Wegleitung für Bestattungen
|
|
- Manfred Boer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Wegleitung für Bestattungen Wenn ein vertrauter Mensch gestorben ist bedeutet das für die nächsten Angehörigen eine schwierige Situation. Man empfindet Trauer und Schmerz und trotzdem müssen rasch viele Dinge erledigt werden. Das Bestattungsamt gibt in allen Bestattungsangelegenheiten kostenlos Auskunft. Beinahe alles, was mit einer Abdankung, Bestattung oder Überführung zusammenhängt, wird vom Bestattungsamt in Zusammenarbeit mit den religiösen Körperschaften organisiert. Grundlage dieser Wegleitung ist das Bestattungs- und Friedhofsreglement der Politischen Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf vom 1. Januar Vorgehen in Todesfall A) Ein Todesfall tritt zu Hause ein: Informieren Sie den Hausarzt, resp. denjenigen Arzt, der Notfalldienst leistet. Benachrichtigen Sie das Bestattungsunternehmen Peter Thalmann in Zihlschlacht, Tel , sobald Sie bereit sind, dass die verstorbene Person eingesargt und im Katafalk aufgebahrt wird. Anschliessend sprechen Sie so bald als möglich beim Bestattungsamt vor. Falls Sie Fragen haben, welche dieses Merkblatt nicht beantwortet, erreichen Sie uns während den Bürozeiten unter der Nummer Am Wochenende sind wir über das Natel erreichbar. B) Ein Todesfall tritt im Spital oder in einem Heim ein: Setzen Sie sich mit dem Portier oder mit der Heim- oder Spitalverwaltung in Verbindung. In der Regel haben diese bereits mit dem zuständigen Zivilstandsamt oder Bestattungsamt Kontakt aufgenommen. Anschliessen sprechen Sie bitte so bald als möglich während den Bürozeiten persönlich beim Bestattungsamt vor. C) Ein Todesfall tritt irgendwo in der Schweiz oder im Ausland ein: Ziehen Sie einen Arzt bei. Versuchen Sie anschliessend telefonischen Kontakt mit dem Bestattungsamt aufzunehmen. Im Ausland empfiehlt es sich, die nächstgelegene schweizerische Botschaft zu informieren. D) Seelsorgerliche Begleitung Sie haben die Möglichkeit, einen Pfarrer um seine Begleitung und seelsorgerliche Unterstützung anzufragen. Das evangelische und katholische Pfarramt erreichen Sie wie folgt: Katholisches Pfarramt Evangelisches Pfarramt Politische Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf, Bestattungsamt, Hauptstrasse 36, 8588 Zihlschlacht 1
2 2. Organisation Wir bitten Sie, nichts zu organisieren, ohne mit dem Bestattungsamt das weitere Vorgehen besprochen zu haben. Wo immer möglich, helfen wir Ihnen, sämtliche notwendigen Vorkehrungen in die Wege zu leiten. Den Angehörigen verbleiben in der Regel folgende Besorgungen: - Besprechung der Art der Beisetzung (Erdbestattung oder Feuerbestattung/Kremation Urnengrab oder Urnengemeinschaftsgrab) - Formulierung, Aufgabe und Versand der privaten Todesanzeigen sowie der Leidzirkulare - Bestellen von allfälligem Trauerschmuck - Reservation des Leidmahls und Schreiben der Einladungen - Absprache mit der zuständigen religiösen Körperschaft betreffend der Gestaltung der Bestattungsfeier 3. Anordnung der Abdankung und Bestattung Der Zeitpunkt der Bestattungsfeier wird im Einvernehmen mit den Angehörigen und den zuständigen religiösen Körperschaften vom Bestattungsamt festgesetzt. Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach dem Tod erfolgen. Die Abdankungen finden in der Regel zu folgenden Zeiten statt, von Montag bis Freitag: Katholisch Evangelisch morgens um Uhr nachmittags um Uhr Findet eine Feuerbestattung statt, kann auf Wunsch die Aschenurne den Angehörigen überlassen werden. Für Einwohner der Politischen Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf wird eine amtliche Todesanzeige mit Angabe des Datums der Abdankung veröffentlicht. Auf Wunsch der Angehörigen wird diese Anzeige erst nach der Abdankung publiziert. 