralserfolgdesnaturschutzesauf Bundes-undLänderebenezuwerten,siebeschränktsichaberaufwenige Arten.InsgesamtistdieErhaltungssituationderTierarteninDeutschlandweiterhinalskritischeinzuschätzen,dagemäßderRotenListen2009mehralsein Drittel (35,4Prozent)derWirbeltierealsausgestorbenoderbestandsgefährdet eingestuft wird. 2.WiewirddasbundeseinheitlicheMonitoringdieserTierartensichergestellt? InDeutschlandwirdfüreinzelneSäugetierartenderFFH-undfürausgewählte repräsentativeartendervogelschutz-richtlinieeinmonitoringdurchgeführt. DieBeständevonVögelnwerdenüberdasbundesweiteVogelmonitoring, koordiniertdurchdendachverbanddeutscheravifaunisten (DDA),erhoben. FürWolfundLuchswirdgegenwärtigeinbundeseinheitlichesMonitoringaufgebaut.DieseundalleanderenSäugetierartenderFFH-Richtliniewerden außerdemimrahmendesffh-monitoringserfasst.aufdiesergrundlagekönnenaussagenüberverbreitungunderhaltungszustandaufderebenederbiogeografischenregionenindeutschlandgemachtwerden,diegemäßartikel17 derffh-richtlinieallesechsjahreineinemnationalenberichtdereuropäischen Kommission mitgeteilt werden müssen. 3.WiebewertetdieBundesregierungArtundUmfangdermitderWiederansiedlungvonWildtierenverbundenenKonfliktemitLandnutzernin Deutschland? Welches Datenmaterial liegt der Bundesregierung hierzu vor? DiemitderWiedereinwanderung,BestandszunahmeundAusbreitungeinzelnerTierartenverbundenenKonfliktemitLandnutzern (insbesonderelandwirten)sindäußerstvielschichtigundjenachtierartunterschiedlich.dasdaraus resultierendekonfliktpotenzialwirdvonderbundesregierungsehrernstgenommen.datenmaterialüberartundumfangderkonfliktemitlandnutzern liegt der Bundesregierung nicht vor. 4.WaswirdvonderBundesregierungunternommen,umdiesenmöglichen Konflikten zu begegnen bzw. sie zu lösen ZurPräventionundMinderungvonWildtierschädenstehengrundsätzlichausreichendegesetzlicheRegelungenundgeeigneteMethodenzurVerfügung,die indenbundesländernbeidenmeistenartenmiterfolgeingesetztwerden,um Konfliktezureduzierenoderzubeseitigen.DieBundesregierunghathierbeiin denletztenjahrendenschwerpunktaufdienachdeutschlandzurückgekehrten (z.b.wolf,bär)bzw.inteilbereichenwiederangesiedeltengroßraubtiere (z.b.luchs)gelegt.imrahmenmehrererforschungsvorhabendesbundesamtesfürnaturschutzwurdenkonzeptezurschadenspräventionund-minde-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/3389 rungerarbeitetundinbund-länder-arbeitskreisendiskutiert.dieempfehlungenzumumgangmitkonfliktträchtigenindividuenhabenmittlerweileeingangindiemanagementplänederbundesländermitgroßraubtiervorkommen gefunden. DieBundesregierungstrebtan,dasManagementinsbesonderedesWolfsauf PopulationsebeneauchmitbenachbartenStaatenabzustimmen.MitPolengibt eseineentsprechendezusammenarbeit.unterderalpenkonventionwurdemit UnterstützungderBundesregierungdiePlattform LargeCarnivoresandWild Ungulates eingerichtet.dieplattformgreiftfragenbetreffenderhaltung, SchutzundNutzunggroßerBeutegreiferundwildlebenderHuftiereaufund schlägtlösungenzumausgleichunterschiedlicherinteressenlagenundnutzungsansprüchevor insbesondereimbereichderkoordinationzwischen Raumplanung, Land- und Forstwirtschaft sowie Naturschutz und Jagd. DieBundesregierungsetztsichgegenüberderEuropäischenKommissiondafürein,dassauchallengewerblichenHalternvonSchafenundanderenNutztierenhundertprozentigeEntschädigungfürvonGroßraubtierenangerichtete Schädengewährtwerdenkann.AufgrunddeseuropäischenBeihilferechtsist eineentsprechendeentschädigungimeinzelfallallerdingsnurbiszueiner Höhevon7500Euroinnerhalbeines3-Jahres-Zeitraumszulässig (sog.agrar- De-Minimis).InderRegelwirddieseFreigrenzedabeinichtüberschritten.In derpraxishabenbislangdritte (z.b.naturschutzverbände)dienichtbeihilfefähigen Anteile erstattet. 