Credit-Prüfung im Bundessteuerrecht

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1 Credit-Prüfung im Bundessteuerrecht Prüfungsdatum: Prüfungsort: Hilfsmittel: Freitag, 1. Juli 2005, Uhr Hauptgebäude Universität, Hörsaal Nr. 210 AULA DBG, MWStG, StG, VStG, VStV, OR (deutsche, französische und italienische Ausgaben) Vorbemerkungen 1. Nur die sind zu beantworten (keine allgemeinen Ausführungen). 2. Die Antworten sind unter Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen zu begründen. 3. Die Zahl in der Klammer neben der Nummer des Falles entspricht der jeweils maximal erreichbaren Punktzahl. 4. Setzen Sie Ihre Matrikel-Nr. und das Prüfungsdatum auf das erste Blatt (Mobilitätsstudierende und AbsolventInnen eines Nachdiplomstudiums geben bitte ihren Namen an). Lassen Sie auf Ihren Antwortblättern einen Rand von mindestens 5 cm frei. Schreiben Sie leserlich! Viel Erfolg!

2 Fall 1 (14 Punkte) Der Schweizer Mario A lebt seit zehn Jahren mit seiner italienischen Ehefrau Giovanna in der Nähe von Mailand. Das Ehepaar hat keine Kinder. Am 1. Juni 2000 tritt Herr A in Lugano eine Stelle als Informatiker an. Gleichzeitig mietet er da selbst eine 2-Zimmer-Wohnung; über das Wochenende kehrt er regelmässig nach Hause zurück und verbringt auch die Ferien am gemeinsamen Wohnort des Ehepaares. 1. Haben Mario und Giovanna A ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz? 2. Hat Mario A steuerrechtlichen Aufenthalt in der Schweiz? 3. Spielen die verschiedenen Staatsangehörigkeiten des Ehepaars eine Rolle? 4. Was hat der steuerrechtliche Wohnsitz hinsichtlich der Besteuerung für Konsequenzen? 5. Welche steuerrechtlichen Konsequenzen hat die Annahme einer Arbeitsstelle in der Schweiz für Herrn A? 6. Wie wird das Erwerbseinkommen von Herrn A steuerlich erfasst? 7. Hat die Miete einer 2-Zimmer-Wohnung in Lugano steuerrechtliche Folgen?

3 Fall 2 (18 Punkte) B ist Alleinaktionär der Z AG. Er gewährt der Z AG ein Darlehen von Fr. 100' zu einem Zins von 4/20 Prozent. 1. Welches sind die Folgen der Darlehensgewährung bei der Verrechnungssteuer. für die Z AG?. für den Alleinaktionär B 2. Welches sind die Folgen der Darlehensgewährung bei der direkten Bundessteuer. für die Z AG?. für den Alleinaktionär B 3. Wie bezeichnet man eine nicht marktgerechte Zinsforderung und welche Elemente umfasst sie?

4 Fall 3 (14 Punkte) C ist Inhaber einer Autogarage (Einzelfirma) mit einem Umsatz von Fr C verkauft einen gebrauchten Wagen zum Preis von Fr. 25' Er selbst hat das Eintauschfahrzeug zum Preis von Fr. 20' von einem Kunden erworben. Einen der Vorführwagen schenkt C seinem Sohn. Er bucht den Wagen zum Buchwert von Fr. 15' über sein Kapitalkonto aus. Der Marktwert des Wagens beträgt Fr. 40' Ist C mehrwertsteuerpflichtig? 2. Ist die MWST geschuldet? 3. Welches sind die Auswirkungen bei der MWST bezüglich Entgelt? bezüglich Vorsteuerabzug? 4. Ist diese Schenkung ein mehrwertsteuerrechtlich relevanter Vorgang? 5. Ist diese Schenkung ein einkommenssteuerrechtlich relevanter Vorgang für den Sohn, der den Wagen erhält? für den Vater, der den Wagen seinem Sohn schenkt?

5 Fall 4 (10 Punkte) Die D AG weist in ihrer Erfolgsrechnung einen Gewinn von Fr. 300' aus. Dieser Gewinn setzt sich aus einem ordentlichen Betriebsgewinn von Fr. 100' und einem Aufwertungsgewinn von Fr. 200' zusammen. Dieser Buchgewinn rührt davon her, dass die D AG ihre Warenvorräte statt zu den Anschaffungskosten von Fr. 800' zu dem um Fr. 200' höheren Wiederbeschaffungswert von Fr ' bilanziert hat. 1. Ist das Vorgehen der D AG handelsrechtlich zulässig? 2. Kann der Bilanzansatz der D AG für die Warenvorräte steuerrechtlich anerkannt werden? 3. Welches sind die steuerrechtlichen Folgen, wenn dieser Buchgewinn von den Steuerbehörden nicht anerkannt werden kann?

6 Fall 5 (14 Punkte) E ist Inhaber einer Einzelfirma. Die Jahresabschlussbilanz per 31. Dezember des Jahres n präsentiert sich wie folgt: Jahresabschlussbilanz per 31. Dezember n Anlagevermögen 300' ' Kapitalkonto Umlaufvermögen 300' ' Fremdkapital 600' ' ================== Die stillen Reserven betragen Fr. 400' E beschliesst, die Einzelfirma mit Wirkung auf den l. Januar n+1 in die X AG umzuwandeln. Das Aktienkapital soll Fr. 300' betragen. E überführt die Aktiven und Passiven der Einzelfirma zu den Buchwerten in die Aktiengesellschaft. 1. Wie lautet die Gründungsbilanz der X AG? 2. Führt die Umwandlung steuerrechtlich zu einer Realisation der stillen Reserven? 3. Führt die Umwandlung zur Erhebung einer Emissionsabgabe? Wenn ja auf welcher Bemessungsgrundlage? 4. Was ergeben sich für Steuerfolgen, wenn E sämtliche Aktien der X AG im Jahre n+2 für Fr. 700' verkauft?

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