4. Einsargen Das Einsargen besorgt im Auftrag des Bestattungsamtes das Bestattungsunternehmen Peter Thalmann in Zihlschlacht. In der Regel erfolgt das Aussuchen eines Sargtyps mit dem Bestattungsunternehmer. Bei einem Todesfall im Spital werden Sie dort aufgefordert, den Sarg auszuwählen. Die Politische Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf übernimmt die Kosten für einen einfachen Sarg. Für Überführungen ins Ausland gelten besondere Bestimmungen. Politische Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf, Bestattungsamt, Hauptstrasse 36, 8588 Zihlschlacht 2
3 5. Überführung Die Überführung der verstorbenen Person findet in Absprache mit den Angehörigen statt. Die verstorbene Person wird meistens im Aufbahrungsraum in Sitterdorf aufgebahrt. Für die Aufbahrung steht ein gekühlter Katafalk zur Verfügung. Der Aufbahrungsraum kann von den Angehörigen besucht werden, sofern dies aus Gründen der Hygiene und Pietät möglich ist. Der Schlüssel für den Zutritt zum Aufbahrungsraum wird auf Wunsch vom Bestattungsamt ausgehändigt. Eine Einäscherung oder Erdbestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes in die Wege geleitet werden. Auf Wunsch der Angehörigen organisiert das Bestattungsunternehmen Thalmann auch Überführungen ins Ausland oder vom Ausland in die Schweiz zurück. 6. Abdankung Die Gestaltung der Abdankungsfeier ist Sache der Angehörigen, in Absprache mit dem zuständigen Pfarramt. Findet nach einer Abdankung mit Sarg und erfolgter Kremation die Beisetzung der Urne statt, ist diese mit dem Bestattungsamt zu vereinbaren. 7. Nach der Abdankung Es sind verschiedene Stellen über den Tod zu informieren. Dazu gehören: Pensionskasse, Versicherungen, Krankenkasse, Banken, Post, Strassenverkehrsamt, Kreditkarteninstitute, Wohnungsvermieter ect. In den meisten Fällen reicht es, wenn Sie eine Kopie der Todesmitteilung oder einen Todesschein vorlegen. Das Bestattungsamt bietet an, Ihnen Kopien der Todesmitteilung zuzustellen. Ein Todesschein kann beim zuständigen Zivilstandsamt bestellt werden und kostet Fr Im Zusammenhang mit einem Testament setzen Sie sich mit dem Notariat in Verbindung. Zur Erstellung einer Erbenbescheinigung nimmt das Notariat mit Ihnen Kontakt auf. Eventuell müssen Sie Anträge für Witwen- und Waisenrenten besorgen und ausfüllen. Diese können bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde bezogen werden. 8. Anpflanzung und Unterhalt der Gräber, Aufstellen von Grabmälern Die Erdbestattungsgräber dürfen erst definitiv bepflanzt werden, wenn sich die Erde gesenkt hat. Die Bepflanzung und der Unterhalt der Gräber ist Sache der Angehörigen. Diese können die Pflanzen selbst beschaffen oder die Besorgung Dritten übertragen. Politische Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf, Bestattungsamt, Hauptstrasse 36, 8588 Zihlschlacht 3
4 Bei den Gemeinschaftsgräbern wird die Bepflanzung vom Friedhofsgärtner vorgenommen und ist im einmaligen Pauschalpreis inbegriffen. Die Errichtung neuer und die Abänderung bestehender Grabmale ist bewilligungspflichtig. Die Bildhauer kennen meistens die Voraussetzungen und das Vorgehen für das Aufstellen eines Grabmals. Das Gesuch muss von der Friedhofskommission bewilligt werden. Grabmalgesuche sind beim Bestattungsamt erhältlich. 