Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung

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1 Vertrag zur XML-Schnittstellen-Nutzung zwischen der Frosch Touristik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Gunz Friedenstraße München - nachstehend FTI genannt - und... - nachstehend Reisebüro genannt - 1. Vertragsgegenstand Das Reisebüro beauftragt FTI, die Hotel-/DriveFTI-/Camper-/zukünftige andere Produkt-XML-Schnittstelle für den Zugang zum FTI-Reservierungssystem für das Reisebüro freizuschalten. Das Reisebüro wird auf der XML-Schnittstelle basierend eigene Applikationen zur Preis-/Vakanzabfrage und Buchung von FTI Baustein-Hotels, drivefti Mietwagen und FTI Wohnmobilen entwickeln und eigener Verantwortung für dessen Kunden betreiben. 2. Voraussetzungen auf Seiten des Reisebüros Auf Seiten des Reisebüros ist für den Zugang zum FTI-Reservierungssystem via XML-Schnittstelle eine bestehende, freigeschaltete Agentur der FTI- Unternehmensgruppe erforderlich. 3. Nutzungsrecht (1) FTI räumt dem Reisebüro während der Laufzeit dieses Vertrages den nicht exklusiven Zugang zum FTI-Reservierungssystem via XML- Schnittstelle und die Nutzung der FTI-Daten für sich und seine Kunden ein. (2) Der Zugang zum FTI-Reservierungssystem erfolgt über den Zugang

2 2 (3) FTI schuldet keinerlei Wartung oder Unterstützung gegenüber dem Reisebüro aus der Nutzung des Vertragsgegenstandes. Gleiches gilt gegenüber den Endkunden des Reisebüros. (4) FTI behält sich vor, bei Missbrauch den Zugang zum FTI- Reservierungssystem zu sperren. 4. Support und Dokumentation Der Reisebüro erhält von FTI nach Vertragsschluß folgende Informationen: - Zugangsdaten zum Test- und Produkt-Server - Zugang zum Test-Demo-System - Dokumentation: XML-Schema FTI wird bei der Entwicklung anfallende Fragen zur XML-Schnittstelle telefonisch oder per beantworten. Ein darüber hinausgehender Support - auch während des Betriebes - ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. 5. Buchungen Für die Buchungen via XML-Schnittstelle gelten die Allgemeinen Agenturbedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen von Unternehmen der FTI-Gruppe in der jeweils gültigen Fassung, die dem Reisebüro bereits vorliegen. Das Reisebüro wird darauf hingewiesen, daß Doppelbuchungen, Buchungen unter Verwendung des Wortes Test in allen Schreibvarianten sowie offensichtliche Spaßbuchungen wie solche unter Namen wie bspw. Mickey Mouse, etc. automatisch storniert werden können, ohne dass hierzu eine Benachrichtigung des Reisebüros oder des Kunden erfolgt. 6. Pflichten des Reisebüros (1) Das Reisebüro ist verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, die zu Fehlfunktionalitäten des FTI-Reservierungssystems oder dessen Überlastung können. Für die Erfüllung dieser Verpflichtung trägt das Reisebüro die Beweislast. (2) Das Reisebüro verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zum FTI-Reservierungssystem nicht unbefugten Dritten ermöglicht wird. (3) Das Reisebüro ist verpflichtet, seine über Online-Buchungsmaschinen getätigten Buchungen auf Test- und Spaßbuchungen zu kontrollieren.

3 3 (4) Wenn das Reisebüro von Dritten wegen Verletzung von Schutzrechten in Anspruch genommen wird, hat das Reisebüro FTI hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten. 7. Kosten Der dem Reisebüro eingeräumte Zugang zum FTI-Reservierungssystem via XML-Schnittstelle und die Nutzung der Daten durch das Reisebüro erfolgt unentgeltlich. 8. Haftung (1) FTI haftet für die Richtigkeit der Daten im FTI-Reservierungssystem, auf das das Reisebüro Zugriff bekommt. (2) FTI haftet nicht dafür, dass das FTI-Reservierungssystem durchgängig zur Verfügung steht. (3) FTI haftet nicht für einen Hostausfall und Unterbrechungen des Web Hosting Services. (4) FTI haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. (5) FTI haftet nicht für Vermögensnachteile, die das Reisebüro auf Grund fehlender Voraussetzungen des Reisebüros gemäß Ziffer 2. des Vertrages oder unrichtiger, unvollständiger technischer Einbindung des Reisebüros oder unrichtig übermittelter Daten erleidet. (6) Die Haftung von FTI gegenüber dem Reisebüro ist beschränkt auf 2.000,00 (in Worten: Euro zweitausend) für jedes Haftungsereignis, auch wenn dieses für mehrere Schäden ursächlich ist. (7) FTI haftet nur für den unmittelbaren Schaden und nicht für Folgeschäden oder untypische oder nicht vorhersehbare Schäden. (8) FTI haftet nicht für höhere Gewalt, und auch nicht auf Grund von Ereignissen, auf die FTI keinen Einfluss hat. Dies betrifft insbesondere: - Unterbrechungen und Ausfälle des Web Hosting Services - System-Ausfall oder Unerreichbarkeit von buchungsrelevanten FTI-Reservierungssystemen - systembedingte Stornierung von Doppelbuchungen, Test- und Spaßbuchungen, vgl. Ziffer 5.

4 4 - Überlastungen der jeweiligen Reservierungssysteme durch Antwortzeit-Verzögerungen oder durch völlige Störung - Leistungen sind nicht mehr verfügbar vor Buchungsabschluss - nicht mitgeteilte Änderungen seitens der Vermietungsgesellschaften bei Mietwagen und Campern - Stromausfälle, durch die die Nutzung der Online- Buchungsmaschinen unterbrochen, unzugänglich gemacht oder zerstört wird oder Daten beschädigt oder zerstört werden. - Plätze sind nicht mehr verfügbar vor Buchungsabschluß 9. Beginn, Dauer und Ende (1) Der vorliegende Vertrag beginnt mit der Unterschriftsleistung, wobei das letzte Datum maßgebend ist und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Partei ohne Angabe von Gründen ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Geschäftsbeziehung des Reisebüros zur Frosch Touristik GmbH und/oder deren Unternehmen beendet wird oder wenn das Reisebüro das FTI-Reservierungssystem missbräuchlich nutzt. (3) Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. 10. Sperrung des Zugangs zum FTI-Reservierungssystem FTI hat das Recht, den Zugang zum FTI-Reservierungssystem via XML- Schnittstelle sofort zu sperren, - bei missbräuchlichen Einwirkungen auf das FTI-Reservierungssystem seitens des Reisebüros, - wenn das Reisebüro seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber FTI oder anderen Unternehmen der FTI-Gruppe nicht nachkommt, bzw. wenn berechtigte Gründe bestehen, dass Zahlungsunfähigkeit des Reisebüros eintreten wird oder wenn das Agenturverhältnis zwischen dem Reisebüro und der FTI-Unternehmensgruppe beendet wird. 11. Sonstige Bestimmungen (1) Es gilt deutsches Recht. (2) Erfüllungsort ist München (3) Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien München.

5 5 (4) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Auch eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst oder ein Verzicht auf das Schriftformerfordernis haben schriftlich zu erfolgen. (5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ungültig sein oder werden, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrer Absicht und Auswirkung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei Lücken des Vertrages. Ort, Datum Ort, Datum Dietmar Gunz, Frosch Touristik GmbH Reisebüro

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