Griechenland. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems
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- Jutta Hofmann
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1 Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni Euro (pl.: Euro) = 100 Cent (ISO-Code: EUR) Landeswährung Mattig Management Partners
2 Die Gesellschaftsformen Eigene Rechtspersönlichkeit Körperschaftssteuer - OHG (OE), KG (EE) 25 % - GmbH & Co KG 25 % (aber 20 % wenn an natürliche Personengesellschafter ausgezahlt) Juristische Person Körperschaftssteuer - Aktiengesellschaft (AE) 20 % - GmbH (EPE) 20 % Betriebsstätte ausländischer Steuerpflichtiger je nachdem welche Steuer anfällt
3 Das Sozialvorsorgesystem Rentenversicherung, Krankenkasse, Gesundheitswesen, elementare Arbeitslosenversicherung Arbeitnehmer vom Bruttolohn 28 % Arbeitgeber vom Bruttolohn 16 %
4 Die Steuern Einkommenssteuer Körperschaftssteuer Erbschafts- und Schenkungssteuer Kapitalsteuer Grundsteuer Umsatzsteuer Grundverkehrssteuer Kapitalerwerbssteuer Stempelsteuer
5 Subjektive Steuerpflicht Natürliche Person Unbeschränkte Steuerpflicht mit Welteinkommen - Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt (mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in ) Beschränkte Steuerpflicht mit inländischen Einkünften - Ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt Juristische Person Unbeschränkte Steuerpflicht auf Welteinkommen - Sitz oder Geschäftsführung im Inland Beschränkte Steuerpflicht mit Einkommen aus inländischen Quellen
6 Die Steuersätze Einkommenssteuer natürliche Personen - Progressiver Teilmengentarif auf Nettoeinkommen mit Freibeträgen max. 45 % - In- und ausländische Dividenden Abgeltungssteuer für Ansässige 25 % - Kapitalgewinne je nach Art 0 20 % Körperschaftssteuer - Allgemeiner linearer Satz für AG und GmbH 20 % - Linearer Tarif für OHG, KG, GmbH & Co KG 25 % - Zusatzsteuer auf Mieteinkünfte max. 3 % Erbschafts- und Schenkungssteuern - Für nahe Angehörige auf Immobilien (mit Freibeträgen, abhängig vom Verwandtschaftsgrad) 1 10 % - Sonst je nach Verwandtschaftsgrad progressiv gestaffelt 0 40 %
7 Die Steuersätze Kapitalsteuer - Kapitalsteuer für AG und GmbH auf Stammkapital 1 % Grundsteuer Gesellschaften - Auf Steuerwert 0.6 % - Eigengenutzte Immobilie 0.1 % - Besondere Steuer für Immobilien die durch offshore Gesellschaften gehalten werden 15.0 % Natürliche Personen - Steuerwert - Freibetrag EUR % - Über EUR 5 Mio. 2.0 % Umsatzsteuer - Normalsatz 23.0 % - Ermässigter Satz 13.0 % - Bücher, Zeitungen, Theater 6.5 % - Mindestumsatzgrenzen bei EUR Warenumsatz und gemischter Umsatz - Bzw. bei EUR Dienstleistungsumsatz - Besondere Sätze für bestimmte Inseln
8 Die Steuersätze Vermögensverkehrssteuern Grundverkehrsteuer für Gesellschaften - Immobilien bis EUR % - Darüber 10.0 % - Gemeindezusatzsteuer 3.0 % - Ausnahme, wenn der Erwerb der Umsatzsteuer unterliegt Kapitalerwerbsteuer Wenn der Steuerpflichtige nicht erklären kann, woher sein Vermögenszuwachs stammt, unterliegt dieser der Einkommenssteuer Stempelsteuer - Je nach Übertragung 1.2 %, 2.4 %, 3.6 % - Für natürliche Personen, Grundsatz 3.6 %
9 Die Gewinnausschüttungen Dividenden - Grundsatz: Dividenden einer inländischen Gesellschaft, die ab 2012 ausgeschüttet werden unterliegen einer Quellensteuer 25 % - Vorbehaltlich EU-Mutter-Tochter-Richtlinie oder DBA und EU-Zinsabkommen mit der Schweiz
10 Quellensteuern (vorbehaltlich DBA) Veräusserungsgewinne und Kapitalgewinne - Gelten als Unternehmenseinkommen - Bei natürlichen Personen je nach Art des Gewinns bis 20 % Dividenden 25 % Zinsen - An ausländische Unternehmen ohne Betriebstätte 40 % - Vorbehaltlich DBA - Die EU-Zins und Lizenzrichtlinie erlaubt, bis eine Quellensteuer zu erheben 5 % - EU-Zinsabkommen mit der Schweiz ist zu beachten Lizenzgebühren - Vorbehaltlich DBA 25 % - Die EU-Zins und Lizenzrichtlinie erlaubt, bis eine Quellensteuer zu erheben 5 % Zahlungen für technische Dienste vorbehaltlich DBA 25 % Gewinnerstattungen von Betriebsstätten an ausländische Mutter ab %
11 Das Steuerrecht Verluste sind nicht rücktragsfähig, aber 5 Jahre vortragsfähig Fremdvergleichsgrundsatz für Transaktionen zwischen Nahestehenden CFC-Regeln nur im Zusammenhang mit EU-Beteiligungen Unterkapitalisierungsregeln gibt es nicht, aber Vorschriften für angemessene Kapitalausstattung Güter oder Dienstleistungen die von ausländischen Gesellschaften erworben wurden, sind nicht als Aufwand absetzbar oder abschreibbar. Tax-credit - Bei Gesellschaften für Ertragssteuern, die im Ausland bezahlt wurden - Bei natürlichen Personen nur für Länder, mit denen ein DBA abgeschlossen hat Wegzugsbesteuerung in «nicht kooperative» Staaten für natürliche Personen
12 Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz Gewerbliche Gewinne - Soweit sie einer Betriebstätte zugerechnet werden können - Feste Geschäftseinrichtung - Bauausführung, wenn länger als 9 Monate - Vollmachtsvertreter Dividenden aus - Vom Bruttobetrag 35 % (tatsächlich 10 %) Zinsen aus - Grundsatz 10 % (Entlastung 15 %) Lizenzgebühren aus - Grundsatz 5 % (Entlastung 15 %) Vorbehalt EU-Zinsabkommen ist zu beachten.