9. Leistungen der Gemeinde Für Verstorbene, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt des Todes in der Politischen Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf haben, übernimmt die Gemeinde, gestützt auf Artikel 22 des Bestattungs- und Friedhofreglementes, folgende Kosten: a) die Leichenschau b) die amtliche Todesanzeige c) die Lieferung des ortsüblichen Sarges und das Einsargen d) ein provisorisches Grabmal mit Aufschrift e) den regionalen Transport zu den Friedhöfen in Zihlschlacht und Sitterdorf und die Aufbahrung f) die Bereitstellung des Sarges zur Abdankung g) das Glockengeläute h) das Öffnen und Schliessen des Grabes i) bei Feuerbestattungen den Transport der Leiche zum Vertragskrematorium, die Einäscherung inklusive Standardurne, die Rückführung der Urne vom Krematorium nach Zihlschlacht-Sitterdorf k) den Grabplatz Alle übrigen Kosten gehen nach effektivem Aufwand zu Lasten der Angehörigen. 9.a Bestattung auswärtiger Verstorbener Für die Bestattung einer Person, die im Zeitpunkt des Todes den Wohnsitz nicht in Zihlschlacht-Sitterdorf hatte, ist nebst den Bestattungskosten eine Grabplatzgebühr zu entrichten. Für Personen mit einer Niederlassung von mehr als 10 Jahren in der Politischen Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf wird auf die Grabplatzgebühr eine Reduktion von 50% gewährt. 9.b Auswärtige Bestattung Wird eine in Zihlschlacht-Sitterdorf wohnhaft gewesene Person auswärts bestattet, leistet die Gemeinde einen Betrag gemäss Art. 15 lit. a f des Bestattungsund Friedhofreglementes Politische Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf, Bestattungsamt, Hauptstrasse 36, 8588 Zihlschlacht 4
5 10. Bestattungsverfügung Auf Wunsch kann zu Lebzeiten die letztwillige Verfügung über das Vorgehen bei der Bestattung auf dem Bestattungsamt hinterlegt werden. Das Erstellen einer solchen Verfügung wird in der Regel durch das Bestattungsamt übernommen und ist kostenlos. 11. Wichtige Adressen in der Übersicht Bestattungsamt Zihlschlacht-Sitterdorf Hauptstrasse Zihlschlacht An Wochenenden Thalmann Bestattungsdienste AG Breitestrasse Zihlschlacht Kath. Pfarramt Annemarie Zeberli Bahnweg Sitterdorf Evang. Pfarramt Ebnetweg Sitterdorf Notariat Nordstrasse Amriswil Zivilstandsamt Bezirk Weinfelden Bahnhofstrasse 12 Postfach 8570 Weinfelden Politische Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf, Bestattungsamt, Hauptstrasse 36, 8588 Zihlschlacht 5
Wegleitung für Bestattungen
Gemeinde Horn Bestattungsamt Tübacherstrasse 11 CH-9326 Horn Tel. 058 346 21 23 Fax 058 346 21 20 www.horn.ch info@horn.ch m.jutz@horn.ch Wegleitung für Bestattungen Liebe Angehörige Der Tod eines nahestehenden
MehrWegleitung für Bestattungen
BESTATTUNGSAMT Frauenfelderstrasse 10 Telefon 071 626 83 90 Wegleitung für Bestattungen Das Bestattungsamt gibt in allen Bestattungsangelegenheiten kostenlos Auskunft. Beinahe alles, was mit einer Abdankung,
MehrWegleitung für Bestattungen
Wegleitung für Bestattungen Wenn ein vertrauter Mensch gestorben ist, bedeutet das für die nächsten Angehörigen eine schwierige Situation. Man empfindet Trauer und Schmerz und trotzdem müssen rasch viele
MehrWegleitung für Bestattungen
Wegleitung für Bestattungen Das Bestattungsamt gibt in allen Bestattungsangelegenheiten kostenlos Auskunft. Beinahe alles, was mit einer Abdankung, Bestattung oder Überführung zusammenhängt, wird vom Bestattungsamt
MehrMerkblatt Todesfall. Leiter Bestattungsamt Rolf Hösli T N (ausserhalb Öffnungszeiten)
Leiter Bestattungsamt Rolf Hösli T 052 723 30 10 N 076 342 55 77 (ausserhalb Öffnungszeiten) info@lommis.ch Merkblatt Todesfall Das Merkblatt soll Ihnen beim Tod eines Angehörigen eine Hilfe sein. Wenn
MehrFriedhof Todesfall, was ist zu tun?
