Gefahrstoffverordnung 2010

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1 GHS [1] BGBl.1 Nr. 59 v S CLP Gefahrstoffverordnung 2010 TRGS DGUV Information

2 Europäische Union weltweit Hersteller/Lieferanten/Importeure Internationales Gefahrstoffrecht für Hersteller/Lieferanten/Importeure/Anwender GHS (UNO / Rio Declaration 1992) Global Harmonized System Global Harmonisiertes System zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien REACH-Verordnung = EU-Chemikalienverordnung (EU-Verordnung Nr. 1907/2006) Registration Evaluation Authorisation and Restriction of Chemicals Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien CLP-Verordnung = EU-GHS Classification Labelling Packaging Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Zubereitungen) 2

3 Umsetzung von EU-Recht in deutsches Recht EU-Verordnungen (gelten mit Inkrafttreten unmittelbar nationale Rechtsanpassung erforderlich!) Deutsches Recht EU-Recht CLP-Verordnung Chemikalienverbotsverordnung REACH-Verordnung Chemikaliengesetz GEFAHRSTOFFVERORDNUNG Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS (z.b. TRGS 526 Laboratorien) Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer (vor gefährlichen Arbeitsstoffen) Arbeitsschutzgesetz Biostoffverordnung 3

4 Regelwerk im Bereich des Arbeitsschutzes Staat UV-Träger Privater Regelsetzer Gesetze Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) Arbeitsschutzgesetz Verordnungen Gefahrstoffverordnung Arbeitsstättenverordnung Bildschirmarbeitsverordnung Allgemeine Vorschriften (GUV- VA1) Arbeitsmediziniische Vorsorge (GUV- VA4) Allgemeine Verwaltungsvorschriften Unfallverhütungsvorschriften Durchführungsanweisungen TRGS 526 ASR Regeln der Technik (Beispiele) Richtlinien Sicherheitsregeln Merkblätter DGUV Information DIN-Normen VDE-Bestimmungen VDI-Richtlinien 4

5 GHS CLP Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe 5

6 Was ist neu? neue Einstufungskriterien und neue Grenzwerte neue Gefahrensymbole einheitliche Sicherheitsdatenblätter Hintergrund: Schutz von Mensch und Umwelt (Arbeits- und Umweltschutz) weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung internationale Gefahrenkommunikation ( einheitliche Sprache ) 6

7 Fristen: ab 1. Dezember 2010 neue Kennzeichnung für Gefahrstoffen nach CLP (Pflicht für Hersteller, Lieferanten) Doppelkennzeichnung auf Gefahrstoffgebinde nicht statthaft! ab 1. Juni 2015 neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe und Zubereitungen nach CLP für alle (keine Ausnahmen!) Kennzeichnung nach CLP ab Kennzeichnung nach CLP ab Hersteller Lieferant Importeur Nutzer Hersteller Lieferant Importeur Nutzer Gefahrstoffe x x x (x) Gefahrstoffe x x x x Zubereitungen (x) (x) (x) (x) Zubereitungen x x x x x = verbindlich (x) = kann 7

8 HINWEISE: - 1:1-Kennzeichnung nicht immer möglich - neue Kennzeichen hinzugekommen - Doppelkennzeichnung nicht statthaft - Anwender in der Übergangszeit: Für eine Kennzeichnungsart entscheiden! (vorteilhaft, sich schon rechtzeitig an die neue Kennzeichnung zu gewöhnen) - neue Symbole auch in Braille- Schrift für Blinde und Sehschwache (taktile Symbole); gilt für Verbraucherprodukte in breiter Öffentlichkeit und ggf. in Arbeitsbereichen 8

9 Neue Symbole ABER ohne alter Entsprechung GESUNDHEITSGEFAHR: C-M-R-Symbol/ Atemwege/ innere Organe GASFLASCHE: Druckgas-Symbol AUSRUFEZEICHEN: Symbol Allgemeine Gefahr Krebserzeugend (C) Mutagen (M) Reproduktionstoxisch (R) Atemwegssensibilisierung Zielorgantoxizität Aspirationsgefahr Gase unter Druck Reizung: Haut Augen Atemwege 9

