VHV VERSICHERUNGEN. Forderungsausfall-Versicherung der Baubranche für Verbandsmitglieder

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1 VHV VERSICHERUNGEN BAU F O R D E R U N G S AU S FA L L - V E R S I C H E R U N G [ ] Forderungsausfall-Versicherung der Baubranche für Verbandsmitglieder

2 Liquiditätssicherung für Ihren Betrieb Fällige aber unbezahlte Rechnungen können gerade für Unternehmen der Baubranche ein existenzbedrohendes Risiko darstellen. Außenstände wirken sich negativ auf die wirtschaftliche Lage aus und belasten in starkem Maße die Bonität der Unternehmen. Zur Stärkung der Liquidität und damit der Wettbewerbsfähigkeit der Baubetriebe bieten die VHV Versicherungen in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Deutschen Bauwirtschaft eine Forderungsausfall-Versicherung an. Gemeinsam mit dem Risikoträger Atradius, der zweitgrößten Kreditversicherungsgesellschaft weltweit, wurde ein neues Versicherungskonzept für Verbandsmitglieder entwickelt, das die Ersatzpflicht für Ausfälle an Forderungen aus nach Vertragsbeginn erbrachten Werkleistungen vorsieht. Wichtige Elemente: wie die Absicherung auch von Forderungen wegen erbrachter halbfertiger Leistungen am Bau sowie die vorläufige Entschädigung des unbestrittenen Teils einer Forderung, haben Eingang in dieses Verbandskonzept gefunden. Als Ergebnis kann den Verbandsmitgliedern auf diesem Weg ein risikogerechter Versicherungsschutz für Forderungsausfälle in der Baubranche angeboten werden. Konsequenzen verspäteter Zahlungen in Deutschland Zusätzliche Zinskosten 68 % Ertragsverluste 60 % Liquiditätsengpass 37 % Existenzbedrohung 7% Eine Investition, die sich rechnet: Um einen Forderungsverlust von EUR zu kompensieren, müssen Sie bei einer Umsatzrendite von 4 % bereits einen Mehrumsatz von EUR erwirtschaften. Ein Beispiel: Sie sind ein Unternehmen in der Baubranche mit einem Jahresumsatz von 2 Mio. EUR. Für die Kreditversicherung zahlen Sie EUR Prämie zzgl. Versicherungssteuer. Es tritt ein Ausfall einer Forderung aufgrund von Insolvenz des Auftraggebers von netto EUR zzgl. MwSt. = EUR ein. Entschädigungsleistung 75% = EUR Erstattung aus dem Bruttobeitrag EUR Rückerstattung durch das Finanzamt = EUR. Das Beispiel basiert auf 75% Ausfalldeckung und 25-facher Jahreshöchstentschädigung.

3 Die starken Leistungen der Forderungsausfall-Versicherung der Baubranche für Verbandsmitglieder: Ersatz von Forderungsausfällen von Werkleistungen Versicherungsschutz für halbfertige Leistungen am Bau Teilweise bestrittene Forderungen erfahren eine vorläufige Entschädigung des unbestrittenen Forderungsanteils Erleichterung beim Nachweis der ursprünglichen Fälligkeit Verlängerung der ursprünglichen Fälligkeit um bis zu 60 Tage möglich (zzgl. einer maximalen Anzeigefrist von 30 Tagen) Mitversicherung von Forderungen an Privatpersonen Schneller und einfacher Online-Service Unbürokratische Schadenabwicklung Attraktive Mindestprämie von EUR netto jährlich, bzw. 0,30 % vom Umsatz Abtretung der Versicherungsansprüche an die Hausbank möglich Verbesserung der eigenen Bonität durch einen abgesicherten Debitorenbestand Auf Antrag Erhöhung der Jahreshöchstentschädigung möglich Kosten und Entschädigungsleistung Forderungsausfallversicherung mit Mindestprämie EUR zzgl. Versicherungssteuer Prämie 0,30% auf den Umsatz p. a. (ohne Barumsätze und Umsätze mit der öffentlichen Hand) Zielgruppe sind grundsätzlich Gewerbebetriebe der Baubranche bis ca. 10 Millionen EUR Umsatz p. a. Umsatz mit Privatpersonen mitversichert. Prüfungsgebühr bis EUR Entscheidung ja/nein 5 EUR für Limits über EUR Inland 35 EUR über EUR Ausland 60 EUR Ausfalldeckung 75% brutto (inkl. Mwst) Forderungsfranchise 500, EUR Forderungsausfälle bis 500, EUR brutto werden nicht entschädigt. Bei Forderungsausfällen ab 501, EUR beträgt die Erstattung 75 %. Inkasso-Mindestbetrag 500, EUR Maximales Zahlungsziel 120 Tage Maximaler Verlängerungszeitraum 60 Tage Jahreshöchstentschädigung 25-fache der Jahresnetto-Prämie Prämien-Beispiel: Handwerksbetrieb 2 Millionen EUR Umsatz EUR bar EUR öh = EUR x 0,30% = 4.500, EUR Prämie zzgl. Versicherungssteuer. Ausschlüsse Nicht versicherbar sind: Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen Forderungen gegenüber öffentlichen Unternehmen

