Wegleitung Zusatzausbildung Berufspädagogik. Studiengang Sekundarstufe II

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1 Wegleitung Zusatzausbildung Berufspädagogik Studiengang Sekundarstufe II Institut Sekundarstufe I und II Basel, Oktober 2015

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Zulassungsbedingungen und Teilnahmeverpflichtungen Struktur der Zusatzausbildung Berufspädagogik Der Präsenzunterricht Das Selbststudium Das Qualifikationsverfahren

3 1. Einleitung Die Lehrtätigkeit an einer Berufsmaturitätsschule bzw. an einer kaufmännischen Berufsfachschule 1 erfordert spezifische Fähigkeiten und Wissen über das Unterrichten sowie Lernen an Berufsfachschulen. Mit der Zusatzausbildung Berufspädagogik wird die Forderung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) 2 umgesetzt, dass gymnasiale Lehrpersonen, die in Berufsmaturitätsklassen unterrichten wollen, eine berufspädagogische Zusatzausbildung benötigen. Die berufspädagogische Zusatzausbildung an der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) in Basel umfasst nach den Vorgaben des SBFI 300 Lernstunden (10 ECTS) und dauert zwei Semester. In der Zusatzausbildung machen sich die Studierenden mit der besonderen Situation der Lernenden in einem (meist) dualen Bildungssystem vertraut, werden für den Unterricht in Berufsmaturitätsklassen vorbereitet und können erste Erfahrungen im Umfeld der Berufsfachschulen sammeln. Das erste Semester mit den beiden Modulen Berufssozialisation und Berufsbildung thematisiert die Berufssozialisation der Jugendlichen und das Berufsbildungssystem der Schweiz. Es werden die Ausbildungssituation der Jugendlichen in einer dual organisierten Lernwelt ergründet und die berufspädagogischen Besonderheiten der Berufsbildung reflektiert. Im darauf aufbauenden zweiten Semester mit ebenfalls zwei Modulen Berufspädagogisches Handeln I und II wird der Schwerpunkt auf das Handeln der Lehrperson im Berufsfachschulunterricht gelegt. Dabei wird die Lernsituation der Lernenden in Berufsmaturitätsklassen differenziert betrachtet und die dafür notwendige pädagogische Handlungskompetenz der Lehrperson weiterentwickelt. Die Zusatzausbildung Berufspädagogik bietet Studierenden des Studiengangs Sekundarstufe II die Möglichkeit, die Grundlagen des Berufsbildungssystems kennen zu lernen, die persönliche Kommunikationsfähigkeit zu optimieren und das erarbeitete fachspezifische Wissen in Berufsfachschulen praktisch umzusetzen. Sie ermöglicht ferner den gymnasialen Lehrpersonen, sich als fachkundige und handlungsfähige Lehrperson für Berufsfachschulen zu qualifizieren. Wer den Wahlpflichtkurs Zusatz- 1 In der Folge wird unter Berufsfachschulen stets Berufsmaturitätsschulen und kaufmännische Berufsfachschulen verstanden. 2 vgl. Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (vor 2013: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT): Rahmenlehrpläne für Berufsbildungsverantwortliche (Bern, ) 3

