GenoPV 7,28 Betreibermodell Mieten
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- Silke Christin Ritter
- vor 8 Jahren
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1 GenoPV 7,28 Betreibermodell Mieten Die Neue Energie Bendorf eg kauft und errichtet die Photovoltaikanlage auf einem fremden Gebäude. Die Neue Energie Bendorf eg vermietet die Photovoltaikanlage an den Gebäudeeigentümer. Der Gebäudeeigentümer (Betreiber, Verbraucher) gestattet der Neue Energie Bendorf eg die Dachnutzung. Der Gebäudeeigentümer betreibt die Photovoltaikanlage. Der Gebäudeeigentümer nutzt den Solarstrom zum Eigenverbrauch. Der Gebäudeeigentümer speist den über den Eigenverbrauch hinausgehenden Solarstrom gegen EEG-Vergütung ins Netz.
2 Informationen für den Betreiber, Verbraucher Die folgenden Informationen sind der aktuelle Stand vom Dezember Es empfiehlt sich auf jeden Fall eine Rücksprache mit dem Steuerberater. Umsatzsteuerpflicht Wer PV-Strom erzeugt und ganz oder teilweise (mehr als 10 % pro Jahr) ins öffentliche Netz einspeist ist vom Grundsatz her umsatzsteuerpflichtig. PV-Anlagen mit Einspeisequoten von weniger als 10 % werden vom Finanzamt umsatzsteuerrechtlich als Liebhaberei bewertet. Wer mehr als 10 % einspeist wird Unternehmer und kann sich die auf allen Rechnungen ausgewiesene Vorsteuer vom Finanzamt zurückerstatten lassen. Man kann sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Dies ist möglich, wenn der Jahresumsatz aus der unternehmerischen Tätigkeit "PV- Anlage bis zu EUR beträgt. Man wird dann zum sogenannten Kleinunternehmer. Als Kleinunternehmer hat man nicht mehr die Möglichkeit sich die auf Rechnungen ausgewiesene Vorsteuer vom Finanzamt zurückerstatten zu lassen. Dafür vereinfacht sich allerdings die Steuererklärung und auf eigenverbrauchten Solarstrom muss keine Mehrwertsteuer berechnet und abgeführt werden. Kleinunternehmer Ein Wechsel zum Kleinunternehmer bedeutet, dass der betroffene Akteur im angegeben Jahr von der Regelbesteuerung zum Kleinunternehmer wechselt. Wer als Unternehmer mit Regelbesteuerung begonnen hat nutzt die Vorteile, die sich aus der Umsatzsteuerpflicht ergeben: Man hat die Möglichkeit sich die auf Rechnungen ausgewiesene Vorsteuer vom Finanzamt zurückerstatten zu lassen. Frühestens nach 5 Kalenderjahren ist zum Jahreswechsel ein Wechsel zum Kleinunternehmer möglich. Die Vorsteuerabzugsberechtigung entfällt, dafür vereinfacht sich allerdings die Steuererklärung und auf eigenverbrauchten Solarstrom muss keine Mehrwertsteuer berechnet und abgeführt werden. Der Wechsel kann durchaus finanzielle Vorteile mit sich bringen. Umsatzsteuerabzugsfähiger Strombezug Wenn sie Strom aus der Photovoltaikanlage als integralen Bestandteil eines Gewerbebetriebs nutzen, so handelt es sich hierbei um umsatzsteuerabzugsfähigen Strombezug, siehe auch Umsatzsteuerpflicht. Dieser eigenverbrauchte Strom von der Solaranlage wird genauso wie der im Gewerbebetrieb verbrauchte Netzbezugsstrom quasi umsatzsteuerfrei behandelt: Gezahlte Vorsteuer wird mit der nächsten Umsatzsteuererklärung verrechnet. Vertrag Als Grundlage dienen Musterverträge der Kanzlei NÜMANN+LANG. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 20 Jahre. Der Gebäudeeigentümer räumt der Neuen Energie Bendorf eg Dienstbarkeiten durch einen Grundbucheintrag ein. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Gebäudeeigentümer die PV-Anlage für einen Euro erwerben oder diese wird von der Neuen Energie Bendorf eg zurückgebaut. Die Dienstbarkeit wird nach Vertragsende gelöscht.
