7. Forum Psychiatrie und Psychotherapie am 29./30. Oktober 2002 in Paderborn

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1 7. Forum Psychiatrie und Psychotherapie am 29./30. Oktober 2002 in Paderborn Workshop 18 Kosten im Behandlungsprozess Outcome bei Alkoholentgiftung Ulrich Neumann, AOK BO, DO, HER,

2 Erfolgsfaktoren für die Krankenhäuser Bedarfsgerechte Anpassung der Krankenhausstruktur Qualität Humanität Wirtschaftlichkeit 70 SGB V Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit (1) Die Krankenkassen und die Leistungserbringer (z.b. Krankenhäuser) haben eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Die Versorgung der Versicherten muss ausreichend und zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muss in der fachlich gebotenen Qualität sowie wirtschaftlich erbracht werden. (2) Die Krankenkassen und die Leistungserbringer (z.b. Krankenhäuser) haben durch geeignete Maßnahmen auf eine humane Krankenbehandlung ihrer Versicherten hinzuwirken. Ulrich Neumann, AOK BO, DO, HER,

3 Die Krankenversicherungen wirken auf Qualität und Wirtschaftlichkeit und Abgrenzung der Kostenträgerschaft hin Ziele der Krankenversicherung Qualität Leistungen entsprechen allgemeinem Stand der medizinischen Erkenntnisse Medizinischer Fortschritt wird berücksichtigt Leistungen müssen in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden Wirtschaftlichkeit Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein Maß des Notwendigen darf nicht überschritten werden Abgrenzung der Kostenträgerschaft Kostenübernahme der Leistungen, die eindeutig zum Leistungskatalog der GKV gehören Klare Regelungen der Kostenträgerschaft Ulrich Neumann, AOK BO, DO, HER,

4 Beschreibung der Behandlungsformen und der -dauer Entzug/Entgiftung Qualifizierte Entzugsbehandlung (QE) Abgrenzung der Kostenträgerschaft Akutbehandlung nach 39 SGB V; Kostenträger: GKV Behandlung als Krisenintervention Bearbeitung: max. 10 Tage Kostenzusage, dann ist somatischer Entzug abgeschlossen Somatische Entgiftung + Motivationsbehandlung zur weiterführenden Behandlung, Entwöhnung schließt sich an Akutbehandlung nach 39 SGB V bis zum Abschluss der somatischen Entgiftung; danach Motivationsphase, rehabilitativer Charakter überwiegt ab 19. Tag Bearbeitung: max. 18 Tage Kostenzusage zulasten der GKV Reha-Behandlung Kostenträger: Rentenversicherung, GKV subsidiär Ulrich Neumann, AOK BO, DO, HER,

5 noch: Beschreibung der Behandlungsformen Alkoholabhängige mit (psychischen) comorbiden Störungen Alkoholabhängige mit (psychischen) Folgeschäden Nach Wetterling wird die Diagnose Depression im frühen Entzug viel zu häufig gestellt (depressive Stimmung führen Alkoholiker in der Regel als Grund für erhöhten Alkoholkonsum und/oder Rückfälle an) Postakute Behandlung: 7 Tage vollstationäre, danach 21 Tage tagesklinische Behandlung Strategie einer Klinik in WL ist, durch komorbide Störungen die Schnittstelle QE: Entwöhnung (GKV : RV) zu unterlaufen Akutbehandlung der psychotischen Störungen (F10.5 ICD-10) oder des Korsakow-Syndroms (F10.6) Bearbeitung: cirka 21 Tage Kostenzusage, beim Korsakow-Syndrom ist spätestens nach 8 Wochen zu prüfen, ob der weitere Krankenhausaufenthalt lediglich wegen eines fehlenden Heimplatzes stattfindet Ulrich Neumann, AOK BO, DO, HER,