5. Welche Lösungsmodelle der Länder sind der Bundesregierung bekannt? Siehe Antwort zu Frage 4. Wildtiermanagement 6.FürwelcheWildtierartenhältdieBundesregierungeinWildtiermanagement für erforderlich, um Konflikte mit Landwirten zu vermeiden? GrundsätzlichsolltefüralleArten,dieaufgrundihrerLebensweiseSchäden z.b.auflandwirtschaftlichenflächen (z.b.einigegänsearten),annutz-und Haustieren (z.b.wolf)oderinbaumbeständen (z.b.biber)anrichtenkönnen, einmanagementplannachdeninderantwortzufrage7beschriebenengrundsätzen erarbeitet werden. 7.WelcheAufgabenkannundsollteeinWildtiermanagementausSichtder Bundesregierung leisten? DieGrundlagenjedesWildtiermanagementssinddieErfassungundBeobachtungderBestände (Monitoring).DurchdiesichdarananschließendeAnalyse derdatenkannbeurteiltwerden,obundinwelcherformbeigefährdetentierenmaßnahmenzurbestandsförderungerforderlichsind.fernergehörtzu einemwildtiermanagementdiebewertungvoneventuellkonfliktenu.a.mit LandnutzernsowiedasErgreifengeeigneterMaßnahmenzurPrävention,AbwehrundMinimierungmöglicherSchäden.DieErarbeitungundUmsetzung einesmanagementplansfürkonfliktträchtigetierartenbedarfaußerdemeiner intensivenbegleitendenöffentlichkeitsarbeit,umdiebetroffenebevölkerung zu informieren und einzubeziehen und Akzeptanz zu erzielen.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 8.WeristfürEntwicklungundDurchführungeinesWildtiermanagements zuständig, und wie beteiligt sich die Bundesregierung hieran? DieLändersindgrundsätzlichzuständig,derBundistfüreuropäischeundinternationaleAngelegenheiten,z.B.eingrenzüberschreitendesWildtiermanagement,zuständig;vgl.imÜbrigendieAntwortzuFrage4.BundundLänderstehenwegenderArten,dieKonflikteinderLandwirtschaftverursachen,in intensivem Dialog. 9.WerdenhierbeiauchInteressengruppenundNichtregierungsorganisationen einbezogen, und wenn nein, warum nicht? SieheAntwortzuFrage6.NachKenntnisderBundesregierungbeziehendie BundesländerbetroffeneBevölkerungsgruppenundnichtstaatlicheOrganisationenbeiderEntwicklungundDurchführungeinesWildtiermanagementsein. BeiderinderAntwortzuFrage4erwähntenPlattform LargeCarnivoresand WildUngulates deralpenkonventionsindaufwunschderbundesregierung Verbände und weitere Interessengruppen vertreten. 10.IstausSichtderBundesregierungeineFörderungdesWildtiermanagementsdurchdenBundmöglich,z.B.durcheineAufnahmeindenMaßnahmenkatalogderGemeinschaftsaufgabe VerbesserungderAgrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)? Wenn ja, wird die Bundesregierung diese Möglichkeit nutzen? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 4. DieGemeinschaftsaufgabe VerbesserungderAgrarstrukturunddesKüstenschutzes (GAK)wirdalsGemeinschaftsaufgabeimSinnedesArtikels91a Absatz 1 des Grundgesetzes wahrgenommen. DieFörderungeinesWildtiermanagementsimhierdargestelltenSinneoderdie BeteiligungdesBundesanEntschädigungszahlungengehörtnichtzudenim GesetzüberdieGAKaufgeführtenförderfähigenMaßnahmenundistdaher nicht möglich. 11.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieFinanzierungdes WildtiermanagementsdurchdenStaaterfolgensollte,odersiehtsiehier auch andere Akteure in der Pflicht? SoweiteinWildtiermanagementerforderlichist,solltediesesdurchdiejeweils zuständigenstaatlichenstellenfinanziertwerden.beieinigenkonfliktträchtigenartenhabenindervergangenheitnachkenntnisderbundesregierungauch Verbände eigene Beiträge zur Unterstützung des Managements geleistet. Prävention 12.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassLandnutzersichimRahmendergutenfachlichenPraxisvorwirtschaftlichenSchädendurch Wildtiereschützenmüssen,undwennja,wieunterstütztdieBundesregierung eine entsprechende Fort- und Weiterbildung? SoweitdieBundesländerdurchWildtiereentstandeneSchädenersetzen,machen sieersatzzahlungeninallerregelvonderdurchführungzumutbarerpräven-

