Weiterbildung Intensivpflege & Anästhesie

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1 Herausgeber: KPS WB IBFW OTA Rahmenkonzept Intensivpflege & Anästhesie und Pflege in der Onkologie Weiterbildung Intensivpflege & Anästhesie Die Weiterbildung zur Fachgesundheits- und Krankenpflegerin, zum Fachgesundheits- und Krankenpfleger, zur Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und zum Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Pflege von Menschen in unterschiedlichen Handlungssituationen vermitteln, deren Gesundheit aktuell und potentiell lebensbedrohlich beeinträchtigt ist. Dabei sind die Selbständigkeit und die Selbstbestimmung der Menschen ebenso zu berücksichtigen wie ihre familiären, sozialen und kulturellen Bezüge. Die Weiterbildung soll die beruflichen Handlungskompetenzen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer insbesondere für folgende Aufgabenbereiche erweitern: 1. Fallsteuerung im Sinne von Bezugspflege, 2. Professionelles Handeln in komplexen Pflegesituationen, 3. Prozesssteuerung, 4. Steuerung des eigenen Lernens. Der Weiterbildungslehrgang wird nach der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe des Landes Nordrhein-Westfalen (WBVO-Pflege-NRW) vom Dezember 2009 durchgeführt. Der Weiterbildungslehrgang endet mit einer staatlichen Anerkennung. Lehrgangsbeginn siehe Ausschreibung Zugangsvoraussetzungen Voraussetzung für die Weiterbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Gesundheits- und Kinder-/Krankenpflege, sowie eine einjährige Berufstätigkeit in der Kinder-/ Krankenpflege, davon mindestens 6 Monate in der Intensivpflege/Intensivobservation oder Anästhesie. Zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die weibliche Form gewählt, die männlichen Kollegen sind grundsätzlich eingeschlossen. FO_Rahmenkonzept Intensivpflege & Anästhesie_Rev.1_März

2 Theoretische Weiterbildung Die Weiterbildung wird in modularer Form in berufsbegleitenden Lehrgängen von mindestens zwei bis zu vier Jahren oder durchgeführt. Sie kann entweder mit dem Weiterbildungsschwerpunkt Intensivpflege und Anästhesie oder mit dem Weiterbildungsschwerpunkt Pädiatrische Intensivpflege und Anästhesie durchgeführt werden. Die theoretische Weiterbildung umfasst mindestens 720 Stunden à 45 Minuten. Der Unterricht erfolgt in Präsenzphasen. Veranstaltungsort ist die Weiterbildungsstätte für Intensivpflege & Anästhesie und Pflege in der Onkologie des Universitätsklinikums Münster. Der Kurs berücksichtigt neben den Inhalten der Anästhesie sowohl die Belange der Erwachsenenals auch der Kinderintensivpflege. Dabei wird es sowohl gemeinsame wie auch getrennte fachspezifische Unterrichtseinheiten für beide Berufsgruppen geben. Unterrichtsinhalte Tabelle 1: Lernbereiche und Module in der Weiterbildung für Intensivpflege & Anästhesie Bezeichnung Std. CP Praxis Lernbereich 1 Fallsteuerung im Sinne von Bezugspflege Modul 1.1 Beziehungsgestaltung Std. Modul 1.2 Fallsteuerung Std. Lernbereich 2 Professionelles Handeln in komplexen Pflegesituationen mit Modul 2.1 Bewusstseins-, wahrnehmungs- und Std. entwicklungsbeeinträchtigten Menschen Modul 2.2 atmungsbeeinträchtigten Menschen Std. Modul 2.3 herzkreislaufbeeinträchtigten Menschen Std. Modul 2.4 Abwehrgeschwächten und an Infektionen Std. leidenden Menschen Modul 2.5 bewegungsbeeinträchtigten Menschen Std. Modul 2.6 Menschen mit Beeinträchtigung der Ernährung, der Std. Ausscheidung und des Stoffwechsels Modul 2.7 Im prä-, intra- und postoperativen Umfeld Std. Lernbereich 3 Prozesssteuerung Modul 8.1 Projektmanagement Std. Modul 8.2 Personalführung und -anleitung Std. Lernbereich 4 Steuerung des eigenen Lernens Modul 9.1 Eigene Lernwege gestalten 60 5 Praktische Prüfung 10 Mündliche Prüfung 10 Summe Std. FO_Rahmenkonzept Intensivpflege & Anästhesie_Rev.1_März