Friedhof Todesfall, was ist zu tun? Tagtäglich erleben wir, dass der Tod in das Leben einbricht. Wir sprechen Ihnen unser Beileid aus und hoffen, Sie mit unseren Informationen in dieser aussergewöhnlichen
MehrGebührenverordnung. zum. Friedhof- und Bestattungsreglement. Leitfaden
Gebührenverordnung zum Friedhof- und Bestattungsreglement Leitfaden INHALTSVERZEICHNIS GEBÜHRENVERORDNUNG ZUM FRIEDHOF- UND BESTATTUNGSREGLEMENT... 3 Art. 1 Bestattungskosten für verstorbene mit letztem
MehrPolitische Gemeinde Eschenz. Reglement über das Bestattungswesen
Politische Gemeinde Eschenz Reglement über das Bestattungswesen Gestützt auf die Art. sowie 6 bis 9 des Gesetzes über das Gesundheitswesen vom 5. Juni 985 sowie Art. 4.8 Abs. 8 des Organisationsreglementes
MehrTodesfall eines Angehörigen
Gemeindekanzlei Landstrasse 43 5073 Gipf-Oberfrick Telefon 062 865 80 40 Fax 062 865 80 49 E-Mail kanzlei@gipf-oberfrick.ch Internet www.gipf-oberfrick.ch Todesfall eines Angehörigen Was ist zu tun? Leitfaden
MehrBestattungsamt Fischingen Martina Stäheli Kurhausstrasse 31 8374 Dussnang 071 978 70 71. Wegleitung bei einem Todesfall
Bestattungsamt Fischingen Martina Stäheli Kurhausstrasse 31 8374 Dussnang 071 978 70 71 Wegleitung bei einem Todesfall Version: 5. Dezember 2012 1 Vorwort Ein Todesfall ist nebst der Trauer und dem Abschiednehmen
MehrBestattungen / Wegleitung
Bestattungsamt Roggwil TG St. Gallerstrasse 64 Postfach 9325 Roggwil Telefon 071 454 77 59 Telefax 071 454 77 55 n.scheuss@roggwil-tg.ch www.roggwil-tg.ch Bestattungen / Wegleitung Das Bestattungsamt gibt
MehrEin Sterbefall - was ist zu tun?
Ein Sterbefall - was ist zu tun? Leitfaden für Angehörige Jeder Tag ist der Anfang des Lebens. Jedes Leben der Anfang der Ewigkeit. D er Tod kommt oft überraschend und stellt die Familienangehörigen, Verwandten
MehrEin Todesfall ist eingetreten - Was muss ich beachten? -
Stadt Stutensee 08/2014 - Standesamt - Stand: Ein Todesfall ist eingetreten - Was muss ich beachten? - Dieses Merkblatt soll Ihnen helfen, die im Zusammenhang mit einem Todesfall anfallenden Formalitäten
MehrBestattungsamt Turbenthal
Bestattungsamt Turbenthal Todesfall Was ist zu tun? Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort... 2 Was empfiehlt sich bereits zu Lebezeiten zu regeln. 2 Eintritt des Todes... 3 Meldung an das Bestattungsamt.. 3
MehrPolitische. Gemeinde Warth-Weiningen. Friedhof- und Bestattungsreglement
Politische Gemeinde Warth-Weiningen Friedhof- und Bestattungsreglement INHALTSVERZEICHNIS 1. Organisation und Verwaltung Seite 2 Art. 1 Grundlagen Seite 2 Art. 2 Friedhöfe Seite 2 Art. 3 Friedhofordnungen
Mehr23 BESTATTUNGEN 23 / 2004. Inhaltsübersicht. 1. Rechtsquellen. 2. Rechtliche Grundlagen Die kantonalen Bestimmungen Die kommunalen Bestimmungen
23 BESTATTUNGEN Inhaltsübersicht 1. Rechtsquellen 2. Rechtliche Grundlagen Die kantonalen Bestimmungen Die kommunalen Bestimmungen 3. Verpflichtung der Gemeinden 4. Bestattungen 5. Gräber Masse Ruhezeit
MehrGedanken übers Sterben. Eine Hilfeleistung für den Todesfall
Gedanken übers Sterben Eine Hilfeleistung für den Todesfall Vorwort Der Tod kommt oft ganz unerwartet und viel zu früh. Im Schmerz allein gelassen, wissen Hinterlassene oft nicht weiter. Meine Bitte an
MehrWas tun bei einem Todesfall?
Was tun bei einem Todesfall? Was ist in diesem schwierigen Moment zu tun? Die folgende Checkliste hilft, das Notwendige Schritt für Schritt zu erledigen. Ein Familienangehöriger ist gestorben Natürlicher
MehrEin Trauerfall-Ratgeber in Zusammenarbeit mit der
Ein Trauerfall-Ratgeber in Zusammenarbeit mit der Steiner Vorsorge AG Fraumünsterstrasse 19 8001 Zürich Telefon 044 / 212 00 00 Ein Todesfall in der Familie ist für die Hinterbliebenen ein unfassbar schmerzlicher
MehrGEMEINDE AEUGST AM ALBIS
GEMEINDE AEUGST AM ALBIS Bestattungsamt Dorfstrasse 22, 8914 Aeugst am Albis Telefon 044 763 50 60 Telefax 044 763 50 69 E-Mail gemeinde@aeugst-albis.ch Homepage www.aeugst-albis.ch Todesfall was nun?
