Die Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/9026 Die Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien Vorbemerkung der Fragesteller DieGesetzgebungisteinehoheitlicheAufgabederstaatlichenInstitutionen. InsbesonderedemDeutschenBundestagkommtdabeieineüberragendeBedeutungzu,denneristdaseinzigedirektdemokratischlegitimierteOrgan.Er istdielegislative.rechtsstaatlichegrundsätzeverlangen,dassdasparlament selbstallewesentlichenentscheidungentrifft.esspieltmitseinenöffentlichendebattenundabstimmungeneinezentralerolleinderöffentlichen Meinungsbildung.DurchdenBeschlusseinesGesetzesübernimmtderDeutscheBundestagdievollepolitischeVerantwortungfüreinGesetzundseine Auswirkungen.AlsVertreterdesganzenVolkessinddieAbgeordnetenbeider AbwägungvonVor-undNachteileneinesGesetzesdemGemeinwohlverpflichtet. DasInitiativrechtfürGesetzestehtnachArtikel76Absatz1desGrundgesetzes (GG)demDeutschenBundestag,derBundesregierungunddemBundesrat zu.obwohlderdeutschebundestagnachartikel77absatz1satz1ggdas zentralegesetzgebungsorganist,isteshäufigdiebundesregierung,dieeinen Gesetzentwurfvorlegt.Ebenfallshäufigzubeobachtenist,diewortgleicheparalleleEinbringungeinesGesetzentwurfsderBundesregierungdurchdiesie tragendenfraktionenimdeutschenbundestag,umdasverfahrenzubeschleunigen.inderletztenlegislaturperiodegingenfast80prozentder616 verabschiedetengesetzeaufregierungsvorlagenzurück (Parlamentsdokumentation16.Wahlperiode).DasPrimatderBundesregierungbeiderErarbeitungeinesGesetzentwurfsberuhtvorallemdarauf,dassdieBundesregierung sichaufdiefachkompetenzderministerialverwaltungstützenkann,während demgesetzgeberselbst,dieressourcenfehlen,umeigenständiggesetzesvorlagenzuerstellen.dabeikommtdementwurfeinesgesetzesimgesetzgebungsverfahrendurchdensogenanntenankereffekt,alsodervorprägung einerdebattedurchdenbestehendentextvorschlag,eineüberragendebedeutungzu.faktischbestimmtdiefederführungüberdiegesetzesvorlageden RahmenderDiskussion,daindenmeistenFällennurÄnderungenandem Vorschlagvorgenommenwerden,ohnedassderEntwurfselbstvölligverändert wird. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom4.April2012übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode NichtimmerwirddieVorlagefüreinGesetzvomfederführendenBundesministeriumselbsterarbeitet.TeilweisewirddieAusarbeitungvonganzenGesetzentwürfenaufprivateDritte zumeistanwaltskanzleien übertragen:das sogenanntegesetzgebungsoutsourcing.voneinersonstigenbeteiligungprivaterannormsetzungsverfahren,wiez.b.durchabgabeeinerstellungnahme vonhochschulprofessorenoderberufsverbänden,unterscheidetdasgesetzgebungsoutsourcingsichdadurch,dassdergesetzentwurfselbstvonprivaten erstelltwirdundnichtnureinflussaufeinenbereitsdurchdiebundesministerienformuliertengesetzentwurfgenommenwird.fürvielöffentlichesaufsehensorgteder LinklatersFall.DieAnwaltskanzleiLinklaterswurdevor demhintergrundderfinanzkriseimjahr2009vombundesministeriumfür WirtschaftundTechnologiemitderErstellungeinesGesetzentwurfszurRettungderalssystemrelevanteingestuftenHypoRealEstatebeauftragt,dem späterenrettungsübernahmegesetzalsteildesfinanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetzes (Gesetzvom7.April2009,BGBl.I,S.725).DerGesetzentwurfwurdemitdemLogoderAnwaltskanzleiverseheneingereicht.DadurchwurdederVorgangpublik,deranschließendfürheftigeöffentliche Debattensorgte.ZuvorwarimHerbst2008bereitsdieRechtsanwaltskanzlei FreshfieldsBruckhausDeringermitderErarbeitungeinerGesetzesvorlage beauftragtworden,dieimfinanzmarktstabilisierungsgesetz (Gesetzvom 17.Oktober2008,BGBl.I,S.1982)mündete.NachbisherigemErkenntnisstandwerdendieAufträgenichtausgeschriebenoderveröffentlicht.OffiziellenAngabenderBundesregierungzufolgeentstandenimJahr2007Kostenin Höhevon40Mio.EurofürdasGesetzgebungsoutsourcing.Dahingegen schätzenanderequellenwiederbunddersteuerzahlerdeutschlande.v.für dasselbejahr,dassdiehierfüraufgewandtenkostenbeibiszu160mio.euro lagen. DieseAusgabenwurdengetätigt,obwohldasBundesministeriumfürJustiz erklärte,ebenfallszurerstellungeinesderartigengesetzentwurfsinderlage gewesenundvomdamaligenbundeswirtschaftsministerkarl-theodorfreiherr zu Guttenberg aus Profilierungsgründen übergangen worden zu sein. DieBeteiligungprivaterDritteramGesetzgebungsverfahrenistgesetzlich nichtgeregelt.zwarweistartikel76absatz1ggdasinitiativrechtfürgesetzenurderlegislativeundderexekutivezuundnichtprivaten,dasbedeutetjedochnicht,dasseinesolchebeteiligunggrundsätzlichverbotenist.denn werdievorlagefüreingesetzerarbeitet,unterfälltnichtdem äußerengesetzgebungsverfahren