Geänderte Anforderungen an Neubauten Wissenswerte Details 1. Gesetzliche Änderungen
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- Irmela Falk
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1 de Konsument Geänderte Anforderungen an Neubauten Wissenswerte Details 1. Gesetzliche Änderungen Ab dem 1. Januar 2015 sind die Weichen mehr denn je Richtung Passivhaus gestellt. Wer einen Neubau plant, sollte über die geänderten gesetzlichen Anforderungen informiert sein. Wird ab diesem Jahr eine Baugenehmigung für ein Wohngebäude bei einer Gemeinde angefragt, so müssen weitergehende energetische Anforderungen erfüllt sein. Im Energiepass muss die Energieeffizienzklasse A und die Wärmeschutzklasse B erreicht werden. Dies ist ein Teil der Bemühungen Luxemburgs, die CO2 Emissionen zu senken. Da Luxemburg nur begrenzte Möglichkeiten besitzt, um im großen Stil erneuerbare Energiequellen zu erschließen, wurde das Hauptaugenmerk auf die Steigerung der Energieeffizienz gelegt. Eine Erhöhung der Energieeffizienz bedeutet, dass aus einer bestimmten Energiemenge mehr Nutzen gezogen werden kann, sprich der Wirkungsgrad erhöht wird. Einfach ausgedrückt: Reichte früher die Energiemenge von Liter Heizöl aus, um ein Einfamilienhaus zu beheizen, so kann diese Energiemenge ausreichen, um zehn energieeffiziente Neubauten z.b. Passivhäuser zu beheizen. Die immer strenger werdenden energetischen Anforderungen an Neubauten sind Teil eines Fahrplans Richtung Passivhausstandard als Mindestanforderung an Neubauten. Der Passivhausstandard ist ab dem 1. Januar 2017 für Neubauten Pflicht. Folgende Tabelle zeigt den zeitlichen Verlauf der gesetzlichen Mindestanforderungen: Zeitpunkt des Bauantrages Ab Energetische Anforderungen Hier gab es noch keinen Energiepass. Beim Erstellen eines Energiepass für diese Gebäude werden häufig die Klassen E bis G erreicht. Primärenergieklasse: D Wärmeschutzklasse: D Primärenergieklasse: B Wärmeschutzklasse: C Primärenergieklasse: A Wärmeschutzklasse: B Primärenergieklasse: A Wärmeschutzklasse: A März 2015 I N 03 I 15
2 2.Finanzielle Beihilfen für energieeffizientes Bauen Gleichzeitig mit in Kraft tretenden strengeren Anforderungen, wurden die finanziellen Beihilfen des Staates für energieeffiziente Neubauten angepasst. Für Gebäude, bei denen der Bauantrag im Jahr 2015 oder 2016 eingereicht wird, gibt es nur noch für Passivhäuser eine Finanzspritze. Wird ab 2017 ein Bauantrag eingereicht, so gibt es keine Beihilfen mehr, da das Passivhaus ohnehin Pflicht ist. Die folgende Tabelle gibt die Beihilfen an: Gebäudetyp Förderung pro m 2 Energiebezugsfläche [ /m 2 ] Einfamilienhaus bis 150 m 2 70 Wohnung in Mehrfamilienhaus bis m 2 bis 80 m 2 zwischen 80 m 2 und 120 m Wohnung in Mehrfamilienhaus über m 2 bis 80 m 2 zwischen 80 m 2 und 120 m Maßnahme Beihilfe Bedingung Steuerung eines außenliegenden Sonnenschutz Erdwärmetauscher EFH: 500 MFH: 250 pro ; maximal EFH: 50% der Kosten; maximal MFH: 50% der Kosten; pro zusätzliche ; maximal Sonnenschutz auf allen Fassaden und fassadenbezogene Steuerung in Abhängigkeit der solaren Einstrahlungsintensität Mindesttiefe: 1,5m Mindestlänge für Luft-Erdwärmetauscher: 40 m Mindestlänge für Sole-Erdwärmetauscher: 100 m Plant man beispielsweise ein Einfamilienhaus im Passivhausstandard mit einer Energiebezugsfläche von 180 m2 sowie einem Erdwärmetauscher für die Lüftungsanlage, so beträgt die finanzielle Beihilfe = Im Klaren muss man sich sein, dass die oben angegebenen Beihilfen sich auf das Haus beziehen. Die finanziellen Beihilfen für umweltfreundlichere Anlagentechnik (z.b. Solaranlage) sind separat zu betrachten und bis auf eine Ausnahme vom Gebäude unabhängig, d.h. diese sind auch erhältlich