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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Rudi Anschober DI Dr. Walter Tenschert Geschäftsführer Technik der Energie AG Oberösterreich Netz GmbH und DI Dr. jur. Karl Derler Geschäftsführer Linz Strom Netz GmbH 29. Juni 2012 zum Thema "Neu in OÖ: Schnell und unbürokratisch zur PV-Anlage - Neues egovernment beschleunigt und entbürokratisiert Genehmigung als Ökostromanlage" Weitere Gesprächspartner: Mag. Walter Wöss, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht Mag. Hans Werner Streicher, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht

2 LR Rudi Anschober Seite 2 Neu in OÖ: Schnell und unbürokratisch zur PV-Anlage - Neues egovernment beschleunigt und entbürokratisiert Genehmigung als Ökostromanlage Wer eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) bis 50 kwpeak betreibt, hatte es in der Vergangenheit unabhängig von den gedeckelten und damit vielen ausschließenden Fördertöpfen nicht leicht: Komplexe Förderanträge bei mehreren Stellen mit einem hohen Zeit- und Bürokratieaufwand waren nötig. In Oberösterreich wird das nun ganz anders: Weg mit den Verfahren und drastische Beschleunigung der Anerkennung von PV-Anlagen als Ökostromanlage ist ab 16. Juli 2012 Realität. Die jüngste Novelle zum Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) hat schon eine wesentliche Entbürokratisierung gebracht: PV-Anlagen bis 50 kwpeak sind seither energierechtlich bewilligungsfrei. Für die Tarif-Förderung durch die OeMAG (Ökostromabwicklungsstelle AG) ist aber weiterhin eine Anerkennung als Ökostromanlage erforderlich. Bisher musste der Antrag sowohl beim Land OÖ als auch beim zuständigen Netzbetreiber gestellt werden. Das ist künftig wesentlich einfacher: Der Antrag muss nur mehr über die Website des Landes ohne Beilagen gestellt werden. Die bisherige Wartezeit auf den Anerkennungsbescheid verkürzt sich daher drastisch! Tausende Verwaltungsakten in Papierform fallen weg! Bereits wesentliche Entbürokratisierung durch ElWOG-Novelle Im April 2012 hat der Oö. Landtag die Novelle zum ElWOG beschlossen. Für Anlagen bis 5 kwp ist jetzt nur noch die Förderzusage des Klimaund Energiefonds erforderlich (sowohl ElWOG-Bekanntgabe als auch Anerkennung als Ökostromanlage entfallen). Bei PV-Anlagen zwischen 5 und 30 kwp ist keine ElWOG-Bekanntgabe mehr erforderlich. Und bei allen Anlagen bis 50 kwp fällt das Bewilligungsverfahren nach ElWOG weg. Bei diesen großen Anlagen bringt dies eine Einsparung von rund Euro.

3 LR Rudi Anschober Seite 3 Diese massive Vereinfachung bringt Einsparungen für Bürger/innen, aber auch eine massive Verwaltungseinsparung mit einem Wegfall von jährlich Tausenden Akten. Für die Tarif-Förderung von PV-Anlagen durch die OeMAG ist aber weiterhin eine Anerkennung als Ökostromanlage erforderlich. Die Hauptaufgaben der OeMAG sind: Abnahme des Ökostroms zu den durch das Ökostromgesetz bestimmten Preisen Berechnung der Ökostromquoten tägliche Zuweisung des Ökostroms auf Grund der Ökostromquoten an die Stromhändler Bewirtschaftung der neu geschaffenen Förderkontingente Abwicklung der Förderanträge Bisherige Situation Die Bürger/innen mussten einen Antrag auf Anerkennung als Ökostromanlage beim Amt der Oö. Landesregierung stellen. Vorher war allerdings ein nahezu gleichlautendes Antragsformular für den Netzzugang beim zuständigen Netzbetreiber notwendig, bei dem die Strom-Einspeisung beantragt wurde. Die Antwort des Netzbetreibers wurde dann dem Antrag an die Behörde beigelegt. Der Antrag beim Land und die Beilagen wurden händisch erfasst und bearbeitet. Bis der Anerkennungsbescheid ausgestellt und versandt wurde, vergingen mehrere Wochen. In den letzten Jahren hat sich diese Situation noch drastisch verschärft: Die Zahl der Anträge ist sprunghaft angestiegen auf derzeit mehr als Anträge pro Jahr. Eine weitere "händische" Bearbeitung ist aufgrund der begrenzten Personalressourcen nahezu unmöglich.