4 VHV Allgemeine Versicherung AG Constantinstraße Hannover Briefanschrift: VHV Hannover Telefon (05 11) Fax (05 11) VM-Nr.: VM-Name: Risikoträger: Atradius Kreditversicherung Oplader Str Köln Die technische Abwicklung erfolgt über: VVH Versicherungsvermittlung Hannover GmbH Constantinstraße Hannover Einem Tochterunternehmen der VHV Bauforderungsausfall-Versicherung Risikofragebogen zur Erstellung eines Vorschlages Bei bitte Zutreffendes ankreuzen, Striche oder sonstige Angaben, Zeichen oder Nichtbeantwortung gelten als Verneinung. Bitte per Fax an (05 11) Versicherungsnehmer Firma Straße, Hausnummer PLZ Ort Unternehmensgründung Branche des Unternehmens Ansprechpartner Telefon Telefax Adresse Erforderliche Angabe Umsätze des letzten vollen Geschäftsjahres (bei Neugründung Planumsatz) zuständiger Verband oder Rahmenvertragsnummer BRV Deutschland Umsatz inkl. MwSt. Barumsatz Umsatz mit der öffentlichen Hand Auslandsumsatz Umsatz (in TEUR) Umsatz (in TEUR) Umsatz (in TEUR) Frankreich Niederlande Österreich Dänemark Schweiz Spanien Bei Vertragsannahme sind die vorstehenden Umsatzangaben Grundlage für die Prämienrechnung des 1. Versicherungsjahres entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen. Weitere Länder (nur die unten aufgeführten Länder sind möglich). Umsatz (in TEUR) Umsatz (in TEUR) Umsatz (in TEUR) Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Island, Irland, Italien, Japan, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Slovenien, Tschechien,Türkei, Ungarn und USA Prämie Umsatz x 0,30 % = Versicherungsprämie zzgl. Versicherungssteuer Mindestprämie EUR zzgl. Versicherungssteuer/Rahmenvertragskonditionen Gewünschter Versicherungsbeginn: 01.. Vertragslaufzeit jährlich Die wichtigsten Kunden Kunde Straße/Ort Umsatz (in TEUR) Forderungsausfälle jeweils in den letzten beiden Jahren Vorjahr Anzahl Betrag in TEUR Vorvorjahr Anzahl Betrag in TEUR Vorversicherungen Besteht bzgl. Kreditversicherung ein Vorversicherer? ja nein Wenn ja, welcher? Datum/Ort/Unterschrift VVH Wir wünschen auch Informationen zur D & O Vermögensschadenversicherung für Geschäftsführer und leitende Angestellte Managerprotect, der Absicherung von Regressansprüchen aufgrund von Pflichtverletzungen.