4 ausbildung Berufspädagogik erfolgreich besteht, erhält ein Zusatzdiplom, das als Lehrbefähigung in den eigenen Fachgebieten für den Unterricht in Berufsmaturitätsklassen gilt Zulassungsbedingungen und Teilnahmeverpflichtungen Um für die Zusatzausbildung Berufspädagogik zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Es sind nur Personen zugelassen, die an der Pädagogischen Hochschule FHNW für den Studiengang Sekundarstufe II (Lehrdiplom für Maturitätsschulen) mit folgenden Fächern eingeschrieben sind 4 : - Deutsch (Erste Landessprache) - Französisch (Zweite Landessprache) - Englisch (Dritte Sprache) - Mathematik - Biologie, Chemie, Physik (Naturwissenschaften) - Geografie (Technik und Umwelt) - Psychologie/Soziologie/Philosophie (Sozialwissenschaften) - Wirtschaft und Recht - Geschichte und Politik - Informatik (Information und Kommunikation) Zudem müssen Teilnehmende vor Kursbeginn mindestens sechs Monate betriebliche Erfahrung (bei einem Arbeitspensum von 100%) vorweisen können. Die Bestimmungen für die Anrechnung betrieblicher Erfahrung sind im Formular Bestätigung von 6 Monaten betrieblicher Erfahrung (SBFI - gem. BBV Art. 46 Abs. 1 Buchst. C) angegeben. Wichtiger Hinweis: Unter betrieblicher Erfahrung werden praktische Tätigkeiten in verschiedenen Berufen verstanden, die in Betrieben oder Institutionen absolviert worden sind, in denen auch eine berufliche Ausbildung stattfinden kann (dazu gehören beispielsweise Anstellungen / Praktika in Betrieben, Firmen oder sozialen Institutionen). Tätigkeiten als Lehrperson können nicht angerechnet werden. 3 Die Anerkennung der Zusatzausbildung Berufspädagogik hat das SBFI der PH FHNW am offiziell zugesprochen. 4 vgl. Rahmenlehrplan für Berufsmaturitätsschulen, SBFI, Bern, 18. Dezember 2012). Für Sport bietet die PH FHNW eine vergleichbare, ebenfalls vom SBFI vorgesehene Zusatzausbildung an; nähere Informationen sind abrufbar unter 4

5 Die Zusatzausbildung ist linear aufgebaut. Sie gliedert sich in zwei Module, welche auf zwei Semester verteilt sind (4 Lektionen pro Unterrichtswoche). Das zweite Semester kann erst nach erfolgreichem Abschluss der beiden Module des ersten Semesters besucht werden. 3. Struktur der Zusatzausbildung Berufspädagogik Die Zusatzausbildung ist in drei inhaltliche Bereiche unterteilt (vgl. Abbildung 1): Präsenzunterricht Selbststudium (ca. 160 Lernstunden) (ca. 100 Lernstunden) Qualifikationsverfahren (ca. 40 Lernstunden) Berufspraktische Studien (100h) Selbststudium: 1. Semester: Reflexionen Besuche Lernorte Studienleistung: Dokumentationen im Rahmen des Selbststudiums Kursorischer Unterricht 8 Lektionen Hospitation 8 Lektionen Praktikum Vor- und Nachbereitung der Unterrichtslektionen Reflexion der persönlichen Weiterentwicklung während des Praktikums 2. Semester: Problembased Learning Vor- und Nachbearbeitung des kursorischen Unterrichts Leistungsnachweis: Prüfungsgespräch Abb. 1: Struktur der Zusatzausbildung Berufspädagogik Der Präsenzunterricht nimmt ein Drittel der Lernstunden ein. Ungefähr ein Fünftel der Lernstunden werden für das Qualifikationsverfahren benötigt und die restlichen Lernstunden werden im Selbststudium absolviert. Innerhalb des Selbststudiums kann der Bereich der berufspraktischen Studien als separater Teil betrachtet werden, der insgesamt 100 Lernstunden über beide Semester verteilt in Anspruch nimmt. In der Folge werden die drei inhaltlichen Bereiche näher beschrieben. 4. Der Präsenzunterricht Der kursorische Unterricht ist in acht Lernbereiche unterteilt, die den Bildungszielen des Rahmenlehrplans vom SBFI zugeordnet werden können. Zu einem Lernbereich gehören in der Regel mehrere Veranstaltungen. In den mindestens 12 Veranstaltungen pro Semester (jeweils zwei Module à zwei Lektionen), die als Wahlkurs am Montag stattfinden, werden die Inhalte gemeinsam erarbeitet. Anschliessend werden zentrale Aspekte in Lerngruppen vertieft und diskutiert. 5

