Qualitätssicherungsrichtlinie (QSV)
|
|
- Albert Böhm
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Qualitätssicherungsrichtlinie (QSV) Diese Richtlinie ist Grundlage aller Lieferverträge zwischen Sonderschrauben Güldner GmbH & Co. KG und unseren Lieferanten. Stand: August 2015
2 Inhalt 1 Einführung Zweck Geltungsbereich Geheimhaltung Spezifikation Qualitätsanforderungen Qualitäts- u. Umweltmanagement Qualitätsaudits Prüfung der Bestellung Anforderungen an Prüfungen Dokumentationspflicht und Prüfbescheinigungen Erfassung, Archivierung und Aufbewahrung Veränderungen beim Auftragnehmer Lenkung fehlerhafter Produkte Auftragsvergabe an Unterlieferanten Verpackung und Versand Verlagerung der Produktion Eingangsprüfung Allgemein Qualitätssicherungsrichtlinie
3 1 Einführung Die Vertragspartner sind sich darin einig, dass höchste Qualität und Zuverlässigkeit technischer Erzeugnisse sowie die Einhaltung von Lieferterminen und Kosten für die Kundenzufriedenheit und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung sind. Es besteht ferner Einigkeit, dass diese Ansprüche nur zu erfüllen sind, wenn das geforderte Qualitätsniveau von allen Beteiligten in der Wertschöpfungskette eingehalten wird. Jede Abweichung verursacht Störungen und Aufwand in der nachfolgenden Prozesskette. Nichtqualität durch Mängel oder Abweichungen bedeutet Ausschuss oder Nacharbeit, organisatorischen Aufwand durch Rück- und Neulieferungen sowie erhöhten Prüfaufwand. Abweichungen führen insgesamt zur Verschwendung von finanziellen Mitteln und Zeit und zu erhöhten Risiken beim Einsatz der Produkte. Ziel ist daher fehlerfreie und qualitativ hochwertige Produkte einschließlich der dazugehörigen Dokumentation herzustellen und zu liefern. 2 Zweck Diese Qualitätsrichtlinie benennt und regelt alle zwischen den Vertragspartnern vorgesehenen qualitätssichernden Maßnahmen bei allen Lieferungen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, alle geeigneten qualitätssichernden Maßnahmen zu ergreifen, um bei jeder Lieferung die vertraglich vereinbarte Qualität zu sichern sowie bei Abweichungen den Besteller umgehend zu informieren. 3 Geltungsbereich Diese Qualitätsrichtlinie gilt bei allen Aufträgen in Verbindung mit der eventuell geschlossenen Rahmenvereinbarung. Die Anforderungen an die Teile können in Spezifikationen, Bestelltexten, Zeichnungen oder ggf. Datenblättern beschrieben sein. Sie schließt die mitzuliefernden Zertifikate, Zeugnisse und sonstigen Lieferdokumente mit ein. Die Produkte sind unter konstanten Bedingungen herzustellen und zu liefern. Qualitätssicherungsrichtlinie 3
4 4 Geheimhaltung Sämtliche vom Auftragnehmer erhaltenen Dokumente werden nur für den dafür vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht an Dritte weitergeleitet. Die Unterlieferanten des Auftragnehmers sind entsprechend zu verpflichten. 5 Spezifikation Der Auftragnehmer stellt die Teile nach Zeichnungen bzw. Spezifikationen des Bestellers unter konstanten Bedingungen her. Nicht explizit aufgeführte Anforderungen und Produktbeschreibungen gelten insbesondere als vereinbart, als dass stets der Stand der Technik und einschlägig bekannte Normen berücksichtigt werden müssen. 6 Qualitätsanforderungen Die einzelnen Qualitätsanforderungen an die Teile und die Dokumentation ergeben sich aus den jeweiligen Bestellungen, insbesondere aus den dazugehörigen technischen Spezifikationen und/oder Zeichnungen. Der Auftragnehmer hat die jeweils aktuellen Qualitätsanforderungen zu beachten. Die Produkte müssen den vereinbarten Beschreibungen und/oder vereinbarten Mustern entsprechen. Produkt- und Prozessdesign beeinflussen die Herstellbarkeit der Produkte und die Herstellungskosten zu wesentlichen Teilen. Der Auftragnehmer wird deshalb seine Erfahrungen einbringen, um eine optimale Ausführungsqualität und niedrige Herstellkosten zum gemeinsamen Nutzen der Partner zu erzielen. 7 Qualitäts- u. Umweltmanagement (1) Der Auftragnehmer unterhält ein System, das sicherstellt, dass alle Anforderungen gemäß Vertrag, Bestellungen und Spezifikationen erfüllt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei sichere Geschäftsprozesse, mit denen die Lieferfähigkeit sowie kurze Durchlaufzeiten sichergestellt werden. (2) Werden Aufträge für Lieferungen und/oder Leistungen durch den Auftragnehmer an Unterauftragnehmer weiter vergeben, bleibt der Auftragnehmer für die Einhaltung der Qualität verantwortlich und führt alle erforderlichen Prüfungen und qualitätssichernden Maßnahmen in eigener Verantwortung durch. 4 Qualitätssicherungsrichtlinie