6 Dauer der teilstationären Suchtbehandlung Entzug/Entgiftung Qualifizierte Entgiftung Alkoholabhängige mit (psychisch) comorbiden Störungen Alkoholabhängige mit (psychischen) Folgeschäden 7 Tage Postakute Behandlung: 7 Tage vollstationär und 14 Tage teilstationär Ausschließlich teilstationäre Behandlung: 21 Tage Postakute Behandlung: 7 Tage vollstationär und 21 Tage teilstationär Ausschließlich teilstationäre Behandlung: 28 Tage keine Indikation für teilstationäre Behandlung Ulrich Neumann, AOK BO, DO, HER,

7 Wirtschaftlichkeitsreserven im deutschen Gesundheitswesen (McKinsey-Studie, Wirtschaftswoche Nr. 45/1996, S. 65 ff.) Das deutsche Gesundheitssystem ist relativ kostengünstig, aber nicht wirtschaftlich Vor allem im Krankenhausbereich gibt es erhebliche Möglichkeiten der Produktivitätssteigerung Trotz eines international relativ einheitlichen Standards gibt es dramatische Unterschiede in den medizinischen Behandlungsmethoden Die günstigen Verwaltungskosten der Krankenhäuser verdienen ein Plus Ein besonderes Problem ist die rigide Trennung von stationärer und ambulanter Versorgung Ulrich Neumann, AOK BO, DO, HER,

8 Abbau der Fehlbelegung, z.b. Verkürzung der Verweildauern nach dem Benchmark-Prinzip Die Entgiftung Alkoholkranker ist auch auf ambulanter Basis möglich (vgl. Studien von Soyka, Ärzte-Zeitung vom ) = Fallvermeidung Für eine Gesundheitsversorgung im Wettbewerb bedeutet das Benchmark-Prinzip, dass der Leistungsbedarf an den innovativen Leistungsanbietern bemessen werden muss. Maßstab ist das untere Quartil. Was 25 % der besten psychiatrischen Fachabteilungen können, müssen die anderen auch beherrschen (zustimmend G. Vogel u. Dr. V. Möws in f&w 3/2000, S. 295 ff sowie Praxis des MFJG NW bei der Planbetten-Bedarfsplanung im somatischen Bereich) Ulrich Neumann, AOK BO, DO, HER,

9 Ist-Verweildauern laut L 4 LKA haben sich positiv entwickelt ICD 303 bzw. F10 Alkoholabhängigkeit Benchmark Mittelwert , , , ,37 Unteres Q. 9,78 8,90 9,10 9,39 Ist-Verweildauer 2001 versus wirtschaftliche Verweildauer 2001 Ist-VD Wirtschaftliche Abweichung Verweildauer in Tagen in v.h. 10,4 9,4 1,0 10,6 Für den Vergütungsanspruch muss die Verweildauer wirtschaftlich sein (vgl. BSG-Urteil vom ) Ulrich Neumann, AOK BO, DO, HER,

10 Ergebnisse bei den 11 LWL-Kliniken (Quelle: AOK-Informationsmanagement) Die Quote der Kriseninterventionsbehandlungen in der Psychiatrie hat sich im Laufe der Jahre 1997 bis 2001 nicht verändert; sie bewegt sich in einer Größenordnung von etwa 70 %. Allerdings wurde die Kostenübernahme für den Regelfall 1998 von 14 auf 10 Tage reduziert. Ulrich Neumann, AOK BO, DO, HER,

11 Ulrich Neumann, AOK BO, DO, HER,

12 Der Anteil der qualifizierten Entzugsbehandlung (QE) ist seit 1998 leicht zurückgegangen. Ulrich Neumann, AOK BO, DO, HER,

13 Der Anteil der Behandlungen mit einer Dauer von mehr als 18 Tagen, der primär mit der stationären Behandlungsnotwendigkeit von komorbiden Störungen begründet wird, reduzierte sich um fast 60 %, und zwar von 24,9 % in 1997 auf 10,2 % in Ulrich Neumann, AOK BO, DO, HER,