13 Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz Methodenartikel Bezüge aus an eine in der Schweiz ansässige Person - Grundsatz: Freistellung mit Progressionsvorbehalt (Für Dividenden an schweizerische Gesellschaften Beteiligungsabzug nach DBG) Bezüge aus der Schweiz an eine in ansässige Person - Anrechnung der Quellensteuer auf Antrag
14 Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Gewerbliche Gewinne - Soweit sie einer Betriebstätte zugerechnet werden können - Feste Geschäftseinrichtung - Bauausführung, wenn länger als 12 Monate - Vollmachtsvertreter Dividenden aus - Vom Bruttobetrag 25 % - EU-Mutter-Tochter-Richtlinie ist zu beachten Zinsen aus - Grundsatz 10 % - EU-Zins und Lizenz-Richtlinie ist zu beachten Lizenzgebühren aus - Grundsatz: Nur im Staat steuerbar, in dem der Empfänger ansässig ist - EU-Zins und Lizenz-Richtlinie ist zu beachten
15 Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Methodenartikel Bezüge aus an eine in Deutschland ansässige Person - Grundsatz: Freistellung mit Progressionsvorbehalt - Dividenden, Zinsen: Anrechnung der Quellensteuer auf Antrag Bezüge aus Deutschland an eine in ansässige Person - Anrechnung der Quellensteuer auf Antrag
16 Doppelbesteuerungsabkommen Österreich Gewerbliche Gewinne - Soweit sie einer Betriebstätte zugerechnet werden können - Feste Geschäftseinrichtung - Bauausführung, wenn länger als 12 Monate - Vollmachtsvertreter Dividenden aus - Können in beiden Staaten besteuert werden - EU-Mutter-Tochter-Richtlinie ist zu beachten Zinsen aus - Grundsatz: Nur im Staat steuerbar, in dem der Empfänger ansässig ist - EU-Zins und Lizenz-Richtlinie ist zu beachten Lizenzgebühren aus - Grundsatz: Nur im Staat steuerbar, in dem der Empfänger ansässig ist - EU-Zins und Lizenz-Richtlinie ist zu beachten
17 Doppelbesteuerungsabkommen Österreich Methodenartikel Bezüge aus an eine in Österreich ansässige Person - Grundsatz: Freistellung mit Progressionsvorbehalt - Dividenden, Zinsen: Anrechnung der Quellensteuer auf Antrag Bezüge aus Österreich an eine in ansässige Person - Grundsatz: Freistellung mit Progressionsvorbehalt - Dividenden, Zinsen: Anrechnung der Quellensteuer auf Antrag
18 Doppelbesteuerungsabkommen Fürstentum Liechtenstein Es besteht kein DBA mit dem Fürstentum Liechtenstein.
19 Hauptsitz Schweiz Bahnhofstrasse 28, Postfach 556 CH-6431 Schwyz Tel +41 (0) Fax +41 (0) Mattig Management Partners Mattig Management Partners 1 Hauptsitz Schweiz Schwyz 1 Sitz Schweiz Pfäffikon SZ 2 Sitz Österreich Wien 3 Sitz Slowakei Bratislava 4 Sitze Rumänien Bukarest, Timisoara 5 Sitz Bulgarien Sofia 6 Sitz Albanien Tirana 7 Sitz Deutschland Ingolstadt Betreute Gebiete 8 Tschechische Republik 9 Polen 10 Ungarn 11 Kroatien 12 Bosnien und Herzegowina 13 Serbien 14 Montenegro 15 Mazedonien Republik Moldau Wir sind eine unabhängige Unternehmensberatung. Gemeinsam mit unseren Kunden entwickeln wir nach haltig erfolgreiche Strategien zur Kostenoptimierung und Ertragssteigerung. Hierzu zählen insbesondere das Identifizieren und Nutzen von Wachstumspotenzialen in neuen Märkten. Unseren Marktauftritt in Südosteuropa bauen wir kontinuierlich aus. Derzeit sind wir mit eigenen Sitzen in der Schweiz, Österreich, der Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Albanien sowie in Deutschland präsent. Wir offerieren ganzheitliche Lösungen in den Bereichen Strategieberatung, Corporate Finance sowie Projektmanagement und -entwicklung. Unsere Mitarbeitenden an allen Sitzen sprechen deutsch. Die Informationen in den vor liegenden «Grundzügen des Rechtssystems» eignen sich nicht als Grundlage für steu erliche und / oder rechtliche Gestaltungen. Änderungen vorbehalten. Die Haftung wird aus geschlossen.
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