für Häuser, welche den Passivhausstandard nicht erreichen. Anlage Thermische Solaranlage (Trinkwarmwasser) Thermische Solaranlage (incl. Heizungsunterstützung) Prozentuale Behilfe Photovoltaikanlage 20 % EFH 50 % % Höchstbetrag 500 /kwp MFH pro Maximal pro Maximal Einspeisetarif 2013: 0,264 /kwh 2014: 0,24 /kwh 2015: 0,216 /kwh 2016: 0,193 /kwh Bedingungen Zertifikat von Solar Keymark Wärmemengenzähler Zertifikat von Solar Keymark Wärmemengenzähler Flachkollektor: 9 m 2 Vakuumröhrenkollektor: 7 m 2 Montage auf oder in Gebäudehülle (Dach oder Fassade) Maximal 30 kwp 16 I März 2015 I N 03
3 de Konsument Erdwärmepumpe 50 % pro Maximal Luftwärmepumpe 25 % keine Pellets- und Hackschnitzelkessel Scheitholzkessel oder Scheitholz kombiniert mit Pellets 40 % pro Maximal % keine Pelletofen 30 % keine Anschluss an ein Nahwärmenetz Errichtung eines Nahwärmenetzes keine 50 /kw Maximal 15 kw 15 /kw Maximal 8 kw pro 30 % keine COP 4,3 (B0/W35; E4/W35) Stromzähler COP 4,3 (A2/W35; E4/W35) Stromzähler Nur im Passivhaus Emissionsgrenzwerte Wirkungsgrad 90 % Scheitholzkessel und Kessel mit Scheitholz kombiniert mit Pellets: Pufferspeicher 55 Liter / kw Pelletofen: minimum 50 % Wärmeauskopplung ans zentrale Heizungssystem Wärmenetz wird mindestens zu 75 % aus erneuerbaren Energien gespeist Zu beachten gilt, dass die Subvention für eine Luftwärmepumpe nur in Passivhäusern gewährt wird. Wärmepumpen sind prädestiniert für den Einsatz in sehr effizienten Gebäuden, jedoch wird oft auf eine Luftwärmepumpe zurückgegriffen. Dies liegt daran, dass wegen des Grundwasserschutzes eine Erdwärmepumpe nicht überall erlaubt ist. 3. Unterschied von AB zu AA Nun stellt sich noch die Frage nach dem Unterschied zwischen dem Haus mit den Mindestanforderungen (Wärmeschutzklasse A und Energieeffizienzklasse B) sowie dem Passivhaus (Wärmeschutzklasse A und Energieeffizienzklasse A). Wärmedämmung Lüftungsanlage Haus mit Wärmeschutzklasse A und Energieeffizienzklasse B Die Wärmedämmung der Gebäudehülle ist hier bereits auf einem sehr hohen Niveau Lüftungsanlage mit hoher Wärmerückgewinnung bereits vorhanden Passivhaus mit Wärmeschutzklasse A und Energieeffizienzklasse A Die Wärmedämmung muss weiter erhöht werden Kein nennenswerter Unterschied Luftdichtheit Gute Luftdichtheit Kein großer Unterschied Blower Door Test erforderlich Blower Door Test erforderlich n50-wert 1,0 h -1 n50-wert 0,6 h -1 Heizungsanlage Wärmebrücken Einsatz von erneuerbaren Energien unumgänglich Werden normalerweise nicht separat gerechnet Auch erneuerbare Energien nötig, Anlageleistung kann kleiner ausfallen Müssen separat gerechnet werden, höherer Planungsaufwand Der große Unterschied zum Passivhaus hin liegt also in einer Erhöhung der Dämmstärken, einem höheren Aufwand hinsichtlich des Wärmebrückennachweises sowie einer etwas besseren Luftdichtheit in der Realisierung. März 2015 I N 03 I 17
4 4. Fazit Ab 2015 sind nur noch Gebäude mit einer Wärmeschutzklasse B und Energieeffizienzklasse A erlaubt. Der Sprung zum Passivhaus (Wärmeschutzklasse A und Energieeffizienzklasse A) ist also nicht mehr groß. Für diese Gebäude (Wärmeschutzklasse A und Energieeffizienzklasse B) gibt es jedoch keine Subventionen für das Haus oder eine Luftwärmepumpe sondern nur für anderweitige Anlagentechnik (z.b. thermische Solaranlage) Für ein Passivhaus gibt es jedoch noch Subventionen für die Gebäudehülle (max ), einen Erdwärmetauscher (max ), einen Sonnenschutz (max. 500 ) sowie für eine Luftwärmepumpe (max ) All diese Informationen lassen nun folgenden Schluss zu: Das Passivhaus startet in Luxemburg bereits ab 2015 durch! Altbausanierung Weiterhin hohes Niveau Nachdem nun ausführlich die höheren Anforderungen bei gleichzeitig