MehrGemeindekanzlei Würenlingen
Gemeindekanzlei Würenlingen Wichtige Massnahmen bei einem Todesfall Eine Wegleitung für die Angehörigen Der Tod kommt oft überraschend und stellt die Familienangehörigen und Bekannte vor nicht alltägliche
MehrWichtige Vorkehrungen im Todesfall
Wichtige Vorkehrungen im Todesfall 1) Formalitäten/Anordnungen vor der Bestattung Bei Tod infolge Krankheit Arzt Arzt benachrichtigen. Am besten den behandelnden Arzt; wenn dieser nicht erreichbar ist,
MehrSCENARIUM. Meine Wünsche für eine würdevolle Bestattung. Meine persönlichen Daten. Vorname/Nachname. Geburtsdatum, -ort. Straße/Hausnummer.
SCENARIUM Meine Wünsche für eine würdevolle Bestattung Meine persönlichen Daten Frau Herr Vorname/Nachname Geburtsdatum, -ort Straße/Hausnummer PLZ/Ort Telefon E-Mail Vor der Bestattung 1. Nach meinem
MehrTodesfall Was ist zu tun?
Ein Ratgeber für die Einwohner der Gemeinde Sennwald Todesfall Was ist zu tun? Bestattungsamt Sennwald Rathaus 9467 Frümsen Tel. 058 228 28 07 Fax. 058 228 28 00 E-mail: jakob.hanselmann@sennwald.ch Bestattungsamt
MehrVerbände & Vereine UNSERE LEISTUNGEN
Verbände & Vereine UNSERE LEISTUNGEN partnerschaftlich helfen Unser besonderes Anliegen ist es, das stark verdrängte Thema Tod und Sterben wieder bewusster zu machen die Vergänglichkeit ins Leben zurückzuholen.
MehrTodesfall - was nun? Leitfaden für Angehörige. Bestattungsamt Telefon 044 817 75 80
Todesfall - was nun? Leitfaden für Angehörige Bestattungsamt Telefon 044 817 75 80 Liebe Leserin, lieber Leser dieses Leitfadens Der Tod eines Mitmenschen stellt die Hinterbliebenen vor Fragen, mit denen
MehrGemeindeverwaltung. und. Pfarramt
Gemeindeverwaltung und Pfarramt Ein Todesfall Was ist zu tun? \\ilz.local\private$\userfolder\be22\desktop\broschüre Todesfall - Was ist zu tun.docx Seite 2 zur Broschüre Ein Todesfall Was ist zu tun?
MehrFriedhofreglement. Politische Gemeinde Märstetten. (vom 24. Februar 2006)
Friedhofreglement Politische Gemeinde Märstetten (vom 24. Februar 2006) Inhaltsverzeichnis I. Organisation und Verwaltung Art. 1 Zuständigkeit 4 Art. 2 Friedhofkommission 4 Art. 3 Handhabung 4 Art. 4 Friedhofvorsteher
MehrGemeindekanzlei Döttingen
Gemeindekanzlei Döttingen Wichtige Massnahmen bei einem Todesfall Eine Wegleitung für die Angehörigen Der Tod kommt oft überraschend und stellt die Familienangehörigen und Bekannten vor nicht alltägliche
MehrMusterformulierungen für eine Bestattungsverfügung
Musterformulierungen für eine Bestattungsverfügung Die folgenden Musterformulierungen für eine Bestattungsverfügung zeigen Ihnen, wie Sie die Umsetzung Ihrer Bestattungswünsche regeln können. Die Musterangaben
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrPolitische Gemeinde Raperswilen Friedhof- und Bestattungsreglement
Kanton Thurgau Politische Gemeinde Raperswilen Friedhof- und Bestattungsreglement INHALTSVERZEICHNIS I. Gesetzliche Grundlage, Organisation, Verwaltung Artikel Seite 1. Gesetzliche Grundlage 1 2. Zuständigkeiten
MehrBestattungs- Vorsorgevertrag
Bestattungs- Vorsorgevertrag Anordnung für den Todesfall zwischen Name... Vorname... Tel.... geborene... geboren am... Anschrift... als Auftraggebeber und dem Bestattungsinstitut... als Auftragnehmer.
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N Eine Ansprechpartnerin für alle Ihre Fragen zu Beisetzung, Grabauflösung, Grabpflege aber auch zu allen anderen Fragen darüber hinaus finden Sie in unserem Kirchen- und Friedhofsbüro.