5 Auszug aus den wichtigsten Vertragsbedingungen inkl. der Erklärung zu den starken Leistungen der Forderungsausfallversicherung für die Baubranche im Überblick. Versicherte Forderungen Versichert sind Forderungen, die dem Versicherungsnehmer zustehen: a) gegen Abnehmer in Ländern, die in der Länderliste aufgeführt sind und b) die aus dem regelmäßigen Geschäftsbetrieb des Versicherungsnehmers entstehen, wie in der Vertragsübersicht festgelegt und c) die sich auf innerhalb der Vertragslaufzeit versandte Waren oder erbrachte Dienstleistungen beziehen und d) für die dem Versicherungsnehmer ein für diesen Abnehmer gültiges Kreditlimit vorliegt und e) für die das mit dem Abnehmer vereinbarte Zahlungsziel nicht das in der Vertragsübersicht festgelegte maximale Zahlungsziel, ermittelt ab dem Tag der Fakturierung, überschreitet und f) die die Bedingungen für den Versicherungsschutz im Hinblick auf das Land des Abnehmers gemäß der Länderliste erfüllen. Ersatz von Forderungsausfällen von Werkleistungen Für den Zweck der Forderungsausfallversicherung für die Baubranche sind Forderungen aus Werkleistungen von den Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen mit umfasst. Versicherungsschutz für halbfertige Leistungen am Bau Sind bei separater Fakturierung mitversichert. Fakturierungszeitraum Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, innerhalb des in der Vertragsübersicht festgelegten Fakturierungszeitraumes seine Rechnungen gegen seine Abnehmer zu erstellen. Der Fakturierungszeitraum berechnet sich wie folgt: a) für Warenlieferungen: ab dem Versanddatum der Waren; b) für Dienstleistungen: ab dem Datum, an dem der Versicherungsnehmer die Dienstleistungen erbracht hat, für die er gegenüber seinem Abnehmer zum Erhalt von Zahlungen berechtigt ist. Allgemeine Haftungsausschlüsse Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: a) Forderungsausfälle, die direkt oder indirekt entstehen oder mitverursacht werden durch ionisierende, radioaktive, giftige, explosive oder sonstige gefährliche oder kontaminierende Eigenschaften oder Auswirkungen einer explosiven atomaren Einrichtung oder einer ihrer Komponenten, nukleare Brennmaterialien, Verbrennung oder nuklearen Abfall; b) Forderungsausfälle, die zurückzuführen sind auf Streitigkeiten, in denen der Abnehmer aus irgendeinem Grund für sich in Anspruch nimmt, zu der (teilweisen) Zurückhaltung der Zahlungen oder der Nichtausführung einer seiner vertraglichen Verpflichtungen berechtigt zu sein. Dieser Ausschluss gilt nur so lange, bis die Streitigkeit zu Gunsten des Versicherungsnehmers beigelegt wurde, entweder einvernehmlich, durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil oder einen rechtskräftigen Schiedsgerichtsbeschluss; c) Forderungsausfälle, die dadurch entstehen oder mitverursacht werden, dass der Versicherungsnehmer, einer seiner Vertreter oder eine für den Versicherungsnehmer handelnde Person es unterlassen haben, die Bestimmungen und Bedingungen des Vertrags zu erfüllen oder die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Regelungen oder Anordnungen zu befolgen; d) Forderungsausfälle, die der Versicherungsnehmer aufgrund der Nichteinholung von Import-, Export- oder anderen Genehmigungen erleidet, die für die Vertragserfüllung notwendig sind oder bei denen im Falle der Vertragserfüllung gegen devisenrechtliche Vorschriften verstoßen würde. Dieser Ausschluss findet keine Anwendung, wenn diese Genehmigungen erst nach dem Beginn des Versicherungsschutzes für die jeweilige Forderung erforderlich wurden bzw. diese devisenrechtlichen Vorschriften erst nach diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind; e) Forderungsfälle in Verbindung mit einem Drittland, sofern Waren in ein anderes Land als das des Abnehmers geliefert, Dienstleistungen dort erbracht oder Zahlungen dort(hin) erfolgen sollen, es sei denn, der Versicherer trifft schriftlich eine anderweitige Entscheidung. Teilweise bestrittene Forderungen erfahren eine vorläufige Entschädigung des unbestrittenen Forderungsteils, wenn Sie durch einen Sachverständigen bestätigt werden. Maximaler Verlängerungszeitraum Sofern im Einzelfall erforderlich, kann der Versicherungsnehmer einer Verlängerung des ursprünglichen Fälligkeitsdatums einer Forderung zustimmen, vorausgesetzt, diese Verlängerung liegt innerhalb des maximalen Verlängerungszeitraumes, der in der Vertragsübersicht festgelegt ist. Für die Anwendung der Versicherungsvertragsbestimmungen gilt weiterhin das ursprüngliche Fälligkeitsdatum. Eine solche Verlängerung ist nicht möglich im Falle von Wechseln, Schuldscheinen, Zahlung gegen Dokumente (cash against documents), Dokumenten gegen Akzept/Zahlung eines Sichtwechsels oder falls die Zahlung mit einem Akkreditiv zu leisten ist. Verpflichtung der Meldung einer Überschreitung des maximalen Verlängerungszeitraumes Der Versicherungsnehmer hat den Versicherer innerhalb von 30 Tagen schriftlich zu informieren, sofern eine Forderung gegen einen Abnehmer bei Ablauf des maximalen Verlängerungszeitraumes unbezahlt und damit überfällig ist. Verlängerung der ursprünglichen Fälligkeit um bis zu 60 Tage möglich Der Versicherungsnehmer unterrichtet den Versicherer spätestens 30 Tage nach maximalem Verlängerungszeitraum (60 Tage nach ursprünglicher Fälligkeit), d. h. 90 Tage nach ursprünglicher Fälligkeit über die Nichtzahlung einer Forderung. Zu diesem Zeitpunkt leitet der Versicherungsnehmer ebenfalls die im Rahmen des Versicherungsfalls Protracted Default erforderlichen Inkassomaßnahmen ein. Protracted Default (Wenn zum Inkasso übergeben) In Anwendung des Versicherungsvertrages liegt der Versicherungsfall Protracted Default vor, wenn ein Abnehmer seiner Zahlungsverpflichtung hinsichtlich einer Forderung nicht innerhalb der in der Vertragsübersicht festgelegten Karenzfrist nachkommt. Ist in der Länderliste eine längere Karenzfrist für das Land des Abnehmers festgelegt, so ist diese maßgeblich. Die Karenzfrist beginnt mit dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum einer Forderung. Für diesen Versicherungsfall gilt als Schadentag das Datum, an dem die maßgebliche Karenzfrist abläuft. Der Versicherer ist jedoch nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer das Inkasso über die Gesamtsumme der offenen Forderungen gegen den jeweiligen Abnehmer spätestens 30 Tage, nachdem der maximale Verlängerungszeitraum für die unbezahlte Forderung mit dem frühesten Fälligkeitsdatum abgelaufen ist, dem vom Versicherer festgelegten Unternehmen übertragen und die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt hat. Protracted Default (Nichtzahlung Ihrer Forderungen) Wenn Ihre Forderungen 6 Monate nach Fälligkeit, obwohl ordnungsgemäß gemahnt wurde, nicht bezahlt wurden, entschädigt der Versicherer. Inkasso Der Versicherungsnehmer entscheidet ob er den Inkassoservice des Versicherers im Schadensfall beauftragt. Nur im Fall des Protracted Default ist die Beauftragung notwendig. Riskoträger des Konzepts: Atradius Kreditversicherung

6 AUF WIEDERSEHEN. Bei Ihrem VHV Partner. Abwicklung über VVH Versicherungsmakler Constantinstraße Hannover Telefon (05 11) Telefax (05 11) info@vvh.de VVH VHV Versicherungen Hannover Telefon (05 11) Fax (05 11)

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