3 Beispiel Annahmen: Es stehen 46 qm Dachfläche zur Verfügung Dacheindeckung Pfannendach Traufhöhe maximal 6m Statische Eignung des Daches liegt vor Vertragsbeginn Vertragsende Steuersatz 20%, Wechsel zum Kleinunternehmer im fünften Betriebsjahr 2022 Jahresstrombedarf kwh Jahresertrag der PV-Anlage 6.697,6 kwh Eigenverbrauch 34% entspricht 2277 kwh Preissteigerung beim Strombezug 4% Die Ermittlung der PV-Miete ist von den Klimadaten und dem jährlichen Strombedarf abhängig. Diese müssen in jedem Fall einzeln betrachtet werden. Für das Beispiel sind 920 Sonnenstunden angenommen. Die PV-Miete wird mit der DGS-Franken-Formel folgendermaßen berechnet: Die PV-Miete wird mit der DGS-Franken-Formel folgendermaßen berechnet: (A * B) + [C * (D - E)] * (1 - F) = PV-Miete A Strom (PV) in Netz eingesp. 4420,42 kwh B EEG-Vergütung f. Einspeisung 12,31 Ct/kWh C Strom (PV) selbst genutzt 2277,18 kwh D Preis kwh Netz-Strom 21,64 Ct/kWh E EEG-Umlage v. Akteur abzuf. 0,00 Ct/kWh F Strombezugskostenersparnis Eigenverbrauch 10 % Ergebnis der Berechnung 988 Daraus ergibt sich eine monatliche Miethöhe von 82,33 Netto. Der Mieter zahlt an die Genossenschaft in der ersten Rate 25 Monatsmieten. Im Gegenzug ist der Mieter von Mietzahlungen für die letzten 24 Monate der Vertragslaufzeit befreit. Nach dem Wechsel zum Kleinunternehmer kann der Mieter die Umsatzsteuer nicht mehr geltend machen. Anfang Ende Monatsrate , , ,98 Kleinunternehmer + Umsatzsteuer 19% ,00
4 Vorteil oder Nachteil durch eine PV-Anlage Der Eigenverbrauch von Strom aus einer Photovoltaikanlage, ersetzt den Netzstrom. In der Grafik sehen Sie den kumulierten finanziellen Vorteil (bzw. den Nachteil) in Euro der Nutzung von Photovoltaikstrom gegenüber einer Situation ohne Photovoltaikanlage. Die Situation ohne PV-Anlage erfasst dabei nur Netzstrom. Die Situation mit PV-Anlage berücksichtigt den selbst genutzten PV-Strom und Netzstrom für den Rest des Gesamtstrombedarfs. Erhöht der Mieter seinen Eigenverbrauch, so verbessert sich die Situation zu seinen Gunsten. Dies kann z.b. in einem Mehrfamilienhaus durch mehrere Verbraucher erreicht werden. Eine spätere Ergänzung der PV-Anlage durch einen Speicher kann dies unterstützen und die Eigenverbrauchsquote deutlich erhöhen.
5 Liquiditätsplan Diese Übersicht folgt den konkret erwarteten (monats-)genauen Zahlungszeitpunkten von Ausgaben und Einnahmen. Dazu zählen auch Steuerzahlungen. Der Liquiditätsplan zeigt auf, ob und wann der Mieter Eigenkapital einzahlen muss oder Überschüsse erzielt. Schlussbemerkung Die Neue Energie Bendorf eg unterbreitet den Interessenten gerne ein individuelles Angebot. Hierfür erheben wir eine Unkostenpauschale von 100, die bei Vertragsabschluss angerechnet wird. Für Genossen erfolgt dies kostenfrei. Es besteht auch die Möglichkeit die Anlagen zu kaufen. Die oben aufgeführten Informationen dienen dem Interessenten nur zur Orientierung. Ansprüche gegenüber der Neuen Energie Bendorf eg können daraus nicht abgeleitet werden.
Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer
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