MehrBitte mitbringen: Papiere, die Sie bei einem Todesfall von Arzt, Spital oder Heim erhalten (Ärztliche Todesbescheinigung)
Leitfaden Todesfall Der Tod eines Menschen ist für Hinterbliebene eine schmerzvolle Erfahrung Gleichzeitig werden die Angehörigen in dieser Situation mit administrativen Formalitäten belastet und müssen
MehrTestament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos
Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt die Ehefrau als Alleinerbe ein (inklusive weiterer Bestimmungen). Inhaltsübersicht:
MehrWas ist zu tun bei einem Todesfall?
Was ist zu tun bei einem Todesfall? Erinnerungen sind kleine Sterne, die tröstend in das Dunkle unserer Trauer leuchten. Ein Merkblatt der Gemeinde Dagmersellen 2 Der Tod kommt oft überraschend und stellt
MehrBestattungs- und Friedhofreglement der Einwohnergemeinde 4432 Lampenberg
Gemeinde Lampenberg Kanton Basel-Landschaft Einwohnergemeinde Lampenberg Hauptstrasse 40 4432 Lampenberg 061/951 25 00 061/953 90 31 : gemeinde@lampenberg.ch Homepage: www.lampenberg.ch Bestattungs- und
Mehr* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *
* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe)
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) Aufgrund von 7 Absatz 2 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung
MehrWichtige Massnahmen bei einem Todesfall Eine Wegleitung für die Angehörigen
Gemeindekanzlei Bestattungsamt Tel. 056 416 21 70 GEMEINDE NEUENHOF Wichtige Massnahmen bei einem Todesfall Eine Wegleitung für die Angehörigen Der Tod kommt oft überraschend und stellt die Familienangehörigen
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrWEGLEITUNG IM TODESFALL
Hubstrasse 9535 Wilen Tel. 071 929 55 00 Fax 071 929 55 01 service@wilen.ch WEGLEITUNG IM TODESFALL Es tut weh, einen geliebten Menschen zu verlieren. Gerade in dieser schwierigen Situation der Trauer
MehrWir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013
Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrInstitut für Anatomie und Zellbiologie 35037 Marburg, Robert-Koch-Str. 8 der Philipps-Universität Marburg Tel.: 06421-28-64078 Hr. Cordes.
Institut für Anatomie und Zellbiologie 35037 Marburg, Robert-Koch-Str. 8 der Philipps-Universität Marburg Tel.: 06421-28-64078 Hr. Cordes Merkblatt über die Körperspende nach dem Tode im Dienste der ärztlichen
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrUR ÜBERFÜHRUNG FÜHRT MAN FOLGENDE SCHRITTE DURCH. 24 Stunden / 365 Tage im Jahr EIN EINZIGER ANSPRECHPARTNER FÜR DEN GESAMTEN VORGANG
Grundsätzlich empfiehlt es sich, dass die Familienangehörigen Kontakt mit ihrem Heimatkonsulat aufnehmen, da dieses nicht nur mit den Gewohnheiten und Gebräuchen des Landes sondern auch mit allen den Rückführungsprozess
Mehrüber das Friedhof- und Bestattungswesen
Stand: Mai 2012 SKR: 7.200.1 Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen (Friedhof- und Bestattungsverordnung, FBV) (vom 29. Mai 2006) Die Gemeindeversammlung, gestützt auf 4 der Verordnung über
MehrISL Schulungs-Angebot Stärker werden und etwas verändern!
