Staatliche Regelungen des Arbeitsschutzes für Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen
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- Ulrike Kalb
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1 Staatliche Regelungen des Arbeitsschutzes für Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen Dr.-Ing. Kathrin Kellermann Vortrag bei der Konferenz Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen - Neue Regelungen, neue Konzepte, neue Lösungen 4./5. Oktober 2001, Berlin Veranstalter: ERGONOMIC Institut 4./5.Oktober 2001, ERGONOMIC Institut Berlin
2 Inhalt 1. Die moderne Konzeption der Arbeitsschutzgesetzgebung 2. Überblick über das staatliche Arbeitsschutzrecht Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstättenverordnung mit Arbeitsstättenrichtlinien Bildschirmverordnung 3. Beleuchtungsanforderungen der EU-Arbeitsstättenrichtlinie
3 Konzeption der modernen Arbeitsschutzgesetzgebung gesetzlich verbindlich sind: formulierte Schutzziele und allgemein gehaltenen Anforderungen keine detaillierten Verhaltensvorgaben
4 Verbindlichkeit der Regeln Verbindliches Schutzziel z. B. Arbeitsschutzgesetz und auf seiner Basis erlassene Verordnungen Konkretisierende Empfehlung z. B. Technische Regel, Arbeitsstättenrichtlinie, Stand der Technik
5 Staatlicher Arbeitsschutz Technischer Arbeitsschutz Sozialer Arbeitsschutz u. a. Arbeitsschutzgesetz Gewerbeordnung Chemikaliengesetz Arbeitssicherheitsgesetz Gerätesicherheitsgesetz u. a. Mutterschutzgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz
6 Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstättenverordnung Lastenhandhabungsverordnung Bildschirmarbeitsverordnung Arbeitsmittelbenutzungsverordnung Baustellenverordnung Biostoffverordnung
7 Verordnung über Arbeitsstätten Allgemeine Vorschriften Räume, Verkehrswege und Einrichtungen in Gebäuden Allgemeine Anforderungen 7 Beleuchtung
8 7 Beleuchtung Absatz 1: Absatz 2: Absatz 3: Sichtverbindung nach außen Lichtschalter Beleuchtungseinrichtungen So anordnen und auslegen, dass sich aus der Art der Beleuchtung keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren ergeben, Beleuchtung muss sich nach der Art der Sehaufgabe richten Mindestbeleuchtungsstärken für Allgemeinbeleuchtung Absatz 4: Sicherheitsbeleuchtung
9 ASR 7/1 Sichtverbindungen nach außen 1. Grundsatz 2. Als Sichtverbindung dienende Fenster, Türen oder Wandflächen 2.1 Beschaffenheit 2.2 Lage 2.3 Abmessungen von Fenstern 2.4 Gesamtfläche der Sichtverbindungen 2.5 Gesamtfläche der Sichtverbindungen in Pausenräumen
10 ASR 7/3 Künstliche Beleuchtung 1. Begriffe 2. Allgemeines 3. Prüfung von Beleuchtungseinrichtungen 3.1 Grobschätzung 3.2 Messung 4. Tabelle der Nennbeleuchtungsstärken
11 ASR 7/4 Sicherheitsbeleuchtung 1. Begriffe 2. Einrichtung der Sicherheitsbeleuchtung 3. Anordnung der Sicherheitsbeleuchtung 4. Beschaffenheit der Sicherheitsbeleuchtung 5. Ausführung der Sicherheitsbeleuchtung
12 Bildschirmarbeitsverordnung VERORDNUNGSTEIL ANHANG über an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende Anforderungen Bildschirmgerät und Tastatur Sonstige Arbeitsmittel Arbeitsumgebung u. a. Punkt 15: Beleuchtung Punkt 16 Blendwirkung Zusammenwirken Mensch - Arbeitsmittel
13 Bildschirmarbeitsverordnung Anhang Punkt 15: Die Beleuchtung muss der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Benutzer angepasst sein; dabei ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie Auslegung und Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendwirkungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden.
14 Bildschirmarbeitsverordnung Anhang Punkt 16: Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, dass leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm soweit wie möglich vermieden werden. Die Fenster müssen mit einer geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf den Bildschirmarbeitsplatz vermindern läßt.
15 EU - Arbeitsstättenrichtlinie RL 89/654/EWG Allgemeine Bestimmungen Pflichten des Arbeitgebers Anhang über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz Punkt 8: Natürliche und künstliche Beleuchtung
16 EU-ArbeitsstättenRL Punkt 8: Natürliche und künstliche Beleuchtung Forderung nach ausreichendem Tageslicht und nach künstlicher Beleuchtung Schutz vor Unfallgefahren bei mangelhafter Beleuchtung Sicherheitsbeleuchtung
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Arbeitsschutz an Bildverstärker-Arbeitsplätzen Dieter Lorenz Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Fachhochschule Gießen-Friedberg University of Applied Sciences Wiesenstr. 14 35390 Giessen, Germany Email:
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