reduzierten Subventionen für Neubauten erläutert wurden, kann noch ein Blick auf die Situation bei der Altbausanierung geworfen werden. Hier hat sich seit Einführung des aktuellen Förderrèglements im Jahre 2013 nichts verändert. Die Förderhöhen sind hier nach wie vor auf einem hohen Niveau. Ausgangspunkt dieser staatlichen Finanzbeihilfen ist die Energieberatung, welche vor dem Beginn der Arbeiten ausgeführt werden muss. Die Energieberatung erleichtert dem Hausbesitzer die Entscheidung, welche Maßnahmen sich für sein Haus anbieten, respektive interessant sind. Die folgenden Tabellen zeigen auf, wie hoch die Beihilfen ausfallen können. Beihilfen für Dämmmaßnahmen: Gedämmtes Bauteil Standard IV Standard III Standard II Standard I Mindestdämmstärke Minimal einzuhaltender U-Wert des Bauteils [W/m2K] Aussenwand (von aussen gedämmt) Aussenwand (von innen gedämmt) Wand gegen Erdreich oder unbeheizten Raum Schrägdach oder Flachdach Oberste Geschossdecke gegen unbeheizten Dachboden Fussboden gegen Erdreich oder unbeheizten Keller Fenster oder Fenstertüren (Verglasung und Rahmen : Uw)** d 12 cm * 0,23 W/m 2 K 0,17 W/m 2 K 0,12 W/m 2 K 20 /m 2 25 /m 2 30 /m 2 36 /m 2 d 8 cm * 0,29 W/m 2 K 0,21 W/m 2 K 0,15 W/m 2 K 20 /m 2 25 /m 2 30 /m 2 36 /m 2 d 8 cm * 0,28 W/m 2 K 0,22 W/m 2 K 0,15 W/m 2 K 12 /m 2 13 /m 2 13 /m 2 14 /m 2 d 18 cm * 0,17 W/m 2 K 0,13 W/m 2 K 0,10 W/m 2 K 15 /m 2 24 /m 2 33 /m 2 42 /m 2 d 18 cm * 0,17 W/m 2 K 0,13 W/m 2 K 0,10 W/m 2 K 10 /m 2 18 /m 2 27 /m 2 35 /m 2 d 8 cm * 0,28 W/m 2 K 0,22 W/m 2 K 0,15 W/m 2 K 12 /m 2 13 /m 2 13 /m 2 14 /m 2 Uw 0,90 W/m 2 K Uw 0,85 W/m 2 K Uw 0,80 W/m 2 K Uw 0,75 W/m 2 K 40 /m 2 44 /m 2 48 /m 2 52 /m Förderhöhe in /m2 *bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(mK). Umrechnung bei anderen Wärmeleitfähigkeiten erforderlich. ** bezogen auf ein Normfenster (1.23 x 1.48), U-Wert der Aussenwand Uw-Wert der Fenster oder kontrollierte Lüftungsanlage 18 I März 2015 I N 03
5 de Konsument Beihilfen für eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: Gebäudetyp Beihilfe Förderhöhe Maximum Einfamilienhaus 50% der Kosten 40 /m m 2 Mehrfamilienhaus 50% der Kosten 41 /m 2 80 m 2 pro Maximal pro Gebäude Wird nach der energetischen Sanierung eine Wärmeschutzklasse A, B oder C erreicht, so wird der Förderbetrag um den Bonus von 30, 20 respektive 10% erhöht. Die Details, sowie die verschiedenen Bedingungen, welche nicht im Detail hier im Artikel erwähnt wurden, können im Zuge einer Energieberatung für das zu untersuchende Haus erarbeitet werden. Die Kosten der Energieberatung werden mit bei Einfamilienhäuser sowie bis zu bei Mehrfamilienhäuser bezuschusst, falls mindestens eine einzige förderfähige Maßnahme umgesetzt wird. Die Energieagence bietet viele Dienstleistungen an, um ihr energetisches Ziel sowohl für Neubauten als auch Altbau zu erreichen. Dies reicht von einer qualifizierten Energieberatung für bestehende Gebäude bis zur Energiepasserstellung, Blower-Door-Test inklusive Leckageortung, Wärmebrückenberechnung sowie Fördermittelanträge für neue Gebäude. Wir würden uns freuen, Ihnen ein unverbindliches Angebot, maßgeschneidert auf Ihre Situation, erstellen zu dürfen. Alle Mitglieder der ULC erhalten unsere Dienstleistungen zu vergünstigten Konditionen, so dass Sie doppelt profitieren können! Wir helfen Ihnen gerne, die für Sie sinnvollen Maßnahmen und das für Sie richtige Konzept zu finden! Cet article est disponible en version française sur notre site internet Energieagence S.A. 60a, rue d`ivoix, L-1817 Luxembourg Téléphone (+352) Fax (+352) info@energieagence.lu Unser Weiterbildungsangebot: energie am grénge beräich März 2015 I N 03 I 19
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