desartikels76absatz1gg,sonderndem inneren Gesetzgebungsverfahren,dasineinemgewissenRahmendurchdieGemeinsameGeschäftsordnungderBundesministerien (GGO)geregeltist,nichtaber direktinderverfassung.solangediebundesregierungdengesetzentwurf nachdenregelungendesartikels76ggeinbringt,sinddessenvoraussetzungenzumindestformalerfüllt.verfassungsrechtlichegrenzenkönnenaberin demfunktionsvorbehaltdesartikels34absatz4ggsowiedemrechtsstaats- und Demokratieprinzip des Artikels 20 GG gefunden werden. DieGesetzgebungwirdwegenderGrundrechtswesentlichkeitdesGesetzesvollzugsteilweisedemFunktionsvorbehaltdesArtikels33Absatz4GGunterstellt,nachdemdieAusübunghoheitlicherBefugnissealsständigeAufgabeinderRegelanAngehörigedesöffentlichenDiensteszuübertragenist. AlleindieöffentlicheVerwaltunggarantiereeineumfassendeOrientierungam Gemeinwohl.FüreineverfassungsrechtlicheZulässigkeitderBeteiligung PrivateranderErstellungeinesGesetzentwurfswirddahergefolgert,dassein eigenersachlicherverarbeitungsprozessderbundesregierungerforderlichsei, um die Gemeinwohlorientierung in der Gesetzgebung zu gewährleisten. AuchausdemRechtsstaats-undDemokratieprinzipdesArtikels20GGwird zumteileinaktderinhaltlichenaneignungdurchdaseinbringendebundesministeriumgefordert.begründetwirddiesmitderorganisations-undentscheidungshoheitimstaat,dienurdurchdemokratischlegitimiertestellen ausgeübtwerdendürfe,umdieorientierungamwohlderallgemeinheitzu sichern.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/9266 DieGemeinsameGeschäftsordnungderBundesministerien (GGO)enthält kaumregelungenfürdieerstellungvongesetzesvorlagendurchexterne Dritte.Allenfallsin 45Absatz5Satz1GGOfindetsicheinAnhaltspunkt. Danachsollen UmfangreicheoderkostspieligeVorarbeiten beimeinungsverschiedenheitenzwischendenhauptsächlichbeteiligtenbundesministerien nichtbegonnenoderveranlasstwerden,bevordaskabinettentschiedenhat. DieErstellungvonGesetzentwürfenlässtsichzwareventuellunter Vorarbeiten subsumieren,wennderbegriffweitausgelegtwird.allerdingsgreift 45Absatz5Satz1GGOnur,wennMeinungsverschiedenheitenzwischen Bundesministerienbestehen.ZudemlässtdieVorschriftoffen,wanndieErstellungeinesGesetzentwurfsinfragekommt.AuchandereRegelungender GGO greifen für das Gesetzgebungsoutsourcing nicht. BesondersbedenklichistdieErstellungvonGesetzentwürfendurchAnwaltskanzleien.StandesvertreterderAnwaltschaftbetonenzwarzuRecht,dassAnwältinnenundAnwälteklassischerweiseinderLagesind,dieRechtsprobleme anderer,auchvoninstitutionenzulösen.diejuristischequalitätderarbeit wirdauchnichtinabredegestellt.imgegenteil:ausdemrückgriffauf hochqualifizierteundinderregelauchhochspezialisierteanwaltskanzleien entstehterstdieproblematik.denndieseanwaltskanzleiensindinderregel nebenderbeauftragungdurcheinbundesministeriumauchvertreterderfirmen,institutionenundverbände,derengeschäftsverkehrgeradegeregelt werdensoll.bildlichgesprochenbeauftragtmansodieständigeninteressenvertreter der Frösche mit der Trockenlegung des Sumpfes. ObindenGesetzentwurfprivateEinzelinteressenoderalleinAllgemeininteresseneingeflossensind,kannimNachhineinnichteindeutigunterschieden werden.dasschadetderakzeptanzvonpolitischenentscheidungenbeider Bevölkerung und verringert dadurch die Legitimation staatlichen Handelns. Insgesamtmagdas Gesetzgebungsoutsourcing juristischnichtschlechterdingsverbotenseinunddieformalenvoraussetzungendesgesetzgebungsverfahrensmögenaucheingehaltenwerden.dieerstellungvongesetzentwürfen durchrechtsanwaltskanzleienistjedochalsbedenklichzubezeichnenundverfassungsrechtlicheinzuhegenundzubegrenzen,denn Esgehtalsonichtnur darum,dassdasparlamenteinennachformellemundmateriellemverfassungsrechtordnungsgemäßengesetzesbeschlussfasst.dembeschlussmussein Verfahrenvorausgehen,dasdieLegitimationswirkungdesGesetzesbeschlussesinhaltlichuntermauert. (BundesministerinderJustizSabineLeutheusser- Schnarrenberger in einer Rede am 31. Mai 2011). Vorbemerkung der Bundesregierung DiezurGesetzesinitiativeberechtigtenVerfassungsorganesindinArtikel76 Absatz1GGbestimmt.DieBundesregierungerstelltihreGesetzentwürfe grundsätzlichselbst.diesschließtimeinzelfallnichtaus,dasssiesichinausgewähltenfällen,insbesondereinfachlichkomplexenbereichen,diedaswisseneinervielzahlvonbeteiligtensowieeinezeitnaheerledigungerfordern unddeswegenihrekapazitätsgrenzenübersteigen,dessachverstandesexterner Dritterbedient.DieBeauftragungexternerDrittermitderErarbeitungvonGesetzentwürfenberuhtdaheraufpraktischenBedürfnissen (Branchenkenntnis, Eilbedürftigkeit, Kapazitätsproblemen bei Belastungsspitzen). ZuderinderVorbemerkungderFragestellererwähntenZusammenarbeitdes BundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologiemitderRechtsanwaltskanzleiLinklaterswirdaufdieAntwortderBundesregierungaufdieKleine AnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENaufBundestagsdrucksache 16/13983 hingewiesen. DieAnzahlvonFällenistimVergleichzudenGesetzentwürfen,dievonden VerfassungsorganenohneexterneUnterstützungerstelltwordensind,gering undquantitativnichtsignifikant.zumvergleichmitdenerfragtensachverhaltensindindemvonderanfrageumfasstenzeitraum2008bis2011alleinim