ISL Schulungs-Angebot Stärker werden und etwas verändern! Diese Schulung ist nur für behinderte Menschen. Sind Sie ein Mann oder eine Frau mit Behinderung? Wollen Sie stärker werden? Wollen Sie neue Dinge
Mehrder Gemeinde Wuppenau
Reglement über das Friedhof- und Bestattungswesen 2014 der Gemeinde Wuppenau Änderungsvermerke: Datum Änderung Änderung Beschlossen Gemeinde- Versammlung Gültig ab 1993 Erstellung Reglement 14.9.1993 14.9.1993
MehrHäufig gestellte Fragen
1. Änderungen von persönlichen Daten 1.1 Namensänderung 1.2 Adressänderung 2. Änderung der Prämienzahlungsweise 2.1 Girokonto 2.2 Kreditkarte 3. Hinzufügen von Bezugsberechtigen 4. Hinzufügen oder Ausschluß
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrSTADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN
STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN INHALT Wissenswertes für alle Bauherren und Architekten Seite 1 Fachkundige und kompetente Beratung vom Fachmann Was bei der Planung beachtet werden sollte
MehrTeil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif SHR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung
MehrKanton St.Gallen Departement des Innern. Todesfall. Was ist zu tun? Amtsnotariate des Kantons St.Gallen
Kanton St.Gallen Departement des Innern Todesfall Was ist zu tun? Amtsnotariate des Kantons St.Gallen Benachrichtung des Zivilstandsamtes Todesfall zu Hause Stirbt eine Person zu Hause, so haben die Angehörigen
MehrFAQs für beglaubigte Übersetzungen. 2015 Francesca Tinnirello
FAQs für beglaubigte Übersetzungen Die am häufigsten gestellten Fragen für beglaubigte Übersetzungen 1) Was sind beglaubigte Übersetzungen? 2) Was kostet eine beglaubigte Übersetzung? 3) Muss ich das Original
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrIHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE
IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE Im Spital, in der Klinik bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer informiert werden darf Information Patientendossier
MehrFRIEDHOF- UND BESTATTUNGS-REGLEMENT. der Politischen Gemeinde Bettwiesen. Vom 13. März 1995
FRIEDHOF- UND BESTATTUNGS-REGLEMENT der Politischen Gemeinde Bettwiesen Vom 13. März 1995 1. Allgemeines 1 Grundlage dieses Friedhof- und Bestattungsreglementes bilden das Gesundheitsgesetz des Kantons
MehrDas Recht auf gesundheitliche Versorgung ein Menschenrecht!
Das Recht auf gesundheitliche Versorgung ein Menschenrecht! Ein Positionspapier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v. Sätze zum Recht auf gesundheitliche Versorgung in leichter Sprache
MehrWillkommen. Willkommen
... in Würde gehen Willkommen Der Tod ist meistens ein trauriges Ereignis, eine endgültige Trennung von einem geliebten Menschen. Feuerbestattung Hohenburg möchte mit Ihnen gemeinsam diesen Weg gestalten
MehrSehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und
MehrPolitische Gemeinde Schönholzerswilen
Politische Gemeinde Schönholzerswilen Reglement über das Friedhof- und Bestattungswesen Stand: April 2008 A. Allgemeines, Organisation, Verwaltung Art. 1 Das Bestattungswesen ist nach Massgabe der Eidgenössischen
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrAnleitung für die Hausverwaltung
www.gruppenhaus.ch Version vom 15. September 2006 Autor Kontakt Gruppenhaus.ch GmbH support@gruppenhaus.ch Inhalt 1 Allgemeines... 2 1.1 Login... 2 1.2 Wenn Sie nicht mehr weiter wissen... 2 2 Belegungsplan...
MehrSterben in Deutschland Wissen und Einstellungen zum Sterben
Sterben in Deutschland Wissen und Einstellungen zum Sterben Sterben in Deutschland Erhebungszeitraum und durchführendes Institut - 25. bis 28. Juni 2012 - Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld GmbH, Mannheim
MehrHautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt?
Hautkrebsscreening Datenbasis: 1.004 gesetzlich Krankenversicherte ab 1 Jahren Erhebungszeitraum:. bis 4. April 01 statistische Fehlertoleranz: +/- Prozentpunkte Auftraggeber: DDG Hautkrebs ist ein Thema,
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
MehrTodesfall was nun? Leitfaden für Angehörige. Hausen am Albis G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S
G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S Bestattungsamt Zugerstrasse 10, Postfach 71, 8915 Hausen am Albis Telefon 044 764 80 20 Telefax 044 764 80 29 E-Mail einwohnerkontrolle@hausen.zh.ch Homepage www.hausen.ch
MehrKreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen
Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben
MehrBedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien
Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um
MehrGEMEINDE WINTERSINGEN
GEMEINDE WINTERSINGEN Bestattungs- und Friedhof-Reglement vom 1. Januar 1994 rev. 7. Dezember 2000 Inhalts-Verzeichnis 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Zuständigkeit 3. Personal 4. Meldepflicht 5. Organisation