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/3389 tivermaßnahmenabhängig,dieihrerseitsgefördertwerden.diebundesregierung hält diese Praxis für angemessen. KonzeptezuMaßnahmenderSchadenspräventionund-reduzierungsindfür einigearteninforschungsvorhabendesbundesamtesfürnaturschutzerarbeitetworden.siewurdenveröffentlichtundbietenu.a.landnutzernleitlinien, wieschädendurchvorsorglichemaßnahmenvermiedenodervermindertwerden können. 13.WiebewertetdieBundesregierungindiesemZusammenhangprivatrechtliche Absicherungen vor wirtschaftlichen Schäden durch Wildtiere? NachKenntnisderBundesregierungisteinsolcherWeginGriechenlandundin derautonomenspanischenregioncastillayleonfürgroßraubtieregewählt worden.derbundesregierungliegenkeinehinreichendeninformationenund Erfahrungenvor,umeineBewertungeinerprivatrechtlichenAbsicherungvor wirtschaftlichenschädendurchwildtiereindeutschlandzuverlässigvornehmen zu können. 14.WieunterstütztdieBundesregierungdiePräventionvorwirtschaftlichen Schäden durch Wildtiere? Siehe Antwort zu Frage WieunterstütztdieBundesregierungeinesachlicheBerichterstattung überdievonwildtierenbestimmterarten (Wolf,Kormoran,Biberusw.) verursachtenökonomischenschäden,undwirddabeiaufbestimmtezielgruppen eingegangen? Die Bundesregierung steht im Dialog mit allen betroffenen Interessengruppen. ÜberdieVerursachungvonSchädeninderLandwirtschaftdurchwildlebende Tiere,insbesondereGroßraubtiere,gibtesinderRegelspezifischeFeststellungen,dieauchsachlichkommuniziertwerden.Esisterfreulichfestzustellen, dassdiedurchdenwolfinsachsenverursachtenschädenaufgrundderdort ergriffenen Präventivmaßnahmen stark rückläufig sind. Europäische Union 16.WelcheAbstimmungenzumPopulationsmanagementbestimmterArten findenaufeu-ebenestatt,undwelcheergebnisseliegenhierzubislang vor? Siehe Antwort zu Frage 8. DieKonsultationenmitPoleneinerseitsundinderPlattform LargeCarnivores andwildungulates unterderalpenkonventionandererseitserscheinenim HinblickaufAbstimmungenzumPopulationsmanagementbeimWolferfolgversprechend; konkrete Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor. DieEuropäischeKommissionhatRichtlinienfürManagementplänefürGroßraubtiere (Braunbär,Luchs,Wolf,Vielfraß)aufPopulationsebeneveröffentlicht underwartetvondenmitgliedstaaten,dassdieseihrmanagementmitdenstaatenabstimmen,mitdenensiegroßraubtierpopulationenteilen.dieeuropäischekommissionhateineexpertengruppeeingerichtet,dieeinzelnefragen des Großraubtiermanagements diskutiert.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17.WelcheEntschädigungsmodellefürSchädendurchWildtieresindder Bundesregierung in anderen EU-Mitgliedstaaten bekannt? FürGroßraubtieregibtesinderMehrzahlderEU-Mitgliedstaatenstaatliche Entschädigungsmodelle.GrundsätzlichistderGeschädigteverpflichtet,den SchadenbeiderzuständigenStelleumgehendanzuzeigen.DerBerichteines beauftragtengutachtersbildetdiegrundlagefürdiekompensationszahlung. BetreffendderSchadensmeldung,BegutachtungundEntschädigungszahlung bestehen häufig Zeitvorgaben, die eingehalten werden