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode BundesgesetzblattTeilIinsgesamt441Gesetze (ohneneubekanntmachungen) verkündet worden. DiekonzeptionelleArbeitanGesetzentwürfenwirdinjedemFalldurchdie Verfassungsorganegeleistet.DieBeratungstätigkeitexternerDrittererstreckt sichimrahmendervorgabenderverfassungsorganeinderregelaufdenentwurfeinzelnerformulierungsvorschläge,diejuristischeprüfungvoneinzelfragen und nur in Ausnahmefällen auf die Erstellung ganzer Gesetzentwürfe. Entscheidendist,dassdieVerfassungsorganedieaufsolcheWeiseimRahmen ihrervorgabenerstelltenvorarbeiteneigenständigundabschließendprüfen, ohnedabeiansiegebundenzusein.wennineinzelfällenexternegutachterlichezuarbeitnotwendigist,mussderstaatdaszieldergesetzgebungsarbeit klardefinieren.diegenuinpolitischeentscheidungderzielbestimmungkann unddarfdrittennichtüberlassenwerden.spätestensnacherstenvorarbeiten müssennichtnurdasziel,sondernauchderinhalt,dieartundderumfangder zutreffendenregelungunterabwägungmitmöglichenregelungsalternativen durchstaatlicheorganefestgelegtwerden.einenurformelleübernahmevon GesetzentwürfenexternerDritterdurchdieVerfassungsorganeerfolgtnicht. ExterneDrittekönnenimÜbrigendurchausinderLagesein,beiderMandatierungdurchdieVerfassungsorganefürdieErarbeitungvonGesetzentwürfengemeinwohlorientiertzuarbeiten,insbesonderewennsiedabeibestimmteinhaltlicheRegelungsvorgabenerhalten.InjedemFallwirddurchintensiveÜberprüfung im oben genannten Sinne das Gemeinwohl gewahrt. DasVerbotdervölligenSelbstentäußerungvonGesetzesgestaltungsmachtwäre nurbeieinerfaktischunbegrenztenundunkontrolliertendelegationüberschritten. Einen solchen Fall hat es nicht gegeben. Nein. 1.HatdieBundesregierungseitdem Linklaters-Fall ausdemjahr2009 weiterekomplettegesetzentwürfedurchrechtsanwaltskanzleienerstellen lassen, und wenn ja, welche, und durch wen? 2.HatdieBundesregierungseitdem Linklaters-Fall Rechtsanwälteander ErstellungvonGesetzentwürfenbeteiligt,undwennja,anwelchen,und wen? Ja.BeiderErstellungdesEntwurfseinesNetzausbaubeschleunigungsgesetzes wurdedierechtsanwaltskanzleigörg,partnerschaftvonrechtsanwälten, Berlin,durchdasBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologiebeteiligt. 3.WirddieBundesregierungkünftigweiterhingesamteGesetzentwürfevon Anwaltskanzleien erstellen lassen? DieBeauftragungexternerDritterunterfälltderVerantwortungdesfachlichzuständigenBundesministers (Artikel65GG).DiePraxisdereinzelnenRessorts ist dabei unterschiedlich. 4.WirddieBundesregierungkünftigweiterhinRechtsanwaltskanzleienan der Erstellung von Gesetzentwürfen beteiligen? Ja, siehe die Antwort zu Frage 3 und die Vorbemerkung der Bundesregierung.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ IstdieBundesregierungderAuffassung solltesieandererstellungvon GesetzentwürfendurchRechtsanwältefesthalten dasbestimmtefallkonstellationen,wiez.b.einebesonderegrundrechtsrelevanzodereine besonderewirtschaftlichebedeutungdesvorhabens,vondermöglichkeit des Gesetzgebungsoutsourcings auszunehmen sind? Nein.EinersolchenAusnahmebedarfesnicht,daEntwürfeexternerDritter voreinermöglichenübernahmejedenfallssorgfältigundintensivdurchdie Verfassungsorgane geprüft werden (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). 6.WiewilldieBundesregierung solltesieandererstellungvongesetzentwürfendurchrechtsanwältefesthalten sicherstellen,dassderfunktionsvorbehaltdesartikels33absatz4ggsowiedasrechtsstaat-und Demokratiegebot aus Artikel 20 GG gewahrt werden? NachAuffassungderBundesregierungsindbeideminderVorbemerkungbeschriebenenVerfahrenderFunktionsvorbehaltdesArtikels33Absatz4GGsowie das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip gewahrt. 7.IstdieBundesregierungderAuffassung solltesieandererstellungvon GesetzentwürfendurchRechtsanwältefesthalten,dassunterBerücksichtigungdessogenanntenAnkereffektesdieSachherrschaftdesbeauftragtenBundesministeriumshinreichendsichergestelltist,wennAnwaltskanzleien ganze Gesetzentwürfe erstellen? NachAuffassungderBundesregierungistbeideminderVorbemerkungbeschriebenenVerfahrendieSachherrschaftdesfürdieEinbringungdesGesetzentwurfs zuständigen Bundesministeriums gewahrt. 