5 (3) Die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen sind in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren und für mind. 10 Jahre zu archivieren. (4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Qualität kontinuierlich und regelmäßig zu überwachen und bei Abweichungen umgehend die notwendigen Korrekturen einzuleiten. (5) Der Auftragnehmer unterhält ein System zur Mess- und Prüfmittelüberwachung. Damit wird sichergestellt, dass nur kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. (6) Es muss Verfahrensbeschreibungen oder Betriebsanweisungen zur Arbeitssicherheit der Prozesse und Maschinen geben. Die Mitarbeiter werden regelmäßig darüber geschult. (7) In der Fertigung und der Montage ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. 8 Qualitätsaudits (1) Die Eignung und Wirksamkeit des vorhandenen Qualitätsmanagementsystems wird bei Bedarf durch das Qualitätsmanagement des Bestellers auditiert. Damit wird die Übereinstimmung mit den gestellten Forderungen überprüft. (2) Der Auftragnehmer ermöglicht dem Besteller jeden angemessenen Zutritt zu den Werkseinrichtungen sowie zur Einsichtnahme in Fertigungs- und Prüfunterlagen, um sich von der Einhaltung der vertraglichen Forderungen bei der Auftragsausführung zu überzeugen. (3) Eine Auditbeteiligung behördlicher Vertreter oder von Kunden des Bestellers ist zu ermöglichen. Die entstehenden Personal- und Reisekosten des Auditors / der Auditoren der Behörde bzw. des Kunden gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. (4) Die Ergebnisse der Audits werden in einem Auditbericht dokumentiert und dem Auftragnehmer mitgeteilt. Notwendige Korrekturmaßnahmen sind festzulegen und in dem vereinbarten Zeitraum vom Auftragnehmer umzusetzen. Das Ergebnis der Wirksamkeit ist dem Besteller mitzuteilen. Qualitätssicherungsrichtlinie 5
6 9 Prüfung der Bestellung Der Auftragnehmer wird bei jeder Bestellung unverzüglich prüfen, ob die vom Besteller vorgelegten Beschreibungen, z.b. Spezifikationen, Zeichnungen plausibel und vollständig sind. Erkennt der Auftragnehmer, dass dies nicht der Fall ist, wird der Auftragnehmer den Besteller vor dem Auftragsstart unverzüglich verständigen. Der Besteller wird hierauf entsprechende Anweisungen erteilen oder geänderte Dokumente zur Verfügung stellen. 10 Anforderungen an Prüfungen Die Qualität der Teile soll einerseits durch die hohe Prozesssicherheit und -fähigkeit und andererseits durch regelmäßige Prüfungen während der Fertigung sichergestellt werden. Bei funktionswichtigen Merkmalen und kritischen Prozessen oder bei hohen Sicherheitsanforderungen muss sichergestellt werden, dass diese Forderungen geprüft und erfüllt werden. Die funktionswichtigen und kritischen Merkmale werden durch den Besteller festgelegt bzw. sind in den technischen Unterlagen besonders gekennzeichnet. Die Nachweisdokumente für durchgeführte Prüfungen sind auf Verlangen des Bestellers mitzuliefern bzw. beim Auftragnehmer zu archivieren. Bei Abweichungen einzelner Merkmale ist vor der Auslieferung entsprechend Punkt 12 zu verfahren. Die verwendeten Prüfmittel müssen einer regelmäßigen Kalibrierung durch ein akkreditiertes Prüflabor unterzogen werden. Es ist sicherzustellen, dass Merkmale in Bezug auf die Toleranz richtig und sicher erkannt werden. Dabei ist zu beachten, dass neben den Abweichungen der Messwerte, die durch Fertigungsstreuungen bedingt sind, auch Abweichungen zu berücksichtigen sind, die durch den Prüfprozess verursacht sind. 6 Qualitätssicherungsrichtlinie