müssen. NebenderMöglichkeit,KompensationausstaatlichenMittelnzuzahlen,bestehtauchdieVarianteeinerVersicherung (ingriechenland,inderspanischen RegionCastillayLeonsowieinderNachbarregionAsturias).IndenRentiergebietenNordschwedenswirdanstatteinerKompensationeineRisikopauschale gezahlt.fürjedevielfraßhöhleodernachgewieseneluchsreproduktionerhält derjeweiligerentierbewirtschaftungsbezirkpauschal20000euro.dieländer Schweden,SloweniensowieaucheinigeProvinzeninPolenübernehmendie TierarztkostenfürverletzteTiere.DarüberhinauswerdeninPolenauchKompensationenfürSchädengezahlt,dievonBibernverursachtwerden.InFrankreichwerdenEntschädigungenfürdurchGroßraubtiereverletzteundgetötete Tieregewährt.InSlowenienmussalsVoraussetzungfürAusgleichzahlungen ein sicherer Nachweis über die Schaden verursachende Wildtierart bestehen. Entschädigungszahlungen 18.FürwelchedurchWildtiereverursachtenSchädenhältdieBundesregierungEntschädigungszahlungenanLandwirtefürgrundsätzlichgerechtfertigt? Eineallgemeine,unmittelbarausdenGrundrechtenabzuleitendeVerpflichtung desstaateszuentschädigungszahlungenfürvonwildlebendentierenausgehende Schäden besteht nicht. InbestimmtenFällen,insbesonderebeistarkgefährdetenArten,kannessinnvollsein,auffreiwilligerBasisEntschädigungenfürvonwildlebendenTieren verursachteschädeninderlandwirtschaftzuzahlen,umsodieakzeptanzfür eine Präsenz auch dieser Tiere trotz der Konflikte zu erhalten. NachAuffassungderBundesregierungkommenEntschädigungszahlungenin Frage,wenneinerheblicherSchadenvorliegt,dervoneinemsolchenTierverursachtwurde.DerGeschädigtesolltezumutbarePräventionsmaßnahmen (z.b.elektrozäuneoderherdenschutzhundeinwolfsgebieten)durchgeführt habenundderschadenimrahmeneinersach-undfachgerechtenlandwirtschaftlichen Nutzung entstanden sein. FürbestimmtedemJagdrechtunterliegendeTierartenbestehtnachBundesjagdgesetz ( 29 bis 32 BJagdG) eine Wildschadensersatzpflicht. 19.SolltenachAuffassungderBundesregierungderjeweiligeSchaden (entgangenerverkauf,getätigteinvestitionenusw.)vollumfänglichersetzt werden, und wenn nein, welcher Anteil wäre dann sinnvoll? EsistdieAuffassungderBundesregierung,dasssiekeinederartspezifischen EmpfehlungenzumUmfangfreiwilligerSchadensersatzleistungenderLänder geben sollte.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/3389 WieinderAntwortzuFrage4ausgeführt,setztsichdieBundesregierungdafür ein,dasseinehundertprozentigeerstattungvonschädennacheuropäischem Beihilferecht möglich ist. 20.WersolltenachAuffassungderBundesregierungfürsolcheEntschädigungszahlungen aufkommen? DieLändersolltenerwägen,unterdenobenaufgeführtenUmständenauffreiwilligerBasisErsatzzahlungenzuleisten,umAkzeptanzauchfürkonfliktträchtigegefährdeteArtenzuerhalten.Länder,indenenGroßraubtierevorkommen, leisten entsprechende Entschädigungen. IneinzelnenFällenhabeninderVergangenheitauchNaturschutzverbändeund privatedritte (Versicherungen)ErstattungvondurchbestimmteGroßraubtiere entstandene landwirtschaftlichen Schäden ausgelobt. 21.KommtausSichtderBundesregierungeineBeteiligungdesBundesan Entschädigungszahlungen,z.B.durcheineAufnahmeindenMaßnahmenkatalog der GAK, in Frage, und wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 10. Jagdrecht 22.WelcheWildtierartensolltenausSichtderBundesregierungnichtmehr demjagdrecht,sondernausschließlichdemnaturschutzrechtunterliegen? EineNovellierungdesBundesjagdgesetzeswirdindieserLegislaturperiode nicht angestrebt.

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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