8.WirddieBundesregierung solltesieandererstellungvongesetzentwürfendurchrechtsanwältefesthalten festlegen,wanneineerstellung vongesetzentwürfenzumteiloderingänzegestattetseinsoll,undin welcher Weise wird dies geschehen? Nein.DieBundesregierungsiehtbeideminderVorbemerkungbeschriebenen Verfahren keine Notwendigkeit zu einer entsprechenden Regelung. 9.WirddieBundesregierung solltesieandererstellungvongesetzentwürfendurchrechtsanwältefesthalten diezulässigkeitdes Gesetzgebungsoutsourcings entsprechendderzulässigkeitdeseinsatzesvon externenpersonen (Punkt2.1,2.4,2.6derAllgemeinenVerwaltungsvorschriftzumEinsatzvonaußerhalbdesöffentlichenDienstesBeschäftigten externe Personen in der Bundesverwaltung) regeln? Nein.DieBundesregierungsiehtbeideminderVorbemerkungbeschriebenen Verfahren keine Notwendigkeit zu einer entsprechenden Regelung. 10.WirddieBundesregierung solltesieandererstellungvongesetzentwürfendurchrechtsanwältefesthalten Gegenstand,inhaltlicheVorgaben,GrenzenundpolitischeZielvorstellungendesVorhabensgenau festlegen? Nein.DieBundesregierungsiehtbeideminderVorbemerkungbeschriebenen Verfahren keine Notwendigkeit zu einer entsprechenden Regelung.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.WiewirddieBundesregierung solltesieandererstellungvongesetzentwürfendurchrechtsanwältefesthalten diegesamtverantwortung des Kabinetts bereits im Vorfeld der Beauftragung sicherstellen? AufdieAntwortzuFrage3wirdverwiesen.ImÜbrigenwirddieGesamtverantwortungdesBundeskabinettsdurchdieKabinettbefassungmitvorheriger AbstimmungvonGesetzentwürfenimRessortkreiswahrgenommen.ImErgebnismüssenZiel,InhaltsowiedieArtundderUmfangderzutreffendenRegelungunterAbwägungmitmöglichenRegelungsalternativendurchstaatliche Organefestgelegtwerden.UnterdiesenstrengenVoraussetzungenbleiben einerseitsdiegesamtverantwortungdeskabinettsundandererseitsdasprimat der Politik insgesamt gewahrt. 12.WirddieBundesregierung solltesieandererstellungvongesetzentwürfendurchrechtsanwältefesthalten künftigoffenlegen,wann undinwelchemumfanganwaltskanzleienmitdererstellungvon Gesetzentwürfen beauftragt waren? DieBundesregierungwirdprüfen,obundinwelcherWeisedieInanspruchnahme einer Beratung dokumentiert werden könnte. 13.WirddieBundesregierung solltesieandererstellungvongesetzentwürfendurchrechtsanwältefesthalten dieverantwortungssphären derbundesregierungundderbeauftragtenrechtsanwaltskanzleienkünftig unterscheiden und dokumentieren? Nein.DieBundesregierungträgtdiealleinigeVerantwortungfürdievonihrin dasgesetzgebungsverfahreneingebrachtengesetzesinitiativenoderformulierungshilfen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14.WelcheMaßnahmenplantdieBundesregierung solltesieandererstellungvongesetzentwürfendurchrechtsanwältefesthalten nebeneiner OffenlegungderBeteiligung,umTransparenzbeiderBeauftragungvon Rechtsanwälten bei der Erstellung von Gesetzentwürfen herzustellen? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Nein. 15.WirddieBundesregierung solltesieandererstellungvongesetzentwürfendurchrechtsanwältefesthalten demgesetzentwurfeine begründetedelegationsentscheidungbeifügen,indemdasbundesministeriumdarlegt,warumdiegesetzesvorlagenichtalleinmitdenmitteln des Bundesministeriums erstellt werden konnte? Nein. 16.WirddieBundesregierung solltesieandererstellungvongesetzentwürfendurchrechtsanwältefesthalten demdeutschenbundestag dengesetzentwurfderanwaltskanzleizusätzlichzudemregierungsentwurf zur Verfügung stellen?
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WiewirddieBundesregierung solltesieandererstellungvongesetzentwürfendurchrechtsanwältefesthalten sicherstellen,dassbeidererstellungeinesgesetzentwurfsgemeinwohlinteressenverwirklichtwerden und nicht Individualinteressen? DieBundesregierungsiehtbeideminderVorbemerkungbeschriebenenVerfahren das Gemeinwohlinteresse gewahrt. 18.Wiekann solltediebundesregierungandererstellungvongesetzentwürfendurchrechtsanwältefesthalten verhindertwerden,dassbei derbeauftragungvonrechtsanwaltskanzleiendereindruckentsteht, dassindividualinteressengegenwärtigeroderkünftigermandantendie Vorlagen von Anwälten beeinflussen? DieBundesregierungsiehtbeideminderVorbemerkungbeschriebenenVerfahrenkeinenGrundfürdeninderFragebeschriebenenEindruck.ImÜbrigen obliegtesdembeauftragendenbundesministerium,beiderinanspruchnahme externerhilfensicherzustellen,dassmöglicheinteressenkonfliktevermieden werden. 