10 Die R- und S-Sätze (Risiko- und Sicherheitssätze) werden durch die neu strukturierten H- und P-Sätze ersetzt: H = Hazard Statements (Gefahrenhinweise) P = Precautionary Statements (Sicherheitshinweise) H-Sätze: H200-Reihe: Physikalische Gefahren H300-Reihe: Gesundheitsgefahren H400-Reihe: Umweltgefahren EUH-Sätze: europäische H-Sätze (zusätzlich zu GHS) P-Sätze: P100-Reihe: Allgemeines P200-Reihe: Prävention P300-Reihe: Reaktion/Empfehlung P400-Reihe: Lagerung P500-Reihe: Entsorgung Die BG Rohstoffe und chemische Industrie bietet als Hilfestellung einen GHS-Konvertierung im Internet unter: 10

11 Signalwörter: Ausmaß der Gefahr GEFAHR ACHTUNG für schwerwiegende Gefahrenkategorien (erwiesene Schädigung) für weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien (kann zur Schädigung führen) 11

12 Neu: Angabe der spezifischen Zielorgan-Toxizität (STOT = specific target organ toxicity) alle Auswirkungen auf die Gesundheit mit Beeinträchtigung der Körperfunktionen (reversibel / irreversibel sowie unmittelbares und/oder späteres Auftreten) Beispiele Gefahr Achtung Achtung H370 H371 H335, H336 H370: Schädigt die Organe (Organe und Expositionsweg angeben) H371: Kann die Organe schädigen H335: Kann die Atemwege reizen oder H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen 12

13 Was ist ein Gefahrstoff? 3a des Chemikaliengesetzes 3 der Gefahrstoffverordnung Mindestens eine dieser Eigenschaften kennzeichnet einen Gefahrstoff: explosionsgefährlich brandfördernd hochentzündlich leichtentzündlich entzündlich sehr giftig giftig gesundheitsschädlich ätzend reizend, sensibilisierend krebserzeugend (kanzerogen) C erbgutverändernd (mutagen) M fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) - R umweltgefährlich 13

14 Mengenbegrenzung pro Gefahrstoff im Labor = Laborübliche Bedingungen Gefahrstoff allgemein giftig sehr giftig CMR Flüssigkeiten bis 2,5 l bis 0,5 l bis 0,1 l bis 0,5 l Feststoffe bis 1,0 kg bis 0,5 kg bis 0,1 kg bis 0,5 kg Gase bis 50-l-DGF*) bis 10-l-DGF*) bis 10-l-DGF*) bis 10-l-DGF*) *) DFG = Druckgasflasche 14

15 Gefährdungsbeurteilung Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen nur, wenn der Verantwortliche (Vorgesetzter) eine Gefährdungsbeurteilung erstellt hat und der Inhalt bekannt ist. Inhaltliche Schwerpunkte: Feststellung aller Gefährdungen ( erkennen ) Festlegung entsprechender Schutzmaßnahmen ( handeln ) 15

16 Informationsermittlung bei bekannten Stoffen unbekannten Stoffen - Kennzeichnung der Stoffe - fachkundige Personen, Fachliteratur sowie das Internet - Sicherheitsdatenblatt - ACHTUNG: Zuverlässigkeit der Informationen prüfen! - Stoffdatenbanken nutzen - Prüfung der Daten mittels des eigenen Sachverstandes -(z.b. gestis, GisChem) 16

17 Gefahrstoffverzeichnis Inhalt: - Bezeichnung des Gefahrstoffes - Einstufung / gefährliche Eigenschaften (Sicherheitsdatenblatt) - Menge - Bezeichnung der Arbeitsbereiche - Verantwortlichkeit und Aktualität 17

18 Ausgabe: Februar 2008 Technische Regeln für Gefahrstoffe Laboratorien TRGS 526 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich 2 Allgemeine Hinweise 3 Gefährdungsbeurteilung und Substitutionsprüfung 4 Übergreifende Betriebsbestimmungen 5 Spezielle Betriebsbestimmungen 6 Technische Schutzmaßnahmen 7 Prüfungen 8 Literatur 18

19 Sicheres Arbeiten in Laboratorien Grundlagen und Handlungshilfen BGI/GUV-I (NEU ab : DGUV Information ) Berufsgenossenschaftliche Informationen und Grundsätze für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, Stand: Dezember

20 ARBEITSSCHUTZ GEHT ALLE AN! Das Büro für Arbeitssicherheit und Umweltschutz stellt sich vor: Anschrift: TU Chemnitz BfAU Thüringer Weg 11 Telefon: (0371) Fax: (0371) Leitung BfAU - Fachkraft für Arbeitssicherheit Herr Hofmann HA Sachbearbeiter für Unfallangelegenheiten/Arbeitsschutzorganisation Herr Rau HA Betriebsbeauftragter für Abfall / Gefahrgut und Umwelt Herr Schönwitz HA

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