Kontenplan für die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons Basel-Landschaft

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1 109a/2014 Kontenplan für die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons Basel-Landschaft (Redaktionell überarbeitet durch die Finanzabteilung ERK BL in Zusammenarbeit mit der AWK am )

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3 Allgemeine Bemerkungen zum überarbeiteten Kontenplan Im überarbeiteten Kontenplan findet eine Annäherung an die privatwirtschaftliche Rechnungslegung statt, auch wenn typische Besonderheiten der öffentlichen Rechnungslegung, wie beispielsweise Investitionsrechnung, Kollektenkasse etc., beibehalten werden. Die Annäherung an die privatwirtschaftliche Rechnungslegung zeigt sich auch darin, dass die Begriffe wie Laufende Rechnung oder Voranschlag, durch die in der Privatwirtschaft gebräuchlichen Begriffe Bilanz, Erfolgsrechnung und Budget ersetzt wurden. Neu ab gelten die folgenden Buchungsgrundsätze gemäss Bruttodarstellung: - Der Grundsatz der Bruttodarstellung ist finanzrechtlich und finanzwirtschaftlich wichtig. Aufwand und Ertrag sowie Einnahmen und Ausgaben sollen ohne gegenseitige Verrechnung in voller Höhe ersichtlich sein. Gegenseitige Verrechnungen bergen Risiken und beeinflussen die Entscheidungsfindung. - Die Buchungen sollen nachvollziehbar und auch für Aussenstehende lesbar sein. Die Vorgänge werden damit klar und verständlich erfasst. Die Korrekturen werden gekennzeichnet und Buchungen durch Belege nachgewiesen. - Die Konten sind nach dem Dezimalsystem nummeriert. Die erste Dezimalstelle zeigt die Kontenklasse und die zweite die Kontengruppe an. Die Einhaltung der ersten, zweiten und dritten Kontengruppen-Ziffern ist obligatorisch. Die vierten und fünften Ziffern zeigen eine zusätzliche Untergruppe und/oder das Einzelkonto. Diese können je nach Umfang und Bedarf der Buchhaltung variieren. - Der Einbezug der Fonds, Legate und Spezialrechnungen (Nebenbuch für die Kollektenkasse, Anlage- und/oder Liegenschaftsbuchhaltung usw.) ermöglicht eine übersichtliche Gesamtabrechnung. - Die Finanzkennzahlen unserer Kirchgemeinden sind schwer zu vergleichen, wenn der Aufbau der Rechnungen nicht identisch ist. Durch eine Harmonisierung der Rechnungslegung kann die Qualität der Daten für die Finanzstatistik entscheidend verbessert werden. Dies erlaubt eine präzisere und ursachengerechtere Finanzpolitik. - Periodenabgrenzung/Rechtzeitigkeit: Beiträge werden der richtigen Rechnungsperiode zugerechnet, sonst können die einzelnen finanziellen Vorfälle nicht in ihrer Tragweite erfasst und dem falschen Jahr zugerechnet werden. Mit der Periodenabgrenzung wird