19.WirddieBundesregierung solltesieandererstellungvongesetzentwürfendurchrechtsanwältefesthalten entsprechendderbekanntmachungdesbedarfsanexternemfachwissenimrahmendeseinsatzes externerpersonen (Punkt2.2derAllgemeinenVerwaltungsvorschrift zumeinsatzvonaußerhalbdesöffentlichendienstesbeschäftigten externepersonen inderbundesverwaltung),dieaufträgegrundsätzlich undauchunterhalbderschwelledes 2derVerordnungüberdieVergabe öffentlicher Aufträge ausschreiben? DieBeratungsleistungengehörenzudenfreiberuflichenLeistungen.Fürsiegilt nurbeiauftragswertenoberhalbdesschwellenwertesdievof,wonachgrundsätzlicheinwettbewerblichesverfahrendurchzuführenist.unterhalbdes SchwellenwertesgiltalleinHaushaltsrecht.Nachdemeinschlägigen 55BHO istgrundsätzlicheineöffentlicheausschreibungerforderlich.vonihrkannaber abgesehenwerden,wenndienaturdesgeschäftsoderbesondereumstände eineausnahmerechtfertigen.einesolcheausnahmekannbeifreiberuflichen Leistungenvorliegen.DieBundesregierungwirddiesjeweilsanhandderbesonderen Umstände des Einzelfalls beurteilen. 21.WirddieBundesregierungdieVergabevonAufträgenzurErstellungvon GesetzentwürfendurchDrittevonderenEinverständniszurPublikation zumindest des Gesamthonorars abhängig machen? 20.WirddieBundesregierung solltesieandererstellungvongesetzentwürfendurchrechtsanwältefesthalten dieanwaltlichenhonorare, zumindestdasgesamtvolumenohneangabevonabrechenbarenstunden oderstundenhonoraren,zurschaffungvonmehrtransparenzveröffentlichen? DieFragen20und21werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieBundesregierungverweistaufdieAntwortzuFrage5derKleinenAnfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/ DiefüreinenindividualisiertenAuftragnehmeranfallendenundabzurechnendenVertragsentgeltezählenzudessenBetriebs-undGeschäftsgeheimnissen
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode i.s.d. 203Absatz2Nummer1desStrafgesetzbuchs (StGB).DiebetreffendenInformationensindnureinemsehrbeschränktenPersonenkreisbekannt undwerdenauchnachdemwillenderinnerhalbeinesunternehmensinformiertennichtpubliziert.diesevertragsentgeltedokumentierendenumfangder mitbestimmtenvertragspartnerninbestimmtengeschäftsfeldernineinemerkennbarenzeitraumerzieltenumsätzeundberuhenimgesamtergebniswieim DetailaufdenebenfallsvertraulicheneinzelvertraglichenVereinbarungen.Für diejenigen,dieüberkenntnissederbranchenüblichkeitenverfügen,lassensie fernerrückschlüsseaufdenumfangderabgerechnetenleistungenzu.der GesetzgeberselbsthatdieunbefugteOffenbarungeinesBetriebs-undGeschäftsgeheimnissesmit 203Absatz2Nummer1StGBfürAmtsträgerunter Strafe gestellt. Betriebs-undGeschäftsgeheimnisseunterliegenzudemdemSchutzvonArtikels 12 Absatz 1 GG. 22.WelcheKostensindderBundesregierungindenJahren2008,2009,2010 undbisherimjahre2011fürdieexterneerarbeitungvongesetzentwürfen entstanden? IndenJahren2008biseinschließlich2011sindfürdieexterneErarbeitungvon Gesetzentwürfen (einschließlichderbeteiligunganderentwurfserstellung) Kostenvoninsgesamt EURentstanden.AngesichtsdergeringenAnzahlderFällelassensichdievonderBundesregierungaufgewendetenKosten nichtnacheinzelnenjahrenaufschlüsseln,dahierdurchrückschlüsseaufdie jeweiligenauftragsvoluminaermöglichtwürden,diedemschutzderbetriebsundgeschäftsgeheimnissedermandatiertenrechtsanwählteunterfallen (siehe Antwort zu Frage 21). 23.WeshalbgreiftdieBundesregierungnichtaufdenSachverstanddes BundesministeriumsfürJustizzurückodervermutetsiedortkeinen Sachverstand? DieBundesregierunggreiftstetsaufdenSachverstandderBundesministerien zurück. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
Die Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4239 17. Wahlperiode 13. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrEinschränkungen der Menschenrechte von Homosexuellen in Russland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10034 17. Wahlperiode 14. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11122
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11342 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und
MehrDelegationsreise der Drogenbeauftragten der Bundesregierung nach Südamerika
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14737 17. Wahlperiode 11. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Tom Koenigs, Hans-Christian Ströbele, weiterer
MehrDurchlässigkeit des Bildungssystems Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung im Deutschen Qualifikationsrahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7923 17. Wahlperiode 25. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/9852