7 11 Dokumentationspflicht und Prüfbescheinigungen (1) Der Auftragnehmer führt Aufzeichnungen über die Prüfergebnisse. (2) Bei Forderung im Bestelltext ist ein Abnahmeprüfzeugnis oder Werkszeugnis nach DIN EN mitzuliefern Erfassung, Archivierung und Aufbewahrung Der Auftragnehmer hat die Qualitätsaufzeichnungen und Dokumente zu erfassen und aufzulisten. Die Aufzeichnungen müssen eine einwandfreie Zuordnung zum Produkt ermöglichen, lesbar und identifizierbar sein. Alle Aufzeichnungen inklusive aller bisher gültigen Revisionsstände sind so aufzubewahren, dass Missbrauch, Beschädigung und Verlust vermieden wird und dass sie bei Produkthaft- und Gewährleistungsfällen verfügbar sind. Sämtliche in der jeweiligen Bestellung aufgeführten Qualitätsnachweise wie Protokolle für Qualifikations-, Bemusterungs-, End- oder Abnahmeprüfungen, Prüfberichte, Werks- oder Abnahmeprüfzeugnisse oder andere produktbezogene Zertifikate werden mit jeder Lieferung an den Besteller mitgeschickt. Kopien der Prüfprotokolle und der Zeugnisse verbleiben für den Zeitraum der gesetzlichen Produkthaftung beim Auftragnehmer. Alle anderen Dokumente sind sicher und wieder auffindbar vom Auftragnehmer zu archivieren. Die Aufbewahrungsfristen sind individuell zuzuordnen. Die Dauer der Aufbewahrung für alle technischen Dokumente, auch für Kopien der Prüfprotokolle soll 10 Jahre nicht unterschreiten. Die Aufbewahrung der kaufmännischen Dokumente richtet sich nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften. Zusätzlich können andere Aufbewahrungsdauern vereinbart werden (z.b. für Luftfahrtteile 30 Jahre). Im Falle eines Haftungsverfahrens ist die Vernichtung von Dokumenten erst nach Abschluss des Verfahrens gestattet Veränderungen beim Auftragnehmer Bei Verkauf, Übernahme, Fusion oder Namensänderung sind die vorgenannten Forderungen und Pflichten von der Nachfolgefirma ohne Einschränkung zu übernehmen. Stellt der Auftragnehmer seine Lieferungen ein, bei Geschäftsaufgabe oder Insolvenz, so sind die aufbewahrungspflichtigen Dokumente dem Besteller unverzüglich zu übergeben. Qualitätssicherungsrichtlinie 7
8 12 Lenkung fehlerhafter Produkte Treten beim Auftragnehmer Abweichungen an einem bestellten Produkt auf, die nicht korrigierbar sind, so ist dies dem Besteller umgehend anzuzeigen. Über die weitere Vorgehensweise, die weitere Bearbeitung, Nacharbeit oder Sonderfreigabe, Rückweisung oder Verschrottung und die notwendige Korrekturmaßnahme wird nach Rücksprache mit dem Besteller entschieden. Werden bestellte Bauteile trotz abweichender Eigenschaften ohne Zustimmung geliefert, und wird dies im Wareneingang des Bestellers festgestellt, so behält sich der Besteller das Recht vor, diese Produkte gegen sofortige Ersatzlieferung zurückzuweisen. Beanstandete Teile werden vom Besteller in einem Qualitätsabweichungsbericht dokumentiert und das Ergebnis anschließend dem Auftragnehmer mitgeteilt. Im Fall einer Beanstandung der gelieferten Teile erhält der Auftragnehmer mit dem Qualitätsabweichungsbericht und/oder den zurückgelieferten Teilen die schriftliche Aufforderung zu Korrekturmaßnahmen bzw. zur Prozessverbesserung, um eine Wiederholung der Abweichung zu vermeiden. Ausschussteile, die beim Auftragnehmer während der Herstellung entstehen oder vom Besteller zurückgeschickt werden, sind vom Auftragnehmer unbrauchbar zu machen und ordnungsgemäß zu verwerten. 13 Auftragsvergabe an Unterlieferanten Die Weitergabe an Unterlieferanten von Fertigungsaufträgen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bestellers. Insbesondere behält sich der Besteller das Recht vor, einen Unterlieferanten abzulehnen. Eine Weitergabe aller der unter diesem Vertrag gefertigten Teile an einen Dritten ist nicht gestattet. Die Zustimmung des Bestellers entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung, beim Unterlieferanten die Erfüllung der Forderungen an den Unterauftrag sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat darüber hinaus die Pflicht, den Besteller über die Qualität der Ausführung durch den Unterlieferanten schriftlich zu informieren. 8 Qualitätssicherungsrichtlinie