14 Ulrich Neumann, AOK BO, DO, HER,

15 Ein Teil der Patienten wurde tagesklinisch weiterbehandelt, bei anderen erfolgte die Mitbehandlung der komorbiden Störungen während der Rehabilitationsbehandlung. Ulrich Neumann, AOK BO, DO, HER,

16 Die sogenannte Abbrecherquote (= Behandlungen bis zu 3 Tagen) befindet sich mehr oder weniger auf hohem Niveau (19,6 % in 1997 und 16,1 % in 2001). Ulrich Neumann, AOK BO, DO, HER,

17 Keine negativen Konsequenzen auf das Ergebnis der Behandlung von Suchtkranken Mit der Verkürzung der Verweildauer von 17,0 in 1997 auf 10,7 Tage in 2001 (= - 37,1 %) ist zwar ein Fallzahlzuwachs von 34,1 % einhergegangen. Unter dem Strich (saldiert) sind die Pflegetage kontinuierlich zurückgegangen. D.h. der Fallzahlzuwachs konnte durch eine überproportionale Verweildauerreduzierung überkompensiert werden (insgesamt 15,7 % weniger Pflegetage). Ulrich Neumann, AOK BO, DO, HER,

18 Die höchste Verweildauerreduzierung ist in 1998 mit - 3,65 Tagen eingetreten, primär durch die Verschiebung des höchsten Fallanteils von 13 auf 9 Tage, wie diese Übersicht zeigt: VD mit dem höchsten (relativen) Fallanteil Jahr Verweildauer %-Anteil , , , , ,1 Ulrich Neumann, AOK BO, DO, HER,

19 Die Veränderung der Verweildauerstruktur in 1998 belegt auch diese Synopse: VD-Struktur Jahr Tage Tage Tage kumuliert ,9% 29,8% 9,4% 75,1% ,1% 15,5% 9,0% 82,6% ,4% 13,8% 11,3% 84,5% ,2% 11,2% 11,0% 88,4% ,9% 12,5% 11,4% 89,8% Ulrich Neumann, AOK BO, DO, HER,

20 In der Längsschnittbetrachtung der Jahre 1997 bis 2001 kam es zu einem Anstieg der Fälle, zu einer deutlichen Reduktion der Verweildauer, der Gesamtkosten und der Kosten je Fall. Ulrich Neumann, AOK BO, DO, HER,

21 Ulrich Neumann, AOK BO, DO, HER,

22 Keine negativen Konsequenzen auf das Ergebnis der Behandlung von Suchtkranken Die Ergebnisqualität wird zurzeit nicht gemessen. Für Kosten-/Nutzen-Analysen existiert kein institutionsübergreifender Konsens über die Erfolgsindikatoren der Alkoholentgiftungsbehandlung. Die Zahl der Wiedereinweisungen hat sich zwar von 1997 bis 2000 (nicht 2001) erhöht, ein signifikanter Einfluss auf das Ergebnis der Entzugsbehandlung ist aber nicht feststellbar. Im Rahmen des umfassenden Qualitätsmanagements ( 135 a ff SGB V) sollte die Ergebnisqualität alsbald gemessen werden. Ulrich Neumann, AOK BO, DO, HER,

23 Keine negativen Konsequenzen auf das Ergebnis der Behandlung von Suchtkranken Nur über eine Modifikation der Strukturen und Prozesse kann die Ergebnisqualität der Alkoholentgiftungsbehandlungen verbessert werden. Eine ausschließliche Verlängerung der Verweildauer, wie von den Landschaftsverbänden in den Budgetverhandlungen für 2003 gefordert wird, führt zu keiner besseren Ergebnisqualität. Für die nicht in eine Alkoholentwöhnungsbehandlung verlegten Patienten sind differenzierte Konzepte erforderlich, die die ärztlichen Ressourcen im ambulanten Bereich nachhaltiger berücksichtigen. Ulrich Neumann, AOK BO, DO, HER,

24 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ulrich Neumann, AOK BO, DO, HER,

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