Eisen-Bahn-Freunde RBS Reglement über die Modulbaugruppe

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1 Eisenn Bahn Freundee bei den Eisen- -Bahn-Freundenn RBS Reglement über die Modulbaugruppe

2 - 2 - EBF-RBS / ha

3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Allgemeines Organisation der Modulbaugruppe Mitgliedschaft Mitgliederbeitrag Organisation Verhältnis zu den EBF-RBS Bau / Finanzierung / Eigentum Bau der Module Finanzierung Grundsatz Unterstützung durch die EBF-RBS Eigentumsverhältnisse Vorführungen Auswahl der Anlässe Verantwortlichkeiten Der Mitglieder Der EBF-RBS Erscheinungsbild Private Anlässe Schlussbestimmungen Inkraftsetzung Aenderungen EBF-RBS / ha

4 1 Einleitung 1.1 Allgemeines Unter dem Namen Modulbaugruppe EBF-RBS besteht eine lose Gruppierung innerhalb der Eisenbahnfreunde RBS, welche sich mit dem Bau von Modelleisenbahnmodulen nach Motiven der ehemaligen VBW-Strecken (Bern Kirchenfeld Muri Worb Dorf Ittigen Bern Kornhausplatz) in Grösse H0m beschäftigt. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Auftritte im Namen der EBF-RBS. 1.2 Organisation der Modulbaugruppe Mitgliedschaft Mitglied in der Modulbaugruppe kann jedes Klubmitglied der EBF- RBS werden, welches sich der Modulbaugruppe anschliessen will und aktiv die Ziele der Gruppe unterstützt Mitgliederbeitrag Die Mitglieder bezahlen den normalen Klubbeitrag der EBF-RBS. Für die Zugehörigkeit zur Modulbaugruppe wird kein zusätzlicher Beitrag erhoben Organisation Die Modulbaugruppe organisiert sich selbständig. Ein Stimmrecht für interne Angelegenheiten besitzen alle Mitglieder welche der Gruppe regelmässig Module aus privatem Besitz zur Verfügung stellen Verhältnis zu den EBF-RBS In der Modulbaugruppe muss mindestens ein Mitglied des Vorstands der EBF-RBS vertreten sein EBF-RBS / ha

5 2 Bau / Finanzierung / Eigentum 2.1 Bau der Module Grundsätzlich bauen und Unterhalten die Mitglieder der Modulbaugruppe ihre Module nach ihren persönlichen Möglichkeiten und ausserhalb der offiziellen Klubtätigkeit. 2.2 Finanzierung Grundsatz In der Regel finanzieren die Mitglieder der Modellbaugruppe den Bau ihrer Module selber Unterstützung durch die EBF-RBS In Ausnahmefällen kann der Klub einzelne Bauvorhaben finanziell unterstützen, oder durch ein Darlehen bevorschussen. Beteiligt sich der Klub finanziell am Bau von privaten Modulen, muss mit dem Empfänger der Zuwendung eine klare Regelung betreffend Erwartungen seitens des Klubs abgeschlossen werden. 2.3 Eigentumsverhältnisse Die Module sind grundsätzlich persönliches Eigentum der Erbauer welches für Vorführungen den EBF-RBS zur Verfügung gestellt wird. Die Eigentümer entscheiden selbständig wann und für welche Anlässe sie ihre Module zur Verfügung stellen. (Ausnahmen siehe Ziffer 2.2.2) Lagerung und Unterhalt zwischen den Präsentationen erfolgt in der Regel durch den Eigentümer EBF-RBS / ha

6 3 Vorführungen 3.1 Auswahl der Anlässe Die Mitglieder sprechen sich gegenseitig über die zu besuchenden Anlässe ab. Nach Möglichkeit wird eine Jahresplanung erstellt. 3.2 Verantwortlichkeiten Der Mitglieder Die Mitglieder organisieren selbständig: den Auf- und Abbau der Module am Vorführungsort den Fahrbetrieb auf den Modulen während Vorführungen den laufenden Unterhalt an den Ausstellungsobjekten die Lagerung des privaten Eigentums Der EBF-RBS Die EBF-RBS unterstützen die Modulbaugruppe durch: Organisation von Transporten zwischen Lager und Ausstellung zur Verfügungsstellen von Stützen und ergänzenden Modulen (mit oder ohne Gestaltung) die Lagerung des klubeigenen Materials personellen Aushilfen beim Fahrbetrieb 3.3 Erscheinungsbild Gemeinsame Auftritte der Modulbaugruppe erfolgen in der Regel im Namen der EBF-RBS. 3.4 Private Anlässe Es steht den Mitgliedern frei ihr persönliches Eigentum ausserhalb von Aktivitäten der Modulbaugruppe auch bei anderen Anlässen zu präsentieren EBF-RBS / ha

7 4 Schlussbestimmungen 4.1 Inkraftsetzung Das Reglement über den Modulbau tritt mit seinem Erscheinen in Kraft. Mit der Aushändigung nehmen neue Mitglieder der Modulbaugruppe von diesen Bestimmungen Kenntnis und erklären sich mit dem Inhalt einverstanden. 4.2 Änderungen Änderungen in diesem Reglement bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung EBF-RBS. Worblaufen, 2. März 2011 der Präsident sig. Rolf Böhlen der Sekretär sig. Jürg Aeschlimann EBF-RBS / ha

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