9 14 Verpackung und Versand Die Verpackung und Handhabung der Teile wird mit dem Besteller für die zu liefernden Teile im Einzelnen abgestimmt. Die Verpackung ist so zu gestalten, dass Beschädigungen, Verunreinigungen oder Korrosion der Bauteile während der Handhabung der Teile oder während des Transports vermieden werden. Der Besitz- und Gefahrenübergang aller gelieferten Bauteile erfolgt zum Zeitpunkt der Anlieferung im Wareneingang oder bei Abholung durch den Besteller. Der Auftragnehmer hat die volle Verantwortung für die beschädigungsfreie Anlieferung bis zu diesem Zeitpunkt. Transportschäden von Drittunternehmen, z.b. Speditionen, sind durch den beauftragenden Vertragspartner zu beanstanden. 15 Verlagerung der Produktion Ein geplanter Wechsel des Fertigungsstandorts ist dem Besteller vor dem Umzug schriftlich anzuzeigen. Die Verlagerung der Produktion für die unter diesem Vertrag gefertigten Teile ist seitens des Bestellers zustimmungspflichtig. 16 Eingangsprüfung Die Eingangsprüfung beim Besteller umfasst als Mindestforderung die Identifizierung der Teile und die Sichtprüfung auf Unversehrtheit der Verpackung sowie der Teile auf offensichtliche Schäden. Darüber hinaus können Dimensions- und Funktionsprüfungen sowie zerstörungsfreie Prüfungen durchgeführt werden. Nachweispflichtige Prüfmerkmale werden durch eine 100%- oder Stichprobenprüfung überwacht. Werden aufgrund der Prüfungen Abweichungen ermittelt oder minderwertige Lieferungen festgestellt, behält sich der Besteller das Recht vor, die Lieferung mit einem vorgegebenen neuen Anlieferungstermin komplett zurückzuweisen oder zu sortieren. Die Kosten für diese Maßnahmen hat der Auftragnehmer zu tragen. 17 Allgemein Die Abnahme des Bestellgegenstands bedeutet nicht den Verzicht des Bestellers auf ihm zustehende Rechte, insbesondere Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzansprüche aus Verzug. Im Allgemeinen gelten die gültigen Normen, technischen Regeln und Gesetze. Qualitätssicherungsrichtlinie 9
Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de
Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land
MehrTechnische Lieferbedingungen (TLB) für. Lieferanten
Technische Lieferbedingungen (TLB) für Lieferanten finova Feinschneidtechnik GmbH Am Weidenbroich 24 D 42897 Remscheid - nachstehend finova genannt und Lieferant - nachstehend Lieferant genannt - 1 von
MehrWerkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -
Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von
MehrQualitätssicherungsvereinbarung
Seite 1 von 6 Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen: Hüstener Straße 43 45 59846 Sundern nachfolgend L&V genannt. Und: nachfolgend Lieferant genannt. Dateiname: erstellt freigegeben Stand Datum
MehrQualitätssicherungsvereinbarung für Kaufteile, Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial
Qualitätssicherungsvereinbarung Kaufteile, Coil- und Platinenmaterial Formblatt: qmfo106_04_qualitaetssicherungsvereinbarung_serienmaterial Erstellt von: F.Metzle Datum: 2012-11-29 Geändert: F.Metzle Datum:
MehrZur Herstellung seiner Erzeugnisse setzt Schunk Kohlenstofftechnik in wesentlichem Umfang zugekaufte
Qualitätsrichtlinien für Lieferanten 1. Einführung Zur Herstellung seiner Erzeugnisse setzt Schunk Kohlenstofftechnik in wesentlichem Umfang zugekaufte Produkte ein. Um zu gewährleisten, dass kein Fehler
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der
Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle
MehrQualitätssicherungsbedingungen Stand: 25. Januar 2016
002: Lieferung der Teile nur mit aktueller BAAINBw- oder RLS/RMMV-Zulassung. 089: Das Herstelldatum auf dem Teil und/oder Verpackung muss erkennbar sein. Das Alter darf bei Anlieferung 6 Monate nicht überschreiten.
MehrDatenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS
MehrBeispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)
Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1.1 bis 1.10 unter Verwendung der EN 9100 und ISO 19011 innerhalb von 20 Minuten zu
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen Allgemeine Einkaufsbedingungen DAKA Entsorgungsunternehmen GmbH & Co. KG Allgemein Von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur im Falle unserer ausdrücklichen,
MehrPRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag
1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten
Mehr1. Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene
MehrEinkaufsbedingungen Einkaufsbedingungen
Seite 1 von 6 müssen eingeführt werden, um die Ziele eines effektiven Risikomanagementsystems zu erfüllen. Seite 2 von 6 der Firma Baumann GmbH I. Allgemeines Diese gelten für alle Bestellungen unseres
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrBasis Anforderungen an das. Qualitätsmanagementsystem. unserer Lieferanten
Basis Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem unserer Lieferanten QW Aspöck Systems Stand 02 2007 Seite 1 von 7 Vorwort Diese Qualitätsvorschrift definiert die Anforderungen der Aspöck Systems GmbH
MehrALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG VON MANAGEMENTSYSTEMEN
1. Allgemeines Die Zertifizierungsstelle der ALL-CERT bietet interessierten Unternehmen ihre Dienste zur Zertifizierung von Managementsystemen entsprechend einschlägiger Normen und Spezifikationen an.
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH 1. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend: AEB ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
MehrAnlage zur Auftragsdatenverarbeitung
Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung
MehrQUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG WEBER HYDRAULIK GMBH FÜR LIEFERANTEN VON HEILBRONNER STR. 30 74363 GÜGLINGEN. nachfolgend Weber Hydraulik genannt
QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG FÜR LIEFERANTEN VON WEBER HYDRAULIK GMBH ZWISCHEN WEBER HYDRAULIK GMBH HEILBRONNER STR. 30 74363 GÜGLINGEN nachfolgend Weber Hydraulik genannt UND IM FOLGENDEN ALS LIEFERANT
MehrErläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung
Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Bei der Nutzung von 365FarmNet erfolgt die Datenverarbeitung durch die365farmnet GmbH im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die die365farmnet GmbH
MehrProduktbezogener Ansatz
Qualitätsmanagement Was ist Qualität? Produktbezogener Ansatz Transzendenter Ansatz Qualitätsaspekte Prozess-oder fertigungsbezogener Ansatz Kundenbezogener Ansatz weiter Wertbezogener Ansatz Produktbezogener
MehrDAkkS Anwendungshinweise DIN EN ISO 50001 Erfassung wesentlicher Energieverbräuche und Überwachung. Stand 05/2014
DAkkS Anwendungshinweise DIN EN ISO 50001 Erfassung wesentlicher Energieverbräuche und Überwachung Stand 05/2014 Inhalt 1 Vorwort... 3 2 Wesentlichkeitskriterium DIN EN ISO 50001 Kap. 4.4.3 b... 4 2.1
MehrNeu beschaffte, nicht identifizierte oder gebrauchte Prüfmittel. Registrierte, funktionstüchtige Prüfmittel
Zweck Prüfmittel (PM), welche für den Qualitätsnachweis der Produkte eingesetzt werden, müssen in festgelegten Intervallen einer Überwachungsprüfung unterzogen werden. Diese Überwachung ist zu dokumentieren.
MehrEUROCERT. Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal, Trainer in der Aus- und Weiterbildung nach DVWO-Qualitätsmodell und nach PAS 1052 Personalzertifizierung vom Tag/Monat 2006 zwischen DVWO Dachverband
MehrEinkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit
Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen
Mehr3 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Uedelhoven GmbH & Co. KG 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen 1.1 Alle unsere Bestellungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Diese
MehrBetriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000
Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung
MehrMit Lorch einfacher zu EN 1090
Mit Lorch einfacher zu EN 1090 Zertifizierte Geräteserien WPS-Paket Schweißdaten- Dokumentation Kalibrierungsservice Alle Informationen zu Umsetzung und Zertifizierung Alle Betriebe, die Schweißungen an
MehrRückverfolgbarkeit ISO 13485
ISO 13485 Normforderung Rückverfolgbarkeit Stolpersteine aus Sicht einer Zertifizierungsstelle ISO 13485 Die Norm ISO 13485: Zweck: Zur Unterstützung der Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der europäischen
MehrF R A G E B O G E N F Ü R L I E F E R A N T E N
F R A G E B O G E N F Ü R L I E F E R A N T E N Bitte alle gestellten Fragen beantworten, ggf. mit nicht zutreffend, aber keine Frage offen lassen! Bitte zurücksenden an: Scheidt & Bachmann GmbH Abt. Einkauf
Mehr1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
MehrQualitätssicherungsvereinbarung
Anlage 6 zur MPA QS 14 Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen Joseph Dresselhaus GmbH & Co. KG Dresselhaus International GmbH Zeppelinstraße 13, 32051 Herford mit deren Niederlassungen und Tochtergesellschaften.