MehrEingewöhnung. Wie ein guter Start gelingt
Eingewöhnung Wie ein guter Start gelingt Liebe Eltern, Sie haben sich entschieden, uns Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung der Landeshauptstadt Kiel anzuvertrauen. Wir freuen uns auf Ihr Kind und
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrWICHTIGE HINWEISE UND VERFÜGUNGEN IM FALLE MEINES TODES
WICHTIGE HINWEISE UND VERFÜGUNGEN IM FALLE MEINES TODES 2 Mein Name: Mein Geburtsort: Meine jetzige Adresse: Meine Krankenversicherung: - Adresse: Sozialversicherungsnummer: Mein(e) Hausarzt/Hausärztin:
MehrDas sogenannte Beamen ist auch in EEP möglich ohne das Zusatzprogramm Beamer. Zwar etwas umständlicher aber es funktioniert
Beamen in EEP Das sogenannte Beamen ist auch in EEP möglich ohne das Zusatzprogramm Beamer. Zwar etwas umständlicher aber es funktioniert Zuerst musst du dir 2 Programme besorgen und zwar: Albert, das
MehrInhaltsübersicht. 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren 4 Beitreibung 5 Gebührenerstattung 6 Inkrafttreten
Satzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Friedhöfe auf dem Gebiet der Stadt Hagen und das Eduard-Müller-Krematorium
MehrTodesfall Bestattung Grabpflege
Todesfall Bestattung Grabpflege Wegleitung des Bestattungsamtes Neftenbach Januar 2015 Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Eintritt des Todes 4 Meldung des Todesfall (Anzeigepflicht) 4 Anordnung für die Bestattung
MehrBestattungs- und Friedhofreglement. erlassen am 25. Januar 2011 in Vollzug seit 13. Juli 2011
Bestattungs- und Friedhofreglement erlassen am 25. Januar 2011 in Vollzug seit 13. Juli 2011 - 2 - BESTATTUNGS- UND FRIEDHOFREGLEMENT vom 1. Juni 2011 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Der Gemeinderat erlässt
MehrRück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten
Sie bekommen Ergänzungs leistungen? Dann ist dieses Merk blatt für Sie. Ein Merk blatt in Leichter Sprache Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Wann bekommen Sie Geld zurück? Dieser
MehrMein Leben Meine vorsorge für Begräbniskosten
Mein Leben Meine vorsorge für Begräbniskosten Vorsorgen Mobilität Anlegen Wohnen Gültig ab 1.4.2011 Reden wir übers Leben. Natürlich denkt man nicht gerne zu Lebzeiten über Begräbniskosten nach. Aber oft
MehrDiese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.
Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,
MehrHäufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen Details zum Artikel Kann der Preis reduziert werden? Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Artikel. Leider sind unsere Verkaufspreise nicht verhandelbar. Kann ich weiteres
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrM I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten
M I T T E I L U N G an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten Folgende Mitteilung soll dazu dienen, alle Pächter und Verpächter von Milchquoten über die in Artikel 13 des großherzoglichen Reglementes
MehrTodesfall - Was ist zu tun?
Todesfall - Was ist zu tun? Der Tod kommt oft überraschend und stellt uns vor nicht alltägliche Probleme. Einerseits müssen Sie sehr viele Dinge tun, andererseits empfinden Sie eine starke Trauer und Leere.
MehrVorgehensweise bei Lastschriftverfahren
Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren
MehrVerarbeitung von ZV-Dateien im Internetbanking. Inhalt. 1. Datei einlesen... 2. 2. Datei anzeigen, ändern, löschen... 4. 3. Auftrag ausführen...
Inhalt 1. Datei einlesen... 2 2. Datei anzeigen, ändern, löschen... 4 3. Auftrag ausführen... 5 4. Hinweise... 7 Seite 1 Im Internetbanking haben Sie die Möglichkeit, Zahlungsverkehrsdateien (DTA-Dateien,
MehrInhaltsverzeichnis. Gemeinde Wallisellen Bestattungswesen
Zentralstrasse 9, Postfach, 8304 Wallisellen Direkt 044 832 63 68, Telefax 044 832 62 97 bestattungsamt@wallisellen.ch www.wallisellen.ch Inhaltsverzeichnis Einleitung... 3 Bestattungsamt... 3 Öffnungszeiten...
MehrAvenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert
Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrSich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon.
www.blogger.com Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon. Sie müssen sich dort nur ein Konto anlegen. Dafür gehen Sie auf
MehrFreiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)
Version 01.01.2016 Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Zur Verbesserung Ihrer Vorsorgeleistungen stehen Ihnen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)
MehrSonniges Sûd-Grundstûck!
Auftrags-Nr.: 1000003737 Sonniges Sûd-Grundstûck! Baugrundstück, Osterheider Straße, 32339 Espelkamp-Frotheim Das attraktiv nach Süden ausgerichtete Grundstück verfügt über einen individuellen und besonders
Mehr