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10008 16. Wahlperiode 18. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter
MehrErfahrungen mit der steuerlich geförderten Basis- oder Rürup-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7593 17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Matthias W. Birkwald, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8707
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8845 17. Wahlperiode 05. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und
Mehrderfortpflanzungsmedizinwiezumbeispieldieinsemination,alsodieinjektionvonspermienindeneileiterderfrau,oderauchdielagerungvon
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4297 17. Wahlperiode 20. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2889 17. Wahlperiode 09. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
Mehrwehrtechnischeindustrie.eigenewehrtechnischefähigkeitensinddievoraussetzung,umdeneuropäischenintegrationsprozessmitzugestalten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8097 17. Wahlperiode 08. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer
MehrStand des Breitbandausbaus in Deutschland und möglicher Genehmigungsstau bei LTE
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11999 17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter
MehrImporte von Produkten aus israelischen Siedlungen in der Westbank in die Europäische Union und nach Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13511 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger,
MehrMitverbrennung von holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8037 17. Wahlperiode 30. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Mehr1.BeabsichtigtdieBundesregierung,demDeutschenBundestageineEvaluation zur Riester-Rente vorzulegen?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10889 17. Wahlperiode 28. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Gerhard Schick,
MehrZur Situation der Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1680 17. Wahlperiode 10. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Cornelia Möhring, weiterer Abgeordneter
MehrWeitergabe von Patientendaten durch eine Krankenkasse an eine private Firma
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10314 16. Wahlperiode 24. 09. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrAufklärung der haftungsrechtlichen Konsequenzen aus dem Datenskandal bei der Deutschen Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5883 17. Wahlperiode 23. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Dr. Valerie Wilms, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/10396
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10452 17. Wahlperiode 10. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und
MehrKrankengeld für gesetzlich versicherte, unständig und kurzzeitig Beschäftigte sowie Selbstständige
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6659 17. Wahlperiode 22. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehre.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8818 17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrStand im Aufhebungsverfahren des Hochschulrahmengesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11550 16. Wahlperiode 05. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung der den Bereich Medizin betreffenden Empfehlungen des Deutschen Ethikrats aus der Stellungnahme zur Intersexualität
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11855 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
Mehrderbundgroßaktionärist keineneinflussaufdiedtag (Antwortzu Frage13).AußerdembeantwortetsiedieFrage14nicht,dielautete: Wird
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5308 16. Wahlperiode 10. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Sabine Zimmermann, weiterer
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9336 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2369
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2433 16. Wahlperiode 23. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion
Mehrbereits2009davorgewarnt,dasssichdenmarktteilnehmernaufdenbörsenmärktenfürelektrizitätvielfältigemöglichkeitenzurwohlfahrtsschädigenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4469 17. Wahlperiode 20. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14360 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts
Mehreidesstattlichererklärungeinesehemaligenmitarbeitersderdatenauswertungsgesellschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14786 17. Wahlperiode 24. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Konstantin von Notz, Beate Walter-Rosenheimer,
MehrStand der Stromsparinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14246 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehrtätigenwertpapieremittentenab2005konzernabschlüssenachdenifrsaufzustellenhaben.durchdieänderungendesbilanzrechtsreformgesetzessieht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2208 16. Wahlperiode 13. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Mehr39ProzenteinTrassenzubaubedarfzwischen1700km (beinutzungvon Hochtemperaturseilen,TAL)und3600kmimÜbertragungsnetzbesteht.In
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6289 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Ralph Lenkert, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
MehrDer Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht Entgelte, Arbeitsbedingungen und Streikrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5305 17. Wahlperiode 29. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter
MehrSicherheit beim Luftfrachtverkehr und bei der zivilen Luftfahrt gewährleisten, Engpässe vermeiden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10301 17. Wahlperiode 13. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/10073. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10073 17. Wahlperiode 25. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Remmers, Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter
MehrAbwerbung von Fachkräften aus den Ländern des Südens im Pflege- und Gesundheitsbereich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14716 17. Wahlperiode 06. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter
Mehrgespeichertendatenzuentschlüsseln.dazusollendenerwerbernderzertifikatelizenziertecomputerprogrammeausgegebenwerden.diezertifikatesollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1880 16. Wahlperiode 20. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Christian Ahrendt, weiterer
MehrInterviewsdieNotwendigkeiteinesNATO-RaketenabwehrsystemshervorgehobenundeinedeutscheBeteiligunganderFinanzierungangekündigthat,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9201 16. Wahlperiode 14. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Bonde, Anja Hajduk, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter
MehrNuklearer Katastrophenfall Internationales Haftungsrecht bei Atomkraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3371 17. Wahlperiode 20. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrWildtiermanagement und Vermeidung von Konflikten mit Wildtieren in der Landwirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3389 17. Wahlperiode 25. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Ulrike Höfken, weiterer
Mehr(vgl.mündlichefrage18derabgeordnetendr.martinabunge,plenarprotokoll17/151).dieweigerung,kassenleistungenzuerbringen,findetauch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13356 17. Wahlperiode 30. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/711 17. Wahlperiode 12. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und
MehrEntwicklung des Leistungsgeschehens im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5837 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
Mehrbeiderdokumentationspraxisderkontrolltätigkeitdespräsidentenvorgenommen.umeinenübermäßigeneinflusswirtschaftlicherinteressengruppenzu
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11877 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Wolfgang Wieland,
MehrLeistungsniveau der Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der so genannten Riesterrente
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8634 16. Wahlperiode 19. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrWirkungszeitpunkt von Beitragssatzveränderungen einer Krankenkasse auf die Beitragsbemessung von freiwillig versicherten Rentnern und Rentnerinnen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8694 16. Wahlperiode 02. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrVerbraucher- und Datenschutz bei der Einführung von digitalen Zählern sicherstellen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12244 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Hans-Josef Fell, Nicole Maisch, weiterer
MehrTeilunterfreiemHimmellebenmüssen.SiegehöreneinemgrößerenKreis vonafrikanischenmigrantenan,die2011vordembürgerkriegunddemkrieg