Mehr1 Allgemeine Angaben Angaben zum Lieferanten: Firma Anschrift
1 Allgemeine Angaben Angaben zum Lieferanten: Firma Anschrift Straße PLZ und Ort Telefon Fax Ansprechpartner Vor-, Nachname Funktion Abteilung E-Mail Qualitätsmanagement Qualitätsmanager Vor-, Nachname
MehrMaschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium
QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist
Mehrualitäts- Sicherungs-Richtlinie (QSR) zwischen Deltec Automotive GmbH & CO.KG und seinen Lieferanten 1.Auflage Deltec Automotive, Stand Juni 2004
ualitäts- Sicherungs-Richtlinie (QSR) zwischen Deltec Automotive GmbH & CO.KG und seinen Lieferanten 1.Auflage Deltec Automotive, Stand Juni 2004 1 von 7 Inhaltsverzeichnis: 1. Qualitätsmanagementsystem
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrLEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH EN 16001
LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH EN 16001 ALLGEMEIN Eine Zertifizierung nach EN 16001 erfolgt prinzipiell in 2 Schritten: Prüfung der Managementdokumentation auf Übereinstimmung mit der Norm Umsetzungsprüfung
MehrVerfahrensanweisung Lenkung Aufzeichnungen ISO 9001
Verfahrensanweisung Lenkung Zweck Aufzeichnungen dienen als Nachweis dafür, dass die (Qualitäts-)Anforderungen erfüllt worden sind. Ihre Lenkung und Archivierung, die eine Grundvoraussetzung für die Wirksamkeit
Mehr9.4 Übersicht über die Incoterms 2000
9.4 Übersicht über die Incoterms 2000 INCOTERMS 9.4.1 Grafische Darstellung der Incoterms 2000 Die Incoterms 2000 lassen sich grafisch auf einen Blick darstellen: 153 9.4.2 Regelungen der Incoterms 2000
MehrMitgeltende Unterlage
19.07.2012 01.08.2012 1 von 7 Empfänger Lieferanten von Miele & Cie. KG / Werk Lehrte Referenz Managementsystem Werk Lehrte Autor (STKZ/FKZ/Name) LE/QM/Bartels Titel Leitfaden zur Bemusterung durch Lieferanten
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn
MehrLEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH VDA 6.X
LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH VDA 6.X ALLGEMEIN Eine Zertifizierung nach VDA 6.X erfolgt prinzipiell in 2 Schritten und kann nur in Verbindung mit der ISO 9001 Zertifizierung durchgeführt werden.