4 der Grundsatz der Jährlichkeit eingehalten. Im Sinne der Rechtzeitigkeit sind Geschäftsvorfälle zu dem Zeitpunkt zu verbuchen, an dem sie eintreten. - Verständlichkeit: Der Grundsatz der Verständlichkeit verlangt, dass Informationen klar und nachvollziehbar sein sollen. Die Informationen sollten auch für Aussenstehende verständlich sein. - Richtigkeit: Richtigkeit bedeutet, dass die Buchungen den Tatsachen entsprechen sollen und weisungsgemäss vorzunehmen sind. - Wirtschaftliche Betrachtungsweise: Die Vermögenswerte sollen entsprechend ihrem effektiven Wert in der Bilanz abgebildet sein. Beim Finanzvermögen (Grundstücke, Gebäude etc.) ist dies der Verkehrswert, beim Verwaltungsvermögen (Finanzanlagen, etc.) der Zeitwert. Neubewertungsgewinne und -verluste werden erfolgsneutral über die Neubewertungsreserve (Wertberichtigungskonti) verbucht. - Vollständigkeit: Alle wichtigen Informationen werden berücksichtigt. Alle vorgefallenen Geschäftsfälle sind abzubilden. - Nachprüfbarkeit: Die Vorgänge werden klar und verständlich erfasst. Korrekturen werden gekennzeichnet und Buchungen durch Belege nachgewiesen. Eine ausführliche Kontierungsanleitung steht auf der Homepage der Kantonalkirche zur Verfügung. Artengliederung Die Artengliederung ist wie folgt aufgebaut: Bilanz Erfolgsrechnung Eventuelle Spezialrechnungen Abschluss 1 Aktiven 3 Aufwand 5, 7 Ausgaben 9 Abschluss 2 Passiven 4 Ertrag 6, 8 Einnahmen

5 Bilanz; Die Bilanzkontogruppen sind zweistellig, empfohlen wird dreistellig. Für die interne Feingliederung können die Kirchgemeinden weitere Ziffern hinzufügen. Kontenplan-Grundschema Bilanz Erfolgsrechnung Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5 8 Aktiven Passiven Aufwand Ertrag Spezialrechnungen Gruppe 10 Gruppe 20 Gruppe 30 Gruppe 40 Flüssige Mittel Fremdkapital Personalaufwand Steuern (Kassa, Bank, Umlaufsvermögen etc.) NEU Gruppe 11 Guthaben (Debitoren, Verrechnungssteuer etc.) Gruppe 12 Finanzanlagen (Portfolio, Fonds, Legate, etc.) NEU Gruppe 13 Transitorische Aktiven NEU Gruppe 14 Sachgüter (Immobilien, Mobilien, Vorräte etc.) (Bankschulden, Darlehen etc.) NEU Gruppe 24 Rückstellungen (Kurzfristig, Kapital, Rückstellungen etc. ) NEU Gruppe 25 Transitorische Passiven NEU Gruppe 26 Verpflichtungen NEU Gruppe 28 Langfristige Verpflichtungen Spezialfinanzierungen (Zweckgebundene Reserven, Fonds Legate) NEU Gruppe 29 Eigenkapital (Freie Reserven, Kapitalien etc. ) (Sitzungsgelder, Löhne, Sozial- und Personalversicherungsbeiträge. etc.) Gruppe 31 Sachaufwand (Verwaltungs- und kirchlicher Sach- aufwand, Dienstleistungen Dritter) Gruppe 32 Zinsaufwand (Schuldzinsen) NEU Gruppe 33 Liegenschaftsaufwand (Unterhalt, Mieten, Nebenkosten etc.) NEU Gruppe 34 Unterhalt Mobilien (Unterhalt Einrichtungen, Apparate EDV, Wartungsverträge etc.) NEU Gruppe 36 Eigene Beiträge (Zuwendungen, Spenden etc.) NEU Gruppe 37 Kollektenkasse Gruppe 38 (bisher 33) Abschreibungen (Finanzvermögen, Liegenschaften etc.) NEU Gruppe 39 Ausserordentlicher Aufwand (Bildung von Rückstellungen und Reserven) (Ordentliche Kirchensteuern etc.) Gruppe 41 Erhaltene Beiträge (Subvention Kantonsbeitrag, Finanzausgleich etc.) Gruppe 42 Vermögensertrag (Zinsertrag, Dividenden etc.) Gruppe 43 (bisher Entgelte) Liegenschaftsertrag (Miete Pfarrpersonen etc.) NEU Gruppe 44 Beiträge, Entgelte (Einnahmen aus Dienstleistungen etc.) NEU Gruppe 47 Kollektenkasse NEU Gruppe 49 Ausserordentlicher Ertrag (Entnahme aus Fonds, Rückstellungen etc.) Klasse 9 Abschluss

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