6 1. Semester: Berufssozialisation und Berufsbildung Module 1.1. und 1.2. Lernbereiche/ Veranstaltungsthema Lernbereich 1: Berufsbildungssystem der Schweiz Lernbereich 2: Ansprüche und Standards der beruflichen Grundbildung Lernbereich 3: Entwicklung und Erziehung von Jugendlichen im Spannungsfeld zwischen Individualität und Berufssozialisation Lernbereich 4: Rechtliche Grundlagen für die Begleitung der Auszubildenden und die Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Vertretungen 2. Semester: Berufspädagogisches Handeln I & II Module 2.1. und 2.2. Lernbereiche/ Veranstaltungsthema Lernbereich 5: Lehr- und Lernverständnis an der Berufsfachschule Lernbereich 6: Aspekte eines guten Unterrichts in Berufsmaturitätsklassen Lernbereich 7: Interdisziplinarität und erweiterte Beurteilungsformen im Berufsmaturitätsunterricht Lernbereich 8: Lehrperson für Fächer in der Berufsmaturität: Aspekte der Professionalität Abb. 2: Inhalte der acht Lernbereiche 5. Das Selbststudium Zur einen Hälfte der Lernstunden des Selbststudiums gehören schriftlich verfasste Reflexionen zu den besuchten Lernorten (Fachhochschule, Berufsfachschule, Betrieb und überbetrieblicher Kurs), das exemplarische Durchführen von Problembased Learning und die Vor- und Nachbereitung des kursorischen Unterrichts. Die andere Hälfte der Lernstunden ist für die berufspraktischen Studien (Praktikum und Hospitationen) vorgesehen, die zusätzlich zu den obligatorischen berufspraktischen Studien des Studiengangs Sekundarstufe II (Lehrdiplom für Maturitätsschulen) absolviert werden. 5.1 Ziel und Auftrag der Berufspraktischen Studien Die berufspraktischen Studien für die Zusatzausbildung Berufspädagogik sind an die Konzepte und Zielsetzungen der allgemeinen berufspraktischen Studien angelehnt. Das Praktikum Berufspädagogik mit dem Fokus Anwendungsorientiertes Unterrichten in Berufsmaturitätsklassen umfasst insgesamt 8 Lektionen Hospitation und 8 Lektionen Praktikum. Das Ziel der berufspraktischen Studien der Zusatzausbildung ist es, einen erfolgreichen Berufseinstieg spezifisch für Tätigkeiten als Lehrperson in Berufsmaturitäts- 6

7 klassen zu ermöglichen. Die berufspraktischen Studien dienen der zukünftigen Lehrperson als Vorbereitung und Unterstützung, um die spezifischen Anforderungen der Berufsfachschulen professionell bewältigen zu können. 5.2 Bedingungen der Berufspraktischen Studien Um an den berufspraktischen Studien der Zusatzausbildung Berufspädagogik teilnehmen zu können, sind folgende Bedingungen zu erfüllen: aktive, parallele Teilnahme am kursorischen Unterricht, d.h. die berufspraktischen Studien können nicht vor Beginn der Zusatzausbildung Berufspädagogik absolviert werden und müssen in der Regel im Zwischensemester abgeschlossen werden (zwischen 1. und 2. Semester); parallel zu den vorgeschriebenen Unterrichtslektionen und Hospitationen werden diese mit der Praxislehrperson reflektiert, dokumentiert und die Lektionen von ihr beurteilt und testiert 5 ; die Reflexionen und Erkenntnisse werden kontinuierlich im Lernportfolio festgehalten; 5.3 Voraussetzungen für Anrechnung von Unterrichtslektionen Unterrichtslektionen ausserhalb des vorgesehenen Praktikums der Zusatzausbildung Berufspädagogik können unter den unten aufgeführten Voraussetzungen maximal zur Hälfte angerechnet werden. Damit eigene Unterrichtslektionen angerechnet werden können, muss dafür ein Antrag bei der Leitung der Berufspädagogik gestellt werden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eigenen Unterricht an Berufsfachschulen anrechnen zu lassen: der Unterricht findet in Berufsmaturitätsklassen statt; der Antrag wird zum Kursbeginn bei der Leitung Berufspädagogik eingereicht; die Unterrichtslektionen werden innerhalb der vorgegebenen Zeit d.h. in der Regel im Zwischensemester absolviert; die Praxislehrpersonen verfügen über die erforderlichen Qualifikationen und Kriterien, um den Auftrag zufriedenstellend erfüllen zu können; 5 Die Beurteilung des Praktikums erfolgt mit dem Beurteilungsbogen der FHNW PH Basel Diplomstudiengang für Maturitätsschulen, 2/Praktikum Berufspädagogik 7