4 LR Rudi Anschober Seite 4 Bürger/innenfreundliche Neuerung ab 16. Juli Ab 16. Juli 2012 wird daher der Antragsprozess wesentlich vereinfacht und auf moderne, zeitgemäße egovernment-technologien umgestellt. Künftig ist nur mehr ein einziger Antrag notwendig, der beim Amt der Oö. Landesregierung elektronisch über die Website ohne Beilagen gestellt werden kann. Die neuen Technologien ermöglichen eine direkte und sichere Datenkommunikation mit dem jeweiligen Netzbetreiber, der alle für eine ordnungsgemäße Stromübernahme notwendigen Daten vom Land OÖ im Rahmen der Verwaltungszusammenarbeit erhält. Der Netzbetreiber meldet seinerseits nach einer technischen Prüfung die notwendigen Daten des Einspeisezählpunkts an die Behörde zurück und tritt gleichzeitig auch mit dem neuen Kunden in Kontakt. Bei der Elektrizitätsbehörde wird dann in einem standardisierten IT- Verfahren der Bescheid auf Anerkennung als Ökostromanlage erstellt und an den/die Antragsteller/in sowie weitere Systempartner übermittelt. Die Bezahlung der laut Gesetz für den Anerkennungsbescheid bei der Elektrizitätsbehörde zu entrichtenden Verwaltungsabgabe erfolgt mittels automatischem Bankeinzug nach Rechtswirksamkeit des Bescheides. Alleine diese Vereinfachung senkt die Anzahl der Konto-Buchungen bei der Behörde und der Landesbuchhaltung um mehr als pro Jahr!

5 LR Rudi Anschober Seite 5

6 LR Rudi Anschober Seite 6 Vorteile für die Systempartner Bürger-Netzbetreiber-Behörde Es ist nur mehr ein einziger Antrag notwendig ein mehrfaches Ausfüllen von ähnlichen Formularen bei Behörde und Netzbetreiber entfällt. Die Daten werden korrekt und vollständig erfasst, da das Eingabeformular Plausibilisierungsprüfungen zur Benutzerunterstützung enthält. Dadurch können die Bearbeitungszeiten zusätzlich gesenkt werden. Durch die Datenübertragung zwischen den Systempartnern werden Wartezeiten und Liegezeiten drastisch reduziert. Durch die automatische Integration der Verwaltungsabgaben tritt eine deutliche Verringerung des Buchungsaufwandes in der Finanzbuchhaltung ein. Vorschlag Förderaktion Neu für Klein-PV-Anlagen Gerade angesichts des Fiaskos um die Vergaben der Fördermittel aus dem Klimafonds für Photovoltaik ist zu erkennen, dass eine solche Art der Anlagenunterstützung nicht den Anforderungen und der Bereitschaft der Bevölkerung gerecht wird. Aus diesem Grund regt Energie-Landesrat Rudi Anschober an, dass an Stelle der bisherigen Förderregime eine 100%ige Rückerstattung der 20%igen Umsatzsteuer, unabhängig der individuellen Steuerfreibeträge, beim jährlichen Steuerausgleich tritt. Anschober: "Dies würde der interessierten und investitionsbereiten Bevölkerung, wie auch den gesamten betreffenden Betrieben eine Art der Planungssicherheit geben, wie auch der Staat hiervon profitieren würde. Die öffentliche Hand würde sich aufwändige Fördervergaben ersparen und die Investments würden sich in einer zunehmende Anzahl von Ökojobs, rückläufigen CO 2 -Emissionen und Mehreinnahmen für den Staat niederschlagen. Die Rückerstattung der Umsatzsteuer bei einem Invest von angenommen Euro für eine 5 kwp-photovoltaikanlage

7 LR Rudi Anschober Seite 7 - also Euro - verglichen mit einer Förderung von gesamt Euro aus dem Klimafonds - bei gebäudeintegrierten Anlagen Euro - hierfür zeigt alleine schon den Unterschied bei den Aufwendungen der öffentlichen Hand." Angesichts des bekannten Unmutes im Umfeld der Vergabe der Ökostromförderungen im Bereich Photovoltaik durch das Ökostromgesetz wie auch den Klimafonds hat Landesrat Anschober den Vorschlag nach einer derartigen Reform des Förderwesens an die zuständigen Ministerien herangetragen.

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