3 Leistungsnachweise Jedes Modul gemäß Tabelle 1 schließt mit einer eigenständigen Prüfungsleistung ab. Eine Modulprüfung ist eine weiterbildungsbegleitende Leistungsprüfung der Weiterbildungsstätte. Die Prüfungsanforderungen sind an den Inhalten der Lehrveranstaltungen und an den Kompetenzen orientiert, die aufgrund der Weiterbildungsverordnung für das betreffende Modul vorgesehen sind. Die Modulprüfung besteht aus einer schriftlichen Klausurarbeit mit einer Bearbeitungszeit von maximal 90 Minuten oder einer mündlichen Prüfung von maximal 30 Minuten oder einer schriftlichen Hausarbeit von maximal 15 Seiten oder einer praktischen Prüfung. Jede Prüfungsform wird mindestens einmal im Rahmen des Lehrgangs angewendet. Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn in der Prüfung eine mindestens ausreichende Leistung erzielt wurde. Die Prüfung eines nicht bestandenen Moduls kann einmal wiederholt werden. Für jede bestandene Modulprüfung werden Credits vergeben, wenn die geforderten Praxiszeiten des Moduls nachgewiesen worden sind. Praktische Weiterbildung unter Anleitung Die praktische Weiterbildung umfasst mindestens Stunden à 60 Minuten, davon je nach Weiterbildungsschwerpunkt mindestens: 1. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen 400 Std. Innere Intensivpflege 400 Std. Operative Intensivpflege 400 Std. Anästhesie 2. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen 400 Std. Pädiatrisch-/neonatologische Intensivpflege 400 Std. Kinderchirurgische Intensivpflege 400 Std. Anästhesie Praktische Anleitung im Arbeitsfeld der Weiterbildungsteilnehmerin Praxisanleitung Die praktische Weiterbildung wird von uns aus dem Blickwinkel der Erwachsenenbildung gesehen, d.h., dass wir die bisher erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Weiterbildungsteilnehmerin in die Anleitung integrieren. Wir erwarten, dass die Weiterbildungsteilnehmerin selbstinitiativ und verantwortlich mit den Angeboten und Anforderungen der Praxisanleitung umgeht. Lernende und Lehrende nutzen dieselben qualitätssichernden Kriterien sowohl für die Durchführung der Anleitung, als auch für die Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Weiterbildungsteilnehmerinnen. Hierzu ist der Pflegeprozess ein geeignetes Instrument. Die Anleitung im eigenen Arbeitsfeld der Weiterbildungsteilnehmerin erfolgt durch Praxisanleiterinnen/Mentorinnen und qualifizierte Mitarbeiterinnen des therapeutischen Teams. FO_Rahmenkonzept Intensivpflege & Anästhesie_Rev.1_März