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14432 17. Wahlperiode 24. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrMissstände bei im deutschen Auftrag tätigen Sicherheitsunternehmen in Afghanistan
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10228 17. Wahlperiode 03. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Katja Keul, Volker Beck (Köln), weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7586 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
MehrSchädenvondenVerursachernbezahlenzulassen,willdieBundesregierung eineartversicherungsgebühreinführen,dieerstbeikünftigenkrisengreifen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1522 17. Wahlperiode 26. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, weiterer Abgeordneter
MehrDatenschutz und Datensicherheit bei sogenannten intelligenten Stromzählern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10969 17. Wahlperiode 12. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
MehrPrivatisierung der TLG IMMOBILIEN GmbH und der TLG WOHNEN GmbH
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13359 17. Wahlperiode 29. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/14566. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14566 17. Wahlperiode 15. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
MehrDatenschutzrechtliche Bedenken beim Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8231 17. Wahlperiode 16. 12. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Kathrin Senger-Schäfer, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Raju Sharma, Dr. Petra
MehrEnergieeffizienzfonds und Zuschüsse für stromintensive Unternehmen im Energie- und Klimafonds
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6729 17. Wahlperiode 03. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WiesiehtderderzeitigePlanungsstandderCSAR-KerngruppederBundeswehr
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4354 16. Wahlperiode 20. 02. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter
MehrSicherheit von über das Internet steuerbaren Industrieanlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14031 17. Wahlperiode 17. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Ingrid Hönlinger, Jerzy Montag, Josef Philip
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5795 17. Wahlperiode 11. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5674
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5835 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
Mehrgut oder sehrgut fürdieanlageberatungerreichen.sechsdervoninsgesamt21überprüftenbankenfielenbeiderkontrolle
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6080 17. Wahlperiode 03. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WieistderaktuelleUmsetzungsstandderVKE20derA49,undwannist mit einem Abschluss der Bauarbeiten der VKE 20 der A 49 zu rechnen?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12281 17. Wahlperiode 05. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Nicole Maisch, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11315 17. Wahlperiode 06. 11. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)
Mehr1.WievieleeingetrageneVereine,StiftungenodergemeinnützigeKapitalgesellschaften
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Mehrwirdgeradevonjungenundkleinenfirmenundsogenanntenstartupsgenutztundführtzudeutlichensteigerungsratenbeifirmengründungenin
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1585 17. Wahlperiode 06. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Garrelt Duin, Hubertus Heil (Peine), Ulrich Kelber, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7713
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7914 16. Wahlperiode 28. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE
Mehrinwärme-undkältespeicherneingesetzt,umdieenergiespeicherungzuvergrößern.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9214 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, weiterer Abgeordneter
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MehrBundesregierungsiehtdenWegzuHochgeschwindigkeitsnetzennichtimAusbauderGlasfasernetze,sondernverlässtsichaufdieAngabendesVerbandsder
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Mehraneinerpersonalauswahlgemäßartikel33absatz2desgrundgesetzesnach der Eignung,BefähigungundfachlichenLeistung derbewerberinnenund Bewerber begründen.
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