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 2. 5. Mitgeltende Unterlagen 5
Inhaltsverzeichnis Vorwort 2 1. Allgemeines 2 1.1 Anwendungsbereich 2 1.2 Qualitätsanforderungen 2 1.3 Anforderungen / Beschränkungen 2 2. Qualitätsfähigkeit von Lieferanten 3 2.1 Bewertung der Qualitätsfähigkeit
MehrRegelung zur Dokumentation
Regelung zur Dokumentation Zweck Die Dokumentation ist Nachweis und Maßstab für die Leistungsfähigkeit Ihres Managementsystems. Sie legt Ursachen und Ergebnisse betrieblichen Handelns offen. Genauigkeit,
MehrQualitätssicherheitsvereinbarung. zwischen. BREMA-Werk GmbH & Co. KG. nachfolgend Kunde genannt. und. nachfolgend Lieferant genannt
Qualitätssicherheitsvereinbarung zwischen BREMA-Werk GmbH & Co. KG nachfolgend Kunde genannt und nachfolgend Lieferant genannt über die Durchführung eines gemeinsamen Qualitätsmanagements, mit dem Ziel,
MehrErstellung eines QM-Handbuches nach DIN. EN ISO 9001:2008 - Teil 1 -
Erstellung eines QM-Handbuches nach DIN Klaus Seiler, MSc. managementsysteme Seiler Zum Salm 27 D-88662 Überlingen / See EN ISO 9001:2008 - Teil 1 - www.erfolgsdorf.de Tel: 0800 430 5700 1 Der Aufbau eines
MehrQualitätssicherungs- Richtlinien. für. Lieferanten
Qualitätssicherungs- Richtlinien für Lieferanten QMB Giso Meier GmbH OP 03 01-007 Seite: 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 2. Qualitätsmanagement System 3. Sicherung der Qualität vor Serieneinsatz 4.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher 1. Allgemeines Alle Leistungen, die von den Webseiten
MehrSicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen
Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage
MehrEinkaufsbedingungen. 1 Allgemeines
Einkaufsbedingungen 1 Allgemeines 1. Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
MehrQualitätssicherungsvereinbarung
zwischen Nordring 5 7 76473 Iffezheim nachstehend S & G genannt und Lieferant Strasse Ort nachstehend LIEFERANT genannt Inhalt: 1 Allgemeine Qualitätssicherungsvereinbarung 1.1 Geltungsbereich 1.2 Qualitätsmanagementsystem
MehrStammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.
AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf
MehrVergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24
Vergabegrundlage für Umweltzeichen Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Ausgabe April 2009 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax: +49
MehrRechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrINTERNET SERVICES ONLINE
VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES f INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES... nachfolgend Kunde genannt und Internet
MehrZertifizierungsordnung. International Certification Management GmbH
Zertifizierungsordnung der (ICM) Allgemeines Diese Zertifizierungsordnung gilt für die Auditierung, die Zertifizierung und die Aufrechterhaltung der Zertifizierung von Managementsystemen. Sie regelt das
MehrBedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien
Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO
Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der
MehrWas beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem (QM- System)?
Was ist DIN EN ISO 9000? Die DIN EN ISO 9000, 9001, 9004 (kurz ISO 9000) ist eine weltweit gültige Norm. Diese Norm gibt Mindeststandards vor, nach denen die Abläufe in einem Unternehmen zu gestalten sind,
MehrBGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen
BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen Oktober 1997 Vorbemerkung Nach 28 der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (VBG 9) werden für die
MehrPflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung
Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine
MehrInternes Audit. Medizinische Universität Wien
gültig ab: 25.06.2012 Version 1.2 Internes Audit Medizinische Universität Wien Spitalgasse 23 1090 Wien Funktion Name Datum Unterschrift erstellt Mag. Julia Feinig- 11.05.2011 Freunschlag geprüft Leiterin
MehrLogistik - Prozeß Bewertung
Inhaltsverzeichnis : Logistik - Prozeß Bewertung 1. Einleitung 2. Ziele 3. Inhalt Themenkatalog 1. Kapitel 1-2 1. Beispiel Kapitel 2 2. Kapitel 3-4 1. Beispiel Kapitel 4 3. Kapitel 5-6 1. Beispiel Kapitel
Mehr1 Gütegrundlage. 2 Verleihung. 2.1 Grundsatz. 2.2 Antragstellung. 2.3 Antragsprüfung. 2.4 Entscheidung. Fassung August 2011
Durchführungsbestimmungen für die Verleihung und Führung des Gütezeichens Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung - Instandhaltungs-Richtlinien und Fachlehrgänge Fassung August 2011 1 Gütegrundlage Die
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrGrundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert.
Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen im gesundheitlichen Verbraucherschutz 1 Vorwort Die in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche
Mehr- 1- Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
- 1- Bundesanzeiger vom 25. März 2004, S. 6104 Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Bekanntmachung von Empfehlungen zum Versandhandel und elektronischen Handel mit Arzneimitteln Vom 18.