4 Praxisanleiter-/Mentorentätigkeit Für jeden Einsatzort der Weiterbildungsteilnehmerin muss mindestens eine Mentorin benannt werden. Erwartet wird hier eine Mitarbeiterin mit Fachweiterbildung und Fortbildung zur Mentorenoder Praxisanleitertätigkeit. Die Mentorin übernimmt die praktische Anleitung im Arbeitsfeld der Weiterbildungsteilnehmerin. Sie ist Ansprechpartnerin für die Weiterbildungsstätte und koordiniert die Planung und Durchführung der Anleitung. Eine wichtige Aufgabe der Mentorin ist es, mit ihrer Tätigkeit dazu beizutragen, dass ein enger Theorie-Praxis-Bezug hergestellt wird. Als Mitarbeiterin der Station sollte die Mentorin mit den Weiterbildungsteilnehmerinnen dazu beitragen, die Transparenz der Lehrinhalte für die Kolleginnen der Station herzustellen. Um den Informationsaustausch zwischen den Verbundkrankenhäusern und der Weiterbildungsstätte zu gewährleisten, sind regelmäßige Mentorentreffen (3 x im Jahr) notwendig. Neben dem Austausch von Informationen werden in den Mentorensitzungen Unterrichtsinhalte, Methoden der Anleitung und Informationen zur Prüfung besprochen. Hospitationseinsätze In den Hospitationseinsätzen sollen die Weiterbildungsteilnehmerinnen neue Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben. Sie lernen andere Arbeitsfelder, Arbeitsmethoden und Arbeitsweisen kennen. Durch Zuschauen, Mitarbeiten oder Hilfestellung geben in neuen bzw. in nicht alltäglichen Pflegesituationen findet eine Wissenserweiterung statt. Wichtig ist der Informationsaustausch zwischen Weiterbildungsteilnehmerinnen, Mentorinnen, Praxisanleiterinnen und Mitarbeiterinnen der Stationen der verbundangeschlossenen Krankenhäuser. Die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Abteilungen des Verbundes und den unterschiedlichen Abteilungen im eigenen Krankenhaus ist sehr wichtig, um Verständnis für situationsbedingte Probleme zu erwerben. Intensivpflege im Erwachsenenbereich Hospitationseinsätze der Teilnehmerinnen der Verbundkrankenhäuser: Die Teilnehmerinnen absolvieren einen 12-wöchigen Hospitationseinsatz auf einer Intensivtherapiestation am UKM. Die Begleitung erfolgt durch das therapeutische Team und hauptamtliche Praxisanleiterinnen. Hospitationseinsätze der Teilnehmerinnen des Universitätsklinikums Münster: Teilnehmerinnen des Universitätsklinikums absolvieren im Austausch einen 12-wöchigen Einsatz auf den Intensivstationen der Verbundkrankenhäuser. Die Hospitationseinsätze werden zu Beginn des Weiterbildungslehrganges im Einvernehmen mit den Teilnehmerinnen, den Praxisanleiterinnen/Mentorinnen und der Station geplant. FO_Rahmenkonzept Intensivpflege & Anästhesie_Rev.1_März

5 Pädiatrische Intensivpflege Hospitationseinsätze der Teilnehmerinnen der Verbundkrankenhäuser: In der Regel wird in den verbundangeschlossenen Krankenhäusern der pädiatrisch-/ neonatologische Einsatz in der Intensivpflege abgedeckt, der Einsatz in der kinderchirurgischen Pflege nicht. Kinderintensivstation der Kinderklinik des UKM Operative Intensivpflege auf der Erwachsenenintensivstation des eigenen Krankenhauses 10 Wochen 6 Wochen Hospitationseinsätze der Teilnehmerinnen des Universitätsklinikums Münster: Die pädiatrisch-/neonatologische und kinderchirurgische Intensivpflege wird auf der Intensivstation der Kinderklinik des UKM abgedeckt. Einsatz in einem im Verbund angeschlossenen Krankenhaus 8 Wochen Einsatz in der Erwachsenenintensivpflege 8 Wochen Urlaub/ Fehlzeiten Der Jahresurlaub der Weiterbildungsteilnehmerinnen darf während der theoretischen Präsenzphasen nicht genommen werden. Neben dem tariflich festgelegten Urlaub dürfen Unterbrechungen durch Arbeitsunfähigkeit bis zu 10 Prozent der jeweiligen Gesamtstundenzahl nicht überschritten werden. Abschlussprüfung Der Weiterbildungslehrgang endet mit einer praktischen und mündlichen Abschlussprüfung. Beide Prüfungsteile können miteinander verbunden werden. Jeder Prüfungsteil muss bestanden werden. Der mündliche Teil der Prüfung soll für den einzelnen Prüfling 30 Minuten nicht überschreiten Nach bestandener Abschlussprüfung erhält der/die Teilnehmer/in eine staatliche Anerkennung. Er/Sie darf den Titel Fachgesundheits- und Kinder-/Krankenpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie führen. FO_Rahmenkonzept Intensivpflege & Anästhesie_Rev.1_März

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