8 die Praxislehrpersonen sind bereit, die Anforderungen bezüglich der berufspraktischen Studien der berufspädagogischen Zusatzausbildung zu erfüllen (dazu gehören unter anderem das Ermöglichen von Hospitationen Mitstudierender, Dokumentation im Lernportfolio und Beurteilung der Leistungen gemäss vorgegebener Kriterien). 6. Das Qualifikationsverfahren Um die Zusatzausbildung Berufspädagogik erfolgreich abzuschliessen, muss aktiv am Präsenzunterricht beider Semester teilgenommen, die berufspraktischen Studien im vorgegebenen Zeitrahmen erfolgreich abgeschlossen, das Selbststudium absolviert und das gesamte Qualifikationsverfahren bestanden werden. 6.1 Die zwei Bereiche des Qualifikationsverfahrens Qualifikationsverfahren (ca. 40 Lernstunden) Studienleistung: Lernportfolio Leistungsnachweis Besuchte Lernorte Dokumentation: Problem-based Learning Dokumentation: Reflexion Praktikum Dokumentation: Prüfungsgespräch Abb. 3: Die Qualifikationsbereiche der Zusatzausbildung Berufspädagogik Studienleistung Im ersten Semester werden zu den besuchten Lernorten schriftliche Reflexionen verfasst. Im zweiten Semester werden zu den unterschiedlichen Lernbereichen vorgegebene Fallbeispiele in Form von Problem-based Learning (PBL) bearbeitet. Die Ergebnisse von beiden Semestern sind jeweils fristgerecht auf der Plattform Moodle aufzuschalten. Die berufspraktischen Studien umfassen ein Praktikum und Hospitationen in einer Berufsfachschule (berufsmaturitäre Klasse), die im Lernportfolio dokumentiert und beurteilt werden. 8

9 Wichtiger Hinweis: Das Bestehen des Praktikums ist zwingend, um die Zusatzausbildung Berufspädagogik erfolgreich abschliessen zu können Prüfungsgespräch Am Ende des zweiten Semesters wird in einem Prüfungsgespräch ein vorgegebenes Fallbeispiel analysiert, indem die inhaltlichen Schwerpunkte der acht Lernbereiche aus dem Präsenzunterricht in den beiden Semestern miteinbezogen, diskutiert und anschliessend beurteilt werden. 6.2 Zusatzdiplom Studierende, die zusätzlich zum Studiengang Sekundarstufe II für Maturitätsschulen die Zusatzausbildung Berufspädagogik (Wahlpflichtkurs) erfolgreich bestanden haben, erhalten nebst dem Lehrdiplom für Maturitätsschulen ein zusätzliches Lehrdiplom mit folgendem vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) vorgegebenen Text: (...) hat nach Artikel 46 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 und nach Artikel 46 Absatz 3 der Verordnung über die Berufsbildung vom 19. November 2003 den vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation anerkannten Bildungsgang Berufspädagogik an der Pädagogischen Hochschule FHNW, Basel, erfolgreich abgeschlossen. Dieses Diplom befähigt zum Unterricht an Berufsfachschulen, inklusive Berufsmaturität, in den Fächern (...). Das Diplom ist nur in Verbindung mit dem Lehrdiplom für Maturitätsschulen gültig. 9

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