MehrDE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN
DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten
MehrTeilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo
MehrQualitätsmanagement. Audit-Fragebogen. für Lieferanten der. x-y GmbH QUALITÄTS- MANAGEMENT. Fragebogen für externes Lieferantenaudit SYSTEM.
von 4 Qualitätsmanagement Audit-Fragebogen für Lieferanten der x-y GmbH QM 05-09/ 2 von 4 auditiertes Unternehmen: QM 05-09/ 3 von 4 INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort 2. Fragen zur Unternehmens- bzw. Betriebsorganisation
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und
MehrAblauf einer Managementzertifizierung
Kundeninformation siczert Zertifizierungen GmbH Lotzbeckstraße 22-77933 Lahr - (+49) 7821-920868-0 - (+49) 7821-920868-16 - info@siczert.de SEITE 1 VON 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Ablauf
MehrVertrag. zur Übernahme einer Referententätigkeit. Zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., vertreten durch den Vorstand,
Vertrag zur Übernahme einer Referententätigkeit Zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., vertreten durch den Vorstand, Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf und der Firma /... - im Folgenden
Mehr2 Sonstige Leistungen und Lieferungen
1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Stahlbau Schäfer GmbH mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). (2) Abweichende
MehrOnline-Abzüge 4.0. Ausgabe 1
Online-Abzüge 4.0 Ausgabe 1 2008 Nokia. Alle Rechte vorbehalten. Nokia, Nokia Connecting People und Nseries sind Marken oder eingetragene Marken der Nokia Corporation. Nokia tune ist eine Tonmarke der
MehrCovermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -
Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrPrüf- und Zertifizierungsordnung - Photovoltaikmodule
1. Geltungsbereich Diese Prüf- und Zertifizierungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen und für die Erteilung von TÜV-Zertifikaten für Produkte der Zertifizierungsstelle und des Prüflaboratoriums
MehrAblauf einer Managementzertifizierung
Kundeninformation siczert Zertifizierungen GmbH Lotzbeckstraße 22-77933 Lahr - (+49) 7821-920868-0 - (+49) 7821-920868-16 - info@siczert.de SEITE 1 VON 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Ablauf
MehrFreier Mitarbeiter Vertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:
MehrÜberblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung
Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme
Mehrß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen
MehrBÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie
BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG
MehrRückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar
MehrAGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
AGB 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (go-to-smove) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden
MehrAbschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte pro Frage erreichbar (Maximal 20 Punkte)
Abschnitt 1 2. Listen Sie zwei Abschnitte von ISO 9001 (Nummer und Titel) auf. die das Qualitätsmanagementprinzip Systemorientierter Ansatz unterstützen. (2 Punkte) Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte
Mehr6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb
6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr
MehrLIEFERANTEN-BEURTEILUNGS FRAGEBOGEN (LBFB) HIT-06-LBFB-D
X06LBFBD dr.h-sch-hm-hd 080229-0918, Seite 1 von 5 LIEFERANTEN-BEURTEILUNGS FRAGEBOGEN (LBFB) HIT-06-LBFB-D Im Sinne der Beurteilung der Qualitätsfähigkeit Ihres Unternmehmens bitten wir Sie, Teil A des
MehrPrüfmittelmanagement - Prüfmittelüberwachung
PRÜFMITTELMANAGEMENT Prüfmittelmanagement - Prüfmittelüberwachung - Kalibrierservice Qualitätssicherung für die Produktion PRÜFEN MESSEN ÜBERWACHEN im akkreditierten Labor Prüfmittelmanagement Prüfen Messen
MehrAnhang G: Fragebogen zur Herstellungsqualität
Anhang G zu LTH 17b Anhang G: Fragebogen zur Herstellungsqualität 1 Grundlage Gemäß ZLLV 2005 53 darf die Entwicklung und Herstellung eines Ultraleichtflugzeuges nur von einem von der zuständigen Behörde
MehrL E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G
L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G über die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Arbeiten/Leistungen aus dem Bereich Schutz nicht zu bearbeitender Bauteile Bauvorhaben / Objekt Architekturbüro
MehrKathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal
Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Prüfungsreglement für Grad-1 und Grad-2 Kandidaten Freigegeben am 19.08.2014
MehrMessung, Analyse und Verbesserung
Messung, Analyse und Verbesserung INHALTSVERZEICHIS 1 Ziel / Zweck 2 2 Begriffe 2 3 Vorgehen und Zuständigkeiten 2 3.1 Kundenzufriedenheit 2 3.2 Internes Audit 3 3.3 Überprüfung unserer Abläufe und Tätigkeiten
MehrMuster mit Beispiel Verifikation des Basis-Sicherheitschecks im Rahmen der Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT- Grundschutz
Muster mit Beispiel Verifikation des Basis-Sicherheitschecks im Rahmen der Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT- Grundschutz Antragsteller: Zertifizierungskennung: BSI-XXX-XXXX Der Inhalt
MehrBerufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,
Mehr